Antragsverfahren nachverfolgen

[Antrag VII-A-07769-NF-02| Status: ungeändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

Der Bearbeitungsstatus von digitalen Antragsverfahren im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes wird in Abhängigkeit der Weiterentwicklung des Portals Amt24 online ausgegeben.

Über den Fortschritt des Aufbaus des sogenannten „Rückkanals“ durch den Freistaat Sachsen und jeweils erkennbare Perspektiven für die Leipzigerinnen und Leipziger wird jährlich im FA Allgemeine Verwaltung Bericht erstattet. Der erste Bericht erfolgt Ende des 2. Quartals 2023.

Für den Bericht fragt die Stadt Leipzig jeweils die aktuelle Zeitschiene beim Freistaat Sachsen ab und stellt ab dem zweiten Bericht alternative kommunale Möglichkeiten dar.


Ursprungsantrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojekts bis zum Ende des 2. Quartals 2023 innerhalb der Verwaltung, den Antragstellerinnen und Antragstellern für sie personalisiert transparent darzustellen, an welchem Bearbeitungsschritt bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens sich der für das Anliegen des Beschlussantrags rechtlich zulässige Antrag der Beantragenden befindet.

Dieser Bearbeitungsstand ist den Beantragenden beispielhaft als

  1. Antrag eingegangen,
  2. Unterlagen vollständig,
  3. Antrag entschieden

u. ä. anzuzeigen.

Begründung:

Die Leipziger Bürgerinnen und Bürger wenden sich für verschiedenste Leistungen an die Verwaltung der Stadt Leipzig. Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Kraftanstrengungen im Rahmen der Etablierung des neuen Bürgerserviceamts, was viele Leistungen einfacher fasst. Im Antrag soll nun zeitgemäß quasi eine Live-Verfolgung z. B. via QR-Code ermöglicht werden. Hierbei wählt die Verwaltung selbst einen hierfür rechtlich darstellbaren Antrag (z. B. Asylantrag), um den Antragstellerinnen und Antragstellern klar darzustellen, an welchem Punkt im Bearbeitungsprozess sich der Antrag befindet. Der Antrag zielt auch darauf ab, bei zukünftiger oder gegenwärtiger Software-Beschaffung durch die Verwaltung solche konkreten Softwarelösungen der Nachverfolgbarkeit mitzudenken.

Externes Gutachten zur Duldung von Falschparkern

Antrag:

Der Oberbürgermeister beauftragt ein unabhängiges externes Gutachten zur Überprüfung der Handlungsweise des Ordnungsamts in Bezug auf die Ahndung von Falschparkern.

Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat das vollständige Gutachten bis zum 15. März 2023 vor.

Begründung:

Seit Monaten häufen sich Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass bestimmte Straßen und Veranstaltungen vom Leipziger Ordnungsamt bewusst nicht auf Falschparker kontrolliert werden würden.

Bereits im Zuge der Freibeuter-Initiativen mit dem Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“, der damit verbundenen Veröffentlichung des Rechtsgutachtens zum Abschleppen sowie dem Antrag „Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt“ musste man den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Leipzig mehr Ressourcen in das Verhindern von Abschleppen investiert, als in den Kampf gegen Falschparker.

Die fragwürdige Haltung des Leipziger Ordnungsamtes ist mittlerweile massiv Gegenstand in der öffentlichen Berichterstattung. Im Sinne der Aufklärung und um eventuellen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zuvorzukommen muss der Oberbürgermeister das Vorgehen gutachterlich prüfen lassen und dem Stadtrat vollständig vorlegen. Auf die Möglichkeit einer Veröffentlichung ist bei der Beauftragung des Gutachtens entsprechend zu achten.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 18.01.2023 geändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Leipziger Ordnungsamt: Gutachten soll Staatsanwaltschaft zuvorkommen

Ein externes Gutachten soll endlich Ordnung ins Ordnungsamt bringen. Das beantragt die Fraktion Freibeuter. Dem Ordnungsamt wird vorgeworfen, rechtswidrig Falschparker zu dulden, indem es die Verstöße absichtlich nicht oder nicht angemessen ahndet.

Sven Morlok (FDP), stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Freibeuter, will die Ungewissheit zum Thema Falschparken beenden: “Der Oberbürgermeister muss beweisen, dass sein Amt rechtmäßig handelt, um die berechtigten Zweifel zu beseitigen. Auch, um einer möglichen Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft zuvorzukommen. Anders kann das über Jahre angewachsene Misstrauen nicht mehr besänftigt werden.”

Der Antrag der Freibeuter gibt dem Oberbürgermeister bis zum 15. März Zeit, dem Stadtrat das Gutachten vorzulegen. Vorher muss es aber noch durch den Stadtrat beschlossen werden. Es kann mit einer mehrheitlichen Beschlussfassung im Januar gerechnet werden.

Morlok dazu: “Die Praxis zeigt, dass im Ordnungsamt beim Thema Falschparken nichts funktioniert. Seit Jahren versuchen wir das Ordnungsamt dazu zu bringen, seine umstrittenen Beurteilungen zu klären, eine klare Linie zu fahren und die Grundlagen dafür auch transparent für alle darzustellen – leider erfolglos. Daher muss das Ganze jetzt von extern betrachtet werden. Das Gutachten wird hoffentlich aufzeigen, woran das liegt.”

Rechtswidrige Datenerhebung

Sammelt die Stadt Leipzig von den Bürgerinnen und Bürgern rechtswidrig Daten für den neuen Mietspiegel? Hat der OBM davon gewusst? Ignoriert der OBM bewusst die Feststellungen der Datenschutzbeauftragten? Was ist passiert?

Zur Erstellung des neuen Mietspiegels müssen Daten erhoben werden. Leipzig ist dafür aber gar nicht zuständig, sondern der Freistaat Sachsen. Also fehlt die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung. Die Stadt beruft sich auf eine Satzung, die laut Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten keine Rechtsgrundlage bietet. Damit wäre die Datenerhebung rechtswidrig. Ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz.

Wusste der OBM von dem Sachverhalt oder hat er die Datenerhebung in Kenntnis der Rechtslage gar angeordnet? Kennt der OBM die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten und hat er die Datenerhebung dennoch nicht gestoppt?

Die Gesetze in unserem Land gelten auch für die Verwaltung. Sie sollte in der Einhaltung der Gesetze eine Vorbildfunktion einnehmen.

Wer in einem öffentlichen Amt bewusst gegen Gesetze verstößt ist fehl am Platz.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 03. Dezember 2022