Ein Höhenwindrad für Leipzig (VII-A-07082)
Einreicher: Fraktion Freibeuter; SPD-Fraktion
Aus der Ratsversammlung am 14.09.2022
Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Mitglieder der Ratsversammlung! Sehr geehrte Leipzigerinnen und Leipziger! Seit der wirtschaftspolitischen Stunde beschäftigt dieses Höhenwindrad diesen Rat. Hierzu gab es bereits auch eine Anfrage. Bundespolitiker benutzen aktuell Worte wie Zeitenwende oder Technologieoffenheit.
Wann, wenn nicht jetzt, in diesen Zeiten, in denen Europa grundlegend seit dem 24. Februar anders ist, gibt es den Anspruch, neu, technologieoffen zu denken? Das Mehr an Wind in der Höhe senkt die Stromentstehungskosten im Vergleich zu herkömmlichen Windrädern in vergleichbaren Windzonen, sodass sich der höhere Aufwand für den Bau eben auch lohnt.
Die Vision ist, diese Höhenwindräder, die etwa doppelt so groß sind wie die bisherigen Windräder, zum Beispiel als zweite Ebene in Windparks zu integrieren. Hier kann Leipzig vorangehen und ein Leuchtturm für Höhenwindräder werden. Insbesondere die technologische Weiterentwicklung der Windenergieanlagen im Sinne der Effizienzsteigerung – so sagt es der Verwaltungsstandpunkt – wird positiv gesehen.
Um auch einmal auf ein Beispiel einzugehen: Im Stadtgebiet von Leipzig gibt es gemäß Regional- plan ein Vorrangs- und Eignungsgebiet im Ortsteil Hartmannsdorf-Knautnaundorf, welches auch als solches im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellt ist. Dieses Gebiet ist derzeit bereits fast vollständig mit Windkraftanlagen belegt. Derzeit wird geprüft, inwiefern dort ein Höhenwindrad vielleicht Platz finden kann.
Um den Oberbürgermeister zu zitieren: „Alle Visionen enden im VTA“. Wir geben aber – also die SPD-Fraktion und die Fraktion Freibeuter – diese Idee nicht auf, ob eine Genehmigung auf Grundlage der Sächsischen Bauordnung gegeben ist und ob ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zulässig ist. Hier lässt sich dann eben auch eine Betreiberkonstellation, gegebenenfalls in Zuständigkeit der Landesdirektion, realisieren.
Ich bitte den Rat, über den Verwaltungsstandpunkt zu befinden, weil seine Ambition, auch bis Ende 2022 diesen Prüfauftrag zu vollenden, uns sehr zusagt. – Vielen Dank.”
(es gilt das gesprochene Wort)