Zeitplan zur Verkehrsuntersuchung Mittlerer Ring Südost

Anfrage:

Im Jahr 2025 endet das zehnjährige Moratorium der Trasse Mittlerer Ring Südost. Bürgermeister Dienberg sicherte zu, die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vor Ablauf des Moratoriums vorlegen zu können.

Wir fragen dazu an:

  1. Bis wann werden für die Untersuchung vorbereitende Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung ergriffen?
  2. Wie ist der Zeitplan, der sicherstellt, dass das Ergebnis der Untersuchung vor Ablauf des Moratoriums vorliegt?
  3. Bis wann muss die Ausschreibung spätestens erfolgen, damit das Ergebnis der Untersuchung rechtzeitig vorliegt?
  4. Wer wird im Prozess beteiligt?

Antwort:

Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.

Die vorbereitenden Maßnahmen haben mit den ersten Abstimmungen über den Rahmen und den Umfang der Verkehrsuntersuchung begonnen. Es wurde dabei beschlossen, die Untersuchung mit dem sich derzeit im Aufbau befindlichen neuen Verkehrsmodell der Stadt durchzuführen, da sich mit diesem die Chance bietet, neben dem MIV auch den ÖPNV und den Radverkehr in der Untersuchung mit zu betrachten. Dies ermöglicht es, neben dem Mittleren Ring auch alternative Maßnahmen im Bereich des Umweltverbundes fundiert zu untersuchen, die zur verkehrlichen Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz beitragen könnten. Durch die Einbindung der verschiedenen Verkehrsmittel in die Untersuchung, können mit dem neuen Verkehrsmodell mögliche Verlagerungseffekte zwischen den Verkehrsmitteln sowie Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr besser untersucht und somit Maßnahmen im Sinne der Mobilitätsstrategie 2030 bewertet werden.

Aufgrund einer sechsmonatigen Verzögerung bei der Erstellung des neuen Prognosemodells, steht dieses jedoch voraussichtlich erst Ende 2024 zur Verfügung. Hierdurch verschiebt sich auch der Start der Verkehrsuntersuchung auf Anfang 2025. Die Ausschreibung soll innerhalb des dritten Quartals 2024 erfolgen. Bei einer geschätzten Bearbeitungszeit von 18 Monaten, lägen die Ergebnisse dann im dritten Quartal 2026 vor. Aufgrund der fachlichen Entscheidung, das neue Verkehrsmodell für die Verkehrsuntersuchung anzuwenden, wird es nicht möglich sein, dass die Ergebnisse vor Ablauf des Moratoriums vorliegen. Da jedoch die Vorteile der Nutzung des neuen Verkehrsmodells überwiegen, wurde dieser Weg gewählt.

Die notwendigen Prozessbeteiligten werden im Rahmen der Vorbereitung der Untersuchung noch bestimmt.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Nachfragen zur verkehrsrechtlichen Anordnung im Bereich des Hauptbahnhofs

Anfrage:

Zur verkehrsrechtlichen Anordnung der Neuaufteilung des Verkehrsraums im Bereich des Innenstadtrings vor dem Hauptbahnhof blieben im Rahmen der Fragestunde der vergangenen Ratsversammlung einige Nachfragen offen.

Wir fragen daher an:

  1. Handelt es sich bei der in Rede stehenden Fläche vor dem Hauptbahnhof um einen Unfallschwerpunkt wie er im Freistaat Sachsen im Jahr 2023 als Unfallschwerpunkt definiert ist und besteht aufgrund dessen für die Stadt Leipzig eine Rechtspflicht zur Umsetzung der vorgenommenen Maßnahmen?
  2. Wann wurde die verkehrsrechtliche Anordnung ausgesprochen und bis wann wäre die Umsetzung der Maßnahme nach rechtlicher Frist spätestens durchzuführen gewesen? (Wir bitten um Beifügung der verkehrsrechtlichen Anordnung.)
  3. Gab es für den Bereich vor dem Hauptbahnhof und für den Martin-Luther-Ring eine vorangegangene Simulation und welche Ergebnisse haben diese Simulationen ergeben?

Antwort:

Zur Frage 1:

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Verwaltung ist, gemäß § 45 (1) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu gewährleisten. Ein Indiz für eine fehlende Sicherheit ist die Unfalllage. Die StVO enthält jedoch nicht die Vorgabe, dass die Verwaltung erst tätig werden muss, wenn die Kriterien einer (Massen-)Unfallhäufungsstelle erreicht sind. Auch eine erhöhte Unfalllage ist als Anlass ausreichend, um Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen und zu ergreifen.

Im aktuellen Protokoll der Verkehrsunfallkommission wird zum einen der Bereich vor dem Hauptbahnhof als Massenunfallhäufungsstelle sowie die Fußgängerquerung in Höhe des Ostzugangs als Unfallhäufungsstelle aufgeführt.

Zwischenzeitlich wurde die Unfalllage für den Bereich vor dem Hauptbahnhof geprüft. In 2022 wurden 12 Fahrunfälle polizeilich registriert. Damit wird der für eine Massenunfallhäufungsstelle erforderliche Wert von 15 Unfällen des gleichen Unfalltyps pro Jahr unterschritten. Wie eingangs erwähnt, entbindet dies jedoch die Verwaltung nicht davon, geeignete Maßnahmen zur Behebung der erhöhten Unfalllage umzusetzen.

Zur Frage 2:

Der Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgte am 29.03.2023. Am 31.03.2023 wurde die erste Änderung und am 24.04.2023 die zweite Änderung zur verkehrsrechtlichen Anordnung erlassen. Die StVO enthält keine Vorgaben, bis zu welchem Zeitpunkt eine verkehrsrechtliche Anordnung umzusetzen ist. Gemäß § 45 (5) StVO ist der zuständige Baulastträger für die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung jedoch verpflichtet.

Zur Frage 3:

Für den Bereich vor dem Hauptbahnhof wurde in 2020/2021 eine Voruntersuchung einschließlich Simulation durchgeführt. Bestandteil der Untersuchung war die Verbesserung der ÖPNV-Bevorrechtigung an den Lichtsignalanlagen vor dem Hauptbahnhof sowie die mögliche Einordnung von Radverkehrsanlagen. Die Ergebnisse aus der Voruntersuchung zeigten, dass die Lichtsignalanlagen vor dem Hauptbahnhof hinsichtlich der ÖPNV-Bevorrechtigung deutlich verbessert werden konnten. Es zeigte sich jedoch auch, dass der ursprüngliche verfolgte Ansatz zur Einordnung eines Radfahrstreifens unter Wegfall einer Fahrspur in der Brandenburger Straße und unter Beibehaltung der gleichzeitigen Freigabe des Verkehrs aus der Brandenburger Straße und aus dem Georgiring aufgrund eines gravierenden Rückstaus in der Brandenburger Straße als Lösungsansatz ungeeignet waren.

Daher wurde im Nachgang auf Grundlage einer bereits in 2018 durchgeführten Verkehrsuntersuchung geprüft, ob die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage bei einer getrennten Freigabe der Verkehrsströme aus der Brandenburger Straße und Georgiring erhalten werden kann. Dieses Prüfergebnis war positiv. Mit Fortschreibung der Planung wurde eine Simulation auf Basis der getrennten Freigaben mit ebenfalls positiven Ergebnis durchgeführt.

Am Martin-Luther-Ring wurde keine Anpassung an den Lichtsignalanlagen vorgenommen. Entsprechend gab es keinen Grund im Vorfeld eine Simulation der LSA durchzuführen und notwendige Ressourcen zu binden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Übergangsregelungen aus dem Gesetzesentwurf zum Gebäudeenergiegesetz

Anfrage:

Beim Einbau oder bei der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme, die sowohl Erdgas als auch 100 Prozent Wasserstoff verbrennen kann, darf der Eigentümer im Falle des Beschlusses der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2034 Erdgas ohne Einhaltung der Vorgaben des § 71 GEG nach den Maßgaben des § 71 k GEG nutzen.

Wir fragen dazu an:

  1. Werden die Stadtwerke Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber bis 31. Dezember 2023 einen Transformationsplan für die verbindliche, vollständige Umstellung der Versorgung ihrer Kunden auf Wasserstoff bis zum Ablauf des 31. Dezember 2034 vorlegen?
  2. Werden die Stadtwerke Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber bis 31. Dezember 2023 die rechtlichen Voraussetzungen für den Netzumbau, insbesondere zur Einstellung der Erdgasversorgung der angeschlossenen Kunden über das zu transformierende Netz bis spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2034 vorlegen und dies von der zuständigen Regulierungsbehörde gegenüber dem Verantwortlichen bestätigen lassen?
  3. Werden die Stadtwerke Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber den Gebäudeeigentümern bis 31. Dezember 2023 eine Garantie vorlegen, dass die Wasserstoffinfrastruktur innerhalb von zehn Jahren, spätestens jedoch ab dem 1. Januar 2035, in Betrieb genommen wird?

Für den Fall, dass eine oder mehrere der vorgenannten Erklärungen nicht abgegeben werden:

  1. Aus welchen Gründen werden diese Erklärungen nicht abgegeben?
  2. Welche Entscheidungen müsste der Stadtrat treffen, um sicherzustellen, dass diese Erklärungen abgegeben werden?

Antwort:

Das Gebäudeenergiegesetz ist noch nicht verabschiedet. Gerade die Regelungen einer möglichen Transformation des bestehenden Gasversorgungsnetzes in ein mögliches zukünftiges Wasserstoffversorgungsnetz werden aktuell auf allen Ebenen der Politik und der energiewirtschaftlichen Verbände umfassend diskutiert. Die in der Anfrage genannten Termine und Inhalte stammen aus dem Gesetzesentwurf und haben daher noch zu keinen Umsetzungsaktivitäten geführt. Parallel wird durch den Gesetzgeber das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung erarbeitet, auch hier bleibt der konkrete Regelungsinhalt abzuwarten.

Zur Frage 1:

Die Leipziger Stadtwerke und die Netz Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber erarbeiten gemeinsam mit der Stadt Leipzig eine kommunale Wärmeplanung. Im Rahmen dieses Projekts wird bis zum 31.12.2023 ein erster Plan für Leipzig vorliegen. Im Wärmeplan werden die Handlungsoptionen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt dargestellt, welche als Basis für Entscheidungen im Leipziger Stadtrat dienen können.

Welche Bedeutung Wasserstoff für Endkunden innerhalb dieser Planung haben könnte, wird gerade in der Projektgruppe unter Leitung der Stadt Leipzig erarbeitet. Ein möglicher Transformationsplan wird dieser städtischen Planung folgen.

Zur Frage 2 bis 4:

Die Regelungen und Fristen zur Erstellung eines Transformationsplanes für die Erdgasversorgung sind noch nicht verabschiedet. Vor der Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanung wird kein separater Gasentwicklungsplan veröffentlicht. Nach der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung werden die Leipziger Stadtwerke und die Netz Leipzig alle erforderlichen Regelungen umsetzen.

Zur Frage 5:

Die Gesetzgebung erfolgt auf Ebene der Bunderegierung. Der Stadtrat sollte umgehend nach dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung diese beschließen und für die Verbindlichkeit der Umsetzung Sorge tragen.

Insbesondere durch die Unterstützung der Beschleunigung von Baumaßnahmen in der Stadt Leipzig und der effizienten Abwicklung von Bauanträgen zur Transformation der Strom‐, Erdgas‐ und Fernwärmeversorgung, kann der Stadtrat die Vorrausetzungen für die Verwaltung schaffen, dass die geforderten Zeitpläne für die Umsetzung – und damit verbunden auch die mögliche Erklärung von Garantien – im Grundsatz machbar werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Straßenbaumbestand forcieren – Podelwitzer Straße nicht vergessen

Anfrage:

Mit dem Straßenbaumkonzept Leipzig 2030 wird ein strategischer Handlungsrahmen bis zum Jahr 2030 umgesetzt, der auf die Entwicklung des gesamten städtischen Straßenbaumbestandes ausgerichtet ist. Mit seinen Leitlinien und Handlungsprioritäten trägt es den Zielen der nachhaltig wachsenden Stadt Rechnung, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) 2030 und in der Freiraumstrategie der Stadt Leipzig formuliert sind.

Die Erweiterung des Straßenbaumbestandes – als ein wesentlicher Bestandteil der urbanen grünen Infrastruktur – leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes und des Stadtentwicklungsplanes Verkehr und öffentlicher Raum sowie zur Anpassung an den Klimawandel.

Das Straßenbaumkonzept Leipzig 2030 wurde am 27. Juni 2019 vom Stadtrat mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Die Fraktion Freibeuter begrüßt dieses Konzept. Immer wieder melden sich auch hierbei interessierte Bürgerinnen und Bürger und weisen auf noch vorhandene Lücken im Straßenbaumbestand hin.

Deshalb und weil die betroffene Straße in der öffentlichen Langfristplanung nicht auftaucht und hier auch in jüngerer Vergangenheit vermehrt Wohngebiete entstanden, fragen wir an:

  1. Ist die Podelwitzer Straße in Leipzig Wiederitzsch für die Erhöhung des Straßenbaumbestandes vorgesehen?
  2. Wenn ja: Wann und in welchem Ausmaß (hinsichtlich der gegebenenfalls hinderlichen Verkehrsführung)?
  3. Wenn nein: Aus welchen Gründen?
  4. Sollte ein Grund die Erhöhung des Straßenbaumbestandes nur bis zur Grenze der Gemarkung Leipzig sein: Besteht ein Austausch mit der sich anschließenden Kommune über die Fortführung innerhalb derer Gemarkung?

Antwort:

Zur Frage 1 & 2:

Zurzeit finden in der Podelwitzer Straße im Ortsteil Wiederitzsch Pflanzarbeiten statt. Diese werden bis Freitag, 14. April 23 abgeschlossen sein. Es werden 60 Obstbäume in unterschiedlichen Arten und Sorten gepflanzt.

Zur Frage 4:

Mit der Nachbargemeinde Rackwitz wird Kontakt aufgenommen, ob diese die Maßnahmen zur Fortführung der Straßenbaumpflanzungen auf ihren Flächen vornehmen möchte.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Trainees anwerben – Koordination strukturiert im Personalamt angehen

Anfrage:

Ein Trainee ist ein Absolvent, der innerhalb der Verwaltung der Stadt Leipzig als vielfältig einsetzbare Nachwuchskraft aufgebaut werden kann, hierbei durch ein Traineeprogramm mit aufeinander abgestimmten Einsätzen in verschiedenen Abteilungen. Diese Idee kam als Attraktivitätssteigerung der Arbeitgeberinnenmarke Stadt Leipzig auf. Die Förderung, Anwerbung und der strukturierte Einsatz der Trainees ist innerhalb des Personalamts personell zu untersetzen.

Deshalb fragen wir an:

  1. Ist der Einsatz von Trainees durch die Arbeitgeberin Stadt Leipzig aktuell und zukünftig geplant?
  2. Wenn ja, wird die Förderung, Anwerbung und Koordination innerhalb des Personalamts personell untersetzt?
  3. Wie stellt sich dieser Aufgabenbereich innerhalb des Stellenplans des Haushalts der Stadt Leipzig für 2023 und 2024 dar?

Antwort:

Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Stadtverwaltung

Anfrage im Allris

Digitalisierung der Auswahlkommissionen

Anfrage:

Auswahlkommissionen für leitende Bedienstete finden unter stadträtlicher Beteiligung statt. Die Einbindung des Stadtrats in den Prozess der Personalfindung ist zu begrüßen. Zu hinterfragen wäre jedoch der Umgang mit den Bewerbungsunterlagen, dabei im Wesentlichen das standardmäßige Ausdrucken der digital vorliegenden Dokumente. Bei einer Umstellung auf eine Zurverfügungstellung digitaler Dokumente sind eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Belange zu beachten.

Wir fragen hierzu an:

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, zukünftige Auswahlkommissionen mit digitalen Unterlagen durchzuführen und welche Abwägungen zieht die Stadt hierbei in Betracht?
  2. Wie wird die Stadt perspektivisch eine digitale Betrachtung der Unterlagen gewährleisten?

Antwort:

Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Stadtverwaltung

Anfrage im Allris

Lückenschließung Mittlerer Ring Südost

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 31. Januar 2018 wurde die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung für den Mittleren Ring Südost zu dessen verkehrlicher Wirksamkeit beschlossen. Grundlage sollte die Verkehrsprognose 2030 und die Überarbeitung der Bevölkerungsprognose für die Stadt Leipzig sein. In diesem Zusammenhang sollte auch die verkehrliche Wirksamkeit für die Entlastung der Innenstadt vom Kfz-Verkehr mituntersucht werden.

In der ersten Fortschreibung des STEP Verkehr und öffentlicher Raum stellte man den Weiterbau des bislang geplanten Mittleren Rings zurück bzw. dessen Aufgabe in Aussicht. Hintergrund war die perspektivisch leistungsfähige Abwicklung des motorisierten Verkehrs und die künftige Priorisierung der Instandhaltung bereits vorhandener Straßen. Eingriffe in die ökologisch besonders wertvollen Auenwälder im Süden des Stadtgebiets hätten so vermieden werden können.

Im Jahr 2022 landete Leipzig auf Platz 6 der Deutschen Städte mit den meisten Staus. Man stand durchschnittlich 46 Stunden im Stau. Im Vergleich zu 2019 ist dies ein Anstieg von 38 Prozent. Nicht zuletzt durch spurreduzierende Maßnahmen wie fahrbahnbegleitende Radstreifen sowie die Erhöhung des Parksuchverkehrs durch ersatzloses Entfernen von Parkplätzen verschlechtert sich die Situation für den motorisierten Verkehr in Leipzig zunehmend.

Die Stärkung des Umweltverbunds wird währenddessen stagnieren, da sich eine Anbindung der Randgebiete Leipzigs unter anderem aufgrund der geschwächten Finanzierung des ÖPNV verzögern wird und eine erzwungene Konkurrenz zwischen motorisiertem Verkehr und schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fahrradverkehr die Nutzung alternativer Verkehrsmittel erschwert. Folglich wird das Auto weiterhin zentraler Bestandteil der Mobilität vieler Leipzigerinnen und Leipziger sein.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Ergebnisse hat die Verkehrsuntersuchung für den Mittleren Ring Südost zu dessen verkehrlicher Wirksamkeit und der Wirkung auf den Kfz-Verkehr der Innenstadt ergeben?
  2. Welche Veränderungen haben sich bei der Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Innenstadtverkehrs bei der Abwicklung des motorisierten Verkehrs ergeben?
  3. Welche Auswirkungen wird dies auf die Pläne des Lückenschlusses Mittlerer Ring Südost haben?
  4. Welche Umstände haben die Berichterstattung hierzu verzögert?

Antwort:

Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Stadtverwaltung

Anfrage im Allris

Einschränkung des Betriebs der Kleintierklinik der Universität Leipzig

Anfrage:

Die Kleintierklinik der Universität Leipzig hat überregionale Bedeutung als Maximalversorger und Notdienst mit einem Einzugsbereich von bis zu 200 km. Aufgrund schwerwiegender Personalkürzungen ist diese Notfallversorgung ab 1. Februar 2023 unter der Woche nach 15:30 Uhr bzw. an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr möglich. Die jetzt nachrangig Versorgungspflichtigen niedergelassenen Tierärzte können ebenfalls aufgrund Personalmangels und gesetzlicher Regelungen wie dem Arbeitszeitgesetz die entstehende Lücke nicht übernehmen. Zudem sind niedergelassene Tierärzte oftmals nicht auf Spezialfälle ausreichend vorbereitet oder die Praxisräume ausgestattet.

Haustiere gehören ebenso wie Familienmitglieder und Freunde zu einem stabilen sozialen Umfeld und sind für viele Menschen ein wichtiger Anker im täglichen Leben. In der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Gesamtsituation in der sich viele aufgrund der sich häufenden Krisen verunsichert, ängstlich und wenig zuversichtlich fühlen, können diese zur seelischen und körperlichen Gesundheit beitragen. Die die nun drohende Situation, sein Haustier im eingetretenen Notfall nicht angemessen versorgen lassen zu können (sogenannter “Pütti-Effekt”) gilt es abzuwenden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Welche konkreten Maßnahmen (jenseits von Appellen) kann die Stadt Leipzig bis zu einer Lösung auf Landesebene ergreifen, um eine klinische Notfallversorgung von Kleintieren auch wochentags nach 15:30 Uhr sowie an den Wochenenden und Feiertagen sicherstellen zu können?
  2. Welche kommunalen Ressourcen können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, um die Versorgungssituation zu stabilisieren?
  3. Wann können die unter 1. und 2. erfragten Mittel greifen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Stadt Leipzig ist nicht zuständig.

Die Universität Leipzig und somit auch die Veterinärmedizinische Fakultät mit ihrer Kleintierklinik untersteht dienstrechtlich dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Für die Stadtverwaltung besteht in der Angelegenheit keine Zuständigkeit und auch keine Möglichkeit, Einfluss auf die dienstrechtlichen oder personalrechtlichen Belange der Universität Leipzig zu nehmen.

Ebenso zählt es nicht zu den Aufgaben der Stadt Leipzig, Notfalldienste zur Behandlung von Tieren privater Tierhalter anzubieten oder die Notdienste der praktizierenden Tierärzte zu organisieren oder zu regeln. Insoweit ist die Stadtverwaltung Leipzig auch nicht gehalten, etwaige Ressourcen für Notfallbehandlungen in personeller oder ausstattungstechnischer Hinsicht vorzuhalten.

Die praktizierenden, niedergelassenen Tierärzte in Sachsen, so auch die der Stadt Leipzig, werden gemäß der Sächsischen Berufsordnung verpflichtet, Notfalldienste zu leisten.  Die praktizierenden Tierärzte in der Stadt Leipzig regeln und gestalten daher die Notdienste selbst.

Die Tierarztpraxen in Leipzig haben aufgrund der Einschränkung von Notfallbehandlungen durch die Kleintierklinik der Universität Leipzig bereits reagiert und bieten aktuell in wechselnden Praxen die Notfallversorgung im Anschluss an die täglichen Sprechzeiten an Wochentagen in der Zeit von 19-8 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen einen 24-Stunden-Dienst an. Hierzu existiert eine zentrale Notrufnummer, die auf der Internetseite www.notdienst-tierarzt-leipzig.de publiziert ist und den Kontakt zur diensthabenden Praxis herstellt. Die Kleintierklinik hat auf ihrer Homepage die Patientenbesitzer von der geänderten Situation in Kenntnis gesetzt und auf die Notrufnummer verwiesen.

Die Notfallversorgung ist damit insoweit sicher gestellt.

Zur Frage 2:

Die Stadt Leipzig ist nicht zuständig.

Da für die Stadt Leipzig keine Zuständigkeit besteht (s. Antwort unter 1.), ist die Stadtverwaltung Leipzig auch nicht gehalten für tierärztliche Behandlungen Ressourcen vorzuhalten. Wie in Antwort zu 1. dargelegt, stellen die praktizierenden Tierärzte in der Stadt Leipzig die Notfallversorgung außerhalb ihrer Sprechzeiten sicher.

Zur Frage 3:

siehe Fragen 1 und 2

Anfrage im Allris

Prüfschema für das bezahlbare Wohnen

Anfrage:

Der Oberbürgermeister wurde am 13. Juli 2022 durch Beschlussfassung des Freibeuter-Antrags VII-A-06963 beauftragt, bei allen städtischen Entscheidungen die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen zu prüfen.

Hierzu sollte seitens der Verwaltung analog des Prüfschemas zur Klimawirkung ein Vorschlag bis zum III. Quartal 2022 vorgelegt werden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Ist der Oberbürgermeister gewillt, Stadtratsbeschlüsse umzusetzen?
  2. Wie lautet der Vorschlag zum Prüfschema für das bezahlbare Wohnen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Ja.

Zur Frage 2:

Das Prüfschema zum bezahlbaren Wohnen ist neben der Prüfung der Klimawirkungen ein Bestandteil der Gremienvorlagen der Stadt Leipzig.

Die Vorlagen werden aktuell optimiert. Das Prüfungsschema für Klimawirkungen wird dabei vereinfacht und das neue Schema für bezahlbares Wohnen aufgenommen. Die Vorlagen werden danach in Bezug auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Nebenkosten und Baukosten geprüft.

Die Überarbeitung der Vorlagen ist Mitte März 2023 abschlossen. Anschließend stehen die neuen Vorlagen den Gremien der Stadtverwaltung zur Verfügung.

Anfrage im Allris
Antwort im Allris

Einschränkung des Betriebs der Kleintierklinik der Universität Leipzig

Anfrage:

Die Kleintierklinik der Universität Leipzig hat überregionale Bedeutung als Maximalversorger und Notdienst mit einem Einzugsbereich von bis zu 200 km. Aufgrund schwerwiegender Personalkürzungen ist diese Notfallversorgung ab 1. Februar 2023 unter der Woche nach 15:30 Uhr bzw. an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr möglich. Die jetzt nachrangig Versorgungspflichtigen niedergelassenen Tierärzte können ebenfalls aufgrund Personalmangels und gesetzlicher Regelungen wie dem Arbeitszeitgesetz die entstehende Lücke nicht übernehmen. Zudem sind niedergelassene Tierärzte oftmals nicht auf Spezialfälle ausreichend vorbereitet oder die Praxisräume ausgestattet.

Haustiere gehören ebenso wie Familienmitglieder und Freunde zu einem stabilen sozialen Umfeld und sind für viele Menschen ein wichtiger Anker im täglichen Leben. In der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Gesamtsituation in der sich viele aufgrund der sich häufenden Krisen verunsichert, ängstlich und wenig zuversichtlich fühlen, können diese zur seelischen und körperlichen Gesundheit beitragen. Die die nun drohende Situation, sein Haustier im eingetretenen Notfall nicht angemessen versorgen lassen zu können (sogenannter “Pütti-Effekt”) gilt es abzuwenden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Welche konkreten Maßnahmen (jenseits von Appellen) kann die Stadt Leipzig bis zu einer Lösung auf Landesebene ergreifen, um eine klinische Notfallversorgung von Kleintieren auch wochentags nach 15:30 Uhr sowie an den Wochenenden und Feiertagen sicherstellen zu können?
  2. Welche kommunalen Ressourcen können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, um die Versorgungssituation zu stabilisieren?
  3. Wann können die unter 1. und 2. erfragten Mittel greifen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Antwort: Die Stadt Leipzig ist nicht zuständig.

Die Universität Leipzig und somit auch die Veterinärmedizinische Fakultät mit ihrer Kleintierklinik untersteht dienstrechtlich dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Für die Stadtverwaltung besteht in der Angelegenheit keine Zuständigkeit und auch keine Möglichkeit, Einfluss auf die dienstrechtlichen oder personalrechtlichen Belange der Universität Leipzig zu nehmen.

Ebenso zählt es nicht zu den Aufgaben der Stadt Leipzig, Notfalldienste zur Behandlung von Tieren privater Tierhalter anzubieten oder die Notdienste der praktizierenden Tierärzte zu organisieren oder zu regeln. Insoweit ist die Stadtverwaltung Leipzig auch nicht gehalten, etwaige Ressourcen für Notfallbehandlungen in personeller oder ausstattungstechnischer Hinsicht vorzuhalten.

Die praktizierenden, niedergelassenen Tierärzte in Sachsen, so auch die der Stadt Leipzig, werden gemäß der Sächsischen Berufsordnung verpflichtet, Notfalldienste zu leisten.  Die praktizierenden Tierärzte in der Stadt Leipzig regeln und gestalten daher die Notdienste selbst.

Die Tierarztpraxen in Leipzig haben aufgrund der Einschränkung von Notfallbehandlungen durch die Kleintierklinik der Universität Leipzig bereits reagiert und bieten aktuell in wechselnden Praxen die Notfallversorgung im Anschluss an die täglichen Sprechzeiten an Wochentagen in der Zeit von 19-8 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen einen 24-Stunden-Dienst an. Hierzu existiert eine zentrale Notrufnummer, die auf der Internetseite www.notdienst-tierarzt-leipzig.de publiziert ist und den Kontakt zur diensthabenden Praxis herstellt. Die Kleintierklinik hat auf ihrer Homepage die Patientenbesitzer von der geänderten Situation in Kenntnis gesetzt und auf die Notrufnummer verwiesen.

Die Notfallversorgung ist damit insoweit sicher gestellt.

Zur Frage 2:

Antwort: Die Stadt Leipzig ist nicht zuständig.

Da für die Stadt Leipzig keine Zuständigkeit besteht (s. Antwort unter 1.), ist die Stadtverwaltung Leipzig auch nicht gehalten für tierärztliche Behandlungen Ressourcen vorzuhalten. Wie in Antwort zu 1. dargelegt, stellen die praktizierenden Tierärzte in der Stadt Leipzig die Notfallversorgung außerhalb ihrer Sprechzeiten sicher.

Zur Frage 3 :

Antwort: siehe Fragen 1 und 2

Anfrage im Allris

Antwort im Allris