Kongressverbot für Baubürgermeister Dienberg? – Viel Stückwerk, aber ohne Konzepte

Stadtratsdebatte zum Nachhaltigkeitsszenario: Wie gut wird die 2018 beschlossene Planung umgesetzt? Das Ziel für die Mobilität der Leipziger ist glasklar formuliert und unstrittig. Seitdem müsste die Verwaltung Planungen und Konzepte liefern, aber diese kommen nicht. Oberbürgermeister Jung stellte zu Beginn acht Thesen vor. Diese stünden, so Fraktionsvorsitzender Sven Morlok (FDP), im Einklang mit dem Nachhaltigkeitsszenario und würden von den Freibeutern unterstützt. „Wenn man jedoch zu Recht feststellt, dass die PKW in Leipzig im Durchschnitt 23 Stunden pro Tag parken, darf man es nicht zulassen, dass der Baubürgermeister das Konzept für den ruhenden Verkehr, das dem Stadtrat bis Ende 2021 vorzulegen war, bis heute noch nicht vorgelegt hat.

“ Morlok empört sich: “Der Baubürgermeister liefert nicht. Fußverkehrs- und Radverkehrsentwicklungsprogramm, das Konzept zum ruhenden Verkehr: noch nicht fertiggestellt, teilweise noch nicht einmal in Sicht. Das Straßen- und Brückenbauprogramm kommt nicht voran. Die Probleme beim Erhalt von Baugenehmigungen sind groß. Für die seit Jahren geplante Verkehrsuntersuchung zum Mittleren Ring Südost wird bereits jetzt angenommen, dass sie nicht mal Ende 2025 fertig wird. Das Baudezernat macht seine Hausaufgaben nicht. Manchen Kindern wird Stubenarrest gegeben, bis die Hausaufgaben erledigt sind. Stubenarrest, ist nichts für einen Baubürgermeister, aber wie wäre es mit Kongressverbot, bis die Konzepte vorliegen?”

Auslöser für die erneute Debatte zum Mobilitätsszenario war die spontane Anordnung des Oberbürgermeisters zur Markierung eines Radstreifens vor dem Hauptbahnhof. Die Anordnung wurde Ende März ausgesprochen, die Umsetzung bereits im April vollständig abgeschlossen.

„Für nichts sind Kapazitäten da. Die Fristen verstreichen am laufenden Band. Die Stadt kann auch die verlängerten Fristen nicht halten. Die vorübergehende Freigabe des Liviaplatzes hat Wochen gedauert. Eine Baustellenampel in der Zschocherschen Straße einzurichten dauert nach städtischer Planung mehrere Monate. Wenn aber der VeloCity-Kongress in der Stadt tagt, dann kann man plötzlich innerhalb weniger Tage Radwege markieren.” wundert sich Morlok.

Probekiffen in Leipzig: Leipzig als Modellkommune

Leipzig soll sich als Modellkommune für das Cannabis-Projekt der Bundesregierung bewerben. So beantragen es die Freibeuter im Leipziger Stadtrat. In dem Bundesprojekt soll der kontrollierte und lizenzierte Vertrieb von Hanf zu Genusszwecken getestet werden.

Sven Morlok (FDP) begründet den Wunsch nach der Bewerbung: “Es gilt zu klären, wie kommerzielle Lieferketten sich auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt auswirken. Um dies wissenschaftlich untersuchen zu können, braucht es Städte, die hier als Vorreiter wirken. Leipzig sollte die Chance ergreifen, diese Fragestellungen beispielhaft für eine der größten ostdeutschen Städte zu klären.”

Neben dem Testlauf für kommerzielle Lieferketten will die Bundesregierung außerdem den Anbau im Privaten sowie in nicht gewinnorientierten Vereinigungen ermöglichen.

Morlok stellt fest: “Cannabis wird – das ist kein Geheimnis – von einem nicht unerheblichen Teil der Gesellschaft konsumiert. Das stellt einen großen Wirtschaftszweig in Deutschland dar, dessen Gewinne am Staat vorbeigehen. Die Legalisierung erlaubt allerdings, Risiken wie die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verringern, den Jugendschutz sicherzustellen und das Thema im Sinne von Suchtpräventionsprogrammen zu begleiten.”

Zeitplan zur Verkehrsuntersuchung Mittlerer Ring Südost

Anfrage:

Im Jahr 2025 endet das zehnjährige Moratorium der Trasse Mittlerer Ring Südost. Bürgermeister Dienberg sicherte zu, die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vor Ablauf des Moratoriums vorlegen zu können.

Wir fragen dazu an:

  1. Bis wann werden für die Untersuchung vorbereitende Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung ergriffen?
  2. Wie ist der Zeitplan, der sicherstellt, dass das Ergebnis der Untersuchung vor Ablauf des Moratoriums vorliegt?
  3. Bis wann muss die Ausschreibung spätestens erfolgen, damit das Ergebnis der Untersuchung rechtzeitig vorliegt?
  4. Wer wird im Prozess beteiligt?

Antwort:

Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.

Die vorbereitenden Maßnahmen haben mit den ersten Abstimmungen über den Rahmen und den Umfang der Verkehrsuntersuchung begonnen. Es wurde dabei beschlossen, die Untersuchung mit dem sich derzeit im Aufbau befindlichen neuen Verkehrsmodell der Stadt durchzuführen, da sich mit diesem die Chance bietet, neben dem MIV auch den ÖPNV und den Radverkehr in der Untersuchung mit zu betrachten. Dies ermöglicht es, neben dem Mittleren Ring auch alternative Maßnahmen im Bereich des Umweltverbundes fundiert zu untersuchen, die zur verkehrlichen Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz beitragen könnten. Durch die Einbindung der verschiedenen Verkehrsmittel in die Untersuchung, können mit dem neuen Verkehrsmodell mögliche Verlagerungseffekte zwischen den Verkehrsmitteln sowie Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr besser untersucht und somit Maßnahmen im Sinne der Mobilitätsstrategie 2030 bewertet werden.

Aufgrund einer sechsmonatigen Verzögerung bei der Erstellung des neuen Prognosemodells, steht dieses jedoch voraussichtlich erst Ende 2024 zur Verfügung. Hierdurch verschiebt sich auch der Start der Verkehrsuntersuchung auf Anfang 2025. Die Ausschreibung soll innerhalb des dritten Quartals 2024 erfolgen. Bei einer geschätzten Bearbeitungszeit von 18 Monaten, lägen die Ergebnisse dann im dritten Quartal 2026 vor. Aufgrund der fachlichen Entscheidung, das neue Verkehrsmodell für die Verkehrsuntersuchung anzuwenden, wird es nicht möglich sein, dass die Ergebnisse vor Ablauf des Moratoriums vorliegen. Da jedoch die Vorteile der Nutzung des neuen Verkehrsmodells überwiegen, wurde dieser Weg gewählt.

Die notwendigen Prozessbeteiligten werden im Rahmen der Vorbereitung der Untersuchung noch bestimmt.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Nachfragen zur verkehrsrechtlichen Anordnung im Bereich des Hauptbahnhofs

Anfrage:

Zur verkehrsrechtlichen Anordnung der Neuaufteilung des Verkehrsraums im Bereich des Innenstadtrings vor dem Hauptbahnhof blieben im Rahmen der Fragestunde der vergangenen Ratsversammlung einige Nachfragen offen.

Wir fragen daher an:

  1. Handelt es sich bei der in Rede stehenden Fläche vor dem Hauptbahnhof um einen Unfallschwerpunkt wie er im Freistaat Sachsen im Jahr 2023 als Unfallschwerpunkt definiert ist und besteht aufgrund dessen für die Stadt Leipzig eine Rechtspflicht zur Umsetzung der vorgenommenen Maßnahmen?
  2. Wann wurde die verkehrsrechtliche Anordnung ausgesprochen und bis wann wäre die Umsetzung der Maßnahme nach rechtlicher Frist spätestens durchzuführen gewesen? (Wir bitten um Beifügung der verkehrsrechtlichen Anordnung.)
  3. Gab es für den Bereich vor dem Hauptbahnhof und für den Martin-Luther-Ring eine vorangegangene Simulation und welche Ergebnisse haben diese Simulationen ergeben?

Antwort:

Zur Frage 1:

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Verwaltung ist, gemäß § 45 (1) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu gewährleisten. Ein Indiz für eine fehlende Sicherheit ist die Unfalllage. Die StVO enthält jedoch nicht die Vorgabe, dass die Verwaltung erst tätig werden muss, wenn die Kriterien einer (Massen-)Unfallhäufungsstelle erreicht sind. Auch eine erhöhte Unfalllage ist als Anlass ausreichend, um Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen und zu ergreifen.

Im aktuellen Protokoll der Verkehrsunfallkommission wird zum einen der Bereich vor dem Hauptbahnhof als Massenunfallhäufungsstelle sowie die Fußgängerquerung in Höhe des Ostzugangs als Unfallhäufungsstelle aufgeführt.

Zwischenzeitlich wurde die Unfalllage für den Bereich vor dem Hauptbahnhof geprüft. In 2022 wurden 12 Fahrunfälle polizeilich registriert. Damit wird der für eine Massenunfallhäufungsstelle erforderliche Wert von 15 Unfällen des gleichen Unfalltyps pro Jahr unterschritten. Wie eingangs erwähnt, entbindet dies jedoch die Verwaltung nicht davon, geeignete Maßnahmen zur Behebung der erhöhten Unfalllage umzusetzen.

Zur Frage 2:

Der Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgte am 29.03.2023. Am 31.03.2023 wurde die erste Änderung und am 24.04.2023 die zweite Änderung zur verkehrsrechtlichen Anordnung erlassen. Die StVO enthält keine Vorgaben, bis zu welchem Zeitpunkt eine verkehrsrechtliche Anordnung umzusetzen ist. Gemäß § 45 (5) StVO ist der zuständige Baulastträger für die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung jedoch verpflichtet.

Zur Frage 3:

Für den Bereich vor dem Hauptbahnhof wurde in 2020/2021 eine Voruntersuchung einschließlich Simulation durchgeführt. Bestandteil der Untersuchung war die Verbesserung der ÖPNV-Bevorrechtigung an den Lichtsignalanlagen vor dem Hauptbahnhof sowie die mögliche Einordnung von Radverkehrsanlagen. Die Ergebnisse aus der Voruntersuchung zeigten, dass die Lichtsignalanlagen vor dem Hauptbahnhof hinsichtlich der ÖPNV-Bevorrechtigung deutlich verbessert werden konnten. Es zeigte sich jedoch auch, dass der ursprüngliche verfolgte Ansatz zur Einordnung eines Radfahrstreifens unter Wegfall einer Fahrspur in der Brandenburger Straße und unter Beibehaltung der gleichzeitigen Freigabe des Verkehrs aus der Brandenburger Straße und aus dem Georgiring aufgrund eines gravierenden Rückstaus in der Brandenburger Straße als Lösungsansatz ungeeignet waren.

Daher wurde im Nachgang auf Grundlage einer bereits in 2018 durchgeführten Verkehrsuntersuchung geprüft, ob die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage bei einer getrennten Freigabe der Verkehrsströme aus der Brandenburger Straße und Georgiring erhalten werden kann. Dieses Prüfergebnis war positiv. Mit Fortschreibung der Planung wurde eine Simulation auf Basis der getrennten Freigaben mit ebenfalls positiven Ergebnis durchgeführt.

Am Martin-Luther-Ring wurde keine Anpassung an den Lichtsignalanlagen vorgenommen. Entsprechend gab es keinen Grund im Vorfeld eine Simulation der LSA durchzuführen und notwendige Ressourcen zu binden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Übergangsregelungen aus dem Gesetzesentwurf zum Gebäudeenergiegesetz

Anfrage:

Beim Einbau oder bei der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme, die sowohl Erdgas als auch 100 Prozent Wasserstoff verbrennen kann, darf der Eigentümer im Falle des Beschlusses der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2034 Erdgas ohne Einhaltung der Vorgaben des § 71 GEG nach den Maßgaben des § 71 k GEG nutzen.

Wir fragen dazu an:

  1. Werden die Stadtwerke Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber bis 31. Dezember 2023 einen Transformationsplan für die verbindliche, vollständige Umstellung der Versorgung ihrer Kunden auf Wasserstoff bis zum Ablauf des 31. Dezember 2034 vorlegen?
  2. Werden die Stadtwerke Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber bis 31. Dezember 2023 die rechtlichen Voraussetzungen für den Netzumbau, insbesondere zur Einstellung der Erdgasversorgung der angeschlossenen Kunden über das zu transformierende Netz bis spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2034 vorlegen und dies von der zuständigen Regulierungsbehörde gegenüber dem Verantwortlichen bestätigen lassen?
  3. Werden die Stadtwerke Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber den Gebäudeeigentümern bis 31. Dezember 2023 eine Garantie vorlegen, dass die Wasserstoffinfrastruktur innerhalb von zehn Jahren, spätestens jedoch ab dem 1. Januar 2035, in Betrieb genommen wird?

Für den Fall, dass eine oder mehrere der vorgenannten Erklärungen nicht abgegeben werden:

  1. Aus welchen Gründen werden diese Erklärungen nicht abgegeben?
  2. Welche Entscheidungen müsste der Stadtrat treffen, um sicherzustellen, dass diese Erklärungen abgegeben werden?

Antwort:

Das Gebäudeenergiegesetz ist noch nicht verabschiedet. Gerade die Regelungen einer möglichen Transformation des bestehenden Gasversorgungsnetzes in ein mögliches zukünftiges Wasserstoffversorgungsnetz werden aktuell auf allen Ebenen der Politik und der energiewirtschaftlichen Verbände umfassend diskutiert. Die in der Anfrage genannten Termine und Inhalte stammen aus dem Gesetzesentwurf und haben daher noch zu keinen Umsetzungsaktivitäten geführt. Parallel wird durch den Gesetzgeber das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung erarbeitet, auch hier bleibt der konkrete Regelungsinhalt abzuwarten.

Zur Frage 1:

Die Leipziger Stadtwerke und die Netz Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber erarbeiten gemeinsam mit der Stadt Leipzig eine kommunale Wärmeplanung. Im Rahmen dieses Projekts wird bis zum 31.12.2023 ein erster Plan für Leipzig vorliegen. Im Wärmeplan werden die Handlungsoptionen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt dargestellt, welche als Basis für Entscheidungen im Leipziger Stadtrat dienen können.

Welche Bedeutung Wasserstoff für Endkunden innerhalb dieser Planung haben könnte, wird gerade in der Projektgruppe unter Leitung der Stadt Leipzig erarbeitet. Ein möglicher Transformationsplan wird dieser städtischen Planung folgen.

Zur Frage 2 bis 4:

Die Regelungen und Fristen zur Erstellung eines Transformationsplanes für die Erdgasversorgung sind noch nicht verabschiedet. Vor der Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanung wird kein separater Gasentwicklungsplan veröffentlicht. Nach der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung werden die Leipziger Stadtwerke und die Netz Leipzig alle erforderlichen Regelungen umsetzen.

Zur Frage 5:

Die Gesetzgebung erfolgt auf Ebene der Bunderegierung. Der Stadtrat sollte umgehend nach dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung diese beschließen und für die Verbindlichkeit der Umsetzung Sorge tragen.

Insbesondere durch die Unterstützung der Beschleunigung von Baumaßnahmen in der Stadt Leipzig und der effizienten Abwicklung von Bauanträgen zur Transformation der Strom‐, Erdgas‐ und Fernwärmeversorgung, kann der Stadtrat die Vorrausetzungen für die Verwaltung schaffen, dass die geforderten Zeitpläne für die Umsetzung – und damit verbunden auch die mögliche Erklärung von Garantien – im Grundsatz machbar werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Leipzig als Modellkommune zur Abgabe von Cannabis

Antrag:

Die Stadt Leipzig bewirbt sich als Modellkommune für das Modellprojekt der Bundesregierung zum kontrollierten und lizensierten Vertrieb von Cannabis zu Genusszwecken.

Begründung:

Wir begrüßen die Pläne der Bundesregierung, den kontrollierten Verkauf von Cannabis einführen zu wollen. Wir wollen, dass auch Leipzig eine wesentliche Rolle in diesem historischen Prozess spielt.

Im Eckpunktepapier plant die Bundesregierung in Säule 2 ein regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten einschließlich einer Evaluation als wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell.

Dabei soll Unternehmen die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht werden.

Dadurch können Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung im Mai in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Frisch vom Bäcker statt nass vor der Haustür: Amtsblatt mit Verteilsystem neu ausschreiben

Gegen den Widerstand der Stadt soll die Verteilung des Amtsblatts neu aufgestellt werden. SPD und Freibeuter wollen einen Anbieter finden, der ein zeitgemäßes Verteilsystem bereitstellt. Aktuell landen tausende Exemplare jeder Ausgabe ungelesen im Müll.

FDP-Stadtrat Sascha Matzke drängt: “Diese Unbeweglichkeit und der Trotz, mit dem sich die Stadtverwaltung gegen Veränderungen sperrt, sind vorbei. Wir reden dauernd von Klimanotstand, aber selbst einfachste Einsparungen verweigert die Stadt. Eine Neuausschreibung hätte großen Effekt: spart Ressourcen und ist viel zuverlässiger in der Zustellung.”

Schon seit Jahren versuchen beide Fraktionen auszuloten, welche Möglichkeiten es für moderne Verteilwege des Amtsblattes gibt. Das Ergebnis eines Prüfauftrages war ernüchternd, eigenes Bemühen der Stadtverwaltung gab es nicht.

SPD-Stadtrat Andreas Geisler erklärt: “Schon vor geraumer Zeit, genauer gesagt, im Jahr 2018 hatten wir einen Antrag im Verfahren, der die Stadtverwaltung dazu bringen sollte, bei der Verteilung des Leipziger Amtsblatts neue, zusätzliche Wege zu gehen. An dieser Forderung ändert sich auch nichts. Denn auch die Informationsvorlage der Verwaltung zur Verteilung des Amtsblatts vom Ende vergangenen Jahres zeigt wenig Ambition, das Thema wirklich anzugehen. Gut ist, dass die digitale Variante des Amtsblatts jederzeit auf leipzig.de abrufbar ist – ein echter Fortschritt. Suboptimal ist hingegen, dass via Twitter auf die aktuell abrufbare Ausgabe hingewiesen wird. Wie viele Leipzigerinnen und Leipziger, die sich für die Inhalte des Amtsblatts interessieren, es womöglich jedoch noch nie im Briefkasten hatten, haben einen Twitteraccount und werden so erreicht? Auch die Begründung, weshalb eine Auslage an stark frequentierten Orten nicht sinnvoll wäre, ist eher dünn. Erfahrungen aus Nachbarstädten sagen da was anderes. Unser gemeinsamer Antrag ist notwendig, um wieder etwas Schwung in dieses Thema zu bekommen.“

Investitionen statt Subventionen

Jährlich über 3 Milliarden Euro Subventionen für das Deutschlandticket und kein Geld für einen verbesserten ÖPNV in Leipzig. Das ist die traurige Förderpolitik des Bundes. Die Randgebiete unserer Stadt sind schlecht an den ÖPNV angebunden. Wichtige Angebotsverbesserungen und der Ausbau des Straßenbahnnet-zes werden verschoben. Die Anschaffung von neuen Straßenbahnen und Bussen wird zeitlich gestreckt. Die Stadt muss den Verkehrsbetrieben zusätzliche Millionen überweisen, um das bestehende An-gebot aufrecht zu erhalten. Zugegeben, wenn man die 3 Milliarden auf die Kommunen aufteilen würde, entfielen auf Leipzig nur 20 Millionen, alle-dings jedes Jahr. Damit könnte man das Angebot deutlich verbessern: mehr moderne Busse und Straßenbahnen; eine verbesserte Anbindung der Rand-lagen der Stadt; die Beseitigung von Langsamfahrstellen, damit der ÖPNV schnell und attraktiv wird. Darüber hinaus könnten wir auch den Ausbau des Straßenbahnnetzes früher in Angriff nehmen. Wer steigt denn wegen einem subventionierten Ticket auf den ÖPNV um, wenn Busse und Bahnen bei ihm nicht halten – niemand!

Sven Morlok, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 08. April 2023

 

Straßenbaumbestand forcieren – Podelwitzer Straße nicht vergessen

Anfrage:

Mit dem Straßenbaumkonzept Leipzig 2030 wird ein strategischer Handlungsrahmen bis zum Jahr 2030 umgesetzt, der auf die Entwicklung des gesamten städtischen Straßenbaumbestandes ausgerichtet ist. Mit seinen Leitlinien und Handlungsprioritäten trägt es den Zielen der nachhaltig wachsenden Stadt Rechnung, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) 2030 und in der Freiraumstrategie der Stadt Leipzig formuliert sind.

Die Erweiterung des Straßenbaumbestandes – als ein wesentlicher Bestandteil der urbanen grünen Infrastruktur – leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes und des Stadtentwicklungsplanes Verkehr und öffentlicher Raum sowie zur Anpassung an den Klimawandel.

Das Straßenbaumkonzept Leipzig 2030 wurde am 27. Juni 2019 vom Stadtrat mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Die Fraktion Freibeuter begrüßt dieses Konzept. Immer wieder melden sich auch hierbei interessierte Bürgerinnen und Bürger und weisen auf noch vorhandene Lücken im Straßenbaumbestand hin.

Deshalb und weil die betroffene Straße in der öffentlichen Langfristplanung nicht auftaucht und hier auch in jüngerer Vergangenheit vermehrt Wohngebiete entstanden, fragen wir an:

  1. Ist die Podelwitzer Straße in Leipzig Wiederitzsch für die Erhöhung des Straßenbaumbestandes vorgesehen?
  2. Wenn ja: Wann und in welchem Ausmaß (hinsichtlich der gegebenenfalls hinderlichen Verkehrsführung)?
  3. Wenn nein: Aus welchen Gründen?
  4. Sollte ein Grund die Erhöhung des Straßenbaumbestandes nur bis zur Grenze der Gemarkung Leipzig sein: Besteht ein Austausch mit der sich anschließenden Kommune über die Fortführung innerhalb derer Gemarkung?

Antwort:

Zur Frage 1 & 2:

Zurzeit finden in der Podelwitzer Straße im Ortsteil Wiederitzsch Pflanzarbeiten statt. Diese werden bis Freitag, 14. April 23 abgeschlossen sein. Es werden 60 Obstbäume in unterschiedlichen Arten und Sorten gepflanzt.

Zur Frage 4:

Mit der Nachbargemeinde Rackwitz wird Kontakt aufgenommen, ob diese die Maßnahmen zur Fortführung der Straßenbaumpflanzungen auf ihren Flächen vornehmen möchte.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Trainees anwerben – Koordination strukturiert im Personalamt angehen

Anfrage:

Ein Trainee ist ein Absolvent, der innerhalb der Verwaltung der Stadt Leipzig als vielfältig einsetzbare Nachwuchskraft aufgebaut werden kann, hierbei durch ein Traineeprogramm mit aufeinander abgestimmten Einsätzen in verschiedenen Abteilungen. Diese Idee kam als Attraktivitätssteigerung der Arbeitgeberinnenmarke Stadt Leipzig auf. Die Förderung, Anwerbung und der strukturierte Einsatz der Trainees ist innerhalb des Personalamts personell zu untersetzen.

Deshalb fragen wir an:

  1. Ist der Einsatz von Trainees durch die Arbeitgeberin Stadt Leipzig aktuell und zukünftig geplant?
  2. Wenn ja, wird die Förderung, Anwerbung und Koordination innerhalb des Personalamts personell untersetzt?
  3. Wie stellt sich dieser Aufgabenbereich innerhalb des Stellenplans des Haushalts der Stadt Leipzig für 2023 und 2024 dar?

Antwort:

Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Stadtverwaltung

Anfrage im Allris