Panoramabilder flächendeckend für den öffentlichen Raum in Leipzig i. V. m. einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO

Aus der Ratsversammlung am 26.02.2020

Panoramabilder flächendeckend für den öffentlichen Raum in Leipzig i. V. m. einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO (VII-DS00473-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau; Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich tragen wir als Fraktion diese Vorlage voll und ganz mit. Ich melde mich dennoch zu Wort, um einige kritische Worte zu äußern.

Diese Vorlage war ursprünglich als nichtöffentliche Vorlage vorgesehen. Sicherlich war beabsichtigt, im Nachhinein die Öffentlichkeit über die beschlossenen Maßnahmen zu informieren. Aber, Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gemeindeordnung im Freistaat Sachsen ist hier sehr eindeutig: Alles, was nicht zwingend nichtöffentlich sein muss, ist zwingend öffentlich. Da gibt es keine Abwägung, keinen Spielraum. Und die Dinge, die wir heute in der öffentlichen Vorlage finden, müssen auch nicht zwingend nichtöffentlich sein. Deswegen gehören sie in eine öffentliche Ratsversammlung. Es macht einen Unterschied, ob die Bürgerinnen und Bürger hinterher durch eine Information über einen Beschluss in Kenntnis gesetzt werden, oder ob sie im Vorfeld erfahren, was hier heute im Stadtrat debattiert und auch entschieden werden soll. Deswegen die öffentliche Sitzung. Sonst könnten wir ja alles nichtöffentlich machen und hinterher informieren.

Herr Oberbürgermeister, es gelingt uns nicht immer, diese Regelungen zum Thema Öffentlichkeit von der Verwaltung so einzuhalten, wie sie eigentlich sein sollten. Meistens klappt es, aber nicht immer. Meine Bitte ist, noch verstärkt darauf zu achten, dass nicht die Initiative aus dem Stadtrat kommen muss: „Hoppla, das ist öffentlich oder muss öffentlich sein“, sondern dass es im Verwaltungsverfahren intern bereits festgestellt und entsprechend geändert wird.

Wenn ich schon einmal hier stehe, dann auch zu den beiden Änderungsanträgen der Fraktionen unsere Einschätzung. Wir wollen diese Befahrung, diese Bilder ja tatsächlich haben, damit wir intern in der Stadtverwaltung auch Fassadenansichten haben, damit man eben nicht vor Ort gehen muss in jedem Einzelfall, um sich Dinge anzuschauen. Es ist ja gerade ein Effizienzgewinn. Wenn wir jetzt dem Anliegen oder dem Antrag der Linken folgen, es öffentlich zu machen, dann sind wir auf einem anderen Gebiet unterwegs, denn dann müssen wir auf Antrag verpixeln. Wir sind dann im gleichen Verfahren wie es Google und andere Dienste auch sind mit dem entsprechenden Anschreiben der Anwohner, Widerspruch usw. usf., und das, obwohl wir eigentlich für unsere Zwecke die unverpixelten Bilder benötigen. Deswegen kann ich nur darum bitten, auch den Prüfauftrag abzulehnen, weil es nichts ist, was die öffentliche Hand bereitstellen muss. Panoramabilder der Stadt sind nicht unsere Aufgabe. Und bei dem Verwaltungsaufwand, der damit verbunden wäre, dies datenschutzrechtlich sauber abzuwickeln, glaube ich, könnten wir das Geld auch in der Stadt dringend anders einsetzen.

Ich verstehe das Anliegen der Grünen. Die Technologie ist soweit fortgeschritten, dass man Räume heute nicht mehr händisch zählen muss und auch nicht mehr händisch per Inaugenscheinnahme auf ihren Zustand überprüfen muss. Die Technik ist weiter. Da aber das, was hier vorgeschlagen wird, durch eine Befahrung auf Straßen von Autos aus erfolgt, passt das nicht richtig zu diesem ganz konkreten Anliegen. Wir sollten versuchen, in anderer Art und Weise den technologischen Fortschritt auch für das Baumonitoring unserer Stadt zu nutzen, aber nicht im Zusammenhang mit der Befahrung der Straßen für die Panoramabilder. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Museumskonzeption 2030 der städtischen Museen Leipzig (VII-DS-00236NF-01)

 Museumskonzeption 2030 der städtischen Museen Leipzig (VII-DS-00236NF-01) Einreicher: Dezernat Kultur

dazu Änderungsantrag (VII-DS-00236NF-01-ÄA-01-NF-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter
&
Änderungsantrag (VII-DS-00236NF-01-ÄA-04) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 26.02.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme das Ergebnis vorweg: Wir werden als Fraktion der Museumskonzeption zustimmen. Ich möchte das ausdrücklich verbinden mit einem Dank an das Dezernat Kultur, einem Dank an Sie, Frau Dr. Jennicke, weil wir sehr wohl zur Kenntnis nehmen als Fraktion, dass es dieser Museumskonzeption auch gelungen ist, Themen im Kulturbereich strategisch, konzeptionell anzugehen und sie auf einen Entwicklungspfad zu bringen, wo wir bisher im Kulturbereich immer eher von der Hand in den Mund gelebt haben. Das würdigen wir außerordentlich und erkennen es an.

Ich bin aber nicht der Kulturpolitiker der Fraktion, sondern der Finanzpolitiker. Da ist man in der Rolle, etwas Wasser in den Wein zu gießen, was ich jetzt leider machen muss. Damit es aber nicht ganz so negativ wird, komme ich zuerst zum Thema Sammlungen.

In der Tat ist die Formulierung, wie sie in der Vorlage ist, unglücklich. Das hatten Sie ja bereits ausgeführt. Wir fanden aber auch den Änderungsantrag der CDU nicht so glücklich. In der Form „Totalitarismus und Stalinismus“ ist es schon besser. Wir finden aber, dass die Formulierung, die die Kollegen von der Linken gefunden haben, das Thema besser bearbeitet und behandelt als unser Änderungsantrag, auch als der Änderungsantrag der CDU. Wir würden daher unseren Änderungsantrag zu diesem Punkt zurückziehen und werben um die Zustimmung zum Änderungsantrag der Linken.

Zum Geld. Wir sind für die Entgeltfreiheit. Aber es fällt uns außerordentlich schwer, etwas zu beschließen, ohne zu wissen, was es kostet. Wir hatten einen ähnlichen Fall heute schon im Stadtrat, als die SPD beantragt hat, die Ausstattung der Schulen zu verbessern mit Endgeräten. Da haben wir nachgefragt: Was kostet es? Und im Wissen dessen, was es kostet, haben wir dann auch der entsprechenden Ausstattung zugestimmt.

Sie schlagen uns vor, dass wir heute zustimmen, den Oberbürgermeister aber dann erst beauftragen sollen, bis Ende des zweiten Quartals zu ermitteln, was es denn kostet. Und das ist das Problem, das wir damit haben. Wir sind nicht gegen die Entgeltfreiheit, sondern wir sind der Auffassung, dass wir als Stadtrat darüber abstimmen müssen in Kenntnis der Kosten. Daher kommt unser Änderungsvorschlag. Wir sagen gar nicht, dass wir dagegen sind. Grundsätzlich sind wir dafür, aber wir sollten ein Verfahren finden, das vorsieht, dass wir erst die finanziellen Beträge auf dem Tisch haben und dann darüber entscheiden.

Deswegen werbe ich dafür, dass der letzte Satz, wie er in unserem Änderungsantrag formuliert ist, dass wir erst im Rahmen der Entgeltordnung entscheiden, erhalten bleibt. Die sonstigen Formulierungen, die Sie gewählt haben, sind für uns okay. Das heißt, es muss nur noch über den letzten Satz abgestimmt werden, dass wir über die Entgeltfreiheit eben im Rahmen der Satzungen entscheiden.

Beim zweiten Beschlusspunkt sind wir wahrscheinlich gar nicht so weit voneinander entfernt. Aber die Formulierung, die Sie gewählt haben, ist nicht sehr glücklich. Herr Oberbürgermeister, Herr Finanzbürgermeister, ich bitte Sie, die Formulierung noch einmal anzuschauen. Da heißt es, über das, was die Konzeption kostet und was wir nicht im Haushalt beschlossen haben, beschließen wir in Einzelvorlagen. Das heißt nichts anderes, als dass wir im Januar den Doppelhaushalt beschließen – ich überspitze – und im Februar dann über zusätzliches Geld für die Museumskonzeption, das nicht im Haushalt enthalten ist. Das kann so nicht sein. Das ist das, was Sie in Ihrem Beschlusspunkt 2 geschrieben haben. Vielleicht meinen Sie es nicht so, aber so steht es dort geschrieben.

Wenn Sie für die Museumskonzeption mehr Geld benötigen, müssen Sie es im Haushalt anmelden und dann wird im Rahmen des Haushalts beschlossen. Das steht aber nicht in Ihrem Beschlusspunkt 2, Frau Dr. Jennicke, sondern da steht etwas anders. Dort steht: Es gibt Dinge, die im Haushalt beschlossen sind, und danach gibt es noch einmal zusätzliches Geld. – Das ist der Beschlusspunkt 2. Deswegen haben wir ein Problem mit Beschlusspunkt 2 und werben dafür, zu sagen: Die Museumskonzeption wird im Rahmen des Haushaltes umgesetzt. – Und wenn Sie im Rahmen des Haushalts mehr Geld benötigen, dann kann das ja beantragt werden von Ihnen und auch bereitgestellt werden durch den Stadtrat, aber nicht erst den Haushalt beschließen und dann das Geld für die Museumskonzeption. Deswegen werbe ich für die Zustimmung zu unserem Beschlusspunkt 2. Ich glaube auch nicht, dass wir inhaltlichen Dissens haben, Frau Dr. Jennicke. Aber die Formulierung, die Sie gewählt haben, ist äußerst unglücklich.

Ich hoffe, dass wir dennoch zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Wie gesagt: Unser Antrag zum Thema Sammlungen ist zurückgezogen. Und beim Geld schauen wir etwas genauer hin. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. E-77 “Wohn- und Gewerbepark Stahmeln”; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Satzungsbeschluss

Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. E-77 “Wohn- und Gewerbepark Stahmeln”; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Satzungsbeschluss – EILBEDÜRFTIG (VII-DS-00619) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 26.02.2020

Stadträtin Rudolph (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Lieber Herr Albrecht! Liebe Bürgermeister! Liebe Zuhörer! Ich will mich explizit meinem Vorredner anschließen, der erwähnt hat, dass wir alle gemeinsam für etwas gearbeitet haben und nicht gegeneinander. Das war wirklich beispielhaft dafür, wie wir arbeiten sollten. Ein großer Dank an die Verwaltung und alle, die mitgewirkt haben. Sie haben zu jeder Zeit versucht, alle Wünsche aufzunehmen, die wir einzeln hatten, und haben das super verarbeitet. Ein ganz großes Lob an die Zusammenarbeit für eine gemeinsame Sache. Das sollten wir uns für die nächsten Themen immer wieder ins Gedächtnis rufen.

Natürlich ist das für uns als Leipzig eine super Chance, weil wir eine Ansiedlung bekommen und Geld erwirtschaften können, das wir an anderer Stelle dringend geben und ausgeben wollen für soziale Zwecke. Wir haben heute auch noch ein paar Themen, bei denen wir wieder Dinge beschließen wollen, für die Geld benötigt wird. Wenn wir solche innovativen Firmen am Standort Leipzig ansiedeln, dann ist es für uns auch immer wieder ein Zugewinn. Das sollten wir uns auf jeden Fall auch vor Augen führen, dass es gut für die Stadt ist. Und gerade im Hinblick darauf, dass viel mehr als eigentlich verlangt wird von den Gesetzen da an Lärmschutz und Co. getan wird, ist es ein Riesenerfolg.

Herr Kasek, ich verstehe Ihre Bedenken hinsichtlich der Befassung mit dem Umweltschutz und Sie wären ja auch nicht der umweltpolitische Sprecher, würden Sie es nicht anbringen, jedoch bedaure ich Ihre kollektive Enthaltung in diesem Antrag. Ich glaube, 93 Prozent – gerade für diese Eilbedürftigkeit und die Art, in der wir gearbeitet haben – sind eine gute Leistung. Das ist auch ausbaufähig, das sehe ich auch, aber kein Grund, an der Stelle nicht zuzustimmen. Ich und unsere Fraktion empfehlen ausdrücklich, zuzustimmen. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Morlok (FDP): “Dringliche Anfrage: Freibeuter fordern vor der Wahl Antwort des OBM in Sachen Grundstücksverkauf an RB ein”

In einer Dringlichen Anfrage fordert die Fraktion Freibeuter Oberbürgermeister Jung auf, in der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020, noch vor der Oberbürgermeisterwahl, deutlich zu sagen, welche Zusagen die Stadt Leipzig im Zusammenhang mit dem Kauf des Stadions gegenüber RB Leipzig gemacht hat.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter Sven Morlok: “Wenn der Oberbürgermeister eine Zusage in Sachen Grundstücksverkauf an RB Leipzig gemacht hat und jetzt nicht zu seinem Wort steht, dann muss er das so offen sagen und darf nicht mit dem Finger auf die Stadträte zeigen. Es ist noch gar nicht so lange her, da hatte sich der Oberbürgermeister für das Parkhaus am Stadion ausgesprochen.“

Der Liberale Morlok hatte zuletzt bereits nicht ausgeschlossen, dass RB-Geschäftsführer Mintzlaff mit seiner Vermutung, Jung habe seine Absage hinsichtlich eines Verkaufs des Grundstücks an RB Leipzig zugunsten des Rückzugs der Kandidatinnen der Linken und Grünen im laufenden Oberbürgermeisterwahlkampf getroffen, Recht haben könnte.

RB Leipzig hatte sich erst vor wenigen Jahren für den Kauf des Stadions in Leipzigs Innenstadt und gegen den Neubau außerhalb Leipzigs entschieden. “Nach dieser Entscheidung von RB zu Gunsten des Leipziger Zentrums nun das dringend benötigte Parkhaus verbieten zu wollen, wäre ein schlechter Stil.“

Über die Dringlichkeit der Anfrage stimmt der Stadtrat zu Beginn der Tagesordnung der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020, ab.

Köhler (Piraten): “Fassadenbeleuchtung in Leipzig: Bürger und Stadtrat einbinden!”

Erst auf Drängen der Stadträte steht der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig auf der Tagesordnung der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020. Ursprünglich waren weder Stadtrat noch Bürger in die Umsetzung der neuen Lichtstrategie der Stadt Leipzig, verbunden mit technologischen Neuerungen an vorhandenen Fassadenbeleuchtungen, aber auch einer Ausweitung der Beleuchtung auf weitere Bauwerke im Stadtgebiet, eingebunden.

Kritik übt Piraten-Stadtrat Thomas Köhler für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat: “Der Oberbürgermeister weigert sich, dem Stadtrat den Lichtmasterplan zur Entscheidung vorzulegen. Die neue Lichtstrategie wird in keinem einzigen Ausschuss diskutiert. Schlimmer noch: Bürgerbeteiligung – Fehlanzeige.”

Nach Ansicht der Fraktion Freibeuter sind die Bürger an neu zu errichtenden Fassadenbeleuchtungen vor ihrer Haustür zu beteiligen: “Für die Lebensqualität macht es einen Unterschied, ob ein Bauwerk, welches bisher nachts im Dunkeln vor dem Fenster lag, von heute auf morgen beleuchtet wird. Um zu vermeiden, dass der Lichtkegel auch direkt ins Fenster scheint, sind die Anwohner über ein Bürgerbeteiligungsverfahren einzubeziehen”, fordert Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Dass die Stadtverwaltung die Bürger bisher nicht automatisch einbindet, zeigt sich am Beispiel der erst seit kurzer Zeit beleuchteten Kirche am Opferberg: “In die neue Beleuchtung der Kirche am Opferberg waren nur Kirchenmitarbeiter eingebunden. Ausgerechnet jene, die das Grundstück der Kirche bei Einbruch der Dunkelheit verlassen. Mit den Anwohnern am Opferweg hat niemand gesprochen. Dabei sind es die Anwohner, die den Auswirkungen der Beleuchtung ausgeliefert sind.”

Der Lichtmasterplan sieht zudem vor, dass bereits vorhandene Beleuchtungsanlagen von bedeutenden Gebäuden in Leipzig mit Blick auf eine nachhaltige Stadtbeleuchtung umgerüstet werden. “Bereits vorhandene Fassadenbeleuchtungen, die aus finanziellen Gründen nicht auf die neuen Kriterien wie warmweißes und gerichtetes Licht von oben nach unten umgerüstet werden können, sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen”, sieht Piraten-Stadtrat Thomas Köhler die Stadtverwaltung in der Pflicht.

Im Rahmen der von der Stadt Leipzig unterzeichneten „LUCI-Charta für urbanes Licht zur Förderung einer Kultur der Nachhaltigkeit in der Stadtbeleuchtung“ verpflichten sich die Mitgliedsstädte zur „Durchführung einer aktiven Bürgerbeteiligung bei wichtigen Lichtprojekten“.

Morlok (FDP): “OBM Jung muss vor der Wahl erklären, wie er in Sachen Grundstücksverkauf an RB und Parkhaus abstimmen wird”

Im Streit um den Bau des Parkhauses am Stadion fordert FDP-Stadtrat und Vorsitzender der Fraktion Freibeuter Sven Morlok Oberbürgermeister Jung auf, noch vor der Wahl am 01. März 2020 Farbe zu bekennen: “Jung muss sich noch vor der Wahl persönlich erklären, wie er in Sachen Grundstücksverkauf an RB und Parkhaus abstimmen wird. Der Oberbürgermeister schiebt die Position einzelner Fraktionen vor, seine persönliche Meinung lässt er leider offen.“

Laut Morlok kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Oberbürgermeister seine Zusage an RB über den Grundstücksverkauf gegen den Rückzug der Kandidatinnen der Linken und Grünen eingetauscht hat. Morlok: „Wenn das stimmt, muss das vor der Wahl auf den Tisch.“ Er verwies in diesem Zusammenhang auf die knappen Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat: „Die Stimme des Oberbürgermeisters kann im Stadtrat den Ausschlag geben. Wie sich Jung verhält, kann ein wichtiges Argument dafür sein, bei wem die Wählerinnen und Wähler und die RB-Fans bei der Wahl ihr Kreuz machen werden.“

RB Leipzig hatte sich erst vor wenigen Jahren für den Kauf des Stadions am Sportforum und gegen den Neubau außerhalb Leipzigs entschieden: “Die Standortentscheidung, wie RB sie für das Stadion inmitten der Stadt traf, lag im Interesse der Stadt Leipzig. Zusagen, welche in diesem Zusammenhang gegeben wurden, müssen auch eingehalten werden”, so Morlok. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf den ökologischen Vorteil eines Stadions im Stadtgebiet. „Durch den zentralen Standort werden lange Anfahrtswege vermieden. Das schont die Umwelt und müsste gerade auch im Interesse der Grünen liegen. Nach dieser Entscheidung von RB zu Gunsten des Zentrums nun das Parkhaus verbieten zu wollen, ist ein schlechter Stil“.

Der Antrag der Grünen zur Verhinderung des Grundstücksverkaufs und des Parkhauses am Stadion ist Bestandteil der Tagesordnung der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020.

Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Für eine Freihaltung der genannten Stellen Zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren an den genannten Stellen, ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen. Der Stadtrat stellt fest, dass beim Parken auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der LVB, auf Radfahrstreifen und auf Fußgängerübergängen regelmäßig eine Verkehrsgefährdung vorliegt.

Begründung:

Obwohl die Ursprungsfassung des Antrages die Intentionen der Verfasser der StVO aufnimmt, dass die Einrichtung der Verbotsflächen dazu dient unmittelbar bevorstehende Gefahren abzuwenden und somit die Freihaltung dieser eben jenen Zweck verfolgt, betonen wir auf Grund des Widerspruchs diesen Umstand im Antragstext nun explizit.

Eine  unmittelbar bevorstehe Gefahr entsteht z.B. beim Parken, unabhängig von der Zeitdauer, auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen (StVO § 12 (3) 1). Im ersten Falle werden Radfahrer gezwungen sich abrupt in den fließenden Verkehr einzuordnen, im zweiten entsteht eine Sichtbehinderung für querende Fußgänger, besonders für Kinder und Menschen mit Behinderungen, aber auch für Radfahrer und Kraftfahrer die in den Kreuzungsbereich einfahren.

Eine „bevorzugte angemessene Maßnahme“ stellt zwar eine Regelentscheidung dar, verhindert aber in keiner Weise eine Einschätzung der Unangemessenheit im Einzelfalle durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Die Rechtskonformität sehen wir gegeben und verweisen auf die Bußgeldstelle der Stadt Berlin in dem es unter „Wann wird regelmäßig umgesetzt?“ heißt: „Beim verbotswidrigen Parken in folgenden Bereichen muss regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden:…“ https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/kfz-umsetzung/#wann

Status:

Die Neufassung zum Antrag wurde in der Ratsversammlung am 7. Oktober von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Allerdings will der OBM dem Beschluss widersprechen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Beleuchtung der Kirche am Opferberg

Anfrage:

Die Fraktion Freibeuter wurde von Anwohnern in Leipzig Wahren, Opferweg, um Hilfe gebeten. Grund des Anliegens ist die Illumination der Kirche Opferberg (Sophienkirchgemeinde). Die Anwohner fühlen sich durch die Illumination belästigt und beklagen die Abwanderung der dortigen Vogelwelt seit Bestehen dieser.

Vor diesem Hintergund fragen wir:

  1. Steht diese Illumination im Zusammenhang mit dem „Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig“, besonders mit Anlage 4 „Teilkonzept Lichtinszenierung“ und der dort getroffenen Festlegung „Illumination von Kirchen und Brücken ist anzustreben“?

Im Schreiben des VTA vom 01.02.2020 werden Maßnahmen benannt, allerdings wurde nur mit der Sophienkirchgemeinde Leipzig-Wahren über die Wahrnehmumg der gefundenen Lösung gesprochen. Die Vertreter der Gemeinde sind keine Anwohner und somit nicht betroffen.

  1. Wie ernst nimmt das VTA Beschwerden der BürgerInnen?
  2. Werden für Maßnahmen der Illumination (vgl. 1.) zukünftig Befragungen der Anwohner durchgeführt

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Steht die Illumination im Zusammenhang mit dem „Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig“, besonders mit Anlage 4 „Teilkonzept Lichtinszenierung“ und der dort getroffenen Festlegung „Illumination von Kirchen und Brücken“ ist anzustreben?

Die Illumination der Gnadenkirche in Leipzig – Wahren wurde am 19.11.2019 in Betrieb genommen und war Bestandteil der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Baumaßnahme Stahmelner Straße und steht im Zusammenhang mit dem Teilkonzept Lichtinszenierung des Lichtmasterplanes.

Zu den danach möglichen zu illuminierenden Bauwerken zählen u.a. auch Kirchen außerhalb des Stadtzentrums, da es sich hierbei in der Regel um wichtige Orientierungspunkte und indentitätsstiftende Orte handelt. Das heißt aber nicht, dass alle Kirchen (und Brücken) illuminiert werden sollen. Abstimmungen dazu erfolgen im Einzelnen vom VTA mit den zuständigen Ämtern (Stadtplanungsamt, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, Amt für Umweltschutz). Hierbei sind u.a. auch Naturschutzbelange zu überprüfen.

2. Wie ernst nimmt das VTA Beschwerden der Bürgerinnen?

Das VTA nimmt Beschwerden der Bürger sehr ernst und ist stets bemüht, einen sachbezogenen Dialog zu führen und Lösungen zu finden. Aufgrund der Beschwerde einer Bewohnerin des Opferweges wurden hier verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung der Lichtleistung untersucht. So wurde bereits die Ausschaltzeit der Anstrahlung von 24:00 Uhr auf 23:00 Uhr herabgesetzt und es erfolgte mittels Blendfolien eine Lichtreduzierung der betroffenen Scheinwerfer.

3. Werden für Maßnahmen der Illumination (vgl. 1) zukünftig Befragungen der Anwohner durchgeführt?

Geplante Illuminationen werden zukünftig verstärkt mit den entsprechenden Fachämtern abgestimmt und auch mit betroffenen Anwohnern im Rahmen von Lichtproben geprüft

Antwort im Allris

Mischbetriebe aus Einzelhandel und Gaststättenbetrieb in Leipzig

Anfrage:

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 21. Januar 2020 unterliegt ein aus Einzelhandel und Gaststättenbetrieb zusammengesetzter Betrieb (Mischbetrieb) nicht dem Berliner Ladenöffnungsgesetz, sondern dem Gaststättengesetz (GastG).

Im Freistaat Sachsen sind sog. Mischbetriebe weder im Sächsischen Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) noch im Sächsischen Gaststättengesetz (SächsGastG) geregelt. Daher fragen wir:

  1. Wie viele sog. Mischbetriebe aus Einzelhandel und Gaststättenbetrieb sind der Stadt Leipzig angezeigt?
  2. Wie werden diese durch die Stadt behandelt?
  3. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die bisherige Behandlung der Mischbetriebe vor dem Hintergrund der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg und der Rechtslage im Freistaat Sachsen?

Anfrage im Allris

Antwort:

  1. Wie viele sog. Mischbetriebe aus Einzelhandel und Gaststättenbetrieb sind der Stadt Leipzig angezeigt?

Die Anzahl der angemeldeten “Mischbetriebe” wird nicht statistisch erfasst. Eine Auswertung aus den Gewerbeanmeldungen ist nicht möglich, da hier lediglich nach den angemeldeten Tätigkeiten ausgewertet werden kann. Bei der Vielzahl möglicher Tätigkeiten und der damit einhergehenden Kombinationsmöglichkeiten ist eine Auswertung nicht leistbar. Es besteht aus gewerberechtlicher Sicht keine rechtliche Grundlage bzw. Notwendigkeit einen sogenannten “Mischbetrieb” bei der Gewerbeanmeldung explizit als solchen zu benennen.

  1. Wie werden diese durch die Stadt behandelt?

Bei “Mischbetrieben” werden Einzelhandel und Gastronomie immer getrennt beurteilt, da für die beiden Bereiche unterschiedliche gesetzliche Grundlagen gelten. Seitens der Behörde werden Verwaltungsverfahren dahingehend geführt, dass bei entsprechenden Feststellungen zu Verstößen, beispielsweise Ausübung des Einzelhandels nach 22:00 Uhr, gemäß des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes (SächsLadÖffG) ab 22:00 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig lediglich die Ausübung des Einzelhandels untersagt wird, da der Betrieb der gastronomischen Einrichtung nach dem Sächsischen Gaststättengesetz (SächsGastG) und nicht nach dem SächsLadÖffG zu beurteilen ist. Im konkreten Fall wird zusätzlich mit den Betreibern je nach Einzelfall dargelegt und erörtert, wie die Trennung zwischen Gastronomie und Einzelhandel gesetzeskonform erfolgen könnte (ggf. räumliche Trennung möglich oder Abhängen der Einzelhandelsregale). Durch den Außendienst des Ordnungsamtes werden nach Hinweisen bzw. Beschwerden aus der Bevölkerung entsprechende Kontrollen durchgeführt.

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die bisherige Behandlung der Mischbetriebe vor dem Hintergrund der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg und der Rechtslage im Freistaat Sachsen?

Die unter Frage 2 geschilderte Vorgehensweise deckt sich mit den Ausführungen im angesprochenen Urteil des OVG Berlin, wonach die Untersagung des Einzelhandels nach LadÖffG nicht gleichzeitig zur Einstellung des gastronomischen Betriebes führen darf. Überdies handelt es sich beim SächsLadÖffG und dem SächsGastG um länderspezifische Regelungen, welche nicht pauschal mit dem Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) und dem GastG vergleichbar sind.

Antwort im Allris

Parken im Waldstraßenviertel

Anfrage:

Seit dem 01. Januar 2020 wird das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel neu geregelt. Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele hauptwohnsitzlich gemeldete Leipziger im Gebiet des Bewohnerparkens und wie viele nebenwohnsitzlich gemeldete Bürger zählt der Oberbürgermeister?
  2. Wie viele Parkausweise wurden bisher in dem Gebiet bantragt?
  3. Wie viele Parkplätze waren vor der Einführung des Bewohnerparkens ausgewiesen? Wie viele Parkplätze sind nach der Einführung des Bewohnerparkens als solche ausgewiesen?
  4. Wie viele Härtefälle sind dem Oberbürgermeister seit der Einführung des Bewohnerparkens bekannt?

Weiterhin trifft die Stadt folgende Aussagen: “Nutzer von Free-Floating-Carsharing können die Fahrzeuge auf dem südlichen Stadionvorplatz abstellen. Weitere Möglichkeiten sind zwischen der Betreiberfirma und dem VTA im Rahmen des Pilotprojektes zum Free-Floating-Carsharing zu klären.”

  1. Wie ist der Stand der Gespräche zwischen der Betreiberfirma des Freefloatings und dem VTA?

 

Nach Aussagen von Ordnungsbürgermeister Rosenthal ist das Bewohnerparken in weiteren Stadtvierteln Leipzigs geplant.

  1. Welche Stadtviertel sind das und aus welchem Grund? Welche Parkregelung findet aktuell dort Anwendung?
  2. Sind in den vorgenannten Stadtvierteln jeweils in den vergangenen drei Jahren parkplatzrelevante Maßnahmen getroffen worden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 26.02.2020 beantwortet.

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage: In dem in Rede stehenden Gebiet, welches der Wohnbebauung im Ortsteilzentrum Nordwest entspricht, waren im Jahr 2019 laut Amt für Statistik und Wahlen 10.652 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet. Dazu kommen 178 Einwohnerinnen und Einwohner, die mit Stand vom 18. Februar 2020 mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Zur zweiten Frage: Im Gebiet wurden bisher zum Stand 10. Februar 2020  3.056 Bewohnerparkausweise beantragt und davon 3.028 erteilt. – 3.028. – Nein, richtig zuhören! 3.056.

Zur dritten Frage: Im Bewohnerparkgebiet Waldstraßenviertel wurden im Rahmen der detaillierten Bestandsaufnahme zum Parkraumkonzept im November 2014 insgesamt rund 3.500 öffentlich zugängliche Stellplätze erhoben. Davon befanden sich circa 450 Stellplätze auf dem Stadionvorplatz. Mit Umsetzung der Bewohnerparkregelung im Waldstraßenviertel und der damit verbundenen baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen ist die Anzahl der im öffentlichen Verkehrsraum befindlichen, nutzbaren Stellplätze nur unwesentlich zurückgegangen, wobei die Anzahl der Stellplätze mit Bewohnerparkbevorrechtigung unverändert geblieben ist.
Zur vierten Frage: Bisher wurden 46 Anträge unter Bezugnahme auf die Härtefallregelung gestellt. Und auch hier kann ich zum 11. Februar 2020 den statistischen Wert mitgeben: Davon wurden bisher zwei Anträge abgelehnt. Der Rest ist in Bearbeitung.

Zur fünften Frage: Um das Parken und Abstellen von free-floating Carsharing-Fahrzeugen wie cityflitzern auch im Waldstraßenviertel zu ermöglichen, werden derzeit verschiedene Optionen geprüft und mit dem Betreiber Mobility Center GmbH besprochen. Zum Stand der internen Gespräche kann noch keine Auskunft gegeben werden. Es gibt diverse Optionen, die diskutiert werden. Eine Option stellt zum Beispiel die Einrichtung fester Stellplätze für cityflitzer dar, eine andere der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Mobility Center GmbH zur Parkbevorrechtigung im Rahmen des Pilotprojekts zur Einrichtung von flexiblem Carsharing in Leipzig.
Zur Frage 6: Aufgrund des bestehenden hohen Parkdrucks, der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum und auf Privatflächen sowie verschiedener konkurrierender Nutzergruppen bei der Parkplatzsuche soll in Gebieten um die Innenstadt, die sogenannte erweiterte Innenstadt, geprüft werden, ob die Umsetzung von Bewohnerparken möglich ist. Kurzfristig wird die Umsetzung im Gebiet südlich der Jahnallee zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Käthe-Kollwitz-Straße vorbereitet, da die für die Anordnung des Bewohnerparkens notwendigen Voraussetzungen bereits im Rahmen der Untersuchung zum Parkraumkonzept Zentrum-West nachgewiesen werden konnten. Ein weiteres im Rahmen dieses Parkraumkonzeptes untersuchtes Gebiet ist das Bachstraßenviertel. Nach Durchführung entsprechender Nacherhebungen mit Nachweis entsprechend der nach Vorschrift Straßenverkehrsordnung zu erfüllenden Kriterien für die Anordnung des Bewohnerparkens könnte die Umsetzung auch hier vorbereitet werden. Die Anordnung des Bewohnerparkens in weiteren potenziellen Bewohnerparkgebieten ist erst nach Vorlage und Bewertung entsprechender Parkraumerhebungen in diesen Gebieten möglich, entsprechend der wieder von mir zu zitierenden Vorschrift Straßenverkehrsordnung. Aus derzeitiger Sicht kommen dafür unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen maximalen Ausdehnung von Bewohnerparkgebieten Teilgebiete der Südvorstadt, des Zentrums-Südost und des Zentrums-Ost in Frage. Die in diesen Gebieten öffentlich zugänglichen Stellplätze werden zum Teil monetär oder mit Parkscheibe bewirtschaftet. Eine erhebliche Anzahl an Stellplätzen ist derzeit noch unbewirtschaftet.

Zur siebten Frage: Maßnahmen mit Einfluss auf vorhandene Stellplätze im öffentlichen Straßenraum können sowohl Verkehrsbauvorhaben mit grundhaftem Ausbau von Straßen als auch Straßen- und Erhaltungsmaßnahmen sein, die mit einer Neuaufteilung der Straßenquerschnitte oder einzelner -querschnittsbestandteile verbunden sind. Des Weiteren können Hochbaumaßnahmen wie zum Beispiel Lückenschließungen und die Einordnung von Wohn- und Gewerbestandorten unabhängig von den geforderten Stellplatznachweisen mit erheblichen Auswirkungen auf öffentliche und öffentlich zugängliche Stellplätze verbunden sein. Detaillierte Aussagen zu einzelnen Maßnahmen können den entsprechenden Planungsunterlagen dann entnommen werden. Im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage ist dies nicht so konkret möglich. Das muss man sich dann bei der konkreten Maßnahme anschauen. – So weit von mir.”