Hobusch (FDP) zu Nazi-Plakaten: “Stadt sollte rechtliche Zulässigkeit von Plakatbotschaften zukünftig prüfen, aber Genehmigung nicht versagen”

Angesichts von teils offenbar strafrechtlich relevanten Plakatbotschaften rechtsradikaler Parteien in Sachsen fordert Stadtrat René Hobusch (FDP) den Oberbürgermeister auf, zukünftig politische Plakate auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin bewerten zu lassen:

„Es kann nicht sein, dass unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit strafrechtlich relevante Botschaften plakatiert werden. Da es sich um eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes handelt, die die Stadt auf Basis von Satzungen gewährt, besteht hier ein Handlungsspielraum.”

In der Wahlwerbesatzung ist eine Erlaubnisversagung auf Basis einer rechtlichen Bewertung der politischen Botschaft bisher nicht vorgesehen.

Hobusch, der als Rechtsanwalt tätig ist, schlägt vor, im Zuge der nötigen Genehmigung zur Sondernutzung die Antragsteller auf mögliche strafrechtliche Relevanz hinzuweisen und ihnen die Entscheidung zur Anbringung zu überlassen. „So greift die Verwaltung selbst nicht politisch ein, der Antragsteller ist bereits gewarnt und hat die Möglichkeit, seine Plakate zu überdenken. Gleichzeitig kann die Stadt die rechtliche Bewertung ausführlicher vornehmen, so dass bei Erhärtung des Verdachts zügig gehandelt und die Plakate abgenommen werden können.”

Abschließend betonte der Freidemokrat, dass auch eine scharfe politische Debatte auf Basis des Rechts geführt werden müsse. „Die Ankündigung von Tötungen, bspw. durch Erhängen an Lichtmasten, ist keine radikale Forderung, sondern es ist der Aufruf zum Mord. Das ist von der Meinungsfreiheit keinen Millimeter gedeckt. Auch in Leipzig hängen vergleichbare Plakate der gleichen Partei, die in Nazi-Manier jüngst in Plauen aufmarschierte. Da sind einfach Grenzen überschritten. Das gilt es deutlich zu sagen und durch konsequentes Handeln zu zeigen.”

René Hobusch (FDP): “Milieuschutz würgt Investitionen ab und verschärft Probleme” Naomi-Pia Witte (FDP): “Mangel beseitigen statt Mangel verwalten”

Der Leipziger Stadtrat vertagt die Entscheidung zu den auf Initiative der Linken vorgelegten Erhaltungssatzungen, bekannt auch als Milieuschutzsatzungen. Die FDP im Leipziger Stadtrat lehnt Erhaltungssatzungen grundsätzlich ab.

Stadträtin Naomi-Pia Witte (FDP) sieht durchaus Bedarf an günstigem Wohnraum, hält jedoch die von den Linken geforderten Erhaltungssatzungen für das falsche Instrument: “Den Mangel an bezahlbarem Wohnraum verwalten hilft den Menschen nicht weiter. Vielmehr muss Wohnraum geschaffen werden. Erst bei einem ausgeglichen Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, können die Menschen mit bezahlbarem wohnraum versorgt werden. Milieuschutz bedeutet Stillstand bedeutet Rückschritt.”

Auch FDP-Stadtrat René Hobusch lehnt ab: “Erhaltungssatzungen helfen nur denen, die schon eine Wohnung haben und keinerlei Veränderung wollen. Zusammenlegungen von Wohnungen – bspw. für kinderreiche Familien – werden unmöglich. Einbauten von Fahrstühlen – bspw. für seniorengerechtes Wohnen – Fehlanzeige. Erreichen der Klimaziele im Gebäudebestand – haben die Antragsteller der Linken scheinbar vergessen. Denen, die dringend eine Wohnung suchen, hilft das alles nicht. Im Gegenteil: Es würgt Investitionen ab und verschärft die Probleme. Die Mieten steigen trotzdem.”

Witte (FDP): “Gegen leere Kitas: Erzieherberuf in den Fokus nehmen!”

FDP-Stadträtin Naomi-Pia Witte (FDP) zeigt sich wenig überrascht, dass in der neu errichteten Kita an der Alten Messe 140 Plätze unbesetzt bleiben müssen: “Immer wieder haben die Liberalen im Stadtrat in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass der Kitabau alleine nicht ausreicht, allen Kindern einen Platz zu sichern, wenn die Erzieher fehlen. Nun rächt sich, dass der Ausbildung von Erziehern nicht die notwendige Aufmerksamkeit in Sachsen gewidmet wurde. Hinzu kommt, dass einige Erzieher nach dem Abschluss ihrer Ausbildung den Weg in die finanzstarken Großstädte im Westen der Republik gesucht haben.”

“Trotzdem träumt noch so mancher von einer Absenkung des Betreuungsschlüssels in den Leipziger Kitas. Stattdessen ist jetzt erst einmal dringend erforderlich, genügend Erzieher auszubilden und einzustellen, um den derzeit gültigen Betreuungsschlüssel nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität und insbesondere auch während der Urlaubs- und Krankheitszeiten abzusichern. Was auch die Arbeitsbedingungen der Erzieher deutlich verbessern würde”, so die Freidemokratin Witte, die die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vertritt, weiter.

Mit Blick auf die unrealistischen Forderungen der Gewerkschaft in Bezug auf die Erzieherausbildung äußert Witte (FDP) weiter: “In dieser  Situation wirkt auch die Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kontraproduktiv, dass 75% der Erzieher über ein abgeschlossenes Studium verfügen sollen. Diese Forderung ist weltfremd und verschärft die Situation. Wir fordern den Freistaat auf, endlich die Ausbildung und die Arbeitsbedingungen von Erziehern in den Fokus zu nehmen.”

Morlok (FDP): “Tunnellösung Jahnallee verbessert ÖPNV in Leipziger Innenstadt. Ausbau der Nordtangente entlastet die Innenstadt vom Durchgangsverkehr”

Anlässlich der vom Verkehrs- und Tiefbauamt zur Prüfung vorgesehenen Verkehrsprojekte begrüßt FDP-Stadtrat Sven Morlok auch die angekündigte Betrachtung des Straßenbahntunnels unterhalb der Jahnallee und die Prüfung eines Straßentunnels entlang der Nordtangente von der Emil-Fuchs-Straße bis zur Berliner Straße:

“Die Tunnelführung der Straßenbahn wird die Verkehrssituation in der Innenstadt und vor dem Hauptbahnhof deutlich entspannen. Die Attraktivität des ÖPNV bemisst sich auch an einer besseren Taktung, die darüber hinaus mit dem Straßenbahntunnel erreicht werden kann.”

Die Beauftragung der Verwaltung durch den Leipziger Stadtrat im Oktober 2017 geht auf einen Antrag der Fraktion Freibeuter, der Morlok angehört, zurück. Zudem ist die Prüfung der Nordtangente Teil des Beschlusses auf Initiative der Freibeuter. Dazu der Freidemokrat Morlok weiter:

“Ein Straßentunnel entlang der Nordtangente entlastet die Innenstadt vom Durchgangsverkehr. Das schafft gerade im Bereich vor dem Hauptbahnhof Raum für Radwege und eine Verbesserung der Situation an der Straßenbahnhaltestelle. Das erhöhte Verkehrsaufkommen könnte die Schaffung zusätzlicher Straßenbahngleise erforderlich machen.”

Morlok kritisierte in diesem Zusammenhang die Weitergabe vertraulicher Dokumente aus dem Projektbeirat Verkehrskonzept erweiterte Innenstadt: “Eine Stärke der Arbeit war bisher gerade die Möglichkeit, neue Ideen zu entwickeln und zu diskutieren, auch wenn sie sich letztlich als nicht umsetzbar erweisen sollten. Dieses kreative Potential geht verloren, wenn man zukünftig damit rechnen muss, dass alles was in nichtöffentlicher Sitzung gesagt wird, später in der Zeitung steht.”

Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

[Antrag VII-A-07053 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB sowie durch das Jobcenter für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zwischen dem Jobcenter und der LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.

2. Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über sechs Monate die Praxistauglichkeit erprobt.

3. Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheitsprüfung gescheitert ist.

4. Danach prüft der Oberbürgermeister, inwieweit dieses Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden kann.


Ursprüngliche Fassung vom 27.02.2019:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wie weit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.

Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über 6 Monate die Praxistauglichkeit evaluiert.

Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheit gescheitert ist.

Nach erfolgreichem Modellversuch prüft der Oberbürgermeister, inwieweit diese Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden können.

Begründung:

Empfänger der Sozialleistung und der Grundsicherung im Alter müssen vor Anmietung einer Wohnung die Kostenangemessenheit durch das Sozialamt bestätigen lassen. Dazu können die Betroffenen zweimal in der Woche dienstags bzw. donnerstags vorsprechen. Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit einen erheblichen Zeitverzug für die Antragsteller bedeutet.

In der heutigen Marktsituation für 1- und 2-Personen-Haushalte bedeutet dies für die Empfänger der Grundsicherung einen besonderen Wettbewerbsnachteil auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Eine zügige Bescheidung könnte diesen Wettbewerbsnachteil zumindest abmildern.

Rechtssicherheit der Grundstücksvergabe an der Rehbacher Straße

Rechtssicherheit der Grundstuecksvergabe an der Rehbacher Strasse.jpg

Anfrage:

Die Stadt Leipzig plant gemeinsam mit einem kommunalen Unternehmen die Entwicklung eines Baugebietes an der Rehbacher Straße. Für rund 270 Familien sollen dort Eigenheime entstehen. Um einen zügigen Baustart zu gewährleisten, ist jedoch die rechtssichere Grundstücksvergabe ein wesentlicher Faktor. Die Stadt plant zur Familienförderung eine Bepunktung der Gebote. Hierbei soll ein Gebot pro Quadratmeter virtuell um 100 Euro pro Kind erhöht werden, so dass kinderlose Bauherren bspw. 200 Euro mehr bieten müssten, um mit einer Familie mit zwei Kindern gleichgestellt zu werden.

Hierzu fragen wir an:

Durch wen, in welcher Form und mit welchem Ergebnis wurde die Rechtssicherheit der gewählten Vergabe geprüft und bestätigt, so dass ausgeschlossen ist, dass es durch unterlegene Bieterinnen und Bieter ohne oder mit weniger Kindern als diejenigen, die den Zuschlag erhalten haben, nicht zu Klagen gegen die Stadt Leipzig und somit zu ggf. langwierigen Verzögerungen in der Grundstücksvergabe kommt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Hörning:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!

Zur Anfrage „Rechtssicherheit der Grundstücksvergabe an der Rehbacher Straße“ können wir wie folgt ausführen: Verantwortlich für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Eigenheimgebiets an der Rehbacher Straße ist die stadteigene Gesellschaft zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten, LESG.

Derzeit wird von der LESG der erste Bauabschnitt mit 24 Grundstücken erschlossen. Der Beginn der Vermarktung ist, abhängig vom Baufortschritt der Erschließungsmaßnahme, für Mitte des Jahres 2019 vorgesehen. Das Interesse ist sehr hoch.  

Derzeit erarbeitet die LESG in Abstimmung mit einem fachkundigen Anwaltsbüro eine Vergaberichtlinie, um weitgehende Transparenz und Rechtssicherheit für die Grundstücksvergabe zu erreichen. Das Verfahren soll zudem auch vom Vergabeausschuss der Stadt begleitet werden.

Grundsätzlich kann aber nicht im Vorhinein ausgeschlossen werden, dass nicht zum Zuge gekommene Bewerber versuchen könnten, ihr Interesse durch Klage durchzusetzen. Dies steht natürlich jedem Bewerber offen. Wir sind jedoch bemüht, ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten.

[…]

 

Nachfrage zur Anfrage VI-F-07905 “Auswirkungen der Einführung eines 365-Euro-Tickets”

Nachfrage zur Anfrage VI-F-07905 Auswirkungen der Einfuehrung eines 365-Euro-Tickets.jpg

Anfrage:

Anlässlich der Diskussion um die Einführung eines 365-Euro-Tickets fragen wir an:

  1. Um welchen Betrag müsste sich der jährliche Zuschuss der Stadt an die LVV/LVB erhöhen, um die Einführung eines 365-Euro-Tickets zu ermöglichen?
    1. Gegenüber dem Zuschuss aus dem Haushalt 2019?
    2. Gegenüber dem Zuschuss aus dem Nachhaltigkeitsszenario?
  2. Wie viele Fahrgäste müssten auf Grund eine höheren Inanspruchnahme des ÖPNV bei der Einführung eines 365-Euro-Tickets jährlich zusätzlich befördert werden?
    1. Gegenüber dem Jahr 2018?
    2. Gegenüber dem Nachhaltigkeitsszenario?
  3. Zu welchen Tageszeiten wird der erhöhte Beförderungsbedarf im Wesentlichen anfallen?
  4. In welcher Höhe wären zusätzliche Investitionen zur Abdeckung des erhöhten Beförderungsaufwands erforderlich?
    1. Bei der LVV gegenüber den aktuellen Wirtschaftsplanung?
    2. Bei der LVV gegenüber dem Nachhaltigkeitsszenarios?
    3. Bei der Stadt gegenüber den aktuellen Haushalt und der aktuellen Mittelfristplanung?
    4. Bei der Stadt gegenüber dem Nachhaltigkeitsszenario?
  5. Welcher Zeitraum würde angesichts der erforderlichen Planung, Genehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfungen etc. zwischen Beschlussfassung des Projektes und Erlangung des Baurechts vergehen?
  6. Mit welchen Bauzeiten muss bei Verkehrsprojekten dieser Größenordnung gerechnet werden?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Bonew:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich trage in Vertretung von Kollegin Dubrau vor und bitte um Milde bei etwaigen Nachfragen. –

Zur Frage 1.

Für eine verlässliche Berechnung müsste in einem ersten Schritt ein Tarifmodell für ein 365-Euro-Ticket erarbeitet werden. Insbesondere muss geprüft werden, welche Wanderungsbewegungen entstehen. Es müssen auch noch viele weitere Fragen geklärt werden, wie zum Beispiel: Zu welchen Preisen werden 2-Zonen-Tickets im MDV angeboten?

Zur Frage 2.

Auch die Berechnung der Nachfrageentwicklung braucht als Eingangsgröße das neue Tarifmodell mit der anschließenden Abschätzung der Fahrgastentwicklung.

Zur Frage 3.

Es ist davon auszugehen, dass das Profil der Tagesganglinien weitgehend unverändert bleibt.

Zur Frage 4

wird auf die vorhergehenden Ausführungen verwiesen.

Zu den Fragen 5 und 6.

Diese Fragestellungen knüpfen an den Beschluss des Stadtrats vom September 2018 zur Erstellung eines Zeit- und Maßnahmenplans an. Für das Nachhaltigkeitsszenario soll ein entsprechender Plan Ende 2019 dem Stadtrat vorgelegt werden.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister! Herr Bonew, es ist jetzt ein bisschen schwierig, weil ich eine Nachfrage habe. Ich weiß natürlich nicht, mit welchen Informationen Sie vom Oberbürgermeister versorgt sind, um diese Anfrage beantworten zu können. Ich habe die Vermutung, dass beim Oberbürgermeister Wissen vorhanden ist, das Ihnen nicht vermittelt worden ist. Deswegen muss ich den Oberbürgermeister jetzt direkt ansprechen.

Ich frage Sie, Herr Jung: Erstens. Ist Ihnen bekannt, dass die Leipziger Verkehrsbetriebe bei der Einführung eines 365-Euro-Tickets aufgrund des Einnahmeausfalls bei den innerstädtischen Abonnenten von einer Größenordnung von 20 bis 30 Millionen Euro ausgehen?

Zweitens. Ist Ihnen bekannt, dass die Leipziger Verkehrsbetriebe nach erster Einschätzung davon ausgehen, dass die Fahrgaststeigerungen überwiegend in den Hauptverkehrszeiten erfolgen würden?

Oberbürgermeister Jung:

Das ist mir bekannt. Allerdings will ich einen Satz hinzufügen: Auf Basis einer nach heutigem Stand vorhandenen Linie, nach dem derzeitigen Angebot, bei einer sofortigen Einführung ohne weitere Investitionen würde nach jetziger Schätzung ein solcher Betrag entstehen. In der Tat wird es sich wahrscheinlich so einpegeln, wie wir es kennen: Berufsverkehre, Schülerverkehre, insgesamt in diesen Bereichen.

Amtsblatt in Wahlkampfzeiten

Amtsblatt in Wahlkampfzeiten

Anfrage:

In Wahlkampfzeiten wird zur Wahrung der Neutralitätspflicht die Rubrik “Fraktionen zur Sache” im Leipziger Amtsblatt eingestellt.

  1. In welchem Zeitraum ist die Neutralitätspflicht zu wahren?
  2. Mit welcher Ausgabe in 2019 erschien vor der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 die Rubrik “Fraktionen zur Sache” erstmals nicht? Warum nicht eine Ausgabe später?
  3. Kann der Oberbürgermeister sicherstellen, dass die zurückliegenden Ausgaben nicht länger binnen den sechs Wochen vor der Kommunalwahl öffentlich ausliegen?
  4. Welche Auswirkungen hätte dieser Umstand auf die Gültigkeit der Stadtratswahl?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Ich antworte selbst. 

Zur Frage 1.

Sie kennen das: Sechs Wochen vor dem Wahltag beginnt die heiße Wahlkampfphase. In dieser Phase darf mit öffentlichen Mitteln kein Wahlkampf betrieben werden.

Zur Frage 2.

Ja, die letzte Rubrik „Fraktionen zur Sache“ erschien am 23. März 2019. In der Tat war es etwas übervorsichtig, wenn Sie so wollen, in der Ausgabe vom 6. April auf diese Rubrik zu verzichten; denn erst am 14. April begannen diese sechs Wochen. Aber wir haben uns rechtlich beraten lassen mit dem Ergebnis: Man hätte uns vorwerfen können, dass die Verteilung des Amtsblatts in diese Zeit hineinreicht.

Zur Frage 3.

Nein, das kann ich nicht sicherstellen.

Zur Frage 4.

Nein, das hat keine Auswirkungen, weil das Auslegen älterer Ausgaben des Amtsblatts unterjährig den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gibt. Das gilt generell für alle Schriften, die vor diesen sechs Wochen erscheinen. Das ist kein Problem. Beim nächsten Mal werde ich noch besser darauf achten, dass wir exakt sechs Wochen einhalten. Herr Hobusch.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, vielen Dank für die Antworten. Ich habe noch eine Nachfrage. Wie kommen Sie dazu, zu sagen, dass ein Auslegen am 06.04. möglicherweise in den heißen Wahlkampfzeitraum hätte hineinreichen können, Sie deshalb vorsichtig waren und in der Ausgabe vom 06.04. auf diese Rubrik verzichtet haben, wenn Sie in Ihrer Antwort auf Frage 4 sagen, das hätte keine Auswirkungen gehabt? Sehen Sie darin nicht auch einen Widerspruch?

Oberbürgermeister Jung:

Ich will mich jetzt nicht rausreden. Ich wusste das nicht. Hätte ich es gewusst, hätte ich das nicht gemacht.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Erlauben Sie noch eine Zusatzfrage: Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen den Umstand, dass offensichtlich Fraktionen in diesem Stadtrat Werbeanzeigen in Online-Medien während der heißen Wahlkampfphase schalten?

Oberbürgermeister Jung:

Das werden wir prüfen müssen. Es gibt einen Fall, den ich jetzt sicherlich bestanden werde. Ich kann nur noch einmal an Sie alle appellieren: Bitte halten Sie sich wirklich zurück, mit Fraktionsmitteln in irgendeiner Weise Wahlkampf zu machen!