Begegnungsstätte in der Bibliothek Gohlis-Süd

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtteilbibliothek Gohlis-Süd Erich Loest dahingehend zu ertüchtigen, dass die vorhandene freie Fläche in der Liegenschaft genutzt wird, um eine Begegnungsstätte zu errichten. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden entsprechend im Haushalt angemeldet.

Begründung:

Die Bibliothek in Gohlis-Süd befindet sich in der zweiten Etage des Gohliser Kauflands. Das dazugehörige Erdgeschoss steht seit Jahren leer. In Zusammenarbeit mit der Bibliothek könnte diese freie Fläche angemietet und zu einem Begegnungsort ausgebaut werden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlumg am 24.04.2024 in die Gremien verwiesen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Brunnen auf dem Vorplatz des Plagwitzer Rathauses

Anfrage:

Das unter VI-A-08071 beschlossene Brunnenkonzept sieht vor, eine „vollständige Auflistung aller Brunnen, Fontänen und anderer ähnlicher Wasserquellen in Leipzig“ zu erhalten und diese Liste nach „aktuellem Zustand dieser Brunnen, erforderlichen Maßnahmen, Kosten etc.“ zu qualifizieren.

Das Konzept dient dem Stadtrat dazu, Aufschluss über den Sachstand sowie die notwendigen Investitionen zu erhalten, damit dies bei Ratsbeschlüssen, Haushaltsberatungen sowie der laufenden Ratsarbeit berücksichtigt werden kann. Die Reihenfolge (erst Konzept, dann Maßnahmenumsetzung) war Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung stimmte dem Antrag ausdrücklich zu.

Auf Nachfrage in der Ratsversammlung November 2023 teilte das zuständige Dezernat mit, sich nicht an das vereinbarte Vorgehen halten zu wollen. Wörtlich: „Die Instandhaltung bzw. Instandsetzung zur Wiederinbetriebnahme der vorhandenen Brunnenanlagen zielt für den Zeitraum bis 2026 auf eine Ertüchtigung aller 35 städtischen Brunnenanlagen und somit auf eine erhöhte Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur sowie zum Erhalt und zur Verbesserung der Umweltqualität. Mit Abschluss dieser Arbeiten wird ein Brunnenkonzept zur Weiterentwicklung der Brunnenanlagen im öffentlichen Raum vorgelegt.“ Diese Reihenfolge widerspricht ausdrücklich der Beschlusslage.

Wir fragen daher beispielhaft für den Brunnen auf dem Vorplatz des Plagwitzer Rathauses (Alte Straße – Stadtplatzprogramm S. 46) an:

  1. Wie ist der aktuelle Zustand des Brunnens?
  2. Welche Schäden wurden festgestellt?
  3. Seit wann und aus welchem Grund ist der Brunnen außer Betrieb?
  4. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Brunnen wieder regulär in Betrieb nehmen zu können?
  5. Welche Kosten werden hierfür veranschlagt?
  6. In wessen Zuständigkeit fällt der Brunnen?
  7. Handelt es sich um eine unter Denkmalschutz stehende Brunnenanlage?
  8. War der Brunnen ein Kriterium bei der Platzierung/Einstufung des Plagwitzer Rathausplatzes im Stadtplatzprogramm?

Anfragen zu weiteren Brunnen würden sich mit Vorlage des Brunnenkonzeptes erübrigen.

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Brunnenplastik wurde vor einigen Jahren abgebaut und eingelagert. Die Brunnenschale steht noch auf dem Platz, aber ohne Wasser.

Zur Frage 2:

Es wurden eine fehlende Brunnenplastik sowie ein desolates Brunnenbecken festgestellt.

Zur Frage 3:

Der defekte Brunnen wurde bis 2011 durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung zurück gebaut und eingelagert.

Zur Frage 4:

Die Planung der Wassertechnik sowie des Umfelds sind beauftragt. Erforderlich sind die Sanierung der Brunnenplastik und Brunnenschale sowie der Neubau der Wassertechnik (inkl. neue Brunnenstube, Pumpe, Leitungen).

Zur Frage 5:

Laut Kostenberechnung sind für die Wiederherstellung des Brunnens 110.000,00 EUR nötig.

Zur Frage 6:

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer ist für den Brunnen auf dem Vorplatz des Plagwitzer Rathauses zuständig.

Zur Frage 7:

Die Grünfläche und der Brunnen stehen unter Denkmalschutz.

Zur Frage 8:

Bei dem Plagwitzer Rathausplatz handelt es sich um zwei Maßnahmen (A & B), die zwar inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt sind, jedoch autonom voneinander bearbeitet werden.

Maßnahme A)

Dreieckigen Schmuckplatz (Gartenplatz) die Maßnahme zielt auf eine Sanierung der Grünflächen ab, die Sanierung des Brunnens ist Teil der Gesamtsanierungsmaßnahme. Die gestalterischen Vorgaben werden durch die denkmalpflegerische Zielstellung definiert.

Maßnahme B)

Für den westlichen Seitenarm der Alten Straße (Straßenabschnitt vorm ehemaligen Rathaus Plagwitz) erfolgt die Umgestaltung im Rahmen des Stadtplatzprogramms, das Teilstück soll teileingezogen werden (seine verkehrliche Widmung verlieren) und als eine Art Fußgängerbereich umgestaltet werden.

Ziel ist eine Umsetzung der Maßnahme bis Ende 2025. Eine Bürgerbeteiligung ist für Mitte Mai 2024 angedacht, mit der Umgestaltung soll sowohl eine Erweiterung des Nutzungsangebotes auf dem Platz, als auch eine zusätzliche Entsiegelung und Begrünung vorgenommen werden. Der bestehende Brunnen oder dessen Zustand war kein Kriterium bei der Priorisierung innerhalb des Stadtplatzprogramms.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Aufstellung einer Erinnerungs- und Informationstafel zu Völkerschauen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Geschäftsführung des Zoo Leipzig, die Aufstellung einer Erinnerungs- und Informationstafel zu Völkerschauen am authentisch-historischen Ort zu planen.

Begründung:

Bereits jetzt wurde die Thematik Völkerschauen nicht ausgespart, sondern vielfältig thematisiert, so zum Beispiel zum 125-jährigen Jubiläum, als eine umfangreiche Aufarbeitung durch Historiker stattfand, aber auch in der Zoo-Chronik “Auf der Spur des Löwen” sowie im Rahmen des Zooschul-Unterrichts und bei Zooführungen. Um die große Bedeutung des Zoologischen Gartens als Bildungsstätte auch nach außen zu unterstreichen, gehört die wichtige Informationsarbeit, die der Zoo seit Jahren leistet, daher konsequent fortgeführt.

Da das Thema Völkerschauen viele Kommunen in Deutschland betrifft, ist auch der Umgang damit von Diversität geprägt. Das Stadtmuseum Dresden hat derzeit eine Ausstellung zu der Thematik organisiert. Jedoch bietet es sich für Leipzig in einer Vorreiterrolle kontextuell an, sowohl die Bildungsarbeit als auch die Erinnerung daran zu verstetigen und dauerhaft sichtbar zu machen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 19.06.2024 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Morlok: „Schämen Sie sich, Herr Oberbürgermeister!“ Dank Oberbürgermeister führungslos ins Baustellenchaos

Heute wurde vom Stadtrat abgelehnt, die zukünftige Baustellenbelastung zu steuern und für die Leipzigerinnen und Leipziger nachvollziehbar zu machen. Die Fraktion Freibeuter hatte dies beantragt, da die Wärme- und Verkehrswende sowie die Instandhaltung des Kanalnetzes insbesondere den Verkehr in der Stadt vor große Herausforderungen stellen wird.

Fraktionsvorsitzender Sven Morlok (FDP) macht hierfür auch das Führungsversagen des Oberbürgermeisters verantwortlich: Der Oberbürgermeister postuliere seit Jahren öffentlich, die Stadt Leipzig in die Klimaneutralität führen zu wollen. Mit dem werbewirksamen ‘Klimanotstand’ sei Jung in den Oberbürgermeisterwahlkampf gezogen. Wenn sich aber die Freibeuter auf den Klimanotstandsbeschluss des Stadtrates beziehen, bezeichne er das als unangemessen. Morlok: „Das ist eine verlogene Politik. Schämen Sie sich Herr Oberbürgermeister!“

Zu Ende gedacht habe der Oberbürgermeister seinen Verwaltungsstandpunkt nicht. Die Hälfte der Stadt muss aufgebuddelt werden, um neue Fernwärme- und Stromleitungen zu verlegen. Das ist ein Vielfaches der jetzigen Baustellen. Die Konsequenzen dieses Vorhabens werden nicht transparent gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gemacht. Sie wären nämlich die Leidtragenden der konzeptlosen Irrfahrt des Oberbürgermeisters. Busse und Bahnen stünden im Stau. Der Wirtschafts- und PKW-Verkehr käme zum Erliegen. Morlok: „Das ist Ihnen scheinbar egal. Symbole sind keine Politik. Wer sich den Konsequenzen seiner Handlungen verweigert, betreibt eine konzeptionslose Politik.“

Oberbürgermeister Jung bezeichnet den Freibeuter-Vorschlag als weder zielführend noch umsetzbar und lehnte ihn ab. Die Belastung sei ohne Frage erheblich, aber für eine wirkliche Umsetzung des Klimanotstandes notwendig. Die von den Freibeutern vorgeschlagene Vorausschau und die Indikatoren, um die Belastung abzuschätzen, hält er für ungeeignet. Stattdessen plädiert er für ortsbezogene Verkehrsführungskonzepte im Rahmen des gelebten Verwaltungshandelns.

“In Leipzig krankt es seit Jahren an Konzepten. Wenn sich die Stadt mit dieser Planungskompetenz bis 2040 hangeln will, werden die Leipzigerinnen und Leipziger noch ihr blaues Wunder erleben. Jung hat die Zuständigkeit für Baustellen auf Baubürgermeister Dienberg übertragen und dessen zaudernde Antwort in der Ratsversammlung beweist einmal mehr, warum dieser Beschluss wichtig gewesen wäre: Man plane, die ein oder andere Baustelle sicher noch einmal nach hinten zu verschieben und es gäbe bestimmt auch sensible Straßenabschnitte. Ist das der Plan? Soll so das Konzept aussehen? Ist das Jungs Führung? Mit dieser Art Amtsverständnis schafft man die Klimaneutralität ganz bestimmt.” so Morlok ironisch.

Rot-rot-grün verteuert Wohnen

In Leipzig herrscht Wohnungsmangel und die Mieten steigen. Da muss man doch froh sein, wenn private Investoren in Leipzig bauen. Wir sollten uns über jeden Bauantrag freuen.

Was machen aber Linke, Grüne und SPD? Wenn ein Investor Baubereitschaft signalisiert, wird im Stadtrat schnell der Aufstellung eines Bebauungsplans zugestimmt. So in der letzten Stadtratssitzung bei der Westvorstadt oder im letzten Jahr am Täubchenweg. Dann liegt das Vorhaben auf Eis. Dringend benötigte Wohnungen entstehen nicht oder erst Jahre später. Die Baupreise steigen und die Mieten werden teurer. Zu dichte Bebauung, zu wenig grün wird als Begründung angeführt. Zugegeben, Klimaschutz ist wichtig aber sind Wohnungen nicht wichtiger?

Und was macht der Oberbürgermeister? Er bereitet die Vorlagen vor und wird so zum willigen Handlanger der rot-rot-grünen Wohnraumverteuerungspolitik. Will er das so oder kann er nicht anders, weil er diese verfehlte Politik den Linken und Grünen zusichern musste, um seine Wiederwahl zu sichern?

Wer wie Linke, Grüne und SPD öffentlich bezahlbaren Wohnraum fordert und ihn durch Stadtratsbeschlüsse verhindert, betreibt eine verlogene Politik. Der Stadtrat wird bald neu gewählt – gut so!

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 09. März 2024

Mehr Sicherheit vor Leipziger Schulen durch Halteverbote

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,

  1. inwieweit ein tageszeitlich begrenzt geltendes absolutes Halteverbot vor Schulen zur Erhöhung der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler angeordnet werden kann. So angeordnete Halteverbote sind in geeigneter Weise schwerpunktmäßig durch den Stadtordnungsdienst zu überwachen.
  2. welche jährlich mindestens fünf Schulen ausgewählt werden, vor denen im jeweils folgenden Kalenderjahr eine Schulstraße, eine (Teil-)Einziehung, eine andere Form der Verkehrsberuhigung oder bauliche Veränderungen (z. B. Poller oder Gehwegnasen) in die Wege geleitet werden sollen. Die erste Liste hierzu legt die Verwaltung im 3. Quartal 2024 vor.

Begründung:

In der Neufassung übernehmen wir das Anliegen des Änderungsantrags als Ergänzung zum ursprünglichen Beschlussvorschlag.

Zu Schulbeginn und Unterrichtsschluss herrscht vor Schulen regelmäßig ein sehr hohes Verkehrsaufkommen. Der tägliche Berufsverkehr wird durch das Bringen und Abholen der Kinder durch mit dem Auto fahrende Eltern verstärkt. Diese Kinder und die Kinder, die den Schulweg zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad bestreiten oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, treffen auf eine unübersichtliche Situation aus kurzzeitig abgestellten Fahrzeugen und dichtem Verkehr.

Die dadurch entstehenden Gefahrensituationen können durch den Einsatz von Halteverboten reduziert werden. Durch die Einrichtung eines absoluten Halteverbots auf den Straßen vor Schulen in den kritischen Stunden vor und nach dem Unterrichtstag erhöht sich Sicherheit der Kinder auf dem Weg zum Schulgebäude.

Die Schwerpunktkontrollen können beispielsweise im Rahmen einer dreiwöchigen Maßnahme zum Start eines jeden Schuljahres an wechselnden Schulen stattfinden. Begleitend kann die Stadt eine Kampagne für die Öffentlichkeitsarbeit entwickeln und zum Beispiel in Elternbriefen darauf hinweisen, dass das Halteverbot zum Schuljahresbeginn scharf kontrolliert und mit Bußgeldern geahndet wird.

Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Halteverbote muss individuell pro Schule überprüft werden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlumg am 13.03.2024 in die Gremien verwiesen.

 

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Sachstand zum Prüfschema für das bezahlbare Wohnen

Anfrage:

Der Oberbürgermeister wurde am 13. Juli 2022 durch Beschlussfassung des Freibeuter-Antrags VII-A-06963 beauftragt, bei allen städtischen Entscheidungen die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen zu prüfen.

Hierzu sollte seitens der Verwaltung analog des Prüfschemas zur Klimawirkung ein Vorschlag ursprünglich bis zum III. Quartal 2022 vorgelegt werden.

Bereits in den Ratsversammlungen am 8. Februar 2023 und 18. Oktober 2023 wurde mitgeteilt, dass sich die Erstellung verzögert, unter anderem weil mehrere weitere Aspekte mit in das neue Prüfschema aufgenommen wurden.

Wir fragen dazu an:

  1. Wann werden die Vorlagen mit dem neuen Prüfschema zum Einsatz kommen?
  2. Welche weiteren Aspekte wurden aufgenommen und wie ist jeweils der Umsetzungsstand für die zusätzlichen Aspekte?

Antwort:

Zur Frage 1:

Ab dem 15. März 2024 werden alle neu angelegten Beschlussvorlagen das neue Prüfschema beinhalten.

Zur Frage 2:

Neben den Angaben zu „mitpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum“ und „Miet- und/oder Wohnnebenkosten“ wird ab dem 15. März 2024 ein gekürztes Prüfschema zur Klimawirkung und der Beschluss zu den erweiterten Angaben unter Eilbedürftigkeit (VII-A-07069) umgesetzt. Weitere Anpassungen betreffen eine neue Rubrik „Strategie, Haus­halt und Stadtraum“ direkt unterhalb des Gremienlaufs, den damit zusammenhängenden Verzicht auf das raumgreifende Zielbild zur Stadtstrategie und diverse Anpassungen, die eine bessere Übersichtlichkeit versprechen.

Die dazugehörige Informationsvorlage „Entscheidungsqualität von Vorlagen: Gestal­tungsvorgaben“ (VII-DS-08875-Ifo-01) wurde am 5. März 2024 in der DB OBM bestätigt und wird als nächstes in den Fachausschüssen „Allgemeine Verwaltung,“ „Umwelt, Klima und Ordnung“ sowie „Stadtentwicklung und Bau“ zu den betreffenden Aspekten eingebracht.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Utopie Leuschnerplatz

Während auf dem Leuschnerplatz seit Wochen die vorhandenen Baumbestände plattgemacht werden, wurde andernorts darüber beraten, wie man den Leuschnerplatz grüner gestalten kann. Sieger: ein fast parkähnlicher Entwurf, der mit großen Grüninseln, schattigen Baumkronen und fortwährend lächelnden Menschen natürlich auf den Konzeptzeichnungen sehr reizvoll daherkommt. Man darf sich keine Illusionen machen: Auch die nächsten 50 Jahre wird der Leuschnerplatz nicht so aussehen. Deutlich schwierigere Wachstumsbedingungen und die aus Kostengründen meist eher mickrigen Baumpflanzungen sorgen dafür, dass die wenigsten von uns diesen Platz noch so erleben werden, falls er denn überhaupt jemals so aussehen wird. Ebenso mickrig fällt zumindest im Entwurf auch die Wasserfläche in Form eines kleinen Brunnens aus. Gut, dass überhaupt daran gedacht wurde (Brunnen scheinen leider aus der Mode), nun darf er gern noch größer werden, um auf dem Platz nicht völlig unterzugehen. Entscheidend für die Gesamtwirkung wird aber die optische Gestaltung der Gebäude auf der anderen Platzseite sein. Aus vorherigen Wettbewerben wissen wir: Bisher ging das leider stets zuverlässig in die Hosen. Wie gefällt Ihnen der Sieger-Entwurf?

Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 23. März 2024

Installation des barrierefrei erreichbaren Briefkastens am Sozialamt

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 15. November 2023 wurde über Petition (VII-P-08885-DS-02) beschlossen, dass im barrierefreien Eingangsbereich der Prager Straße 21 ein zusätzlicher Briefkasten installiert wird, da der bisherige Briefkasten nur über Stufen erreichbar ist. Die Umsetzung war bis zum 31. Dezember 2023 geplant.

Wir fragen dazu an:

  1. Wurde der Briefkasten installiert?
  2. Falls nein: Warum wurde der Briefkasten nicht installiert und wann erfolgt die Installation?

Antwort:

Mit der Errichterfirma ist vereinbart, dass sobald der Briefkasten angeliefert wurde, dieser sofort installiert wird. Leider verzögerte sich aufgrund allgemeiner Lieferengpässe die Lieferung in den letzten Wochen kontinuierlich. Eine Lieferung Anfang März wurde seitens der Errichterfirma nun in Aussicht gestellt.“

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Kinderbetreuung zur Ratsversammlung

Anfrage:

Als „Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit für die Stadt Leipzig“ wurde am 18. Januar 2023 mit der Vorlage VII-DS-07582 unter anderem eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Stadträtinnen und Stadträten während der Ratsversammlung beschlossen.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie wird die Kinderbetreuung von den Stadträtinnen und Stadträten angenommen? Wie viele Kinder waren am bisher wenigsten, wie viele am bisher stärksten ausgelasteten Tag in der Kinderbetreuung? Wie ist die durchschnittliche Auslastung der Kinderbetreuung bei welchem Betreuungsschlüssel?
  2. Wie alt war das bisher jüngste betreute Kind, wie alt das bisher älteste?
  3. Von welcher bis zu welcher Uhrzeit wird das Angebot gewöhnlich in Anspruch genommen?
  4. Ist eine Öffnung der Kinderbetreuung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt bzw. Fraktionen oder auch Externe denkbar (z. B. über eine anmeldungs- und gebührenpflichtige Nutzung für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Fragestunde)?

Antwort:

Zur Frage 1:

Es wurden bisher insgesamt 10 Kinder von 8 Stadträtinnen und Stadträten betreut an verschiedenen Sitzungstagen betreut. An zwei Sitzungstagen wurde trotz vorheriger Anmeldung kein Kind abgegeben. Die maximale Anzahl an gleichzeitig betreuten Kindern betrug 5. Durchschnittlich sind es zwei Kinder und der Betreuungsschlüssel ist 1x Erzieher auf max. 5 Kinder.

Zur Frage 2:

Das jüngste Kind war 15 Monate und das älteste Kind 10 Jahre alt.

Zur Frage 3:

Zum Großteil werden die Kinder über die volle Sitzungsdauer der RV betreut.

Zur Frage 4:

Der Stadtrat hat das Angebot einer Betreuungsperson während den Sitzungen der Ratsversammlung im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit (Vorlage: VII-DS-07582) beschlossen. Das Angebot richtet sich daher an Stadträtinnen und Stadträte.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris