Köhler (Piraten): “Muttertag: Stichtag zur Veröffentlichung der Kameras der Stadt Leipzig im Themenstadtplan”

Freibeuter erwirken erneut Veröffentlichung der Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan der Stadt Leipzig

Die Ratsversammlung am 29. April 2020 fordert die Stadtverwaltung auf Antrag der Fraktion Freibeuter wiederholt auf, die Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan der Stadt Leipzig kenntlich zu machen. Der ursprüngliche Beschluss war seit 20. Juni 2018 nicht umgesetzt worden.

Dazu Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt: “Wir begrüßen, den von der Verwaltung nach 2 Jahren angekündigten Tag der Veröffentlichung der Kameras im Themenplan am 10. Mai 2020. Es hatte offenbar des Drucks eines erneuten Antrags der Freibeuter bedurft. Den Stichtag haben wir uns rot im Kalender markiert.”

Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat zum Verbleib der im August 2018 auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat beschlossenen Kennzeichnung von Kameras im Themenstadtplan der Stadt Leipzig verwies Baubürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 19. November 2019 auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum. Weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben betriebenen derartigen Einrichtungen seien der Verwaltung bekannt.

Programm “Leipzig hilft Solo-Selbstständigen” – für gewerblich, freiberuflich und künstlerisch Tätige (Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) Sächs- GemO)

Neufassung – Programm “Leipzig hilft Solo-Selbstständigen” – für gewerblich, freiberuflich und künstlerisch Tätige (Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) Sächs- GemO) (VII-DS-01126-DS-01) Einreicher: Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales, Dezernat Kultur

dazu ÄA (VII-DS-01126-DS-01-ÄA-01)Einreicher: Fraktion Freibeuter
& ÄA (VII-DS-01126-DS-01-ÄA-02)Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 29.04.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Fraktion unterstützen die Initiative der Verwaltung, in der derzeit schwierigen Situation nicht nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also für Angestellte, sondern auch für Selbstständige eine Unterstützung zu schaffen. Denn tatsächlich ist es so: Der Unternehmerlohn des Selbstständigen ist das, womit er oder sie die täglichen Einkäufe bezahlt, die Mieten bezahlt, vielleicht auch einen Kredit bezahlt, der noch abzulösen ist. Das ist genau das Geld, das der Angestellte verdient, wofür dieser jetzt Kurzarbeitergeld bekommt. Aber der Selbstständige bekommt eben nichts. Natürlich kann man hergehen und sagen: Ja, für die Linderung der persönlichen Not gibt es bei uns im Staat Auffangnetze, und wenn ein Selbstständiger mit seinem Unternehmen scheitert, dann steht ihm immer noch das Arbeitslosengeld II offen, und man kann ihn darauf hin verweisen. Selbstständige scheitern aber nicht, weil sie ein falsches Unternehmenskonzept haben oder weil sie vielleicht vom Typus her gar nicht für die Selbständigkeit geeignet sind, sondern in der jetzigen Situation scheitern Selbstständige aufgrund staatlicher Anordnungen. Das ist etwas anderes, als wenn man eben mit einem Unternehmenskonzept Pech gehabt hat. Wenn der Staat jemandem verbietet, seine Tätigkeit auszuüben, dann hat er auch eine Verantwortung dafür, wie es dieser Person oder diesen Personen geht. Diese Verantwortung für die Selbst- ständigen lässt sich nicht an ihrer Mitarbeiterzahl festmachen. Wenn man per Anordnung jemandem etwas untersagt, dann ist es egal, ob die Anordnung jemanden trifft, der allein selbstständig ist oder eine Halbtagskraft, eine Vollzeitkraft oder zwei Vollzeitkräfte beschäftigt. Der Sachverhalt, dass der Staat durch Anordnung jemandem verbietet, Geld zu verdienen, bleibt gleich. Das an der Mitarbeiterzahl festzumachen ist Willkür. Deswegen ist auch der Änderungsantrag der LINKEN in dem Zusammenhang nicht zielführend; denn es ist doch ganz offensichtlich, dass jemand, der einen kleinen Laden hat, während der Ladenöffnungszeiten nicht von morgens bis abends allein im Geschäft stehen kann. Da bedarf es Unterstützung. Wenn ein Friseur sich entscheidet – was sehr lobenswert ist -, auszubilden, und im August des letzten Jahres einen Ausbildungsplatz geschaffen hat, dann begrüßen wir das gesellschaftlich, weil wir Ausbildungen fördern wollen. Heute bestrafen wir es, weil wir ihm die Förderung in dem Programm der Stadt Leipzig entziehen. Denken Sie an die Diskussionen, die wir mit den Gastronomen hier in der Stadt Leipzig geführt haben. Das sind in der Regel Personen, die mit ein paar Mitarbeitern selbstständig sind und jetzt eben auch ihren Unternehmerlohn nicht haben und nicht wissen, wie sie ihre Miete bezahlen können, und vielleicht auch nicht wissen, wie sie Geld zum Einkaufen bekommen. An diejenigen müssen wir eben auch denken, wenn wir eine solche Unterstützung anbieten und wenn sie willkürfrei sein soll. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir Ihnen zwei Änderungsanträge vorgestellt, die wir auch von der Wirkung her nacheinander abstimmen lassen wollen. Es gibt ein Förderprogramm des Freistaates für Selbstständige. Hier wird nicht nach der Mitarbeiterzahl differenziert. Der Nachteil des Programms ist, dass es ein Darlehen ist. Der Freistaat sieht aber selbst vor, dass in wirtschaftlich schwieriger  Situation bis auf 20 Prozent des Darlehensbetrages verzichtet werden kann. Wir schlagen Ihnen nun im ersten Änderungsantrag vor, das Geld, was wir jetzt hier im Förderprogramm haben, in die Hand zu nehmen, um den Betrag auf bis zu 50 Prozent aufzustocken. Das ist etwas, was Selbstständigen wirklich hilft, weil sie dann Liquidität haben, um genau die wichtigen, dringenden Ausgaben zu leisten. Und man sieht dann im Nachhinein in einem Jahr, wie es den Betroffenen geht. Wenn es ihnen dann nach wie vor schlecht geht, könnte man, wenn man die beiden  Programme  addiert,  bis  auf  50 Prozent des Darlehens verzichten. Das ist unser Königsweg.

Für den Fall, dass dieser Änderungsantrag keine Mehrheit im Stadtrat finden sollte, unser zweiter Änderungsantrag, nämlich, das Programm einfach auszuweiten auf alle Selbstständigen. Frau Körner, Sie haben in Ihrer Debatte so eine Unterscheidung zwischen „für die Kleinen“ und „nicht für die Großen“ gemacht. Ist denn für Sie ein Gastronom mit drei Halbtagskräften ein Gro- ßer?

(…)

Ich denke, das ist nach wie vor einer von den von Ihnen beschriebenen Kleinen. Wir reden nicht von denen mit tausend Mitarbeitern, die in der Regel GmbHs oder Kapitalgesellschaften sind. Wir reden von den Kleinen. Und wenn Sie den Kleinen helfen wollen, dürfen Sie es nicht an der Zahl der Mitarbeiter festmachen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

[Antrag VII-A-00544-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung umgehend eine Aufstellung der Kameras, die in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert und durch die Stadtverwaltung oder ihre Eigenbetriebe betrieben werden, vorzulegen.

2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung den Ratsbeschluss VI-A-04678 zur Übernahme aller kommunal betriebenen Kameras in den Themenstadtplan bis zum 10.05.2020 umsetzen wird.

3. Mitglieder der Ratsversammlung können auf formlose Nachfrage über den Datenschutzbeauftragen Einsicht in die Datenschutzkonzepte der Videoüberwachung gemäß Beschlusspunkt 2 nehmen.

4. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass bei der Überprüfung von Verarbeitungstätigkeiten hinsichtlich der Videoüberwachungen die Einbeziehung des behördlichen Datenschutzbeauftragten angeordnet ist. Soweit für vor dem 25.05.2018 (Inkrafttreten DSGVO) bestehende Videoüberwachungen die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) festgestellt wird, wird diese – soweit bereits eine Freigabe vor dem 25.05.2018 erfolgte – bis zum 25.05.2021 nachgeholt. Über die Ergebnisse wird die Ratsversammlung im Nachgang informiert.

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Ursprüngliche Fassung vom 03.12.2019:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. umgehend eine Aufstellung der Kameras, die in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert und durch die Stadt Leipzig oder ihre Eigenbetriebe betrieben werden, vorzulegen,

2. für die Einrichtungen aus Punkt 1 die Datenschutz-Folgenabschätzungen gem. Art. 35 Abs. 3c DSGVO, Datenschutzkonzepte und Löschkonzepte vorzulegen,

3. die Nachweise für die Pflichterfüllung gemäß § 4 BDSG zu erbringen,

4. im Falle des Nichtvorhandenseins der entsprechenden Unterlagen die Einrichtungen, bis zur Herstellung eines DSGVO-konformen Zustandes, unverzüglich außer Betrieb zu setzen,

5. eine Verwertung von Aufnahmen aus der Zeit des DSGVO-widrigen Zustandes sowie eine weitere Speicherung dieser Aufnahmen und abgeleiteten Daten zu unterlassen.

Begründung:

Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter in der Stadtratssitzung am 19.11.2019  konnte die Verwaltung die Frage nach den im öffentlichen Raum installierten Kameras nicht beantworten. Weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben betriebenen derartigen Einrichtungen ist der Verwaltung bekannt.

Daraus ist zu schließen, dass auch keine eindeutigen Feststellungen zur Konformität der Einrichtungen mit DSGVO und BDSG getroffen werden können.

Antrag auf verwaltungsrechtliche Prüfung der aktuellen Ausbaupläne für den Flughafen Leipzig/Halle

Antrag auf verwaltungsrechtliche Prüfung der aktuellen Ausbaupläne für den Flughafen Leipzig/Halle (VII-A-00949) Einreicher: Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 29.04.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die antragstellende Fraktion den Verwaltungsstandpunkt nunmehr zur Abstimmung stellt, hätte man eigentlich auf weitere inhaltliche Ausführungen verzichten können, jedoch nicht nach den Aussagen, die hier von Herrn Sander getroffen wurden.

Ob in einem Rechtsstaat – und die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat – ein Verwaltungsakt zulässig ist oder nicht zulässig ist, ent- scheiden ausschließlich Gerichte. Ich hoffe, dass wir in dieser Runde Einigkeit über diesen Sach- verhalt feststellen können.

Wenn also Dinge am Flughafen wie zum Beispiel die kurze Südabkurvung von den Gerichten als zulässig erklärt wurden, dann sind sie auch zulässig. Dann kann zwar immer noch jeder Einzelne der Auffassung sein, dass sie nicht gerechtfertigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland ist aber dann diese Verfahrensweise zulässig.

Wir sollten die Worte sorgsam wägen, die wir hier in öffentlichen Versammlungen an Mikrofonen kundtun. Die Südabkurvung ist zulässig. Auch wenn sie dem einen oder anderen nicht passt, vielleicht sogar der Mehrheit hier im Hause nicht passt, ist sie dennoch zulässig.

Der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen wurde durch die Instanzen der Bundesrepublik Deutschland bis ganz nach oben hin durchgeklagt und für rechtens befunden. Der Beschluss ist rechtens. Auch das sollten wir – wenn wir hier diskutieren – im Auge behalten und nicht so tun, als ob da irgendwo ein rechtswidriger Beschluss im Raum wäre, den man jetzt im weiteren Verfahren heilen müsste. Das ist nicht so. Dennoch ist es natürlich Aufgabe der Stadt Leipzig, bei der Erweiterung ihre Rechte im weiteren Verfahren zu sichern. Deswegen macht es Sinn, so vorzugehen, wie es der Verwaltungsstandpunkt vorschlägt. Aber noch einmal: Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtens und die Südabkurvung ist es auch.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Vor Ort kaufen!

Wir erleben aktuell schwierige Zeiten. Während die Infektionszahlen zeigen, dass uns Leipzigern der Schutz unserer Mitbürger gut gelingt, bedrohen die Einschränkungen des öffentlichen Lebens viele unternehmerische Existenzen und deren Mitarbeiter.

Von Bund, Freistaat und der Stadt Leipzig sowie deren Beteiligungsunternehmen und den Leipzigern selbst gehen nach anfänglichen Signalen der Unterstützung und Hilfsbereitschaft, inzwischen konkrete Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmern aus.

Doch je länger die Einschränkungen der Wirtschaftstätigkeit andauern, desto mehr sind die Unterstützungsleistungen nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Und vor allem sind sie keine Umsatzerlöse!

Um so wichtiger wird es, dass Unternehmer, ob Dienstleister, Einzelhändler oder Restaurantbesitzer, unter Einhaltung von Abstandregelungen und Hygienemaßnahmen zum Schutz der anderen schrittweise die Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen können. In diesem Sinne schauen Sie sich jetzt schon um, liebe Leipziger, nach kreativen Lösungen der Unternehmer vor der eigenen Haustür, Sie mit Versand- und Lieferdiensten als Kunden zu halten und zu gewinnen und kaufen Sie vor Ort!

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 25. April 2020

Köhler (Piraten): “Hilfebus um Duschbus ergänzen” / Rudolph (FDP): “Kleinbus oder Wohnmobil umbauen”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt auf Anregung von Stadträtin Franziska Rudolph (FDP), einen Duschbus für in Leipzig lebende Wohnungslose einzurichten. Eine Prüfung des Vorhabens durch die Stadt Leipzig soll auch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten des Projekts prüfen.

Stadtrat Thomas Köhler (Piraten), Vertreter der Freibeuter im Fachausschuss Soziales und Gesundheit, verweist auf das bestehende mobile Angebot für Obdachlose in der Stadt Leipzig, das um die Duschmöglichkeit ergänzt würde: “In Leipzig wird bereits ein Hilfebus betrieben, der die auf der Straße lebenden Wohnungslosen mit warmen Getränken, Kleidung und Schlafsäcken versorgt. Mit dem Duschbus kann auch dem Wunsch nach Hygiene der Obdachlosen entsprochen werden. Bisher stehen lediglich Duschen in den Übernachtungshäusern zur Verfügung. Viele Obdachlose möchten jedoch die Angebote von Übernachtungshäusern aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen.”

In Hamburg fährt bereits ein mit vier Duschen ausgestatteter ehemaliger Linienbus die Stadtteile der Hansestadt an. Dazu Stadträtin Franziska Rudolph (FDP), die das Pilotprojekt der Hamburger auch in Leipzig anstoßen möchte: “Im Verhältnis zu Hamburg leben in Leipzig weniger Menschen auf der Straße. Der Duschbus in Leipzig kann auch ein kleines Wohnmobil oder ein umgebauter Kleinbus sein. Schon allein mit einer Dusche wäre den Wohnungslosen geholfen. Ein voller Erfolg wäre, wenn das Projekt mittels Crowdfunding oder Spenden an den Start gehen könnte und langfristig finanzierbar wäre.”

Der Antrag zur Einrichtung eines Duschbusses geht mit der Verweisung in die Gremien in der Ratsversammlung am 29. April 2020 ins Verfahren.

Morlok (FDP): “Wilhelm-Leuschner-Platz: Stadtratsentscheidung zur Verwaltungsunterbringung abwarten”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat kritisiert die Pläne der Stadtverwaltung, von dem Verkauf des Markthallengrundstücks am Wilhelm-Leuschner-Platz vor dem Hintergrund einer zukünftigen Verwaltungsunterbringung Abstand nehmen zu wollen, ohne dass der Stadtrat über Verwaltungsunterbringung entschieden hat. Der Stadtratsbeschluss zur Beendigung der Vertragsverhandlungen mit einem bisherigen Interessenten soll in der Ratsversammlung am 29. April 2020 ergehen.

Sven Morlok (FDP), Fraktionsvorsitzender der Fraktion Freibeuter, zeigt sich überrascht in Bezug auf die Alternativpläne der Stadtverwaltung mit dem Grundstück: “Vom Verkauf des Markthallengrundstücks am Leuschner-Platz abzusehen, ist angesichts der schleppenden Verhandlungen mit dem bisherigen Interessenten und angesichts der Bedeutung des Grundstücks konsequent. Es gibt jedoch ein mit dem Stadtrat abgestimmtes Verfahren zur Standortsuche für die Verwaltung. Dies darf nicht durch die Entscheidung zur Beendigung der Verkaufsverhandlungen ausgehebelt werden. Überlegungen zu Verwaltungsunterbringung haben in der Vorlage nichts zu suchen.”

Der Freidemokrat Morlok verweist auf die Bedeutung des Standorts: “Das Markthallengrundstück ist ein Premiumgrundstück in Bestlage der Leipziger Innenstadt, für die sich u.a. wissenschaftliche Institute von internationaler Strahlkraft interessieren. Ohne Grundlage eines Stadtratsbeschlusses plant die Verwaltung eine Unterbringung in eigener Sache.”

“Die Premiumlage zu Premiumpreisen wird am Ende der Leipziger mit Premiumverwaltungsgebühren mittragen müssen”, warnt Morlok vor der Umlage der Verwaltungskosten auf die Gebührenerhebung.

Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter konkretisiert den Beschlussvorschlag zur Beendigung der Verkaufsverhandlungen des Markthallengrundstücks am Wilhelm-Leuschner-Platz. Die Bindungswirkung der Pläne der Stadtverwaltung hinsichtlich einer Verwaltungsunterbringung soll zudem in der vorliegenden Vorlage (VII-DS-00505) ausgeschlossen werden.

Ein Duschbus für Leipzig

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Inbetriebnahme eines Duschbusses für Obdachlose in Leipzig zu prüfen.
  2. Der Oberbürgermeister prüft zur Finanzierung des Duschbusses verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. Crowdfunding und Spendenaktionen.

Begründung:

In Leipzig leben einige Hundert Obdachlose. Eine große Anzahl von ihnen möchte die Angebote von Übernachtungshäusern aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen.

Die Stadt Leipzig betreibt bereits einen „Hilfebus“, der die auf der Straße lebenden Obdachlosen mit warmen Getränken, Kleidung und Schlafsäcken versorgt. Mit dem Duschbus sollen auch die hygienischen Bedürfnisse der Obdachlosen erfüllt werden.

In Hamburg wurde bereits ein Duschbus im Rahmen des Pilotprojekts „Waschen ist Würde“ in Betrieb genommen. Hierfür konnte ein außer Betrieb gesetzter Linienbus umgebaut werden. Der Duschbus in Hamburg fährt mehrere Stunden am Tag unterschiedliche Stadtteile an. Er verfügt über vier Duschen und wurde fast ausschließlich durch Crowdfunding und individuelle Spenden finanziert. Weitere Initiativen, einen Duschbus einzuführen, laufen aktuell in Städten wie Berlin und München.

Die Stadt Leipzig könnte dieses Konzept ggf. in kleinerem Umfang (z.B. Kleinbus mit ein bis zwei Duschen oder ein altes Wohnmobil) aufgreifen und die Initiative auch hier ermöglichen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 9. Juli von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Schreiben des Oberbürgermeisters an Leipziger im Alter von 60plus

Anfrage:

Vor dem Hintergrund der Coronakrise hat sich der Oberbürgermeister in einem Schreiben im März 2020 an die Leipzigerinnen und Leipziger im Alter von ab 60 Jahren gewandt. Die Schreiben erreichten jeden Bewohner eines Haushalts ab 60 Jahre, so dass einem Haushalt teilweise mehrere Schreiben zugingen. Der Absender erweckt den Eindruck, davon auszugehen, die Empfänger würden sich nicht regelmäßig medial über den Verlauf der Coronakrise informieren und wären nicht in der Lage, sich selbstbestimmt mit dem Verhaltenskodex zur Vermeidung der Gefährdung Anderer zu beschäftigen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Schreiben hat die Stadtverwaltung insgesamt verschickt?
  2. Welche Kosten sind der Stadtverwaltung je Schreiben und in Summe entstanden?
  3. Welche Resonanz erhielt der Oberbürgermeister auf das Schreiben?
  4. Kann der Oberbürgermeister im Nachhinein nachvollziehen, dass die Empfänger den Inhalt als anmaßend empfunden haben könnten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1: Wie viele Schreiben hat die Stadtverwaltung insgesamt verschickt:

Es erfolgten insgesamt 130.000 Sendungen.

2: Welche Kosten sind der Stadtverwaltung je Schreiben und in Summe entstanden?

Die Gesamtsumme der Portogebühren betrug 67 T€.

3: Welche Resonanz erhielt der Oberbürgermeister auf das Schreiben?

Die Erforderlichkeit des Schreibens als Präventionsmaßnahme wurde im Verwaltungsstab unter anderem mit Vertretern des Klinikums St. Georg, des Universitätsklinikums und des Herzzentrums Leipzig erörtert und bestätigt.

Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte durch das verantwortliche Gesundheitsamt.

Die unmittelbaren Reaktionen auf das Schreiben sind unterschiedlich. Zum Teil empfanden die Empfängerinnen und Empfänger den Inhalt als anmaßend und belehrend, zum Teil wurden die Hinweise als konstruktiv und wertschätzend empfunden.

4: Kann der Oberbürgermeister im Nachhinein nachvollziehen, dass die Empfänger den Inhalt als anmaßend empfunden haben könnten?

Die Maßnahme wird unverändert als zu diesem Zeitpunkt sinnvoll bewertet.

Antwort im Allris

Corona, und danach?

Die Bewältigung der Corona-Krise verlangt den LeipzigerInnen viel ab. Ob Ausgangsbeschränkungen, Kurzarbeit, Jobverlust, der Spagat zwischen Arbeit und Kinderbetreuung sowie Vieles mehr belastet uns alle auf vielschichtige Art und Weise. Nicht alle Maßnahmen erscheinen mir, wie auch vielen anderen Menschen, sinnvoll. Aber was wird nach Corona?

Wir, die Fraktion Freibeuter, werden nicht dulden, dass Maßnahmen und Befugnisse, die für diese Krise getroffen wurden, zur Selbstverständlichkeit in der Exekutive werden. Wichtig ist, dass wir besonders die Erkenntnisse aus der Krise nutzen. So kann unter Anderem die Digitalisierung einen Schub bekommen. Der zwangsweise Test zum Beispiel im Homeoffice zu arbeiten und mit E-Learning war erfolgreich. Daran sollte die Gesellschaft technisch und organisatorisch anknüpfen. Wir müssen die gefundenen kurzfristigen Lösungen weiterdenken und weiterführen. Viele Selbstverständlichkeiten des Lebens, besonders des Arbeitslebens, vor Corona werden auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Neue Chancen werden sich bieten. Nutzen wir diese Chancen! Aber zunächst einmal bleiben Sie gesund!

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Thomas Köhler, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 11. April 2020