ÖPNV in der Innenstadt stärken

ÖPNV in der Innenstadt stärken

Amtsblatt:

Die Situation an den Straßenbahnhaltestellen vor dem Hauptbahnhof ist unbefriedigend, wenn nicht gar gefährlich – und Leipzig wächst. In wenigen Jahren werden die Gleise dort nicht mehr ausreichen.

Im Waldstraßenviertel zuckelt die Straßenbahn hinter den Autos her. Das können wir ins in einer wachsenden Stadt nicht mehr leisten. Wir brauchen schnellere Verbindungen und die Anwohner müssen vom Straßenbahnlärm entlastet werden.

Der PKW-Verkehr muss raus aus der Innenstadt. Das schafft Platz für zusätzliche Gleise vor dem Hauptbahnhof. Der Ausbau der Nordtangente von der Emil-Fuchs-Straße bis zur Berliner Straße mit einem Tunnel an der Gerberstraße könnte die Lösung sein. Dann kommt man mit dem Auto schnell an der Innenstadt vorbei.

Ein Straßenbahntunnel im Waldstraßenviertel schafft eine schnelle Verbindung in die Innenstadt. Da werden sicher viele ihr Auto stehen lassen und auf die Straßenbahn umsteigen. Außerdem werden die Anwohner entlastet und das Viertel insgesamt aufgewertet.

Gut, dass der Stadtrat diese Projekte auf Antrag der Freibeuter jetzt angeschoben hat.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 28. Oktober 2017

Morlok: “Millionen-Investitionen für längere Wegezeiten inakzeptabel”

Morlok: "Millionen-Investitionen für längere Wegezeiten inakzeptabel"

Pressemitteilung:

Nach erheblicher Verzögerung hat der OBM heute die Mobilitätsszenarien vorgestellt. Leider werden nicht alle Szenarien den Anforderungen einer wachsenden Stadt gerecht.

„Eine attraktive Stadt braucht attraktive Mobilitätsangebote. Sich zügig in der Stadt bewegen zu können, ist wichtig für ihre Attraktivität. Szenarien, die die Geschwindigkeit für den ÖPNV, den PKW und den Wirtschaftsverkehr reduzieren, werden dem nicht gerecht,“

so Stadtrat Sven Morlok (FDP).

Morlok:

„Wir können den Menschen nicht erklären mehrere hundert Millionen Euro zu investieren mit dem Ergebnis, dass sie jeden Tag länger zu ihrem Arbeitsplatz unterwegs sein werden als heute.“

Morlok kritisiere ebenfalls die Verknüpfung von Finanzierungsarten für einzelne Szenarien.

„Wer jetzt das Bürgerticket zur Bedingung eines Szenarios macht, schränkt die Handlungsoptionen ein.“

Morlok:

„Selbstverständlich müssen wir über die Finanzierung reden. Das muss aber im Rahmen des Diskussionsprozesses erfolgen und darf nicht zu Beginn vorweggenommen werden.“

Gabelmann (PIRATEN) zum Louise-Otto-Peters-Preis: “Pink stinkt gottseidank nicht”

Zum Louise-Otto-Peters-Preis: Pink stinkt gottseidank nicht

Pressemitteilung:

Zur heutigen Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises an die Kampagne ‚Pinkstinks‘ äußert sich Piraten-Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann, Mitglied des Gleichstellungsbeirats:

„Mädchen, die pink einfach toll finden oder gar gern mal Prinzessin spielen, kommen in der Pinkstinks-Welt nicht vor oder werden – allein schon durch den Namen der Organisation -. offen ausgegrenzt. Vom Selbstverständnis als (Eigenbeschreibung) ‚Kampagne gegen Produkte, Werbeinhalte und Marketingstrategien, die Mädchen eine limitierende Geschlechterrolle zuweisen‘ ist wenig zu spüren. Pink ist böse – das ist nichts anderes als Limitierung und Rollenzuschreibung – nur in die andere Richtung. Mädchen, die gern rosa tragen, werden wieder für ihre vermeintliche Feminität gebrandmarkt. Freie Wahlmöglichkeiten für Mädchen sehen anders aus.

Ein Produktmarketing, welches geschlechtsspezifisch arbeitet, ist auch Anerkennung von gesellschaftlicher Vielfalt und der Sichtbarkeit von Frauen. Indem Pinkstinks die Farbe rosa oder Prinzessinnenspielzeug als Mädchenkram brandmarken, engen sie ebenfalls das Betätigungsfeld für kleine Jungen ein, die so erst auf den Gedanken kommen, daß rosa abzulehnen sei. Echter Antisexismus, wie er von Pinkstinks leider nicht vorgelebt wird, würde bedeuten, daß Farben und Spielzeug allen Kindern gleichermaßen offenstehen. Leider bleibt Pinkstinks in seiner Denkweise nur den allseits bekannten patriarchalischen Denkstrukturen verhaftet.“

Besonders verwundert zeigte sich die Stadträtin über die vehemente Ablehnung der berühmten Barbiepuppe:

„Als Feministin und passionierte Sammlerin bin ich entsetzt, daß hier ein Spielzeug gebrandmarkt wird, was 1959 angetreten war, um die Babypuppendiktatur und damit die Rollenzuschreibungsklischees im Kinderzimmer aufzubrechen. Die Figur Barbie war in ihrer fiktiven Biographie bereits damals nicht verheiratet, voll berufstätig, erfolgreich, international vernetzt und hat seitdem 127 Karrierewege beschritten, darunter 1992 die erste Präsidentschaftskandidatur, als an eine US-Präsidentin noch überhaupt nicht zu denken war. Welches Vorbild könnte für kleine Mädchen feministischer sein als Barbie?“

Suchtberatung personell dem Bedarf anpassen, verhängnisvolle Wartezeiten in der Beratung vermeiden!

Suchtberatung personell dem Bedarf anpassen, verhängnisvolle Wartezeiten in der Beratung vermeiden!

Pressemitteilung:

Zum aktuell von der Stadt Leipzig veröffentlichten Suchtbericht 2017 äußert sich Naomi-Pia Witte als Vertreterin der Fraktion Freibeuter im Drogenbeirat:

“Die Stadt Leipzig arbeitet im Bereich der Drogen- und Suchthilfe auf einem hohen Niveau. Vorbildlich im Vergleich zu anderen Städten. Aufgrund der zunehmenden Bedarfe in der Suchtberatung und -hilfe jedoch geraten die Mitarbeiter an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Der Chrystalkonsum stellt die Mitarbeiter zudem vor neue Herausforderungen. Dringend sollte die Suchtberatung daher personell an den steigenden Bedarf angepasst werden, um verhängnisvolle Wartezeiten in der Beratung zu vermeiden.”

Dem Bericht zufolge sei Alkohol nach wie vor die am häufigsten konsumierte Droge. Dazu Witte weiter:

“Alkohol und Tabak verursachen die größten gesundheitlichen Schäden und hohe volkswirtschaftliche Kosten, sind aber im Supermarkt um die Ecke für Jedermann frei zugänglich.”

Witte lobte darüber hinaus den Austausch zwischen den Fraktionen und der Verwaltung bezüglich der Bestandsaufnahme von Kapazitätsengpässen in der Drogenhilfe, um bei Bedarf rechtzeitig gegensteuern zu können.

Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen

[Antrag VI-A-00301/14-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

1. Im Zusammenhang mit der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes und der damit zusammenhängenden Regelungen werden gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft und den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen erarbeitet.

2. Diese neu erarbeiteten Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen werden dem Stadtrat bis 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen Sächsischen Vergabegesetzes zur Kenntnis gegeben und in die notwendigen Beschlüsse integriert.


2. Neufassung:

1. Im Zusammenhang mit der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes und der damit zusammenhängenden Regelungen werden gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft und den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen erarbeitet.

2. Diese neu erarbeiteten Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen werden dem Stadtrat bis 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen Sächsischen Vergabegesetzes zur Kenntnis gegeben und in die notwendigen Beschlüsse integriert.

Sachverhalt:
Siehe Ursprungsantrag


1. Neufassung:

1. Die Stadt Leipzig erarbeitet gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft sowie den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen.

2. Hierbei ist der Vergütungstarifvertrag Design der Allianz Deutscher Designer soweit möglich und auf Leipzig anwendbar zu berücksichtigen – insbesondere zur Zusammensetzung (nicht: Höhe) der Vergütung und zum Umgang mit Urheberrechten.

3. Ebenfalls berücksichtigt wird, grundsätzlich ein angemessenes Pitchhonorar zu zahlen und sich ohne Auftragserteilung keine Rechte an präsentierten Arbeiten übertragen zu lassen.

4. Nach Erarbeitung der Grundsätze werden diese vom Stadtrat beraten und finden danach für die Stadtverwaltung sowie für alle verbundenen Unternehmen (als Gesellschafterweisung) Anwendung.

Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig hat sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Gleichzeitig sind Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen für diesen Wirtschaftsbereich wichtige Auftraggeber. Im Vergütungstarifvertrag Design sind neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.) gemacht.

Gleichzeitig berichten Unternehmer aus der Leipziger Kreativwirtschaft, dass für Wettbewerbsverfahren zur Vergabe von Kreativleistungen nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt wird. Ebenfalls wird berichtet, dass es Fälle gab, in denen offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen sollten. Dies heißt, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen hat aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt wurde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus. Insbesondere eine Stadtverwaltung und öffentliche Unternehmen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen. Eine ähnliche Form der Auftragsvergabe im Kreativbereich ist der Architektenwettbewerb, im Rahmen dessen die Stadt Leipzig die teilnehmenden Architekturbüros bereits angemessen vergütet.


Ursprüngliche Fassung:

1. Die Stadt Leipzig erarbeitet gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft sowie den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen.

2. Hierbei ist der Vergütungstarifvertrag Design der Allianz Deutscher Designer soweit möglich und auf Leipzig anwendbar zu berücksichtigen – insbesondere zur Zusammensetzung (nicht: Höhe) der Vergütung und zum Umgang mit Urheberrechten.

3. Ebenfalls berücksichtigt wird, grundsätzlich ein angemessenes Pitchhonorar zu zahlen und sich ohne Auftragserteilung keine Rechte an präsentierten Arbeiten übertragen zu lassen.

4. Nach Erarbeitung der Grundsätze werden diese vom Stadtrat beraten und finden danach für die Stadtverwaltung sowie für alle verbundenen Unternehmen (als Gesellschafterweisung) Anwendung.

Begründung:

Die Stadt Leipzig hat sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Gleichzeitig sind Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen für diesen Wirtschaftsbereich wichtige Auftraggeber. Im Vergütungstarifvertrag Design sind neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.) gemacht.

Gleichzeitig berichten Unternehmer aus der Leipziger Kreativwirtschaft, dass für Wettbewerbsverfahren zur Vergabe von Kreativleistungen nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt wird. Ebenfalls wird berichtet, dass es Fälle gab, in denen offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen sollten. Dies heißt, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen hat aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt wurde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus. Insbesondere eine Stadtverwaltung und öffentliche Unternehmen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen. Eine ähnliche Form der Auftragsvergabe im Kreativbereich ist der Architektenwettbewerb, im Rahmen dessen die Stadt Leipzig die teilnehmenden Architekturbüros bereits angemessen vergütet.

Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt

[Antrag VI-A-04708-NF-02 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Da sich derzeit bereits verschiedene Untersuchungen und Konzepte in der Erarbeitung befinden, die auch das Thema der Verbesserung des ÖPNV (insbesondere in der Leipziger Innenstadt) beinhalten, wird die im Antrag vorgeschlagene Prüfung einer Nordtangente für den motorisierten Individualverkehr und eines Straßenbahntunnels unterhalb der Jahnallee im Rahmen der zuvor genannten Untersuchungen bzw. Konzepte mit betrachtet.


Neufassung:

Der OBM wird beauftragt im Rahmen der laufenden Untersuchungen und Konzepte zu prüfen, ob durch einen Ausbau der Nordtangente im Zuge von Emil-Fuchs-Straße, Uferstraße, Parthenstraße und Berliner Straße (einschließlich kreuzungsfreie Verkehrsführung im Bereich der Gerberstraße) für den Individualverkehr und einen Straßenbahntunnel unterhalb der Jahnallee im Waldstraßenviertel die Voraussetzungen für die Verbesserung der Haltestellensituation vor den Hauptbahnhof und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Ost-West-Verbindung für die Straßenbahn erreicht werden kann.

Das Prüfergebnis einschließlich einer ersten Kostenschätzung ist dem Stadtrat bis Ende 2. Quartal 2018 vorzulegen.

Sachverhalt:

Die Haltestellen vor dem Hauptbahnhof und der Ost-West-Trasse der Straßenbahn werden Mitte der 20er Jahre ihre Kapazitätsgrenze erreichen. Durch Verlagerung des Individualverkehrs können die Voraussetzungen für die erforderliche Kapazitätserweiterung des ÖPNV geschaffen werden.

Eine Verlagerung des Individualverkehrs trägt außerdem zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung der besonders belasteten Innenstadt bei.

Im Zuge der Diskussion über den Nahverkehrsplan muss klar sein, welches Verkehrsangebot die LVB mittelfristig erbringen kann. Auf Grund der zu wartenden Planung- und Genehmigungsphase wird von der Beschlussfassung bis zur Realisierung ein Zeitraum von 7 bis 10 Jahren vergehen. Daher ist eine zeitnahe Grundsatzentscheidung im Stadtrat geboten.

In der Neufassung wird der Verwaltungsstandpunkt insoweit übernommen, dass keine extra Prüfung anzustellen ist, sondern die Prüfung im Rahmen der laufenden Untersuchungen und Konzepte erfolgten soll. Um dies zu ermöglichen, wird die Frist zu Vorlage der Ergebnisse um ein halbes Jahr verlängert.


Ursprüngliche Fassung:

Der OBM wird beauftragt zu prüfen, ob durch einen Ausbau der Nordtangente im Zuge von Emil-Fuchs-Straße, Uferstraße, Parthenstraße und Berliner Straße (einschließlich kreuzungsfreie Verkehrsführung im Bereich der Gerberstraße) für den Individualverkehr und einen Straßenbahntunnel unterhalb der Jahnallee im Waldstraßenviertel die Voraussetzungen für die Verbesserung der Haltestellensituation vor den Hauptbahnhof und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Ost-West-Verbindung für die Straßenbahn erreicht werden kann.

Das Prüfergebnis einschließlich einer ersten Kostenschätzung ist dem Stadtrat bis Ende 2017 vorzulegen.

Sachverhalt:

Die Haltestellen vor dem Hauptbahnhof und der Ost-West-Trasse der Straßenbahn werden Mitte der 20er Jahre ihre Kapazitätsgrenze erreichen. Durch Verlagerung des Individualverkehrs können die Voraussetzungen für die erforderliche Kapazitätserweiterung des ÖPNV geschaffen werden.

Eine Verlagerung des Individualverkehrs trägt außerdem zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung der besonders belasteten Innenstadt bei.

Im Zuge der Diskussion über den Nahverkehrsplan muss klar sein, welches Verkehrsangebot die LVB mittelfristig erbringen kann. Auf Grund der zu erwartenden Planungs- und Genehmigungsphase wird von der Beschlussfassung bis zur Realisierung ein Zeitraum von 7 bis 10 Jahren vergehen. Daher ist eine zeitnahe Grundsatzentscheidung im Stadtrat geboten.

Kreativleistungen transparent und fair vergüten

Kreativleistungen transparent und fair vergüten

Pressemitteilung:

Stadt Leipzig erarbeitet Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen – Stadtrat stimmt Antrag der Fraktion Freibeuter zu

Im Rahmen von Architektenwettbewerben werden teilnehmende Architekturbüros bereits angemessen vergütet. Mit der Erarbeitung von Grundsätzen zur Vergabe von Kreativleistungen soll eine faire Honorierung der Leistungen im Wettbewerb um Vergaben der Stadt Leipzig auf den gesamten Kreativbereich ausgeweitet werden.

“Niemand käme auf die Idee, von drei Malern zunächst je einen Raum der eigenen Wohnung streichen zu lassen, um dann noch zu entscheiden, wer überall die Fußleisten anbringen darf. Und bezahlt wird nur der, der die Fußleisten angebracht hat. Der Rest geht leer aus”,

zieht René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, den Vergleich zum bisherigen Vorgehen der Stadt, Kreativschaffende zu Wettbewerben einzuladen ohne den Aufwand zur Vorstellung der Ideen in einem sogenannten Pitch angemessen zu honorieren.

In der Ratsversammlung sagte der Liberale Hobusch weiter:

“Einige hier im Saal wettrüsten beim Mindestlohn und fordern immer neue Gängelungen von Arbeitgebern. Bei Kreativleistungen können wir mal vor der eigenen Tür kehren und Leistungen, die wir einkaufen, transparent und fair vergüten.”

Kreativschaffenden seien bisher nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt worden. Zudem sollten offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen. Dies hieße, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen habe, aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt würde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus.

Eine Stadtverwaltung sollte mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen.

Die Stadt Leipzig selbst habe sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Mit der Erarbeitung von fairen Grundsätzen zur Vergabe von Kreativleistungen sei ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung der Leistungen getan.

Als Vorbild der Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen könnte der Vergütungstarifvertrag Design dienen. Der Vergütungstarifvertrag Design regelt neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.).

Frust, Enttäuschung und Politikabwendung durch Vorfestlegung am Matthäikirchhof

Frust, Enttäuschung und Politikabwendung durch Vorfestlegung am Matthäikirchhof

Pressemitteilung:

Mit einem Änderungsantrag zum Matthäikirchhof wird die Fraktion Freibeuter den Oberbürgermeister auffordern, dem Ergebnis eines
öffentlichen Beteiligungs- und städtebaulichen Werkstattverfahrens nicht vorzugreifen.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP):

“Der Oberbürgermeister will das Archiv für die Stasi-Unterlagen am südlichen Teil des Matthäikirchhofs. Wir sollten aber gerade nicht dem Ergebnis des Beteiligungs- und städtebaulichen Werkstattverfahrens zum Gesamtareal Matthaikirchhof vorgreifen. Eine Vorfestlegung in der Beschlussvorlage torpediert das Ansinnen einer Bürgerbeteiligung und führt nur zu Frust, Enttäuschung und Politikabwendung.”

Die Vorlage VI-DS-04384-NF-06 “Entwicklungsoption Areal Matthäikirchhof” sieht in Beschlusspunkt 3 den südlichen Teil des Matthäikirchhofs als Standort für eine archivgerechte Lagerung der Stasi-Unterlagen vor.

Die Neufassung der Vorlage VI-DS-04384-NF-06 ist einsehbar im Allris.

Der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter VI-DS-04384-NF-06-ÄA-02) ist ebenfalls einsehbar im Allris.

Erleichterung und doch keinen Cent mehr in der Tasche

Erleichterung und doch keinen Cent mehr in der Tasche

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Entscheidung des Londoner Court of Appeal, die UBS dürfe keine Zahlungsansprüche gegenüber der KWL geltend machen.

“Das Urteil sorgt für Erleichterung. Eine Riesenlast für die Stadt Leipzig scheint abgewendet. Wenn das so bleibt würden die kriminellen Machenschaften des ehemaligen Geschäftsführers Heininger die Zukunft der Stadt nicht mehr belasten”,

so Sven Morlok (FDP), der die Fraktion Freibeuter im Finanzausschuss vertritt, am Rande der Pressekonferenz des Oberbürgermeisters.

“Allerdings ist die Stadt Leipzig und die LVV davon ausgegangen den Prozess zu gewinnen. Daher werden wir keinen Cent mehr in der Tasche haben. Sollten gebildete Rückstellungen aufgelöst werden können, würde sich die Kreditfinanzierungsfähigkeit erhöhen. Das könnte zukünftig Spielräume für die wichtigen Investitionen in unserer wachsenden Stadt schaffen”,

so der liberale Stadtrat Morlok abschließend.

In den Jahren 2006 und 2007 hatte die UBS der KWL “Collateralized Debt Obligations” (CDOs) verkauft, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise zu Ausfällen führten, für die die UBS die KWL in Höhe von etwa 350 Millionen Euro in Haftung nehmen wollte. Die UBS war nach dem Urteil des High Court of Justice vom 4. November 2014 zu Gunsten von KWL, LBBW und Depfa in Berufung gegangen.

Rosa Elefant

Rosa Elefant

Amtsblatt:

Mit dem ungeduldigen Vorpreschen des Oberbürgermeisters, der den Matthäikirchhof zum Demokratiecampus umgestalten, dort das Einheitsdenkmal bauen und das sächsische Archiv der Stasi-Akten in den Bunker holen will, ist er nun im Raum – der rosa Elefant. Jede jetzt noch eilig nachgeschobene Diskussion oder Bürgerbeteiligung würde sich bewußt oder unbewußt an diesen Rahmenbedingungen orientieren. Auch wir Stadträte sind nun nicht mehr frei in unserer Entscheidung, sondern werden entweder für das Archiv und Denkmal an dieser Stelle stimmen oder uns im Falle eines Neins fragen lassen müssen, ob wir ein gestörtes Verhältnis zu Wendezeit und DDR-Aufarbeitung haben. Ein beliebtes Totschlagargument und daher eine unnötige Zwickmühle, in die wir gebracht wurden.

Besonders brisant wirkt vor dem Hintergrund der Stasi-Vergangenheit Leipzigs der Plan, hier die gemeinsame Abhörzentrale der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin zu errichten. Überwachung scheint also nicht so schlimm zu sein, wenn es nur die Richtigen tun. Freiheitsdenkmal bauen und gleichzeitig wieder unschuldige Bürger ausspionieren – das wirkt nur noch bigott und entlarvend. Hier wären statt schöner Worte endlich Haltung und klare Positionen gefragt.

Ute Elisabeth Gabelmann, stellv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 14. Oktober 2017