Leipzig als Modellkommune zur Abgabe von Cannabis

Antrag:

Die Stadt Leipzig bewirbt sich als Modellkommune für das Modellprojekt der Bundesregierung zum kontrollierten und lizensierten Vertrieb von Cannabis zu Genusszwecken.

Begründung:

Wir begrüßen die Pläne der Bundesregierung, den kontrollierten Verkauf von Cannabis einführen zu wollen. Wir wollen, dass auch Leipzig eine wesentliche Rolle in diesem historischen Prozess spielt.

Im Eckpunktepapier plant die Bundesregierung in Säule 2 ein regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten einschließlich einer Evaluation als wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell.

Dabei soll Unternehmen die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht werden.

Dadurch können Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung im Mai in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Transparenzsatzung für Leipzig

Anhörungsverfahren

Antrag:

  1. Die Stadt Leipzig ist transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes. Die entsprechende Satzung wird dem Stadtrat bis zum 30.09.2023 vom Oberbürgermeister zur Beschlussfassung vorgelegt.
  2. Sie kommt dabei sowohl der Veröffentlichungspflicht als auch der Informationspflicht nach. Für die von der Veröffentlichungspflicht betroffenen Dokumente wird dem Stadtrat bis 30.06.2025 eine vollständige Übersicht der zu veröffentlichenden Dokumente zum Beschluss vorgelegt, aus der hervorgeht geht, welche Redundanzen zu bereits veröffentlichten Unterlagen bestehen.
  3. Zur Umsetzung wird die Transparenzplattform nach Sächsischem Transparenzgesetz verwendet.
  4. Berechtigte Antragsteller/-innen sind Einwohner/-innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Leipzig und juristische Personen mit Sitz in Leipzig.

Begründung:

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Sächsische Transparenzgesetz ermöglicht die Anwendung des Gesetzes durch die Kommune, wenn diese sich freiwillig per Satzung als transparenzpflichtige Stelle verpflichtet.

Die Anwendung des Transparenzgesetzes findet ihre Grenzen in den entgegenstehenden schutzwürdigen öffentlichen und privaten Interessen. An verschiedenen Stellen des Sächsischen Transparenzgesetzes sind entsprechende Schutzmechanismen eingearbeitet. Darüber hinaus gelten die höherrangigen Gesetze. Für personenbezogene Daten gelten hierfür maßgeblich die DSGVO sowie das BDSG. Eine Veröffentlichung von schutzbedürftigen Daten, deren Transparenzanspruch nicht die Schutzwürdigkeit überwiegt, ist daher rechtlich ausgeschlossen.

Die Veröffentlichungspflicht nach Sächsischem Transparenzgesetz besteht erst mit Errichtung der Transparenzplattform bzw. nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes. Die Verwaltung schätzt den zeitlichen Aufwand für den Organisationsprozess zur Umsetzung in der Transparenzplattform auf zwei Jahre, sodass von einem pünktlichen Einpflegen der Daten zum Start der Plattform ausgegangen werden kann. Bis zum 30.06.2025 sollen daher die erforderlichen Schritte gegangen werden, um dies so umzusetzen.

Da Leipzig bereits sehr viele die Leipzigerinnen und Leipziger betreffende Dokumente veröffentlicht und dauerhaft zur Verfügung stellt, entsteht dabei eine Redundanz. Die Veröffentlichung von Beschlüssen erfolgt bereits über das Ratsinformationssystem. Darüber hinaus gibt es auf der Webseite der Stadt und ihren Unterseiten bereits sehr viele Informationen, unter anderem auch zu statistischen Daten und dem Haushalt. Zur konkreten Umsetzung der Veröffentlichungspflicht in der Kommune steht der Gesetzgeber des Sächsischen Transparenzgesetzes den Kommunen zur Seite. Die zu veröffentlichenden Dokumente können also bis zum Start der Plattform zusammengestellt und bewertet werden. Diese Zusammenstellung soll Gegenstand der Beratung des sich dann im Amt befindlichen Stadtrates sein, der darüber befinden soll, ob und wieweit die Veröffentlichungspflichten in über die Transparenzsatzung eingeschränkt werden sollen.

Die Mindereinnahmen aufgrund der Kostenfreiheit für Anträge bis 600,00 Euro sind sehr gering. Im Jahr 2021 wurden 23 Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung gestellt. Die Gebührentabelle sah für die Beantwortung von Anfragen Gebühren von 5 € bis 100 € vor.

Mit der aktuellen Bearbeitungszeit von durchschnittlich 25,5 Tagen für Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung liegt Leipzig innerhalb des zeitlichen Rahmens des Sächsischen Transparenzgesetzes. Demnach sollen die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats bereitgestellt werden. Sollte dies bei eingereichten Anträgen nicht möglich sein, kann diese Frist angemessen verlängert werden. Dies entspricht grundsätzlich der Regelung der Informationsfreiheitssatzung.

Die Antragsberechtigung soll sich auf natürliche und juristische Personen Leipzigs beschränken, um die Verpflichtung zur Beantwortung automatisierter an alle Kommunen versendete Sammelanfragen auszuschließen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung im März in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Abstand um das Denkmal 17. Juni 1953

Antrag:

Um das Denkmal für den Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der DDR in Leipzig im Salzgässchen hinter der Alten Handelsbörse wird vom Marktamt bei der Planung von Märkten und Veranstaltungen ein Abstand von zwei Metern beachtet.

Begründung:

Das Denkmal für den Volksaufstand am 17. Juni 1953 besteht in Form zweier in den Boden eingelassener symbolischer Panzerspuren und einer Gedenktafel. Aufgrund der prominenten Lage und der Beschaffenheit des Denkmals herrscht an Markttagen und auch zu anderen Veranstaltungen reger Betrieb am und auf dem Denkmal. Eine Würdigung des Denkmals ist dabei allerdings teilweise unmöglich. Die Aufstellung von markt- bzw. veranstaltungsbezogenen Bauten erfolgt in unmittelbarer Nähe des Denkmals. Teilbauten werden zudem auch auf dem Denkmal platziert. Die Stadt soll daher bei der Planung und Aufstellung im Salzgässchen Sorge dafür tragen, dass um das Denkmal herum ein angemessener Freiraum verbleibt.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung im März in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Pay what you can – eine Modellwoche in den Kulturstätten der Stadt Leipzig

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister weist die städtischen Eigenbetriebe Kultur an, im Zeitraum der Spielzeit 2023/2024 und im Jahr 2023 eine “Pay-what-you-can”-Modellwoche anzubieten.
  2. Den Mindestpreis für die jeweilige Einrichtung entwickeln die Eigenbetriebe Kultur in gemeinsamer Abstimmung.
  3. Die Modellwoche wird vorab stadtweit beworben.
  4. Die Evaluation wird dem BA Kulturstätten bis zum Ende des 1. Quartals 2024 vorgelegt.

Begründung:

Im dritten Jahr nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie müssen die städtischen Kulturbetrieb neue Bezahlmodelle testen. Das Ziel: wieder ähnlich viele Menschen wie 2019 zurück in die Theater- und Konzertsäle zu locken. In der Pandemie blieben Theater und Konzertsäle zu. Der städtische Kulturbetrieb läuft zwar wieder, aber noch immer bleiben viele Plätze leer. So könnten die Leipziger Kulturbetriebe innerhalb einer Woche in der nächsten Spielzeit Veranstaltungen zum günstigen Einheitspreis anbieten.

In Hagen/Westfalen ging dieses Projekt sogar auf: Seit Einführung des Tickets hat sich der Zuschauerzuspruch nahezu verdreifacht. Das Haus ist voll. Erkenntnisse sind, dass sich das Publikum verjüngt, dass neue Zuschauerkreise erschlossen werden. In Thüringen etablierte es Christoph Drescher, Leiter der Thüringer Bachwochen, als einer der Ersten, er bot dem Publikum die “Pay what you can”-Methode an – nur so viel zu zahlen, wie es der Gast kann oder will.

Bezahlt wird nach dem Motto: Pay what you can. Den Richtpreis und Mindestpreis entwickeln die Eigenbetriebe Kultur in gemeinsamer Abstimmung. Die Besucher haben aber die Möglichkeit, den Eintrittspreis bei der Buchung nach oben oder unten anzupassen. So können sie entscheiden, was ihnen die Veranstaltung wert ist.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung im Januar in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Externes Gutachten zur Duldung von Falschparkern

Antrag:

Der Oberbürgermeister beauftragt ein unabhängiges externes Gutachten zur Überprüfung der Handlungsweise des Ordnungsamts in Bezug auf die Ahndung von Falschparkern.

Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat das vollständige Gutachten bis zum 15. März 2023 vor.

Begründung:

Seit Monaten häufen sich Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass bestimmte Straßen und Veranstaltungen vom Leipziger Ordnungsamt bewusst nicht auf Falschparker kontrolliert werden würden.

Bereits im Zuge der Freibeuter-Initiativen mit dem Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“, der damit verbundenen Veröffentlichung des Rechtsgutachtens zum Abschleppen sowie dem Antrag „Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt“ musste man den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Leipzig mehr Ressourcen in das Verhindern von Abschleppen investiert, als in den Kampf gegen Falschparker.

Die fragwürdige Haltung des Leipziger Ordnungsamtes ist mittlerweile massiv Gegenstand in der öffentlichen Berichterstattung. Im Sinne der Aufklärung und um eventuellen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zuvorzukommen muss der Oberbürgermeister das Vorgehen gutachterlich prüfen lassen und dem Stadtrat vollständig vorlegen. Auf die Möglichkeit einer Veröffentlichung ist bei der Beauftragung des Gutachtens entsprechend zu achten.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 14.12.2022 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Antragsverfahren nachverfolgen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojekts bis zum Ende des 2. Quartals 2023 innerhalb der Verwaltung, den Antragstellerinnen und Antragstellern für sie personalisiert transparent darzustellen, an welchem Bearbeitungsschritt bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens sich der für das Anliegen des Beschlussantrags rechtlich zulässige Antrag der Beantragenden befindet.

Dieser Bearbeitungsstand ist den Beantragenden beispielhaft als

  1. Antrag eingegangen,
  2. Unterlagen vollständig,
  3. Antrag entschieden

u. ä. anzuzeigen.

Begründung:

Die Leipziger Bürgerinnen und Bürger wenden sich für verschiedenste Leistungen an die Verwaltung der Stadt Leipzig. Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Kraftanstrengungen im Rahmen der Etablierung des neuen Bürgerserviceamts, was viele Leistungen einfacher fasst. Im Antrag soll nun zeitgemäß quasi eine Live-Verfolgung z. B. via QR-Code ermöglicht werden. Hierbei wählt die Verwaltung selbst einen hierfür rechtlich darstellbaren Antrag (z. B. Asylantrag), um den Antragstellerinnen und Antragstellern klar darzustellen, an welchem Punkt im Bearbeitungsprozess sich der Antrag befindet. Der Antrag zielt auch darauf ab, bei zukünftiger oder gegenwärtiger Software-Beschaffung durch die Verwaltung solche konkreten Softwarelösungen der Nachverfolgbarkeit mitzudenken.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung im November in die Gremien verwiesen.

Integration eines ÖPNV-Tickets in Mietverträge der LWB

Antrag:

Der OBM bittet die LWB Verhandlungen mit der LVB aufzunehmen, zu welchen Konditionen in die Mietverträge der LWB vergünstigte Tickets der LVB integriert werden können. Die LWB soll dabei insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:

a) Integration eines vergünstigten Tickets (zum Beispiel analog zum Jobticket) in Neuverträge

b) Integration eines Solidartickets (alle zahlen und alle können profitieren) in Neuverträge

c) Möglichkeiten, wie auch alle Mieter (nicht nur der Hauptmieter) ein Ticket erhalten können

d) Möglichkeiten, wie auch Bestandsmieter profitieren können.

Begründung:

Bei der Nutzung des öffentlichen Raums kollidieren häufig das Interesse an einem wohnortnahen Parkplatz mit dem Interesse an einer ansprechenden und der Erholung dienenden Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes. Der Platz in unmittelbarer Nähe der gemieteten Wohnung ist knapp, die Nutzung von Flächen als Parkplatz konkurriert mit der Nutzung für Bänke, Spielplätze oder Begrünung.

Ebenfalls hat die Öffentlichkeit aus Klimaschutzgründen ein Interesse, möglichst viele und gezielte Anreize zu einer klimaneutralen Mobilität zu setzen. Die Mobilitätsanbindung ist ein entscheidender Faktor für die Attraktivität einer Wohnlage. Je niedrigschwelliger die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs angelegt ist, desto mehr Leute lassen sich zum Umstieg bewegen.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 15.06.2022 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Querungshilfe für FußgängerInnen über die Zschochersche Straße schaffen

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister prüft für den Zeitraum bis zur Realisierung der Komplexmaßnahme Zschochersche Straße die Einrichtung einer interimistischen Signalzeichenanlage auf Höhe der LVB Haltestelle Markranstädter Straße.

2. Das Ergebnis wird dem FA Stadtentwicklung und Bau und dem SBB Südwest im IV. Quartal 2022 vorgelegt.

Begründung:

Wir begrüßen die Komplexmaßnahme Zschochersche Straße zwischen Adler und Erich-Zeigner-Allee und Karl-Heine-Straße zwischen Walter-Heinze-Straße und Kolbestraße (vorgestellt im SBB Alt-West am 02.02.2022) in vielen Punkten. Jedoch lässt diese Komplexmaßnahme bis 2027 auf sich warten, weswegen bis dahin die Aufenthaltsqualität für die Anwohner interimistisch und mit geringen finanziellen Mitteln zu verbessern ist.

Derzeit gibt es keine Lichtsignalanlagen bzw. Querungshilfen zwischen den Kreuzungen Industrie Str./Zschochersche Str. und Limburger Str./Zschochersche Str. – ein Abschnitt, der mehr als 600 m lang ist. Genau in der Mitte liegt die Straßenbahnhaltestelle Markranstädter Straße.

An der Straßenbahnhaltestelle Markranstädter Straße befindet sich eine Kita (Montessori- Kinderhaus Erich- Zeigner-Allee). Eltern, die ihre Kinder in diese Kita bringen, und mit der Straßenbahn stadtauswärts fahren, müssen in den frühen Morgenstunden während des hohen Berufsverkehrs die Zschochersche Straße überqueren. Entweder überqueren sie diese Straße mit ihren Kindern ohne Querungshilfe, was potenziell sehr gefährlich sein kann, – oder sie laufen 300 m in die angrenzende Richtung bis zur nächsten Lichtsignalanlage, überqueren die Straße und gehen 300 m zurück zur Straßenbahnhaltestelle, um schließlich “die Straße zu überqueren”.

Darüber hinaus verzeichnet das Gebiet um die Zschochersche Straße einen ständigen Zuwachs an Neuzugezogenen, was den Bedarf an weiteren Querungshilfen erhöht.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 18.06.2022 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Aufhebung des Beschlusses VII-DS-06002-ÄA-01 (Ersatzneubau Nahlesteg)

Antrag:

1. Der Beschluss VII-DS-06002-ÄA-01 der Ratsversammlung vom 20.01.2022 zur Verbreiterung des Nahlestegs auf 5 Meter wird aufgehoben.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, der Ratsversammlung unverzüglich den ursprünglichen Planungsstand zum Beschluss vorzulegen.

Begründung:

Der Stadtrat hat in der Ratsversammlung per Änderungsantrag beschlossen, die Breite der Nahlebrücke um einen Meter auf insgesamt fünf Meter zu verbreitern. Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter gab die Stadtverwaltung anschließend zu, dass bereits vor dem Beschluss der Verbreiterung bekannt war, dass der Heuweg, der zu der Brücke führt, keinesfalls auf eine ähnliche Breite angepasst werden kann. Der Heuweg hat eine geplante Breite von 2,70 Meter und befindet sich in einem Schutzgebiet, in dem bereits Ersatzpflanzungen vorgenommen wurden. Die Ausweitung des Nahlestegs auf 5 Meter ist daher wenig sinnvoll, weil die Breite davor und danach nur 2,70 Meter beträgt und nicht geändert werden kann.

Der ursprüngliche Bau- und Finanzierungsbeschluss liegt mit der Vorlage VII-DS-06002 bereits abstimmbereit vor. Der Bau könnte anschließend beginnen. Durch den Änderungsantrag verliert die Stadt ein ganzes Jahr und es entstehen Kosten in unbekannter Höhe für ein Projekt, zu dem der Ratsversammlung nach Beschlussfassung neue Informationen zugetragen wurden. Der Beschluss soll daher aufgehoben und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Informationen zum Heuweg neu gefasst werden.

Die Fraktion Freibeuter beantragt die Behandlung in 2. Lesung in der Ratsversammlung am 15.06.2022. Sofern ein Einvernehmen der Ratsversammlung zur kurzfristigen Beratung nicht vorliegt, beantragt die Fraktion Freibeuter die Beschlussfassung in 2. Lesung in der Ratsversammlung am 14.09.2022.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 18.05.2022 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Ein Höhenwindrad für Leipzig

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 zu prüfen, ob sich in Leipzig Standorte befinden, die für den Bau von „Höhenwindanlagen“ nach Modell des Leipziger Windrades von Horst Bendix grundsätzlich geeignet sein könnten.

Begründung:

Deutschland gilt in Europa als eins der innovativsten Länder der Welt. Ob sich die innovativen Erfindungen, die aus Deutschland stammen, auch in unserem Land gewinnbringend vermarkten lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zudem hat Deutschland bekanntermaßen das Problem der Energieversorgung. Erneuerbare Energien sind nicht nur für das Klima gut – sie machen uns auch unabhängig von diktatorischen Regimes.

Der Leipziger Bendix, der die Idee der Höhenwindanlage im Binnenland (auch Leipziger Windrad genannt) hatte, kann somit zum Sprunginnovator für Leipzig werden, der gleichzeitig die Energieversorgung unabhängiger macht.

Leipzig könnte der Ort sein, an dem innovative Ideen nicht nur geboren, sondern auch umgesetzt werden. Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob eine Umsetzung dieser Idee innerhalb des Leipziger Stadtgebiets grundsätzlich möglich ist.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 13.04.2022 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris