Sachstand zum Prüfschema für das bezahlbare Wohnen

Anfrage:

Der Oberbürgermeister wurde am 13. Juli 2022 durch Beschlussfassung des Freibeuter-Antrags VII-A-06963 beauftragt, bei allen städtischen Entscheidungen die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen zu prüfen.

Hierzu sollte seitens der Verwaltung analog des Prüfschemas zur Klimawirkung ein Vorschlag ursprünglich bis zum III. Quartal 2022 vorgelegt werden.

Bereits in den Ratsversammlungen am 8. Februar 2023 und 18. Oktober 2023 wurde mitgeteilt, dass sich die Erstellung verzögert, unter anderem weil mehrere weitere Aspekte mit in das neue Prüfschema aufgenommen wurden.

Wir fragen dazu an:

  1. Wann werden die Vorlagen mit dem neuen Prüfschema zum Einsatz kommen?
  2. Welche weiteren Aspekte wurden aufgenommen und wie ist jeweils der Umsetzungsstand für die zusätzlichen Aspekte?

Antwort:

Zur Frage 1:

Ab dem 15. März 2024 werden alle neu angelegten Beschlussvorlagen das neue Prüfschema beinhalten.

Zur Frage 2:

Neben den Angaben zu „mitpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum“ und „Miet- und/oder Wohnnebenkosten“ wird ab dem 15. März 2024 ein gekürztes Prüfschema zur Klimawirkung und der Beschluss zu den erweiterten Angaben unter Eilbedürftigkeit (VII-A-07069) umgesetzt. Weitere Anpassungen betreffen eine neue Rubrik „Strategie, Haus­halt und Stadtraum“ direkt unterhalb des Gremienlaufs, den damit zusammenhängenden Verzicht auf das raumgreifende Zielbild zur Stadtstrategie und diverse Anpassungen, die eine bessere Übersichtlichkeit versprechen.

Die dazugehörige Informationsvorlage „Entscheidungsqualität von Vorlagen: Gestal­tungsvorgaben“ (VII-DS-08875-Ifo-01) wurde am 5. März 2024 in der DB OBM bestätigt und wird als nächstes in den Fachausschüssen „Allgemeine Verwaltung,“ „Umwelt, Klima und Ordnung“ sowie „Stadtentwicklung und Bau“ zu den betreffenden Aspekten eingebracht.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Installation des barrierefrei erreichbaren Briefkastens am Sozialamt

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 15. November 2023 wurde über Petition (VII-P-08885-DS-02) beschlossen, dass im barrierefreien Eingangsbereich der Prager Straße 21 ein zusätzlicher Briefkasten installiert wird, da der bisherige Briefkasten nur über Stufen erreichbar ist. Die Umsetzung war bis zum 31. Dezember 2023 geplant.

Wir fragen dazu an:

  1. Wurde der Briefkasten installiert?
  2. Falls nein: Warum wurde der Briefkasten nicht installiert und wann erfolgt die Installation?

Antwort:

Mit der Errichterfirma ist vereinbart, dass sobald der Briefkasten angeliefert wurde, dieser sofort installiert wird. Leider verzögerte sich aufgrund allgemeiner Lieferengpässe die Lieferung in den letzten Wochen kontinuierlich. Eine Lieferung Anfang März wurde seitens der Errichterfirma nun in Aussicht gestellt.“

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Kinderbetreuung zur Ratsversammlung

Anfrage:

Als „Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit für die Stadt Leipzig“ wurde am 18. Januar 2023 mit der Vorlage VII-DS-07582 unter anderem eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Stadträtinnen und Stadträten während der Ratsversammlung beschlossen.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie wird die Kinderbetreuung von den Stadträtinnen und Stadträten angenommen? Wie viele Kinder waren am bisher wenigsten, wie viele am bisher stärksten ausgelasteten Tag in der Kinderbetreuung? Wie ist die durchschnittliche Auslastung der Kinderbetreuung bei welchem Betreuungsschlüssel?
  2. Wie alt war das bisher jüngste betreute Kind, wie alt das bisher älteste?
  3. Von welcher bis zu welcher Uhrzeit wird das Angebot gewöhnlich in Anspruch genommen?
  4. Ist eine Öffnung der Kinderbetreuung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt bzw. Fraktionen oder auch Externe denkbar (z. B. über eine anmeldungs- und gebührenpflichtige Nutzung für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Fragestunde)?

Antwort:

Zur Frage 1:

Es wurden bisher insgesamt 10 Kinder von 8 Stadträtinnen und Stadträten betreut an verschiedenen Sitzungstagen betreut. An zwei Sitzungstagen wurde trotz vorheriger Anmeldung kein Kind abgegeben. Die maximale Anzahl an gleichzeitig betreuten Kindern betrug 5. Durchschnittlich sind es zwei Kinder und der Betreuungsschlüssel ist 1x Erzieher auf max. 5 Kinder.

Zur Frage 2:

Das jüngste Kind war 15 Monate und das älteste Kind 10 Jahre alt.

Zur Frage 3:

Zum Großteil werden die Kinder über die volle Sitzungsdauer der RV betreut.

Zur Frage 4:

Der Stadtrat hat das Angebot einer Betreuungsperson während den Sitzungen der Ratsversammlung im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit (Vorlage: VII-DS-07582) beschlossen. Das Angebot richtet sich daher an Stadträtinnen und Stadträte.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

 

Sachstand zur Machbarkeitsstudie und Betriebserlaubnis eines Drogenkonsumraums

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 5. Juli 2023 wurde mit dem Antrag VII-A-08528-NF-02 „Umsteuern in der Drogenpolitik: betreute Drogenkonsumräume in Leipzig etablieren“ eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die den konkreten Bedarf für einen mobilen Drogenkonsumraum mit Kontaktbereich, basismedizinischer Versorgung und Beratungsangebot sowie die Möglichkeiten seiner Umsetzung in Leipzig untersucht. Die Studie sollte dem Stadtrat bis spätestens Februar 2024 vorgelegt werden.

Darüber hinaus wurde die Stadt beauftragt, beim Freistaat Sachsen eine fachliche Beteiligung an der Studie zu beantragen als Grundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen nach § 10 Betäubungsmittelgesetz und deren Finanzierung.

Wir fragen dazu an:

1. Wann wird dem Stadtrat die Machbarkeitsstudie zum mobilen Drogenkonsumraum vorgelegt?

2. Wird zum derzeitigen Bearbeitungsstand der Studie die Umsetzung eines mobilen Drogenkonsumraums in Leipzig anvisiert?

3. Welche Beteiligungsmöglichkeiten sind geplant, um interessierte und fachlich kompetente Bürgerinnen und Bürger in den Prozess einzubinden?

4. Welcher Verfahrensstand ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen bezüglich der Betriebserlaubnis und Finanzierung von Drogenkonsumräumen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Studie wird entsprechend der Apsrachen am 26.02.2024 im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt vorgestellt.

Zur Frage 2:

Die Beantwortung der Frage kann erst nach Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse in den entsprechenden Fachgremien, wie insbesondere dem Drogenbeirat, erfolgen.

Zur Frage 3:

Bei der Implementierung eines Drogenkonsummobils sind alle relevanten Partnerinnen und Partner zu beteiligen. Dem Gespräch bzw. der Unterstützung durch Strafverfolgungsbehörden kommt besondere Relevanz zu. Nach § 10 a Abs. 2 Nr. 6 BtMG sind Formen der Zusammenarbeit mit den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen örtlichen Behörden abzustimmen. Sind Standorte/Stellplätze identiviziert, sind die Nachbarschaften umfassend einzubeziehen und zu informieren. Der Austausch soll auch begleitend zur Umsetzung kontinuierlich fortgesetzt werden.

Zur Frage 4:

Der Freistaat Sachsen wird zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie informiert. Die Implementierung eines Drogenkonsumangebots in Leipzig ist nur möglich, wenn der Freistaat Sachsen eine Rechtsverordnung nach § 10a BtMG erlässt. Zu einer möglichen Finanzierungsbeteiligung des Freistaates kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Sanierungspläne der Südbestände

Anfrage:

In der Antwort VII-F-09603-AW-01 zu den Resultaten einer Einwirkung des Oberbürgermeisters teilte die Stadt mit, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Objekte Kochstraße 59-63 und August-Bebel-Straße 81-83 sowie das weitere Vorgehen erneut durch die Verwaltung geprüft werden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Welche zeitliche Verzögerung ist durch den Beschluss Vorlage VII-A-07299-NF-02 eingetreten?
  2. In jeweils welcher Höhe waren die Sanierungskosten der beiden Objekte nach den ursprünglichen Plänen der LWB geplant und welche durchschnittliche Quadratmetermiete hätte sich für die Mieter ergeben?
  3. In jeweils welcher Höhe würden die Sanierungskosten nach den Planungen des Projektes „Südvorstadt für alle“ anfallen und in jeweils welcher Höhe würden städtische Zuschüsse oder Fördermittel benötigt werden?
  4. Empfiehlt der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen städtischen Zuschuss?
  5. Empfiehlt der Oberbürgermeister dem Stadtrat die weitere Verzögerung der Sanierung durch die Prüfung möglicher Projektarten oder Fördermittelquellen?

Antwort:

Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Verwaltung

Anfrage im Allris

Reinigung in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Anfrage:

Die Stadt Leipzig beauftragt die Reinigung von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Sollte es dazu kommen, dass die Reinigung mangelhaft oder gar nicht durchgeführt wird, wenden sich die Einrichtungen zur Klärung an die Stadt. Die Stadt setzt sich dann mit dem Dienstleister auseinander, was mitunter einige Zeit in Anspruch nimmt.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wie viele Meldungen von Leipziger Kindertagesstätten über mangelhafte oder ausbleibende Reinigungen der Räumlichkeiten gab es im Jahr 2023 und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
  2. Wie viele Meldungen von Leipziger Schulen über mangelhafte oder ausbleibende Reinigungen der Räumlichkeiten gab es im Jahr 2023 und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
  3. Welche Sofortmaßnahmen sind in Fällen akuter Verunreinigungen durch Ausfall des Dienstleisters in Kindertagesstätten und Schulen vorgesehen und wie können sie durch die Einrichtungen in Anspruch genommen werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Beantwortung erfolgte schriftlich.

Sachstand zur Machbarkeitsstudie und Betriebserlaubnis eines Drogenkonsumraums

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 5. Juli 2023 wurde mit dem Antrag VII-A-08528-NF-02 „Umsteuern in der Drogenpolitik: betreute Drogenkonsumräume in Leipzig etablieren“ eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die den konkreten Bedarf für einen mobilen Drogenkonsumraum mit Kontaktbereich, basismedizinischer Versorgung und Beratungsangebot sowie die Möglichkeiten seiner Umsetzung in Leipzig untersucht. Die Studie sollte dem Stadtrat bis spätestens Februar 2024 vorgelegt werden.

Darüber hinaus wurde die Stadt beauftragt, beim Freistaat Sachsen eine fachliche Beteiligung an der Studie zu beantragen als Grundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen nach § 10 Betäubungsmittelgesetz und deren Finanzierung.

Wir fragen dazu an:

1. Wann wird dem Stadtrat die Machbarkeitsstudie zum mobilen Drogenkonsumraum vorgelegt?

2. Wird zum derzeitigen Bearbeitungsstand der Studie die Umsetzung eines mobilen Drogenkonsumraums in Leipzig anvisiert?

3. Welche Beteiligungsmöglichkeiten sind geplant, um interessierte und fachlich kompetente Bürgerinnen und Bürger in den Prozess einzubinden?

4. Welcher Verfahrensstand ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen bezüglich der Betriebserlaubnis und Finanzierung von Drogenkonsumräumen?

Antwort:

Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Verwaltung

Anfrage im Allris

Welche Resultate ergeben sich aufgrund einer Einwirkung des Oberbürgermeisters?

Anfrage:

Im Stadtratsbeschluss zum Antrag VII-A-07299-NF-02 „Südvorstadt für alle“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt, „auf die Geschäftsführung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) dahingehend einzuwirken, dass bei der Sanierung der Wohngebäude (…) behutsame, klima- und sozial- gerechte Ansätze berücksichtigt werden und als Modellprojekte mit einer speziellen Fördermittelakquise und in Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Partnern konzipiert und realisiert werden.“

Unter anderem sollen Themen wie bezahlbares Wohnen, Wohnraumversorgung von Menschen mit Marktzugangsschwierigkeiten sowie Denkmal- und Klimaschutz, unter Beteiligung der Bewohnerschaft, der Zivilgesellschaft vor Ort, beauftragter Fachplaner:innen und Wissenschaftler:innen berücksichtigt werden.

In der Ratsversammlung am 18. Oktober 2023 nannte der Oberbürgermeister dies den Beschluss der „eierlegenden Wollmilchsau“. Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat angenommen.

Wir fragen dazu an:

  1. Hat der Oberbürgermeister bei der LWB eingewirkt?
  2. Welche Resultate ergeben sich aus dem Einwirken?
  3. Gibt es aufgrund des Einwirkens Terminverzug beim Bauprojekt?
  4. Gibt es dadurch Fördermittel- oder Darlehensausfälle?
  5. Hat der Oberbürgermeister Erkenntnisse darüber, dass zur Umsetzung dessen, worauf er einwirken soll, möglicherweise städtische Finanzmittel erforderlich sind und wenn ja in welcher Höhe?

Antwort:

Zur Frage 1:

Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses VII-A-07299-NF-02 „Südvorstadt für alle“ ist der Oberbürgermeister auf die Geschäftsführung der LWB zugegangen und hat darauf eingewirkt, dass die beschlossenen Aspekte bei der weiteren Planung der Sanierung der drei Objekte berücksichtigt werden.

Zur Frage 2:

Die Geschäftsführung der LWB hat dem Oberbürgermeister einen Vorschlag zur Umsetzung des Ratsbeschlusses unterbreitet und mit einer ersten Kostenkalkulation untersetzt. Darüber hat der Oberbürgermeister die Fraktionen des Stadtrates in einem Gespräch unterrichtet.

Im Ergebnis hat die LWB dargelegt, dass die Ziele, wie sie im Beschluss VII-A-07299-NF-01 festgelegt wurden, nicht wirtschaftlich umsetzbar sind. Für das Objekt Kochstraße 13-15 wird die LWB, entsprechend des Beschlusses, mit der Umsetzung der vorliegenden Planung beginnen, um weitere Kostensteigerungen zu vermeiden. Für die Objekte Kochstraße 59 – 63 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 soll die Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie das weitere Vorgehen nochmal durch die Verwaltung geprüft werden.

Zur Frage 3:

Der gesamte Prozess, wie er mit dem Antrag des Stadtbezirksbeirats Süd sowie dem Beschluss der Vorlage VII-A-07299-NF-02 eingeleitet wurde, hat zu einer zeitlichen Verzögerung der Sanierungsprojekte geführt.

Zur Frage 4:

Nein. Bislang war keine Beantragung von Fördermitteln für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Potentielle Fördermittel der Sozialen Wohnraumförderung des Freistaats Sachsen stehen weiterhin zur Verfügung. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind zum 1. Januar 2024 neue Förderbedingungen in Kraft getreten.

Zur Frage 5:

Die Geschäftsführung der LWB konnte nachweisen, dass die Umsetzung der im Ratsbeschluss festgelegten Sanierungsziele nicht wirtschaftlich umsetzbar ist. In den Gesprächen und Workshops, die bislang stattgefunden haben, bestand Einigkeit, dass eine Finanzierungslücke nicht durch die Quersubventionierung aus anderen Wohnungsbeständen der LWB gedeckt werden soll.

Um den Beschluss bei der Sanierung der Objekte Kochstraße 59 – 63 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 berücksichtigen zu können, wäre die Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt (Finanzeinlage) eine Möglichkeit, um die Finanzierungslücke zu decken. Diese Mittel können nur durch einen gesonderten Ratsbeschluss in den städtischen Haushalt 2025/26 eingestellt werden.

Abschließende Aussagen zu Kosten bzw. Finanzbedarfen können erst nach Prüfung der kalkulierten Baukosten getroffen werden. Darüber hinaus wurde zum jetzigen Zeitpunkt der Bedarf sowie der Sanierungsstandard für die Objekte Kochstraße 61 – 65 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 noch nicht final festgelegt. Dies kann erst nach einer Konkretisierung des Konzepts und der Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren erfolgen.

 

Falschparker auf der neuen Waldstraße?

Anfrage:

Mit der Freigabe der Gleise auf der neugebauten Waldstraßenbrücke fährt ab dem 18. Dezember 2023 die Straßenbahnlinie 4 wieder ihren regulären Weg über die Waldstraße. Die stadtwärtige Haltestelle Am Mückenschlösschen muss noch für einige Wochen an einer provisorischen Haltestelle bedient werden. Alle anderen Haltestellen sind barrierefrei ausgebaut und werden regulär angefahren. Die noch fehlenden DFI-Anzeigen werden bis Frühjahr in Betrieb gehen. Der nördliche Teil der Waldstraße von Leutzscher Allee bis Primavesistraße ist auch fertiggestellt, so dass beide Fahrtrichtungen für den Kfz-Verkehr freigegeben werden können. Der Kfz-Verkehr über die Waldstraßenbrücke kann erst im Frühjahr wieder rollen. Hier sind unter anderem noch Versorgungsleitungen zu verlegen, die Straße zu asphaltieren und Geh- und Radwege sowie Brückengeländer zu errichten.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele verkehrswiderrechtliche Blockierungen der Straßenbahnlinie 4 und damit verbundene Umleitungen ergaben sich seit Freigabe im Dezember 2023 bis heute auf der Waldstraße (bitte mit Nennung des jeweiligen Grunds der Blockierung)?
  2. Wie verändert sich die Aufteilung des Verkehrsraums vor und nach der Sanierung bezogen auf die Verkehrsarten Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und MIV?
  3. Wie wird sich der Anteil versiegelter Flächen in Quadratmetern von vor der Sanierung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens Waldstraße verändern?

Antwort:

zu Frage 1:

– 18.12.2023 Grund: Falschparker Waldstraße

– 19.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 20.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 20.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 21.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 23.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 25.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 15.01.2024 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Haltestelle Stallbaumstraße

– 21.01.2024 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

zu Frage 2&3: 

Der Verkehrsraum wurde nicht neu aufgeteilt, es erfolgte im Rahmen der LVB-Gleisbau-Maßnahme lediglich ein Mitbau der Stadt. Der Straßenquerschnitt ist in seiner Aufteilung insbesondere durch die beidseitigen Baumreihen definiert und wurde dem Grund nach nicht verändert, lediglich einige Gehwegnasen an den Knotenpunkten wurden angelegt und die Haltestellen barrierefrei ausgebildet.

Durch die Schaffung der Gehwegnasen und barrierefreien Haltestellen vergrößert sich der Anteil der Flächen für den Fußverkehr etwas, die Größe der versiegelten Fläche insgesamt bleibt nahezu gleich.

Die insbesondere im Dezember nach der Wiederaufnahme des Linienbetriebs der Straßenbahn aufgetretenen Behinderungen sind dem Fehlverhalten von Kfz-Führenden innerhalb der Baustellensituation geschuldet.

Anfrage im Allris 

Antwort im Allris 

Behördliche Falschspeicherung persönlicher Daten

Anfrage:

Kürzlich berichteten die “Kieler Nachrichten”, dass es in Deutschland sehr häufig zur behördlichen Falschspeicherung von Namen und anderen persönlichen Daten kommt. Dies beruht teilweise auf falschen Transkriptionen, aber auch auf so banalen Dingen wie einem versehentlich eingefügten Bindestrich, der falschen Umrechnung aus anderen Kalendern oder dem häufig noch immer angewendeten Bestehen auf einem Rufnamen bei mehrteiligen Vornamen. Auch problematisch ist offenbar die Erfassung von langen Namensketten, wie sie in anderen Ländern teilweise üblich sind, da häufig der Platz auf Ausweisdokumenten hierfür nicht ausreicht.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele Wünsche auf Korrektur von persönlichen Daten haben die Ordnungsbehörden in Leipzig in den letzten zehn Jahren erhalten?
  2. Wie viele dieser Fälle konnten geklärt werden?
  3. Wie viele dieser Fälle wurden abschlägig beschieden und aus welchen Gründen?
  4. Wie viele dieser Fälle waren mutmaßlich missbräuchlicher Art?
  5. Welche Möglichkeiten der Auflösung im Nachhinein wurden den Antragstellern unter (3.) aufgezeigt?
  6. Falls für o. g. Fragen eine Auswertbarkeit nicht gegeben ist: Ist die Einführung einer solchen auswertbaren Kategorie umsetzbar?

Antwort:

Die Erfassung von Namen und anderen persönlichen Daten ist eine Kernaufgabe des Amtes Bürgerservice (hier: Abteilungen Bürgerbüros, Meldeservice und Standesamt) sowie des Ordnungsamtes (hier: Abteilung Ausländerbehörde).
Die korrekte Speicherung der Identitätsdaten erfüllt eine Service- und Sicherheitsfunktion:
Die Zuordnung von Identitäten ermöglicht es, unsere Demokratie zu organisieren, sie ermöglicht den Rechtsstaat, sie ermöglicht es Rechte und Pflichten zuzuordnen und wahrzunehmen.

Die Identitäten der zu erfassenden Personen werden dabei genau geprüft. Nicht in jedem Fall sind die Identitätsdaten einer Person eindeutig. Zum einen weicht die Rechtsprechung zur Namensführung oder Festsetzung anderer Identitätsmerkmale in anderen Staaten teilweise deutlich von der deutschen Rechtsprechung ab. Zum anderen sind die Identitätsdaten auch in Fällen ohne Auslandsbezug nicht immer eindeutig, z.B. bei Umbenennung des Geburtsortes (etwa Karl-Marx-Stadt in Chemnitz) oder in Bezug auf den gebräuchlichen Vornamen (auch Rufnamen). Auch die deutsche Rechtsprechung entwickelt sich weiter und damit verändern sich auch hier die Regeln der Erfassung von Identitätsmerkmalen von Einwohner/-innen.
In vielen Fällen besteht ein Ermessensspielraum, den Behörden in Deutschland unterschiedlich auslegen können.

Zwischen dem Melderegister, Ausländerzentralregister und Personenstandsregister gibt es automatisierte Schnittstellen. So erfolgt ein ständiger Datenabgleich. Über diesen Weg werden Differenzen identifiziert und geklärt.
Bisher keine automatisierten Schnittstellen gibt es zu vielen anderen Registern, in denen Einwohner/-innen-Daten gespeichert werden. Das Registermodernisierungsgesetz soll hier Abhilfe schaffen und schreibt den automatischen Datenabgleich zwischen einer ganzen Reihe von öffentlichen Registern vor. Die Steuerung erfolgt über den Bund. Die Umsetzung des Gesetzes wird jedoch noch eine Weile dauern.

Zur behördlichen Speicherung von persönlichen Daten stellt die Fraktion Die Freibeuter folgende Fragen. Wir antworten wie folgt.

Zur Frage 1 & 2:

Die Anfrage wird beispielhaft für das Melderegister beantwortet, da das Melderegister in Bezug auf die Aufgaben des Amtes Bürgerservices und Ordnungsamtes die meisten Datensätze enthält und daher auch die meisten Änderungen vornimmt.

Das Leipziger Melderegister umfasst 844.456 Datensätze, welche sich sowohl aus aktiven als auch aus archivierten Datensätzen zusammensetzen.

Im Jahr 2022 wurden im Melderegister 17.098 Datensätze korrigiert. Dazu gehören in den wenigsten Fällen die Anträge der Einwohner/-innen, sondern vielmehr Mitteilungen anderer Meldebehörden im Zuge von Weg- oder Zuzügen bzw. Nebenwohnsitzgemeinden sowie Mitteilungen der Ausländerbehörden im Zuge der Änderung beispielsweise der Namensführung in Bezug auf die Übersetzung und Transliteration.
Es liegen keine Fallzahlen vor, in welchen Fällen diese Korrekturen explizit von Einwohner/-innen ausgingen.
Selbstverständlich kann jede/-r Einwohner/-in auch eine Berichtigung der Daten im Melderegister direkt im Bürgerbüro oder schriftlich in der Abteilung Meldeservice beantragen. Dazu müssen entsprechende Urkunden oder Nachweise vorgelegt werden.

Zur Frage 3:

Hierzu kann keine Auswertung vorgelegt werden.

Zur Frage 4:

Dazu kann keine Aussage getroffen werden.

In den Bürgerbüros wird bei der Anmeldung oder Ummeldung jedes Personal-Dokument auf Echtheit geprüft. Dazu werden die Mitarbeiter/-innen geschult, auch in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden. Prüftechnik der Bundesdruckerei steht in jedem Bürgerbüro zur Verfügung.

Zur Frage 5:

Jede/-r Einwohner/-in kann eine Berichtigung der Daten im Melderegister direkt im Bürgerbüro oder schriftlich in der Abteilung Meldeservice beantragen. Dazu müssen entsprechende Urkunden oder Nachweise vorgelegt werden.

Zur Frage 6:

Die Anzahl der Korrekturen von Datensätzen wird erfasst (s. Punkt 2). Nicht zentral erfasst wird der Anlass zur Korrektur, denn die Anlässe sind sehr vielfältig. Eine Auswertung ist technisch nicht möglich und nicht unbedingt zielführend in Bezug auf Service- und Sicherheitsaspekte.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris