Für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Deutschen Städte- und Gemeindetag darauf hinzuwirken, in der nächsten Legislaturperiode das Wohngeldgesetz grundlegend zu überarbeiten.

Durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes soll erreicht werden, dass künftig der Schwerpunkt der Förderung von Wohnraum auf die Subjektförderung abgestellt wird. Entsprechend sind künftig auch die Mittel, die bisher in die Objektförderung z.B. über die Förderprogramme „Sozialer Wohnungsbau“ flossen über das Wohngeld subjektbezogen auszureichen.

Durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes soll außerdem die Förderung von selbst genutztem Wohnungseigentum für Mieter in den Fokus genommen werden.

Begründung:

Der in vielen Städten Deutschlands herrschenden Wohnungsknappheit kann man nur begegnen, indem man für einen kräftigen Zuwachs bei den Wohnungsneubauten sorgt. Programme wie das durch den Freistaat Sachsen aufgelegte Programm zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum schaffen wenig zusätzlichen Wohnraum, es wird lediglich ein Teil von sowieso schon geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen über dieses Programm an Anspruchsberechtigten vergeben.

Durch eine Subjektförderung über das Wohngeld werden auch alle bekannten Probleme des sozialen Wohnungsbau wie z.B. die Fehlbelegung und den Verkauf der Wohnungen nach der Belegungsbindung, sowie der damit verbundene Mietpreisanstieg verhindert. Zudem sind keine größeren bürokratischen Verfahren zur Verhinderung der Fehlbelegung notwendig. Eine jährliche Überprüfung der Einkommensverhältnisse sowie der Miethöhe reichen aus um das Wohngeld entsprechend anzupassen.

Deutschland liegt traditionell in Europa im unteren Bereich was das Wohnungseigentum betrifft. Eine Förderung der Bildung von Wohnungseigentum über das novellierte Wohngeld könnte wesentlich zur Entspannung der Mietwohnungsmärkte in den Großstädten beitragen. Als Nebeneffekt würde dabei auch ein Beitrag zur Alterssicherung erreicht.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Freibeuter für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Freibeuter für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat hat nach der Debatte um die Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus einen Antrag im Stadtrat eingereicht, der den Oberbürgermeister beauftragt, sich beim Deutschen Städte- und Gemeindetag für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes einzusetzen.

„Niemand bestreitet, dass preiswerter Wohnraum in wachsenden Regionen wie auch in Leipzig knapper wird. Der klassische soziale Wohnungsbau, der in Beton statt in den unterstützungsbedürftigen Menschen investiert, ist bereits in der Bundesrepublik in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts gescheitert und hat Wohnghettos und soziale Verwerfungen geschaffen. Zudem geht bei der Hälfte aller Wohnungsbelegungen die Förderung am Ziel vorbei.“,

so René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter, am Rande der Ratsversammlung.

Statt der sozialen Wohnungsbauförderung wollen die Freibeuter erreichen, dass der einzelne Mensch und sein tatsächlicher Förderbedarf im Mittelpunkt stehen und durch eine Novellierung des Wohngeldgesetzes gefördert wird, wer tatsächlich bedürftig ist.

„Es macht keinen Sinn, dass der inzwischen zum Professor gewordene Student über 15 Jahre preisgebundenen Wohnraum blockiert, während für die Verkäuferin im Supermarkt oder den Paketfahrer diese Wohnungen nicht mehr zur Verfügung stehen.“,

führt der Liberale Hobusch abschließend aus.

Die Freibeuter nehmen mit ihrem Antrag die SPD-Fraktion beim Wort. Für diese hatte Stadtrat Heiko Oßwald in der Debatte ausgeführt, dass es unabhängig vom Antrag der SPD, den sozialen Wohnungsbau weiter zu unterstützen, richtig sei, über ein angemessenes und zeitgemäßes Wohngeldrecht zu diskutieren.

Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt

Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt

Antrag:

Der OBM wird beauftragt im Rahmen der laufenden Untersuchungen und Konzepte zu prüfen, ob durch einen Ausbau der Nordtangente im Zuge von Emil-Fuchs-Straße, Uferstraße, Parthenstraße und Berliner Straße (einschließlich kreuzungsfreie Verkehrsführung im Bereich der Gerberstraße) für den Individualverkehr und einen Straßenbahntunnel unterhalb der Jahnallee im Waldstraßenviertel die Voraussetzungen für die Verbesserung der Haltestellensituation vor den Hauptbahnhof und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Ost-West-Verbindung für die Straßenbahn erreicht werden kann.

Das Prüfergebnis einschließlich einer ersten Kostenschätzung ist dem Stadtrat bis Ende 2. Quartal 2018 vorzulegen.

Sachverhalt:

Die Haltestellen vor dem Hauptbahnhof und der Ost-West-Trasse der Straßenbahn werden Mitte der 20er Jahre ihre Kapazitätsgrenze erreichen. Durch Verlagerung des Individualverkehrs können die Voraussetzungen für die erforderliche Kapazitätserweiterung des ÖPNV geschaffen werden.

Eine Verlagerung des Individualverkehrs trägt außerdem zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung der besonders belasteten Innenstadt bei.

Im Zuge der Diskussion über den Nahverkehrsplan muss klar sein, welches Verkehrsangebot die LVB mittelfristig erbringen kann. Auf Grund der zu wartenden Planung- und Genehmigungsphase wird von der Beschlussfassung bis zur Realisierung ein Zeitraum von 7 bis 10 Jahren vergehen. Daher ist eine zeitnahe Grundsatzentscheidung im Stadtrat geboten.

In der Neufassung wird der Verwaltungsstandpunkt insoweit übernommen, dass keine extra Prüfung anzustellen ist, sondern die Prüfung im Rahmen der laufenden Untersuchungen und Konzepte erfolgten soll. Um dies zu ermöglichen, wird die Frist zu Vorlage der Ergebnisse um ein halbes Jahr verlängert.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

Da sich derzeit bereits verschiedene Untersuchungen und Konzepte in der Erarbeitung befinden, die auch das Thema der Verbesserung des ÖPNV (insbesondere in der Leipziger Innenstadt) beinhalten, wird die im Antrag vorgeschlagene Prüfung einer Nordtangente für den motorisierten Individualverkehr und eines Straßenbahntunnels unterhalb der Jahnallee im Rahmen der zuvor genannten Untersuchungen bzw. Konzepte mit betrachtet.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig

Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerbermanagement anzuschaffen bzw. anzumieten.

Die Software erfüllt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens folgende Kriterien:

  1. frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),
  2. auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,
  3. Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein.

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung befindet sich in einer angespannten Bewerbersituation. Derzeit werden offenbar schon Beauftragungen externer Berater geprüft. Dennoch verfügt die Stadt leider bisher über kein Werkzeug, interessante Bewerber aus früheren Bewerbungsprozessen “auf dem Schirm” zu behalten. Ebenfalls ist es nicht möglich, Bewerber, die ggf. nicht zu der Stelle, auf die sie sich bewerben, sondern zu einer anderen ausgeschriebenen Stelle passen, gezielt “umzuleiten”. Auch Initiativbewerbungen können nur unzureichend verwaltet werden. Mit dem Antrag soll eine Behebung und Verbesserung dieses Zustands erzielt werden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung geändert beschlossen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement anzuschaffen oder anzumieten bzw. die bestehende Personalmanagementsoftware durch entsprechende Module zu erweitern.

2. Dabei ist zu prüfen, ob die Software unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen folgenden Leistungsumfang enthalten könnte:
– frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),
– auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,
– Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein,
– Qualifikationen und Weiterbildungen der eigenen Mitarbeiter sollen in Form einer digitalen Personalakte vorgehalten werden.

Antrag im Allris

Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen

Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.
  2. Die horizontale Aufnahmerichtung ist kenntlich zu machen. Sofern die Kamera schwenkbar ist, ist der gesamte mögliche horizontale Aufnahmebereich kenntlich zu machen.
  3. Sofern seitens des Oberbürgermeisters rechtliche Bedenken zur Umsetzung bestehen, legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis zum 1. Januar 2018 die nötigen kommunalrechtlichen Änderungen vor, so dass eine Umsetzung möglich ist.

Begründung:

In Leipzig werden verschiedene Bereiche per Video überwacht. Teils wird per Schild darauf hingewiesen. Da Videoüberwachung kein Selbstzweck sein darf, sondern – so die Befürworter des Einsatzes – Straftaten aufklären und Straftaten verhindern soll, spricht nichts gegen einen transparenten Umgang damit. Insofern sollte aus Transparenzgesichtspunkten jede Kamera im Themenstadtplan veröffentlicht werden. Für den Initiator des Beschlusses kann es ggf. Umstände geben, die derzeit eine Standortveröffentlichung unmöglich machen. Für diesen Fall sind entsprechende rechtliche
Rahmenbedingungen in Form eines Satzungsbeschlusses zu schaffen, welche die Aufstellung von Kameras nur noch dann ermöglichen, wenn Standort und Aufnahmebereich im Online-Themenstadtplan veröffentlicht werden können.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.

2. Ziffer 2 und 3 des Antrages werden abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern

Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister informiert in jedem Schulentwicklungsplan bzw. seiner Fortschreibung den Stadtrat darüber, in welchem Umfang und ggf. unter welcher Voraussetzung eine beschriebene Maßnahme finanziell im Haushalt der Stadt Leipzig untersetzt ist.
  2. Sofern Maßnahmen bei Vorlage der Beschlussvorlage nicht vollständig finanziell untersetzt sind, weist der Oberbürgermeister im Schulentwicklungsplan darauf hin.
  3. Sofern finanziell nicht untersetzte Maßnahmen außerhalb der Geltung des beschlossenen Haushaltes der Stadt Leipzig liegt, so weist der Oberbürgermeister im Schulentwicklungsplan darauf hin, für welchen Zeitpunkt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine Einordnung durch Berücksichtigung im Haushaltsplanentwurf vorschlagen wird.

Begründung:

Zahlreiche Maßnahmen im Schulentwicklungsplan sind absehbar nicht finanziell untersetzt. Dies führt zu einer nicht erfüllbaren Erwartungshaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leipzig und somit zu der Gefahr eines massiven Vertrauensverlustes in die Arbeit der Stadtverwaltung und des Stadtrates. Diesem Umstand kann durch transparente Informationen entgegen gewirkt werden.

Status:

Der Antrag wurde von uns zurückgezogen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

Antrag:

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung führt mit fünf freiwilligen Tagespflegepersonen einen Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten in den Abendstunden und am Wochenende über den Zeitraum von zwei Jahren durch.

Begründung:

Nicht nur Alleinerziehende, auch Paare in Schichtberufen sehen sich mit Schwierigkeiten bei  der Organisation der Kinderbetreuung konfrontiert. Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen und Kitas in den späten Abendstunden oder am Wochenende werden nicht angeboten.
Diese fehlende Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Bürozeiten von 9 bis 17 Uhr bedeutet für Viele zudem ein nicht zu überwindendes Hindernis, wenn es darum geht, im Arbeitsleben oder im erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen.
Aus diesem Grund soll über diesen Modellversuch festgestellt werden, wie hoch der Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig außerhalb der derzeit angebotenen Öffnungszeiten von Kitas und Tagespflegepersonen ist.
In der Vergangenheit durchgeführte Befragungen der Eltern in Kitas zu flexiblen Betreuungszeiten geben m.E. tatsächliche Bedarfe nicht wider.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Angebote der freien Träger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten

Angebote der freien Traeger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mittels eines externen Dienstleisters die Bedarfslagen bezüglich sozialer Angebote, die durch freie Träger erbracht werden, zu evaluieren, und daraus den Finanzbedarf für die Förderung der freien Träger im Bereich des  Sozialamtes und des Gesundheitsamtes zu ermitteln.Die Bedarfslagen sollen vor allem unter Beachtung folgender Schwerpunkte eruiert werden:

    – sozialräumlicher Bezüge,

    – den Bedingungen der wachsenden Stadt

    – und der Integration von Geflüchteten.
  2. Weiterhin wird eine Bewertungsmatrix erarbeitet, anhand derer im Sozialamt und im Gesundheitsamt ein Controlling der geförderten Maßnahmen durchgeführt werden kann, um zukünftig bei steigendem Bedarf (wachsende Stadt) und knappen Ressourcen den hilfsbedürftigen Bürgern in Leipzig ein maßgeschneidertes Angebot durch die freien Träger im Bereich Sozialamt/Gesundheitsamt unterbreiten zu können.

Begründung:

Die Fördermittel im Bereich des Sozialamts sind – mit einer Ausnahme – seit Jahren nicht erhöht worden. In dieser Zeit gab es allerdings erhebliche Erhöhungen der Ausgaben für die freien Träger sowohl im Personalbereich (Tarifsteigerungen) als auch bei den Sachkosten (Miete, Energie, etc.). Dies bedeutet eine faktische Kürzung. Diese faktische Kürzung zwingt die freien Träger dazu, Kürzungen im Leistungsangebot ihrer Maßnahmen vorzunehmen. Die Kürzungen im Leistungsangebot der freien Träger können dazu führen, dass das Sozialamt seinerseits wiederum Kürzungen bei den Fördermitteln vornimmt. Dies führt zwangsweise zusammen mit den Kostensteigerungen im Personal- und Sachbereich zu weiteren Kürzungen im Leistungsangebot.

Die fehlende Erhöhung der Fördermittel im Bereich des Sozialamtes in den vergangenen Jahren birgt die Gefahr, dass auf der einen Seite ganze Maßnahmen von den Trägern aus Kostengründen gestrichen werden müssen, oder aber Maßnahmen im Angebot so drastisch reduziert werden müssen, dass sie unwirksam werden.

Als sinnvolles Vorbild für die Ermittlung der Bedarfslagen bezüglich sozialer Dienstleistungen könnte die vor kurzem durchgeführte Evaluation in der Offenen Seniorenarbeit der Stadt Leipzig dienen.

Mittels der klaren Definition der Bedarfslagen für soziale Dienstleistungen durch die Berater soll sichergestellt werden, dass die wichtige Arbeit der freien Träger im Bereich des Sozialamtes mittelfristig auf eine sichere und ausreichend finanzielle Basis gestellt wird, und damit auch für die Anbieter der Maßnahmen eine größere Planungssicherheit erreicht wird.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

Die Konzepte und Planungen des Sozialamtes, als Grundlage der Förderung von Angeboten bei freien Trägern, werden bedarfsgerecht – auch mit Blick auf den spezifischen Bedarf von Sozialräumen – durch das Sozialamt weiter entwickelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Freibeuter stellen Antrag für eine zukunftsfeste Förderung der freien Träger der Wohlfahrtspflege

Zukunftsfeste Förderung der freien Träger der Wohlfahrtspflege

Pressemitteilung:

Den freien Trägern der Wohlfahrtspflege soll zukünftig zumindest mittelfristig Planungssicherheit bei der Finanzierung der sozialen Angebote gegeben werden. Künftige Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten dürfen nicht zu qualitativen und quantitativen Verschlechterungen der sozialen Angebote führen.

Mit einem Antrag beauftragen die Freibeuter daher den Oberbürgermeister, den Bedarf der Leipziger an sozialen Angeboten von einem externen Berater ermitteln zu lassen. Die Bedarfe im Sozialbereich sind gleichzeitig zu priorisieren und finanziell zu untersetzen. Bei der Ermittlung sind sozialräumliche Bezüge, die Bedingungen der wachsenden Stadt Leipzig und die Integration von Geflüchteten zu berücksichtigen.

Dazu Naomi-Pia Witte, die die Freibeuter im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vertritt:

“Seit Jahren sind die Fördermittel, die das Sozialamt an die Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtpflege ausgibt, nicht erhöht worden. Bei steigenden Personal- und Sachkosten bedeutet eine ausbleibende Anpassunng an Kostensteigerungen de Facto eine Kürzung.”

Im Bereich der Personalkosten sind steigende Kosten auf Tarifsteigerungen bei den Gehältern der Mitarbeiter, im Bereich der Sachkosten auf steigende Miet-, Energie- und Reinigungskosten zurückzuführen.

Witte weiter:

“So mussten die Vereine und Verbände z.B. auch die durch die Einführung des Mindestlohnes bedingten Preiserhöhungen bei beauftragten externen Dienstleistern, z.B. Reinigungsunternehmen, aus den gleichbleibenden Fördermitteln schultern.”

Den Antrag VI-A-04671 “Angebote der freien Träger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten” finden Sie hier: Antrag im Allris

René Hobusch blickt auf 100 Tage Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat

René Hobusch blickt auf 100 Tage Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat

Pressemitteilung:

“Wir haben Fahrt aufgenommen, waren innerhalb kürzester Zeit arbeitsfähig als Fraktion.”,

so René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, einleitend. Gemeinsame Standpunkte vertreten die vier Freibeuter in verschiedenen Bereichen.

“Wir haben uns Transparenz der Verwaltung auf die Fahne geschrieben, wollen u.a. Strukturen bei der Stadt schaffen, die insbesondere im Zuge von Gebührenerhöhungen bei Abfall, Stadtreinigung & Co. Bürger und Experten anhören und deren Stellungnahmen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen.”

so der Liberale auf die bisherige Arbeit der Fraktion verweisend.

“In Sachen Stadtentwicklung soll die Wasserstadt Leipzig mit Hausbooten an geeigneten Standorten für die Leipziger und Touristen nicht nur attraktiver werden, sie muss auch verkehrstechnisch funktioneller werden. Der Kollege Morlok hat mit einer Tunnellösung am Waldstraßenviertel bereits einen Vorschlag für die Verkehrsprobleme am Stadion in die Diskussion eingebracht.”,

so Hobusch weiter.

“Bei Sanierung und Neubau von Kitas und Schulen werden wir auch zukünftig den Finger in die Wunde legen. In der Zusammenarbeit der befassten Ämter scheint Einiges im Argen zu liegen.”,

kündigt Hobusch an.

Dass der Spaß der Freibeuter bei der Stadtratsarbeit nicht zu kurz kommt, zeigt die Anfrage zur Neutralitätspflicht von Stadträten in Wahlkampfzeiten.

“Wir fragen, wie der OBM sicherstellen wird, dass Kritik der Stadträte an der Verwaltung das Wahlverhalten der Leipziger bei der Bundestagswahl 2017 nicht beeinflussen werden. Wir dürfen auf die Antwort gespannt sein.”,

so Hobusch mit einem Lächeln auf den Lippen.

Anfang Mai 2017 schlossen sich die vier Stadträte Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten), Naomi-Pia Witte (parteilos), René Hobusch und Sven Morlok (beide FDP) zur Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat zusammen. Im Leipziger Stadtrat sind seither sechs Fraktionen vertreten.