Planungsbeschluss – Neubau Kinder-tageseinrichtung, Poetenweg 24

Planungsbeschluss – Neubau Kinder-tageseinrichtung, Poetenweg 24 (VII-DS-01311) Einreicher: Dezernat Jugend, Schule und
Demokratie

Aus der Ratsversammlung am 24.06.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Vorlage oder dieses Projekt ist eigentlich – da möchte ich gerne die Verwaltung loben – ein sehr gutes Beispiel dafür, wie man
die Gremien des Stadtrates frühzeitig mitnimmt. Bereits bevor die Vorlage offiziell uns als Stadträtinnen und Stadträte erreicht hat, war die Verwaltung in Ausschüssen gewesen und hat versucht, die Stimmung, die Meinung der Stadträtinnen und Stadträte zu diesem Thema einzuholen. Ich selbst war in einem dieser Ausschüsse vertreten, dem Grundstücksverkehrsausschuss, und da wurde das umfänglich diskutiert, die Probleme und die Chancen dargelegt.

Es war wirklich ein transparentes Verfahren. Man hat Stimmungen und Strömungen aus dem Stadtrat aufgenommen und diese dann in eine Vorlage gegossen. Das ist ein vorbildliches Verhalten der Verwaltung, uns nicht einfach etwas vorzusetzen und uns abstimmen lassen, sondern uns im Entstehungsprozess mit einzubinden. Das ist genau hier passiert.

Ich möchte die Dinge zum Thema Eignung der Villa als Kita, die Herr Schmidt trefflich ausgeführt hat, nicht wiederholen. Da kann ich mich den Ausführungen ganz anschließen. Aber auch das Thema Wohnen ist für uns als Stadt Leipzig,
als Immobilie der Stadt oder der LWB vollkommen ungeeignet. Hier geht nicht darum, Wohnraum für die Stadt Leipzig zu schaffen, am besten noch Sozialbindung, in einer denkmalgeschützten Villa. Das wird nicht funktionieren.

Das entscheidende, wo wir uns etwas einkaufen können für die Zukunft, ist in der Tat der erbärmliche Zustand der Villa – so traurig das klingt -, weil eben, wie es auch schon dargestellt wurde, ein Privater genau diese Kosten zur Wiederherstellung zur Sanierung einer solchen denkmalgeschützten Immobilie steuerlich geltend machen kann und dafür Fördermittel akquirieren kann. Das kann nur ein Privater. Je mehr Kosten er in dem Fall hat, desto höher ist auch sein Fördervolumen, das er aktivieren kann.

Deswegen ist es natürlich sinnvoll, die Villa in dem erbärmlichen Zustand, wie sie ist, einzutauschen, weil es natürlich dann für einen potenziellen Privaten die größte Ertragsmöglichkeit ist, und er dann auch bereit ist, uns ein Alternativgrundstück dafür zu geben. Wenn wir jetzt anfangen, ohne Förderung und ohne Abschreibung für Denkmal die ersten Sanierungsarbeiten selbst durchzuführen, dann wird natürlich diese steuerliche Förderchance von Privaten immer geringer, und das, was wir eintauschen können, wird immer kleiner.

Deswegen ist auch der Antrag der LINKEN abzulehnen, weil wir ja mit jedem Schritt, den wir warten und noch etwas abprüfen, das, was wir bekommen können, vermindern. Also: klare Entscheidungen, neue Kita, Tauschobjekt finden,
möglichst viel eintauschen und damit etwas für die Stadt entwickeln. Das ist richtige Weg. Deswegen bitte ich Sie, den Änderungsantrag abzulehnen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Solardächer für Leipziger Garagengemeinschaften: Klimaschutz und Elektromobilität fördern

Solardächer für Leipziger Garagengemeinschaften: Klimaschutz und
Elektromobilität fördern (VII-A-02445)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 24.06.2021

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates! Liebe Zuseher! „Solardächer für Leipziger Garagengemeinschaften: Klimaschutz und Elektromobilität fördern“ – es wurde schon mehrfach dargelegt, worum es in diesem Antrag geht, und zwar darum, dass diese Dachflächen Fotovoltaikanlagen bekommen sollen. Es soll im Ursprungsantrag sogar so weit gehen, dass daraus sogenannten Bürgersolaranlagen konzipiert werden können.

Wir Freibeuter unterstützen eindeutig den VSP. Denn: Wir haben gestern hier hart um einen Schulstandort gerungen, der dann in der Weise nicht realisiert wird. Am Ende wird dort vielleicht ein Verwaltungsgebäude entstehen, wo vielen hier im Rat vielleicht das Herz blutet. Nun zementieren wir eventuell durch Fotovoltaikanlagen Bestandschutz. Das muss klar verhindert werden. Das schafft auch der Verwaltungsstandpunkt.

Wenn ich mich an die Ausschusssitzung erinnere, war es dem Oberbürgermeister – wenn ich das so wiedergeben darf – ganz wichtig, dass eine Einzelfallprüfung stattfindet. In dem Sinne gebe ich Herrn Dr. Peter auch in seiner Vorrede recht. Das ist vollkommen klar. Aber wenn eine mögliche Nutzungsdauer teilweise 15 bis 20 Jahre bedeutet, und wir wollen in fünf Jahren eine Schule bauen, dann nehmen wir uns Flächen
wieder weg.

Deswegen unterstützen wir eindeutig den Verwaltungsstandpunkt, um den Schulstandort Leipzig dadurch zu sichern. Das klingt ein bisschen schwierig, den Zusammenhang herzustellen, aber wenn wir Fotovoltaikanlagen flächendeckend einbauen und damit den Bestandsschutz herstellen, nehmen wir uns vielleicht noch mehr Flächen weg, als wir gestern nicht realisiert haben. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Open-Air-Kultur – Raum schaffen

Open-Air-Kultur ernst nehmen- Raum schaffen (VII-A-02407-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

dazu Änderungsantrag (VII-A-02407-NF-02-ÄA-02) Einreicher: Stadtrat Morlok, Stadtrat Matzke, Stadtrat Dr. Reinhold

Aus der Ratsversammlung am 24.06.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Open-Air-Kultur hat in diesem Jahr oder auch schon im letzten Jahr, das heißt in den Jahren der Pandemie, eine ganz besondere Bedeutung.

Wenn man sich die Vorkommnisse in Leipzig in den letzten Wochen anschaut, dann muss man sich fragen, warum junge Menschen, die Party machen wollen, dies nicht in den Räumlichkeiten, den Veranstaltungslokalen tun dürfen, wo sie es bisher immer getan haben. Weil die entsprechenden Veranstaltungen mit Verweis auf die Corona-Pandemie zu verbieten, wie es die Staatsregierung im Freistaat Sachsen tut, nicht nachvollziehbar ist.

Wir haben inzwischen die Möglichkeit, Kontaktsportarten, zum Beispiel Basketball, in geschlossenen Räumen auszuüben. Wenn man also gemeinsam Basketball oder Handball spielen darf – und da geht es wirklich hart her -, dann kann ich nicht erkennen, warum es ein Problem sein soll, wenn man gemeinsam auf der Tanzfläche tanzt. Das ist eine Frage an die Staatsregierung, und da muss die Staatsregierung entsprechende Antworten liefern. Es kommt reichlich spät. Das hätte man alles schon lösen können, dann wären viele Vorkommnisse, die in Leipzig passiert sind, vielleicht so nicht passiert.

Auch ein zweiter Punkt ist sehr wichtig. Es ist nicht so, dass Leipzig total zugebaut wäre und es in Leipzig keine Flächen gäbe, wo man solche Partys machen könnte. Flächen gibt es genug. Das Problem ist aber, dass auch Menschen in der Stadt wohnen. Irgendwann oder irgendwo wird es zu einem Lärmproblem. Auf der anderen Seite haben wir in Leipzig natürlich viele Flächen, die inzwischen durch die entsprechenden Gesetzlichkeiten des Naturschutzes geschützt sind.

Es ist also nicht das Problem, dass wir nicht genug Fläche haben, sondern Lärmschutz und Naturschutz die Flächen einschränken. Vielleicht ist es ganz gut für den einen oder die andere, die freitags auf eine Demo geht und sich für Klimaschutz und Naturschutz einsetzt, zu erkennen, dass es hier ganz konkret für sich persönlich einen Interessenkonflikt gibt: nämlich zwischen Naturschutz und Party.

Wenn man ansonsten die allgemeinen großen Klimademonstrationen führt, kosten entsprechende Dinge Geld, das in der Regel vom Steuerzahler bezahlt wird oder von den Eltern und die Kinder persönlich gar nicht so richtig trifft. Dann
lautet die Erkenntnis: Naturschutz kostet was und wenn es der Verzicht auf Partyflächen ist.

Das war auch der Grund, warum wir als FDP-Stadträte gesagt haben: Wir müssen im Antragstext eine Veränderung herbeiführen, dass man nicht nur beim Lärmschutz – also dem Recht der Bevölkerung, abends ruhig schlafen zu können, – sondern auch beim Thema Naturschutz überlegen muss, wo im Einzelfall Kompromisse möglich sind, um die entsprechenden Partys zu ermöglichen. Wir freuen uns, dass das sowohl von den Grünen als auch in dem gemeinsamen Änderungsantrag übernommen worden ist, und schließen uns dem gerne an. Vielen Dank.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren Beigeordneten, werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream, werte Pressevertreter! Ich bin
nicht so harmoniesüchtig wie Herr Zenker. Ich singe auch nicht am Anfang. Ich möchte nur kurz was sagen.

Ich habe den Änderungsantrag meiner Kollegen in der Fraktion nicht mit unterstützt, weil ich einige Gründe dafür hatte. Der einzige Grund, der nicht vorlag, war die absurde Theorie, dass die Antragsteller diesen Änderungsantrag übernehmen.

Es steht darin:

Dabei soll der Ermessensspielraum des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Freizeitlärmrichtlinie unter Berücksichtigung schutzwürdiger Belange Dritter veranstaltungsfreundlich genutzt werden.

Die Verwaltung könnte auf dem Weg des geringsten Widerstandes diese Flächen suchen. Ich sage nicht, dass sie das tut. Die Abwägung steht nämlich jetzt zwischen dem Ruhebedürfnis sich eventuell lauthals beschwerender Anwohner
und mit Billigung des Stadtrats auf Antrag der Grünen der schweigenden Natur.

Kennt der kompromisslose Umwelt- und Naturschutz denn Ermessensspielräume? Vorher hatte ich immer gehört: Die gibt es nicht. Ja, ich bin für die Suche von Flächen für Spontanpartys und Open-Airs. Bei unseren Partys in den 1970er Jahren im Rosental hatten wir immer noch diese sportlichen Einlagen dieses Weglaufens vor der Polizei. Das möchte ich eigentlich denjungen
Leuten ersparen.

Aber, wie gesagt, das ist mein Bedenken. Ich werde diesem Antrag natürlich trotzdem zustimmen, weil ich ihn als wichtig erachte. Zum Antrag der CDU-Kollegen: Ich sehe es eigentlich so, dass sich die Flächen für einen kommerziellen Anbieter in der Form, wie wir sie im Haushalt beschlossen haben, und für Spontanpartys durchaus unterscheiden können. Es liegt doch eine kleine Differenz dazwischen. Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Morlok (FDP): “Kohlrabizirkus: Chance für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung an der Bio City!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat begrüßt die Pläne der Stadt Leipzig, den Kohlrabizirkus anzukaufen.

“Der Ankauf des Kohlrabizirkus ist wirtschaftlich sinnvoll. Die Entwicklung des Standorts schafft neue Erweiterungs- und Ansiedlungsmöglichkeiten für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung am Areal der Bio-City. Darüber hinaus ergeben sich Potentiale für Freizeitaktivitäten nicht nur für die Bewohner des neu entstehenden Quartiers am Bayerischen Bahnhof. Die Fraktion Freibeuter unterstützt daher den Ankauf des Kohlrabizirkus durch die Stadt Leipzig”, bekräftigt Sven Morlok, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, den Standpunkt seiner Fraktion zum Vorhaben.

Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Leipzig

Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Leipzig (VII-DS-02424) Einreicher: Dezernat Jugend, Schule und Demokratie

Aus der Ratsversammlung am 23.06.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Wir müssen doch sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir evaluieren müssen. Wenn wir das jetzt ein Schuljahr lang prüfen, haben wir doch zum Ende des Schuljahres im nächsten Jahr die Evaluierung noch nicht vorliegen. Den Zeitablauf habe ich noch nicht verstanden. Die Leute müssen sich auch wieder fürs nächste Schuljahr entscheiden.

Wann liegt denn die Evaluierung vor? Wann entscheiden wir uns nach Vorschlag der Verwaltung, wie es im Jahr 2022 weitergeht? Wann wird diese Entscheidung getroffen? Wann liegt die Evaluierung vor, auf deren Basis wir diese Entscheidung treffen? Ich sehe da schon ein Problem. Denn letztendlich müssen die Schülerinnen und Schüler und die Eltern deutlich vor Schuljahresbeginn 2022/23 Klarheit haben.

Insofern verstehe ich die Intention der LINKEN. Die Frage ist, ob man die Evaluierung deswegen gleich zwei Jahre machen muss. Die Aussage der Verwaltung ist: Wir evaluieren ein Jahr und dann gucken wir mal. Dann läuft aber das nächste Schuljahr schon wieder. Das wird von der terminkette her nicht funktionieren.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Leipziger Mietspiegel 2020

Leipziger Mietspiegel 2020 (VII-DS02433) Einreicher: Dezernat Soziales, Gesundheit und Vielfalt

Aus der Ratsversammlung am 23.06.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie, dass ich bevor ich zu dem, was ich eigentlich sagen wollte, komme, ein paar Ausführungen zu dem sogenannten Schweineinstrument mache.

Es ist richtig: Es finden die Angebotsmieten aus den letzten Jahren Berücksichtigung. Insofern spiegelt das Instrument die Marktentwicklung zeitnah wider. Jetzt sagen Sie, in Leipzig sind die Angebotsmieten in den letzten Jahren gestiegen. Weil wir die letzten Jahre berücksichtigen, führt es dazu, dass eben tendenziell die Vergleichsmieten auch steigen. Deswegen ist es für die Mieter ein Schweineinstrument, weil sie höhere Mieten zahlen müssen.

Was sagen Sie aber den Mietern in den strukturschwachen Gebieten, die wir auch im Freistaat Sachsen haben, wo wir nicht Zuzug haben, sondern Wegzug haben, wo Wohnungen leer stehen, wo Angebotsmieten sinken oder deswegen auch Vergleichsmieten sinken? Das führt dazu, dass man eben günstigere Entwicklungen im Mietspiegel hat, weil eben die Durchschnittsmieten sinken. Würden Sie ein Sinken der Mieten im Mietspiegel auch noch als Schweineinstrument gegenüber den Mietern bezeichnen? Wahrscheinlich nicht.

Also, es kommt nicht auf das Instrument an, sondern es kommt auf die Marktentwicklung an, ob das tendenziell Mieter begünstigt oder tendenziell Vermieter begünstigt. Wenn wir wissen, dass steigende Angebotsmieten tendenziell Vermieter begünstigen, müsste doch die logische Antwort aus dieser Erkenntnis sein, durch ein hohes Angebot an Mietwohnungen eine entsprechende Senkung der durchschnittlichen Angebotsmieten zu erreichen. Genau das würde nämlich den Effekt haben, dass die entsprechenden Vergleichsmieten nicht unbedingt sinken, aber zumindest etwas schwächer steigen.

Dann müssen wir uns fragen: Was tun wir in der Stadt Leipzig in diesem Zusammenhang? Wir erschweren den Neubau von Wohnungen. Wir haben gerade eben die Möglichkeit gehabt, auf zwei Grundstücken in fünf Jahren Baubeginn für Wohnungen mit Sozialpreisbindung zu haben. Das haben wir gerade mehrheitlich abgelehnt.

Wenn ich überlege, wie lange wir schon über das Quartier Bayerischer Bahnhof diskutieren! Es könnten die Wohnungen, wenn man andere Entscheidungen im Stadtrat getroffen hätte, längst schon gebaut sein. Das würde einen erheblichen Effekt für Mietpreisdämpfungen in der Stadt haben. All das muss man auch berücksichtigen, wenn man hier im Stadtrat Entscheidungen trifft, und darf dann nicht einfach sagen: An den steigenden Mieten sind die bösen Vermieter schuld. Auch die Stadträte, die mehrheitlich gewisse Entscheidungen treffen, haben natürlich eine Verantwortung für steigende Mieten.

Der Mietspiegel, wie er hier vorliegt, hat aus unserer Sicht einen großen Mangel, nämlich hinsichtlich des Heranziehens der Bodenrichtwerte. Bodenrichtwerte greifen eben nur punktuell Werte auf, wenn irgendwo Verkäufe stattgefunden haben. Dort, wo keine Verkäufe stattgefunden haben, fehlen die entsprechenden Werte. Wo welche stattgefunden haben, kann es zu Verzerrungen führen. Deswegen halten wir die Bodenrichtwerte für kein geeignetes Instrument für den Mietspiegel.

Wir werden diesem Mietspiegel dennoch zustimmen, weil wir von der Verwaltung – auch in der Vorlage – die klare Aussage bekommen haben, dass auch sie der Auffassung ist, dass die Bodenrichtwerte kein gutes Instrument sind für die Heranziehung der Entwicklung von Vergleichsmieten und dass sie ein anderes Modell anstrebt – eine Bodenkarte des Gutachterausschusses, die mit anderen Kriterien erstellt wird. Deswegen sagen wir: Okay, dann ist es das letzte Mal mit diesem Mangel. Wir hoffen, dass der Mangel das nächste Mal behoben sein wird und stimmen deswegen dem Mietspiegel zu.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Alternative Beschaffung Schulhausbau – Annahme Kaufangebot für eine vierzügige Grundschule mit Zweifeldsporthalle mit der Rubin 72. GmbH – eilbedürftig

Alternative Beschaffung Schulhausbau – Annahme Kaufangebot für eine
vierzügige Grundschule mit Zweifeldsporthalle mit der Rubin 72. GmbH –
eilbedürftig (VII-DS-00590-NF-02) Einreicher: Dezernat Finanzen

Aus der Ratsversammlung am 23.06.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Debatte schon vieles zur Sache gehört, aber auch viel Grundsätzliches: zum Kapitalismus, zum Sozialismus, zu seinen Errungenschaften und Auswüchsen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es eigentlich? Es geht heute um die Entscheidung über eine Schule für unsere Kinder.

„Kurze Wege für kurze Beine“ – Herr Albrecht hat das bereits zitiert – sollte eigentlich die Leitschnur dafür sein, wie wir uns in diesem Zusammenhang entscheiden. Es liegt ein Angebot für eine Schule an einem Ort vor, der diese Voraussetzung „kurze Wege für kurze Beine“ erfüllen würde.

Natürlich hat eine solche Schule einen Preis, einen monetären Preis, aber auch einen ideellen Preis. Die Frage ist schlicht und ergreifend: Wollen wir diesen Preis dafür bezahlen? Sind unsere Kinder uns diesen Preis wert?

Nun gibt es einmal das Thema Gebäude und einmal das Thema Grundstück. Das Gebäude kostet uns 25 Millionen Euro. Es ist in der Debatte bereits deutlich geworden, dass die Stadt oder städtische Gesellschaften mit eigenem Geld und auf einem eigenen Grundstück die Schule auch nicht günstiger errichten könnten. Wir haben drei Jahre Miete zu bezahlen. Wenn wir selbst bauen, müssen wir Interim finanzieren. Die Kosten heben sich ungefähr auf. Das heißt also, das Schulgebäude als solches, mit Interim, selbst gebaut, hat ungefähr dieselben Kosten wie Kauf des Schulgebäudes plus Miete. Ein wirtschaftliches Angebot – das sollten unsere Kinder uns wert sein.

Zum Thema Grundstück: Wir brauchen das Grundstück der Stadtbau AG, was wir ja dann miterwerben müssen. Jetzt kann man sich natürlich trefflich darüber beklagen, dass der Investor nicht bereit ist, das Grundstück an die Stadt Leipzig zu veräußern. Wenn man aber selbst als Stadt – und wir haben das getan – einen Grundschatzbeschluss fasst, keine Grundstücke mehr an jemanden zu verkaufen, dann kann man das ja politisch tun. Man darf sich dann aber nicht wundern – und schon gar nicht mehr darüber aufregen -, wenn andere sagen: Wir verkaufen euch auch nichts mehr, sondern wir tauschen nur noch.

Ich will jetzt hier keinen geschichtlichen Vortrag über den wirtschaftlichen Vorteil des Übergangs von der Tauschwirtschaft zur Geldwirtschaft halten. Das ist vielleicht anderes Thema. Aber auch dieses müsste man im Hinterkopf behalten.

Die Grundstücke werden wertmäßig ausgeglichen. Also der monetäre Wert der Grundstücke kann nicht das Thema sein. Wir bekommen hier einen fairen Ausgleich. Es geht also um den ideellen Wert. Sind wir ideell bereit, diese vier Grundstücke – auch wenn sie aus mehreren Flurstücken bestehen – gegen das eine Grundstück einzutauschen.

Da haben wir insbesondere zwei, wo es um Wohnbebauung geht. Klar, wenn wir die selbst – oder eine städtische Gesellschaft – bebauen würden, hätten wir das viel besser in der Hand. Aber wir bekommen im Vertrag eine Zusicherung, dass in einem bestimmten Zeitrahmen, nämlich innerhalb von fünf Jahren, mit dem Bau begonnen wird. Zudem stehen Fördermittel bereit, und es wird eine Mietpreisbindung vereinbart.

Ich frage Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wären wir mit unseren städtischen Gesellschaften, mit dem Finanzrahmen, den wir haben, in der Lage, auf diesen Grundstücken in fünf Jahren mit dem Bau des dringend benötigten Wohnraumes zu beginnen? Stellen Sie sich die Frage und beantworten Sie die Frage für sich selbst ehrlich, dann werden Sie zum Ergebnis kommen, dass wir dazu nicht in der Lage wären.

Natürlich ist nicht auszuschließen, dass ein Investor mit Grundstücken, die er eingetauscht bekommt, spekuliert. Deswegen haben wir momentan ja auch Vertragsstrafen, Pönalen, vereinbart.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Bonew! Ich halte Vertragsstrafen in Höhe von 10 Prozent des Verkehrswertes der Grundstücke für zu niedrig. Wenn wir uns die Grundstücke anschauen, haben wir insbesondere ein Grundstück, nämlich das in der Käthe-Kollwitz-Straße, wo wir gerade nur diese zehn Prozent haben. Wenn wir tatsächlich Spekulationen ausschließen wollen, dann muss die Pönale 20 Prozent des Grundstückswerts betragen. Wenn der Investor nicht bereit ist, die Pönale von circa 500.000 Euro zu akzeptieren, wäre auch deutlich, dass er etwas anderes im Schilde führt, als er uns momentan vorgibt. Deswegen sollten wir das hier im Stadtrat beschließen.

Wir werden nachher noch eine Auszeit haben und einen Änderungsantrag einreichen, diese Pönale für dieses Grundstück auf 500.000 Euro zu erhöhen. Dann wird deutlich, ob der Investor es ernst meint oder es nicht ernst meint. Wir wären für den Fall, dass der Investor bereit ist, diese finale Verpflichtung einzugehen, bereit, dem Gesamtpaket zuzustimmen, denn es geht um eine Schule für unsere Jüngsten in der Stadt Leipzig. – Vielen Dank.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte noch einmal ganz kurz auf die verschiedenen Änderungsanträge und Änderungsvorschläge eingehen; auch deshalb, weil Herr Bonew bei der Einbringung der Vorlage nur die entsprechenden Nummern genannt hat, die die Verwaltung übernehmen würde, aber nicht die Inhalte. Da wir uns in einer öffentlichen Sitzungen befinden, ist für die Öffentlichkeit vielleicht nicht ganz deutlich geworden, wo eigentlich noch Dissens besteht und wo er nicht mehr besteht.

Das Thema Ringwasserleitung ist geklärt. Aus meiner Sicht gibt es ohnehin einen Duldungszwang für eine solche Wasserleitung, die jeder Grundstückseigentümer dulden musste. Aber ich habe Herrn Bonew so verstanden, dass der entsprechende Beschlusspunkt aus dem Antrag der SPD, den auch Herr Geisler angesprochen hat, von der Verwaltung übernommen wird. Damit ist das Problem gelöst und im Zusammenhang mit dieser Entscheidung der Schule vom Tisch.

Das zweite Thema ist Leos Brasserie. Hier handelt es sich um einen Pachtvertrag. Um einen Pachtvertrag kündigen zu können, muss man zumindest Besitzer der Immobilie sein. Wir wissen alle, dass, wenn wir das Angebot von Fahrenkamp annehmen, die Schule erst gebaut werden muss, wir sie danach für drei Jahren mieten, und dann werden wir Besitzer. Das sind also zwei Jahre Bauzeit, drei Jahre Mietzeit. Das heißt, 2025 kommt Herr Fahrenkamp gar nicht in die Situation – selbst wenn er es wollte -, den Pachtvertrag von Leos Brasserie zu kündigen.

Zudem habe ich Sie so verstanden, Herr Bonew, dass Sie diesen Beschlusspunkt aus dem SPD Antrag auch übernehmen könnten. Mein persönlicher Eindruck ist auch, dass es gar nicht um eine Neubebauung in der Innenstadt geht, sondern dass es andere Gründe gibt, warum der Investor diese Immobilie erwerben möchte. Was wir nicht auflösen können – das muss jeder für sich, jede Fraktion für sich, nachher abwägen -: Sind wir bereit, weil Geld nicht infrage kommt, weil wir Tauschgeschäfte machen, diese Grundstücke dafür herzugeben? Monetär ist das kein Problem.

Wir haben uns darauf verständigt, dass wir Wertgutachten von öffentlich vereidigten, bestellten Gutachtern bekommen. Es gibt also keine Zweifel daran, dass diese Gutachten real sein werden, dass wir einen fairen Preis bekommen. Monetär ist das kein Problem. Die Frage ist: Ist uns die Grundhaltung, dass wir die Verfügungsmacht über die Grundstücke behalten wollen, so viel wert, dass wir sagen, dass die Schule an dem Standort scheitert. Das ist letztendlich der Knackpunkt, um den es geht. Das ist keine Geldfrage, sondern eine Frage von Verfügungsmacht über Grundstücke versus Schaffung von Schulplätzen für eine Grundschule an einem bestimmten Standort.

Diese Grundsatzfrage müssen wir uns stellen, und die müssen wir entscheiden. Aber auch nur diese Frage ist jetzt zu entscheiden. Alle anderen Dinge sind geklärt. Ich glaube, wir müssen jetzt auch nicht mit Schulzuweisungen arbeiten, wer, wann, wo im gesamten Prozess Fehler gemacht hat. Wir alle müssen uns verantwortungsvoll dieser einen Frage stellen und in der Stadtratssitzung eben eine Entscheidung finden. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Petition gegen die weitere Bebauung von Blockinnenbereichen/Innen Carrées in Leipzig

Petition gegen die weitere Bebauung von Blockinnenbereichen/InnenCarrées in Leipzig (VII-P-02093-DS-02- NF-01) Einreicher: Petitionsausschuss

Aus der Ratsversammlung am 23.06.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):”Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedaure es, dass wir heute zum Anlass der Petition inhaltlich über diese Sache diskutieren müssen, weil es in der Tat ein sehr komplexer Sachverhalt ist. Dieser komplexe Sachverhalt kann auch nicht einfach damit abgetan werden, dass man – wie es von den Grünen beantragt wird – dem Oberbürgermeister aufträgt, ein Konzept zu erstellen, sondern man muss sich erst einmal Gedanken machen, was man eigentlich möchte. Wenn man weiß, was man möchte, dann kann man zur Umsetzung dessen, was man möchte, auch ein Konzept erstellen. Aber das erste kommt eben vor dem zweiten.

Flächen in einer wachsenden Stadt sind knapp. Das ist nichts Neues. Wenn die Stadt wächst, Menschen zu uns kommen, und die Menschen Wohnungen haben wollen – wir reden ja auch über die entsprechenden Steigerungen von Mieten und dem Bedarf an Wohnungsbau in der Stadt Leipzig -, stellt sich immer die Frage: Wo entsteht denn die Wohnung? Dann kann sie im Innenstadtbereich entstehen; sie kann in den Innenhöfen der Blockrandbebauung entstehen; sie kann aber auch durch Zersiedlung der Landschaft in unseren Randbezirken geschehen.

Ich weiß nicht, ob es die richtige Grundsatzentscheidung ist, zu sagen: Wir wollen bei einer Innenverdichtung auf die Bremse treten und dafür die Zersiedlung in Randbereichen in Kauf nehmen. Ich weiß das nicht. Und weil ich das nicht weiß, will ich auch nicht die Verwaltung damit beauftragen, ein Konzept dafür zu erarbeiten, weil wir das erst einmal entscheiden müssen, ob wir das dann überhaupt wollen oder nicht.

Es stört mich auch, dass solche grundsätzlichen stadtentwicklungspolitischen Fragestellungen am Rande einer Petition diskutiert werden. Klar: Das Thema ist mal im Ausschuss Stadtentwicklung und Bau besprochen worden. Aber es sind noch ganz andere Belange dabei, die man berücksichtigen muss. Was Sie gerade dargestellt haben, Herr Dr. Peter, würde eigentlich dafürsprechen, dass man ein solches Thema auch intensiv im Umweltausschuss diskutiert. Das ist bisher nicht passiert. Also da gehört es eigentlich hin.

Wenn wir darüber reden, dass die Flächen in den Innenhöfen der Blockrandbebauung irgendjemandem gehören: Es ist ja auch ein Eingriff in das Eigentum, in die Entwicklungsmöglichkeit. Vielleicht ist das auch ein Thema, das man einmal intensiv im Ausschuss der Wirtschaft diskutieren sollte.

Deswegen kann ich nur an Sie appellieren, heute der Petition, so wie sie im Petitionsausschussbeschlossen worden ist, zuzustimmen, aber den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Ich appelliere noch einmal an Sie, darüber nachzudenken, ob Sie nicht bereit wären, Ihren Änderungsantrag als normalen Antrag in das Verfahren verweisen zu lassen.

Ich bin ja gar nicht dagegen, dass man sich Gedanken zu diesem Thema macht. Aber wenn man sich Gedanken zu diesem Thema macht, dann müssen doch die Leitlinien durch den Stadtrat vorgegeben werden. Wenn wir wissen, was wir wollen, muss dafür die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister ein Konzept dafür erarbeiten, gegebenenfalls auch B-Pläne ändern. Aber erst müssen wir uns doch intensiv als Stadtrat Gedanken machen und Konsens darüber erzielen: Wiegewichten wir die verschiedenen Argumente in dieser schwierigen Gemengelage?

Ich bin gar nicht dagegen, im Einzelfall mal zu sagen: Dort ist eine Innenverdichtung nicht sinnvoll. Aber das am Rand eines solchen Änderungsantrags mit der Beauftragung des Oberbürgermeisters einfach zu erledigen, halte ich für den falschen Weg.

Ich appelliere an Sie, mit einer Verweisung Ihres Änderungsantrages in das Verfahren einverstanden zu sein, und ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen – für den Fall, dass Sie das nicht sind -, heute diesen Änderungsantrag abzulehnen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anschaffung von Luftfiltergeräten in Klassenzimmern

Anschaffung von Luftfiltergeräten in Klassenzimmern (VII-A-02430-NF-02) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 23.06.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordneten! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauende und Pressevertreter! Erst einmal die gute Nachricht: Es ist ein kleiner Schritt bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, aber ein großer Schritt für die Kollegen der AfD-Fraktion: Der Antrag bedeutet ja schließlich de facto die Anerkennung der pandemischen Gefährdung unserer Schülerinnen und Schüler durch das Virus. Dafür meinen Dank, meine Damen und Herren!

Trotzdem kann ich diesem Antrag nicht zustimmen, obwohl der grobe handwerkliche Fehler des Ursprungsantrags beseitigt wurde. Es gab ja die ursprüngliche Aussage, mobile Geräte könnten zu unterschiedlichen Zeiten flexibel in verschiedenen Räumen aufgestellt werden, um die Luft in möglichst allen Klassenräumen filtern zu können. Das besagt ja, dass man die Geräte nach erfolgreicher Luftreinigung von einem Zimmer ins andere schaffen könne. Kurz gesagt: Mit Verzicht auf diesen Passus steckt in dem Antrag wohl jetzt etwas mehr von Herrn Bütow drin.

Ich hatte letztes Jahr im Spätsommer die Idee zu einem solchen Antrag, habe sie geprüft und verworfen. So ehrlich bin ich auch. Auch wenn Luftfiltergeräte – und hier liegt die Betonung auf Geräte, die eben keine fest verbauten Anlagen zur Frischluftzufuhr sind – die Virenlast im Klassenzimmer verringern, schaffen in erster Linie ein trügerisches Gefühl der Sicherheit.

Ich möchte nicht behaupten, dass der Antrag allein auf die Abschaffung der eventuell nochmals anstehenden Maskenpflicht abzielt, aber gerade diese wird als Erstes dieser trügerischen Sicherheit geopfert. Gründe, warum es eben eine trügerische Sicherheit ist, möchte ich nur zwei aufführen. Erstens: Das ist reine Strömungsmechanik. Es wird nicht die gesamte Raumluft gereinigt und es verbleiben Blasen mit hoher Virenlast. Zweitens: Es muss für Räume mit verschiedenen Größen und Zuschnitten verschiedene Luftfiltergeräte geben. Kritisch sehe ich aber auch durchaus den VSP, der zwar richtigerweise zum ersten Punkt ausführt, aber das Stoßliften als alternativlos darstellt.

Meine Damen und Herren! Wir, der Stadtrat und die Verwaltung, sitzen heute unter – wenn auch abgeschwächten – Corona-Bedingungen in einem Raum, in dem für jeden Teilnehmer ein Mehrfaches des Luftvolumens und der Fläche zur Verfügung steht als Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer in Klassenräumen. Eine Lüftungs- beziehungsweise Klimaanlage gibt es trotzdem.

Betrachten wir also das Klassenzimmer als Arbeitsplatz für die Genannten – nämlich Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler -, komme ich zu dem Schluss, dass die technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere die der ASR A3.6, nämlich Lüftung, dort nicht einmal als Absichtserklärung verstanden werden. Diese besagen nämlich:

In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität.

Sogar die Bundesregierung hat das festgestellt. Das Wirtschaftsministerium fördert den Neueinbau von stationären Frischluftklimaanlagen in Kindergärten und Grundschulen zu 80 Prozent.

Fragen bleiben natürlich: Wo nehmen wir die 20 Prozent her für die Investition? Wie lange dauert die Ausrüstung der Einrichtung? Wie hoch sind die Folgekosten? Warum nur Kitas und Grundschulen? Diesbezüglich gehe ich übrigens nicht ganz konform mit meiner Vorrednerin, dass es nur am Impfen liegt.

Das ist die Lösung, wenn auch erst in Zukunft, aber natürlich nur, wenn es angepackt wird. Bis dahin müssen, so leid es mir tut, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer im Falle einer vierten Welle oder einer anderen Pandemie, weiterhin mit Lüften, Abstand, Masken und, als ultima ratio, auch mit Schließung der Schulen leben. Damit müssen wir einfach klarkommen.

Hier möchte ich aber trotzdem noch einmal darauf hinweisen, dass die Pandemie auch in aller Deutlichkeit unsere Defizite bei der Digitalisierung nicht nur im Bildungssystem gezeigt hat. Wir brauchen dringend daneben auch einen digitalen Unterricht, der diesen Namen verdient. Eine Möglichkeit, diesen Unterricht mit digitaler Präsenz zu gestalten, mit echter Interaktion zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, sofern das digital möglich ist.

Das ist aber schon wieder Teil eines anderen Antrags. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Militärische Ansiedlung am Flughafen Leipzig/Halle

Frieden ist Verantwortung aller – gegen jede militärische Ansiedlung in unserer Stadt (VII-A-02215) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Änderungsantrag Rechtskonforme Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle (VII-A-02215-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 23.06.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es wichtig, Anträge sehr genau zu lesen und sich auch Antragstexte und Überschriften genau anzuschauen. Während im Antragstext davon die Rede ist, dass man sich gegen eine militärische Ansiedlung am Flughafen Leipzig/Halle ausspricht, ist in der Überschrift die Rede von „gegen jede militärische Ansiedlung in unserer Stadt“. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist etwas anderes. Wir beschließen den Text und wir beschließen die Überschrift.

Standorte der Bundeswehr in der Stadt Leipzig sind militärische Ansiedlungen. Wenn wir diesen Antrag heute so beschließen, geben wir mit der Überschrift ein klares Signal: Bundeswehr raus aus Leipzig. Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat: Wollen Sie das so tun? Wollen wir die Soldaten, die in Krisenzeiten unter Umständen das Land militärisch verteidigen, nicht mehr in Leipzig haben? Wollen wir die Soldaten, die in Friedenszeiten, in Katastrophenzeiten, zum Beispiel bei Überschwemmungen hier in Leipzig sinnvoll tätig sind, nicht mehr in Leipzig haben? Wollen wir die Soldatinnen und Soldaten, die bei der Coronapandemie im Gesundheitsamt ausgeholfen haben, nicht mehr in Leipzig haben?

Ich sage ganz klar: Wir wollen die Bundeswehr weiter in Leipzig haben. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir nicht einen Änderungsantrag zum Text, sondern auch einen Änderungsantrag zur Überschrift gemacht, weil man auch klar sein muss.

Es gibt keine militärische Nutzung auf dem Flughafen in Leipzig. Es geht lediglich um Transporte. In Friedenszeiten ist eine militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle untersagt. Wenn die Bundesregierung in einer Aussage sagt, es gäbe militärische Nutzungen, dann habe ich sehr große Zweifel an der Rechtskenntnis der Antworten der Bundesregierung. Es gibt keine militärische Nutzung. Es geht nur um Transport von Personen und Transport von Material. Militärische Einsätze im Zusammenhang von Kampfhandlungen oder Ähnlichem vom Flughafen Leipzig aus sind in Friedenszeiten nicht zulässig.

Deswegen ist es wichtig, dies in der öffentlichen Debatte klar auseinanderzuhalten, weil Bürgerinnen und Bürger Debatten im Stadtrat verfolgen und auch Zeitung lesen. Wenn man solche Anträge liest, könnte man meinen, dass unter Umständen unter der Präsidentschaft von Donald Trump die Kampfjets von Leipzig aus in die ganze Welt geflogen sein könnten. Das ist mitnichten so. Das muss man auch in der Stadtratsdebatte sehr deutlich klarstellen. Deswegen haben wir unseren Änderungsantrag gestellt.

Es gibt einen klaren Rechtsrahmen, was dort erlaubt ist. Der Flughafen Leipzig/Halle ist eine öffentliche Infrastruktureinrichtung. Wenn er dies nicht wäre, dürfte er gar nicht betrieben werden, hätte er im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gar nicht die Genehmigung bekommen. Er muss für alle erlaubten Dinge in Friedenszeiten allgemein zugänglich sein. Deswegen sagen wir ganz klar: Was erlaubt ist, muss am Flughafen Leipzig auch erlaubt bleiben. Wir wollen eine rechtskonforme Nutzung. Es ist die Aufgabe des Oberbürgermeisters, geltendes Recht um- und durchzusetzen. Deswegen beantragen wir die Änderung des Textes und der Überschrift und bitten um ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Bär! Ich möchte das gerne noch einmal klarstellen. Ich hatte ausgeführt: Der Flughafen Leipzig ist eine öffentliche Infrastruktureinrichtung und darf von allen genutzt werden, wie unsere Straßen auch von allen genutzt werden, die eine entsprechende Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wir würden uns ja auch nicht dagegen aussprechen, die eine oder andere Straße im Gebiet der Stadt Leipzig militärisch zu nutzen. Das ist im Prinzip derselbe Sachverhalt.

Das Thema Rechtskonformität hat schon einen Grund. Weil es eben eine öffentliche Infrastruktureinrichtung ist, wäre ein Beschluss der Flughafengesellschaft, dort Transporte von Maschinen und Personal von Streitkräften zu untersagen, rechtswidrig. Deswegen darf der Oberbürgermeister sich dafür gar nicht einsetzen, weil das nämlich rechtswidrig wäre. Das ist der Grund, warum wir das genauso formuliert haben.

Ich kann aber durchaus auch damit leben, wenn wir uns darauf verständigen, den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen. Nur: Im Verwaltungsstandpunkt steht auch die Überschrift „gegen jede militärische Ansiedlung in unserer Stadt“. Das ist das Problem des Verwaltungsstandpunktes. Wenn im Verwaltungsstandpunkt das stehen würde, was im Text steht, nämlich „für die vordringlich zivile Nutzung des internationalen Verkehrs und Logistikdrehkreuzes Flughafen Leipzig/Halle“, dann wäre er unproblematisch.

Wenn Sie den Verwaltungsstandpunkt zu Ihrem Antrag erheben und dann diesen Text, also aus dem Verwandlungsstandpunkt in die Überschrift übernehmen würden, dann hätten wir das Problem gelöst – aber nur dann. Deswegen ist meine Frage, ob Sie das tun würden. Ansonsten würden wir zu Ihrem Antrag, den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung zu stellen, den Änderungsantrag stellen, nach dem Gedankenstrich den Text aus dem Verwaltungsstandpunkt in die Überschrift zu übernehmen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)