Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Polizeiverordnung über die Waffenverbotszone

Anfrage:

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 24.03.2021 die Polizeiverordnung, die das Mitführen von sogenannten „gefährlichen Gegenständen“ in der Waffenverbotszone untersagt, für rechtswidrig erklärt.

Das OVG begründete sein Urteil mit dem Fehlen von hinreichenden Daten, die belegen, dass „bestimme Arten von Verhaltensweisen“, d.h. das Mitführen von bestimmten Gegenständen wie Messern und/oder Baseballschlägern, „typischerweise, jedenfalls aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ zu einem Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen. Darum fragen wir an:

  1. Wie viele polizeilich festgestellte Verstöße wären unter Berücksichtigung des OVG-Urteils erlaubt gewesen?
  1. Wie viele polizeilich festgestellte Verstöße wären weiter nicht erlaubt gewesen?
  1. Wird dieser Sachverhalt bei der Evaluierung der Waffenverbotszone berücksichtigt?

Antwort:

Bürgermeister Rosenthal: “Werter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Die Stadtverwaltung weiß nicht, ob Rechtskraft des Urteils eingetreten ist, denn uns liegen weder der Urteilstenor noch die Urteilsgründe vor. Insofern kann ich auch keine Statistik zur Kenntnis geben. Wir haben allerdings in Kenntnis des Urteils erst einmal die Sachverhaltsbearbeitung in der Bußgeldbehörde gestoppt. Damit erübrigt sich auch die Antwort auf die Frage 2. Zu Frage 3: Der Evaluationsprozess wird im Innenministerium gesteuert, und wir gehen davon aus, dass das natürlich Auswirkungen auf die zukünftige Entscheidung haben wird. Sollte das nicht der Fall sein, würden wir das dort noch einmal anzeigen.”

Oberbürgermeister Jung: “Vielen Dank. Dazu gibt es keine Nachfragen. – Herr Morlok?”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ja, meine Bitte ist, dass Sie uns die Antworten, die Sie aufgrund der fehlenden Urteilsbegründung jetzt nicht leisten können, bitte nachreichen, sobald diese vorliegen.”

Bürgermeister Rosenthal: “Ja, das machen wir.”

Anfrage im Allris

Morlok (FDP): “Bald interaktiv erfahrbar: Wann wird der Gehweg im Kiez saniert, die Sitzbank im Quartierspark aufgestellt?”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter beschloss der Leipziger Stadtrat in der Ratsversammlung am 24. März 2021 einstimmig, Einzelmaßnahmen aus Planungen und Konzepten, welche eine Priorisierung enthalten, wie beispielsweise geplante Sitzbänke, Papierkörbe, Toiletten, Gehweg- und Schulsanierungen, usw. auf www.leipzig.de und www.haushalt.leipzig.de interaktiv und ortsteilbezogen in einer Karte barrierefrei visualisiert und mit Informationen aus den jeweiligen Konzepten (z.B. Sitzbank-, Papierkorb-, Toilettenkonzept, Gehwegsanierungsprogramm und Schulsanierungsprogramm), die dem Bürger Auskunft über das Verfahren, die Priorisierung und die Umsetzung geben, hinterlegt.

“Wann wird der Gehweg im Kiez saniert, die Sitzbank im Quartierspark aufgestellt, die marode Grundschule des Kindes saniert? Fragen, zu denen zukünftig  eine interaktive Karte auf der Homepage der Stadt Leipzig die Antworten visualisiert. Denn um keine einzelnen Standorte zu bevorzugen und eine gesamtstädtisch ausgeglichene Aufwertung zu erhalten, erstellt die Stadt Leipzig themenbezogene Konzepte, in denen zukünftige Maßnahmen priorisiert werden. Dazu gehören unter anderem das Sitzbank-, Papierkorb-, sowie Toilettenkonzept und das Schulsanierungsprogramm. Kenntnis darüber im Einzelnen haben die Leipziger meist nicht”, begründet der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Sven Morlok (FDP) das Anliegen seiner Fraktion.

Auch für die Haushaltsberatungen, im Rahmen derer die Leipziger oft Bürgereinwände für Anliegen im eigenen Stadt- oder Ortsteil einreichen, hat die interaktive Karte Vorteile: “Regelmäßig begehren Bürgereinwände zum Haushaltsplanentwurf die Sanierung des Gehwegs oder der Straße vor der Haustür. Genauso regelmäßig lehnt die Stadt diese Anliegen dann mit der Begründung ab, dass die Priorisierung einzelner Standorte bereits über ein Konzept geregelt sei und eine einzelfallbezogene Bevorzugung nicht vorgesehen ist. Das ist zwar richtig, aber nicht befriedigend für die Bürger. Die interaktive Karte macht stattdessen sichtbar, wann das eigene Anliegen im Vergleich zu anderen umgesetzt wird. Auf diese Weise erübrigt sich vielleicht sogar die ein oder andere Begehr”, so der Freidemokrat Morlok.

Lichtsignalanlagen an Baustellen für Verkehrsfluss optimieren

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie Lichtsignalanlagen (LSA) an Baustellen-Lichtzeichenanlagen in die Grüne-Welle der stationären Lichtzeichenanlagen eingebunden werden für alle Verkehrsarten optimiert werden können.

Begründung:

Die Stadt Leipzig wächst. Vielerorts werden Entwicklungs- und Infrastrukturprojekte überall in der Stadt umgesetzt. Demzufolge werden immer mehr Baustellen auf öffentlichen Straßen errichtet. Diese Baustellen sind sehr oft mit Verkehrsraumeinschränkungen verbunden. Seit Anfang 2021 ist die Anzahl der Verkehrsraumeinschränkungen durch Baustellen, dem Verkehrs- und Tiefbauamt zufolge, von ungefähr 50 auf fast 90 gestiegen. Viele dieser Baustellen befinden sich in Bereichen stationärer LSA oder werden mit portablen LSA, die sich auf durch stationäre LSA gesteuerten Straßenabschnitten befinden, geregelt. Es wird daher für länger als 7 Tage bestehende Straßenbaustellen angestrebt, –          die portablen LSA weitestgehend mit der Steuerung der stationären LSA (wo vorhanden) zu koordinieren, um einen weitestgehend störungsfreien Verkehrsfluss – auch für Fuß- und Radverkehr – zu gewähren (auch bei Änderungen der Schaltvorgänge der stationären LSA) und –          bei Veränderungen in der Verkehrsführung, die sich aus den Baumaßnahmen ergeben, die Schaltvorgänge der stationären LSA – auch für Fuß- und Radverkehr – zu optimieren.

Status:

Die Neufassung wurde in der Ratsversammlung am 21.07.2021 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Änderungsantrag: Forstwirtschaftsplan 2021

[Änderungsantrag VII-A-02132-ÄA-02 | Einreicher: Freibeuter Fraktion | Status: Änderungsantrag wurde mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

Unter 2. Grundsätze der Bewirtschaftung des Stadtwaldes Leipzig wird in Punkt 2 Absatz 2 der folgende Satz wie folgt geändert:

Dabei muss die Bewirtschaftung so erfolgen, dass alle Waldfunktionen, prioritär unter Naturschutz- und Klimaaspekten, insbesondere die aber auch unter Berücksichtiguung der Erholungsfunktion des Leipziger Auenwaldes ausreichend gewahrt werden.

Begründung:

Der ursprüngliche Satz insistiert eine mögliche Abweichung von Umweltschutz- und Klimaaspekten, wenn diese der Erholungsfunktion (die nicht näher definiert ist) entgegensteht. Hier wären z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen zu Gunsten des wassertouristischen Konzeptes gegenüber dem Auenentwicklungskonzept  möglich.

 

Neuer Betreiber für das Gohliser Schlösschen ab dem Jahr 2021

Neuer Betreiber für das Gohliser Schlösschen ab dem Jahr 2021 (VII-DS-02261)
Einreicher: Dezernat Kultur

Aus der Ratsversammlung am 25.03.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Finanzbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Kulturpolitik ist nicht das, was ich in der Fraktion vertrete. Ich bin auch nicht Mitglied des Kulturausschusses. Ich melde mich aber deswegen zu Wort, weil nun die Behauptung aufgestellt wurde, dass durch die Förderung eine Wettbewerbsverzerrung stattfinden würde. Um zu beurteilen, ob dies der Fall ist, ist immer die Frage, ob man auch Gleiches mit Gleichem vergleicht.

Es war ja angesprochen worden, dass die anderen Gaststättenpächter und -betreiber einen Wettbewerbsnachteil durch die Förderung hätten. Dazu ist es gut, zu wissen, was wir letztendlich fördern. Wenn es so wäre, dass die Stadt Leipzig eine Gaststätte verpachten würde und dann gleichzeitig für die Verpachtung der Gaststätte Fördermittel ausreicht, dann hätte man sicherlich eine Wettbewerbsverzerrung. Gar keine Frage.

Ist das aber so? – Wir verpachten im Gohliser Schlösschen ja keine Gaststätte. Wir verpachten eine komplette Anlage, eine denkmalgeschützte Anlage. Wir verpachten damit auch den denkmalgeschützten Außenbereich. Der Pächter ist verpflichtet, diesen Außenbereich und den Garten entsprechend zu pflegen. All das sind Kosten, die ihm auferlegt werden, die der normale Gaststättenpächter oder -betreiber, der sich im Umfeld des Gohliser Schlösschens befindet, nicht hat.

Da wäre ja auch die Möglichkeit gewesen, zu sagen: Man verpachtet nur die Räumlichkeiten des Gohliser Schlösschens; die entsprechende Pflege der Grün- und Außenanlagen ist weiterhin Aufgabe der Stadt; und man kann als Pächter dann einzelfallbezogen, wenn man es an einem bestimmten Tag für eine bestimmte Pacht braucht, die Grünfläche in Anspruch nehmen. Auch das wäre ein Modell gewesen. Dann hätte man sicher ganz andere fördertechnische Rahmenbedingungen gehabt.

Wenn man aber sagt, dass man eine Pachtfläche hat, die mit erheblichen Kosten verbunden ist, die man nicht vergleichen und auch nicht nutzen kann. Sie können im Außenbereich des Gohliser Schlösschens nicht einfach ein Rockkonzert stattfinden lassen, weil es eben dort nicht möglich ist. Sie können die Fläche nicht in der Weise nutzen, wie es ein Gaststättenbetreiber für eine Außengastronomie tun könnte, weil es eben Gartenanlagen sind.

Vor diesem Hintergrund ist es mir wichtig, das noch einmal deutlich zu machen, weil wir in öffentlicher Sitzung sind, dass wir eben keine Wettbewerbsverzerrung haben, weil der Pächter durch die Pacht Dinge auferlegt bekommt, die ein normaler Gaststättenbetreiber nicht zu tragen hat.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich “Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg”; Stadtbezirk: Ost, Ortsteil: Engelsdorf; Billigungs-und Auslegungsbeschluss

Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich “Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg”; Stadtbezirk: Ost, Ortsteil: Engelsdorf; Billigungs-und Auslegungsbeschluss (VII-DS-00960)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 25.03.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass die Antragsteller ihren Änderungsantrag zurückziehen. Wir hätten mit diesem Antrag auch erhebliche Probleme gehabt. Dies weniger wegen der Frage, ob man hinsichtlich der Grünflächengestaltung noch einmal einen Wettbewerb durchführt oder es so zu klassifizieren, sondern im Hinblick auf die Frage der Zweigeschossigkeit im Sondergebiet.

Es ist ein Unterschied, ob man eine Zweigeschossigkeit als Forderung in einen Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Auslegung aufnimmt oder ob man – während die Auslegungsphase läuft – mit dem Investor Gespräche führt, ob und in welchem Umfang gegebenenfalls auch eine teilweise Zweigeschossigkeit sinnvoll sein kann.

Wir müssen ja sehen, dass es in diesem Bebauungsplan für den Einzelhandel eine Flächenbegrenzung gibt. Es ergibt keinen Sinn, auf der einen Seite die Einzelhandelsflächen zu begrenzen, dann aber zu sagen, dass sie auf zwei Etagen stattfinden müssen. Wenn ich auf einem bestimmten Baukörper Einzelhandelsflächen habe, und der wird doppelt so hoch – zwei Etagen -, dann müsste ich konsequenterweise sagen, dass die Einzelhandelsflächen verdoppelt werden. Das will niemand.

Deswegen ist es sinnvoll, zu überlegen, welche Bebauungen und welche Nutzungen gegebenenfalls in einer zweiten Etage teilweise über einer solchen Einzelhandelseinrichtung stattfinden kann. Das muss ja keine vollständige Bebauung sein. Ich glaube, da gibt es auch seitens des Investors Möglichkeiten, teilweise zu überbauen. Das ist eigentlich das Zielführende. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man in diesem Gebiet in Engelsdorf einen 20 Meter hohen Klotz ohne Fenster haben möchte. Wenn man das mit den umstehenden Gebäuden vergleicht, ist das sicherlich nicht zielführend.

Vor diesem Hintergrund beinhaltet auch die Protokollnotiz – so, wie ich sie verstehe – letzten Endes nicht, dass im Ergebnis eine Zweigeschossigkeit steht, sondern sie bedeutet das, was ich beschrieben habe: Man sollte überlegen, wie man einen Baukörper gegebenenfalls durch eine teilweise Zweigeschossigkeit auflockern kann, dass er vielleicht auch besser in das Gebiet hineinpasst. Wir haben ja momentan den Aufstellungsbeschluss und nicht den Satzungsbeschluss. Das heißt, es kommt noch einmal zu uns zurück. Wir sollten das Verfahren nicht weiter aufhalten.

Ich würde es für zielführend erachten, wenn Herr Dienberg dies so zu Protokoll nimmt. Ich glaube, damit wird sowohl den Belangen der Gestaltung als auch den Belangen des Investors Rechnung getragen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Forstwirtschaftsplan 2021

Forstwirtschaftsplan 2021 (VII-DS-02132)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport

Forstwirtschaftsplan 2021 (VII-DS-02132-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 25.03.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bonew! Meine Damen und Herren Beigeordneten! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer im Livestream! Liebe Medienvertreter! Ich werde mich jetzt nicht aufregen. Das haben schon zwei Redner vor mir gemacht. Aber ich sage einmal so: Wie man die Regenwälder des Amazonasgebietes als die grüne Lunge der Erde bezeichnet, so kann man mit Fug und Recht den Auwald als grüne Lunge von Leipzig bezeichnen.

Nach über 100 Jahren des Missbrauchs durch Trockenlegung, Umweltverschmutzung und großflächige Anpflanzung von Pflanzen, die nicht in dieses Biotop passen – die Aufzählung ist hier unvollständig -, stehen wir vor der Aufgabe, den Auwald wieder in einen Zustand zu bringen, der seinem Namen entspricht.

Nun gibt es natürlich auch auf dieser Ebene Puristen, die sagen: Lassen wir wieder Wasser in den Wald, dann wird das. Das hilft aber nicht weiter. Das gleicht dem sprichwörtlichen Helfer, der einen Verhungerten maßlos füttert. Es droht die Gefahr, dass der Wald dann endgültig kippt. In diesem Kontext sehen wir, die Freibeuter, die forstwirtschaftlichen Maßnahmen wie im Totholzkonzept, Stärkung von Biotopbäumen und Ähnlichem; ich möchte es nicht alles aufzählen. Sind die Maßnahmen in diesem Forstwirtschaftsplan dafür ausreichend geeignet? – Das kann ich natürlich nicht abschließend beantworten, habe aber mit vielen Akteuren gesprochen und zu diesen großes Vertrauen aufgebaut. Auch zu unserem Forstwirtschaftsbetrieb, der sich dieser Aufgabe stellen muss und es auch tut.

Ohne den im Forstwirtschaftsplan beschriebenen Eingriffe kann meines Erachtens die Resilienz des Waldes nicht erhalten beziehungsweise gefördert werden. Wir sehen im vorliegenden Forstwirtschaftsplan keine Absicht zur oft unterstellten massenhaften Abholzung zu wirtschaftlichen Verwertungszwecken.

Selbstverständlich hat der Auwald darüber hinaus eine wichtige Bedeutung für die Erholung der Leipziger*innen und ihrer Gäste, die aber für uns der ökologischen Bedeutung nachsteht. Daraus resultiert auch unser Änderungsantrag. Im Punkt 2, „Grundsätze der Bewirtschaftung des Stadtwaldes Leipzig“, erfolgt bereits eine Aufweichung der Ziele durch die folgende Formulierung:

Dabei muss die Bewirtschaftung so erfolgen, dass alle Waldfunktionen, insbesondere die Berücksichtigung der Erholungsfunktion des Leipziger Auwaldes, ausreichend gewahrt werden.

Hier erinnere ich an Herrn Kasek, der davon sprach, dass nicht alle Wege begehbar sein müssen, sondern nur die Hauptachsen. Die zitierte Passage ist so zu verstehen, dass Umweltschutz- und Klimaaspekte hinter wirtschaftliche Interessen zurückgestellt werden sollen. „Wirtschaftlich“ ist dabei im Sinne des Tourismus gemeint.

Falls sich jemand fragt, warum ich so heftig auf das Wort „insbesondere“ reagiere: Ich erinnere an die Auslegung des Wortes „bevorzugt“ in unserem Antrag zum Abschleppen von Falschparkern durch die Verwaltung. Dieser wurde als „ohne Ausnahme“ gelesen. Ich lese hier das „insbesondere“ als „bevorzugt“. Der Kontext ergibt sich dann von selbst.

Den Änderungsantrag der SPD begrüßen wir ausdrücklich, und wir stimmen auch dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Morlok (FDP): “Klimanotstand: Stadt Leipzig analysiert Steuern und Abgaben hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Klima”

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 24. März 2021 mehrheitlich, den Oberbürgermeister zu beauftragen, alle kommunalen Abgaben und Steuern in Hinblick auf ihre Auswirkung auf das Klima zu analysieren, die mit der Erreichung der Klimaziele verbundenen finanzwirtschaftlichen Konsequenzen aufzuzeigen sowie Möglichkeiten der Steuerung mit wissenschaftlicher Begleitung zu untersuchen.

“Der Beschluss geht auf die Ausrufung des Klimanotstandes im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl 2020 in Leipzig zurück. Erst auf Antrag der Freibeuter wurde der damals ausgerufene Notstand mit konkreten Notstandsmaßnahmen, wie der Verzicht auf Dienstreisen der Verwaltung mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, untersetzt. In einer Notstandsituation weitere Maßnahmen mit Blick auf die Auswirkungen auf das Klima zu treffen, halten wir für konsequent”, begründet der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok, den Beschluss.

Hintergrund sind die Ausrufung des Klimanotstandes in der Stadt Leipzig im Jahr 2019 und die Selbstverpflichtung der Stadt Leipzig zu strengen Klimaschutzzielen, beispielsweise die Reduzierung der CO2-Emissionen um 10 Prozent aller fünf Jahre oder die Senkung des Pro-Kopf-Ausstoßes bis zum Jahr 2050 auf 2,5 Tonnen CO2.

Klimaziele und Hundesteuer

[Antrag VI-A-02036 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die Klimaziele der Stadt Leipzig bei der Erhebung der Hundesteuer berücksichtigt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle kommunalen Abgaben und Steuern im Hinblick auf ihre Auswirkung auf das Klima zu analysieren, die mit der Erreichung der Klimaziele verbundenen finanzwirtschaftlichen Konsequenzen aufzuzeigen sowie Möglichkeiten der Steuerung mit wissenschaftlicher Begleitung zu untersuchen.

Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die Klimaziele der Stadt Leipzig bei der Erhebung der Hundesteuer berücksichtigt.

Begründung:

Neben der Ausrufung des Klimanotstands per Stadtratsbeschluss im Jahr 2019 hat die Stadt Leipzig sich zu strengen Klimaschutzzielen verpflichtet, beispielsweise die Reduzierung der CO2 Emissionen um 10 Prozent aller fünf Jahre oder die Senkung des Pro-Kopf-Ausstoßes bis zum Jahr 2050 auf 2,5 Tonnen CO2.

Eine Studie zur Umweltbelastung eines Haushundes des Instituts für Umwelttechnologie der TU Berlin kommt im Rahmen der Analyse der Auswirkungen des Hundes auf das Klima zu dem Ergebnis, dass der durchschnittliche Haushund während seiner Lebenszeit circa 8,2 Tonnen CO2 verursacht. Der Studie zufolge, verursacht ein Hund damit 630 kg CO2 pro Jahr, was 7 Prozent des jährlichen Ausstoßes eines in Deutschland lebenden Menschen (8,9 Tonnen CO2) entspricht. Im Vergleich stößt ein Auto mit einem durchschnittlichen Benzinverbrauch von 5l/100km rund 13 kg CO2 aus (https://bit.ly/35mYst4). Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur zufolge, beträgt die durchschnittliche Jahresfahrleistung eines in Deutschland angemeldeten Benzin-PKWs circa 11.800 km (https://bit.ly/3m1HvKQ). Dies entspricht ungefähr 1,53 Tonnen CO2-Ausstoß bei einem Benzin-Pkw pro Jahr. Ein Hund in Leipzig produziert damit etwa 40 Prozent des CO2-Ausstoßes eines Benziners pro Jahr. In Leipzig waren Anfang 2019 mehr als 21.611 Hunde registriert, die zusammen 13.614,93 Tonnen CO2 ausstießen.

Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer im Sinne des Art. 105 2 a GG, deren Erhebung der Gemeinde obliegt. Im Jahr 2018 erzielte die Stadt Leipzig Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von fast 2 Millionen Euro.

Informationen zu Konzepten und Programmen der Stadt Leipzig veröffentlichen

[Antrag VI-A-02199-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Einzelmaßnahmen aus Planungen und Konzepten, welche eine Priorisierung enthalten, wie beispielsweise geplante Sitzbänke, Papierkörbe, Toiletten, Gehweg- und Schulsanierungen, usw., werden auf www.leipzig.de und www.haushalt.leipzig.de interaktiv und ortsteilbezogen in einer Karte barrierefrei visualisiert und mit Informationen aus den jeweiligen Konzepten (z.B. Sitzbank-, Papierkorb-, Toilettenkonzept, Gehwegsanierungsprogramm und Schulsanierungsprogramm), die dem Bürger Auskunft über das Verfahren, die Priorisierung und die Umsetzung geben, hinterlegt.

Begründung:

Um keine einzelnen Standorte zu bevorzugen und eine gesamtstädtisch ausgeglichene Aufwertung zu erhalten, erstellt die Stadt Leipzig themenbezogene Konzepte, in denen zukünftige Maßnahmen priorisiert werden. Dazu gehören unter anderem das Sitzbank-, Papierkorb-, sowie Toilettenkonzept und das Schulsanierungsprogramm. Für diese Konzepte gibt es teilweise Verfahren zur Priorisierung der einzelnen Maßnahmen wie beispielsweise Bedarfsanmeldungen über die Schulkonferenzen zu sanierungsbedürftigen Schulgebäuden.

Regelmäßig richten sich Bürgereinwände zum Haushaltsplanentwurf auf genau solche Maßnahmen, zum Beispiel mit dem Wunsch nach einer Sitzbank im Quartierspark oder der Erneuerung von Räumen in der örtlichen Schule. Genauso regelmäßig lehnt die Stadt diese Anliegen dann mit der Begründung ab, dass die Priorisierung einzelner Standorte bereits über ein Konzept geregelt und eine einzelfallbezogene Bevorzugung nicht vorgesehen ist.

Der Bürger soll daher allgemein auf www.leipzig.de und zusätzlich im Zusammenhang mit dem Haushaltsplanentwurf auf www.haushalt.leipzig.de über bereits vorhandene Konzepte und etwaige Einflussnahme-Möglichkeiten im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens informiert werden. Die interaktive Karte erleichtert ihm die Orientierung und Einordnung der Informationen im eigenen Stadt- und Ortsteil.


Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorhandene und beschlossene Konzepte der Stadt Leipzig (z.B. Sitzbank-, Papierkorb-, Toilettenkonzept, Gehwegsanierungsprogramm und Schulsanierungsprogramm) und deren Verfahren sowohl in die Homepage der Stadt Leipzig, als auch in die Haushalts-Website der Stadt Leipzig (www.haushalt.leipzig.de) zu integrieren und weiterzuentwickeln.

Begründung:

Um keine einzelnen Standorte zu bevorzugen und eine gesamtstädtisch ausgeglichene Aufwertung zu erhalten, erstellt die Stadt Leipzig themenbezogene Konzepte, in denen zukünftige Maßnahmen priorisiert werden. Dazu gehören unter anderem das Sitzbank-, Papierkorb-, sowie Toilettenkonzept und das Schulsanierungsprogramm. Für diese Konzepte gibt es teilweise Verfahren zur Priorisierung der einzelnen Maßnahmen wie beispielsweise Bedarfsanmeldungen über die Schulkonferenzen zu sanierungsbedürftigen Schulgebäuden.

Regelmäßig richten sich Bürgereinwände zum Haushaltsplanentwurf auf genau solche Maßnahmen, zum Beispiel mit dem Wunsch nach einer Sitzbank im Quartierspark oder der Erneuerung von Räumen in der örtlichen Schule. Genauso regelmäßig lehnt die Stadt diese Anliegen dann mit der Begründung ab, dass die Priorisierung einzelner Standorte bereits über ein Konzept geregelt und eine einzelfallbezogene Bevorzugung nicht vorgesehen ist.

Der Bürger soll daher über bereits vorhandene Konzepte und etwaige Einflussnahme-Möglichkeiten im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens informiert werden.