Sportstadt Leipzig

Knapp 100 000 Leipziger sind Mitglied in einem Sportverein. Damit leistet der Sport einen immensen Beitrag zum sozialen Frieden und Zusammenhalt in unserer Stadt. Kinder lernen beim Sport wichtige soziale Kompetenzen und bei der Integration von Migranten wird in den Vereinen gute Arbeit geleistet, um nur zwei Beispiele für die gesellschaftliche Bindekraft der Sportvereine hier anzuführen.

Um all dies bewerkstelligen zu können, brauchen die Vereine die Unterstützung durch die Stadt. Ein wichtiges Thema hierbei ist die Entwicklung der Sportinfrastruktur Leipzigs. Dabei müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse von Schul-, Breiten-, Behinderten- und Spitzensport ausgewogen berücksichtigt werden, um dann auch durchaus vorhandene Synergieeffekte nutzen zu können. So liegen uns die dringend benötigten Sport- und Schwimmhallen für den Schulsport genauso am Herzen wie die Sportstätten der Vereine für den Breiten- und Behindertensport.

Aber genauso stehen wir für die geplante Großsporthalle, die es möglich machen wird, internationale Sportevents wie Welt- und Europameisterschaften nach Leipzig zu holen, um damit den Ruf Leipzigs als internationale Sportstadt auszubauen. Was wiederum auch dem Breitensport zu Gute kommt.

Naomi-Pia Witte, FDP-Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 23. März 2019

Morlok (FDP): “Mieter werden nicht entlastet. Investitionen der LWB werden gefährdet.”

Eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer entlastet Mieter in Leipzig nicht. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat in der Ratsversammlung am 23. Januar 2019 hervor. Darüber hinaus wird die Investitionsfähigkeit der LWB eingeschränkt.

Dazu FDP-Stadtrat Morlok (FDP), der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Finanzen des Leipziger Stadtrates vertritt: “Die Mieter werden wie erwartet nicht entlastet. Mit einer Erhöhung der Nettokaltmieten geht stattdessen Transparenz und Nachvollziehbarkeit beim Mietpreis verloren.”

In der Antwort zur Anfrage hatte Baubürgermeisterin Dubrau bestätigt, dass sich eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer bei der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) negativ auf die Liquidität der Gesellschaft auswirken würde. Danach habe die LWB im Jahr 2017 etwa 4,65 Millionen Euro Grundsteuer auf die Mieter umgelegt. Kosten in dieser Höhe müssten im Falle einer Streichung der Grundsteuerumlage eingespart werden. Das habe Einfluss auf Investitionen in die Wohnungsbestände zu Lasten der Gebäudesubstanz. Mieterhöhungen um 18 Cent/qm im Monat seien die Folge.

Forderungen nach einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer vom Vermieter auf den Mieter wurden zuletzt auf Bundesebene von Sozialdemokraten vorgetragen.

Hobusch (FDP): “Stadt Leipzig prüft Vereinbarung mit Airbnb”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter prüft der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit Beherbergungsportalen zum automatisierten Einzug durch die Beherbergungsportale zusammen mit dem Übernachtungspreis und Abführung der Gästetaxe an die Stadt Leipzig.

Zuletzt hatte nach Dortmund und Frankfurt am Main auch die sächsische Landeshauptstadt Dresden eine solche Vereinbarung mit Airbnb getroffen. Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freibeuter und Freidemokrat René Hobusch: “Wir begrüßen, dass der Stadtrat die Prüfung einer Kooperationsvereinbarung mitträgt.”

Dem Ansinnen der Stadt Leipzig, die Beherbergungsportale darüber hinaus die Beherbungsportale zur Auskunft von Gastgeberdaten zu verpflichten, widerspricht der Jurist Hobusch entschieden: “Eine saubere und faire Lösung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung macht einen Auskunftsanspruch der Stadt gegenüber den Beherbergungsportalen hinfällig.” Hobusch (FDP) sieht beiderseits Vorteile: “Mit einer Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der bürokratische Aufwand beim Vermieter. Über die Portalbetreiber kann auch aus Sicht der Verwaltung sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.”

Gabelmann (Piraten): “Seltene dörfliche Strukturen in Gohlis erhalten!”

Der sogenannte “Gohliser Anger” in der Menckestraße wird wieder als historischer Mittelpunkt des Dörfchens Gohlis erlebbar sein. Einem

entsprechenden Vorschlag der Fraktion Freibeuter folgte der Stadtrat in der Ratsversammlung am 13. März 2019.

Dazu Initiatorin Ute Elisabeth Gabelmann, Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat: “Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Leider wird die gegenwärtige Nutzung seiner historischen Bedeutung nicht gerecht. Bedauerlich, denn dass sich in einer Großstadt solche dörflichen Strukturen über Jahrhunderte weg noch erhalten, ist selten.”

Der Vorschlag der Freibeuter, auch die Bürger zu beteiligen sowie eine zeitnahe Umsetzung zu erreichen, wurde von Verwaltung und den anderen Fraktionen nicht festgeschrieben.

Piraten-Stadträtin Gabelmann, die ihre Fraktion im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt, appelliert an die engagierten Gohliser: “Leider hat das Einbeziehen von Betroffenen immer noch einen zu niedrigen Stellenwert. Die von uns gewünschte verbindliche Bürgerbeteiligung hat es nicht in die Abstimmung geschafft. Auch auf einen konkreten Termine mochte sich der Stadtrat nicht festlegen. Wir hoffen nun auf die Initiative der Vereine und Verbände vor Ort.” Der Gohliser Anger steht derzeit nicht unter Denkmalschutz. Eine Einordnung als sogenanntes Gartendenkmal wird aber aktuell auf Anregung der Stadt Leipzig durch das Landesdenkmalamt Sachsen geprüft.

Neugestaltung des Gohliser Angers

[Antrag VI-A-06666-NF-02 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1. Die Stadt Leipzig nimmt eine Neugestaltung des Gohliser Angers unter Berücksichtigung seiner historischen Rolle als gründerzeitlichem Stadtplatz vor. Die Nutzung des Angers für Bürger als autofreie Grünfläche wird gewährleistet. Die Aufstellung eines thematisch angepaßten Brunnens wird ausdrücklich geprüft. Ein Parkverbot für die Fläche wird im Zuge der Neugestaltung geprüft.

2. Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird die Sanierung des Gohliser Angers in den Doppelhaushalt 2021/22 eingeordnet. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden finanziellen Mittel bereits bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. Die Planung wird 2019/2020 unterjährig eingeordnet.

3. Es erfolgt eine Beteiligung unter Einbeziehung des Stadtbezirksbeirates, Vereinen und Bürgern.

Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Planung und den Bau des Gohliser Angers erst bei der Aufstellung des neuen Haushaltes 2021/2022 entschieden.

Sachverhalt:

Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Derzeit lässt sich nur mit geübtem Blick erkennen, dass dieses Stück Leipzig ein Ort historischen Bezugs im ehemaligen Dörfchen Gohlis ist. Derzeit wird der historische Ort vorwiegend als Parkfläche genutzt.

Wie im VSP beschrieben: „Der Gohliser Anger war in der Zeit von Gohlis als eigenständiges Dorf – vor der Eingemeindung nach Leipzig – Kernbereich der alten, dörflichen Ortslage von Gohlis im Bereich der Menckestraße. Früher mit einem kleinen Schulgebäude und angebautem Betsaal bestanden, wurde der Bereich des Gohliser Angers nach dem Abbruch der Gebäude um die vorangegangene Jahrhundertwende im Stil eines gründerzeitlichen Stadtplatzes mit Wegebeziehungen und kleineren eingefassten Wiesen- und Beetflächen umgebaut.

Der Bereich des Gohliser Angers steht z. Z. nicht unter Denkmalschutz. Eine Unterschutzstellung als sogenanntes Gartendenkmal wird aber z.Z. auf Anregung der Stadt Leipzig durch das Landesdenkmalamt Sachsen geprüft.1

Daher befürwortet die Stadtverwaltung den Vorschlag zur Neugestaltung des Gohliser Angers grundsätzlich, auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, die Planungs- und Beteiligungsprozesse sowie die finanziellen Mittel frühzeitig entsprechend einzuordnen.

1 aus dem Verwaltungsstandpunkt VI-A-06666-VSP-01


Ursprüngliche Fassung vom 13.11.2018:

Die Stadt Leipzig nimmt eine Neugestaltung des Gohliser Angers unter Berücksichtigung seiner historischen Rolle vor. Entsprechende Haushaltsmittel werden im Plan berücksichtigt. Die Aufstellung eines Brunnens wird geprüft.

Dabei werden die Wünsche der Bürger berücksichtigt, d.h. der Anger wird wieder unter Denkmalschutz gestellt sowie die Nutzung für Bürger als für Autos gesperrte Grünfläche gewährleistet. Ein Parkverbot für die Fläche wird im Zuge der Neugestaltung geprüft.

Sachverhalt:

Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Derzeit lässt sich nur mit geübtem Blick erkennen, dass dieses Stück Leipzig ein Ort historischen Bezugs im ehemaligen Dörfchen Gohlis ist.  Derzeit wird der historische Ort kaum erkennbar und als Parkfläche genutzt.

Mit einer Informationstafel kann zur geschichtlichen Einordnung und Bildung beigetragen werden. Ebenfalls denkbar wären das Aufstellen eines Brunnens, z.B. in Form einer Viehtränke, wie historisch auf einem Dorfanger üblich. Dazu passend könnten bekletterbare Kuh-, Pferde- oder Ziegen-Figuren als Kinderspielstätte dienen.

Sofern sich die Errichtung eines Boule- oder Grillplatzes mit dem Denkmalschutz vereinbaren ließe, wäre auch das eine Option zur künftigen Nutzung des Angers.

In die Neugestaltung soll der Bürgerverein Gohlis e.V. einbezogen werden.

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Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

[Antrag VI-A-06667-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung mit Beherbergungsportalen zum automatisierten Einzug der Gästetaxe und berichtet der Ratsversammlung bis zum 30.06.2019 über das Ergebnis.

Sachverhalt:

In der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe lehnt die Stadt Leipzig unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) das beantragte Vorgehen ab. Tatsächlich jedoch haben die Städte Dortmund, Frankfurt am Main und Dresden diese Vereinbarungen mit bspw. dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, obwohl weder das nordrheinwestfälische noch das hessische Kommunalabgabengesetz vom SächsKAG abweichende Regelungen treffen.

Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig nicht bereits mit Tag 1 der Einführung der Gästetaxe die angekündigten elektronischen Geräte zur Verfügung stellen kann. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.


Ursprüngliche Fassung vom 13.11.2018:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende März 2019 eine Kooperation mit Beherbergungsportalen mit dem Ziel zu prüfen, einen durch die Beherbergungsportale automatisierten Einzug der Gästetaxe von den Gästen nach Zustimmung der Gastgeber und in deren Namen vornehmen und an die Stadtkasse Leipzig überweisen zu lassen.

Sachverhalt:

In der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe lehnt die Stadt Leipzig unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) das beantragte Vorgehen ab. Tatsächlich jedoch haben die Städte Dortmund und Frankfurt am Main diese Vereinbarungen mit bspw. dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, obwohl weder das nordrheinwestfälische noch das hessische Kommunalabgabengesetz vom SächsKAG abweichende Regelungen treffen.

Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig nicht bereits mit Tag 1 der Einführung der Gästetaxe die angekündigten elektronischen Geräte zur Verfügung stellen kann. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.

 

 

 

Ohne Anlieferung ist die City tot

Sven Morlok, Stadtrat

Oberbürgermeister Jung tötet die Leipziger Innenstadt, wenn er im Rahmen des Luftreinhalteplans Anlieferungen verbieten will. Wie soll denn in Geschäften etwas verkauft oder in Gaststätten etwas angeboten werden, wenn die Anlieferung der Waren untersagt wird?

Solche Verbote machen weder die Leipziger Luft sauberer noch retten sie das Weltklima. Das ist pure Ideologie, zu Lasten unserer schönen Stadt, ihrer Einwohner und Besucher. Die lebendige Innenstadt ist eine der Attraktionen Leipzigs – für die Einwohner und die Besucher. Das muss so bleiben! Wer will denn schon in einer leeren Innenstadt flanieren, in der es nichts zu erleben gibt?

Warenlager am Stadtrand verursachen zusätzliche Kosten und machen das Einkaufen in der City noch teurer. Schon heute hat es der Einzelhandel schwer, sich gegen die vielen Online-Angebote zu behaupten. Zusätzliche Kosten für die Anlieferung verschärfen das Problem. Kaufhäuser, Geschäfte und Gaststätten werden verschwinden.

Die Innenstadt stirbt. Dem, der so was will, muss man die rote Karte zeigen. Gut, dass der Bürger im Mai bei der Stadtratswahl die Sache in die eigene Hand nehmen kann.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail.