Hans-Dietrich-Genscher Flughafen

Die Freibeuter haben in der Ratsversammlung einen Antrag zur Umbenennung des Flughafens Halle/Leipzig in Hans-Dietrich-Genscher Flughafen eingebracht.

Genschers bunte politische Karriere als FDP-Politiker erstreckte sich über mehr als zwanzig Jahre, in denen er der Bundesrepublik als Innenminister, Außenminister sowie Vizekanzler diente. Als Außenminister leitete er unter anderem die Wiedervereinigung Deutschlands. Gerade in unruhigen Zeiten, wo Länder sich voneinander entkoppeln und ein neuer Kalter Krieg droht, erinnern wir einem Menschen, der die Versöhnung zwischen Westen und Osten ermöglichte.

Oberbürgermeister Jung reagierte 2016 zum Tod Genschers mit den Worten “Wir verlieren einen Freund Leipzigs. Sein Name wird in unserer Stadt mit großem Respekt und Anerkennung (…) verbunden bleiben.” Die Tat wirkt mächtiger als das Wort. Es ist Zeit Herrn Genscher, der aus unserer Gegend kam, in unserer Stadt lebte, dessen Taten die Bundesrepublik immer noch stark prägen, ordentlich zu würdigen.

Um seinen Verdiensten besonderen Ausdruck zu verleihen, fordern wir die Umbenennung des Flughafens. Der Beschluss dieses Antrags wird nicht zu einer sofortigen Umbenennung führen. Vielmehr setzt der Beschluss ein Zeichen für Verständigung, Aussöhnung und Frieden.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 25. April 2022

Sanierung Shakespearestraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und ArthurHoffmann-Straße

1 Änderung zum Baubeschluss: Sanierung Shakespearestraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und ArthurHoffmann-Straße (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO) (VII-DS-06604- DS-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 14.04.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie erinnern sich vielleicht: Wir haben das vor vier Wochen beschlossen. Vor vier Wochen haben wir eine Vorlage zu einem Projekt beschlossen und bekommen vier Wochen später im Stadtrat eine Vorlage, dass sich die Kosten um 50 Prozent erhöht haben. Wenn wir die Vorlage, den Beschlusstext, durchlesen, dann wird suggeriert, dass diese Kostenerhöhung im Zusammenhang mit einer Änderung stehen würde, die der Stadtrat auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der letzten Sitzung beschlossen habe.

Wenn man aber die Vorlage genau liest, stellt man fest, dass das nicht stimmt. – Sie geben mir recht. In der Tat führt der Änderungsantrag der Grünen auch zu einer gewissen Kostenerhöhung, die aber im Verhältnis der Gesamtkostenerhöhung eher unbedeutend ist. Die Hauptkostenerhöhungen kommen durch viele andere Punkte.

Herr Oberbürgermeister, jetzt muss ich vorsichtig formulieren: Mir liegen Erkenntnisse vor, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Vorlage im Stadtrat in der letzten Stadtratssitzung ein Großteil dieser Kostenerhöhung der Verwaltung bereits bekannt war. Nach meinen Erkenntnissen waren sie dem Oberbürgermeister und auch dem zuständigen Fachbeigeordneten nicht bekannt, aber sie waren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung bekannt.

Und da frage ich mich, Herr Oberbürgermeister und Herr Dienberg, wie unsere Verwaltung organisiert ist, wenn wir hier im Stadtrat über Dinge entscheiden und wesentliche Änderungen in Grundlagen finanzieller Art, die sich im Laufe einer Vorlage ja ergeben können – das ist kein Vorwurf an irgendjemanden, Dinge können teurer werden, finanzielle Rahmenbedingungen können sich vom Zeitpunkt der Erstellung einer Vorlage bis zur Beschlussfassung im Stadtrat ändern; das ist gar kein Thema -, nicht kommuniziert werden.

Ich erwarte – und ich denke, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch -, dass diese Änderungen, die von der Erstellung der Vorlage bis zur Beschlussfassung im Stadtrat eintreten, dem Stadtrat zur Beschlussfassung auch kommuniziert werden. Da gibt es so ein Mittel, wie man das machen kann, das heißt: Neufassung oder Austauschblatt – für die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, die das noch nicht gehört haben.

Herr Oberbürgermeister! Wenn Sie in der Dienstberatung über das Thema nichtöffentliche Antworten auf Anfragen mit Ihrem Beigeordnetenkreis diskutieren, können Sie ja vielleicht auch Neufassungen oder Austauschblätter zu Sachverhalten, die sich im Laufe der Zeit nach der Vorlagenerstellung ändern, als Möglichkeit der Kommunikation Richtung Stadtrat noch einmal ansprechen.

Ich denke, wenn wir zu einem vertrauensvollen Miteinander zwischen Stadtrat und Verwaltung kommen wollen, müssen wir uns darauf verlassen können, dass alle Informationen zu einer Vorlage, die der Verwaltung bekannt sind, zum Zeitpunkt der Abstimmung auch dem Stadtrat bekannt sind, und zwar egal auf welcher Ebene: ob das der Mitarbeiter ist, ob das dem Sachgebiet bekannt ist oder der Abteilung oder dem Amt. Alle Informationen müssen dem Stadtrat vorliegen.

Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie dringend, mit den Kolleginnen und Kollegen diesen Sachfall zu diskutieren und dafür Sorge zu tragen, dass solche Dinge – Kostensteigerungen um 50 Prozent innerhalb von vier Wochen – nicht passieren.

Ich möchte aber diese Vorlage auch ausdrücklich loben. Wir beklagen ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, immer wieder, dass Vorlagen ewig im Ämterdurchlauf hängen bleiben, Kreise drehen zwischen Dienstberatungen – 1. Dienstberatung, 2. Dienstberatung, immer und immer wieder – und wir nicht zum Ergebnis kommen. In diesem Fall war es möglich, dass von der Entstellung der Vorlage bis zur Beschlussfassung in der Dienstberatung nicht einmal eine Woche vergangen war. Also, Erstellung der Vorlage, Entscheidung in der Dienstberatung in weniger als eine Woche: Herr Oberbürgermeister, mein ausdrückliches Lob! Respekt.

Ich frage mich aber, Herr Oberbürgermeister, wenn Sie in der Lage sind, Ihre Verwaltung so zu organisieren, dass man in diesen kurzen Durchläufen wichtige Entscheidungen auf Ihrer Ebene zur Entscheidung bringen kann: Warum werden wir dann immer und immer wieder mit eilbedürftigen Vorlagen der Verwaltung versorgt, die, wenn man sich das genau nachschaut, über Monate im Ämterverfahren zirkuliert sind. Eine Woche muss es ja nicht immer sein, aber wenn Sie es schaffen würden, im Regelfall Ihre Ämterdurchläufe auf vier Wochen zu begrenzen, wären wir in der Verwaltungsarbeit ein großes Stück weiter. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Verfahren zur Beteiligung der Leipziger Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024

Verfahren zur Beteiligung der Leipziger Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 (VII-DS-06766)
Einreicher: Dezernat Finanzen

Aus der Ratsversammlung am 14.04.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dafür zu sein, ist immer relativ einfach, dagegen zu sein, ist immer relativ schwer. Etwas zusätzlich haben zu wollen, ist immer relativ einfach, sich darauf zu verständigen, etwas nicht mehr machen zu können, ist relativ schwer. Wenn wir uns die Haushaltsberatungen in der Stadt Leipzig die letzten Jahre anschauen – und auch die eigenen Haushaltsänderungsanträge, die wir als Fraktionen gestellt haben -, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass es, mit Ausnahme des letzten Doppelhaushaltes, der unter dem Corona-Vorzeichen beschlossen worden ist, relativ einfach war.

Man konnte etwas beantragen, was man zusätzlich haben wollte, und hat dann als Deckungsquelle Steuermehreinnahmen angegeben, die dann auch in gewissen Größenordnungen eingetreten sind und zur Verfügung standen und somit der Haushalt zum Ausgleich gebracht werden konnte. Dies war, wie gesagt, im Corona-Jahr schon nicht mehr möglich.

Ich erinnere an die Diskussionen, die wir hier in vergangenen Sitzungen geführt haben. Wenn wir uns die Haushaltssituation anschauen – der nächste Doppelhaushalt wird das Jahr 2023/24 -, dann war uns noch nicht klar, wie wir den Haushalt zum Ausgleich bringen können und wie wir einen gesetzeskonformen Haushalt hier durch die Verwaltung vorgelegt bekommen werden oder im Stadtrat beschließen können. Insofern haben sich die Rahmenbedingungen für uns als Stadträtinnen und Stadträte, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger geändert.

Wenn wir jetzt hier einen Bürgerhaushalt beschließen, mit dem wir zehn Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger in den Haushalt mitaufnehmen, dann heißt es eben auch, dass in dem Volumen, in dem dafür finanzielle Mittel erforderlich sein werden, für andere Dinge finanzielle Mittel nicht zur Verfügung stehen, weil das Geld ja dadurch, dass wir einen Bürgerhaushalt einführen, nicht mehr wird. Dennoch bin ich der Auffassung, dass es wichtig ist, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in einer Haushaltsberatung aufzunehmen und sie auch in dem Haushaltsverfahren zu beteiligen.

Nur: Wenn wir hier heute dann einvernehmlich beschließen, dass dies zehn Vorschläge sein sollen, dann erwarte ich auch, dass der Haushaltsausgleich nach diesen zehn Vorschlägen durch Sie, Herr Oberbürgermeister, oder durch den Bürgermeister für Finanzen erfolgt. Ich erwarte, dass wir als Stadträtinnen und Stadträte einen Haushalt vorgelegt bekommen, der unter Berücksichtigung der zehn Anträge der Bürgerinnen und Bürger genehmigungsfähig ist. Es darf dann nicht dem Stadtrat die unangenehme Aufgabe übertragen werden, das, was unter Umständen durch die übernommenen Bürgeranträge an Geld fehlt, dann an anderer Stelle oder in Form einzelner Bürgeranträge wieder herauszustreichen.

Ein solches Spiel würde ich nicht gut finden: Die Verwaltung übernimmt die Bürgeranträge, und wenn der Stadtrat zu dem Ergebnis kommt, dass man es sich nicht leisten kann, dann muss man sie wieder herausstreichen. Der gute Oberbürgermeister und der gute Finanzbürgermeister und der böse Stadtrat – das ist eine Aufgabenverteilung, die ich so bitte nicht haben möchte. Ob die Befürchtungen, die ich gerade genannt habe, dann auch in dem Umfang so eintreten werden, das wissen wir noch nicht. Wir sind ja beim ersten Bürgerhaushalt. Wir wollen das gemeinsam auswerten. Ich denke aber, dass es wichtig ist, wenn wir einen erfolgreichen Bürgerhaushalt im nächsten Jahr und auch in den Folgejahren haben werden, dass wir uns – Verwaltung und Stadtrat – darauf verständigen, dass wir gemeinsam die Dinge behandeln und dass wir gemeinsam Lösungen finden werden. Denn sonst wird dieses Verfahren zu Frustrationen bei uns Stadträtinnen und Stadträten, aber auch bei den Bürgerinnen und Bürgern führen wird.

Ich hoffe, wir verständigen uns in der guten Weise, in der wir uns auch in den letzten Monaten auf den Weg hin zur Einführung des Bürgerhaushaltes über Regularien verständigt haben – auch dann, wenn es ernst wird. Dann bin ich mir sicher, dass dieses Leipziger Modell für einen Bürgerhaushalt ein Erfolgsmodell werden wird. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Siegel für Diskrimination auf dem Wohnungsmarkt

Neufassung “Teilhabe auf dem Wohnungsmarkt für alle – Diskriminierung beenden!” (VII-A-06498-NF-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 13.04.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich jetzt spontan gemeldet, nicht aufgrund des Antrags, sondern aufgrund der Ausführungen von Herrn Dr. Peter, weil die Ausführungen zeigen, dass der Antragsteller ein vollkommen falsches Bild vom Mietwohnungsmarkt in der Stadt Leipzig hat.

Sie haben ausgeführt, dass es zukünftig einem Vermieter peinlich sein muss, dieses Siegel nicht zu haben. Die große Masse der Wohnungen in der Stadt Leipzig wird von privaten Vermietern vermietet, die ein Haus haben, die eine Eigentumswohnung oder auch zwei Eigentumswohnungen haben, die vielleicht alle 5, 10, 15 oder 20 Jahre eine Neuvermietung vornehmen. Das ist die Mehrzahl der Vermieter in der Stadt Leipzig, und so werden auch die Mehrzahl der Wohnungen in der Stadt Leipzig vermietet.

Sie sagen jetzt, dass es all denjenigen, die langfristige Mietverträge haben – so auch dem privaten Vermieter, der seine Eigentumswohnung vermietet oder der eine oder zwei Mietwohnungen im Haus hat – peinlich sein muss, bei Vermietungsakten alle 15 Jahre ein solches Siegel nicht zu haben. Das zeigt, dass Sie vollkommen falsche Vorstellungen vom Mietwohnungsmarkt in der Stadt Leipzig haben. Und das ist das grundsätzliche Problem, worüber wir hier diskutieren: Sie diskutieren hier über Probleme, die unter Umständen bei großen Konzernen vorhanden sein mögen, aber Sie verallgemeinern es sowohl in Ihrer Antragstellung als auch in Ihren Redebeiträgen, als ob das alle Vermieter hier in der Stadt Leipzig betrifft. Und das ist falsch.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Sie haben mich nicht verstanden, oder ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Ich habe keine Eigentumswohnung in Leipzig, aber eine in Dresden, die ich seit 20 Jahren vermiete. Ich habe also seit 20 Jahren keinen Vermietungsakt getätigt, und jetzt bewerbe ich mich für ein Siegel. Wie will irgendjemand beurteilen, ob ich diskriminierungsfrei vermiete? Ich habe ja gar keine Neuvermietung in den letzten 20 Jahren gehabt. Wie soll ich als jemand, der Kleinvermieter ist, zu so einem Siegel kommen? Nach welchen Kriterien wird denn so ein Siegel vergeben?

Wenn keine Vermietungsakte vorgekommen sind, kann doch auch niemand bewerten, ob ich diskriminierungsfrei vermiete. Das ist doch das Problem: Wie soll denn der Kleinvermieter, der nur alle fünf oder zehn Jahre einmal eine Neuvermietung hat, weil jemand auszieht, zu einem Siegel von einer unabhängigen Stelle zertifiziert werden, dass er diskriminierungsfrei vermietet? Wie soll das funktionieren?

Und dann sagen Sie: Wer das Siegel nicht hat – was er kaum bekommen kann, weil er ja keine Vermietungsakte hat -, dem muss es peinlich sein. Das ist das Problem, das wir haben. Wenn ich einfach einen Brief an die Zertifizierungsstelle schreiben und sagen kann: Ich, Sven Morlok, vermiete diskriminierungsfrei. Bitte schicken Sie mir das Siegel zu. Dann wäre das kein Problem. Aber dann können Sie es auch bleiben lassen. Es muss doch jemand bewerten. Und wenn keine Vermietungsakte stattfinden, kann auch nichts bewertet werden. Das ist das Problem, das wir haben, und das haben Sie nicht verstanden.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Grundstückstausch: Schulstandorte

Schulstandort rechtsverbindlich sichern! (VII-A-05540)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 13.04.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bonew! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sachverhalt, wie er im Antrag dargestellt wird, ist schlicht und ergreifend falsch. Der Sachverhalt, es gäbe keine Alternativen, ist falsch. Und Sie, als Antragsteller, wissen auch, dass der Sachverhalt, es gäbe keine Alternativen, falsch ist. Ich möchte daran erinnern, dass es im Zuge der Verhandlungen über den Tausch der Grundstücke sehr wohl der Verwaltung aufgetragen wurde, Alternativen für diesen Schulstandort für die Schule zu ermitteln. Diese Alternativen wurden uns auch vorgelegt.

Ich kann mich noch sehr gut erinnern, dass insbesondere die LINKEN die Kostenberechnung, die der Finanzbürgermeister Bonew in dem Zusammenhang dem Stadtrat für die Alternativen vorgelegt hat, heftig kritisiert haben. Sie wussten also, dass es die Alternativen gibt, Sie haben sie nämlich heftig kritisiert. Und hier behaupten Sie wahrheitswidrig, solche Alternativen gibt es nicht. Es gibt diese Alternativen, wir haben über die Alternativen diskutiert, Sie haben die Kostenberechnung für die Alternativen angezweifelt.

Dann haben Sie gerade deutlich gemacht: Na ja, so eine Enteignung ist ja nichts anderes als erzwungener Kauf, und es gibt ja eine Gegenleistung, nämlich eine Entschädigung zum Verkehrswert. Wir hatten hier im Stadtrat eine Vorlage, wo der Eigentümer eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes erhalten sollte. Diese Entschädigung, diese Vorlage, hat der Stadtrat mehrheitlich abgelehnt. Er hat also bewusst entschieden – politisch entschieden -, diese Übertragung des Grundstückes als Eigentum des Stadt Leipzig nicht haben zu wollen. Das war eine politische Abwägung gegen Grundstücke. Das haben Sie politisch abgewogen.

Es gab eine Bereitschaft des Verkäufers, das Grundstück im Tausch gegen Grundstücke abzugeben. Wenn Sie also das Thema Schule so hoch priorisiert hätten, dann hätten Sie dem zugestimmt. Sie haben in der politischen Abwägung – was ist uns wichtiger: Grundschulstandort oder Grundstücke hergeben? – entschieden, die Grundstücke zu behalten. Das ist Ihnen in dem Zusammenhang politisch wichtiger als der Standort. Sie haben eine politische Abwägungsentscheidung getroffen, und deswegen bleibt kein Raum mehr für eine Enteignung. Sie haben abgewogen, der Stadtrat hat mehrheitlich abgewogen: Das andere ist Ihnen wichtiger. Das müssen Sie dann letztendlich bei Gericht auch vortragen, warum Sie das so entschieden haben, denn Sie hätten ja den Grundschulstandort durch Tausch der Grundstücke dort bewirken können. Das haben Sie als Stadtratsmehrheit abgelehnt.

Es gab die Möglichkeit, an das Eigentum zu kommen, das haben Sie abgelehnt. Es gibt Alternativen zum Standort. Die Kostenberechnung lag Ihnen vor; die haben Sie kritisiert. Es gab also zwei Möglichkeiten, zum Ergebnis zu kommen, dort die Schule zu bauen. Das war aber alles nicht gewünscht. Und im Enteignungsverfahren müssten Sie vortragen, dass es keine Alternativen gegeben hätte. Das wird Ihnen dort um die Ohren fliegen.

Sie haben Straßenbau und andere Dinge angesprochen, wo es Enteignungen gibt. Richtig, da gibt es die – meistens auch relativ unproblematisch. Weil nämlich die Enteignungen dort aufgrund eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses für die Straße oder auch für die Eisenbahnlinie erfolgen. Da ist also alles schon einmal richtig durchgefochten, und dann bekommen Sie auch relativ schnell eine Besitzeinweisung in die Grundstücke. Die Gerichtsverfahren über die Enteignung laufen dann hinterher.

Hier ist es ja genau andersherum. Sie müssten vorher vor Gericht letztendlich die Enteignung durchbekommen. Erst wenn der Bundesgerichtshof entschieden hat, dürften wir als Stadt Leipzig das Grundstück entsprechend nutzen. Jetzt überlegen Sie einmal, wie lange der Weg dauert, bis wir ein solches Urteil haben. Und dann müsste, wenn der BGH entscheidet, immer noch keine Alternative für die Schüler und Schülerinnen vorliegen. Das heißt, Sie haben überhaupt nur dann eine Chance, das Ding im Gerichtsverfahren zu bekommen, wenn wir uns stur stellen und uns die nächsten zehn Jahre weigern, Grundschulkapazitäten dort zu schaffen. Das kann doch nicht Ihr Ziel sein! Wir wollen die ja gerade schaffen, und wenn wir sie geschaffen haben, ist doch kein Grund mehr vorhanden, für diese dann vorhandenen Grundschulkapazitäten jemanden zu enteignen.

Was Sie hier tun, ist, der Bevölkerung etwas vorzumachen. Sie machen Politik, Sie orientieren sich nicht an den Fakten und erzählen im Sachverhalt die Unwahrheit. So kann man nicht arbeiten. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Robert-Blum-Demokratiepreis der Stadt Leipzig

Robert-Blum-Demokratiepreis der Stadt Leipzig (VII-DS-06642-NF-01) Einreicher: Dezernat Kultur

Aus der Ratsversammlung am 13.04.2022

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Mitglieder der Ratsversammlung! Sehr geehrte Bürger*innen! Nach dem Fall der Berliner Mauer dachten wir, dass totalitäre Systeme keine politischen Alternativen mehr darstellten. Vielmehr dachten wir, dass der Weg für liberale Demokratie weltweit frei wäre. Totalitäre Systeme sind zum Scheitern verurteilt – war die Rede -, weil sie dem Grundgedanken des Liberalismus widersprachen.

Das war leider eine Fehleinschätzung. Angesichts des Erstarkens autoritärer Regime sah man sich der harten Realität ausgesetzt. Autokraten und Despoten, wie Putin, glauben, dass sie bei sämtlichen Gräueltaten ungestraft bleiben. Die Geschehnisse von Butscha, Borodjanka, Mariupol und weiteren ukrainischen Städten sollen uns klar machen, dass solche Kriegstreiber keinen Platz in einem freien, liberalen, demokratischen Europa haben.

So wie Robert Blum im Jahre 1848 während seiner Rede am Rathausbalkon den Rücktritt der sächsischen Regierung forderte und Pressefreiheit und Volksvertretung im Bundestag verlangte, wofür er verhaftet und womöglich hingerichtet werden konnte, gehen zahlreiche Menschen und Aktivisten in autokratischen Ländern, wie Russland und Belarus, auf die Straße – mit sehr ähnlichen Forderungen wie Robert Blum damals.

Es sollte uns klar sein, dass die Bemühungen von Revolutionären – wie Robert Blum – und die Errungenschaften der friedlichen deutschen Revolution wertvoller denn je sind und dass wir sie genauso schnell wieder verlieren können, wie wir sie gewonnen haben. Der Kampf für Demokratie ist gerecht und nötig. Gerade jetzt ist die Anerkennung demokratischer Werte unabdingbar. Ob diese Würdigung in Form eines Demokratiepreises oder einer Medaille geschieht oder welche davon nach Robert Blum benannt werden soll, ist für uns sekundär. Wichtig ist, dass diese Verleihung stattfindet, dass gesellschaftliche Diskussion stattfindet und dass demokratische Werte anerkannt und gewürdigt werden.

Zur Wahrheit gehört auch – so wage ich es einmal auszusprechen -, dass dieses Anliegen ein Herzensanliegen der Stadt Leipzig ist, wie auch seiner Kulturbürgermeisterin. In diesem Zusammenhang fällt auch der Name des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, der diesen Preis unterstützen und fördern will. In Tagen, wo unser Bundespräsident in Kiew nicht erwünscht ist, überschlagen sich Historiker, Politikwissenschaftler und selbsternannte Experten, spekulieren über die sogenannte „Steinmeier-Formel“, gehen sogar so weit, zu sagen, dass ein ehemaliges Regierungsmitglied besser nicht hätte Bundespräsident werden sollen.

Aber zurück zum Robert-Blum-Preis: Alle Initiatoren fordern mit diesem Preis Frieden und Demokratie. Was kann es Wichtigeres geben?

Deshalb unterstützt meine Fraktion diese Vorlage, auch im Hinblick auf das Geschehen hier in Sachsen, wo eine rechtsextremistische Partei aktuell in Umfragen vor der Union liegt. Während ein sächsischer Ministerpräsident immer wieder in Richtung Russland irrlichtert, kann ich mir nichts Wichtigeres vorstellen als den Robert-Blum-Preis, denn bei der Landtagswahl 2024 wird mir hierbei angst und bange. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

5-Meter-Brücke für 2,70-Meter-Weg

Eine Mehrheit aus Linken, Grünen und SPD haben in der Ratsversammlung per Änderungsantrag beschlossen die Breite der Nahlebrücke um einen Meter auf insgesamt fünf Meter zu verbreitern.

Auf Anfrage der Freibeuter gab die Stadtverwaltung nun zu, dass bereits vor dem Beschluss der Verbreiterung bekannt war, dass der Heuweg, der zu der Brücke führt, keinesfalls auf eine ähnliche Breite angepasst werden kann. Der Heuweg hat eine geplante Breite von 2,70 Meter und befindet sich in einem Schutzgebiet, wo bereits Ersatzpflanzungen vorgenommen wurden. Die Ausweitung des Nahlestegs auf 5 Meter ist daher wenig sinnvoll, weil die Breite davor und danach nur 2,70 Meter beträgt und nicht geändert werden kann.

Eine neue, moderne Nahlebrücke hätte bis 2023 fertig sein können. Der Planungsbeschluss liegt vor. Die Bagger warten. Der Bau könnte beginnen. Aber durch den Änderungsantrag verlieren wir nun ein ganzes Jahr und wissen nicht wieviel teurer das Unterfangen wird. Der Stadtrat muss lernen, vernünftiger und pragmatisch zu handeln – zum Wohl der Bürger Leipzigs.

Sascha Matzke, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 11. April 2022

Ein Höhenwindrad für Leipzig

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 zu prüfen, ob sich in Leipzig Standorte befinden, die für den Bau von „Höhenwindanlagen“ nach Modell des Leipziger Windrades von Horst Bendix grundsätzlich geeignet sein könnten.

Begründung:

Deutschland gilt in Europa als eins der innovativsten Länder der Welt. Ob sich die innovativen Erfindungen, die aus Deutschland stammen, auch in unserem Land gewinnbringend vermarkten lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zudem hat Deutschland bekanntermaßen das Problem der Energieversorgung. Erneuerbare Energien sind nicht nur für das Klima gut – sie machen uns auch unabhängig von diktatorischen Regimes.

Der Leipziger Bendix, der die Idee der Höhenwindanlage im Binnenland (auch Leipziger Windrad genannt) hatte, kann somit zum Sprunginnovator für Leipzig werden, der gleichzeitig die Energieversorgung unabhängiger macht.

Leipzig könnte der Ort sein, an dem innovative Ideen nicht nur geboren, sondern auch umgesetzt werden. Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob eine Umsetzung dieser Idee innerhalb des Leipziger Stadtgebiets grundsätzlich möglich ist.

Status:

Der Verwaltungsstandpunkt wurde in der Ratsversammlung am 14.09.2022 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Umbenennung des Leipzig/Halle Flughafens in Hans-Dietrich-Genscher-Flughafen

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Aufsichtsratstätigkeit in der Mitteldeutsche Flughafen AG eine Umbenennung des Leipziger Flughafens in “Hans-Dietrich-Genscher-Flughafen” anzustreben.

2. Der Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung setzt sich im Auftrag des Oberbürgermeisters im Rahmen seiner Position als stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat Flughafen Leipzig/Halle GmbH auch für die Umbenennung ein.

Begründung:

Hans-Dietrich Genscher, geboren in Reideburg, Halle, wäre heute 95 Jahre alt. An der Universität Leipzig absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften.  Seine bunte politische Karriere als FDP-Politiker erstreckte sich über mehr als zwanzig Jahre, in denen er der Bundesrepublik als Innenminister, Außenminister sowie Vizekanzler diente.

Als Außenminister leitete er u. a. die Wiedervereinigung Deutschlands. Seine Taten leben in Gestalt der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union bis heute fort. Um seinen Verdiensten besonderen Ausdruck zu verleihen, fordern wir den Flughafen Leipzig/Halle in Hans-Dietrich-Genscher-Flughafen umzubenennen.

Status:

Der Neufassung wurde in der Ratsversammlung am 14.12.2022 mehrheitlich abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Eilbedürftigkeit bei Vorlagen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in die Eilbedürftigkeitsbegründung eilbedürftiger Vorlagen zukünftig Informationen zu folgenden Punkten aufzunehmen:

1. Wann und wodurch hat die Verwaltung Kenntnis von der Notwendigkeit der Vorlage erhalten bzw. wann und wodurch hätte sie der Stadtverwaltung bekannt sein müssen, weil es sich aufgrund allgemein zugänglicher Quellen (z. B. gesetzliche Regelungen) ergibt?

2. Welche konkreten Gründe (z. B. fehlende Sachmittel, Personalengpässe, langer Ämterdurchlauf, Verzögerungen im Abstimmungsprozess) machten diese Bearbeitungszeit innerhalb der Verwaltung erforderlich?

Begründung:

Die Eilbedürftigkeit von Vorlagen richtet sich nach der Tatsache, dass ein Beschluss in der darauffolgenden Sitzung zu spät wäre und dass der Sachverhalt zur Fristsetzung für ein reguläres Verfahren noch nicht bekannt war. Als Ausnahmeregelung zum Normalfall können dadurch entsprechend eilbedürftige Sachverhalte rechtzeitig behandelt werden.

Zunehmend wird die Ausnahmeregelung als Regelinstrument verwendet, um Sachverhalte fristgerecht behandeln zu können, deren Existenz jedoch seit geraumer Zeit bekannt ist. Für die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte stellt dies häufig werdender eine Herausforderung bei der Durchsicht und Beratung der Behandlungsgegenstände dar und erschwert den Bürgerinnen und Bürgern sowie Medienvertreterinnen und Medienvertretern die Teilhabe am bzw. die Berichterstattung über das kommunalpolitische Geschehen.

Um von einem sich quantitativ steigernden Regelfall zurück zur Ausnahmeregelung zu kommen und eine transparente Informationslage zu schaffen soll der Oberbürgermeister zukünftig seine Angaben zur Eilbedürftigkeitsbegründung konkretisieren.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 09.11.2022 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris