Online-Publikationen der Stadt Leipzig

Online-Publikationen der Stadt Leipzig

Anfrage:

Die Stadt Leipzig veröffentlicht regelmäßig diverse Publikationen sowohl digital als auch als Druckexemplar. Diese Publikationen stellen für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationsquellen dar. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. In welcher Höhe werden jährlich Einnahmen durch die Bereitstellung kostenpflichtiger Publikationen (digital vs. Druckexemplar) generiert?
  2. Wie werden die Gebühren kalkuliert? Welche Kosten werden durch die Gebühren gedeckt (inhaltliche Erstellung durch Mitarbeiter der Verwaltung, gestalterische Erstellung durch externe Dienstleister, Druckkosten,…)?
  3. Wie hoch wäre der Verlust der Stadt Leipzig bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von Publikationen der Stadt Leipzig, bei denen die Rechte bei der Stadt Leipzig?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die folgenden Informationen wurden im Zuge einer verwaltungsweiten Abfrage durch das Dezernat Finanzen zusammengetragen.

1. In welcher Höhe werden jährlich Einnahmen durch die Bereitstellung kostenpflichtiger Publikationen (digital vs. Druckexemplar) generiert?

1.1  Soziales

  • Mietspiegel – Schutzgebühr 4 Euro/Stück
  • Betriebskostenbroschüre – Schutzgebühr 2 Euro/Stück

Seit dem Jahr 2016 werden sowohl der Mietspiegel als auch die Betriebskostenbroschüre zum kostenfreien Download angeboten. Der Umfang der Verkaufsexemplare reduzierte sich dadurch erheblich. Durch den Verkauf des Mietspiegels sowie der Betriebskostenbroschüre wurden in den vergangenen Jahren folgende Erträge erzielt:

  • 2015: 9.370 Euro
  • 2016: 1.342 Euro
  • 2017: 1.108 Euro

1.2  Kultur

Die kommunalen Museen und der Thomanerchor vertreiben Publikationen im Zusammenhang mit ihrem künstlerischen Programm, teilweise im Eigenverlag. Die Höhe der Erträge variiert mit der Anzahl der Publikationen und deren Preis. Die Erträge aus dem Verkauf kostenpflichtiger Publikationen betrugen:

  • im GRASSI Museum für Angewandte Kunst in den Jahren 2015 bis 2017 im Durchschnitt 3.721,67 Euro pro Jahr
  • im Naturkundemuseum im Jahr 2017 815,00 Euro
  • im Stadtgeschichtlichen Museum im Jahr 2017 4.723,35 Euro
  • im Museum der bildenden Künste im Jahr 2017 ca. 30.000 Euro

Der Thomanerchor produziert keine Publikationen im Eigenverlag. Weitere Publikationen werden durch externe Verlage produziert, die auch deren Vertrieb übernehmen.

1.3  Statistik und Wahlen

Mit dem Verkauf von Druckexemplaren, u.a. Statistisches Jahrbuch, Statistischer Quartalsbericht, Ortsteilkatalog, Ergebnisbericht Bürgerumfrage, wurden in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich Erträge in Höhe von 2.240 Euro erzielt. PDF-Ausgaben werden kostenfrei im Leipzig-Informationssystem LIS (statistik.leipzig.de) zur Ansicht und zum Download bereitgestellt.

1.4  Stadtentwicklung und Bau

Der Grundstücksmarktbericht wird jährlich durch den Gutachterausschuss der Stadt Leipzig veröffentlicht und als Druckexemplar oder PDF-Datei für 60 Euro angeboten. In 2016 betrugen die Erträge 16.740 Euro, in 2015 16.020 Euro.

Die Erträge aus dem Verkauf folgender Broschüren im Bereich der Stadtplanung:

  • Informationsmappe Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig, 2016 (20 Euro),
  • Informationsmappe Landschaftsplan der Stadt Leipzig, 2016 (25 Euro) und
  • Katalog Architekturpreis der Stadt Leipzig zur Förderung der Baukultur, 2017 (5 Euro)

betrugen in 2017 327,75 Euro.

Weiter werden jährlich Aussagen zu Verkehrszählungen in bestimmten Arealen digital zur Verfügung gestellt. Hieraus werden Erträge in Höhe von ca. 1.150 Euro/ Jahr erzielt.

2. Wie werden die Gebühren kalkuliert? Welche Kosten werden durch die Gebühren gedeckt (inhaltliche Erstellung durch Mitarbeiter der Verwaltung, gestalterische Erstellung durch externe Dienstleister, Druckkosten…)?

2.1  Soziales

Die Druckversionen sowohl des Leipziger Mietspiegels als auch der Betriebskostenbroschüre werden gegen eine Schutzgebühr herausgegeben. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gebühr im eigentlichen Sinne, weshalb auch keine Gebührenkalkulation erstellt wurde.

2.2  Kultur

Der Verkaufspreis wird in der Regel auf der Grundlage einer Kostenkalkulation und unter Berücksichtigung des Preises vergleichbarer Publikationen festgelegt. Die Kostenpositionen variieren, i.d.R. sind das Druck- und Bindekosten, Grafik, Rechte, Autorenhonorare, Lektorat, Fotografien etc. Der Zeitaufwand des angestellten Personals fließt i.d.R. nicht als Kostenfaktor ein. Zahlreiche Publikationen werden mit Drittmitteln finanziert.

2.3  Statistik und Wahlen

Die Kosten für Druckexemplare werden nach der Verwaltungskostensatzung erhoben (Tarifstelle 10.1: 5 bis 100 Euro) und sind auf Basis des KGSt-Materials “Kosten eines Arbeitsplatzes” unter Berücksichtigung von Personal- (Arbeitsaufwand für die Erstellung) und Sachkosten (Druck) kalkuliert worden.

2.4  Stadtentwicklung und Bau

Die Gebühr für den Grundstücksmarktbericht bemisst sich nach der Gutachterausschuss-kostensatzung. Die inhaltliche Erstellung des Berichts kann nicht weiter untersetzt werden, da neben der eigentlichen Erstellung auch die Erfassung der dem Bericht zugrundeliegenden Daten betrachtet werden müsste. Die Druckkosten betragen ca. 1,50 Euro/ Exemplar.

Den kostenpflichtigen Broschüren im Bereich der Stadtplanung liegt keine kostendeckende Kalkulation zugrunde. Es handelt sich lediglich um eine Schutzgebühr.

Die Gebühren der Verkehrszählungen werden per Gebührenkalkulation ermittelt und beinhalten lediglich die Eigenkosten der Stadt Leipzig.

3. Wie hoch wäre der Verlust der Stadt Leipzig bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von Publikationen der Stadt Leipzig, bei denen die Rechte bei der Stadt Leipzig liegen?

3.1  Soziales

Sowohl der Leipziger Mietspiegel als auch die Betriebskostenbroschüre werden bereits seit 2016 zum kostenfreien Download angeboten. Die Einnahmen haben sich dadurch von 9,4 TEUR im Jahr 2015 auf ca. 1,1 TEUR im Jahr 2017 reduziert. Die Druckversionen werden vordergründig durch ältere oder einkommensschwache Bürger/-innen erworben, die über keinen Internetanschluss verfügen. Eine alleinige kostenfreie digitale Bereitstellung des Mietspiegels und der Betriebskostenbroschüre würde diese Bürgerinnen und Bürger von den Informationen ausgrenzen.

3.2  Kultur

Der Verlust bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von eigenen Publikationen wäre mindestens gleichzusetzen mit dem Erlös dargestellt unter 1.2, wobei der Vertrieb durch Verlage nicht berücksichtigt ist. Der Erwerb notwendiger Urheberrechte würde umfangreiche zusätzliche Kosten verursachen.

3.3  Statistik und Wahlen

Da alle Publikationen bereits als PDF-Ausgaben kostenfrei zur Ansicht und zum Download bereitgestellt werden, würden durch die Einstellung des Verkaufs der Druckexemplare die unter 1.3 dargestellten Einnahmen bereinigt um die Druckkosten verloren gehen.

3.4  Stadtentwicklung und Bau

Durch die kostenfreie Bereitstellung der unter 1.4 dargestellten Berichte und Broschüren unter Einstellung des Verkaufs der Druckexemplare würden die dazu ausgewiesenen Erträge ggf. bereinigt um die Druckkosten verloren gehen.

Antwort im Allris

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Anfrage:

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018, ein Einfahrverbot von Dieselfahrzeugen durch Kommunen für rechtmäßig zu erklären, fragen wir:

  1. Welche Maßnahmen des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig wurden bisher nicht umgesetzt? Warum nicht?
  2. In welchem Zeithorizont ist geplant, die Maßnahmen des Luftreinhalteplans umzusetzen?
  3. Welche Kosten kommen je Maßnahme auf die Stadt bei Umsetzung zu?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur zweiten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf des Luftreinhalteplans greift die Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan 2009 teilweise in inhaltlich und strukturell überarbeiteter Form erneut auf. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden entsprechende Zeiträume benannt. Insofern wird auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen. Auch von hier aus möchte ich noch einmal motivieren: Bis 12.04. ist die öffentliche Beteiligung auf leipzig.de, im Umweltinformationszentrum und im Stadtbüro möglich. Beteiligen Sie sich an der Diskussion der Maßnahmen, die wir in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorsehen!

Zur ersten Frage.

Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält eine tabellarische Übersicht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Jahr 2009. Auch ist eine Bewertung vorgenommen worden. Ein Grund für die Nichtumsetzung von Maßnahmen kann insbesondere darin liegen, dass Maßnahmen nur bei Bedarf umzusetzen waren bzw. sind oder dass bei Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen es faktisch kein Projekt gab, für das eine solche Reduzierung erforderlich war.

Zur dritten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf benennt die Kosten für die Umsetzung der sogenannten A-Maßnahmen in konkreten Zahlen. Bei den B- und C-Maßnahmen wird eine qualitative Wertung vorgenommen. Insofern wird auch hier auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen.

Hobusch (FDP): “Innovationen fördern statt Verbote fordern”

Innovationen fördern statt Verbote fordern

Pressemitteilung:

Angesichts der durch das Bundesverwaltungsgericht heute bestätigten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sagt René Hobusch:

„Eine Gerichtsschelte oder ein Rumhacken auf den Klägern bringt jetzt nichts. Das Klagerecht ist zentral in unserem Rechtsstaat. Daran dürfen wir nicht rütteln – auch wenn manchem das Ergebnis nicht gefällt.”

Vielmehr setzt der Liberale weiter auf die Innovationsfähigkeit der Automobilindustrie und appelliert an die Verantwortung der deutschen Autobauer:

„Es war für den Tüfftler Rudolf Diesel sicherlich komplizierter, den nach ihm benannten Motor zu entwickeln, als für Ingenieure im 21. Jahrhundert, den Diesel jetzt umweltfreundlich weiterzuentwickeln.“

Weiter forderte Hobusch:

„Keine erneuten Abwrackprämien für Altdiesel! Die Autoindustrie war gewarnt. Sie muss jetzt Lösungen finden und zwar ohne Steuermilliarden. Die bekommt sie über Steuereinsparungen bei sinkenden Gewinnen ohnehin hintenrum zurück.“

Mit Blick auf Leipzig und die hier häufig geforderten Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge mahnte Hobusch die Fraktionen im Stadtrat zur Zurückhaltung und rief zugleich den Oberbürgermeister auf, alle Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan umzusetzen und nicht mit zweierlei Maß wie bei der Umweltzone zu messen. Einfahrverbote als letztes Mittel müssten für Verwaltung und städtische Unternehmen einerseits, sowie private Autofahrer und den Wirtschaftsverkehr andererseits gleichermaßen gelten. Für weniger einschneidende Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan, wie die Umsetzung von Baumpflanzungen, müsse notfalls mehr Geld im Doppelhaushalt 2019/2020 eingeplant werden, um Fahrverbote abzuwenden.

“Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge haben wirtschaftliche Folgen insbesondere für Arbeitnehmer, Pendler und Unternehmer. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der aktuellen verkehrspolitischen Debatte in unserer wachsenden Stadt Leipzig einen attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV weiterzuentwickeln”,

so der Freidemokrat Hobusch.

Hobusch (FDP): „15 Millionen Euro aus DDR-Vermögen für Eierschecke mit Aussicht in Dresden sind maßlos“

15 Millionen Euro aus DDR-Vermögen für Eierschecke mit Aussicht in Dresden sind maßlos

Pressemitteilung:

Als „maßlos“ bezeichnet der Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) Forderungen aus Dresden, einen Teil der 58 Millionen Euro DDR-Unternehmensvermögen für den Dresdener Fernsehturm einzusetzen. Der Dresdener Stadtrat Holger Zastrow hatte 15 Millionen Euro dafür angeregt. Dies entspricht einem Anteil von über 25 Prozent der Gesamtsumme.

„14 Prozent der Sachsen leben in Dresden. 25 Prozent vom Kuchen für sich zu fordern, ist maßlos. Gegenüber Leipzig wird Dresden bereits heute bevorteilt – zum Beispiel bei der Finanzierung von Kultureinrichtungen. Es wird Zeit, dass manch Dresdner von seinem hohen Ross runterkommt und mal über die Stadtgrenzen hinaus blickt“,

so Hobusch weiter.

“Nicht nur in der Lausitz, sondern in weiten Teilen des Freistaates stehen wir vor einem grundsätzlichen Strukturwandel. Auf den Straßen fehlen Polizisten, in den Schulen Lehrer. In den wachsenden Städten wie Leipzig braucht es dringend Schulen und Kitas – denn das was da ist, ist teils mangelhaft ausgestattet. Die Straßen und Brücken bröseln uns teils unterm Hintern weg“,

beschreibt Hobusch die Herausforderungen und ergänzt:

„Aus Leipziger Perspektive fallen mir zig Baustellen ein, in denen die Millionen sehr gut und vor allem nachhaltig in die Entwicklung des Freistaates investiert wären. Wenn man in Dresden eine Eierschecke mit Aussicht in DDR-Ambiente für die dringendste Herausforderung hält, dann mische ich mich als Leipziger da nicht ein, sondern schüttele nur peinlich berührt den Kopf. Aber dann möge man an der Elbe nicht nach mehr greifen, als einemzusteht.”

Keine Busse, keine Trams, kein Geld

Ein kostenfreier ÖPNV ist kurzfristig nicht umsetzbar, da dies zu einem Anstieg der Fahrgastzahlen führen würde. Die entsprechenden Kapazitäten durch Neuanschaffungen von Bussen und Straßenbahnen lassen sich kurzfristig nicht erhöhen. Dies gilt umso mehr, bei einer deutschlandweiten Einführung, wenn alle Kommunen plötzlich Busse und Bahnen kaufen müssen.

Eine Finanzierung aus dem Haushalt der Stadt Leipzig ist – wie bei den meisten anderen Kommunen auch  – nicht möglich. Eine Umsetzung wäre nur realistisch, wenn der Bund die entsprechenden Mittel zum Ausgleich des Einnahmeausfalls zur Verfügung stellt. Gleiches gilt auch für den erheblichen Investitionsaufwand für neue Busse und Bahnen. Leider bleibt die Bundesregierung die Antwort zur Finanzierung schuldig. Wer nicht sagt wo das Geld herkommen soll, handelt unseriös.

Geringere Preise führen tendenziell zu mehr Fahrgästen im ÖPNV und zu einer Reduzierung des KFZ-Verkehrs. Ob und in welchem Umfang das angesichts der entstehenden Einnahmeausfälle für Leipzig sinnvoll erscheint, werden wir im Ausschuss für Mobilität und Verkehr diskutieren.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 24. Februar 2018

Sonderaufgaben in Ämtern der Stadt Leipzig

Sonderaufgaben in Ämtern der Stadt Leipzig

Anfrage:

  1. Gibt es über den Einsatz in der Task-Force für Kita- und Schulhausbau hinaus in den Ämtern der Stadt Leipzig weitere mit Sonderaufgaben betraute Mitarbeiter, die ähnlich der Task-Force für Kita- und Schulhausbau für ihre ursprünglich zugewiesenen Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen?

  2. Wie wirkt sich das auf den Stellenplan der betroffenen Ämter aus?

Anfrage im Allris

Antwort:

Gibt es über den Einsatz in der Task-Force für Kita- und Schulhausbau hinaus in den Ämtern der Stadt Leipzig weitere mit Sonderaufgaben betraute Mitarbeiter, die ähnlich der Task-Force für Kita- und Schulhausbau für ihre ursprünglich zugewiesenen Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen?

Um den dringenden Kita- und Schulhausbau zu forcieren, wurde die Task Force Schulhausbau /Projektgruppe Asylräume gebildet. Es wurde ein Organisationsbüro installiert, welches die Fachkompetenzen aller beteiligten Ämter zur Erledigung der anstehenden Aufgaben bündelt.

In die Task Force eingegangen sind nicht nur Stellen bzw. -anteile und Personen, sondern auch deren entsprechende Aufgaben, die meist der hier notwendigen Fachlichkeit dienen.

Das Organisationsbüro besteht aus 9 Stellen, wovon 7 Stellen Aufgaben aus ihrem bisherigen Bereich vollumfänglich (4 Stellen Amt für Bauordnung und Denkmalpflege) oder teilweise (z.B. 1 Stelle Sozialamt, Bereich Unterbringung von Asylsuchenden) mitgenommen haben.

Die Stellen aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege erfüllen dabei, als sog. UBA II, Aufgaben der Unteren Bauaufsicht, die sie sonst im Fachamt erledigen würden. Damit wird die volle Kapazität der Bearbeitung von baubehördlichen Anträgen abgesichert.

Weitere Verlagerungen von Stellen für Sonderaufgaben in dieser Dimension gibt es derzeit nicht.

Allerdings wird es immer wieder Aufgaben oder Projekte geben, deren Priorisierung einer schnellen organisatorischen Lösung bedürfen, die es wiederum erforderlich macht, für einen befristeten Zeitraum auf Personen und/oder Stellen aus der Stadtverwaltung zurückzugreifen.

Dazu erfolgen bilaterale Abstimmungen zwischen den involvierten Fachbereichen.

Da es sich in der Regel um befristete Verschiebungen handelt, haben diese keine Auswirkungen auf den Stellenplan der Stadtverwaltung, bei der Aufgabenerfüllung im abgebenden Bereich muss auf ausgewogene Fristen geachtet werden, was auch funktioniert. In besonders akuten Fällen kann auf den Stellenpool für unterjährig beginnende Projektaufgaben der Stadtverwaltung zurückgegriffen werden. Die Stellen sind dann für max. 12 Monate nutzbar.

Ein aktuelles Beispiel der Stellenverlagerungen für andere Aufgaben ist: AJuFaBi: 2,00 Sozialarbeiter UmA gewandelt in SB Bearbeitung Tagespflege (befristet bis 30.06.2018)

Antwort im Allris

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Anfrage:

Die Stadt Leipzig benötigt dringend Kita-Plätze. Laut Bürgermeister Prof. Fabian, weil man Kitas nicht so schnell bauen könne, wie Kinder geboren würden. In Wahrheit gibt es seit Jahren nicht ausreichend Plätze, um über das gesamte Jahr den Bedarf zu decken. Die so entstandene Bugwelle hat offenbar mittlerweile so große Auswirkungen erreicht, dass die Stadtverwaltung zu diesem Mittel greift.

Hierzu fragen wir an – auch vor dem Hintergrund der Debatten über die Nutzung von Wohnungen für kurzzeitige Vermietungen (bspw. über Online-Plattformen) und die hierbei behauptete Zweckentfremdung:

  1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?
  2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von “Mini-Kitas” in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungsmarkt entzogen werden?
  3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von “Mini-Kitas” sichergestellt werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?

Es werden für die Betreuung von Kindern geeignete Räumlichkeiten gesucht, um zusätzliche Kapazitäten für bestehende Kitas zu schaffen. Diese sind nicht in erster Linie Wohnungen. Sollte in diesem Zusammenhang dennoch auch Wohnraum künftig dafür genutzt werden sollen, wäre dies mit den zuständigen Behörden im Einzelfall abzuklären.

2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von „Mini-Kitas“ in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungs-markt entzogen werden?

Derzeit wird noch geprüft, ob geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Angesichts der Anforderungen an die Geeignetheit von Räumlichkeiten für die Betreuung von Kindern ist nicht davon auszugehen, dass dem Wohnungsmarkt größere Flächen entzogen werden können.

3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von „Mini-Kitas“ sichergestellt werden?

Bereits jetzt befinden sich Kindergärten integriert in Wohnbebauungen. Das ist ein praktiziertes Miteinander. Der Deutsche Mieterbund informiert dazu: „Wenn Kinder lachen und spielen, ist dieser Lärm nicht mit Verkehrslärm, Diskotheken- oder Baustellenlärm vergleichbar. Mit einer Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt, dass durch Kindertageseinrichtungen, Spiel- oder Bolzplätze hervorgerufene Geräuschpegel keine „schädlichen Umwelteinwirkungen“ und damit in aller Regel hinzunehmen sind.“

Antwort im Allris

Gabelmann (PIRATEN): “Fahrscheinfreier Nahverkehr ist möglich – Leipzig als Modellkommune beantragt”

Fahrscheinfreier Nahverkehr ist möglich

Pressemitteilung:

Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann, Aufsichtsrätin des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes, hat beantragt, sich mit der Stadt Leipzig und den Leipziger Verkehrsbetrieben als Modellregion für die Einführung eines fahrscheinlosen Nahverkehrs zu bewerben. Dazu die Piratin:

„Nachdem Befürwortern eines umlagefinanzierten öffentlichen Nahverkehrs jahrelang Steine in den Wege gelegt wurden, ist nun offenbar die geschäftsführende Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß nur mit einem starken öffentlichen Nahverkehr nachhaltige Verkehrspolitik möglich ist. Gerade Leipzig eignet sich aufgrund einiger regionaler Besonderheiten wie Wachstum, Einbindung in die Region Halle/Leipzig und der grundsätzlichen Bereitschaft von Politik, Verwaltung und Verkehrsbetrieben ganz hervorragend für die Einführung eines solchen Modells.“

Das bisher in die Diskussion eingeführte Argument, fahrscheinfreier ÖPNV sei viel zu teuer, bauintensiv, komplex und der Ausbau dauerte ewig, erweist sich laut Studien als wenig stichhaltig. Bereits heute planen und bauen Bund und Länder für Millionen jahrelange Straßenbauprojekte, die im übrigen ebenfalls von der Gemeinschaft bezahlt und gratis benutzt werden können – ohne öffentliche Debatte. Inhaftierte Schwarzfahrer kosten im Jahr über zweihundert Millionen Euro. Ebenso verursacht die Infrastruktur wie Fahrkartenautomaten, deren Instandhaltung und Fahrscheinkontrolleure erhebliche, dann wegfallende Kosten.

Gesundheitliche Probleme durch Schadstoffbelastung müssen kostenintensiv behandelt werden, was das öffentliche Gesundheitssystem belastet, es entstehen auch Kosten für Arbeits- und Verdienstausfall und somit ein Schaden für die Wirtschaft. Ebenfalls nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Gebäudeaußenreinigung und Denkmalschutz etc., welche durch Schadstoffbelastungen verursacht werden.

Gabelmann, die in der Leipziger Freibeuterfraktion unter anderem die Themen Stadtentwicklung, Bau und Verkehr bearbeitet, weiter:

„Insgesamt eine bisher viel zu wenig beachtete Lösung für das jetzt schon vermehrt auftretende Problem, daß Bus und Bahn zu Stoßzeiten oft überbelegt sind, sehen ich unter anderem in der gesellschaftliche Akzeptanz und Förderung von viel mehr Flexibilität bei Arbeitszeit-Beginn und -Ende. Bei Kita-, Schul- und Arbeitszeiten sowohl Früh- als auch Spätaufsteher zu berücksichtigen, würde wirtschaftliche, ökologische und gesundheitliche Belastungen enorm reduzieren und birgt großes Potential. Leipzig als zukunftsträchtige Stadt könnte hier neue Wege ausprobieren.“

Für die nächsten Wochen wird eine Positionierung der Stadt Leipzig und eine Stellungnahme der Leipziger Verkehrsbetriebe LVB erwartet.

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Anfrage:

Die Stadt Leipzig weist auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum hin.

Daher fragen wir:

  1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?
  2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?

Die Polizei darf zu verschiedenen Zwecken und Voraussetzungen videoüberwachen. Zum Zweck der Strafverfolgung darf sie ohne Wissen des Betroffenen außerhalb von Wohnungen auf der Grundlage § 100 f Strafprozessordnung Bildaufnahmen herstellen.

Schließlich kann der Polizeivollzugsdienst nach § 38 Abs. 2 SächsPolG an den in § 19 Abs. 1 Nr. 2 dieser Grundlage genannten Orten und gefährdeten Objekten (wie z. B. Verkehrs- oder Versorgungsanlagen oder -einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Amtsgebäuden)  oder in unmittelbarer Nähe personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen von Personen erheben bzw. anordnen.

Die Kamerastandorte der Polizeidirektion sind bekannt. Nicht bekannt ist eine unbestimmte Anzahl von Überwachungskameras, die durch Dritte betrieben werden, ggf. auch ohne Genehmigung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Aus technischer Sicht ist eine Veröffentlichung von Fachdaten (hier: Standorte von Überwachungseinrichtungen) möglich, wenn die entsprechenden Daten (Standortkoordinaten, ggf. ergänzende Fachdaten) zur Verfügung gestellt werden.

Dies ist allerdings in vielen Fällen nicht möglich. Aufgrund der mangelnden Einflussnahme und Kenntnisse der Stadtverwaltung auf die Kamerastandorte wird eine Aufnahme in den online Themenstadtplan abgelehnt.

2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Die Stadt Leipzig hat keinen Einfluss auf die Auswahl der geeigneten Plätze und Gebäude für die polizeiliche Videoüberwachung. Diese obliegt gemäß o. g. Rechtsgrundlagen ausschließlich der Polizei. Hinweise an das Ordnungsamt zu illegal angebrachten Kameras an privaten Gebäuden werden zur Bearbeitung an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgegeben.

Antwort im Allris

Spätverkaufsstellen in Leipzig

Spätverkaufsstellen in Leipzig

Anfrage:

Vor dem Hintergrund, dass nach Aussage des Ordnungsamtes Kontrollen in Spätverkaufsstellen im Stadtgebiet Leipzig nur aufgrund konkreter Beschwerden durchgeführt werden, fragen wir:

  1. Wie viele Kontrollen in Spätverkaufsstellen wurden 2015, 2016 und 2017 durchgeführt? Wie viele davon aufgrund konkreter Beschwerden durch Anwohner auf Basis welcher Tatbestände (wie z.B. Lärm, Überschreitung der gesetzlichen Öffnungszeiten,…)?
  2. Wie oft wurden seit 2015 jedes Jahr Bußgelder verhängt? In welcher Höhe wurden die Bußgelder durchschnittlich sowie in Summe jedes Jahr verhängt?
  3. Wie schätzt der Oberbürgermeister die rechtliche Situation einer erfolgreichen Handhabung von Spätverkäufen in der Dresdner Neustadt ein? Welche Gestaltungsmöglichkeiten sieht der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund für Leipzig.

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zur ersten Frage.

Es erfolgt keine statistische Erfassung von Spätverkaufsstellen als solche. Eine statistische Erfassung von Verstößen gegen das Sächsische Ladenöffnungsgesetz bzw. von Kontrollen der gesetzlichen Regelungen für das Jahr 2015 fand nicht statt. 2016 erfolgten 33 Kontrollen, 2017 52 Kontrollen, insgesamt betroffen: 43 Objekte. Anlass der Kontrollen waren in zehn Fällen Beschwerden über Lärm und in 33 Fällen Hinweise zum Offenhalten einer Verkaufsstelle außerhalb der zulässigen Ladenöffnungszeiten.

Zur zweiten Frage.

Für das Jahr 2015 wurden zwei Bußgelder in Höhe von jeweils 500 Euro wegen vorsätzlichen Handelns verhängt. 2016 verteilt sich die Zahl der verhängten Bußgelder auf zwei fahrlässig begangene Verstöße, geahndet mit 250 Euro, und zwei vorsätzliche Verstöße, die mit 500 Euro geahndet wurden. 2017 sind neun Verfahren eingeleitet worden wegen fahrlässiger Verstöße, geahndet mit jeweils 250 Euro, und elf Verfahren wegen Vorsatz, geahndet mit jeweils 500 Euro. Nicht aufgeführt sind noch nicht abgeschlossene bzw. wegen eingelegten Einspruchs beim Amtsgericht verhandelte bzw. zu verhandelnde Bußgeldsachen.

Zur dritten Frage.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich zulässiger Ladenöffnungszeiten von Verkaufsstellen sind in Dresden und Leipzig normidentisch. In welchem Maß Verkaufsstellen in der Dresdner Neustadt die Öffnungszeiten überziehen, entzieht sich unserer Kenntnis. Es gibt zumindest keinen seitens der Stadt Dresden vorgegebenen Freibrief einer Sonderregelung für selbsternannte Spätverkaufsstellen. Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz kennt den Begriff der Spätverkaufsstelle bzw. Späti nicht; es regelt lediglich die Öffnungszeiten.

Die Stadt Leipzig hat im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und des Ladenöffnungsgesetzes die Aufsicht über die Einhaltung als weisungsfreie Pflichtaufgabe. Sie kann von der Durchsetzung eines gesetzlichen Verbots entsprechend des eingeräumten Ermessens nicht aus Gründen absehen, die nach dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz verboten und daher als Gründe für die Duldung der verbotenen Handlung kraft Gesetzes ausgeschlossen sind. – Sprich: Da wir keine Öffnungsklausel für Ladenöffnungszeiten haben, müssen sich alle Verkaufsstellen in der Stadt Leipzig an den normierten Öffnungszeiten orientieren. Ich kann dort als Kommune nichts anderes regeln. Insofern gibt es auch für den Oberbürgermeister aus der originären Zuständigkeit keinen Handlungsspielraum.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Rosenthal, zunächst vielen Dank für die Beantwortung. – Sie haben ausgeführt zur Frage 1, dass im Jahr 2016 33 Verfahren und im Jahr 2017 52 Verfahren durchgeführt worden sind. Zur Frage 2 haben Sie ausgeführt, dass in 2016 zweimal je 250 Euro Bußgeld wegen fahrlässiger Verstöße und zweimal je 500 Euro Bußgeld wegen vorsätzlicher Verstöße und dass in 2017 neunmal wegen fahrlässiger Verstöße und elfmal wegen vorsätzlicher Verstöße Bußgelder in gleicher Höhe verhängt worden sind. Setzt man das ins Verhältnis zur Steigerung der Fallzahlen, ergibt sich eine Steigerung um zwei Drittel, nämlich von 33 in 2016 auf 52 in 2017, und bei der Erhebung von Bußgeldern eine Steigerung um das Fünffache von 2016 auf 2017. Können Sie noch etwas zu den Ursachen sagen? Geben Sie mir recht, dass man, unbefangen betrachtet, von einer gewissen Zunahme des Verfolgungsdrucks sprechen kann?

Bürgermeister Rosenthal:

Wir haben ja heute auch schon über die Thematik Sperrstunde diskutiert. Wir müssen auch mit Blick auf andere Ordnungssachverhalte feststellen, dass sich aufgrund der Verdichtung unserer Stadt die in den unterschiedlichen Lebenssachbereichen bevorzugten Nutzungen dazu führen, dass das Anzeige- und Beschwerdeverhalten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zunimmt und das, was in der Vergangenheit möglicherweise bei uns nicht angezeigt wurde, jetzt angezeigt wird. Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig ist als Ordnungsbehörde gehalten, Recht und Gesetz durchzusetzen. So kommt es dann auch zu Fallzahlsteigerungen und bei Verstößen auch zur Einleitung von Bußgeldverfahren. Aus Sicht des Ordnungsdezernenten kann ich keinen unnötig überzogenen Druck erkennen. Wir reagieren auf das Beschwerde- und Anzeigeverhalten der Bevölkerung.

[…]

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Rosenthal, scheinbar herrscht doch ein bisschen Unverständnis bei den Betroffenen vor. Sie haben jetzt wiederholt von Bußgeldern gesprochen. In Presseanfragen haben Sie ausgeführt, Sie hätten keine Bußgelder verhängt, sondern es handele sich um Zwangsgelder in Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Können Sie noch einmal den Unterschied zwischen Bußgeld und Zwangsgeld aufklären? Sind Sie der Meinung, dass es für einen solchen Ladenbetreiber wirtschaftlich einen Unterschied macht, ob er ein Bußgeld oder ein Zwangsgeld in dreistelliger Höhe bekommt?

Bürgermeister Rosenthal:

Bußgelder werden in Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängt; das ist korrekt. Ein Zwangsgeld ergibt sich – das wissen Sie auch – aus einem verwaltungsrechtlichen Verfahren. Danach bin ich aber nicht gefragt worden. Ich bin gefragt worden, wie viele Bußgelder verhängt worden sind, und das habe ich ausgeführt.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Ist daraus zu schließen, dass es neben Bußgeldverfahren auch noch Zwangsgeldverfahren in einer bisher nicht bekannten Anzahl, weil die Frage diesen Begriff nicht verwendet hat, gegeben hat, und, wenn ja, können Sie dazu ad hoc noch etwas ausführen?

Bürgermeister Rosenthal:

Ja, das ist so. Die hat es gegeben. Ich kann die Zahlen gerne im Fachausschuss nachtragen.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Können Sie uns bitte die Frage im Nachgang schriftlich beantworten?

Bürgermeister Rosenthal:

Ja, kann ich machen.