Schnelle Hilfe – gute Hilfe

Im Dezember 2018 wurde der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe bis 2022 beschlossen. Damit wird den wachsenden Herausforderungen in der Wohnungsnotfallhilfe Rechnung getragen.  Allerdings nützt der beste Plan nichts, wenn es bei der Umsetzung in der Praxis hakt. Auch aus diesem Grund bedarf es eines neuen Geistes in den Amtsstuben.

Konkret kann nicht sein, dass es längere Zeit dauert, bis Jobcenter oder Sozialamt einem Antragsteller bescheinigen, dass die von ihm zur Anmietung gewünschte Wohnung den Richtlinien der Stadt entspricht und er sie anmieten darf. Ein Ärgernis, von dem mir Sozialarbeiter immer wieder berichten. Und neulich habe ich selbst einen Fall erlebt, in dem es mehrere Wochen dauerte bis die Zustimmung zu einem Mietvertrag vom Amt erteilt wurde.

Ein Unding, denn inzwischen wird in Leipzig der Markt für preiswerten Wohnraum nicht nur von Leistungsempfängern heiß umkämpft. Zu lange Wartezeiten bis zur Zusage des Amtes sind ein Wettbewerbsnachteil für alle Menschen, die auf diese Zusagen angewiesen sind. Nicht selten ist die Wohnung dann inzwischen anderweitig vergeben.

Hier das Problembewusstsein in den Ämtern zu schärfen, dafür setze ich mich in Jobcenterbeirat und Sozialausschuss ein!

FDP-Stadträtin Naomi-Pia Witte

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 26. Januar 2019

Halbe Milliarde nicht umgesetzt

Der Stadtrat beschließt Investitionen und nichts passiert. OBM Jung und die Stadtverwaltung haben Beschlüsse des Stadtrats von fast einer halben Milliarde Euro nicht umgesetzt.

Zu wenig Kitas, zu wenig Schulen und schlechte Straßen. Man könnte meinen, in Leipzig fehlt es an Geld. Dem ist nicht so! Das Geld ist da. Der Stadtrat hat auch die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Leipzig könnte kräftig in die Zukunft der Stadt investieren, aber nichts passiert.

Der Stadtrat hat Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro beschlossen, nur das Geld wird nicht ausgegeben. Woran liegt das?

Sicher, Baufirmen und Handwerker sind gut ausgelastet und in dieser Situation auf Aufträge der Stadt nicht unbedingt angewiesen. Manche Investitionen verschieben sich auch durch fehlendes Baurecht. Das ist aber nur ein Teil des Problems. Die Abläufe in der Leipziger Stadtverwaltung funktionieren nicht richtig. OBM Jung schafft es nicht die Verwaltung so zu organisieren, dass Beschlüsse des Stadtrates zügig umgesetzt werden. Das muss sich ändern. Die Stadt repräsentieren und Stadtratssitzungen leiten ist wichtig, aber ein guter OBM muss mehr können!

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 12. Januar 2019

Auswirkungen des BGH-Urteils auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig

Auswirkungen des BGH-Urteils auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig

Anfrage:

Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) darf ein kostenlos verteiltes Amtsblatt lediglich amtliche Mitteilungen sowie Mitteilungen zu Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Rates, jedoch keine presseähnliche Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben enthalten. Letzteres sei Aufgabe der lokalen Presse. Hierzu fragen wir:

  1. Wie hoch ist der Anteil redaktioneller Berichterstattung im Leipziger Amtsblatt?
  2. Wie werden sich der Umfang des Amtsblattes und die Produktionskosten entwickeln?
  3. Wie viele VZÄ sind (in Summe) mit redaktionellen Arbeiten i. S. d. Urteils beschäftigt? Wie werden die frei werdenden Kapazitäten zukünftig genutzt?
  4. Wie wird die Stadtverwaltung zukünftig eine Berichterstattung in ähnlichem Umfang und vergleichbarer Breite in privaten Medien oder Körperschaften öffentlichen Rechts sicherstellen? Wird dabei auch auf Stadtteilmedien wie hyperlokale Blogs gesetzt werden?
  5. In welchem Umfang sind nach Einschätzung des Oberbürgermeisters von dem Urteil auch andere stadteigene Informationskanäle (bspw. leipzig.de) betroffen?
  6. Mit welchem Einfluss auf die Höhe der Werbeeinnahmen ist nach Anpassung des Amtsblattes zu rechnen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Diese Anfrage beantworte ich selbst. Es geht um das Urteil des Bundesgerichtshofs zu presseähnlichen Publikationen von Verwaltungen. Einleitend will ich sagen: Das ist keineswegs ein eindeutiges Urteil.

Es gibt zwei verschiedene, sich durchaus widersprechende Formulierungen, die ich hier kurz zitieren will, weil ich sie für wichtig erachte. Im genannten Urteil wird ausgeführt – ich zitiere -: dass sich gemeindliche Publikationen keiner (boulevard)pressemäßigen Illustration bedienen und das Layout nicht nach Art einer Tages- oder Wochenzeitung gestalten dürfen, um schon den Eindruck eines freien, von einem privaten Unternehmen stammenden Presseerzeugnisses zu vermeiden.

Einen Absatz weiter ist formuliert: Staatliche Information mit dem Ziel, Politik verständlich zu machen, die Bevölkerung über Politik und Recht im jeweiligen Aufgabenkreis zu informieren und staatliche Tätigkeit transparent zu gestalten, ist auch in presseähnlicher Form zulässig. Also: Presseähnlich dürfen wir informieren, aber nicht boulevardesk aufmachen. Vor dem Hintergrund beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zur Frage 1.

Der Anteil der redaktionellen Berichterstattung variiert je nach Aufkommen Amtlicher Bekanntmachungen. In der Regel überwiegen die Amtlichen Bekanntmachungen. In der aktuellen Ausgabe unseres Amtsblatts sind es sechs Seiten Amtliche Bekanntmachungen, eine Seite Beschlüsse der Stadtratssitzung, eine halbe Seite die Serie „Fraktionen zur Sache“ und fünf Seiten redaktioneller Inhalt. Eine Statistik führen wir bis jetzt dazu nicht.

Zur Frage 2.

Der Umfang ist vertraglich festgelegt auf in der Regel acht Seiten pro Ausgabe. Zusätzliche Seiten werden zusätzlich vergütet. Der Vertrag deckt auch die Produktionskosten des Vertragspartners ab. Sollten diese steigen, ist der Partner verpflichtet, diese Kostensteigerungen nachzuweisen. So kommt es immer wieder auch zu Anpassungen. Eine erste Prüfung des genannten Urteils ergibt: Es sind wahrscheinlich nur ganz, ganz marginale Änderungen an unserem Amtsblatt notwendig. Die Notwendigkeit zur Verringerung des Umfangs sehen wir zurzeit nicht.

Zur Frage 3.

Mit redaktionellen Arbeiten sind zurzeit zwei Vollzeitstellen beschäftigt, aber eben nicht boulevardpressemäßig. Ob es für Illustration und Layout einen Änderungsbedarf gibt, werden wir prüfen. Aber im Prinzip sind keine Änderungen geplant.

Zur Frage 4.

Es liegt weder in unserer Zuständigkeit noch in unserer Verantwortung, Berichterstattung in privaten Medien sicherzustellen. – Ich schaue mal zur Presseecke: Herr Orbeck, ich wünsche mir, dass unsere Informationen in der Presse gut platziert werden. Aber das müssen Sie immer wieder selbst entscheiden. Darauf können wir wenig Einfluss nehmen.

Zur Frage 5.

Das Urteil des BGH bezieht sich ausschließlich auf kommunale Printprodukte und hat keine Auswirkungen auf digitale Informationskanäle. Allerdings ist zurzeit ein Gerichtsverfahren zum kommunalen Onlineportal der Stadt Dortmund anhängig. Wir sind gespannt, wie es ausgeht.

Zur Frage 6.

Wir rechnen mit keinem Einfluss des Urteils auf unsere Werbeeinnahmen für das Amtsblatt.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, lassen Sie mich die Frage 4 noch mal anders formulieren: Sehen Sie es als notwendig an, zukünftig in stärkerer Weise nach außen sichtbare Pressearbeit der Stadt Leipzig zu machen, damit Zeitschriften, Zeitungen, Tagespresse, Wochenzeitungen, unabhängige Zeitschriftenformate darauf aufmerksam werden?

Oberbürgermeister Jung:

Sie können sicher sein, Herr Hobusch, das ist die Frage, die uns umtreibt: Wie stellen wir sicher, dass notwendige Informationen der Stadtverwaltung, die auch der demokratischen Bildung dienen, so in die Öffentlichkeit gelangen, dass möglichst viele Menschen partizipieren können?

Wir haben heute über die Schließung einer Druckerei gesprochen. Sie alle kennen die Auflagenentwicklung unserer Printmedien. Das heißt, wenn wir heute nicht alle Spielarten der Kommunikation, von Social Media über Radio, Fernsehen bis zum klassischen Print, umfassend bedienen, erreichen wir nur einen Bruchteil der Bevölkerung.

Insofern: Wir tun alles dafür. Erst vor kurzem haben wir uns an meinem Tisch damit beschäftigt, wie es uns noch besser gelingen kann, viele, viele Menschen in unserer Stadt zu erreichen. Noch vor 15 Jahren hat es ausgereicht, eine Pressekonferenz zu machen, um 40 bis 50 Prozent der Bevölkerung zu erreichen. Das ist heute bei weitem nicht mehr gegeben. Da ist in der Tat immer wieder unsere Fantasie gefordert.

Auswirkungen einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer

Taschenrechner

Anfrage:

In der Bunderegierung gibt es von verschiedenen Ministern der SPD Überlegungen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter zu streichen.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

  1. In welcher Höhe wurde im Jahr 2017 von der LBW Grundsteuer auf die Mieter umgelegt?
  2. Wie hoch war der Jahresüberschuss der LWB im Jahr 2017?
  3. In welchem Umfang erwägt die LWB eine Anpassung der Nettokaltmieten bei einer Streichung der Umlagefähigkeit?
  4. Welchen Auswirkungen hätte eine Anhebung der Nettokaltmieten des Großvermieters LWB auf die ortsüblichen Vergleichsmieten und das Mitniveau in Leipzig insgesamt sowie auf die zu gewährenden Leistung für die Kosten der Unterkunft?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Wir haben zu dieser Anfrage die Wohnungsbaugesellschaft angefragt, deren Antwort hier einfließt. –

Zur Frage 1.

Die LWB hat 2017 rund 4,65 Millionen Euro Grundsteuer auf die Mieterschaft umgelegt.

Zur Frage 2.

Der Jahresüberschuss betrug eigentlich 36,25 Millionen Euro. Hierin sind aber Sondereinflüsse wie Wertzuschreibungen – diese sind kein Bargeld – von Grundstücken enthalten. Das Geschäftsergebnis ohne diese Sondereinflüsse betrug 4,68 Millionen Euro.

Zur Frage 3.

Sollte die Umlagefähigkeit der Grundsteuer gestrichen werden, würden die unter Punkt 1 genannten Kosten beim Vermieter verbleiben und sich negativ auf die zur Verfügung stehende Liquidität auswirken. Zur Erfüllung der Eigentümerziele, sowohl der Sachziele als auch der Sicherung der nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilität, ist jedoch ein nachhaltig positives Geschäftsergebnis in der Größenordnung von mindestens 4 Millionen Euro zu realisieren. Dementsprechend müssten die zusätzlichen Kosten an anderer Stelle entweder eingespart oder amortisiert werden. Einsparung geht nur durch Reduzierung der Investitionen in die Wohnungsbestände. Das würde zulasten der Gebäudesubstanz gehen. Damit wäre mittelfristig die wirtschaftliche Stabilität nicht mehr gegeben. Letztendlich hätte das auch negative Auswirkungen auf die Mieter. Alternativ wären die zusätzlichen Kosten durch erhöhte Mieteinnahmen zu kompensieren, was eine Mieterhöhung um 18 Cent pro Quadratmeter und Monat nach sich ziehen würde.

Zur Frage 4.

Aufgrund der Tatsache, dass die LWB circa 10 Prozent des Leipziger Wohnungsmarkts abbildet, würde sich eine entsprechende Mieterhöhung natürlich auf die Durchschnittswerte der Stadt Leipzig auswirken. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer nicht nur die LWB, sondern die Vermieter generell die Nettokaltmiete anheben.

Insofern ist davon auszugehen, dass die Nettokaltmieten generell zumindest um die durchschnittlichen Kosten für die Grundsteuer steigen werden – laut Betriebskostenbroschüre 2016 machen sie rund 18 Cent pro Quadratmeter und Monat aus -; zugleich fallen diese Kosten aus den Betriebskosten heraus. Für die Mieter entstünde dadurch also keine Entlastung.

Allerdings kann vermutet werden, dass ein Teil der Vermieter den kalkulierten Anteil der Grundsteuerkosten an der Nettokaltmiete eher großzügig bemessen wird, um künftige Steigerungen der Grundsteuer gleich mit abzudecken. Zudem geht für die Mieter die Transparenz für die Grundsteuer in den kalkulierten Kosten verloren.

Die genannte Steigerung der Nettokaltmieten würde sich allerdings nicht sprunghaft vollziehen, sondern zeitlich gestreckt, da viele Vermieter in Leipzig auf Basis der im aktuellen Mietspiegel dargestellten ortsüblichen Vergleichsmieten bereits Mieterhöhungen in den bestehenden Mietverträgen durchgeführt haben und solche Mieterhöhungen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren beschränkt sind. Bei Neuvermietungen würden die Grundsteuerkosten jedoch sofort auf die verabredete Nettokaltmiete aufgeschlagen werden und damit zu einer Steigerung führen.

Die resultierenden Steigerungen der Nettokaltmiete würden sich vermutlich in einer steigenden ortsüblichen Vergleichsmiete niederschlagen. Auf die gewährten Kosten für Unterkunft und Heizung sollte der Einfluss gering sein, da die Kosten der Unterkunft ohnehin sowohl die Nettokaltmiete als auch die kalten Betriebskosten und damit auch die Kosten der Grundsteuer umfassen.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Frau Dubrau, kann man Ihre Ausführungen so zusammenfassen, dass eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer zumindest mittelfristig nachteilig für die Mieter in der Stadt Leipzig wäre?

Bürgermeisterin Dubrau:

Nachteilig nicht, aber es würde keine Vorteile bringen. Das würde dann nur über einen anderen Weg finanziert.