Rede zum Doppelhaushalt – Ute Elisabeth Gabelmann

Aus der Ratsversammlung am 09.11.2022

“Liebe Kollegen, der letzte Haushalt stand für uns Freibeuter Stadträte unter dem Motto: “Maßvoll haushalten, nachhaltig investieren.” Drei Jahre Corona und einen Angriffskrieg auf die Ukraine später ist klar: Das erhoffte Zurück zur Normalität gibt es nicht. Man bekommt jedoch den Eindruck, dass das vielen sowohl hier im Rat als auch in der Bevölkerung, der Wirtschaft oder bei Interessenverbänden noch nicht ganz klar ist. Auch Deutschland ist nun mal als Teil der Weltgemeinschaft mittelbar in den Angriffskrieg involviert und daher sind aktuelle und künftige Wohlstandsverluste und Versorgungsengpässe nichts Ungewöhnliches.

Sie können daher auch nicht vollständig von der öffentlichen Hand ausgeglichen werden. Die Rufe nach dem Staat, der für alles einspringen soll, sind daher unrealistisch und weltfremd. Wir müssen künftig sehr streng haushalten, können nur noch ganz gezielt investieren. Investitionen schaffen Werte. Sie sind in die Zukunft gerichtet und stehen der kommenden Generation zur Verfügung. Ich beschreibe es häufig so: In der Politik pflanzt man Bäume, an deren Ästen man nie schaukeln wird. Daher liegt auf nachhaltigem Haushaltshandeln für uns auch weiterhin der Schwerpunkt.

Preissteigerungen, Planungsfehler – ständig werden wir mit Mehrausgaben bei Bauprojekten konfrontiert. Auf absehbare Zeit stehen uns keine Haushaltsausgabenreste zur Verfügung, die uns früher dabei halfen, auch unterjährig Mehrbedarfe geschmeidig abzufedern. Wir lehnen es als politisch und wirtschaftlich unbedingt geboten, die Haushaltsansatz bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, also die Gelder für unsere wichtigen Großprojekte zu einem Zehntel zu sperren. Mit unserem Antrag wollen wir verhindern, dass bereits begonnene Projekte aufgrund von Kostensteigerungen nicht abgeschlossen werden können und somit zu Investitionsruinen werden.

Dennoch sehen wir durchaus Bedarf für maßvolle Mehrausgaben, und zwar im Bereich Einbürgerung. Diese ist eine kommunale Pflichtaufgabe, der wir derzeit nur äußerst mangelhaft nachkommen. Wir erkennen daher die Notwendigkeit von zwei weiteren Stellen sowie zwei Befristungen. Dies soll sicherstellen, dass der Antragsstau abgearbeitet wird. Und diesen Mehrbedarf halten wir nicht nur für vertretbar, sondern eben für nachhaltig.

Der jetzt vorliegende Haushalt wirft aber auch grundlegende Fragen auf: Ist denn die Pro-Kopf-Verschuldung überhaupt ein sachgerechtes Kriterium? Wir übernehmen als Oberzentrum Aufgaben für die umliegenden Landkreise und Kommunen, haben aber in Summe die gleiche Obergrenze. Ist das wirklich sachgerecht? Diese Obergrenze überschreiten wir nicht grundlos oder aus Lust und Laune, sondern vor allem aufgrund von Investitionen in Schulen und Kitas. Derzeit heißt es, die Landesdirektion würde das akzeptieren. Aber wollen wir uns bei dieser Sachlage wirklich in die Abhängigkeit von der Landesdirektion begeben? Hier bedarf es klar abgegrenzter, schriftlich fixierter Regelungen.

Vor ziemlich genau zwei Jahren stand mein geschätzter Fraktionskollege Sven Morlok hier und appellierte an alle Stadtratsfraktionen, die kommenden zwei Jahre zu nutzen und gemeinsame Konzepte für die Reduzierung der laufenden Ausgaben zu erarbeiten. Er sprach über die Kraft, Nein zu sagen. Nicht nur werden wir alle zu vielen Änderungsanträgen Nein sagen müssen. Auch in den nächsten Jahren werden wir zu vielen Bittbriefen, die die finanzielle Unterstützung der Stadt Leipzig fordern, Nein sagen müssen.

Wir müssen, liebe Kollegen, wir müssen So richtig scheint das mit Blick auf den Haushalt und die vorliegenden Änderungsanträge noch nicht jedem bewusst zu sein. Die ratlose Frage mancher Stadträte, wie man das Neinsagen denn – Zitat – mit Blick auf die Stadtratswahl der eigenen Klientel verkaufen könne, hinterlässt Kopfschütteln. Wahr ist, dass es derzeit keine Kürzungen im Haushalt gibt. Kein Jugendclub wird geschlossen, kein Verein aus der Förderung gestrichen. Wahr ist aber auch, dass sich die ausbleibenden Erhöhungen natürlich de facto für die meisten wie eine Kürzung anfühlen und auswirken werden.

Die globale Sachlage macht auch vor der Stadt Leipzig nicht Halt. Bei der Einbringung des Haushalts hat uns unser Kämmerer im Sinne der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit auch über Risiken und faule Eier unterrichtet, die sehr wohl dafür sorgen können, dass uns das mühsam geschnürte, gerade noch genehmigungsfähige Paket noch um die Ohren fliegt. Bisher ließ sich mit den Ausgaberesten noch bequem einiges querfinanzieren und Tatsachen wie sinkende Gewerbesteuern kaschieren. Das ist jetzt vorbei. Hatten wir im vergangenen Haushalt noch auf Kürzungen bei den laufenden Ausgaben verzichtet und bei den Investitionen etwas auf die Bremse getreten, so sehen wir uns jetzt mit einem Haushalt konfrontiert, der uns praktisch keine Entscheidungsspielräume mehr lässt. Ja, wir “dürfen” energiepreisbedingte Mehrausgaben tätigen und ja diese müssen im Ergebnishaushalt nicht gedeckt werden. Aber (!) diese müssen (!) bis 2032 zurückgezahlt werden. Uns allen muss aber nach den Jahren 20, 21 und 22 klar sein, dass die nächsten Jahre in ihrem Verlauf nicht mal ansatzweise vorhersehbar sind. Wir belasten also blind die nächsten vier Haushalte und geben damit den uns nachfolgenden Stadträten die Hypothek mit, nicht nur unsere Schulden abzuzahlen, sondern dies zusätzlich zu einem genehmigungsfähigen im Haushalt zu tun. Das muss uns bewusst sein, oder manchen mag es auch egal sein, weil dieser Zeitpunkt ja praktischerweise erst nach der nächsten Wahl liegt.

Unsere Zustimmung zum Haushalt insgesamt wird also im Wesentlichen von zwei Dingen abhängen. Das wäre jetzt die To-Do-Liste für den Kämmerer. Gibt es belastbare, klare, schriftlich dokumentierte und vor allem sachlich- fachlich nachvollziehbare Absprachen mit der Landesdirektion zur Überschreitung der Pro-Kopf-Verschuldung. Und: sind die auf uns zukommenden Belastungen für die Folgejahre nicht nur mit ganz viel Augen zudrücken, sondern auch ehrlichen und aufrichtigen Herzens vertretbar?

Ich wünsche daher uns allen in den kommenden Beratungen gute Nerven, Augenmaß und den Mut zu auch schmerzhaften Entscheidungen und vor allem die Kraft, Nein zu sagen.”

(Es gilt das gesprochene Wort

Energiepreise stabil halten! Lippendorf am Netz belassen – CO₂-Steuer aussetzen!

Energiepreise stabil halten! Lippendorf am Netz belassen – CO₂-Steuer aussetzen! (VII-A-07321-NF-02) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 12.10.2023

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie bitten, den Antrag der AfD abzulehnen.

In einer Stadt, in der die Mehrheit des Stadtrates den Klimanotstand ausgerufen hat, wäre es doch sinnvoller, wenn Energie tatsächlich knapp ist, anstatt für eine Verlängerung von Braunkohlekraftwerken sich für eine Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken einzusetzen. Dies aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nun einmal nicht Gegenstand der Entscheidungskompetenz des Stadtrates, genauso wenig wie der Beschlusspunkt 2 des Antrags, also die CO2- Steuer, Gegenstand der Beschlusskompetenz des Stadtrates ist. Auch diesen Punkt kann man daher ablehnen.

Ich bin immer dagegen, wenn wir hier Bundespolitik oder weltpolitische Themen behandeln, indem wir sagen, der Oberbürgermeister wird aufgefordert. Wir könnten ja auch einmal einen Antrag beschließen, dass der Oberbürgermeister aufgefordert wird, Wladimir Putin aufzufordern, den Krieg zu beenden. Das gehört hier wirklich nicht her, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Aber: Die Kolleg*innen der AfD haben sich auch mit dem Thema nicht richtig befasst. Wenn sie sich mit dem Thema befasst hätten, dann würden sie nämlich wissen, dass die Stadt Leipzig gar keinen Vertrag mit Lippendorf hat, sondern dass die Stadtwerke den Vertrag mit Lippendorf haben. Insofern läuft auch Ihr Beschlusspunkt 1 ins Leere. Die Frage ist: Wissen Sie es nicht? Sind Sie so blöd? Oder sind Sie so schlampig bei Ihrer Stadtratsarbeit? Ich weiß nicht, was von den Dingen richtig ist. Keines davon wirft ein gutes Licht auf unsere Stadtratsarbeit. – Vielen Dank.

(es gilt das gesprochene Wort)

Integration eines ÖPNV-Tickets in Mietverträge der LWB

Integration eines ÖPNV-Tickets in Mietverträge der LWB (VII-A-07318) Einreicher: Fraktion Freibeuter

aus der Ratsversammlung am 12.10.2023

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Liebe Kollegen! Wir haben in dieser Stadt das Jobticket. Das ist vielleicht vielen von uns bekannt, und wir nutzen das selbst. Insofern war es auch nur sehr naheliegend, dass wir einmal prüfen, ob vielleicht die LWB und die LVB auch in diesem Punkt zusammenkommen können. Dass das ein Baustein zur Verkehrswende sein kann, ist, glaube ich, selbsterklärend. Unser Antrag hat Angebotscharakter und ist bewusst offengehalten. Wir votieren ja schließlich in der heutigen Sitzung oder am morgigen Tag zumindest das EKSP.

Von daher sollte es eigentlich ganz normal sein, dass wir das prüfen und dass wir dann auch einführen, dass die LWB und die LVB sich in dem Punkt zusammentun, ein Ticket für die Mieter anzubieten, das vielleicht gleich mit einem Mietvertrag zusammengeht, damit diese auch den ÖPNV nutzen können. Das wäre zumindest als Prüfauftrag zu formulieren. Wo, wenn nicht im eigenen Hause, können wir damit anfangen?Der VSP sagte ja, dass es schon Gespräche gab und die irgendwie auch schon ein bisschen vorangeschritten sind. Das ist schön. Das deutet auch an, dass schon länger etwas in der Pipeline ist. Allein: Bis jetzt hat uns ja hier noch nichts erreicht, und Konkretes gibt es da offensichtlich noch nicht. Das ist schade, und das ist vor allen Dingen unverständlich in dem Punkt. Insofern danken wir auch der LINKEN, die in ihrem Änderungsantrag da so einen kleinen Turbo eingebaut hat und uns eine Beschleunigung der Sache schenken möchte. Den Antrag würden wir auch übernehmen. Ich freue mich, dass die Beratungen so konstruktiv in den Ausschüssen waren.

Von daher werbe ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank

(es gilt das gesprochene Wort)

Videoüberwachung Haltestelle Hauptbahnhof

Videoüberwachung Haltestelle Hauptbahnhof (VII-A-06902) Einreicher: Jugendparlament / Jugendbeirat

aus der Ratsversammlung am 12.09.2023

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Beim Thema Überwachung kann der Pirat nicht schweigen, auf jeden Fall nicht. Das ist ein Kernthema der Piraten. Sie haben bisher, liebe Kollegen, noch nie die Schlagzeile gesehen: Mutig warf sich die kleine Kamera zwischen den Angreifer und das Opfer. Das hat Gründe.

Zuerst einmal: Wenn Kameras oder auch nur Attrappen irgendwo sind, passiert eine Verdrängung oder Verlagerung. Es unterstellt zuerst einmal, dass der Täter rational abwägen kann und sich von möglicher Entdeckung abschrecken lässt. Das ist aber nicht so. Die Taten, die im Bahnhofumfeld registriert werden, sind größtenteils keine rationalen Wahlhandlungen, sondern Affekttaten, und passieren demzufolge auch so.

Schlimmer noch: Wenn Kameraüberwachung installiert ist, gibt es Gewöhnungseffekte. Menschen gewöhnen sich daran, überwacht und beobachtet zu werden bei jedem Schritt, den sie tun. Wer sich beobachtet fühlt, verändert sein Verhalten, egal ob es sich um Attrappen handelt oder nicht. Und allein, dass potenziell jemand zuschaut, reicht aus, dass wir uns selbst zensieren, um bloß nicht aufzufallen. Die Wissenschaft kennt das als „Chilling-Effekt“.

Außerdem passiert schon jetzt in der Rede eine Stigmatisierung: Leipzigs Hauptbahnhof sei ein gefährlicher Ort, er sei für Touristen nicht sicher, für Menschen nicht sicher. Da müsse man etwas unternehmen. Sicherlich, das können wir nicht wegdiskutieren: Im Bahnhofsumfeld passieren Straftaten wie in jedem Bahnhofsumfeld, in jeder Stadt. Es sei denn, es ist Klein Posemuckel. Das passiert schon.

Videoüberwachung postuliert allerdings auch immer einen Generalverdacht: Sie unterscheidet nicht zwischen üblichem Verhalten und einem begründeten Tatverdacht. Es hat auch Einfluss auf die Zivilcourage und das Anzeigeverhalten. Für Zivilcourage entscheidet man sich in der Frage, ob man sich zuständig fühlt. Wenn aber die Anwesenheit von Kameras suggeriert, es kümmert sich bestimmt schon jemand darum – das wird schon jemand überwachen, hier hängen ja Kameras -, dann mischt man sich seltener ein, und die Bereitschaft sinkt, selbst einzuschreiten und beobachtete Vergehen und Verbrechen anzuzeigen.

Die Wirksamkeit von Videoüberwachung ist gut untersucht. Evaluationsstudien haben festgestellt, dass nur ein geringer bis kein kriminalitätssinkender Effekt da ist. Lediglich bei Diebstählen von bzw. aus Kraftfahrzeugen ist ein Rückgang von bis zu 40 Prozent zu beobachten. Das dürfte jetzt nicht die Problematik in der Nähe des Hauptbahnhofs sein. Taschendiebstähle zum Beispiel verringerten sich lediglich um zwei bis vier Prozent – wobei wir uns dann zumindest einmal die Frage gefallen lassen müssten, warum wir nicht in diesem Fall zuerst den Weihnachtsmarkt überwachen. Auf Gewaltkriminalität zum Beispiel hat Videoüberwachung gar keinen Einfluss.

Die Aufklärung von Taten, also nachdem sie passiert sind, kann kein Argument für Grundrechtseinschränkungen sein. Sonst könnte man ja rein theoretisch alles überwachen, auch unseren Ratssaal hier – außer dem Stream. Das Versprechen, durch Aufklärung Gerechtigkeit herstellen zu können, ändert eben auch nur das subjektive Sicherheitsgefühl. Uns geht es aber um die objektiven Tatsachen.

Wenn wir Geld für Videoüberwachung ausgeben, haben wir auch kein Geld mehr für die Fachkräfte, die wir vielleicht bräuchten, um dort eben Streifen zu schicken. Von den Kosten für Anschaffung, Installation, Wartung, Betrieb und Reparatur profitiert letztlich die Überwachungsindustrie. Ich bin auch entsetzt, dass im Ursprungsantrag London als positives Beispiel genannt wird. London ist die Stadt, wo auf einen Einwohner zwei Kameras kommen. Das kann ja nicht das sein, was wir haben wollen.

Von daher plädiere ich für Ursachenbekämpfung. Einige haben vielleicht gelesen, dass ich auch in diesem Sommer einige Erfahrungen mit Gewalttaten machen durfte. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Ich hätte mir nicht mehr Kameraüberwachung gewünscht, sondern dass die drei starken Männer, die hinter dem Täter her sind, den vielleicht einfach einmal festgesetzt hätten, bis die Polizei kam. – Ich danke Ihnen

(es gilt das gesprochene Wort)

Eutritzscher Markt begrünen und urban wiederbeleben

Eutritzscher Markt begrünen und urban wiederbeleben (VII-A-06669-NF02) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Stadtrat Matzke (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Mitglieder der Ratsversammlung! Liebe Zusehende! Aktuell tagen wir zur Oktober-Ratsversammlung. Der Antrag, um den es hier allerdings geht, wurde bereits im Januar 2022 in die Ausschüsse des Rates verwiesen. Nun mögen Zuhörerinnen und Zuhörer denken, dass die Stadträtinnen und Stadträte ihre Arbeit nicht schnell genug machen. Dem ist definitiv nicht so. Denn wir Räte sind angehalten, auf die Verwaltungsmeinung zu unseren Anträgen zu warten. Diese kam eben erst im Oktober.

Nun musste ich mir auch als Gast im Stadtbezirksbeirat Nord von einer Mitarbeiterin des Stadtplanungsamts anhören, dass die Verwaltung ihre Arbeit nicht machen könne, weil wir Stadträte Anträge stellen. Was stimmt denn jetzt nun? – Ich weiß es auch nicht mehr.

Ich weiß aber, dass ich, wenn ich mir den Eutritzscher Markt so betrachte – das kann ich schon seit 20 Jahren -, dann einfach nur traurig bin: zu viel Asphalt, zu wenig Grün, zu wenig, das Schatten spendet, nur rudimentäres, urbanes Leben. Das ist auf dem Huygensplatz ähnlich. Nun muss man aber zugutehalten, dass auch die Planungen für diese Plätze wahrscheinlich in den 90er-Jahren Bürgerbeteiligungen beinhalteten. Also sind wir auch irgendwie alle daran schuld, wie es jetzt aussieht. Deswegen hat die Fraktion Freibeuter hauptsächlich diesen Antrag geschrieben, und zwar um Aufmerksamkeit auf den Eutritzscher Markt zu richten. Das ist uns auch fulminant gelungen. Ich habe persönlich im SBB Nord, gerade auch dem Bürgerverein Eutritzsch, erklärt, dass dieser Antrag erstens ein Prüfauftrag ist und zweitens vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss.

Unterdessen erlebe ich einen neuen Antrag zur kulturellen Belebung des Eutritzscher Marktes von Stadtrat Riedel. Das hilft uns hier nicht weiter. Wir brauchen ein Stadtplatzprogramm bzw. ein -konzept. Das hat mich als Stadtrat am meisten an dieser Thematik gestört. In Ausschüssen erlebte ich von verschiedensten Seiten die depressiven Berichte zur misslungenen Belebung des Eutritzscher Marktes. Keiner schien mehr richtig Kraft und Lust zu haben, hier etwas zu tun, gerade auch, weil sich das urbane Leben in Eutritzsch eben am Eutritzscher Zentrum und nicht am Markt befindet.

Wahrscheinlich wird das Stadtplatzprogramm den Fokus auf Begrünung legen. Denn ich bitte Sie, liebe Räte: Spätestens nach dem vergangenen letzten Sommer muss man kein Grünenpolitiker sein, um Asphaltwüsten als Stadtplätze in sengender Sonne abzulehnen. Da hilft auch kei- ne kulturelle Belebung, wie jetzt in dem Antrag gefordert, wenn sie sich klimatisch in der meisten Zeit des Jahres einfach ausschließt.

Die Fraktion Freibeuter hat deshalb eine Neufassung des Antrags eingestellt, der im Wesentlichen der Verwaltungsmeinung entspricht. Allerdings soll uns dieses Stadtplatzprogramm bis zum Ende dieses Jahres vorliegen und eine Priorisierungsliste enthalten, welchen Platz man eben wieder als erstes anfasst, damit die Aufenthaltsqualität auf den Stadtplätzen für Leipzigerinnen und Leipziger auch angesichts des Klimawandels zukünftig wieder entsteht. Das bürgerliche Engagement vor Ort, wie es der Verwaltungsstandpunkt schreibt, begrüßen wir. Aber es kann nur eine Interimslösung sein, bevor Aufenthaltsqualität wirklich durch die Stadt geschaffen wird.

Wir drücken aufs Tempo. Denn ein zweites Toilettenkonzept darf das Stadtplatzprogramm nicht werden. Es muss uns alsbald vorliegen. Denn wir haben nicht nur einen Winter mit Energiekrise vor uns, sondern auch zukünftige Sommer, die heißer werden, als wir es uns vielleicht vorstellen können. Der Begründungstext zur Neufassung02 ist deswegen auch nachrangig. Wichtig ist der Beschlusstext, der sich auf den Verwaltungsstandpunkt bezieht, und wichtig ist die Frist, die wir setzen. Ich hoffe, dass der Bürgermeister dazu noch etwas sagen darf. – Vielen Dank.

(es gilt das gesprochene Wort)

Stadt Leipzig als attraktive Arbeitgeberin für leitende Bedienstete – Anpassung des außertariflichen Vergütungssystems

Stadt Leipzig als attraktive Arbeitgeberin für leitende Bedienstete – Anpassung des außertariflichen Vergütungssystems (VII-DS-07293)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2022

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Mitglieder der Ratsversammlung! Sehr geehrte Leipzigerinnen und Leipziger! Auch wir als Rat haben beschlossen, dass die Verwaltung uns bei strategischen Personalfragen mitnehmen muss und sich von uns beraten lassen kann. Wir erleben auch als Stadträte – die, die schon länger dabei sind, umso mehr -, dass sich etwas tut im Personalamt. Es wird neu und fortschrittlicher gedacht. Zum Beispiel auch gute Führungskräfte sind Garanten qualitativ hochwertiger Arbeit.

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist die Gewinnung guter Führungskräfte unabdingbar und zur erfolgreichen Bewältigung der Aufgaben der Stadt meiner Meinung nach zwingend. Hierbei dient die Ausgestaltung dieses modernen und flexiblen Vergütungssystems der Stärkung der Personalgewinnung, und damit der Stärkung der Förderung der Leistungsfähigkeit dieser Stadt.

Im Moment basiert ein großer Teil des Vergütungssystems auf Ratsbeschlüssen von vor 15 Jahren, nämlich aus dem Jahr 2007. Jetzt gültige Vergütungspraxis erweist sich als starr und unmodern und hat keine flexiblen Anteile. Das wollen wir heute ändern. Wir bekräftigen immer wieder hier den Fachkräftemangel, und hier in dieser Vorlage können wir etwas dafür tun. Es gibt nämlich eine nicht unerhebliche Zahl von potenziellen Bewerber/-innen, die sich aufgrund des Vergütungssystems gar nicht erst bewerben – auch, wenn sie über das Personalmarketing überhaupt erreicht worden sind. Dadurch bleibt ein wesentliches Bewerberpotenzial unerreicht. Auch das, sehr geehrte Kolleg/-innen, können Sie heute ein Stück weit verbessern.

Dieses Vergütungssystem von 2007 mag in der Vergangenheit funktioniert haben, stößt jedoch zunehmend an seine Grenzen. Es hat sich, so führt die Verwaltung selbst aus, gezeigt, dass durch die Fixierung in die Eingruppierung die Flexibilität in keiner Weise gegeben ist. Bei einer Netto-Betrachtung der Gehälter liegt die Stadtverwaltung überwiegend unter den Vergleichswerten vergleichbarer Kommunen. Dies ist eindeutig auf den geringen Teil der verbeamteten Amtsleiter zurückzuführen, und im Vergleich zur Privatwirtschaft sind wir sogar noch unterirdisch. Für die Haushaltsjahre 2023 und das folgende ist das bereits berücksichtigt und in den Doppelhaushalt aufgenommen. Das heißt: Diese Kosten sind schon einmal gedeckt.

Es ist ganz wichtig, dass wir durch diese Vorlage im Sinne der Konkurrenzfähigkeit zulegen. Ich weiß, dass es hier um leitende Bedienstete geht, aber das ist nur die erste Vorlage, die uns jedenfalls angekündigt ist. Dort werden auch noch andere Berufsgruppen in der Verwaltung folgen. Bitte stimmen Sie uns zu. Lassen Sie uns bei der Personalakquise erfolgreicher werden. – Danke.”

(es gilt das gesprochene Wort)

Planungsbeschluss des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe für das Projekt “Inklusiver Campingplatz am Störmthaler See

Planungsbeschluss des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe für
das Projekt “Inklusiver Campingplatz am Störmthaler See” (VII-DS-07234-NF-02)
Einreicher: Dezernat Soziales, Gesundheit und Vielfalt

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist ganz gut, dass wir uns noch einmal vergewissern, welches Gremium heute hier im Sitzungssaal im Rathaus tagt. Es ist der Stadtrat der Stadt Leipzig. Das ist wichtig, auch die Wortmeldung des Kollegen Kasek richtig einzuordnen.

Herr Kasek, Sie haben aus Ihrer Sicht dargestellt, dass das Artenschutzkonzept, was im Rahmen dieses Projektes vorgelegt wurde, fehlerhaft ist. Das kann ich nicht beurteilen. Das mag sein. Dies zu bewerten und zu entscheiden, ist nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland aber nicht Aufgabe des Stadtrates der Stadt Leipzig. Dies zu entscheiden, ist zunächst Aufgabe der zuständigen Kommune im Rahmen des Bebauungsplanes und für den Fall, dass Beteiligte zu dem Ergebnis kommen, dass der Abwägungsprozess im Rahmen des B-Planverfahrens durch die Kommune fehlerhaft ist und jemand gegen den B-Plan klagt, ist dies Gegenstand der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Hier tagt der Stadtrat der Stadt Leipzig. Kein Verwaltungsgericht, kein Oberverwaltungsgericht und kein Bundesverwaltungsgericht. Ich glaube, wir sollten uns auch sehr klar sein, welche Gremien wir hier sind. Wir überfordern uns alle, rechtlich ein Artenschutzkonzept zu bewerten. Das können wir ehrlicherweise alle nicht. Ich kann mir vorstellen, dass Sie dazu in der Lage sind, Herr Kasek. Wir sind es nicht. Es ist auch nicht unsere Aufgabe. Dafür gibt es eben andere Gremien.

Hier gibt es einen Eigenbetrieb, der möchte etwas bauen. Es geht um die Vorbereitung eines Bauantrages unseres Eigenbetriebes. Genau das beschließen wir hier und nichts anderes. Und selbstverständlich müssen die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union in Sachen des Artenschutzes eingehalten werden. Das ist doch vollkommen außer Frage! Niemand sagt, dass wir gegen Artenschutzrecht verstoßen sollen. Nur: Die Frage, ob das dort getan wird oder nicht getan wird, fällt nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates der Stadt Leipzig. Wenn das Ergebnis sein sollte, dass das so nicht geht, dann geht es so nicht. Dann muss im Prinzip auch ein Bauantrag geändert werden. Das ist doch ganz klar. Aber bitte trennen Sie doch die Ebenen und nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig nicht für die B-Planverfahren der gesamten Bundesrepublik Deutschland zuständig ist. – Vielen Dank!”

(es gilt das gesprochene Wort)

Baugruppen in Konzeptverfahren kurz- und mittelfristig unterstützen

Baugruppen in Konzeptverfahren kurz- und mittelfristig unterstützen (VII-A-07298-NF-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Sehr geehrter
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss gleich zu Beginn sagen, dass ich mir für meine Fraktion den Verwaltungsstandpunkt zu eigen mache, und zwar aus folgenden Gründen:

Der Verwaltungsstandpunkt ist sachgerecht. Er schlägt vor, die Frist zur Annahme des Erbbaurechtsvertrages zu verschieben. Das ist eine wichtige Angelegenheit, weil sich natürlich in der Tat für die Bieter, die im Verfahren die Bestplatzierten waren, die den Zuschlag bekommen haben, die Rahmenbedingungen deutlich geändert haben. Bei geänderten Rahmenbedingungen muss man natürlich auch als Bieter nachdenken, Alternativen suchen, Finanzierungen überdenken, Fördermittel woanders akquirieren und andere Dinge auch.

Dafür braucht es Zeit. Solche Entscheidungen können nicht übers Knie gebrochen werden. Deswegen ist die entsprechende Verlängerung sachgerecht, und es ist auch sachgerecht, dass die Stadt Leipzig, der Oberbürgermeister prüft, ob und inwieweit Unterstützung finanzieller Art oder mit Fördermöglichkeiten anderer Stellen hier möglich ist.

Ich halte es aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sachgerecht, eine Förderung in der beantragten Höhe auszureichen. Wir haben gestern die Einbringung des Haushaltes gehört, und man kann ja nicht einfach sagen: Nur, weil das jetzt das Haushaltsjahr 2022 betrifft, haben wir das Geld im Überfluss. All das Geld, was wir in diesem Jahr zusätzlich ausgeben, fehlt uns zu Beginn des nächsten Jahres und verschlimmert die Situation, die Finanzbürgermeister Bonew dargestellt hat. Das heißt, wenn wir heute 6,5 Millionen oder 5,5 Millionen ausgeben, dann starten wir mit einer Hypothek in Höhe von 5,5 oder 6,5 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplanentwurf von gestern in den Doppelhaushalt. Das muss allen klar sein.

Natürlich ist der Wegfall der Förderungen problematisch, aber es betrifft nun nicht nur die Konzeptvergaben. Viele andere haben mit der KfW-Förderung auch gerechnet und müssen ihre Projekte überdenken oder infrage stellen. All die gehen bei der Förderung leer aus. All die können nicht mit einer Unterstützung der Stadt Leipzig rechnen. Die Frage ist, ob wir das Thema Gleichbehandlung hier richtig abwägen.

Natürlich sind auch Baupreise gestiegen. Das führt dazu, dass Privateigentümer, die eine Eigentumswohnung kaufen wollen, die sich das alles einmal durchgerechnet haben, jetzt kurz vor dem Notartermin erfahren: Der Baupreis wird um 20 Prozent teurer. Sie sind nun vor die Frage gestellt, ob sie die Wohnung nicht mehr kaufen können, oder ob, weil die Kreditzinsen gestiegen sind, die Finanzierung nicht mehr steht. All diese Menschen in der Stadt Leipzig gehen leer aus. Für die gibt es keine Förderung der Stadt Leipzig. Auch hier das Thema Gleichbehandlung – aus meiner Sicht höchst problematisch.

Wir reden über einen Personenkreis von etwas mehr als 200 Leuten. Je nachdem, auf welchen Betrag man sich verständigt – 6,5 oder 5,5 Millionen Euro – reden wir über einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 25.000 oder 30.000 Euro. 25.000 oder 30.000 Euro Zuschuss pro Kopf: Halten Sie das wirklich für angemessen, angesichts  der finanziellen Notlage von vielen, vielen Familien, die Angst haben, ob sie ihre Gasrechnung noch bezahlen können, die Angst haben, ob sie ihre Stromrechnung noch bezahlen können? – Bitte, überlegen Sie, ob das der richtige Weg ist. Der Verwaltungsstandpunkt ist sachgerecht. Er sucht nach Lösungen, schreibt aber die Beträge jetzt nicht schon fest. – Vielen Dank.”

(es gilt das gesprochene Wort)

Aufhebung des Beschlusses VII-DS-06002-ÄA-01 (Ersatzneubau Nahlesteg)

Aufhebung des Beschlusses VII-DS-06002-ÄA-01 (Ersatzneubau Nahlesteg) (VII-A-07201)
Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich genau einem halben Jahr, ein bisschen länger, haben wir im Stadtrat bereits über das Thema Nahlesteg debattiert. Es ging um den Baubeschluss für den Nahlesteg. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Baubeschluss vorbereitet, den Nahlesteg in einer Breite von vier Metern zu bauen. Es gab hier im Stadtrat einen Änderungsantrag, den Nahlesteg auf fünf Meter zu verbreitern. Aufgrund dessen war es erforderlich, in eine Neuplanung einzusteigen, und der Baubeschluss konnte nicht getroffen werden.

Wir haben als Freibeuter-Fraktion in Gesprächen nach der Ratsversammlung mit verschiedenen Stadträtinnen und Stadträten aus verschiedenen Fraktionen festgestellt, dass ganz offensichtlich nicht alle Stadträtinnen und Stadträte in Kenntnis der Situation dort am Nahlesteg waren, als sie über den Antrag dort abgestimmt hatten. Wir hatten diesbezüglich auch eine Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet.

Es ist eben deutlich geworden, dass wir einen Weg dort haben, der vor und nach dem Steg deutlich schmaler ist als vier Meter, nämlich – so der Oberbürgermeister – in der Größenordnung von 2,70 Meter. Man muss sich wirklich fragen, ob es Sinn macht, wenn wir einen 2,70 Meter breiten Weg haben, dass wir dann an einer Stelle, wo eine Brücke ist, diesen Weg dann nicht nur auf vier Meter Brücke sondern auf fünf Meter Brücke erweitern müssen. Denn breitere Brücken, liebe Kolleginnen und Kollegen, kosten ja auch mehr Geld. Die Frage ist eben, wo wir unser Geld sinnvoll ausgeben möchten.

Wir bedauern es, dass es aufgrund der Regelungen der Gemeindeordnung nicht früher möglich war, über diese Frage zu entscheiden. Aber nach der Gemeindeordnung kann eben über eine Sache erst entschieden werden nach einem halben Jahr, es sei denn, alle sind einverstanden, dies früher zu tun. Dieses Einverständnis war hier im Stadtrat leider nicht vorhanden. Insofern ist leider Geld ausgegeben worden für die Planung einer fünf Meter breiten Brücke. Diese Planung ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Planung für vier Meter liegt in der Schublade und darauf kann sofort aufgebaut werden. Allerdings muss natürlich der Bau für den Finanzierungsbeschluss überarbeitet werden.

Sie wissen alle: Die Baupreise sind gestiegen. Das, was überall gilt, gilt natürlich auch für den Nahlesteg. Also muss die Verwaltung sicherlich ihren Beschluss noch einmal überarbeiten und mit den neuen Beträgen aktualisieren.

Wir sind der Meinung, eine vier Meter breite Brücke an dieser Stelle ist ausreichend. Ich habe jetzt nach Diskussion von verschiedenen Seiten gehört: Na ja, man muss ja auch berücksichtigen, dass eine Brücke zum Verweilen einlädt und deswegen Leute stehenbleiben, Radfahrer stehenbleiben oder gar absteigen, und dass man deswegen natürlich in dem Bereich einer Brücke einen breiteren Weg, eine breitere Fläche benötigt als sonst.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir dieses Argument zu Ende denken, dann bauen wir alle Brücken in der Stadt Leipzig zukünftig drei, vier Meter breiter als die Straße oder der Weg davor, weil ja jede Brücke zum Verweilen einladen könnte. Ich weiß nicht, ob wir das ernsthaft wollen können, ob das ernsthaft Ihr Anliegen ist, dass wir in der Stadt Leipzig, auch angesichts knapper Kassen, Brücken grundsätzlich deutlich breiter bauen wollen als der Weg oder die Straße davor und danach. Ich kann Sie nur bitten, noch einmal darüber nachzudenken, worüber wir hier eigentlich abstimmen: über eine Brücke, über einen Steg.

Wir sind der Auffassung, dass angesichts knapper Kassen auch unter Abwägung anderer Dinge die Breite von vier Metern angemessen ist. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Antrag. – Vielen Dank.”

(es gilt das gesprochene Wort)

Ein Höhenwindrad für Leipzig

Ein Höhenwindrad für Leipzig (VII-A-07082)
Einreicher: Fraktion Freibeuter; SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 14.09.2022

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Mitglieder der Ratsversammlung! Sehr geehrte Leipzigerinnen und Leipziger! Seit der wirtschaftspolitischen Stunde beschäftigt dieses Höhenwindrad diesen Rat. Hierzu gab es bereits auch eine Anfrage. Bundespolitiker benutzen aktuell Worte wie Zeitenwende oder Technologieoffenheit.

Wann, wenn nicht jetzt, in diesen Zeiten, in denen Europa grundlegend seit dem 24. Februar anders ist, gibt es den Anspruch, neu, technologieoffen zu denken? Das Mehr an Wind in der Höhe senkt die Stromentstehungskosten im Vergleich zu herkömmlichen Windrädern in vergleichbaren Windzonen, sodass sich der höhere Aufwand für den Bau eben auch lohnt.

Die Vision ist, diese Höhenwindräder, die etwa doppelt so groß sind wie die bisherigen Windräder, zum Beispiel als zweite Ebene in Windparks zu integrieren. Hier kann Leipzig vorangehen und ein Leuchtturm für Höhenwindräder werden. Insbesondere die technologische Weiterentwicklung der Windenergieanlagen im Sinne der Effizienzsteigerung – so sagt es der Verwaltungsstandpunkt – wird positiv gesehen.

Um auch einmal auf ein Beispiel einzugehen: Im Stadtgebiet von Leipzig gibt es gemäß Regional- plan ein Vorrangs- und Eignungsgebiet im Ortsteil Hartmannsdorf-Knautnaundorf, welches auch als solches im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellt ist. Dieses Gebiet ist derzeit bereits fast vollständig mit Windkraftanlagen belegt. Derzeit wird geprüft, inwiefern dort ein Höhenwindrad vielleicht Platz finden kann.

Um den Oberbürgermeister zu zitieren: „Alle Visionen enden im VTA“. Wir geben aber – also die SPD-Fraktion und die Fraktion Freibeuter – diese Idee nicht auf, ob eine Genehmigung auf Grundlage der Sächsischen Bauordnung gegeben ist und ob ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zulässig ist. Hier lässt sich dann eben auch eine Betreiberkonstellation, gegebenenfalls in Zuständigkeit der Landesdirektion, realisieren.

Ich bitte den Rat, über den Verwaltungsstandpunkt zu befinden, weil seine Ambition, auch bis Ende 2022 diesen Prüfauftrag zu vollenden, uns sehr zusagt. – Vielen Dank.”

(es gilt das gesprochene Wort)