Verantwortung übernehmen

In der Ratsversammlung am 15. September 2022 haben wir erfolgreich die Aufhebung der Verbreiterung der Nahlebrücke erkämpft. Die kleine Brücke über die Nahle dient als eine wichtige Verbindungsader zwischen Leutzsch und Möckern, insbesondere für Fahrradfahrer. Seit 2016 ist die Brücke, die im Jahr 1962 gebaut wurde, halbseitig gesperrt. Der Zahn der Zeit nagt an der Baukonstruktion. Der Bau einer neuen Brücke ist längst überfällig. Mit dem ursprünglichen Planungsbeschluss hätten wir letzten Monat mit dem Bau beginnen können. Durch einen beschlossenen Änderungsantrag, die Brücke auf fünf Meter zu erweitern, verzögert sich alles. Während in China ein neues Covid-Krankenhaus in sechs Tagen gebaut wird, braucht Leipzig mehr als sechs Jahre, um eine kleine Brücke zu bauen. Und: Eine breitere Brücke braucht mehr Baumaterial. Mit Blick auf die Inflation und die immer steigenden Preise für Baumaterialien können wir uns nur vage vorstellen, wieviel teurer das ganze Unterfangen gewesen wäre. Der Heuweg vor und nach der Brücke ist nur zweieinhalb Meter breit und kann wegen des bestehenden Schutzgebiets sowieso nicht erweitert werden. Nun kehren wir wieder zum alten Plan zurück, um Leipzig zu einer schöneren und attraktiveren Stadt zu machen.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 24. September 2022

Kommunale Abgaben und ihre Auswirkung auf das Klima

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 24. März 2021 beschloss der Stadtrat den Verwaltungsstandpunkt zum Freibeuter-Antrag “Klimaziele und Hundesteuer”.

Der Vorschlag des Oberbürgermeisters lautete: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle kommunalen Abgaben und Steuern im Hinblick auf ihre Auswirkung auf das Klima zu analysieren, die mit der Erreichung der Klimaziele verbundenen finanzwirtschaftlichen Konsequenzen aufzuzeigen sowie Möglichkeiten der Steuerung mit wissenschaftlicher Begleitung zu untersuchen.”

Im Umsetzungsbericht des Antrags hat der Oberbürgermeister nun die Umsetzung des Verwaltungsstandpunktes abgelehnt. Die Begründung lautet: “Kommunale Abgaben sind Geldleistungen und keine CO2-Verursacher”. Diese Ein-Satz-Begründung wirkt leider halbherzig und unzureichend.

Darum fragen wir an:

    1.  Warum entscheidet der Oberbürgermeister, etwas nicht umzusetzen, was er selbst empfohlen hat? Ist davon auszugehen, dass Beschlüsse auf Empfehlung des Oberbürgermeisters zukünftig ebenfalls nicht umgesetzt werden?
    2.  Warum schlägt der Oberbürgermeister vor, alle kommunalen Abgaben und Steuern auf ihre Auswirkung auf Klima zu analysieren, wenn sie keine Klimaauswirkung haben? Welche Sachargumente haben für die Analyse gesprochen und welche dagegen?
    3.  Wenn mit Sorgfalt erarbeitete Alternativvorschläge dazu dienen, Initiativen aus dem Kreis der Ratsversammlung rechtskonform und sachlich anzupassen, welchen Zweck haben diese, wenn sich der Oberbürgermeister nach Zustimmung durch den Stadtrat weigert, diese umzusetzen?

Bei dem Wortlaut des Umsetzungsberichts folgender Betrachtung ergeben sich durch die Erhebung kommunaler Abgaben und Steuern durchaus klimabelastende Faktoren, beispielsweise durch die Verwendung von extra hergestelltem Druckerpapier für die Bescheide, den Transport bei postalischer Zustellung oder auch den Stromverbrauch elektronischer Geräte.

Im Rahmen zahlreicher Maßnahmen hinsichtlich der digitalen und ressourcenschonenden Verwaltung reduzieren sich diese Faktoren zunehmend. Die These der vollständigen CO2-Freiheit scheint jedoch illusorisch zu sein.

Wir fragen daher an:

    1.  Welche Kriterien im Prozess der Erhebung wurden überprüft und welche Argumente gegeneinander abgewogen?
    2.  Welchen Ablauf hat die Erhebung derzeit, wenn dabei keinerlei CO2 verursacht wird?
    3.  Welche Hinweise hat die wissenschaftliche Begleitung ergeben?

Antwort:

Sachverhalt

1. Begründung

Die Verwaltung hat in Umsetzung des Beschlusses zur Vorlage VII-A-02036 Klimaziele und Hundesteuer der Ratsversammlung vom 24.03.2021 mit ersten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele begonnen. Auf diese wird nachfolgend eingegangen. Die im Rahmen des Beschlusscontrollings getroffene Aussage ist bedauerlicherweise missverständlich, soll aber dem von der Ratsversammlung getroffenen Beschluss nicht entgegenstehen. Selbstverständlich verfolgt die Verwaltung auch auf der Einnahmenseite im Haushalt die möglichen Auswirkungen auf Klimaziele.

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf ambitionierte Klimaschutzziele geeinigt. Diesen möchte auch die Stadtverwaltung Leipzig gerecht werden. Die Stadt Leipzig hat mit dem Ratsbeschluss vom 30. Oktober 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Damit gehen die Zielsetzungen einher, dass die Stadt bis spätestens 2050 den Zustand der Klimaneutralität erreichen soll. Für die Stadtverwaltung gilt dieses Ziel bereits für das Jahr 2035.

Um diese Ziele zu erreichen wurden die Projekte „Energie- und Klimaschutzprogramm 2030“ und „Klimahaushalt“ in der Stadtverwaltung initiiert und etabliert.

Das Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (EKSP) der Stadt Leipzig dient als Orientierungsrahmen, um mittels Zielen und Meilensteine verschiedenste Bereiche der Daseinsvorsorge und des alltäglichen Handels hinsichtlich der Klimafreundlichkeit zu optimieren.

Der Maßnahmenkatalog mit 59 Umsetzungsmaßnahmen bildet das Kernstück des Programms, welche die Hebel und wichtigsten Schritte zum Erreichen der Zielstellung darstellen. Die Maßnahmen sind in folgende sieben Handlungsfelder untergliedert:

    • Nachhaltige Stadtentwicklung
    • Kommunale Gebäude und Anlagen
    • Ver- und Entsorgung
    • Mobilität
    • Interne Organisation
    • Kommunikation und Kooperation
    • Ernährung und Landwirtschaft

Die im EKSP 2030 festgelegten Ziele und Maßnahmen werden durch ein Klimamonitoring begleitet und untersetzt. Dies beinhaltet neben der Energie- und Treibhausgasbilanzierung weitere maßgebliche Instrumente, wie u. a. die Entwicklung von maßnahmenspezifischen Kennzahlen.

Mit dem zweiten Projekt des Klima- oder auch Nachhaltigkeitshaushalts soll der Doppelhaushalt 2023/2024 in seinen Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß untersucht werden. Ziel ist es zunächst, zu ermitteln, wie hoch die Gesamtmenge des CO2 bzw. der CO2-Äquivalente ist, die in einem Jahr durch die kommunale Aufgabenerfüllung der Stadt Leipzig ausgestoßen wird. Auf dieser Grundlage sollen Instrumente entwickelt werden, wie in den folgenden Jahren über den Haushalt die Nachhaltigkeit gesteuert werden kann, um die bereits genannten Ziele zu erreichen.

Dafür wurden drei Arbeitspakete entwickelt. Im ersten Arbeitspaket soll durch eine CO2-Bilanzierung der Ist-Stand der durch die Verwaltung produzierten CO2-Emissionen ermittelt werden. Auf Basis dessen sollen im zweiten Schritt Instrumente und Strategien für den Weg zur Klimaneutralität analysiert werden. Die transparente Abbildung der Fortschritte durch ein Monitoring stehen im dritten Arbeitspaket im Vordergrund.

Am Projekt arbeiten das Kompetenzzentrum öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. Leipzig, InfraRes GmbH und das Deutsche Institut für Urbanistik gGmbH mit. Weiterhin wird eine Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft angestrebt. Derzeit werden Verhandlungen dazu geführt.

 

 Realisierungs- / Zeithorizont 

Die Analysierung der Abgaben und Steuern hinsichtlich ihrer Klimaauswirkungen wird im Zuge der Umsetzung der vorgenannten Arbeitspakete vorgenommen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Aufhebung des Beschlusses VII-DS-06002-ÄA-01 (Ersatzneubau Nahlesteg)

[Antrag VII-A-07201| Status: ungeändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

  1. Der Beschluss VII-DS-06002-ÄA-01 der Ratsversammlung vom 20.01.2022 zur Verbreiterung des Nahlestegs auf 5 Meter wird aufgehoben.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, der Ratsversammlung unverzüglich den ursprünglichen Planungsstand zum Beschluss vorzulegen.

Begründung:

Der Stadtrat hat in der Ratsversammlung per Änderungsantrag beschlossen, die Breite der Nahlebrücke um einen Meter auf insgesamt fünf Meter zu verbreitern. Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter gab die Stadtverwaltung anschließend zu, dass bereits vor dem Beschluss der Verbreiterung bekannt war, dass der Heuweg, der zu der Brücke führt, keinesfalls auf eine ähnliche Breite angepasst werden kann. Der Heuweg hat eine geplante Breite von 2,70 Meter und befindet sich in einem Schutzgebiet, in dem bereits Ersatzpflanzungen vorgenommen wurden. Die Ausweitung des Nahlestegs auf 5 Meter ist daher wenig sinnvoll, weil die Breite davor und danach nur 2,70 Meter beträgt und nicht geändert werden kann.

Der ursprüngliche Bau- und Finanzierungsbeschluss liegt mit der Vorlage VII-DS-06002 bereits abstimmbereit vor. Der Bau könnte anschließend beginnen. Durch den Änderungsantrag verliert die Stadt ein ganzes Jahr und es entstehen Kosten in unbekannter Höhe für ein Projekt, zu dem der Ratsversammlung nach Beschlussfassung neue Informationen zugetragen wurden. Der Beschluss soll daher aufgehoben und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Informationen zum Heuweg neu gefasst werden.

Die Fraktion Freibeuter beantragt die Behandlung in 2. Lesung in der Ratsversammlung am 15.06.2022. Sofern ein Einvernehmen der Ratsversammlung zur kurzfristigen Beratung nicht vorliegt, beantragt die Fraktion Freibeuter die Beschlussfassung in 2. Lesung in der Ratsversammlung am 14.09.2022.

Stadt Leipzig als attraktive Arbeitgeberin für leitende Bedienstete – Anpassung des außertariflichen Vergütungssystems

Stadt Leipzig als attraktive Arbeitgeberin für leitende Bedienstete – Anpassung des außertariflichen Vergütungssystems (VII-DS-07293)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2022

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Mitglieder der Ratsversammlung! Sehr geehrte Leipzigerinnen und Leipziger! Auch wir als Rat haben beschlossen, dass die Verwaltung uns bei strategischen Personalfragen mitnehmen muss und sich von uns beraten lassen kann. Wir erleben auch als Stadträte – die, die schon länger dabei sind, umso mehr -, dass sich etwas tut im Personalamt. Es wird neu und fortschrittlicher gedacht. Zum Beispiel auch gute Führungskräfte sind Garanten qualitativ hochwertiger Arbeit.

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist die Gewinnung guter Führungskräfte unabdingbar und zur erfolgreichen Bewältigung der Aufgaben der Stadt meiner Meinung nach zwingend. Hierbei dient die Ausgestaltung dieses modernen und flexiblen Vergütungssystems der Stärkung der Personalgewinnung, und damit der Stärkung der Förderung der Leistungsfähigkeit dieser Stadt.

Im Moment basiert ein großer Teil des Vergütungssystems auf Ratsbeschlüssen von vor 15 Jahren, nämlich aus dem Jahr 2007. Jetzt gültige Vergütungspraxis erweist sich als starr und unmodern und hat keine flexiblen Anteile. Das wollen wir heute ändern. Wir bekräftigen immer wieder hier den Fachkräftemangel, und hier in dieser Vorlage können wir etwas dafür tun. Es gibt nämlich eine nicht unerhebliche Zahl von potenziellen Bewerber/-innen, die sich aufgrund des Vergütungssystems gar nicht erst bewerben – auch, wenn sie über das Personalmarketing überhaupt erreicht worden sind. Dadurch bleibt ein wesentliches Bewerberpotenzial unerreicht. Auch das, sehr geehrte Kolleg/-innen, können Sie heute ein Stück weit verbessern.

Dieses Vergütungssystem von 2007 mag in der Vergangenheit funktioniert haben, stößt jedoch zunehmend an seine Grenzen. Es hat sich, so führt die Verwaltung selbst aus, gezeigt, dass durch die Fixierung in die Eingruppierung die Flexibilität in keiner Weise gegeben ist. Bei einer Netto-Betrachtung der Gehälter liegt die Stadtverwaltung überwiegend unter den Vergleichswerten vergleichbarer Kommunen. Dies ist eindeutig auf den geringen Teil der verbeamteten Amtsleiter zurückzuführen, und im Vergleich zur Privatwirtschaft sind wir sogar noch unterirdisch. Für die Haushaltsjahre 2023 und das folgende ist das bereits berücksichtigt und in den Doppelhaushalt aufgenommen. Das heißt: Diese Kosten sind schon einmal gedeckt.

Es ist ganz wichtig, dass wir durch diese Vorlage im Sinne der Konkurrenzfähigkeit zulegen. Ich weiß, dass es hier um leitende Bedienstete geht, aber das ist nur die erste Vorlage, die uns jedenfalls angekündigt ist. Dort werden auch noch andere Berufsgruppen in der Verwaltung folgen. Bitte stimmen Sie uns zu. Lassen Sie uns bei der Personalakquise erfolgreicher werden. – Danke.”

(es gilt das gesprochene Wort)

Planungsbeschluss des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe für das Projekt “Inklusiver Campingplatz am Störmthaler See

Planungsbeschluss des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe für
das Projekt “Inklusiver Campingplatz am Störmthaler See” (VII-DS-07234-NF-02)
Einreicher: Dezernat Soziales, Gesundheit und Vielfalt

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist ganz gut, dass wir uns noch einmal vergewissern, welches Gremium heute hier im Sitzungssaal im Rathaus tagt. Es ist der Stadtrat der Stadt Leipzig. Das ist wichtig, auch die Wortmeldung des Kollegen Kasek richtig einzuordnen.

Herr Kasek, Sie haben aus Ihrer Sicht dargestellt, dass das Artenschutzkonzept, was im Rahmen dieses Projektes vorgelegt wurde, fehlerhaft ist. Das kann ich nicht beurteilen. Das mag sein. Dies zu bewerten und zu entscheiden, ist nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland aber nicht Aufgabe des Stadtrates der Stadt Leipzig. Dies zu entscheiden, ist zunächst Aufgabe der zuständigen Kommune im Rahmen des Bebauungsplanes und für den Fall, dass Beteiligte zu dem Ergebnis kommen, dass der Abwägungsprozess im Rahmen des B-Planverfahrens durch die Kommune fehlerhaft ist und jemand gegen den B-Plan klagt, ist dies Gegenstand der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Hier tagt der Stadtrat der Stadt Leipzig. Kein Verwaltungsgericht, kein Oberverwaltungsgericht und kein Bundesverwaltungsgericht. Ich glaube, wir sollten uns auch sehr klar sein, welche Gremien wir hier sind. Wir überfordern uns alle, rechtlich ein Artenschutzkonzept zu bewerten. Das können wir ehrlicherweise alle nicht. Ich kann mir vorstellen, dass Sie dazu in der Lage sind, Herr Kasek. Wir sind es nicht. Es ist auch nicht unsere Aufgabe. Dafür gibt es eben andere Gremien.

Hier gibt es einen Eigenbetrieb, der möchte etwas bauen. Es geht um die Vorbereitung eines Bauantrages unseres Eigenbetriebes. Genau das beschließen wir hier und nichts anderes. Und selbstverständlich müssen die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union in Sachen des Artenschutzes eingehalten werden. Das ist doch vollkommen außer Frage! Niemand sagt, dass wir gegen Artenschutzrecht verstoßen sollen. Nur: Die Frage, ob das dort getan wird oder nicht getan wird, fällt nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates der Stadt Leipzig. Wenn das Ergebnis sein sollte, dass das so nicht geht, dann geht es so nicht. Dann muss im Prinzip auch ein Bauantrag geändert werden. Das ist doch ganz klar. Aber bitte trennen Sie doch die Ebenen und nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig nicht für die B-Planverfahren der gesamten Bundesrepublik Deutschland zuständig ist. – Vielen Dank!”

(es gilt das gesprochene Wort)

Baugruppen in Konzeptverfahren kurz- und mittelfristig unterstützen

Baugruppen in Konzeptverfahren kurz- und mittelfristig unterstützen (VII-A-07298-NF-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Sehr geehrter
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss gleich zu Beginn sagen, dass ich mir für meine Fraktion den Verwaltungsstandpunkt zu eigen mache, und zwar aus folgenden Gründen:

Der Verwaltungsstandpunkt ist sachgerecht. Er schlägt vor, die Frist zur Annahme des Erbbaurechtsvertrages zu verschieben. Das ist eine wichtige Angelegenheit, weil sich natürlich in der Tat für die Bieter, die im Verfahren die Bestplatzierten waren, die den Zuschlag bekommen haben, die Rahmenbedingungen deutlich geändert haben. Bei geänderten Rahmenbedingungen muss man natürlich auch als Bieter nachdenken, Alternativen suchen, Finanzierungen überdenken, Fördermittel woanders akquirieren und andere Dinge auch.

Dafür braucht es Zeit. Solche Entscheidungen können nicht übers Knie gebrochen werden. Deswegen ist die entsprechende Verlängerung sachgerecht, und es ist auch sachgerecht, dass die Stadt Leipzig, der Oberbürgermeister prüft, ob und inwieweit Unterstützung finanzieller Art oder mit Fördermöglichkeiten anderer Stellen hier möglich ist.

Ich halte es aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sachgerecht, eine Förderung in der beantragten Höhe auszureichen. Wir haben gestern die Einbringung des Haushaltes gehört, und man kann ja nicht einfach sagen: Nur, weil das jetzt das Haushaltsjahr 2022 betrifft, haben wir das Geld im Überfluss. All das Geld, was wir in diesem Jahr zusätzlich ausgeben, fehlt uns zu Beginn des nächsten Jahres und verschlimmert die Situation, die Finanzbürgermeister Bonew dargestellt hat. Das heißt, wenn wir heute 6,5 Millionen oder 5,5 Millionen ausgeben, dann starten wir mit einer Hypothek in Höhe von 5,5 oder 6,5 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplanentwurf von gestern in den Doppelhaushalt. Das muss allen klar sein.

Natürlich ist der Wegfall der Förderungen problematisch, aber es betrifft nun nicht nur die Konzeptvergaben. Viele andere haben mit der KfW-Förderung auch gerechnet und müssen ihre Projekte überdenken oder infrage stellen. All die gehen bei der Förderung leer aus. All die können nicht mit einer Unterstützung der Stadt Leipzig rechnen. Die Frage ist, ob wir das Thema Gleichbehandlung hier richtig abwägen.

Natürlich sind auch Baupreise gestiegen. Das führt dazu, dass Privateigentümer, die eine Eigentumswohnung kaufen wollen, die sich das alles einmal durchgerechnet haben, jetzt kurz vor dem Notartermin erfahren: Der Baupreis wird um 20 Prozent teurer. Sie sind nun vor die Frage gestellt, ob sie die Wohnung nicht mehr kaufen können, oder ob, weil die Kreditzinsen gestiegen sind, die Finanzierung nicht mehr steht. All diese Menschen in der Stadt Leipzig gehen leer aus. Für die gibt es keine Förderung der Stadt Leipzig. Auch hier das Thema Gleichbehandlung – aus meiner Sicht höchst problematisch.

Wir reden über einen Personenkreis von etwas mehr als 200 Leuten. Je nachdem, auf welchen Betrag man sich verständigt – 6,5 oder 5,5 Millionen Euro – reden wir über einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 25.000 oder 30.000 Euro. 25.000 oder 30.000 Euro Zuschuss pro Kopf: Halten Sie das wirklich für angemessen, angesichts  der finanziellen Notlage von vielen, vielen Familien, die Angst haben, ob sie ihre Gasrechnung noch bezahlen können, die Angst haben, ob sie ihre Stromrechnung noch bezahlen können? – Bitte, überlegen Sie, ob das der richtige Weg ist. Der Verwaltungsstandpunkt ist sachgerecht. Er sucht nach Lösungen, schreibt aber die Beträge jetzt nicht schon fest. – Vielen Dank.”

(es gilt das gesprochene Wort)

Aufhebung des Beschlusses VII-DS-06002-ÄA-01 (Ersatzneubau Nahlesteg)

Aufhebung des Beschlusses VII-DS-06002-ÄA-01 (Ersatzneubau Nahlesteg) (VII-A-07201)
Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich genau einem halben Jahr, ein bisschen länger, haben wir im Stadtrat bereits über das Thema Nahlesteg debattiert. Es ging um den Baubeschluss für den Nahlesteg. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Baubeschluss vorbereitet, den Nahlesteg in einer Breite von vier Metern zu bauen. Es gab hier im Stadtrat einen Änderungsantrag, den Nahlesteg auf fünf Meter zu verbreitern. Aufgrund dessen war es erforderlich, in eine Neuplanung einzusteigen, und der Baubeschluss konnte nicht getroffen werden.

Wir haben als Freibeuter-Fraktion in Gesprächen nach der Ratsversammlung mit verschiedenen Stadträtinnen und Stadträten aus verschiedenen Fraktionen festgestellt, dass ganz offensichtlich nicht alle Stadträtinnen und Stadträte in Kenntnis der Situation dort am Nahlesteg waren, als sie über den Antrag dort abgestimmt hatten. Wir hatten diesbezüglich auch eine Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet.

Es ist eben deutlich geworden, dass wir einen Weg dort haben, der vor und nach dem Steg deutlich schmaler ist als vier Meter, nämlich – so der Oberbürgermeister – in der Größenordnung von 2,70 Meter. Man muss sich wirklich fragen, ob es Sinn macht, wenn wir einen 2,70 Meter breiten Weg haben, dass wir dann an einer Stelle, wo eine Brücke ist, diesen Weg dann nicht nur auf vier Meter Brücke sondern auf fünf Meter Brücke erweitern müssen. Denn breitere Brücken, liebe Kolleginnen und Kollegen, kosten ja auch mehr Geld. Die Frage ist eben, wo wir unser Geld sinnvoll ausgeben möchten.

Wir bedauern es, dass es aufgrund der Regelungen der Gemeindeordnung nicht früher möglich war, über diese Frage zu entscheiden. Aber nach der Gemeindeordnung kann eben über eine Sache erst entschieden werden nach einem halben Jahr, es sei denn, alle sind einverstanden, dies früher zu tun. Dieses Einverständnis war hier im Stadtrat leider nicht vorhanden. Insofern ist leider Geld ausgegeben worden für die Planung einer fünf Meter breiten Brücke. Diese Planung ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Planung für vier Meter liegt in der Schublade und darauf kann sofort aufgebaut werden. Allerdings muss natürlich der Bau für den Finanzierungsbeschluss überarbeitet werden.

Sie wissen alle: Die Baupreise sind gestiegen. Das, was überall gilt, gilt natürlich auch für den Nahlesteg. Also muss die Verwaltung sicherlich ihren Beschluss noch einmal überarbeiten und mit den neuen Beträgen aktualisieren.

Wir sind der Meinung, eine vier Meter breite Brücke an dieser Stelle ist ausreichend. Ich habe jetzt nach Diskussion von verschiedenen Seiten gehört: Na ja, man muss ja auch berücksichtigen, dass eine Brücke zum Verweilen einlädt und deswegen Leute stehenbleiben, Radfahrer stehenbleiben oder gar absteigen, und dass man deswegen natürlich in dem Bereich einer Brücke einen breiteren Weg, eine breitere Fläche benötigt als sonst.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir dieses Argument zu Ende denken, dann bauen wir alle Brücken in der Stadt Leipzig zukünftig drei, vier Meter breiter als die Straße oder der Weg davor, weil ja jede Brücke zum Verweilen einladen könnte. Ich weiß nicht, ob wir das ernsthaft wollen können, ob das ernsthaft Ihr Anliegen ist, dass wir in der Stadt Leipzig, auch angesichts knapper Kassen, Brücken grundsätzlich deutlich breiter bauen wollen als der Weg oder die Straße davor und danach. Ich kann Sie nur bitten, noch einmal darüber nachzudenken, worüber wir hier eigentlich abstimmen: über eine Brücke, über einen Steg.

Wir sind der Auffassung, dass angesichts knapper Kassen auch unter Abwägung anderer Dinge die Breite von vier Metern angemessen ist. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Antrag. – Vielen Dank.”

(es gilt das gesprochene Wort)

Nahlesteg wird schmaler – Freibeuter holen ursprünglichen Plan für die Nahlebrücke aus der Schublade

Der Nahlesteg erhält seine ursprüngliche Planung zurück – und wird damit so breit wie ursprünglich geplant. Im Januar hatte der Stadtrat beschlossen, die Nahlebrücke bei der Erneuerung breiter als geplant zu bauen. Heute nun erkämpfte die Fraktion Freibeuter die Aufhebung des Beschlusses.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sven Morlok (FDP) erklärt: “Die Idee der Verbreiterung war ein Fehler und hätte so nie beschlossen werden dürfen. Der Stadtrat wurde allerdings auch erst nachträglich über alle Details informiert und hat daher heute diesen Fehler verantwortungsvoll korrigiert. Wir haben durch unseren Antrag nicht nur Zeit, sondern auch viel Geld gespart. Für eine schuldengeplagte Stadt wie Leipzig ist dies die richtige Entscheidung. Der Nahlesteg soll keine Luxus-Brücke mit Aussichtsplattform werden.”

Die im Januar plötzlich geänderten Planungen hätten nicht nur Neuberechnungen, Neubeauftragungen und eine neue Planungsvorlage nach sich gezogen. Auch mehr und teurere Baumaterialien hätten beschafft werden müssen.

Stadtrat Sascha Matzke (FDP) beklagt die künstlich konstruierte Verzögerung: “Eine neue, moderne Nahlebrücke hätte bis Ende 2023 fertig sein können. Der Planungsbeschluss liegt vor. Die Bagger warten. Der Bau könnte beginnen. Durch den Änderungsantrag hätten wir mindestens ein Jahr verloren und dennoch nicht gewusst, wieviel teurer das Unterfangen wird. So verlieren wir nur ein halbes Jahr durch die Sperrfrist zur Wiederbehandlung des Antrags. Die heutige Entscheidung war also vernünftig und pragmatisch – zum Wohl der Bürger Leipzigs.”

Ein Höhenwindrad für Leipzig

[Antrag VII-A-07082| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss (Verwaltungsstandpunkt):

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im bereits bestehenden Vorrang- und Eignungsgebiet auf Leipziger Stadtgebiet, die Zulässigkeit zur Errichtung eines Höhenwindrades bis Ende 2022 zu prüfen. Darüber hinaus wird der OBM beauftragt, sich im Rahmen der Fortschreibung zum Regionalplan in der Untersuchung zu Potenzialflächen bzw. bei der Ausweisung weiterer Vorrang- und Eignungsgebiete für Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Leipzig für die Errichtung des Höhenwindrades einzusetzen.


Ursprungsantrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 zu prüfen, ob sich in Leipzig Standorte befinden, die für den Bau von „Höhenwindanlagen“ nach Modell des Leipziger Windrades von Horst Bendix grundsätzlich geeignet sein könnten.

Begründung:

Deutschland gilt in Europa als eins der innovativsten Länder der Welt. Ob sich die innovativen Erfindungen, die aus Deutschland stammen, auch in unserem Land gewinnbringend vermarkten lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zudem hat Deutschland bekanntermaßen das Problem der Energieversorgung. Erneuerbare Energien sind nicht nur für das Klima gut – sie machen uns auch unabhängig von diktatorischen Regimes.

Der Leipziger Bendix, der die Idee der Höhenwindanlage im Binnenland (auch Leipziger Windrad genannt) hatte, kann somit zum Sprunginnovator für Leipzig werden, der gleichzeitig die Energieversorgung unabhängiger macht.

Leipzig könnte der Ort sein, an dem innovative Ideen nicht nur geboren, sondern auch umgesetzt werden. Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob eine Umsetzung dieser Idee innerhalb des Leipziger Stadtgebiets grundsätzlich möglich ist.

 

Ein Höhenwindrad für Leipzig

Ein Höhenwindrad für Leipzig (VII-A-07082)
Einreicher: Fraktion Freibeuter; SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 14.09.2022

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Mitglieder der Ratsversammlung! Sehr geehrte Leipzigerinnen und Leipziger! Seit der wirtschaftspolitischen Stunde beschäftigt dieses Höhenwindrad diesen Rat. Hierzu gab es bereits auch eine Anfrage. Bundespolitiker benutzen aktuell Worte wie Zeitenwende oder Technologieoffenheit.

Wann, wenn nicht jetzt, in diesen Zeiten, in denen Europa grundlegend seit dem 24. Februar anders ist, gibt es den Anspruch, neu, technologieoffen zu denken? Das Mehr an Wind in der Höhe senkt die Stromentstehungskosten im Vergleich zu herkömmlichen Windrädern in vergleichbaren Windzonen, sodass sich der höhere Aufwand für den Bau eben auch lohnt.

Die Vision ist, diese Höhenwindräder, die etwa doppelt so groß sind wie die bisherigen Windräder, zum Beispiel als zweite Ebene in Windparks zu integrieren. Hier kann Leipzig vorangehen und ein Leuchtturm für Höhenwindräder werden. Insbesondere die technologische Weiterentwicklung der Windenergieanlagen im Sinne der Effizienzsteigerung – so sagt es der Verwaltungsstandpunkt – wird positiv gesehen.

Um auch einmal auf ein Beispiel einzugehen: Im Stadtgebiet von Leipzig gibt es gemäß Regional- plan ein Vorrangs- und Eignungsgebiet im Ortsteil Hartmannsdorf-Knautnaundorf, welches auch als solches im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellt ist. Dieses Gebiet ist derzeit bereits fast vollständig mit Windkraftanlagen belegt. Derzeit wird geprüft, inwiefern dort ein Höhenwindrad vielleicht Platz finden kann.

Um den Oberbürgermeister zu zitieren: „Alle Visionen enden im VTA“. Wir geben aber – also die SPD-Fraktion und die Fraktion Freibeuter – diese Idee nicht auf, ob eine Genehmigung auf Grundlage der Sächsischen Bauordnung gegeben ist und ob ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zulässig ist. Hier lässt sich dann eben auch eine Betreiberkonstellation, gegebenenfalls in Zuständigkeit der Landesdirektion, realisieren.

Ich bitte den Rat, über den Verwaltungsstandpunkt zu befinden, weil seine Ambition, auch bis Ende 2022 diesen Prüfauftrag zu vollenden, uns sehr zusagt. – Vielen Dank.”

(es gilt das gesprochene Wort)