Baugruppen in Konzeptverfahren kurz- und mittelfristig unterstützen (VII-A-07298-NF-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Aus der Ratsversammlung am 15.09.2022
Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss gleich zu Beginn sagen, dass ich mir für meine Fraktion den Verwaltungsstandpunkt zu eigen mache, und zwar aus folgenden Gründen:
Der Verwaltungsstandpunkt ist sachgerecht. Er schlägt vor, die Frist zur Annahme des Erbbaurechtsvertrages zu verschieben. Das ist eine wichtige Angelegenheit, weil sich natürlich in der Tat für die Bieter, die im Verfahren die Bestplatzierten waren, die den Zuschlag bekommen haben, die Rahmenbedingungen deutlich geändert haben. Bei geänderten Rahmenbedingungen muss man natürlich auch als Bieter nachdenken, Alternativen suchen, Finanzierungen überdenken, Fördermittel woanders akquirieren und andere Dinge auch.
Dafür braucht es Zeit. Solche Entscheidungen können nicht übers Knie gebrochen werden. Deswegen ist die entsprechende Verlängerung sachgerecht, und es ist auch sachgerecht, dass die Stadt Leipzig, der Oberbürgermeister prüft, ob und inwieweit Unterstützung finanzieller Art oder mit Fördermöglichkeiten anderer Stellen hier möglich ist.
Ich halte es aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sachgerecht, eine Förderung in der beantragten Höhe auszureichen. Wir haben gestern die Einbringung des Haushaltes gehört, und man kann ja nicht einfach sagen: Nur, weil das jetzt das Haushaltsjahr 2022 betrifft, haben wir das Geld im Überfluss. All das Geld, was wir in diesem Jahr zusätzlich ausgeben, fehlt uns zu Beginn des nächsten Jahres und verschlimmert die Situation, die Finanzbürgermeister Bonew dargestellt hat. Das heißt, wenn wir heute 6,5 Millionen oder 5,5 Millionen ausgeben, dann starten wir mit einer Hypothek in Höhe von 5,5 oder 6,5 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplanentwurf von gestern in den Doppelhaushalt. Das muss allen klar sein.
Natürlich ist der Wegfall der Förderungen problematisch, aber es betrifft nun nicht nur die Konzeptvergaben. Viele andere haben mit der KfW-Förderung auch gerechnet und müssen ihre Projekte überdenken oder infrage stellen. All die gehen bei der Förderung leer aus. All die können nicht mit einer Unterstützung der Stadt Leipzig rechnen. Die Frage ist, ob wir das Thema Gleichbehandlung hier richtig abwägen.
Natürlich sind auch Baupreise gestiegen. Das führt dazu, dass Privateigentümer, die eine Eigentumswohnung kaufen wollen, die sich das alles einmal durchgerechnet haben, jetzt kurz vor dem Notartermin erfahren: Der Baupreis wird um 20 Prozent teurer. Sie sind nun vor die Frage gestellt, ob sie die Wohnung nicht mehr kaufen können, oder ob, weil die Kreditzinsen gestiegen sind, die Finanzierung nicht mehr steht. All diese Menschen in der Stadt Leipzig gehen leer aus. Für die gibt es keine Förderung der Stadt Leipzig. Auch hier das Thema Gleichbehandlung – aus meiner Sicht höchst problematisch.
Wir reden über einen Personenkreis von etwas mehr als 200 Leuten. Je nachdem, auf welchen Betrag man sich verständigt – 6,5 oder 5,5 Millionen Euro – reden wir über einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 25.000 oder 30.000 Euro. 25.000 oder 30.000 Euro Zuschuss pro Kopf: Halten Sie das wirklich für angemessen, angesichts der finanziellen Notlage von vielen, vielen Familien, die Angst haben, ob sie ihre Gasrechnung noch bezahlen können, die Angst haben, ob sie ihre Stromrechnung noch bezahlen können? – Bitte, überlegen Sie, ob das der richtige Weg ist. Der Verwaltungsstandpunkt ist sachgerecht. Er sucht nach Lösungen, schreibt aber die Beträge jetzt nicht schon fest. – Vielen Dank.”
(es gilt das gesprochene Wort)