Morlok (FDP): “Nachsitzen im Waldstraßenviertel: Belange der Unternehmen und Mitarbeiter vor Ort stärker berücksichtigen!”

FDP-Stadtrat Sven Morlok im Leipziger Stadtrat begrüßt den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen, das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel im Bereich westlich der Leibnizstraße (Gebiet E) vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das Gericht hält die Größe des räumlichen Geltungsbereiches für unzulässig. Einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Vollzug der Bewohnerparkgebiete hatte der Inhaber einer ortsansässigen Steuerkanzlei im Bewohnerparkgebiet E gestellt, dessen Mitarbeiter und Kundschaft in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei keinen Parkplatz ohne zeitliche Beschränkung und Kosten fänden.

Morlok: “Der Gerichtsweg des Steuerberaters verdeutlicht die Benachteiligung der Unternehmer im Waldstraßenviertel beim Parken. Nun heißt es, Nachsitzen in Sachen Parkraumkonzept im Waldstraßenviertel. Die Stadt muss ihre Hausaufgaben machen und neben der Anpassung der Größe des Gebietes auch die Belange der Unternehmen und insbesondere der Mitarbeiter, die dort arbeiten, stärker berücksichtigen.”

Das Anliegen des Liberalen: “Mitarbeiter sollten im Waldstraßenviertel den ganzen Tag parken dürfen – selbstverständlich entgeltlich, wie jeder andere auch. Sie sollten jedoch nicht mehrfach am Tag zum Parkautomaten rennen müssen, um ein Parkticket zu lösen.”

Die Fraktion Freibeuter, der FDP-Stadtrat Morlok vorsitzt, hatte in dem Modell der Stadt Leipzig eine Benachteiligung von ortsfremden parkenden Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter gesehen. Eine Initiative der Fraktion Freibeuter, das Parkraumkonzept Waldstraßenviertel mit dem Ziel zu überarbeiten, den Gewerbetreibenden, Freiberuflern und deren Mitarbeitern auf Wunsch einen Mitarbeiterparkausweis auszustellen, mit dem zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket tagsüber des Parken gestattet wird, war von der Mehrheit des Stadtrates abgelehnt worden.

Köhler (Piraten): “Fraktion stellt klar: Kommunale Abschleppflotte absurd!”

Die Fraktion Freibeuter stellt klar, dass die Diskussion um eine kommunale Abschleppflotte in der Stadt Leipzig zu unrecht geführt werde. Die Fraktion Freibeuter hat zu keinem Zeitpunkt die Anschaffung einer kommunalen Abschleppflotte gefordert!

Der Verweis auf die Berliner Verkehrsbetriebe und auf die Stadt Stuttgart war ausschließlich zur Illustration der Wichtigkeit, die andere Städte dem Thema Verkehrsbehinderung beimessen, gedacht. Die unterstellte Zuordnung einer Abschleppflotte zu den Leipziger Verkehrsbetrieben ist darüber hinaus absurd, deren Zuständigkeit entfiele lediglich auf die Freihaltung der Gleisanlagen, wenn das rechtlich überhaupt möglich ist. Es geht der Fraktion jedoch u.a. auch um auf Radwegen abgestellte Fahrzeuge.

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei und für die Fraktion Freibeuter Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung, stellt klar:

„Das Ziel unseres Antrags ist die Durchsetzung des geltenden Rechts, also des § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, und die Erhöhung der Verkehrssicherheit – nicht eine kommunale Abschleppflotte. Die Diskussion über eine solche ist dem Grundgedanken des Freibeuter-Antrags abträglich.”

“Der Aufbau eines städtischen Abschleppdienstes ist für die Fraktion Freibeuter allein schon aus finanziellen und personellen Gründen nicht das Ziel. Hier entstünde, abgesehen von den Kosten der Anschaffung und Unterhaltung der Fahrzeuge, ein Fachkräftebedarf der kommunal nicht realisierbar ist. Entgegen der landläufigen Meinung, dass die moderne Abschlepptechnik entscheidend ist, sind die Fachkräfte der ausschlaggebende Faktor, ob das Be- und Entladen der falsch geparkten Fahrzeuge schadenfrei durchgeführt wird. Wir haben in Leipzig mehrere Abschlepp- und Bergungsunternehmen, die auch jetzt schon für das Ordnungsamt tätig sind. Hier ist eine Abstimmung mit eben diesen Unternehmen erforderlich”, so Köhler weiter, der 15 Jahre als Kraftfahrer und später als Betriebsleiter im Abschlepp- und Bergungsdienst in Leipzig und Bremen tätig war.

Anbei der Antrag der Fraktion Freibeuter “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen” (VII-A-00898). Die Beschlussfassung des Antrags ist für die Ratsversammlung am 16. September 2020 vorgesehen.

Neue Arbeitsmodelle

Stadtverwaltung im Homeoffice – was zuletzt noch undenkbar war, wurde mit Corona von heute auf morgen Realität.

Ein Lob gilt der Verwaltung, die ihren Mitarbeitern teilweise von heute auf morgen über die stadteigene IT-Tochter Notebooks und VPN-Tunnel zur Verfügung stellte, damit sie von zuhause aus arbeiten konnten.

Wir müssen die zwangsweise gefundenen kurzfristigen Lösungen nun aber fortführen und langfristig weiterdenken. Viele Selbstverständlichkeiten des Arbeitslebens vor Corona gehören auf den Prüfstand gestellt. Neue Chancen bieten sich bereits im Rahmen der zukünftigen Verwaltungsunterbringung. Angesichts auslaufender Mietverträge in den nächsten Jahren werden gegenwärtig neue Standorte für die Ämter gesucht. Der Wahl der Größe der neuen Verwaltungsgebäude sollte jedoch die Erkenntnis über die Frage vorausgehen, wie die Leipziger Stadtverwaltung sich zukünftig organisieren wird? Wäre der Arbeitsalltag in Unternehmen, wo sich Mitarbeiter Arbeitsplätze teilen, sich abwechselnd im Homeoffice befinden, auch in einigen Bereichen der Stadtverwaltung denkbar? Die neuen Arbeitsmodelle könnten sich so flächenmäßig auf die Verwaltungsgebäude auswirken, Mietaufwendungen ließen sich optimieren.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Thomas Köhler, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 22. August 2020