Stadthistorie zum Anfassen

Neue Handschwengelpumpen verdeutlichen den Konflikt zwischen dem Erhalt historischer Elemente und der Notwendigkeit der Sparsamkeit. Ein geplanter Gestaltungswettbewerb soll ein neues Modell für die Wasserpumpen entwickeln. Die Gewinner-Pumpe würde dann zukünftig als neues Leipziger Design an den bisherigen Standorten der nicht mehr existierenden Pumpen aufgestellt werden.

Die zentrale Frage dabei lautet: Brauchen wir ein eigenes, einzigartiges Design oder sollten wir auf bereits existierende Modelle zurückgreifen?

Andere Städte verwenden bestehende Modelle von Pumpen. Das ist kostengünstiger und benötigt auch weniger Zeit für die Umsetzung. Andererseits würde ein neues Design die Leipziger Wasserpumpen einzigartig machen. Das ist aber sehr teuer, da die Pumpen speziell angefertigt werden müssen. Außerdem ist die Reparatur und Sanierung der Pumpen sehr kostspielig. Die ständige Gefahr von Vandalismus, die jetzt schon die historischen Wasserspender bedroht, ließe sich genauso auf die neuen übertragen.

Unabhängig vom Design spielen die positiven Auswirkungen auf das Stadtklima eine entscheidende Rolle. In den heißen Monaten können Sie sich bald an mehr Pumpen mit Wasser versorgen, erfrischen und dabei ein Stück Geschichte und Kultur genießen.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 24.02.2024

 

Sachstand zur Machbarkeitsstudie und Betriebserlaubnis eines Drogenkonsumraums

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 5. Juli 2023 wurde mit dem Antrag VII-A-08528-NF-02 „Umsteuern in der Drogenpolitik: betreute Drogenkonsumräume in Leipzig etablieren“ eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die den konkreten Bedarf für einen mobilen Drogenkonsumraum mit Kontaktbereich, basismedizinischer Versorgung und Beratungsangebot sowie die Möglichkeiten seiner Umsetzung in Leipzig untersucht. Die Studie sollte dem Stadtrat bis spätestens Februar 2024 vorgelegt werden.

Darüber hinaus wurde die Stadt beauftragt, beim Freistaat Sachsen eine fachliche Beteiligung an der Studie zu beantragen als Grundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen nach § 10 Betäubungsmittelgesetz und deren Finanzierung.

Wir fragen dazu an:

1. Wann wird dem Stadtrat die Machbarkeitsstudie zum mobilen Drogenkonsumraum vorgelegt?

2. Wird zum derzeitigen Bearbeitungsstand der Studie die Umsetzung eines mobilen Drogenkonsumraums in Leipzig anvisiert?

3. Welche Beteiligungsmöglichkeiten sind geplant, um interessierte und fachlich kompetente Bürgerinnen und Bürger in den Prozess einzubinden?

4. Welcher Verfahrensstand ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen bezüglich der Betriebserlaubnis und Finanzierung von Drogenkonsumräumen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Studie wird entsprechend der Apsrachen am 26.02.2024 im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt vorgestellt.

Zur Frage 2:

Die Beantwortung der Frage kann erst nach Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse in den entsprechenden Fachgremien, wie insbesondere dem Drogenbeirat, erfolgen.

Zur Frage 3:

Bei der Implementierung eines Drogenkonsummobils sind alle relevanten Partnerinnen und Partner zu beteiligen. Dem Gespräch bzw. der Unterstützung durch Strafverfolgungsbehörden kommt besondere Relevanz zu. Nach § 10 a Abs. 2 Nr. 6 BtMG sind Formen der Zusammenarbeit mit den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen örtlichen Behörden abzustimmen. Sind Standorte/Stellplätze identiviziert, sind die Nachbarschaften umfassend einzubeziehen und zu informieren. Der Austausch soll auch begleitend zur Umsetzung kontinuierlich fortgesetzt werden.

Zur Frage 4:

Der Freistaat Sachsen wird zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie informiert. Die Implementierung eines Drogenkonsumangebots in Leipzig ist nur möglich, wenn der Freistaat Sachsen eine Rechtsverordnung nach § 10a BtMG erlässt. Zu einer möglichen Finanzierungsbeteiligung des Freistaates kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Sanierungspläne der Südbestände

Anfrage:

In der Antwort VII-F-09603-AW-01 zu den Resultaten einer Einwirkung des Oberbürgermeisters teilte die Stadt mit, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Objekte Kochstraße 59-63 und August-Bebel-Straße 81-83 sowie das weitere Vorgehen erneut durch die Verwaltung geprüft werden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Welche zeitliche Verzögerung ist durch den Beschluss Vorlage VII-A-07299-NF-02 eingetreten?
  2. In jeweils welcher Höhe waren die Sanierungskosten der beiden Objekte nach den ursprünglichen Plänen der LWB geplant und welche durchschnittliche Quadratmetermiete hätte sich für die Mieter ergeben?
  3. In jeweils welcher Höhe würden die Sanierungskosten nach den Planungen des Projektes „Südvorstadt für alle“ anfallen und in jeweils welcher Höhe würden städtische Zuschüsse oder Fördermittel benötigt werden?
  4. Empfiehlt der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen städtischen Zuschuss?
  5. Empfiehlt der Oberbürgermeister dem Stadtrat die weitere Verzögerung der Sanierung durch die Prüfung möglicher Projektarten oder Fördermittelquellen?

Antwort:

Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Verwaltung

Anfrage im Allris

Reinigung in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Anfrage:

Die Stadt Leipzig beauftragt die Reinigung von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Sollte es dazu kommen, dass die Reinigung mangelhaft oder gar nicht durchgeführt wird, wenden sich die Einrichtungen zur Klärung an die Stadt. Die Stadt setzt sich dann mit dem Dienstleister auseinander, was mitunter einige Zeit in Anspruch nimmt.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wie viele Meldungen von Leipziger Kindertagesstätten über mangelhafte oder ausbleibende Reinigungen der Räumlichkeiten gab es im Jahr 2023 und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
  2. Wie viele Meldungen von Leipziger Schulen über mangelhafte oder ausbleibende Reinigungen der Räumlichkeiten gab es im Jahr 2023 und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
  3. Welche Sofortmaßnahmen sind in Fällen akuter Verunreinigungen durch Ausfall des Dienstleisters in Kindertagesstätten und Schulen vorgesehen und wie können sie durch die Einrichtungen in Anspruch genommen werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Beantwortung erfolgte schriftlich.

Sachstand zur Machbarkeitsstudie und Betriebserlaubnis eines Drogenkonsumraums

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 5. Juli 2023 wurde mit dem Antrag VII-A-08528-NF-02 „Umsteuern in der Drogenpolitik: betreute Drogenkonsumräume in Leipzig etablieren“ eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die den konkreten Bedarf für einen mobilen Drogenkonsumraum mit Kontaktbereich, basismedizinischer Versorgung und Beratungsangebot sowie die Möglichkeiten seiner Umsetzung in Leipzig untersucht. Die Studie sollte dem Stadtrat bis spätestens Februar 2024 vorgelegt werden.

Darüber hinaus wurde die Stadt beauftragt, beim Freistaat Sachsen eine fachliche Beteiligung an der Studie zu beantragen als Grundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen nach § 10 Betäubungsmittelgesetz und deren Finanzierung.

Wir fragen dazu an:

1. Wann wird dem Stadtrat die Machbarkeitsstudie zum mobilen Drogenkonsumraum vorgelegt?

2. Wird zum derzeitigen Bearbeitungsstand der Studie die Umsetzung eines mobilen Drogenkonsumraums in Leipzig anvisiert?

3. Welche Beteiligungsmöglichkeiten sind geplant, um interessierte und fachlich kompetente Bürgerinnen und Bürger in den Prozess einzubinden?

4. Welcher Verfahrensstand ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen bezüglich der Betriebserlaubnis und Finanzierung von Drogenkonsumräumen?

Antwort:

Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Verwaltung

Anfrage im Allris

Wer zahlt für die Südvorstadt?

In der Südvorstadt stehen drei Gebäude, die stark sanierungsbedürftig sind. Eine Sanierung der Gebäude hat die LWB letztes Jahr mit den ihr zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Der im Oktober mehrheitlich beschlossene Antrag “Südvorstadt für alle” zwang die Verwaltung jedoch, die Sanierung auf absehbare Zeit auf Eis zu legen. Die Initiative “Südvorstadt für alle” hat sich zum Ziel gesetzt, die stark verfallenen Gebäude in klimafreundlichen, nachhaltigen, denkmalgerechten und sozialen Wohnungsbau umzuwandeln und gleichzeitig Mieten unter dem Marktpreis anzubieten. Die Idee an sich ist natürlich gut gemeint, aber wir müssen auch über die Finanzierung sprechen. Die Kosten für ein solches Projekt übersteigen bei weitem den für die Sanierung vorgesehenen Betrag. Der Oberbürgermeister stellte neulich in der Ratssitzung fest, dass er größere städtische Zuschüsse für das beschlossene Modellprojekt nicht verantworten könne. Parteien schwadronieren um das Projekt, wissen aber insgeheim, dass es weder von der LWB noch von der Stadt finanzierbar ist. Diese Art der Täuschung und des Wahlkampfs sollte nicht weitergehen. Es ist an der Zeit, dass Jung reinen Tisch macht und die wahren Kosten für die Finanzierung eines solchen Projekts veröffentlicht.

Sascha Matzke, stv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. Februar 2024

Tarifautonomie schützen – Verhandlungsergebnisse den Tarifparteien überlassen

Derzeit rufen im ganzen Land Gewerkschaften zur Unterstützung ihrer Tarifkämpfe auf. Dabei stellen sie ihre Forderungen nach verbesserten Arbeitsbedingungen wie neuen Arbeitszeitmodellen, Lohnanpassungen und Urlaubsansprüchen mit Nachdruck auch an die Politik. Politische Einflussnahme ist aber eine verfassungswidrige Forderung.
Sven Morlok (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter, betont: “Die Tarifautonomie hat in Deutschland Verfassungsrang. Das Grundgesetz schützt die Tarifparteien auch vor unzulässigen Einmischungen des Staates. Tarifkämpfe werden von den Gewerkschaften oft in der Öffentlichkeit ausgetragen. Das ist auch richtig so, da die Verhandlungsstärke der Arbeitnehmerverbände maßgeblich von der Sichtbarkeit der Forderungen lebt. Allerdings verbietet sich jede stadträtliche Einflussnahme im Tarifkampf der einzelnen Gruppierungen. Der Staat regelt die Mindestvoraussetzungen für Arbeitsverhältnisse. Darüber hinausgehende Arbeitsverbesserungen sind Verhandlungssache der Tarifparteien.”
Die Einflussmöglichkeiten des Leipziger Stadtrats sind aus guten Gründen begrenzt und erstrecken sich auf die Leitlinien der kommunalen Planung sowie freiwillige Leistungen. Beispiel Nahverkehr: Wenn Stadtrat und LVB sich einig sind, dass eine Linie ausgebaut werden soll und die LVB die notwendigen Mittel dafür nicht allein aufbringen kann, kann die Ratsversammlung notwendige Zuschüsse beschließen. Einfluss auf konkrete innerbetriebliche Abläufe, Personalentscheidungen und das operative Tagesgeschäft sind hiervon jedoch explizit ausgenommen.
Ute Elisabeth Gabelmann, Stadtrat für die Piratenpartei, bestätigt: “Die Unterstützung des Nahverkehrs hat eine enorme Bedeutung für uns. Wir setzen uns ganz im Sinne der beschlossenen Mobilitätsstrategie der Stadt Leipzig für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Mobilitätsarten ein und damit auch für die Instandhaltung und den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel. In der Stärkung des Umweltverbundes sehen wir unsere Möglichkeiten, die Verkehrswende zu unterstützen.”

Platzt das Projekt “Südvorstadt für alle”? Voll saniert, innenstadtnah und günstig wohnen droht aufgrund mangelnder Finanzen das Aus.

Städtische Zuschüsse in Millionenhöhe für nur wenige Mieter wird Oberbürgermeister Jung nicht verantworten können – dies wurde auf Anfrage der Fraktion Freibeuter im Stadtrat deutlich. Beschlossen worden war das Projekt “Südvorstadt für alle” auf Drängen von Rot-Rot-Grün, die damit den jetzigen Mietern nach neuesten ökologischen Standards sanierte Wohnungen in Toplage zum kleinsten Preis anbieten wollten. Bereits damals wurde das Ansinnen von OBM Jung als “eierlegende Wollmilchsau” bezeichnet.

Sascha Matzke (FDP), stellvertretender Fraktionsvorsitzender, kritisiert die leeren Versprechungen: “Bereits bei Beschluss war die Faktenlage klar: Das Südvorstadt-Projekt wird aufgrund der enormen Kosten nicht umsetzbar sein. Weder die LWB noch die Stadt werden sich finanziellen Mehraufwand in derartigen Dimensionen leisten können. Währenddessen wurden und werden die Bewohner weiter getäuscht. Wir fordern Ehrlichkeit gegenüber den Mietern: Die Kosten müssen offengelegt und die Folgen des Beschlusses den Anwohnern übermittelt werden.”

Die drei Mehrfamilienhäuser in der Südvorstadt wollen von der kommunalen LWB saniert werden und auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden, bei einem der drei Gebäude wurde schon begonnen. Die Gebäude wurden als sanierungsbedürftig und ökologisch “worst performing buildings” eingestuft, da sie immer noch mit Kohle beheizt werden. Eine Modernisierung wäre mit gering steigenden Mieten einhergegangen. Die Pläne von Linken, Grünen und SPD sollten nun ökologische, denkmalgerechte, wirtschaftsfähige und soziale Baumaßnahmen sowie gleichzeitig günstiges Wohnen unter Marktpreis bieten. Aufgrund des finanziellen Risikos stoppte die LWB die geplanten Maßnahmen vollständig.

“Durch die undurchdachten Wünsche einiger Stadträte haben wir bereits jetzt ein Jahr für dieses Luftschloss verloren. Hinzu kommen nun mindestens zwei weitere Jahre Bauverzug, in denen die Preise für die Sanierung noch weiter steigen werden und der mögliche Verlust von Fördermitteln. Wir müssen jetzt sofort die Gebäude wie geplant sanieren lassen – modern, klimafreundlich und bezahlbar. Dass dort Wohnungen zur Hälfte leerstehen, ist in einer Stadt, die dringend Wohnraum braucht, nicht hinnehmbar!” so Matzke.

Die Verwaltung wird nun die Kosten und Machbarkeit der Maßnahme “Südvorstadt für alle” erneut prüfen und den Stadtrat über die Ergebnisse informieren. Bis dahin hängen alle Sanierungsarbeiten an den Gebäuden in der Warteschleife.