Datenerhebung für den Leipziger Mietspiegel

Anfrage:

Laut Eigentümerverband Haus & Grund ist die Datenerhebung für den Leipziger Mietspiegel auf Grund einer fehlenden Rechtsgrundlage rechtswidrig. Zwischenzeitlich liegt eine Stellungnahme der sächsischen Datenschutzbeauftragen vor, wonach die von der Stadt Leipzig angeführte Mietspiegelsatzung aus dem Jahr 2020 keine Rechtsgrundlage für die aktuelle Datenerhebung darstellt.

Diesbezüglich fragen wir an:

  1. Kennt der Oberbürgermeister die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten, und wenn ja, seit wann?
  2. Liegt der Stadt Leipzig zu diesem Sachverhalt eine Stellungnahme oder Anfrage des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vor, wenn ja, mit welchem Inhalt?
  3. Auf welcher Grundlage erfolgt die Datenerhebung, wenn die Satzung aus dem Jahr 2020 dafür keine Grundlage bietet?
  4. Hat das Rechtsamt den Sachverhalt geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  5. Wird die Datenerhebung auch ohne Rechtsgrundlage fortgeführt?
  6. Bei einer Datenerhebung sind die Befragten auf Rechtsgrundlagen hinzuweisen. Wird dabei auch auf die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten hingewiesen?
  7. Sind die Befragten bei einer fehlenden Rechtsgrundlage verpflichtet, Auskunft zu erteilen?
  8. Können Befragte mit Verweis auf die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragen ihre Mitwirkung verweigern?
  9. Welche Auswirkungen könnte eine Datenerhebung ohne Rechtsgrundlage auf die Gültigkeit eines auf Basis dieser Daten erstellten Mietspiegels haben?
  10. Bis wann werden die ohne Rechtsgrundlage erhobenen Daten gelöscht?

Antwort:

Zur Frage 1:

Eine Stellungnahme der Sächsischen Datenschutzbeauftragen, wonach die von der Stadt Leipzig angeführte Mietwerterhebungssatzung aus dem Jahr 2020 keine Rechtsgrundlage für die aktuelle Datenerhebung darstellt, liegt der Stadt Leipzig nicht vor.

Aus einem Schreiben der Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 01.12.2022 geht hervor, dass keine Bedenken gegen eine freiwillige Datenerhebung auf Grundlage der Mietwerterhebungssatzung der Stadt Leipzig vom 26.02.2020 bestehen.

Zur Frage 2:

Eine Stellungnahme oder Anfrage des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung liegt nicht vor.

Zur Frage 3 :

Die Mietwerterhebungssatzung vom 26.02.2020 ist eine rechtmäßige Grundlage.

Zur Frage 4:

Das Rechtsamt hat den Sachverhalt geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Mietwerterhebungssatzung vom 26.02.2020 eine geeignete Grundlage für die freiwillige Datenerhebung ist.

Zur Frage 5:

Die Datenerhebung erfolgt auf Basis einer gültigen Rechtsgrundlage.

Zur Frage 6:

Die Befragten wurden auf die geltende Mietwerterhebungssatzung vom 26.02.2020 sowie das Sächsische Statistikgesetz als Rechtsgrundlagen der Erhebung hingewiesen. Die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten stellt keine Rechtsgrundlage dar.

Zur Frage 7:

Im Anschreiben an die Mieterinnen und Mieter und in den beigefügten Hinweisen zum Datenschutz wurde auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen.

Zur Frage 8:

Den Befragten steht es frei, an der Befragung teilzunehmen. Eine Nichtteilnahme muss nicht begründet werden.

Zur Frage 9:

Nach Auffassung der Stadt Leipzig erfolgt die laufende Datenerhebung auf Basis einer gültigen Rechtsgrundlage. Die erhobenen Daten sowie die zugrundeliegende Stichprobe entsprechen den methodischen Anforderungen der Mietspiegelverordnung und können als Basis für einen Mietspiegel verwendet werden.

Zur Frage 10:

Es wurden keine Daten ohne Rechtsgrundlage erhoben.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Antragsverfahren nachverfolgen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojekts bis zum Ende des 2. Quartals 2023 innerhalb der Verwaltung, den Antragstellerinnen und Antragstellern für sie personalisiert transparent darzustellen, an welchem Bearbeitungsschritt bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens sich der für das Anliegen des Beschlussantrags rechtlich zulässige Antrag der Beantragenden befindet.

Dieser Bearbeitungsstand ist den Beantragenden beispielhaft als

  1. Antrag eingegangen,
  2. Unterlagen vollständig,
  3. Antrag entschieden

u. ä. anzuzeigen.

Begründung:

Die Leipziger Bürgerinnen und Bürger wenden sich für verschiedenste Leistungen an die Verwaltung der Stadt Leipzig. Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Kraftanstrengungen im Rahmen der Etablierung des neuen Bürgerserviceamts, was viele Leistungen einfacher fasst. Im Antrag soll nun zeitgemäß quasi eine Live-Verfolgung z. B. via QR-Code ermöglicht werden. Hierbei wählt die Verwaltung selbst einen hierfür rechtlich darstellbaren Antrag (z. B. Asylantrag), um den Antragstellerinnen und Antragstellern klar darzustellen, an welchem Punkt im Bearbeitungsprozess sich der Antrag befindet. Der Antrag zielt auch darauf ab, bei zukünftiger oder gegenwärtiger Software-Beschaffung durch die Verwaltung solche konkreten Softwarelösungen der Nachverfolgbarkeit mitzudenken.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 14.12.2022 geändert beschlossen.

symbolische Straßenumbenennung

Der Stadtrat beschloss, die Turmgutstraße am Russischen Konsulat in Boris-Romantschenko-Straße umzubenennen. Boris Romantschenko ist einer der tausenden Helden der Ukraine gegen Putins Angriffskrieg. Vor dem Beschluss wurden wir vom Bürgerverein Gohlis gebeten, die Turmgutstraße nicht umzubenennen. Auch der Stadtbezirksbeirat stimmte dagegen. Wir müssen den Standpunkt der Menschen respektieren, deren Leben durch unsere Entscheidungen beeinflusst wird. Vor allem, wenn es im Alltag der Menschen keinen Mehrwert bringt und nur als symbolischer Akt durchgedrückt wird. In Leipzig entstehen viele neue Wohnquartiere, die Potential für Straßenbenennungen bieten. Wir sollten neue Straßen nach ukrainischen Helden benennen. Durch die Umbenennung der Turmgutstraße aber löschen wir einen Teil der Leipziger Tradition zugunsten Symbolpolitik. Und erst recht soll die Shukowstraße nicht umbenannt werden! Wer der Ukraine wirklich helfen will, soll Leopard- und Marder-Panzer liefern. Aber dafür fehlt ihnen ja das Rückgrat. Zu bedenken ist auch: was dem einen recht ist, ist dem anderen billig. Nicht umsonst sitzt die US-Botschaft in Moskau am Platz der Volksrepublik Donezk – als Antwort auf die Umbenennung der Adresse der russischen Botschaft in den USA.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 19. November 2022

Arbeitsverweigerung – Oberbürgermeister ignoriert Stadtratsbeschlüsse

Mit einem Prüfauftrag schickte der Stadtratsbeschluss den Oberbürgermeister los, die Verteilung des Amtsblattes über eine stadtweite Auslage zu organisieren. Nun behauptet der Oberbürgermeister, dass das zu teuer sei und dadurch die Leserschaft des Amtsblatts stark abnehmen würde und nicht mehr erreicht werden würde. Eine Studie oder Belege hat er dafür nicht.

Sascha Matzke (FDP) ist wütend: “Für solche Annahmen gibt es keine Grundlage. Das scheinen rein subjektive Annahmen der Verwaltung zu sein. Mit solch dramatischen Prognosen will der Oberbürgermeister dem Stadtrat und den Leipzigerinnen und Leipzigern Angst machen, damit sie sich dem Status quo beugen. Wir werden das so nicht hinnehmen. Die Frage, ob eine stadtweite Auslage kostengünstiger sein könnte oder auch nicht, wurde schlicht nicht beantwortet. Oberbürgermeister Jung hat überhaupt nichts geprüft. Der Stadtrat hat sich eindeutig dazu bekannt, alternative Wege zu prüfen, aber der Oberbürgermeister mauert und blockiert die Umsetzung des Beschlusses.”

Am 15. Juni diesen Jahres wurde der Antrag “Amtsblatt digitaler und ökologischer” der Fraktion Freibeuter beschlossen. Der Wille des Stadtrats war eindeutig erkennbar. Es war auch nicht der erste Anlauf zu diesem Anliegen. Und es ist auch nicht der erste Stadtratsbeschluss, der vom Oberbürgermeister schlichtweg ignoriert wird. Im Rahmen des 2019 ausgerufenen Klimanotstandes durch die Stadt Leipzig ist es geboten, die Auflagenstärke zu prüfen und hier den Verbrauch von Papier-Ressourcen zu schonen. Durch das Auslagesystem ist eine Einsparung der Auflage von 90 Prozent zu erwarten.

“Dass kategorisch daran festgehalten wird, das Amtsblatt über die Verteilung mit Werbeprospekten unter die Leute zu bringen, ist weder zeitgemäß noch nachvollziehbar. Der Stadtrat will niemanden etwas wegnehmen und auch keine Kostenexplosion verursachen. Es ging lediglich darum, alternative Wege überhaupt erst einmal in Betracht zu ziehen und zu prüfen.”, so Matzke.

Die Fraktion Freibeuter wird nun Nägel mit Köpfen machen. Diese Blockadehaltung werden sie nicht hinnehmen.

Das Prüfergebnis können Sie dem Ratsinformationssystem entnehmen:
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2006851

Den ursprünglichen Antrag finden Sie unter: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2003447

 

Interimsampel für die Zschochersche Straße – kein Umweg mehr für Anwohnerinnen und Anwohner

Die Zschochersche Straße erhält auf Höhe der Haltestelle Markranstädter Straße eine Ampel. So hat es der Stadtrat auf Antrag der Fraktion Freibeuter am Mittwoch beschlossen.

“Die Verkehrslage auf der Zschocherschen Straße ist unübersichtlich. Es klafft eine knapp einen Kilometer lange Lücke zwischen zwei Ampeln. Diese Entfernung ist zu groß. Im Berufsverkehr ist es so gut wie unmöglich, die Straße zu überqueren, und eben auch sehr gefährlich. Mit einem Kinderwagen oder für jüngere Kinder wird es schnell lebensgefährlich.”, begründet Sascha Matzke (FDP) den dringenden Bedarf.

In dem Bereich zwischen den Ampeln an der Schmiedstraße und der Limburger Straße befinden sich Geschäfte, ein Supermarkt, ein Fitnessstudio, ein Kindergarten und viele neue Wohnungen.

Stadtrat Matzke beschreibt die Lage: “Fußgängerinnen und Fußgänger pendeln regelmäßig zwischen den Geschäften. Wer von der Haltestelle Markranstädter Straße die Zschochersche Straße überqueren will, muss dreihundert Meter bis zur nächsten Ampel laufen, die Straße dort überqueren und dreihundert Meter zurück laufen. Die Alternative ist, die Straße mit fahrenden Autos zu überqueren. Natürlich ist das gefährlich und natürlich soll man das nicht machen. Aber dann muss auch eine Ampel her.”

Für die Zschochersche Straße ist eine umfassende Baumaßnahme geplant, die das Problem dauerhaft lösen soll. Die Bauarbeiten dauern aber noch bis 2027. Nun muss die Stadt früher reagieren.

Schnellschuss bei Ratsbeschlüssen – Eilbedürftigkeit von Vorlagen der Stadtverwaltung muss künftig konkret begründet werden

 

Die Stadtverwaltung muss künftig im Detail begründen, warum sie bei manchen Vorlagen den üblichen Verfahrensgang nicht einhält. Das hat der Stadtrat heute beschlossen. Zuvor war es gehäuft zu sogenannten “eilbedürftigen Vorlagen” gekommen, also Anliegen der Stadtverwaltung, die nicht den regulären Beratungsfolge durch die Ausschüsse genommen hatten.

Die Freibeuter hatten dies zum Anlass genommen, diese Praxis grundsätzlich zu hinterfragen. Sven Morlok (FDP), kommentiert: “Wir erwarten, dass der Oberbürgermeister uns zukünftig erklärt, woran es gehangen hat. Warum kommt eine Vorlage so spät, dass sie nur noch übers Schnellverfahren beschlossen werden kann? Wie lange weiß die Verwaltung schon, dass das Anliegen drängt? Und wie lange hat sie schon daran gearbeitet?”

Üblicherweise werden Vorlagen der Stadtverwaltung in den Ausschüssen des Stadtrates zweimal beraten und dann in der Ratsversammlung entschieden. In besonders dringlichen Fällen – z. B. wenn ein zu später Beschluss schaden würde – kann davon abgewichen werden, es muss aber rechtssicher begründet sein. Eilbedürftige Vorlagen sollen ein Sonderfall bleiben und nicht zur Regel werden.

“Natürlich gibt es Anliegen, die plötzlich auftauchen und auf die man dann schnell reagieren muss.  Die Leipzigerinnen und Leipziger haben einen Anspruch darauf, dass ihr gewählter Stadtrat seine Entscheidungen sorgfältig trifft und diese ohne Eile abwägen kann. Wenn wir aber Vorlagen, die teilweise seit Monaten ihre Kreise in der Verwaltung ziehen, kurz vor der Ratsversammlung auf den Tisch bekommen, ist das kein eiliges Anliegen, sondern eines, das verzögert oder verpennt wurde. Da das immer häufiger passiert, muss man der Sache auch mal auf den Grund gehen und schauen: Woran liegt das?” hinterfragt Morlok.

Für den Stadtrat sind eilbedürftigen Vorlagen eine Erschwernis der ehrenamtlichen Arbeit, da man auf die Schnelle kaum Zeit findet, sich in die Themen einzulesen und Hintergrundinfos zu besorgen. Auch Bürgerinnen und Bürgern wird so die Teilhabe und Journalistinnen und Journalisten die Berichterstattung erschwert.

Kommenden Doppelhaushalt krisensicher planen

 

Baumaßnahmen müssen auch bei Preissteigerungen umsetzbar bleiben. Das fordert die Fraktion Freibeuter mit einem Haushaltsantrag.

Sven Morlok (FDP), stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Freibeuter, erklärt die Notwendigkeit der Vorsichtsmaßnahme: “Wir alle erleben gerade, wie schwer kalkulierbare Preissteigerungen auch unsere persönlichen Planungen beeinflussen. Das wichtigste, um kommenden Krisen ruhig entgegen blicken zu können, ist eine gute Vorbereitung. Um sicherzustellen, dass Projekte im vorgesehenen Zeitrahmen auch abgeschlossen werden können, müssen wir von Anfang an priorisieren.”

Bisher konnten unerwartete Preissteigerungen aus nicht ausgegebenen Haushaltsposten bezahlt werden. Diese entstehen häufig durch nicht umgesetzte Projekte und wurden von der Landesdirektion bemängelt. Der nächste Doppelhaushalt wird daher kompakter und realistischer geplant werden müssen.

“Wenn uns die letzten Jahre eines gezeigt haben, dann, dass wir nie wissen können, welchen Herausforderungen wir uns als nächstes stellen müssen. Wenn unsere Mittel bis aufs Letzte verplant sind, nehmen wir uns jeden Handlungsspielraum und können dann nicht mehr auf Notlagen reagieren”, erklärt Morlok.

Daher fordert die Fraktion Freibeuter eine zehnprozentige Kostenbremse bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Sollte sich im Laufe des Haushaltsjahres herausstellen, dass diese Sicherheitsrücklagen nicht benötigt werden, können diese nach und nach freigegeben werden. So können auch Bauvorhaben geringerer Priorität noch angestoßen werden, wenn die nötigen Mittel dafür vorhanden sind.

 

Querungshilfe für FußgängerInnen über die Zschochersche Straße schaffen

[Antrag VII-A-07314-NF-02| Status: ungeändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

  1. Auf der Zschocherschen Straße wird für den Zeitraum bis zur Realisierung der Komplexmaßnahme Zschochersche Straße eine interimistische Fußgängersignalanlage auf Höhe der LVB Haltestelle Markranstädter Straße eingerichtet.
  2. Über den Vollzug wird dem FA Stadtentwicklung und Bau und dem SBB Südwest bis zum 30. Juni 2023 berichtet.

Ursprungsantrag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft für den Zeitraum bis zur Realisierung der Komplexmaßnahme Zschochersche Straße die Einrichtung einer interimistischen Signalzeichenanlage auf Höhe der LVB Haltestelle Markranstädter Straße.
  2. Das Ergebnis wird dem FA Stadtentwicklung und Bau und dem SBB Südwest im IV. Quartal 2022 vorgelegt.

Begründung:

Wir begrüßen die Komplexmaßnahme Zschochersche Straße zwischen Adler und Erich-Zeigner-Allee und Karl-Heine-Straße zwischen Walter-Heinze-Straße und Kolbestraße (vorgestellt im SBB Alt-West am 02.02.2022) in vielen Punkten. Jedoch lässt diese Komplexmaßnahme bis 2027 auf sich warten, weswegen bis dahin die Aufenthaltsqualität für die Anwohner interimistisch und mit geringen finanziellen Mitteln zu verbessern ist.

 

Eilbedürftigkeit bei Vorlagen

[Antrag VII-A-07069| Status: ungeändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in die Eilbedürftigkeitsbegründung eilbedürftiger Vorlagen zukünftig Informationen zu folgenden Punkten aufzunehmen:

  1. Wann und wodurch hat die Verwaltung Kenntnis von der Notwendigkeit der Vorlage erhalten bzw. wann und wodurch hätte sie der Stadtverwaltung bekannt sein müssen, weil es sich aufgrund allgemein zugänglicher Quellen (z. B. gesetzliche Regelungen) ergibt?
  2. Welche konkreten Gründe (z. B. fehlende Sachmittel, Personalengpässe, langer Ämterdurchlauf, Verzögerungen im Abstimmungsprozess) machten diese Bearbeitungszeit innerhalb der Verwaltung erforderlich?

Begründung:

Die Eilbedürftigkeit von Vorlagen richtet sich nach der Tatsache, dass ein Beschluss in der darauffolgenden Sitzung zu spät wäre und dass der Sachverhalt zur Fristsetzung für ein reguläres Verfahren noch nicht bekannt war. Als Ausnahmeregelung zum Normalfall können dadurch entsprechend eilbedürftige Sachverhalte rechtzeitig behandelt werden.

Zunehmend wird die Ausnahmeregelung als Regelinstrument verwendet, um Sachverhalte fristgerecht behandeln zu können, deren Existenz jedoch seit geraumer Zeit bekannt ist. Für die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte stellt dies häufig werdender eine Herausforderung bei der Durchsicht und Beratung der Behandlungsgegenstände dar und erschwert den Bürgerinnen und Bürgern sowie Medienvertreterinnen und Medienvertretern die Teilhabe am bzw. die Berichterstattung über das kommunalpolitische Geschehen.

Um von einem sich quantitativ steigernden Regelfall zurück zur Ausnahmeregelung zu kommen und eine transparente Informationslage zu schaffen soll der Oberbürgermeister zukünftig seine Angaben zur Eilbedürftigkeitsbegründung konkretisieren.

Rede zum Doppelhaushalt – Ute Elisabeth Gabelmann

Aus der Ratsversammlung am 09.11.2022

“Liebe Kollegen, der letzte Haushalt stand für uns Freibeuter Stadträte unter dem Motto: “Maßvoll haushalten, nachhaltig investieren.” Drei Jahre Corona und einen Angriffskrieg auf die Ukraine später ist klar: Das erhoffte Zurück zur Normalität gibt es nicht. Man bekommt jedoch den Eindruck, dass das vielen sowohl hier im Rat als auch in der Bevölkerung, der Wirtschaft oder bei Interessenverbänden noch nicht ganz klar ist. Auch Deutschland ist nun mal als Teil der Weltgemeinschaft mittelbar in den Angriffskrieg involviert und daher sind aktuelle und künftige Wohlstandsverluste und Versorgungsengpässe nichts Ungewöhnliches.

Sie können daher auch nicht vollständig von der öffentlichen Hand ausgeglichen werden. Die Rufe nach dem Staat, der für alles einspringen soll, sind daher unrealistisch und weltfremd. Wir müssen künftig sehr streng haushalten, können nur noch ganz gezielt investieren. Investitionen schaffen Werte. Sie sind in die Zukunft gerichtet und stehen der kommenden Generation zur Verfügung. Ich beschreibe es häufig so: In der Politik pflanzt man Bäume, an deren Ästen man nie schaukeln wird. Daher liegt auf nachhaltigem Haushaltshandeln für uns auch weiterhin der Schwerpunkt.

Preissteigerungen, Planungsfehler – ständig werden wir mit Mehrausgaben bei Bauprojekten konfrontiert. Auf absehbare Zeit stehen uns keine Haushaltsausgabenreste zur Verfügung, die uns früher dabei halfen, auch unterjährig Mehrbedarfe geschmeidig abzufedern. Wir lehnen es als politisch und wirtschaftlich unbedingt geboten, die Haushaltsansatz bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, also die Gelder für unsere wichtigen Großprojekte zu einem Zehntel zu sperren. Mit unserem Antrag wollen wir verhindern, dass bereits begonnene Projekte aufgrund von Kostensteigerungen nicht abgeschlossen werden können und somit zu Investitionsruinen werden.

Dennoch sehen wir durchaus Bedarf für maßvolle Mehrausgaben, und zwar im Bereich Einbürgerung. Diese ist eine kommunale Pflichtaufgabe, der wir derzeit nur äußerst mangelhaft nachkommen. Wir erkennen daher die Notwendigkeit von zwei weiteren Stellen sowie zwei Befristungen. Dies soll sicherstellen, dass der Antragsstau abgearbeitet wird. Und diesen Mehrbedarf halten wir nicht nur für vertretbar, sondern eben für nachhaltig.

Der jetzt vorliegende Haushalt wirft aber auch grundlegende Fragen auf: Ist denn die Pro-Kopf-Verschuldung überhaupt ein sachgerechtes Kriterium? Wir übernehmen als Oberzentrum Aufgaben für die umliegenden Landkreise und Kommunen, haben aber in Summe die gleiche Obergrenze. Ist das wirklich sachgerecht? Diese Obergrenze überschreiten wir nicht grundlos oder aus Lust und Laune, sondern vor allem aufgrund von Investitionen in Schulen und Kitas. Derzeit heißt es, die Landesdirektion würde das akzeptieren. Aber wollen wir uns bei dieser Sachlage wirklich in die Abhängigkeit von der Landesdirektion begeben? Hier bedarf es klar abgegrenzter, schriftlich fixierter Regelungen.

Vor ziemlich genau zwei Jahren stand mein geschätzter Fraktionskollege Sven Morlok hier und appellierte an alle Stadtratsfraktionen, die kommenden zwei Jahre zu nutzen und gemeinsame Konzepte für die Reduzierung der laufenden Ausgaben zu erarbeiten. Er sprach über die Kraft, Nein zu sagen. Nicht nur werden wir alle zu vielen Änderungsanträgen Nein sagen müssen. Auch in den nächsten Jahren werden wir zu vielen Bittbriefen, die die finanzielle Unterstützung der Stadt Leipzig fordern, Nein sagen müssen.

Wir müssen, liebe Kollegen, wir müssen So richtig scheint das mit Blick auf den Haushalt und die vorliegenden Änderungsanträge noch nicht jedem bewusst zu sein. Die ratlose Frage mancher Stadträte, wie man das Neinsagen denn – Zitat – mit Blick auf die Stadtratswahl der eigenen Klientel verkaufen könne, hinterlässt Kopfschütteln. Wahr ist, dass es derzeit keine Kürzungen im Haushalt gibt. Kein Jugendclub wird geschlossen, kein Verein aus der Förderung gestrichen. Wahr ist aber auch, dass sich die ausbleibenden Erhöhungen natürlich de facto für die meisten wie eine Kürzung anfühlen und auswirken werden.

Die globale Sachlage macht auch vor der Stadt Leipzig nicht Halt. Bei der Einbringung des Haushalts hat uns unser Kämmerer im Sinne der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit auch über Risiken und faule Eier unterrichtet, die sehr wohl dafür sorgen können, dass uns das mühsam geschnürte, gerade noch genehmigungsfähige Paket noch um die Ohren fliegt. Bisher ließ sich mit den Ausgaberesten noch bequem einiges querfinanzieren und Tatsachen wie sinkende Gewerbesteuern kaschieren. Das ist jetzt vorbei. Hatten wir im vergangenen Haushalt noch auf Kürzungen bei den laufenden Ausgaben verzichtet und bei den Investitionen etwas auf die Bremse getreten, so sehen wir uns jetzt mit einem Haushalt konfrontiert, der uns praktisch keine Entscheidungsspielräume mehr lässt. Ja, wir “dürfen” energiepreisbedingte Mehrausgaben tätigen und ja diese müssen im Ergebnishaushalt nicht gedeckt werden. Aber (!) diese müssen (!) bis 2032 zurückgezahlt werden. Uns allen muss aber nach den Jahren 20, 21 und 22 klar sein, dass die nächsten Jahre in ihrem Verlauf nicht mal ansatzweise vorhersehbar sind. Wir belasten also blind die nächsten vier Haushalte und geben damit den uns nachfolgenden Stadträten die Hypothek mit, nicht nur unsere Schulden abzuzahlen, sondern dies zusätzlich zu einem genehmigungsfähigen im Haushalt zu tun. Das muss uns bewusst sein, oder manchen mag es auch egal sein, weil dieser Zeitpunkt ja praktischerweise erst nach der nächsten Wahl liegt.

Unsere Zustimmung zum Haushalt insgesamt wird also im Wesentlichen von zwei Dingen abhängen. Das wäre jetzt die To-Do-Liste für den Kämmerer. Gibt es belastbare, klare, schriftlich dokumentierte und vor allem sachlich- fachlich nachvollziehbare Absprachen mit der Landesdirektion zur Überschreitung der Pro-Kopf-Verschuldung. Und: sind die auf uns zukommenden Belastungen für die Folgejahre nicht nur mit ganz viel Augen zudrücken, sondern auch ehrlichen und aufrichtigen Herzens vertretbar?

Ich wünsche daher uns allen in den kommenden Beratungen gute Nerven, Augenmaß und den Mut zu auch schmerzhaften Entscheidungen und vor allem die Kraft, Nein zu sagen.”

(Es gilt das gesprochene Wort