Jeder Leipziger kann nach Informationsfreiheitssatzung Auskunft von der Stadt Leipzig verlangen. Das betrifft vor allem weisungsfreie Aufgaben der Kommune, wie beispielsweise die freiwilligen Aufgaben in den Bereichen Kultur und Wirtschaftsförderung. Die Stadt erfüllt jedoch auch Aufgaben, die ihr zugewiesen sind.
Diese Weisungsaufgaben liegen beispielsweise in den Bereichen Denkmalschutz, Bauaufsicht, Ortspolizeibehörde, Pass- und Personenstandsangelegenheiten, Meldewesen und Statistik. Auskünfte erteilt die Stadt hier mit der Begründung nicht, die Anfragen würden Weisungsaufgaben betreffen. Aus unserer Sicht kein Grund! Denn welche Auskünfte die Stadt erteilt, steht ihr grundsätzlich frei. Wo ein Wille, da ein Weg. Wir wollen daher die Informationspolitik verbessern. Und inzwischen zeigt sich nach Androhung der Zurückweisung unseres entsprechenden Antrags wegen Rechtswidrigkeit auch der zuständige Verwaltungsbürgermeister offen für unseren Transparenzgedanken. Gemeinsam werden wir mit der Verwaltung nun einen gangbaren Weg finden. Denn eine Transparenzplattform wird inzwischen auch auf der Ebene des Freistaates in Aussicht gestellt.
Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender
Erschienen im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. Dezember 2021