Null Toleranz für Gewalt

Gewalt gegen Menschen ist Körperversetzung und strafbar. Gewalt gegen Polizisten richtet sich aber gegen uns alle. Sie richtet sich gegen die Gesellschaft, in der wir leben wollen.

Daher sind auch wir alle aufgerufen, klar Position zu beziehen. In welchem Staat wollen wir leben – in einem Staat in dem Gerichte entscheiden was erlaubt und verboten ist oder einer Anarchie, in der das Faustrecht gilt?

Man kann ja darüber diskutieren, ob Häuser leer stehen dürfen. Zivilisierte Menschen regeln das aber in einem Rechtsstaat durch Gesetze und dann entscheiden die Gerichte.

Der vermeintlich gute Zweck heiligt nie die Mittel. Wer entscheidet denn, was gut ist? Jeder für sich? Dem politisch anders denkenden Abgeordneten werden die Fensterscheiben eingeschlagen und Baukräne angezündet. Mitarbeiter von Immobilienfirmen werden niedergeschlagen und Polizisten verprügelt? Ein Regierungspräsident wird ermordet?

Es fängt mit Sachbeschädigung an. Wer sagt, das sei nicht so schlimm, erkennt nicht, wie es weiter geht. Danach kommt oft die Körperverletzung und Einzelne fühlen sich sogar zu einem Mord legitimiert. Wir müssen dieser Gewaltspirale gemeinsam entgegentreten!

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 19. September 2020

 

Köhler (Piraten): “Gegen Gefährdung durch Falschparker im fließenden Verkehr – Hartnäckigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit zahlt sich aus”

Die Forderung der Fraktion Freibeuter nach Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen im fließenden Verkehr wird von der Mehrheit der Ratsversammlung am 16. September 2020 bestätigt. Danach wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten.

Dazu Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung: “Von im fließenden Verkehr geparkten Fahrzeugen geht eine erhebliche Verkehrsgefährdung für Fußgänger, besonders Kinder und Menschen mit Behinderungen, sowie Radfahrer und Autofahrer aus. Falsch Parken im fließenden Verkehr darf vom Ordnungsamt nicht eher geduldet werden als im ruhenden Verkehr. Hartnäckigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit zahlt sich aus.”

Mit Blick auf die Verwaltung, die auch nach Jahren der Begehr der Stadträte den dringenden Handlungsbedarf negiert, das Abschleppen als verhältnismäßiges Mittel sogar ablehnt, zeigt sich Köhler bestärkt durch die Mehrheit des Stadtrates optimistisch: “Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung des Beschlusses und damit die Durchsetzung des geltenden Rechts § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, rechtskonform möglich ist.”

Die Einschätzung Köhlers deckt sich mit den “vier Vorschlägen(n) für einen sicheren Fußverkehr” des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Dort heißt es unter Punkt 4: “Kreuzungsbereiche freihalten, Sichtbeziehungen verbessern. Damit sich Fußverkehr und Kfz-Führende an Kreuzungen besser sehen und in kritischen Situationen entsprechend handeln können, müssen Kreuzungsbereiche konsequent von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Dazu sind Kommunen gefordert, falschparkende Kfz konsequent abzuschleppen*, Poller und Fahrradbügel aufzustellen sowie bauliche Maßnahmen wie vorgezogene Fahrbahnränder zu nutzen.”

Arndt bleibt Leipziger – Keine Umbenennung der Arndtstraße

Arndt bleibt Leipziger – Keine Umbenennung der Arndtstraße (VII-P00918-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss

Aus der Ratsversammlung am 16.09.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorschlag der Grünen beinhaltet, dass wir das Thema Umbenennung der Arndtstraße – ja oder nein – nicht heute im Rahmen einer Petition klären, sondern dass wir diese Frage in eine Kommission verweisen, die wir bereits gebildet haben. Das ist, unabhängig von dem Wording, das Ziel des Änderungsantrags der Grünen: Keine Entscheidung heute, Diskussion in der Kommission, dann gibt es ein Ergebnis, und dann entscheiden wir im Stadtrat. Das halte ich auch für sinnvoll, weil wenn man eine Kommission gebildet hat, dann sollte man sie auch dafür nutzen.

Wir könnten aber den Schwebezustand, der ja auch mit dem Antrag der Grünen entsteht, dadurch beenden, dass wir unseren Beschluss zum Thema Arndtstraße einfach aufheben. Dann hätten wir den Schwebezustand beendet, die Kommission würde arbeiten, die Kommission würde uns ein Ergebnis vorlegen; und wenn das Ergebnis vorgelegt wird – egal, wie es aussieht; ich weiß es nicht -, dann kommt es mit den Begründungen, mit den Abwägungen wieder in den Stadtrat. Und dann entscheiden wir neu.

Damit wäre dem Anliegen des Antragstellers Bündnis 90/Die Grünen Rechnung getragen, nämlich, das in der Kommission entscheiden zu lassen. Auch die Bedenken der Verwaltung würden aber aufgegriffen, einen Schwebezustand, der rechtlich vielleicht problematisch ist – was ich jetzt nicht abschließend bewerten kann – zu vermeiden.

Ich stelle daher den Änderungsantrag zum Antrag der Grünen, den Beschlusspunkt 3 wie folgt zu formulieren:

Der Beschluss des Stadtrats […] wird aufgehoben.

Das würde das Problem heute entschärfen, und wir haben das erreicht, was wir eigentlich wollen, nämlich eine fachlich fundierte Diskussion, und dann ein Ergebnis auf Basis einer fachlichen, fundierten Diskussion und Ausarbeitung. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Rauchverbot Spielplätze

Rauchverbot Spielplätze (VII-A-00637) Einreicher: Jugendparlament/Jugendbeirat

Aus der Ratsversammlung am 16.09.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich muss einmal so sagen: Ich bin Raucher. Ich schließe mich gleich der ganzen Sache an, aber ich fühle mich nicht stigmatisiert.
Ich vertrete natürlich das Nichtrauchen auf Spielplätzen. Im Eingangsbereich – wie hier in unserem Rathaus zum Beispiel – fehlt mir ein Schild, was nach rechts oder links zeigt. Dort steht ein großer Aschenbecher. Die zwei kleinen Aschenbecher sind eigentlich nur für die, die mit einer Kippe kommen, um sie dort hineinzuwerfen; nicht, um dort vorne zu stehen und zu rauchen. Ich weise auch manchmal Leute darauf hin. Das steht mir zwar nicht zu, aber das macht nichts.
Zum Rauchen in Fahrgastunterständen der LVB: Kein Ding, wenn ich unbedingt rauchen will und es regnet, dann stelle ich mich in den Regen. Bei diesem generellen Rauchverbot an Haltestellen sehe ich etwas kritisch, ob sich das durchsetzen lässt, zumal an unseren Haltestellen. Am Hauptbahnhof kann ich mir das vorstellen, im Bereich zwischen diesen zwei Überdachungen. Natürlich gehört dann dazu, dass die Aschenbecher aus den anderen Bereichen verschwinden. Wo kein Aschenbecher ist und 50 Euro verlangt werden, wenn man eine Kippe wegschnippt, da darf eben nicht geraucht werden.
Bei den anderen Sachen – was diese Rauchverbotszonen im öffentlichen Raum betrifft – bin ich mir über die rechtlichen Lagen nicht ganz klar, deshalb werde ich mich bei dem Grünen-Antrag für diese Punkte enthalten. Ansonsten generell ein Ja von mir. Es ist kein Stigma.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Bericht des Oberbürgermeisters – Gewalt gegen die Polizei

Bericht des Oberbürgermeisters – Gewalt gegen die Polizei

Aus der Ratsversammlung am 16.09.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Auch ich möchte mich für die klaren Worte bedanken, die Sie gefunden haben. Ich möchte allerdings noch einige Punkte darüber hinaus schärfen.
Der vermeintlich gute Zweck heiligt nie die Mittel. Er kann das schon deswegen nicht tun, weil wir ja definieren müssten, was denn der gute Zweck ist und die Frage natürlich aufkommt, wer bestimmt, wer entscheidet, was der gute Zweck ist. Wir sind hier ein demokratisch gewähltes Parlament mit unterschiedlichen politischen Auffassungen. Wenn wir jeden von uns fragen würden, was wir für einen guten Zweck halten, kämen wahrscheinlich verschiedene Antworten heraus. Wenn der vermeintlich gute Zweck die Mittel heiligen würde, dann müssten wir alle akzeptieren, dass alle von uns als gut angesehenen Zwecke zu Gewalt legitimieren würden; egal, von welcher Couleur sie als vermeintlich gut angesehen werden.

Ist das wirklich so? – Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann so nicht sein. Man kann ja darüber diskutieren, ob Häuser leer stehen dürfen oder nicht. Aber ob sie das dürfen, das regeln bei uns Gesetze, und über die Auslegung der Gesetze entscheiden Gerichte und nicht Hausbesetzer. Das ist Rechtsstaat.

Wenn man aus dem politischen Raum Verständnis für eine bestimmte Gewalt in einem bestimmten Sachzusammenhang äußert, dann muss man konsequenterweise auch akzeptieren, dass andere politische Parteien zu anderer Gewalt in anderen Zusammenhängen, bei Zwecken, die ihnen vielleicht politisch näher stehen, auch Verständnis äußern. Das heißt, diejenigen, die dies tun, sollten sich gut überlegen, ob es nicht auch andere hier gutgeheißene Dinge gäbe, wo sie es auf jeden Fall missliebig finden und ablehnen würden, dass man dies mit Gewalt verbindet.

Die Gewalt, liebe Kolleginnen und Kollegen, fängt ja mit so einfachen Dingen wie Sachbeschädigung an. Da höre ich dann oft: Das ist nicht so schlimm. Aber es fängt eben mit Sachbeschädigung an. Dann kommt irgendwann einmal Körperverletzung. Wenn Leute richtig durchgeknallt sind, dann bringen sie auch noch Menschen um.

Es ist ein Unterschied, gegenüber wem die Gewalt ausgeübt wird. Die Wirtshausschlägerei ist etwas anderes als Gewalt gegen die Polizei. Die Gewalt gegen die Polizei, liebe Kolleginnen und Kollegen, richtet sich gegen uns alle. Hier geht es nicht um Wohnungsnot in Leipzig. Hier geht es nicht um hohe Mieten. Nicht den Gewalttätern geht es darum, vielen anderen schon. Wer aber diese Gewalt gegenüber Polizeibeamten ausübt, stellt sich gegen unseren Staat. Deswegen richtet sich diese Gewalt gegen uns alle.

Diese Gewalttäter stellen die Systemfrage; die Frage, in welchem Staat wir leben wollen. In einem Staat, wo Recht und Gesetz gelten – wo man sich, wenn man unterschiedlicher Auffassung ist, im Zweifel vor Gerichten widersetzt – oder ein Staat, wo das Faustrecht regiert. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir uns sehr, sehr klar vor Augen halten, wenn wir uns zu diesen Dingen als politisch Verantwortliche in dieser Stadt öffentlich äußern. – Vielen Dank”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen

Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen (VIIA-00898) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 16.09.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer in der Halle und am Livestream! Geschätzte Pressevertreter! Der Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ wurde von uns mehrfach zurückgestellt, da eine tiefgehende externe Analyse zum Antrag vom letzten Jahr zugesagt wurde. Da dies aber bis heute nicht geschehen ist, steht der Antrag nun mit dreimonatiger Verzögerung auf der Tagesordnung.

Bevor ich beginne, einige Anmerkungen: Es gibt in Leipzig mehrere Urban Legends, oder zu Deutsch: moderne Mythen. Davon möchte ich drei benennen, aber im Rahmen dieses Antrags nur auf zwei eingehen. Der erste Mythos ist: Mit dem Kauf eines Autos erwirbt der Käufer ein Stück im Verkehrsraum, das die Größe seines Autos plus des erforderlichen Platzes zum Ein- und Ausparken hat, und diese Fläche begleitet ihn und sein Auto überall hin.

Der zweite Mythos ist: Mit dem Kauf eines Fahrrades erwirbt der Käufer profunde Kenntnisse der StVO und zusätzlich ein paar Sonderrechte im Straßenverkehr.

Der dritte Mythos ist: Die alleinige Zuständigkeit des OBM für Verwaltungshandeln – hier für den Umgang mit verkehrsgefährdend geparkten Fahrzeugen – entzieht sich der Zuständigkeit des Stadtrates, auch wenn durch das Handeln oder Nichthandeln ein rechtswidriger Zustand befördert wird.

Ich möchte mich hier mit der ersten und dritten Legende befassen. Die zweite lasse ich für heute einmal außen vor. Für den Antrag ist für mich der § 12 StVO, Halten und Parken. Ich zitiere aus Absatz 2:

“Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.”

Im Absatz 3 kommt dann das Parkverbot. Im Verwaltungsstandpunkt wird nun ausgeführt, dass es keine Regelentscheidung geben darf. Das veranlasst mich zu folgender Betrachtung: Es gibt in Leipzig nach Meinung der Verwaltung, die ja immer mit einer Stimme spricht, zwei Arten von Falschparkern. Das sind die guten, die auf Radverkehrsanlagen, in Kreuzungsbereichen oder an ähnlichen Stellen verkehrsbehindernd – besser gesagt: verkehrsgefährdend – parken. Für diese gilt die Einzelfallentscheidung. Zitat:

“Jede Anordnung einer Abschleppmaßnahme ist eine Einzelfallentscheidung, die angemessen und verhältnismäßig sein muss. Einzelfallentscheidung heißt, dass der konkrete Fall betrachtet werden und eine Abwägung stattfinden muss. Deshalb kann dazu auch keine „Regelentscheidung“ oder Festlegung, dass das Abschleppen der Fahrzeuge die angemessene Maßnahme darstellt, getroffen werden.”

Dann gibt es die bösen Falschparker. Für die kann eine Regelentscheidung getroffen werden. Das sind die, die die Parkdauer auf Kurzzeitparkplätzen um drei Stunden überschreiten. Die kann man nämlich regelrecht abschleppen. Mag sein, dass es da einen anderen Rechtstatbestand gibt, aber mir erschließt sich das nicht ganz.

Kommen wir aber auf den Verwaltungsstandpunkt und den Bezug zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg von 2011 zurück. Mag sein, dass es im Einzelfall für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ersichtlich ist, dass der Fahrzeugführer in Kürze das Fahrzeug entfernen wird. Aus dem Urteil ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass, wenn der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig ist. Das Oberverwaltungsgericht spricht hier von „verkehrsordnungswidrig“, also ist nicht klar, ob es um verkehrsgefährdend abgestellte Fahrzeuge geht.

Woran macht man nun den ebenso unbestimmten Begriff „in Kürze“ fest? Ich erinnere an § 12 Abs. 2 StVO und die drei Minuten. In der StVO ist keine Rede von einer Zeit, die „in Kürze“ heißt. Wie und wann ist man sich sicher? Vielleicht, wenn man den Fahrer beim Friseur erwischt?

Ich möchte hier ein Urteil anführen, das eine Regelentscheidung befürwortet. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 06.03.2015 festgestellt, dass das Abschleppen eines verkehrswidrig geparkten Pkw in einer Fußgängerzone regelmäßig mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist und das Vorliegen einer konkreten Verkehrsbehinderung nicht erforderlich ist. Hier ist eindeutig die Regelentscheidung schon für „verkehrswidrig“ möglich.

Kommen wir aber auf das „in Kürze“ zurück. Ich nehme hier Verstöße gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 5, also Parken im Kreuzungsbereich beziehungsweise an Bordsteinabsenkung, wobei letztere leider auch im Kreuzungsbereich im Leipzig oft nicht ein Zeichen von Barrierefreiheit, sondern vom schlechten Zustand der Gehwege und Bordsteine sind.

Die Verkehrsgefährdung besteht hier für Fußgänger – besonders Kinder und Menschen mit Behinderungen, nicht zu vergessen Mütter mit Kinderwagen – darin, dass ihre Sicht auf den Kreuzungsbereich eingeschränkt wird und sie sich zwischen den geparkten Fahrzeugen zur Fahrbahn vortasten müssen, natürlich auch für den Automobilverkehr und die Radfahrer, die dazu gezwungen werden, blind in den Kreuzungsbereich einzufahren. Eben dies soll ja durch diese Vorschrift geregelt werden.

Wird der Fahrzeugführer „in Kürze“ sein Fahrzeug entfernen? Hier gibt es eine einfache Möglichkeit, das zu prüfen. Ist der Motor des Kfz zum Beispiel kalt, dann hatte der Fahrzeugführer nicht einmal die Absicht, es in Kürze zu entfernen.

Ich möchte hier noch auf § 12 Abs. 3 StVO eingehen:

“Das Parken ist unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen behindert.”

Im Zusammenhang mit dem Rückbau der Parkbuchten im Waldstraßenviertel – weil ständig Fahrzeuge auf der Fahrbahn daneben parkten und diese nicht mehr genutzt werden konnte – habe ich das schon einmal so formuliert: Ordnungspolitisch hat die Stadt Leipzig bereits kapituliert.
Das ist auch zu bemerken, wenn – allerdings schon 2018 – als Argument für den teuren Bau von Gehwegnasen die Formulierung verwendet wird: „Die ausgebauten Gehwege sollen als Hilfe beim Überqueren der Straße dienen und den Fußgängern das Umgehen von parkenden Autos erleichtern“.
Im Kreuzungsbereich – dort werden schließlich diese Gehwegnasen gebaut – darf kein Fahrzeug parken. Das ist aber kein Widerspruch gegen Gehwegnasen. Die haben noch ein paar andere Funktionen.
Für uns ist die Unwilligkeit beziehungsweise Untätigkeit des OBM und der Verwaltung nicht durch gesetzliche Regelungen oder Einschränkungen eindeutig begründet. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es uns nicht um die sture Durchsetzung einer gesetzlichen Regelung, sondern um unser aller Verkehrssicherheit geht.”

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: “Herr Köhler, achten Sie bitte auf die Zeit.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Ich bin sofort fertig. In dem Zusammenhang freue ich mich natürlich besonders auf die Stimmen der CDU Stadträtinnen und -Stadträte, die natürlich unserem Antrag zustimmen werden. Denn wer zur Durchsetzung von Recht und Gesetz ein besetztes Haus sofort durch die Polizei räumen lassen will, der kann ja nicht anders als zuzustimmen, wenn es um regelmäßigen und gewohnheitsmäßigen Rechtsbruch geht.


Ein Hinweis zum Antrag noch: Wir haben den letzten Satz nicht geändert. Er hat für Irritation gesorgt, obwohl in der Begründung eigentlich eindeutig zu sehen ist, dass es um eine Illustration der Tätigkeiten anderer Städte und Gemeinden geht. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag. – Danke.”

 

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Rosenthal! Wir sind tatsächlich nicht einen Schritt weiter. Wir haben das Thema anlässlich des Antrages der LINKEN ausführlich diskutiert. Das Ergebnis war, dass ein Abschleppen in der Regel nur dann infrage kommt, wenn das Fahrzeug verkehrsgefährdend geparkt ist. Das ist ja genau die Frage, wie wir die Gefährdungssituation einschätzen.

Ich sage Ihnen – und das war die Diskussion vor zwei Jahren gewesen -: Ein Fahrzeug, das auf einem Radweg parkt, parkt in aller Regel verkehrsgefährdend, weil das Ausweichmanöver des Radfahrers auf die Straße, vom Radweg herunter, zu einer Gefahr führt. Ein Fahrzeug, das auf einer zweispurigen Straße auf dem rechten Fahrstreifen parkt und dort steht, wird in aller Regel abgeschleppt, weil es verkehrsgefährdend parkt.

Hier denke ich einmal als Beispiel an die Prager Straße, stadteinwärts auf dem rechten Streifen parkt ein Fahrzeug. Wie lange steht dieses Fahrzeug dort, bis es abgeschleppt wird? Nun parkt dasselbe Fahrzeug nicht auf der Straße, sondern zwei Meter weiter rechts auf dem Radweg, und kein Schwein kümmert sich darum.

Das ist das Problem, das wir hier haben. Wenn da nicht ein Umdenken einsetzt, dass dieses Fahrzeug genauso Gefahren auslöst – vielleicht nicht für einen Autofahrer, aber für einen Radfahrer -, wenn dieses Umdenken der Verwaltung nicht einsetzt, kommen wir hier keinen Schritt weiter. Wir haben lange diskutiert, wir haben viel versucht, aber es hat nicht geholfen. Deswegen bitte ich, dem Antrag meiner Fraktion zuzustimmen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Termine zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie

Anfrage:

Der Stadtrat hat im Rahmen der Beschlussfassung zur Mobilitätsstrategie die im Rahmenplan genannten Termine für Konzepte, Strategien, Evaluationen und Pläne (Textteil bis Seite 21) als den Zeitpunkt als verbindlich erklärt, an dem das entsprechende Dokument als öffentliche Vorlage dem Stadtrat spätestens zugegangen sein muss. Der Oberbürgermeister ist an diese Termine gebunden. Eine spätere Vorlage bedarf daher eines Beschlusses des Stadtrates.

Diesbezüglich fragen wir an:

1. Liegen zum jetzigen Zeitpunkt Erkenntnisse darüber vor, dass einer oder mehrere dieser Termine nicht eingehalten werden können? Wenn ja, welche?

2. Für den Fall dass einer oder mehrere dieser Termine nicht eingehalten werden können, bis wann wird der Oberbürgermeister dem Stadtrat die Beschlussvorlage zur Anpassung dieser Termine zuleiten?

Anfrage im Allris

 

Antwort:

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2:

Wie bereits im Rahmen des Prozesses der Beschlussfassung zum Rahmenplan ausgeführt, haben sich – resultierend aus der unveränderten Personal- und Finanzsituation sowie den mit der Corona-Pandemie einhergehenden Verzögerungen – Verschiebungen ergeben.

Das Thema wurde in der Sitzung des beratenden Ausschusses Mobilität und Verkehr am 17.09.2020 angesprochen und vereinbart, dass eine erste Evaluation zu den neuen Terminen in der kommenden Sitzung des Ausschusses im November vorgestellt werden soll. Des Weiteren ist vorgesehen, den Stadtrat über den jährlichen Umsetzungsbericht zum Stand der Maßnahmen des Rahmenplans zu informieren.

Eine Anpassung der Termine in der Vorlage wird nach dem Informations- und Beteiligungsverfahren, welches im Jahr 2021 durchgeführt werden soll und u. a. der weiteren Priorisierung einzelner Maßnahmen dient, für den gesamten Rahmenplan erfolgen und kann dann mit der Fortschreibung des Instrumentes in 2022 zur Beschlussfassung an den Stadtrat übergeben werden.

Antwort im Allris

Kirche am Opferberg

Anfrage:

Auf der Ratsversammlung am 17. Juni 2020 wurde der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter zum Lichtmasterplan der Stadt Leipzig in diesem aufgenommen. Die Ergänzung lautet: „Das Teilkonzept „Lichtinszenierung“ (Seite 10-13) wird auf Seite 11 wie folgt ergänzt: Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der o. g. Kriterien überprüft und bei Notwendigkeit umgerüstet werden. Umrüstungen werden aus haushalterischen Grünen in Abhängigkeit vom Modernisierungsturnus der Beleuchtungsanlagen vorgenommen. Wenn eine Umrüstung aus haushalterischen Grünen nicht möglich ist und die Beleuchtungsanlage die Kriterien einer umweltgerechten Beleuchtung nicht erfüllt, ist diese spätestens 5 Jahre nach Beschlussfassung des Lichtmasterplans außer Betrieb zu nehmen.“
In diesem Zusammenhang fragte die Fraktion Freibeuter an, wie die Stadt mit der Beleuchtung der Kirche am Opferberg (Gnadenkirche) umgehen will, denn gemäß Lichtmasterplan ist eine Illumination mit den dort verwendeten Flutlichtstrahlern nicht zulässig. Anderslautend die Antwort der Verwaltung auf die Freibeuter-Anfrage am 25. Februar 2020, wonach die Anlage im Zusammenhang mit dem Lichtmasterplan errichtet worden (https://ratsinfo.leipzig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1015516 ). Tatsächlich entspricht die Anlage augenscheinlich jedoch nicht den Kriterien des Lichtmasterplans. Entsprechend der unzutreffenden oben zitierten Aussage, fragen wir erneut an, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:

Wie will die Verwaltung dem rechtswidrigen Zustand abhelfen?

Anfrage im Allris

Antwort:

…Tatsächlich entspricht die Anlage augenscheinlich jedoch nicht den Kriterien des Lichtmasterplans… Wie will die Stadt dem rechtswidrigen Zustand abhelfen?

Gemäß Lichtmasterplan ist neben der Gewährleistung der funktionalen Verkehrsbeleuchtung die Illumination bedeutender Bauwerke und Ensembles ein weiteres Aufgabenfeld der Stadtbeleuchtung, das die touristische Ausstrahlung einer Stadt und die Identitätsbildung innerhalb der Stadtteile positiv beeinflussen kann.

Die Anstrahlung / Illumination der Gnadenkirche in Leipzig/Wahren wurde am 19.11.2019 – also zeitlich weit vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan, jedoch auf dessen Entwurf im Verfahrensgang fußend – in Betrieb genommen und war Bestandteil der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Baumaßnahme Stahmelner Straße. Mit der einseitigen Fassadenanstrahlung (Blickrichtung von Stahmelner Straße) wurde ein Beitrag zur Aufwertung der nächtlichen Stadtsilhouette des Stadtteiles erzielt und mit dem zuständigen Eigentümer, der Kirchgemeinde abgestimmt.

Aufgrund einer einzelnen Beschwerde von Anliegern wurden verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung der Lichtleistung untersucht. So wurde die Ausschaltzeit der Anstrahlung von 24:00 Uhr auf 23:00 Uhr herabgesetzt und es erfolgte eine Lichtreduzierung der Leuchten durch zusätzliche Blendfolien. Installiert wurden energieeffiziente LED Leuchten mit einer Lichtfarbe von 3000 K, die mit Eintritt der Dunkelheit bis 23:00 Uhr betrieben werden.

Die Änderung des Lichtmasterplanes erfolgte am 17. Juni 2020, in dem Ergänzungen zum Teilkonzept „Lichtinszenierung“ aufgenommen wurden. Bei zukünftigen Planungen von Fassadenbeleuchtung werden im Einzelfall hinsichtlich der im Lichtmasterplan genannten Kriterien und Naturschutzbelange separate Abstimmungen mit den zuständigen Ämtern und den Anwohnern erfolgen.

Nach Auffassung des Fachamtes ist die einseitige Fassadenbeleuchtung der Gnadenkirche weder rechtswidrig, noch widerspricht sie den Kriterien des beschlossenen Lichtmasterplanes und ist damit auch nicht beschlusswidrig.

Auch von den entsprechenden Fachämtern liegen keine Einwände, die mit dem Umwelt- und Naturschutzrecht begründet wären vor, die eine Abschaltung der Fassadenbeleuchtung erfordern würden.

Antwort im Allris

Köhler (Piraten): “Straßenbahnen in Leipzig – elektrisch, smart, autonom fit für die Zukunft”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, bis 2025 zu prüfen, wie ab 2040 die Straßenbahnen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) im Stadtgebiet Leipzig auf smarten Linienführungen im autonomen Regelbetrieb fahren können.

Stadtrat Thomas Köhler (Piraten), für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Mitglied im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, begründet den Bedarf an smarten Linienführungen mit den Entwicklungen im Nutzungsverhalten im ÖPNV: “Das Konzept des ÖPNV-Massentransports mit gegenwärtig breiteren Straßenbahnzügen und entsprechend großen Gleisabständen, hat ausgedient. Die Bedarfe der Leipziger haben sich, beschleunigt durch Corona, grundlegend geändert. Durch den weiteren Ausbau von Homeoffice, der digitalen Verwaltung und den Anpassungen im beruflichen und privaten Alltag in den nächsten Jahren werden sie sich weiter grundlegend ändern.”

Köhler verweist auf die Vorteile des elektrischen, smarten und autonomen Fahrens insbesondere kleinerer Straßenbahnen mit engeren Taktungen, die auf intelligenten und bedarfsgerechten Linien geführt werden: “Durch den Einsatz von künstlicher bzw. artifizieller Intelligenz können Änderungen und Bedarfsanpassungen im laufenden Straßenbahnbetrieb erfolgen. Dies ist nur durch das Konzept des autonomen Schienenverkehrs möglich, menschliche Intelligenz gerät hier schnell an seine Grenzen.”

Der Vorzug des autonomen Schienenverkehrs gegenüber dem autonomen Busverkehr aus Sicht Köhlers liegt ebenfalls auf der Hand: “Sensorik in Schienen, Oberleitungen und Fahrzeugen ist eine bereits international eingesetzte Technik. Die Risiken des autonomen Fahrens auf der Schiene sind wesentlich geringer als beim autonomen Fahren eines Straßenfahrzeuges. Einfach gesagt: Es gibt nur Fahren oder Bremsen.”

Als Grundvoraussetzung für den Einsatz mittels künstlicher Intelligenz gesteuerter autonomer Fahrzeuge verweist Köhler auf eine grundlegende Sanierung und Instandhaltung der Gleis- und Weichenanlagen.

 

Künstliche und artifizielle Intelligenz ist ein Teilgebiet der Informatik, das sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und maschinellen Lernens befasst.

 

Schottergärten

Schönheit liegt im Auge des Betrachters. Schottergärten um ein Haus, mit meinen Augen gesehen, sind kein schöner Anblick. Ich selbst sehe darin sogar eine Marotte aus den alten Bundesländern, die in den letzten Jahren zu uns in die neuen Bundesländer und nach Leipzig geschwappt ist. Sie sind eine Beeinträchtigung für die Fauna und Flora in unserer so grünen Stadt Leipzig noch dazu.

Schon lange als Leipziger Bürger und inzwischen als Stadtrat und Mitglied im Kleingarten- und Tierschutzbeirat lehne ich Schotter im Garten ab. Darin sind sich auch alle Freibeuter der Fraktion einig.

Einer Neufassung der Vorgartensatzung in der Stadt Leipzig, die Schottergärten verbietet, wie von den Grünen im Leipziger Stadtrat beantragt, bedarf es aus unserer Sicht allerdings dennoch nicht. Es braucht lediglich die Durchsetzung der geltenden Vorgartensatzung, nach der Schottergärten auch aktuell schon nicht erlaubt sind.

Im Gegensatz zu Schottergärten sind gestalterische Steingärten aus unserer Sicht unproblematisch und sollten auch weiterhin zulässig bleiben.

Noch im Herbst diesen Jahres wird sich der Stadtrat mit dem Thema befassen.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 5. September 2020