Menschen in Zelten

Es gibt ein Thema, das gerade viele Gemüter erhitzt, in Stötteritz und auch in meiner Ortschaft Lindenthal. Wir sind wieder in eine Situation gekommen, in die wir nicht kommen wollten: Die regulären Möglichkeiten, Geflüchtete unterzubringen sind ausgeschöpft. Es müssen neue Objekte angemietet und provisorische Unterkünfte gebaut werden. Nun stellt sich die Frage “Wohin?” und viele rufen: “Aber doch nicht hier her!”. Dafür mag auch jeder individuell seine Gründe haben. Am Ende ist es eine Pflichtaufgabe der Stadt und nicht zuletzt auch eine Frage der Menschlichkeit, Menschen Zuflucht zu gewähren, die vor Gewalt fliehen. Wer woanders ein sicheres Überleben für sich und seine Familie sieht, wäre nicht bereit, mit unzähligen fremden Menschen auf engstem Raum zusammenzuleben. Es muss nun so schnell wie möglich eine andere, menschenwürdige und dezentrale Unterbringung gefunden werden. Daran arbeitet die Stadt nachdrücklich. Als Bürger kann ich Sie bis dahin nur bitten, in den hierherkommenden Menschen nicht den Feind zu sehen, sondern Mitmenschen. Menschen die nichts anderes möchten, als wir auch: in Sicherheit leben.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 25. März 2023

Transparenz tut nicht weh

Transparenz ist ein wichtiges Merkmal unserer Demokratie. Der Bürger soll der Verwaltung nicht ausgeliefert sein, sondern die Verwaltung soll im Sinne der Bürger handeln. Es ist wichtig, dass das Handeln der Verwaltung nachvollziehbar ist und dass man im Zweifel auch nachfragen kann, wenn etwas unklar geblieben ist. Man muss auch die Rechtmäßigkeit bestimmter Vorgänge anzweifeln dürfen. Auch das gehört zu einer lebendigen Demokratie. Die Stadt Leipzig ist dabei jetzt schon ein großes Vorbild bei der Veröffentlichung von Informationen, die für die Bürger wichtig sind oder sein könnten. Die Digitalisierung des Abrufens dieser Informationen schreitet zunehmend voran. Leipziger können auch bereits jetzt dem Oberbürgermeister Anfragen in der Ratsversammlung stellen und nutzen dies rege. Der Freistaat hat nun für sich verpflichtend und für die Gemeinden freiwillig ein Transparenzgesetz beschlossen. Leipzig soll sich daran beteiligen und sich dem Gesetz verpflichten. Wir können damit zum Vorreiter werden und ein gutes Beispiel sein, wie bürgernahe transparente Verwaltung arbeiten kann. Gleichzeitig erhalten die Leipziger mehr Rechte. Zustimmung? Widerspruch? Empörung? Lassen Sie uns diskutieren unter anfra-gen@polilytik.de

Ute Elisabeth Gabelmann, Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. März 2023

Fensterputz im Rathaus: eine Transparenzsatzung soll her

Die Fraktion Freibeuter beantragt, dass sich die Stadt Leipzig freiwillig dem Sächsischen Transparenzgesetz verpflichtet. Eine entsprechende Satzung soll der Oberbürgermeister ausarbeiten und dem Stadtrat vorlegen. Der Antrag wird im März in die Beratungen der Fachausschüsse verwiesen.

Sascha Matzke (FDP) sieht dabei auch die Fortschritte, die die Stadt macht: “Leipzig ist bereits jetzt ein großes Vorbild bei der Veröffentlichung von Informationen. Die Leipzigerinnen und Leipziger können dem Oberbürgermeister Anfragen in der Ratsversammlung stellen  und nutzen das auch. Die Stadt hat aktuell eine Informationsfreiheitssatzung. Das Sinnbild der gläsernen Verwaltung steht Leipzig gut zu Gesicht. Der nächste Schritt ist nun, sich dem neuen Transparenzgesetz anzuschließen. Das sollte nur noch ein Fensterputz sein.”

Das Sächsische Transparenzgesetz stellt fest: Transparenz und Offenheit sind Leitlinien für das Handeln der Verwaltung. Was einfach klingt, kann viel Arbeit machen. Der Anspruch an eine moderne Verwaltung ist hoch. Doch er ist verbunden mit wichtigen Rechten der Bürgerinnen und Bürger.

Ute Elisabeth Gabelmann (PIRATEN) betont die Hintergründe zur Satzung: “Die Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und der Gründe für eine Nichtöffentlichkeit ist mühsam und anspruchsvoll. Doch wir müssen diesen Weg gehen. Der Bürger soll der Verwaltung nicht ausgeliefert sein, sondern die Verwaltung soll im Sinne der Bürger handeln. Es ist wichtig, dass das Handeln der Verwaltung nachvollziehbar ist und dass man im Zweifel auch nachfragen kann, wenn etwas unklar geblieben ist. Man muss auch die Rechtmäßigkeit bestimmter Vorgänge anzweifeln dürfen. Auch das gehört zu einer lebendigen Demokratie.”

Transparenzsatzung für Leipzig

Anhörungsverfahren

Antrag:

  1. Die Stadt Leipzig ist transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes. Die entsprechende Satzung wird dem Stadtrat bis zum 30.09.2023 vom Oberbürgermeister zur Beschlussfassung vorgelegt.
  2. Sie kommt dabei sowohl der Veröffentlichungspflicht als auch der Informationspflicht nach. Für die von der Veröffentlichungspflicht betroffenen Dokumente wird dem Stadtrat bis 30.06.2025 eine vollständige Übersicht der zu veröffentlichenden Dokumente zum Beschluss vorgelegt, aus der hervorgeht geht, welche Redundanzen zu bereits veröffentlichten Unterlagen bestehen.
  3. Zur Umsetzung wird die Transparenzplattform nach Sächsischem Transparenzgesetz verwendet.
  4. Berechtigte Antragsteller/-innen sind Einwohner/-innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Leipzig und juristische Personen mit Sitz in Leipzig.

Begründung:

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Sächsische Transparenzgesetz ermöglicht die Anwendung des Gesetzes durch die Kommune, wenn diese sich freiwillig per Satzung als transparenzpflichtige Stelle verpflichtet.

Die Anwendung des Transparenzgesetzes findet ihre Grenzen in den entgegenstehenden schutzwürdigen öffentlichen und privaten Interessen. An verschiedenen Stellen des Sächsischen Transparenzgesetzes sind entsprechende Schutzmechanismen eingearbeitet. Darüber hinaus gelten die höherrangigen Gesetze. Für personenbezogene Daten gelten hierfür maßgeblich die DSGVO sowie das BDSG. Eine Veröffentlichung von schutzbedürftigen Daten, deren Transparenzanspruch nicht die Schutzwürdigkeit überwiegt, ist daher rechtlich ausgeschlossen.

Die Veröffentlichungspflicht nach Sächsischem Transparenzgesetz besteht erst mit Errichtung der Transparenzplattform bzw. nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes. Die Verwaltung schätzt den zeitlichen Aufwand für den Organisationsprozess zur Umsetzung in der Transparenzplattform auf zwei Jahre, sodass von einem pünktlichen Einpflegen der Daten zum Start der Plattform ausgegangen werden kann. Bis zum 30.06.2025 sollen daher die erforderlichen Schritte gegangen werden, um dies so umzusetzen.

Da Leipzig bereits sehr viele die Leipzigerinnen und Leipziger betreffende Dokumente veröffentlicht und dauerhaft zur Verfügung stellt, entsteht dabei eine Redundanz. Die Veröffentlichung von Beschlüssen erfolgt bereits über das Ratsinformationssystem. Darüber hinaus gibt es auf der Webseite der Stadt und ihren Unterseiten bereits sehr viele Informationen, unter anderem auch zu statistischen Daten und dem Haushalt. Zur konkreten Umsetzung der Veröffentlichungspflicht in der Kommune steht der Gesetzgeber des Sächsischen Transparenzgesetzes den Kommunen zur Seite. Die zu veröffentlichenden Dokumente können also bis zum Start der Plattform zusammengestellt und bewertet werden. Diese Zusammenstellung soll Gegenstand der Beratung des sich dann im Amt befindlichen Stadtrates sein, der darüber befinden soll, ob und wieweit die Veröffentlichungspflichten in über die Transparenzsatzung eingeschränkt werden sollen.

Die Mindereinnahmen aufgrund der Kostenfreiheit für Anträge bis 600,00 Euro sind sehr gering. Im Jahr 2021 wurden 23 Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung gestellt. Die Gebührentabelle sah für die Beantwortung von Anfragen Gebühren von 5 € bis 100 € vor.

Mit der aktuellen Bearbeitungszeit von durchschnittlich 25,5 Tagen für Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung liegt Leipzig innerhalb des zeitlichen Rahmens des Sächsischen Transparenzgesetzes. Demnach sollen die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats bereitgestellt werden. Sollte dies bei eingereichten Anträgen nicht möglich sein, kann diese Frist angemessen verlängert werden. Dies entspricht grundsätzlich der Regelung der Informationsfreiheitssatzung.

Die Antragsberechtigung soll sich auf natürliche und juristische Personen Leipzigs beschränken, um die Verpflichtung zur Beantwortung automatisierter an alle Kommunen versendete Sammelanfragen auszuschließen.

Status:

Der Verwaltungsstandpunkt wurde in der Ratsversammlung am 14.06.2023 einstimmig beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris 

Abstand um das Denkmal 17. Juni 1953

Antrag:

Um das Denkmal für den Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der DDR in Leipzig im Salzgässchen hinter der Alten Handelsbörse wird vom Marktamt bei der Planung von Märkten und Veranstaltungen ein Abstand von zwei Metern beachtet.

Begründung:

Das Denkmal für den Volksaufstand am 17. Juni 1953 besteht in Form zweier in den Boden eingelassener symbolischer Panzerspuren und einer Gedenktafel. Aufgrund der prominenten Lage und der Beschaffenheit des Denkmals herrscht an Markttagen und auch zu anderen Veranstaltungen reger Betrieb am und auf dem Denkmal. Eine Würdigung des Denkmals ist dabei allerdings teilweise unmöglich. Die Aufstellung von markt- bzw. veranstaltungsbezogenen Bauten erfolgt in unmittelbarer Nähe des Denkmals. Teilbauten werden zudem auch auf dem Denkmal platziert. Die Stadt soll daher bei der Planung und Aufstellung im Salzgässchen Sorge dafür tragen, dass um das Denkmal herum ein angemessener Freiraum verbleibt.

Status:

Der Verwaltungsstandpunkt wurde in der Ratsversammlung im Mai einstimmig beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris