Sachstand zum Prüfschema für das bezahlbare Wohnen

Anfrage:

Der Oberbürgermeister wurde am 13. Juli 2022 durch Beschlussfassung des Freibeuter-Antrags VII-A-06963 beauftragt, bei allen städtischen Entscheidungen die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen zu prüfen.

Hierzu sollte seitens der Verwaltung analog des Prüfschemas zur Klimawirkung ein Vorschlag ursprünglich bis zum III. Quartal 2022 vorgelegt werden.

Bereits in den Ratsversammlungen am 8. Februar 2023 und 18. Oktober 2023 wurde mitgeteilt, dass sich die Erstellung verzögert, unter anderem weil mehrere weitere Aspekte mit in das neue Prüfschema aufgenommen wurden.

Wir fragen dazu an:

  1. Wann werden die Vorlagen mit dem neuen Prüfschema zum Einsatz kommen?
  2. Welche weiteren Aspekte wurden aufgenommen und wie ist jeweils der Umsetzungsstand für die zusätzlichen Aspekte?

Antwort:

Zur Frage 1:

Ab dem 15. März 2024 werden alle neu angelegten Beschlussvorlagen das neue Prüfschema beinhalten.

Zur Frage 2:

Neben den Angaben zu „mitpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum“ und „Miet- und/oder Wohnnebenkosten“ wird ab dem 15. März 2024 ein gekürztes Prüfschema zur Klimawirkung und der Beschluss zu den erweiterten Angaben unter Eilbedürftigkeit (VII-A-07069) umgesetzt. Weitere Anpassungen betreffen eine neue Rubrik „Strategie, Haus­halt und Stadtraum“ direkt unterhalb des Gremienlaufs, den damit zusammenhängenden Verzicht auf das raumgreifende Zielbild zur Stadtstrategie und diverse Anpassungen, die eine bessere Übersichtlichkeit versprechen.

Die dazugehörige Informationsvorlage „Entscheidungsqualität von Vorlagen: Gestal­tungsvorgaben“ (VII-DS-08875-Ifo-01) wurde am 5. März 2024 in der DB OBM bestätigt und wird als nächstes in den Fachausschüssen „Allgemeine Verwaltung,“ „Umwelt, Klima und Ordnung“ sowie „Stadtentwicklung und Bau“ zu den betreffenden Aspekten eingebracht.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris