Mit Fahrrad in die Tram

In einer fahrradfreundlichen Stadt sollte die Fahrradmitnahme in Straßenbahnen immer möglich sein. Nicht in Leipzig. Sind wir nicht fahrradfreundlich oder haben wir keinen fahrradfreundlichen Oberbürgermeister?

Für die kostenfreie Mitnahme der Fahrräder gibt es jetzt immerhin ein Modelprojekt. Aber auch wenn man für das Fahrrad ein Ticket löst, klappt das nicht immer. Wenn es voll wird, muss man aussteigen, obwohl man für sich und das Rad bezahlt hat. Und das gilt auch für die tollen neuen Straßenbahnen, die gerade erst bestellt wurden. Fahrradfreundlichkeit sieht anders aus.

Wo ist das Problem? Fahrräder können umkippen und haben keine Feststellbremse, so die Erkenntnis des Oberbürgermeisters in einem Verwaltungsstandpunkt. Man könnte Räder ja sicher in den Bahnen befestigen. Geht auch nicht, denn wie der Oberbürgermeister richtig erkannt hat, gibt es dort keine Sicherungsmöglichkeiten.

Warum denn nicht, Herr Jung? Sie sind jetzt schon 15 Jahre Oberbürgermeister. Da wäre ja mal Zeit zum Handeln gewesen. Versucht Oberbürgermeister Jung sich etwa deswegen durch weiße Linien für Fahrräder auf dem Promenadenring krampfhaft ein fahrradfreundliches Image zu geben, weil er in Wahrheit das Thema 15 Jahre verpennt hat?

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 29. Januar 2022

 

Reinigung von Spielplätzen in der Stadt Leipzig

Anfrage:

Immer wieder finden Leipzigerinnen und Leipziger, Familien mit Kindern, Verunreinigungen an Spielplätzen im Stadtgebiet vor.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister an:

1. Welche Verunreinigungen sammeln sich über den Tag und in den Nachtstunden an Spielplätzen an?

2. Verfolgt der Oberbürgermeister eine besondere Reinigungsstrategie?

3. Mit welcher Frequenz werden Spielplätze im Leipziger Stadtgebiet gereinigt?

4. Sind Spielplätze bekannt, die einer intensiveren Reinigung mit erhöhter Frequenz unterzogen werden? Wenn ja, welche?

5. Werden Spielplätze zudem auch entgegen eines Reinigungsplanes nach Dringlichkeit gereinigt?

Antwort:

Zu Frage 1:

Es handelt sich hierbei um Verunreinigungen aller Art. Nachstehend eine beispielhafte Auflistung:

–          zerbrochene Glasflaschen, Verpackungen von Lebensmitteln (verstärkt TO GO-Verpackungen, Kaffeebecher)

–          Einzelteile von durch Vandalismus zerstörten Spielgeräten

–          Hunde- und Katzenkot im Fallschutz

–          Zigarettenstummel

–          unachtsam entsorgter Abfall

–          zerbrochene Latten vorhandener Sitzbänke

Zur Frage 2:

Die Inspektion und Reinigung von Spielgeräten und Spielplatzböden ist in DIN EN1176-7 geregelt. Teil 7 der Norm gibt eine „Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb“ derartiger Anlagen. Danach wird u.a. eine regelmäßige Inspektion durchgeführt, welche auch die Sauberkeit der gesamten Anlage und die Entfernung gefährlicher Fremdkörper einschließt.

Zu Frage 3:

Die Spielplätze werden einmal wöchentlich gereinigt. Die unter Frage 1 benannten Verschmutzungen werden dabei beseitigt und der Fallschutz wird geharkt. Der Gesamtzustand, der Fallschutz und die Spielgeräte werden augenscheinlich auf Mängel geprüft. In einzelnen Anlagen unterstützt der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) zusätzlich ein- bis zweimal wöchentlich bei der Abfallbeseitigung.

Zu Frage 4:

Alle Spielplätze werden dem Grunde nach mit der gleichen Frequenz gereinigt. Gleichwohl sind der Stadtverwaltung Spielplätze bekannt, auf denen eine intensivere Reinigung aufgrund einer stärkeren Vermüllung notwendig ist. Daher erfolgt saisonal eine Anpassung. Dazu gehören:

–          stark frequentierte Spielplätze wie im Clara-Zetkin-Park, auf dem AOK-Gelände, dem Rennbahnweg sowie im Rabet

–          Spielplätze in der Nähe von Schulen wie z.B. auf dem Heinrich-Schütz-Platz oder dem Albrecht-Dürer-Platz

–          Spielplätze neben Sammelstellen wie z. B. auf dem Alexis-Schumann-Platz oder dem Herderpark

–          Jugendspielplätze, z. B. dem Streetballplatz Biedermannstraße oder der Calisthenicsanlage im Stadtteilpark Rabet

Zu Frage 5:

Bei Bürgerhinweisen zu Verschmutzungen oder Schäden an Spielplätzen wird kurzfristig, außerhalb der eingeplanten Reinigungsintervalle, gehandelt. Hierzu kann auch der städtische Mängelmelder genutzt werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

 

Kfz-Adressänderung im Bürgerbüro

Anfrage:

Mit Beschluss der Ratsversammlung am 13. Oktober 2021 wurde auf Initiative der Fraktion Freibeuter Leipzigerinnen und Leipzigern, die innerhalb der Stadt umziehen, ermöglicht, die Adressänderung bei der Meldebehörde und bei der Kfz-Zulassungsstelle in einem einzigen Behördengang beim Bürgerbüro erledigen zu können. Bis dato waren zwei Behördengänge notwendig.

Im Rahmen der Debatte im Stadtrat sagte Bürgermeister Hörning zu, ein Matchbox-Auto aus seiner Sammlung spendieren zu wollen, sollte es zur Umsetzung des Service Briefkästen in den Bürgerämtern bedürfen. Bereits am 4. Januar 2022 wurde der neue Service von Bürgermeister Hörning als wichtige Neuerung im Zusammenhang mit dem neuen Bürgerserviceamt unter dem Motto „Meine Stadt, ein Service“ gegenüber den Medien kommuniziert. Seither ist auf der Homepage der Stadt Leipzig kein einziger Hinweis auf die Kfz-Adressänderung im Bürgerbüro zu finden.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister an:

1. Wie setzt die Stadt Leipzig den Beschluss in den Bürgerbüros um?

2. Wann außer am Tag der Presseberichterstattung zum neuen Bürgerserviceamt am 05. Januar 2022 erfahren die Leipzigerinnen und Leipziger von der vereinfachten Möglichkeit, die Adressänderung des Personalausweises und der Zulassung gleichzeitig im Bürgerbüro vornehmen zu können?

3. Wann erfolgt auf der Homepage der Kfz-Zulassung der Stadt Leipzig ein Hinweis auf den neuen Service im Bürgerbüro?

4. In welchem Bürgerbüro ist das von Bürgermeister Hörning angekündigte Matchbox-Auto zu bestaunen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Seit Jahresbeginn ist es möglich, in allen Bürgerbüros Anträge auf Änderung der KfZ-Halterdaten aufgrund

  • eines Umzugs innerhalb Leipzigs
  • eines Zuzugs nach Leipzig aus dem Inland, wenn das Kennzeichen beibehalten werden soll
  • einer Namensänderung
  • einer Umschreibung, wenn das Kennzeichen beibehalten werden soll abzugeben.

Die Anträge können aktuell direkt bei den Sachbearbeiter/-innen abgegeben werden.

Zur Frage 2:

Zum Jahreswechsel wurden entsprechende Hinweise auf www.leipzig.de ergänzt, so zum Beispiel auf www.leipzig.de/buergerbuero :

Weiterhin wird bei der Terminbuchung zu einer Ummeldung auf Hinweise für Kfz-Halter/-innen verwiesen, die sich ebenso in der Teminbestätigungs-Mail wiederfinden.

Eine weitere Anpassung der Internetseiten und damit eine bessere Orientierung der Inhalte an Lebenslagen ist in Vorbereitung.

Zur Frage 3:

Ein Hinweis ist bereits auf den Internetseiten der Kfz-Zulassungsbehörde zu finden:

siehe https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/fahrzeugzulassung-waehrend-der-coronavirus-pandemie

Zur Frage 4:

Antwort zu Frage 4: Bisher findet sich noch in keinem Bürgerbüro ein Matchbox-Auto.

Erst kürzlich wurden die bestellten Briefkästen geliefert und mehrere (!) Matchbox-Autos zur Verfügung gestellt. Diese unterlaufen aktuell die nötige Hauptuntersuchung und werden nach Abschluss der gestaltungsrechtlichen Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Bürgerbüros montiert.

Nachfrage in der Ratsversammlung am 09.02.2022

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok hat eine Nachfrage.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sie führen in Ihren Antworten aus, dass die entsprechenden Informationen, dass man die Kfz-Ummeldung im Bürgeroffice beantragen kann, auf der Homepage der Stadt Leipzig veröffentlicht sind. Wenn man sich allerdings anschaut, was dort veröffentlicht ist, dann steht dort, dass es aufgrund der Pandemie aktuell möglich ist, an der Stelle diese Kfz-Adressänderung vorzunehmen. Damit habe ich jetzt natürlich so meine Probleme, weil der Stadtrat etwas anderes beschlossen hatte, das nämlich grundsätzlich zu machen.

Da ist meine Frage: Folgen Sie dem Stadtratsbeschluss, dass das auch nach der Pandemie noch möglich ist? Und wenn ja, ändern Sie dann den entsprechenden Hinweis auf der Homepage, dass das nur in Pandemiezeiten so sein wird?”

Oberbürgermeister Jung: “Kollege Hörning.”

Bürgermeister Hörning: “Entschuldigung, ich habe jetzt die Frage nicht mitbekommen.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sie führen in Ihrer Antwort aus, dass im Internet auf der Homepage der Stadt Leipzig darüber informiert wird, dass man die entsprechenden Kfz-Ummeldungen beim Bürgeramt mit erledigen kann. Wenn man aber auf die Homepage der Stadt Leipzig schaut, stellt man fest, dass dort steht, das sei „aufgrund der Pandemie“ aktuell möglich. Das suggeriert für den Bürger, dass es nach der Pandemie nicht mehr möglich sein wird. Der Stadtrat hat aber etwas anderes beschlossen. Deswegen meine Frage: Halten Sie sich denn an den Stadtratsbeschluss, das auch nach der Pandemie generell zu ermöglichen, und wenn ja, ändern Sie dann Ihre entsprechende Einladung auf der Homepage?”

Bürgermeister Hörning:Nein, das wird auch noch nach der Pandemie möglich sein. Das ist einer der Punkte, den wir in Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachbehörden und dem Bürgerserviceamt erarbeitet haben. Und das wird natürlich auch noch nachträglich möglich sein. – Wir werden das dann auf der Homepage entsprechend abbilden, ja, aber zurzeit haben wir ja noch Pandemie.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Veräußerung städtischer Grundstücke für Eigenheime mittels Erbbaurecht

Veräußerung städtischer Grundstücke für Eigenheime mittels Erbbaurecht (VII-DS-01772-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung
und Bau

Aus der Ratsversammlung am 20.01.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um den Änderungsantrag meiner Fraktion zu verstehen, bitte ich Sie, einen Blick auf das Deckblatt der Vorlage zu werfen, wo es heißt:

Beschluss des Oberbürgermeisters vom 25.10.2021: Die Vermarktung städtischer Eigenheimgrundstücke mittels Bestellung von Erbbaurechten unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte.

 Das ist Gegenstand dieser Vorlage. Logischerweise gliedern sich dann auch die Auswahlkriterien in Punkt 1, soziale Kriterien, und in Punkt 2, ökologische Kriterien. Diese sind Gebäudeeffizienz, Dachbegrünung, nachhaltige Baustoffe, Energie- und Wärmeversorgung sowie Regenwasser Management. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für alle ist offensichtlich ersichtlich: Hier handelt es sich um ökologische Kriterien.

2.6 heißt Arbeitsort, Wohnsitznahme. Was mir und meiner Fraktion nicht klar geworden ist, ist, warum ein Wohnsitz im Einwohneramt der Stadt Leipzig ökologischer ist als ein Wohnsitz in Schkeuditz oder in Taucha oder in Markkleeberg. Was macht den Wohnsitz in der Stadt Leipzig, also die Wohnsitznahme in der Stadt Leipzig, ökologischer als die Wohnsitznahme in einer unserer Nachbarkommunen? Das hat mit Ökologie wirklich rein gar nichts zu tun.

Herr Oberbürgermeister! Wenn Sie mir das erklären können heute, warum das ökologischer ist, welchen Einfluss das auf den CO2-Ausstoß hat, dann bin ich gern bereit, den Antrag zurückzuziehen. Aber es erschließt sich mir nicht. Was ökologisch sinnvoll in diesem Zusammenhang zu bewerten wäre, ist, ob wir durch die Vergabe eines solchen Grundstücks in Erbbaurecht unter Umständen einen Weg zur Arbeit deutlich minimieren können. Ist also der Arbeitsort in einem nahen Umkreis zu diesem Grundstück, ist das ökologisch. Das steht aber nicht in Ihrer Vorlage.

Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Oberbürgermeister, haben wir beantragt, den Wohnsitz, der nicht ökologisch ist, durch einen Umkreis zu ersetzen. Unser Vorschlag ist fünf Kilometer, wir sind aber gern offen für einen anderen Umkreis-Vorschlag, den Sie für praktikabler erachten. Wenn es vier oder sechs sein sollen, ist es auch für uns kein Problem. Wir schlagen jetzt einmal fünf vor, und ich denke, Herr Oberbürgermeister, das sollten Sie übernehmen können, wenn Sie nicht darlegen können, warum Wohnsitze ökologisch und nicht ökologisch sein können. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskos tensatzung) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung

Aus der Ratsversammlung am 20.01.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verwaltungskostenersatz erfolgt nach dem Kostendeckungsprinzip. Das heißt also, die Kosten, die für die Verwaltungsleistung anfallen, sollen bezahlt werden, aber es soll auch kein Gewinn mit den entsprechenden Verwaltungskosten gemacht werden. Es geht um Kostenersatz. Man kann sehr wohl unter bestimmten Gesichtspunkten von dem Kostendeckungsprinzip abweichen. Ein guter Grund, vom Kostendeckungsprinzip abzuweichen, sind soziale Erwägungen. Insofern können wir durchaus nachvollziehen, dass man beim Thema Wohnberechtigungsschein hier eine Kostenfreiheit vorsieht. Wir könnten auch mit dem Vorschlag von Herrn Hörning gut leben, zu sagen, dass das auf Leipzig-Pass-Inhaber erweitert wird, aber das ist nicht das Entscheidende. Das können wir durch- aus in den beiden Änderungsanträgen mit unterstützen.

Was wir nicht unterstützen können, ist die Kostenfreiheit für die anderen Leistungen, weil sich diese anderen Leistungen ja nicht nur an die von Herrn Biederstedt angeführten Studenten, die für ihre Bewerbungen Beglaubigungen benötigen, richten, sondern sie richten sich an alle, die Beglaubigungen benötigen. Und die Stadt Leipzig ist ja auch nicht der Betreiber eines Copy-Shops, wo man hingeht und Kopien macht, auch als Student, sondern die Vervielfältigungsgebühren fallen im Wesentlichen dann an, wenn man Auszüge aus Archiven, Unterlagen, Plänen haben möchte. Dann fallen Vervielfältigungskosten an.

Natürlich kann es sein, dass ein Student, eine Studentin im Rahmen ihrer Diplomarbeit Auszüge aus Archiven benötigt. Dann könnte man sicherlich eine gewisse soziale Bedürftigkeit annehmen. Aber Auszüge aus Plänen, Unterlagen, Archiven können zum Beispiel auch Bauunternehmen und Projektentwickler benötigen. Wir haben zum Beispiel über ein Unternehmen in dem Zusammenhang auch sehr intensiv diskutiert, wozu bezüglich eines Grundstücks ein Antrag vorliegt, das zu enteignen, nämlich die Stadtbau AG. Auch die Stadtbau AG könnte Pläne und Unterlagen benötigen aus den Archiven der Stadt, und ich kann mir nicht vorstellen, wie die LINKEN oder auch die Grünen jetzt hier beantragen wollen, dass die Gebühren für die Stadtbau AG für Vervielfältigungen oder Beglaubigungen gesenkt werden sollen. Sind Sie wirklich der Auffassung, dass das Unternehmen es nötig hat, dass wir für diesen Zweck die Gebühren senken müssen?

Deswegen wäre meine Bitte: Überlegen Sie sehr genau, ob sich der Gebührentatbestand an die Allgemeinheit richtet und die Gebühr zu zahlen ist, von jedem, von jeder, unabhängig davon, wie vermögend jemand ist; wie bei Vervielfältigungen und Beglaubigungen oder eben beim Wohnberechtigungsschein, wo man eine Bedürftigkeit sicher vermuten kann. Um dies auch deutlich zu machen, beantragen wir, bei den beiden Anträgen das Thema Wohnberechtigungsschein getrennt von den anderen Tatbeständen abzustimmen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Park-and-Ride am S-Bahnhof Wahren zur Entlastung der Parksituation am Haus Auensee

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 17. April 2019 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Prüfung zur Einrichtung eines Park-and-Ride-Platzes am S-Bahnhof Leipzig-Wahren. Dabei wurde auch beschlossen, dass der Oberbürgermeister Gespräche mit den Eigentümern der Flächen, die Deutsche Bahn AG und Freistaat Sachsen, aufnimmt.

Vor dem Hintergrund der Parksituation am Haus Auensee und der im Verwaltungsstandpunkt zur Petition zur Lösung der Parkplatzsituation am Haus Auensee (VII-P-00770-VSP-01-NF-01), welches weniger als einen Kilometer vom S-Bahnhof Wahren entfernt liegt, vorgeschlagenen Prüfung eines Zubringerbusses, sobald in „akzeptabler Entfernung zum Haus Auensee ein neuer P+R-Parkplatz“ entstünde, fragen wir an:

1. Hat die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn und dem Freistaat zur Nutzung der Flächen am Bahnhof Wahren aufgenommen? Wie ist der Stand der Verhandlung?

2. Wann ist geplant, „in akzeptabler Entfernung“ zum Haus Auensee einen P+R Parkplatz zu errichten? Hat die Verwaltung dabei die beschlossene Prüfung des S-Bahnhofs Wahren als Standort für einen P+R-Parkplatz im Blick?

3. Wann wird die Stadt dem Stadtrat erste Pläne zur Einrichtung eines P+R-Platzes am S-Bahnhof Wahren vorlegen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Nein, bisher wurden keine Gespräche aufgenommen. Im Zuge des Rahmenplans zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie sowie der darauf beruhenden Netzerweiterung Straßenbahn, werden in der dort verankerten und in Kürze beginnenden Machbarkeitsstudie für eine Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Wahren die Anlage einer Wendeschleife mit Betriebshof und ergänzend eines Park+Ride-Platzes untersucht. Bei entsprechendem Planungsstand werden dann auch die Gespräche mit der Eigentümerin aufgenommen. Im Weiteren ist zu beachten, dass im Flächennutzungsplan der Stadt diese Flächen als Gewerbeflächen dargestellt sind und sich aus den Festsetzungen des (einfachen) Bebauungsplans Nr. 264 der Stadt Leipzig ein Planerfordernis ergeben kann.

Zur Frage 2:

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird die Anlage einer Wendeschleife, eines Betriebshofes sowie ergänzend dazu eines Park+Ride-Platzes am Bahnhof Wahren untersucht. In diesem Zusammenhang sind auch die bereits vorliegenden Planungen eines Park+Ride-Platzes in Lützschena zu betrachten.

Weiterhin ist unabhängig davon im Zusammenhang mit dem Komplexvorhaben Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken die Realisierung eines P+R Platzes einschl. Gleisschleife der LVB an der Philipp-Reis-Straße vorgesehen.

Zur Frage 3:

Dies ist vom Fortgang der Machbarkeitsstudie abhängig, mit deren Vorliegen aktuell bis Ende 2023 gerechnet wird.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Sirenen zur Katastrophenwarnung

[Antrag VII-A-06359-NF-02| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss (Verwaltungsstandpunkt):

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die aktuelle Warninfrastruktur in der Stadt Leipzig (einschließlich der Möglichkeiten von CB nach dessen Einführung) zu evaluieren. Dies soll auf der Basis der maßgeblichen Gefährdungsszenarien in der Stadt erfolgen. Dem Stadtrat ist bis spätestens Ende 2022 ein entsprechender Bericht vorzulegen.


 

Beschlussvorschlag der ersten Neufassung:

  •   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Installation von Sirenen auf öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig und an freistehenden Masten unverzüglich und unabhängig von der Einführung des Cell Broadcastings zu prüfen. Die Prüfung soll eine möglichst effiziente Sireneninfrastruktur umfassen sowie Mittel aus dem „Sonderförderprogramm Sirenen“ des Bundes einbinden und dem Stadtrat bis zur Übergabe des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2023/24noch im ersten Halbjahr 2022 vorliegen.
  •      Bei positiver Prüfung der Sireneninfrastruktur wird die anschließende Installation und Inbetriebnahme der Sirenen gegenüber Kindern und Erwachsenen in Leipzig kommunikativ begleitet, um zu gewährleisten, dass jeder die Signale einer Sirene richtig deuten und entsprechend handeln kann. Es werden dabei kommunikative Wege gefunden, die alle Leipzigerinnen und Leipziger erreichen, eine Einbindung des Freistaat Sachsen jedoch nicht erfordern.

Begründung:

Unbenommen der Einführung des Cell Broadcastings in 2022 reicht der Freistaat Sachsen seit Dezember 2021 Fördermittel des Bundes für die Neuinstallation von Sirenen aus (Förderrichtlinie . Die Montage einer neuen Sirene wird mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro gefördert. Um die Fördermittel nutzen zu können, duldet die Prüfung von Sirenen zur Katastrophenwarnung keinen Aufschub bis in das Jahr 2023.

Die Stadt Leipzig verlässt sich bei der Katastrophenwarnung allein auf die App NINA des Bundes, die auf Mobilfunkgeräten zum Einsatz kommt, den Rundfunk sowie in kleinräumigen Gefahrenlagen auf Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr, der Polizei und des THW und ab 2022 auch auf das Cell Broadcasting des Bundes.

Ein bundesweiter Test der App NINA geriet im Jahr 2020 an seine Grenzen. Bei großflächigen Stromausfällen bliebe lediglich die Lautsprecherdurchsage als gegenwärtig einzige Maßnahme, um die Leipzigerinnen und Leipziger zu erreichen. Vor diesem Hintergrund erscheinen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung als wirkungsvollste Maßnahme im Katastrophenfall, die zudem noch relativ unabhängig von Art und Ausmaß der Katastrophe erscheint.

Im Falle der Installation und Inbetriebnahme von Sirenen initiiert die Stadt Leipzig eine stadtweite Informationskampagne beispielsweise über Außenwerbung im gesamten Stadtgebiet, Informationsvideo ohne Ton im ÖPNV, o.Ä.. Sollte eine Informationskampagne an Schulen eine Einbindung des Freistaat Sachsen erfordern, werden alternative kommuale Lösungen zur Information von Kindern gewählt, um das Projekt nicht zu gefährden.


Ursprungsantrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Installation von Sirenen auf öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig zu prüfen. Die Prüfung soll eine möglichst effiziente Sireneninfrastruktur umfassen und dem Stadtrat bis zur Übergabe des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2023/24 vorliegen.
  2. Bei positiver Prüfung der Sireneninfrastruktur wird die anschließende Installation und Inbetriebnahme der Sirenen gegenüber Kindern und Erwachsenen in Leipzig kommunikativ begleitet, um zu gewährleisten, dass jeder die Signale einer Sirene richtig deuten und entsprechend handeln kann. Es werden dabei kommunikative Wege gefunden, die alle Leipzigerinnen und Leipziger erreichen, eine Einbindung des Freistaat Sachsen jedoch nicht erfordern.

 

 

Sirenen zur Katastrophenwarnung

Sirenen zur Katastrophenwarnung
(VII-A-06359-NF-02)
Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 19.01.2022

Stadtrat Matzke (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Mitglieder der Ratsversammlung! Werte Bürger! Die FAZ vom 14. Januar dieses Jahres schreibt:

                Gefragt ist die Sirenentechnik nicht nur in Deutschland, sagt Hörmann-Geschäftsführer Matthias Müllner. Das Unternehmen mit rund 150 Mitarbeitern, das sich in Deutschland als Marktführer für Sirenen sieht, liefert seine Anlagen in alle Welt und installiert sie auch vor Ort. Elektronische Sirenen wurden beispielsweise Anfang der 90er-Jahre in Singapur aufgebaut. Das war exakt die Zeit, als in Deutschland viele Städte die bestehenden Anlagen demontierten. Denn die Vorgaben des Bundes für eine Warninfrastruktur des Zivilschutzes fielen nach der Wiedervereinigung und Ende des Kalten Krieges weg. Viele Kommunen hofften damals, durch das Ende des Sirenenbetriebs Geld sparen zu können.

Herzlichen Glückwunsch, Leipzig, Ziel erreicht! Doch dann kam unter anderem die Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal. Und aktuell beschäftigen sich Untersuchungsausschüsse der Landtage Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz unter anderem mit der Frage, ob Sirenen hätten Menschenleben retten können. Ich danke der Verwaltung und insbesondere der Branddirektion für ihre Recherche der Gefahrenabschätzung für die Fälle, in denen Leipzig Krisen – ja Katastrophen – drohen.

Sie kommen nur zu dem Ergebnis, dass eine Sireneninfrastruktur nicht im Fokus des Interesses steht. Vielmehr hofft man, durch Cell Broadcasting, also mittels Handywarnung, die Bevölkerung unter anderem im Ernstfall zu warnen. Nur: Sind Funkmasten ausgefallen, geht nun einmal auch das nicht. Und zur Ehrlichkeit gehört auch, dass, wenn man sich mit der Materie beschäftigt, durch den Aufbau einer Sireneninfrastruktur auch Kosten entstehen. Sich aber, wie im Verwaltungsstandpunkt ausgeführt, herauszureden, dass man Fristen für Fördermittel des Bundes für Sirenen nicht wird einhalten können, macht das Problem für die Kommune vielleicht teurer. aber nicht weniger wichtig.

Sämtliche anderen Dinge zur Gefahrenabwehr zu prüfen ist der Verwaltung unbenommen – so steht in unserem Antrag auch unabhängig von der Einführung von Cell Broadcasting. Die Fraktion Freibeuter erkennt trotzdem an, dass das Abgreifen von Mitteln aus diesem Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes fristgerecht nicht möglich sein wird und bittet deshalb redaktionell um die Änderung in Verallgemeinerung: „sowie Mittel aus Förderprogrammen einbinden“. Auch in puncto Zeitschiene gehen wir auf die Verwaltung zu und bitten um Änderung von „im ersten Halbjahr 2022“ zu „bis zum Ende des dritten Quartals 2022“.

Wir stellen dennoch unseren eigenen Antrag hier zur Abstimmung. Wir legen den Fokus eindeutig auf die Sireneninfrastruktur. Dies zu prüfen, ist immens wichtig. Wir hoffen inständig, dass Leipzig wieder eine Sireneninfrastruktur erhält. Wir stehen vor einem durch Menschen verursachten Klimawandel. Wir schaffen es vielleicht nicht, die Erderwärmung einzudämmen. All dies allein bedingt schon ausreichend ein wirklich effektives Warnsystem, um Menschen frühzeitig zu warnen. Und dazu gehören unserer Meinung nach auch Sirenen im Stadtgebiet. Ich denke, die Menschen im Ahrtal halten nichts von dem Satz: Nachher ist man immer klüger. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Fahrradmitnahme in Straßenbahnen und Bussen

Fahrradmitnahme in Straßenbahnen
und Bussen (VII-A-04938-NF-02) Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 19.01.2022

Stadtrat Matzke (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Mitglieder der Ratsversammlung! Werte Bürger! Wir haben uns als Fraktion Freibeuter damit auseinandergesetzt. Deswegen möchten wir einen Beitrag dazu leisten. Ich zitiere unseren werten Oberbürgermeister aus dem 1. Amtsblatt 2022:

                Im Rahmen der Mobilitätsstrategie 2030 gestalten wir in Leipzig die Verkehrswende schrittweise für die Bürger. Dazu gehören auch moderne, attraktive Straßenbahnen.

Und weiter heißt es in dem Artikel:

                Der Vertrag für Leipzig sieht die Lieferung von 25 Bahnen vor und schließt die Option für die Lieferung weiterer bis zu 130 Bahnen ein. Ab 2024 sollen die Fahrzeuge in Leipzig rollen und den in die Jahre gekommenen NGT8-8 schrittweise ablösen.

Ist in diesen Bahnen dann die Fahrradmitnahme bedarfsgerecht auch baulich geschaffen? Das ist eine Frage, die es zu beantworten gilt. Wenn nicht, dann muss hier meines Erachtens nach- gebessert werden. Denn im Rahmen der Mobilitätsstrategie 2030 wollen wir doch, dass der Fahrgast auch die Bedingungen vorfindet, um sein Rad zu transportieren. Aktuell bewerte ich diese Frage bei den derzeitigen Bahnen negativ. Im Tarifsystem der MDV gibt es für Straßenbahnen in Leipzig die sogenannte „Extrakarte“ für das mitzunehmende Rad. Das ist damit bezahlt. Das kostet aktuell zwei Euro für eine Stunde. Und was ist, wenn die Bahnen zu voll sind, sodass der Fahrgast sein Rad nicht mitnehmen kann? – Dann hat er Pech gehabt und wartet mit seinem Rad auf die nächste Bahn, während die Zeit läuft.

Das ist in höchstem Maße unattraktiv, aber eine andere Wahl haben die LVB für mich derzeit nicht, als diese Schikane eines Extratickets ein- zusetzen. Denn würden flächendeckend die Leipzigerinnen und Leipziger ihr Rad kostenlos mitnehmen können, wären die Straßenbahnen zu Stoßzeiten hoffnungslos mit Rädern überfüllt und es mangelte an Platz für Rollstuhlfahrer*innen und Eltern mit Kinderwagen. Deswegen müssen die baulichen Gegebenheiten in den Bahnen erst geschaffen werden, bevor der Antrag der SPD in Gänze erfüllbar wäre.

In S-Bahnen ist das übrigens anders. Hier sind die räumlichen Gegebenheiten in größerem Maße vorhanden, weswegen hier die Radmitnahme auch kostenfrei ist. Selbst bei Studierenden ist dieser Platzmangel in Straßenbahnen bereits angekommen. Denn sie durften früher im Rah- men des Semestertickets ihr Rad ganztags mitnehmen. Beim Studentenwerk heißt es aber 2022:

                Studierende mit einem gültigen Studienausweis können täglich von 19 bis 5 Uhr früh ihr Rad kostenlos mitnehmen.

Wenn sie außerhalb dieser Zeiten ihr Rad mitnehmen, müssen sie auch ein Extraticket lösen. Ergo heißt das für uns: erst die Bedingungen in Straßenbahnen und Bussen im Rahmen der Mo- bilitätsstrategie wirklich schaffen und dann Radmitnahme rund um die Uhr kostenlos machen. Mit dem Verwaltungsstandpunkt können auch wir leben, aber ein Optimum ist das nicht. – Danke.”

Oberbürgermeister Jung:Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eine Nachfrage zu der schriftlichen Antwort auf unsere Anfrage zu diesem Thema stellen, und da es jetzt gerade zu dem Thema passt, Herr Oberbürgermeister, stelle ich diese Nachfrage einfach hier, und dann können wir uns die in der Fragestunde sparen. Sie haben darauf geantwortet, dass auch bei den neu beschafften Straßenbahnen die Fahrradmitnahme nicht garantiert werden kann. In Ihrem Verwaltungsstandpunkt führen Sie auf Seite 5 unter Risiken aus:

                In den Straßenbahnen der LVB gibt es keine Sicherungsmöglichkeit für die Fahrräder vor Umkippen.

Herr Oberbürgermeister, können Sie denn sicherstellen, dass bei der Neubeschaffung von Straßenbahnen in diesem angesprochenen, mehrere 100 Millionen Euro umfassenden Paket sichergestellt werden kann, dass diese Sicherheitsrisiken, die durch die fehlenden Sicherheitsmöglichkeiten gegen Umkippen entstehen, in den neu zu beschaffenden Straßenbahnen behoben sein werden, oder ist es erforderlich, dass aus der Mitte des Stadtrates ein entsprechender Antrag gestellt werden muss, der Sie dazu verpflichtet, gegebenenfalls über Gesellschafterweisung auf die LVB einzuwirken, dort bei den neuen Straßenbahnen die entsprechenden Haltemöglichkeiten anzubringen? Wenn Sie die Frage kurz beantworten könnten, wäre ich dankbar. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderungsantrag: Petition zur Lösung der Parkplatzsituation bei größeren Veranstaltungen im Haus Auensee in Wahren

[Änderungsantrag VII-P-00770-DS-02-NF-02-ÄA-01 | Einreicher: Freibeuter Fraktion, SPD | Status: Änderungsantrag wurde mehrheitlich ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

[vormalige Ziffer 2.] zur Reduzierung des Rückstaus bei Veranstaltungen mit dem Betreiber den Pachtvertrag bezüglich der Flächen 1 und 2 mit dem Ziel nach zu verhandeln, dass der Kassiervorgang beschleunigt wird und ausschließlich auf dem Parkplatz und nicht im öffentlichen Straßenraum stattfindet, sowie entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Dabei wird überprüft ob der Parkplatz und besonders Einfahrt zum Parkplatz für seine Nutzung optimiert werden muss.

[vormalige Ziffer 2. zur Verpachtung Parkflächen 2 und 3 ist entfallen]

[vormalige Ziffer 3.] zur Vermeidung von Falschparken im öffentlichen Raum bei Veranstaltungen eine entsprechende Bestreifung durch die Polizei und das Ordnungsamt zu veranlassen und sicherzustellen, dass dem Ordnungsamt an den entsprechenden Tagen dafür ausreichend Personal zur Verfügung steht. Der Veranstalter zeigt gegenüber der Veranstaltungsbehörde entsprechende Veranstaltungen in geeigneter Form an.

Dabei sollen Sicherheits- sowie Umweltaspekte im Vordergrund stehen und eine staufreie Nutzung der Rittergutstrasse und Gustav-Esche-Straße garantiert werden.

[vormalige Ziffer 4.] zur Lösung des Problems der fehlenden Parkplätze mit dem Betreiber Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel der Einrichtung eines Shuttleverkehrs zu einem größeren Parkplatz und einer finanziellen Beteiligung des Betreibers an den entstehenden Kosten. Weiteres Ziel der Verhandlungen ist es, schon auf der Webseite des Betreibers auf die Parkplatzknappheit und die verschiedenen Ausweichmöglichkeiten ausdrücklich hinzuweisen und alternative Anreiserouten zu beschreiben.

[gänzlich neu] Um den Interessen der anderen Nutzer und dem Betreiber entgegen zu kommen, wird festgelegt den Kassiervorgang auf den Parkplätzen 1+2 erst ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zu starten. Davon unbenommen ist es vorher bereits für ordnungsgemäßes und platzsparendes Abstellen zu sorgen. Um diese Regelung transparent zu machen wird im Eingangsbereich der beiden Parkplätze ein Hinweisschild aufgestellt und der Zusammenhang erläutert.

Nach 12 Monaten wird der Prozess evaluiert, in den Gremien besprochen und nachgesteuert.