Sonntags shoppen

Sonntags shoppen

Amtsblatt:

Der Internethandel floriert 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche. Deshalb gehen Ladenschließungen an Sonntagen schon lange an modernen Lebenswelten vorbei. Ein verkaufsoffener Sonntag ist vielmehr eine Erleichterung für alle Berufstätigen und eine Chance für den Einzelhandel, die Kunden vom Computer weg ins Geschäft zu holen.

Nach dem Willen von Stadt und Stadtrat sollten an vier Sonntagen in diesem Jahr – entsprechend der Vorgaben des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes für Sonntagsöffnungszeiten – die Geschäfte in der Innenstadt öffnen dürfen. Nun kommen nur zwei offene Sonntage in der Vorweihnachtszeit. Nach Klage der Gewerkschaften hatte das OVG Bautzen entsprechend entschieden.

Das Nachsehen haben nun Kunden und Einzelhändler. Insbesondere Letztere brauchen jedoch Verlässlichkeit. Es ist einem Geschäftsinhaber nicht zuzumuten, Jahr für Jahr die Entscheidung eines Gerichts abzuwarten. Es muss endlich ein neues und an die Wirklichkeit angepasstes Ladenschlussgesetz her, damit wir nicht mehr darüber diskutieren müssen, wer wann sein Geschäft für seine Kundschaft öffnen darf.

Schreiben Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 30. September 2017

Nachfrage zu Anfrage VI-F-04786 “Situation an Leipziger Schulbibliotheken”

Nachfrage zu Anfrage VI-F-04786 "Situation an Leipziger Schulbibliotheken"

Anfrage:

Ergänzend zu Anfrage VI-F-04786  „Situation an Leipziger Schulbibliotheken“ fragen wir:

  1. Welche Qualifikationen werden von der Stadt Leipzig bei Festeinstellung als Schulbibliothekar oder Schulbibliothekarin gefordert?
  2. Wie sind entsprechende Stellen gem. TVÖD eingruppiert?
  3. Welcher jährliche Finanzbedarf (Bruttogehalt Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben Arbeitgeber, Betreuung Arbeitsvertrag durch Personalamt, Fortbildungen etc.) wäre erforderlich, um alle aktuell besetzen Stellen entsprechend Antwort auf Frage 2 zu wandeln?
  4. Welcher jährliche Finanzbedarf (Bruttogehalt Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben Arbeitgeber, Betreuung Arbeitsvertrag durch Personalamt, Fortbildungen etc.) wäre erforderlich, um unter Berücksichtigung der Eingruppierung gem. Antwort auf Frage 2 für eine auskömmliche Personalsituation zu sorgen?
  5. Wie viele der aktuell in Schulbibliotheken tätigen Personen erfüllen die Anforderungen gem. Antwort auf Frage 1.? In welchem Umfang wurden und werden Mitarbeiter in Richtung der beschriebenen Anforderungen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses qualifiziert?
  6. In welchem Umfang konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in  Schulbibliotheken, welche über Maßnahmen der Beschäftigungsförderung angestellt sind und waren, in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden? In welchem Verhältnis stehen die Vermittlungsquoten hier zu den durchschnittlichen Vermittlungsquoten in ebendiesen Maßnahmen?
  7. Wie hoch ist der Verlust bei der Altersrente, wenn eine Mitarbeiterin in einer Schulbibliothek nicht in einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis anstellt ist (bspw. entsprechend Antwort auf Frage 2), sondern über eine geförderte Maßnahme ganz oder teilweise finanziert wird – bezogen auf ein Kalenderjahr Beschäftigung in einer Schulbibliothek?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Qualifikationen werden von der Stadt Leipzig bei Festeinstellung als Schulbibliothekar oder Schulbibliothekarin gefordert?

Es gibt aktuell kein fest angestelltes Personal in den Schulbibliotheken an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. In den bestehenden 42 Schulbibliotheken sind Mitarbeiter/-innen ohne eine bibliothekarische Ausbildung über das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beschäftigt. Sollten perspektivisch Festeinstellungen erfolgen – das ist Ziel unter der Voraussetzung der finanziellen Mitwirkung des Freistaates Sachsen -, wären folgende Qualifikationen notwendig (Fachangestellte) bzw. wünschenswert (Bachelor):

  • Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste (Ausbildungsberuf),
  • Bachelor Bibliotheks- und Informationswissenschaft (Hochschulstudium).

Wünschenswert wären Erfahrungen im Bereich Bibliothekspädagogik.

2. Wie sind entsprechende Stellen gemäß TVÖD eingruppiert?

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste werden größtenteils in die Entgeltgruppe E 5 TVöD, Personen mit dem Abschluss Bachelor Bibliotheks- und Informationswissenschaft hauptsächlich in die Entgeltgruppe E 9b TVöD eingruppiert.

3. Welcher jährliche Finanzbedarf (Bruttogehalt Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben Arbeitgeber, Betreuung Arbeitsvertrag durch Personalamt, Fortbildungen etc.) wäre erforderlich, um alle aktuell besetzten Stellen entsprechend Antwort 2 zu wandeln?

Für die geförderten Beschäftigungsverhältnisse sind keine Stellen eingerichtet, so dass nicht von Stellenwandlungen gesprochen werden kann. Die Stellen wären vielmehr neu einzurichten.

Die jährlichen Personalkosten würden sich, ausgehend vom derzeitigen Beschäftigungsumfang (dieser variiert zwischen 20 und 30 Wochenstunden), auf ca. 1.132.700 € bei Besetzung in EG 5 (Fachangestellte) bzw. auf 1.326.700 € bei Besetzung in EG 9 (Bachelor) belaufen. Weitere Aufwendungen (Fortbildungen, Leistungen Querschnittsämter, Kosten des Arbeitsplatzes u. a.) sind darin nicht enthalten.

Voraussetzung für die Einrichtung der Stellen wären, unabhängig vom Vorliegen der nötigen finanziellen Rahmenbedingungen, konzeptionelle Überlegungen zu der Frage, an welchen Standorten Personal mit welcher Qualifikation und in welchem Umfang eingesetzt werden soll.

4. Welcher jährliche Finanzbedarf (Bruttogehalt Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben Arbeitgeber, Betreuung Arbeitsvertrag durch Personalamt, Fortbildungen etc.) wäre erforderlich, um unter Berücksichtigung der Eingruppierung gemäß Antwort auf Frage 2 für eine auskömmliche Personalsituation zu sorgen?

Ohne ein Konzept zur künftigen Ausrichtung der Schulbibliotheken lassen sich fundierte Aussagen zur notwendigen Personalausstattung und somit auch zum jährlichen Finanzbedarf nicht treffen.

5. Wie viele der aktuell in Schulbibliotheken tätigen Personen erfüllen die Anforderungen gemäß Antwort auf Frage 1? In welchem Umfang wurden und werden Mitarbeiter in Richtung der beschriebenen Anforderungen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses qualifiziert?

Keine/-er der Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken erfüllt derzeit die Anforderungen gemäß Antwort auf Frage 1. Alle Teilnehmer/-innen am Beschäftigungsprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erhalten Fortbildungen im Rahmen eines Basiskurses Schulbibliothek. Dieser vermittelt die Grundlagen, die dazu befähigen sollen, die in der Arbeitsplatzbeschreibung festgelegten Tätigkeiten zu bewältigen.

6. In welchem Umfang konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulbibliotheken, welche über Maßnahmen der Beschäftigungsförderung angestellt sind und waren, in reguläre Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden? In welchem Verhältnis stehen die Vermittlungsquoten hier zu den durchschnittlichen Vermittlungsquoten in ebendiesen Maßnahmen?

Es können keine Aussagen dazu getroffen werden, wie die Vermittlungsquote der hier eingesetzten Mitarbeiter/-innen ist, da hierzu keine Daten vorliegen. Allgemeine Aussagen lassen sich dem Abschlussbericht des Bundesprogramms Bürgerarbeit (Anlage zur Vorlage VI-DS-01277 “Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern” . . .) entnehmen. Demnach waren auf den insgesamt 515 Bürgerarbeitsstellen im Zeitraum von 2010 bis 2014 insgesamt 842 Personen eingesetzt; 214 haben aus dieser Tätigkeit heraus eine sv-pflichtige Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt aufge­nommen. Dies entspricht einer Integrationsquote von 25,4 Prozent.

7. Wie hoch ist der Verlust bei der Altersrente, wenn eine Mitarbeiterin in einer Schulbibliothek nicht in einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angestellt ist (bspw. entsprechend Antwort auf Frage 2), sondern über eine geförderte Maßnahme ganz oder teilweise finanziert wird – bezogen auf ein Kalenderjahr Beschäftigung in einer Schulbibliothek?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Berechnung von Altersrenten dem zuständigen Rentenversicherungsträger obliegt und die Stadt Leipzig nicht über die erforderlichen Daten verfügt. Abgesehen davon ist die Frage eine rein hypothetische, da die in den Schulbibliotheken eingesetzten Mitarbeiter/-innen nicht die notwendige Qualifikation für eine Einstellung aufweisen und daher nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie ein Einkommen aus EG 5 bzw. EG 9b TVöD erzielen könnten.

Antwort im Allris

Entlastung der Innenstadt vom Kfz-Verkehr

Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob durch die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Trasse Mittlerer Ring Süd von der B2 bis zur Richard-Lehmann-Straße und von dort bis zur Prager Straße (Vorhaben 407,358) und Mittlerer Ring Ost weiter an der Bahnlinie (Vorhaben 360) eine Entlastung der Innenstadt vom KFZ-Verkehr erreicht werden kann. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis zum Ende des I. Quartals 2018 vorzulegen.

Begründung:

Die Stellungnahme der Verwaltung zum Problem der starken Zunahme der Lärm und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße ist unbefriedigend. Tatsächlich ist es durch Maßnahmen an der betroffenen Straße kaum möglich, die Situation für die Anwohner zu verbessern. Eine wirksame Entlastung der Anwohner kann nur erreicht werden, wenn die Innenstadt von dem von Süden kommenden Durchgangsverkehr entlastet wird. Die beschriebene Trasse Mittlerer Ring könnte zu einer solchen Entlastung führen.

Der Stadtrat soll bis zum Ende des I. Quartal 2018 über Mobilitätszenarien entscheiden. Um eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen sollte das Prüfergebnis bis dahin vorliegen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung angenommen in Fassung des Verwaltungsstandpunktes:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Verkehrsprognose 2030 und der vsl. für 2019 zu erwartenden Überarbeitung der Bevölkerungsprognose für die Stadt Leipzig vor Ablauf des 10-jährigen Planungsmoratoriums für den Mittleren Ring Südost eine Verkehrsuntersuchung zu dessen verkehrlicher Wirksamkeit durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird auch die verkehrliche Wirksamkeit für die Entlastung der Innenstadt vom Kfz-Verkehr mituntersucht.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

 

Beitritt des Stadtrates zur Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

Beitritt des Stadtrates zur Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

Antrag:

Der Stadtrat als Organ der Stadt Leipzig tritt der Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei. Die Kosten für die Betreibung der Klage werden vollumfänglich aus dem Haushalt der Stadt Leipzig bereitgestellt. Der Stadtrat behält sich das Recht vor, zum Klagegegenstand in einen Kommunalverfassungsstreit zu gehen.

Sachverhalt:

Die eingereichtete Klage betrifft die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister. Diese gilt es verbindlich zu klären. Daher sollte der Stadtrat als Organ der Klage beitreten.

Status:

Der Antrag wurde durch uns zurückgezogen und wird nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Stadtrat soll Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beitreten

Stadtrat soll Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beitreten

Pressemitteilung:

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichtete Klage betrifft die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister.

“Vom Zurückhalten von Informationen aus der Verwaltung ist der gesamte Stadtrat betroffen. Nicht selten entscheiden wir Stadträte auf Basis unvollständiger Informationen. Das dürfen wir als Ganzes nicht länger hinnehmen.”,

so René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die den gesamten Stadtrat mit einem Antrag über den Beitritt zur Klage der Grünen in die Pflicht nehmen will.

“Die Kosten der Klage müsse die Stadt Leipzig selbst tragen. Und wenn es hart auf hart kommt, dann ist der Kommunalverfassungsstreit der nächste Schritt.”,

fordert der Liberale Hobusch die verbindliche Klärung des Sachverhalts ein.

Hintergrund ist das Zurückhalten des Oberbürgermeisters von, der Stadtverwaltung bekannten, Informationen gegenüber dem Stadtrat. Konkret betraf das u.a. fachliche Stellungnahmen einzelner Dezernate zu Haushaltsanträgen der Fraktionen.

Eine Befristung von Sondernutzungserlaubnissen macht für Wirte keinen Sinn

Eine Befristung von Sondernutzungserlaubnissen macht für Wirte keinen Sinn

Pressemitteilung:

“Warum jedes Jahr Freisitz & Wärmestrahler neu beantragen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts ändert? Eine Befristung von Sondernutzungserlaubnissen macht nur da Sinn, wo sie auch kurzfristig beansprucht werden. Speziell Gastwirte gehen allerdings von einem dauerhaften Betreiben ihres Gewerbes aus. Eine grundsätzliche Befristung einer Sondernutzung erscheint daher nicht sinnvoll. Für die Wirte fällt nur unnötig viel Bürokratie an. Hier muss Erleichterung her.”,

stellt René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, einen Antrag der Fraktion vor.

Die Freibeuter beauftragen mit dem Antrag die Stadtverwaltung zu prüfen, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig ausgestellt werden können. Das Bürokratie erleichternde Verfahren soll für einen Wirt so lange gelten, wie sich Sondernutzungstatbestände nicht ändern.

Wer eine Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beantragt, muss im Rahmen der schriftlichen Antragstellung umfangreiche Unterlagen beibringen, die neben Beginn und Ende der Sondernutzung u.a. die Bezeichnung der Straßen, des betroffenen Abschnitts einschließlich der Größe der beabsichtigten Nutzungsfläche, Grund sowie Art der Sondernutzung einschließlich Lageskizze mit Maßangaben bzw. Lagepläne/Flurkarten, Erläuterungen durch Zeichnung, textliche Beschreibung und/oder Fotos, erforderlichenfalls sonstige Zustimmungserklärungen und Genehmigungen umfassen.

Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).

Schulpflicht bis 25 Jahre

Schulpflicht bis 25 Jahre

Anfrage:

Der Oberbürgermeister spricht sich am 13. September 2017 in einem Interview gegenüber der Leipziger Volkszeitung für eine Schulpflicht bis 25 Jahre “für alle Personen, die keine Ausbildung und kein Zeugnis haben” aus.

Hierzu fragen wir:

  1. Wie viele Personen in Leipzig sind von der ihrerseits geforderten Schulpflicht bis 25 Jahre betroffen?
  2. Wie viele Räumlichkeiten werden für die Beschulung bis 25 Jahre gebraucht?
  3. Stehen die unter 2. benannten Räume aktuell zur Verfügung? Wenn nein,  bis zu welchem Zeitpunkt können entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele Personen in Leipzig sind von der Ihrerseits geforderten Schulpflicht bis 25 Jahre betroffen?

Mit einer Erweiterung des Rechts auf Schulbesuch bzw. der Verlängerung der Bleibemöglichkeit an Schulen soll allen 18- bis 25-Jährigen ohne Schulabschluss ermöglicht werden, ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechend auch Schulen des ersten Bildungswegs zu besuchen. Nach Angaben des Jobcenters Leipzig hatten im September 2017 in Leipzig 1.518 erwerbsfähige Leistungsberechtige im Alter von 18 bis 25 Jahren keinen Schulabschluss. Davon stammen 646 Personen aus den acht herkunftsstärksten Asylländern (Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Eritrea, Nigeria, Pakistan und Somalia).

2. Wie viele Räumlichkeiten werden für die Beschulung bis 25 Jahre gebraucht?

Die Anzahl der benötigten Räume hängt von der Größe der tatsächlich zu beschulenden Personen und der Klassengröße ab. Die Anzahl der benötigten Räumlichkeiten wird geringer, wenn Räume mehrfach belegt werden (wie z.B. am Leipzig Kolleg und der Abendoberschule/dem Abendgymnasium).

3. Stehen die unter 2. benannten Räume aktuell zur Verfügung? Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt können entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden?

Freie Räume stehen derzeit nicht während der üblichen Unterrichtszeiten zur Verfügung. Eine Nachnutzung von Klassenräumen an weiterführenden Schulen könnte geprüft werden.

Antwort im Allris

Aggressives Betteln und Herumlungern: Stadtordnungsdienst und Polizei sind gefordert!

Aggressives Betteln und Herumlungern: Stadtordnungsdienst und Polizei sind gefordert!

Pressemitteilung:

Als “klassisches Vollzugsdefizit im Rathaus” bezeichnet René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die Probleme einiger Gewerbetreibender mit aggressiven Bettlern und Wegelagerern.

“Die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig ist eindeutig: Aggressives Betteln, laute Beschallung oder Partywegelagerei sind unzulässig. Hier ist zuerst das Ordnungsamt als untere Polizeibehörde zur Durchsetzung der Regeln gefordert. Klappt das nicht allein, so müssen Ordnungsamt und Polizei Hand in Hand vorgehen – und zwar zügig und koordiniert”,

so Hobusch weiter. Runde Tische zwischen Gewerbetreibende und Stadtverwaltung seien mehr Hinhaltetaktik als Problemlösung.

“Die Regeln sind klar. Daran hat sich in einem Rechtsstaat jeder zu halten. Und Kernaufgabe von Staat und Verwaltung ist es, die Regeln konsequent anzuwenden und durchzusetzen. Die Gewerbetreibenden täten gut daran, der Stadtverwaltung nur die Polizeiverordnung auf den Tisch zu legen und deren Durchsetzung zu verlangen.”,

so der Liberale Hobusch.

Hobusch (FDP): “Bundesverwaltungsgerichtsurteil achten – OBM Jung muss neutral bleiben – Bürgerschaft gefordert”

Bundesverwaltungsgerichtsurteil achten - OBM Jung muss neutral bleiben - Bürgerschaft gefordert

Pressemitteilung:

Der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Neutralitätspflicht von Stadtverwaltungen und Oberbürgermeistern. Danach sind Aktionen und Aktionsaufrufe zur Begleitung von Demonstrationen der Verwaltung nicht erlaubt. Geklagt wurde gegen die Stadt Düsseldorf. Diese hatte während einer Demonstration das Licht an kommunalen Gebäude ausgeschaltet und zu Aktionen aufgerufen.

“Natürlich ist das Urteil auf den ersten Blick schmerzhaft. Es untersagt der Verwaltung und kommunalen Beamten politische Aktivitäten. Auf den zweiten Blick ist es nur konsequent. Jeder kommunale Bedienstete hat seine Arbeit politisch neutral durchzuführen. Maßstab darf nur das Recht und nicht die eigene Überzeugung sein”,

so der Jurist Hobusch.

“Aber natürlich ist jeder Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch Bürger – und seine Bürgerrechte gelten. Dazu gehört auch, sich politisch zu engagieren – nur eben nicht auf Ticket der Stadtverwaltung. Insofern ist jetzt die Bürgerschaft noch ein Stück mehr gefordert, sich Hass und Intoleranz sichtbar entgegenzustellen. Die Stadtverwaltung muss neutral bleiben – auch wenn es manchmal schwer fällt.”

Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen

Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen

Antrag:

  1. Im Zusammenhang mit der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes und der damit zusammenhängenden Regelungen werden gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft und den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen erarbeitet.
  2. Diese neu erarbeiteten Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen werden dem Stadtrat bis 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen Sächsischen Vergabegesetzes zur Kenntnis gegeben und in die notwendigen Beschlüsse integriert.

Begründung:

Die Stadt Leipzig hat sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Gleichzeitig sind Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen für diesen Wirtschaftsbereich wichtige Auftraggeber. Im Vergütungstarifvertrag Design sind neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.) gemacht.

Gleichzeitig berichten Unternehmer aus der Leipziger Kreativwirtschaft, dass für Wettbewerbsverfahren zur Vergabe von Kreativleistungen nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt wird. Ebenfalls wird berichtet, dass es Fälle gab, in denen offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen sollten. Dies heißt, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen hat aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt wurde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus. Insbesondere eine Stadtverwaltung und öffentliche Unternehmen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen. Eine ähnliche Form der Auftragsvergabe im Kreativbereich ist der Architektenwettbewerb, im Rahmen dessen die Stadt Leipzig die teilnehmenden Architekturbüros bereits angemessen vergütet.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Version der Neufassung NF-02 angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt zur alten Fassung des Antrags