Umsteuern in der Drogenpolitik: betreute Drogenkonsumräume in Leipzig etablieren

Eingereicht zusammen mit der LINKE und GRÜNEN

Antrag:

  1. Die Stadt Leipzig beauftragt eine Machbarkeitsstudie, die den konkreten Bedarf für einen mobilen Drogenkonsumraum mit Kontaktbereich, basismedizinischer Versorgung und Beratungsangebot sowie die Möglichkeiten seiner Umsetzung in Leipzig untersucht. Die Studie wird dem Stadtrat bis spätestens 31.12.2023 vorgelegt.
  2. Die Stadt Leipzig beantragt beim Freistaat Sachsen eine fachliche Beteiligung an der Studie als Grundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen nach § 10 Betäubungsmittelgesetz und deren Finanzierung.

Begründung:

Die Antragssteller*innen stimmen zu, dass der Etablierung eines Drogenkonsumraums eine Machbarkeitsstudie vorgeschaltet werden soll. Dies soll bis Jahresende 31.12.2023 geschehen, damit in der Folge eine schnelle Realisierung des Projektes möglich ist.

In Bremen wurde eine solche Studie im Juni 2019 und damit sechs Monate nach Beauftragung durch die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz durch die Universität Bremen vorgelegt, im September 2020 ging das Projekt zunächst provisorisch ans Netz (https://www.ipp.uni-bremen.de/uploads/IPP-Schriften_16.pdf).

Status:

Der Antrag wurde mehrheitlich in der Ratsversammlung am 05.07.2023 beschlossen.

 

Sachstand Querungshilfe für Fußgänger über die Zschochersche Straße

Anfrage:

Am 9. November 2022 beschloss die Ratsversammlung, dass auf der Zschocherschen Straße für den Zeitraum bis zur Realisierung der Komplexmaßnahme Zschochersche Straße eine interimistische Fußgängersignalanlage auf Höhe der LVB Haltestelle Markranstädter Straße eingerichtet wird und dass über den Vollzug dem FA Stadtentwicklung und Bau und dem SBB Südwest bis zum 30. Juni 2023 berichtet wird.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wurde die Fußgängersignalanlage eingerichtet?

Falls nein:

  1. Welche Gründe verhinderten die Einrichtung?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Fußgängersignalanlage wurde bisher noch nicht errichtet.

Zur Frage 2:

Das zuständige Sachgebiet ist für alle Planungen/Überarbeitungen/Anpassungen der 455 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet verantwortlich. Eine Priorisierung der Aufgaben ist daher erforderlich. Oberste Priorität haben hierbei Behebung von Unfallhäufungsstellen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, Gewährleistung der Schulwegsicherheit, erforderliche Rekonstruktionen (da sonst dauerhafter Ausfall der Anlage zu erwarten ist) sowie Planungen im Rahmen von Baumaßnahmen oder Investorenvorhaben.

Die Querungshilfe über die Zschochersche Straße fällt in keiner dieser Kategorien.

Die Planung für die Errichtung einer interimistischen Fußgängersignalanlage wurde in den Arbeitsplan für das aktuelle Jahr aufgenommen. Eine Umsetzung erfolgt im Anschluss und ist für 2023/24 vorgesehen. Der FA Stadtentwicklung und Bau und der SBB Südwest werden im Vorfeld der Umsetzung einbezogen.

Geheimhaltungsstufe von Stellungnahmen von Organisationen

Anfrage:

Der Neubau der Gustav-Esche-Brücke I über die Neue Luppe hat zuletzt zu Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt. Eine Behelfsbrücke soll den Verkehr während der Bauzeit tragen. Für die Behelfsbrücke sollen dutzende jahrzehntealter Bäume gefällt werden.

In der Ratsversammlung am 15. Juni 2023 wurden die Stellungnahmen der Landesdirektion vom 1. Juni sowie der Branddirektion vom 27. März 2023 angefragt. Die Stellungnahmen wurden jedoch nicht beigefügt. Stattdessen wurde die persönliche Einsichtnahme in die entsprechende Akte vor Ort beim Amt für Umweltschutz vorgeschlagen.

Zwischenzeitlich teilte Baubürgermeister Dienberg mit, den Baubeschluss auf Februar 2024 zu vertagen.

Hierzu fragen wir an:

  1. Warum enthält der Oberbürgermeister entscheidungsrelevante Stellungnahmen von Organisationen der Öffentlichkeit und den Stadträten vor?
  2. Gibt es zwischen der Verzögerung des Baubeschlusses und den in Rede stehenden Stellungnahmen einen Zusammenhang?
  3. Welche Kernaussagen treffen die Stellungnahmen der Landesdirektion und der Branddirektion?

Antwort:

Zur Frage 1:

In der schriftlichen Antwort zur Anfrage VII-F-08730-AW-01 wurde informiert, dass die angefragten Stellungnahmen gemäß § 5 Abs. 1 Geschäftsordnung Ratsversammlung mittels “Einsicht in die entsprechende Verwaltungsakte beim Amt für Umweltschutz” eingesehen werden können.

Zur Frage 2:

Der Baubeschluss soll erst nach erfolgter Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen und den zuständigen Behörden sowie nach Erteilung des naturschutzrechtlichen Einvernehmens bzw. der wasserrechtlichen Genehmigung auf Grundlage der aktuell in Überarbeitung befindlichen Planunterlagen (vgl. hierzu auch Antwort zu 3.) eingebracht werden.

Zur Frage 3:

Kernaussagen Stellungnahme Landesdirektion:

– Belange des Landschaftsschutzgebietes “Leipziger Auwald” seien nur unzureichend berücksichtigt

– es sei keine sachgerechte Auseinandersetzung mit den eingegangen Stellungnahmen der Naturschutzvereinigungen erfolgt

– es sei keine den rechtlichen und fachlichen Anforderungen entsprechende FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden

– Belange des gesetzlichen Biotopschutzes seien nicht beachtet worden

– Belange des allgemeinen und besonderen Artenschutz seien nicht ausreichend betrachtet worden

– eine den rechtlichen und fachlichen Anforderungen entsprechende Prüfung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sei nicht erfolgt

Als Reaktion auf die Einschätzung der Landesdirektion werden die Planungsunterlagen aktuell durch das auch bislang beauftrage Planungsbüro unter Berücksichtigung der dargestellten Kritikpunkte (hier LSG-VO; FFH/SPA-Verträglichkeit; Biotopschutz; Artenschutz und Eingriffsregelung) in Abstimmung mit der Stadtverwaltung qualifiziert. Teilweise wurde in der Stellungnahme der Landesdirektion Kritik geäußert, die (noch) nicht nachvollzogen werden kann. So wird nach Ansicht der Stadtverwaltung durch die Landesdirektion in Bezug auf die Einbeziehung der anerkannten Naturschutzvereinigungen ein völlig neuer (bislang weder per Erlass noch sonst kommunizierter) Standpunkt in Abweichung vom Gesetzeswortlaut und der Rechtsprechung des BVerwG vertreten. Der aus einer solchen überraschenden Neueinschätzung resultierende Klärungsbedarf wurde vom Amt für Umweltschutz gegenüber der Landesdirektion kommuniziert. Eine Rückantwort der Landesdirektion liegt bis heute nicht vor.

Die Stellungnahme der Branddirektion beinhaltet im Wesentlichen folgende Aussage: Die Gustav-Esche-Straße wird zur Aufrechterhaltung der Hilfs- und Rettungszeiten gemäß Stadtratsbeschluss in uneingeschränkter Nutzbarkeit benötigt. Einer halbseitigen Ausführung mit Wechsel-LSA wird nicht zugestimmt, da ein Vorbeifahren am entstehenden Rückstau nicht möglich wäre.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Drogenpolitik umsteuern

Leipzig hat eine sehr unzeitgemäße Art und Weise, das Problem der Drogenabhängigkeit anzugehen. Der aktuelle Suchtbericht liest sich wie ein Dokument aus den 70er Jahren. Man wendet die gleiche gescheiterte Taktik an, erwartet aber andere Ergebnisse und unterscheidet nicht zwischen weichen und harten Drogen.

Das kann nicht ewig so weiter-gehen und schon gar nicht im Jahr 2023. Wir behandeln Drogenkonsum und Drogensucht nach wie vor weitgehend als ein Verbrechen, das mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden soll, und nicht als eine mögliche Krankheit, die eine klinische Intervention erfordert. Um eine Änderung dieser verfehlten Drogenpolitik zu er-zwingen, haben die Fraktion Freibeuter, die Grünen und die LINKE einen Antrag eingebracht, der den Oberbürgermeister auffordert, mobile Drogenkonsumräume zu schaffen, die nicht nur ein sauberes Umfeld für Drogenabhängige bieten, sondern ihnen auch medizinische Hilfe, Beratung und einen Weg weg von den Drogen ermöglichen. Die skandinavischen Länder verfolgen eine ähnliche Politik und sind zweifelsohne erfolgreicher. Warum können wir das nicht auch versuchen?

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: in-fo@freibeuterfraktion.de

Sascha Matzke, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 17. Juni 2023

Garantien der Stadtwerke für das Heizungsgesetz

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtwerke anzuweisen
    1. sich im Rahmen der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes so vorzubereiten, dass die Stadtwerke mit Inkrafttreten der Änderungen die Erklärungen des geplanten § 71k GEG abgeben können und
    2. den Gesetzgebungsprozess und die Entwurfsfassungen so zu verfolgen, dass sie sich jeweils auf die aktuellen Vorhaben einstellen.
  2. Sollte der Oberbürgermeister die Stadtwerke nicht in der Lage sehen, diese Erklärungen mit Inkrafttreten abzugeben, wird er beauftragt, sich über den Deutschen Städtetag auf Bundesebene dafür einzusetzen, weitere Ausnahmeregelungen oder eine angemessene Verschiebung des Inkrafttretens zu erwirken.

Begründung:

Die Bundesregierung plant umfangreiche Veränderungen im Gebäudeenergiegesetz, die den Einbau von Heizungen im Sinne des Klimaschutzes stärker reglementieren. Im Rahmen der Gesetzesänderung soll es Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben. Bürgerinnen und Bürger werden dafür unter bestimmten Umständen von ihrem zuständigen Verteilnetzbetreiber abhängig sein. Die Stadtwerke müssten ihnen Garantien ausstellen, um bestimmte Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen zu können.

Zwischen der Beschlussfassung des Gesetzes und der Pflicht zur Umsetzung der Maßnahmen wird voraussichtlich nur ein kleiner Handlungsspielraum verfügbar sein. Die Stadt Leipzig muss sich auf die geplanten Änderungen genauso vorbereiten und bei Beschlussfassung an sie halten, wie die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Leipzigs. Es wird nicht ausreichen, sich erst mit Beschlussfassung des Gesetzes mit dessen Folgen auseinanderzusetzen.

Status:

Der Antrag wurde zurückgezogen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Planlos – Konzeptlos – Kopflos

Oberbürgermeister Jung hat zwar Visionen zur Verkehrspolitik in Leipzig, schafft es aber nicht, Baubürgermeister Dienberg dazu zu bringen, diese auch umzusetzen.

Der von Jung im Stadtrat vorgestellte Acht-Punkte-Plan beschreibt im Wesentlichen das Nachhaltigkeitsszenario. Es nützt aber nichts zu wiederholen, was der Stadtrat vor fünf Jahren bereits beschlossen hat, wenn man nichts tut.

Fußverkehrsstrategie – halbes Jahr zu spät!

Fußverkehrsentwicklungsplan – schon ein halbes Jahr Verzug!

Radverkehrsentwicklungsplan – ein halbes Jahr überfällig!

Konzept ruhender Verkehr – eineinhalb Jahre im Verzug!

Während der Oberbürgermeister Visionen beschreibt, zählt sein Baubürgermeister nur Einzelmaßnahmen auf. Wer von Verkehrspolitik Ahnung hat, weiß, dass Einzelmaßnahmen Stückwerk bleiben, wenn die Konzepte fehlen.

Und wie der OBM zu Recht feststellt, dass ein Auto durchschnittlich 23 Stunden am Tag steht und gleichzeitig zulässt, dass ein Konzept für den ruhenden Verkehr eineinhalb Jahre überfällig ist, bläst nur heiße Luft oder hat seinen Laden nicht im Griff. Es wird Zeit, dass der Oberbürgermeister endlich durchgreift.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 03. Juni 2023

Verkehrsregelung zur VeloCity 2023

Anfrage:

Zur Fahrradkonferenz VeloCity 2023 wurden mit Hilfe von Beschilderung Eingriffe in den Verkehrsraum vorgenommen. Entlang der Route wurden teilweise temporäre separate Fahrradspuren ausgewiesen und Wegweiser angebracht.

Wir fragen an:

  1. Aus welchem Material bestand die Beschilderung?
  2. Wie wird die Beschilderung nachverwendet?
  3. Handelt es sich bei der in der Anlage abgebildeten Beschilderung um ein nach Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) bundesweit eingeführtes und damit amtlich zugelassenes, nach der StVO gültiges Verkehrszeichen?
  4. Falls nein: Welche Sondergenehmigungen waren dafür erforderlich, nicht-StVO-konforme Schilder an Einrichtungen des Straßenbahnverkehrs bzw. der Straßenbeleuchtung anzubringen?
  5. Lagen diese erforderlichen Genehmigungen vor?
  6. Auf welcher Grundlage wurden diese Genehmigungen erteilt?
  7. Welche Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen, die wünschen, dort Beschilderungen zu hängen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Beschilderung bestand aus Kunststoff-Hohlkammertafeln.

Zur Frage 2:

Die Tafeln wurden an Vereine zur Weiternutzung abgegeben.

Zur Frage 3:

Nein.

Zur Frage 4,5 & 6:

Für die Beschilderung wurde eine Sondernutzungserlaubnis erteilt.

Zur Frage 7:

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen und Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Stellungnahme der oberen Naturschutzbehörde zur Gustav-Esche-Brücke I

Anfrage:

Der Neubau der Gustav-Esche-Brücke I über die Neue Luppe hat zuletzt zu Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt. Eine Behelfsbrücke soll den Verkehr während der Bauzeit tragen. Für die Behelfsbrücke sollen dutzende jahrzehntealter Bäume gefällt werden.

Wir fragen dazu an:

  1. Gibt es hierzu eine Stellungnahme von der Oberen Naturschutzbehörde sowie der Feuerwehr? Wenn ja, bitte beifügen.
  2. Hat die Stadt Leipzig eine Stellungnahme gegenüber der Oberen Naturschutzbehörde abgegeben? Wenn ja, bitte beifügen.
  3. Hat die Obere Naturschutzbehörde Stellung dazu bezogen? Wenn ja, bitte beifügen.

Antwort:

Zur Frage 1:

Eine Stellungnahme der Landesdirektion (LDS) vom 01.06.2023 liegt vor. Eine Stellungnahme der Branddirektion im verwaltungsinternen Mitzeichnungsverfahren vom 27.03.2023 liegt vor.

Die entsprechenden Stellungnahmen liegen zur Einsicht in die entsprechende Verwaltungsakte beim Amt für Umweltschutz vor. Das entsprechende Akteneinsichtsrecht der Ratsversammlung bzw. der Fraktion Freibeuter ergibt sich unter anderem aus § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung.

Zur Frage 2:

Die untere Naturschutzbehörde hat noch keine Stellungnahme gegenüber der Oberen Naturschutzbehörde abgegeben.

Zur Frage 3:

Da Frage 2 mit Nein beantwortet wurde, ist Frage 3 obsolet.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris