Planungsbeschluss des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe für das Projekt “Inklusiver Campingplatz am Störmthaler See

Planungsbeschluss des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe für
das Projekt “Inklusiver Campingplatz am Störmthaler See” (VII-DS-07234-NF-02)
Einreicher: Dezernat Soziales, Gesundheit und Vielfalt

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist ganz gut, dass wir uns noch einmal vergewissern, welches Gremium heute hier im Sitzungssaal im Rathaus tagt. Es ist der Stadtrat der Stadt Leipzig. Das ist wichtig, auch die Wortmeldung des Kollegen Kasek richtig einzuordnen.

Herr Kasek, Sie haben aus Ihrer Sicht dargestellt, dass das Artenschutzkonzept, was im Rahmen dieses Projektes vorgelegt wurde, fehlerhaft ist. Das kann ich nicht beurteilen. Das mag sein. Dies zu bewerten und zu entscheiden, ist nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland aber nicht Aufgabe des Stadtrates der Stadt Leipzig. Dies zu entscheiden, ist zunächst Aufgabe der zuständigen Kommune im Rahmen des Bebauungsplanes und für den Fall, dass Beteiligte zu dem Ergebnis kommen, dass der Abwägungsprozess im Rahmen des B-Planverfahrens durch die Kommune fehlerhaft ist und jemand gegen den B-Plan klagt, ist dies Gegenstand der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Hier tagt der Stadtrat der Stadt Leipzig. Kein Verwaltungsgericht, kein Oberverwaltungsgericht und kein Bundesverwaltungsgericht. Ich glaube, wir sollten uns auch sehr klar sein, welche Gremien wir hier sind. Wir überfordern uns alle, rechtlich ein Artenschutzkonzept zu bewerten. Das können wir ehrlicherweise alle nicht. Ich kann mir vorstellen, dass Sie dazu in der Lage sind, Herr Kasek. Wir sind es nicht. Es ist auch nicht unsere Aufgabe. Dafür gibt es eben andere Gremien.

Hier gibt es einen Eigenbetrieb, der möchte etwas bauen. Es geht um die Vorbereitung eines Bauantrages unseres Eigenbetriebes. Genau das beschließen wir hier und nichts anderes. Und selbstverständlich müssen die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union in Sachen des Artenschutzes eingehalten werden. Das ist doch vollkommen außer Frage! Niemand sagt, dass wir gegen Artenschutzrecht verstoßen sollen. Nur: Die Frage, ob das dort getan wird oder nicht getan wird, fällt nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates der Stadt Leipzig. Wenn das Ergebnis sein sollte, dass das so nicht geht, dann geht es so nicht. Dann muss im Prinzip auch ein Bauantrag geändert werden. Das ist doch ganz klar. Aber bitte trennen Sie doch die Ebenen und nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig nicht für die B-Planverfahren der gesamten Bundesrepublik Deutschland zuständig ist. – Vielen Dank!”

(es gilt das gesprochene Wort)