Verantwortung übernehmen

In der Ratsversammlung am 15. September 2022 haben wir erfolgreich die Aufhebung der Verbreiterung der Nahlebrücke erkämpft. Die kleine Brücke über die Nahle dient als eine wichtige Verbindungsader zwischen Leutzsch und Möckern, insbesondere für Fahrradfahrer. Seit 2016 ist die Brücke, die im Jahr 1962 gebaut wurde, halbseitig gesperrt. Der Zahn der Zeit nagt an der Baukonstruktion. Der Bau einer neuen Brücke ist längst überfällig. Mit dem ursprünglichen Planungsbeschluss hätten wir letzten Monat mit dem Bau beginnen können. Durch einen beschlossenen Änderungsantrag, die Brücke auf fünf Meter zu erweitern, verzögert sich alles. Während in China ein neues Covid-Krankenhaus in sechs Tagen gebaut wird, braucht Leipzig mehr als sechs Jahre, um eine kleine Brücke zu bauen. Und: Eine breitere Brücke braucht mehr Baumaterial. Mit Blick auf die Inflation und die immer steigenden Preise für Baumaterialien können wir uns nur vage vorstellen, wieviel teurer das ganze Unterfangen gewesen wäre. Der Heuweg vor und nach der Brücke ist nur zweieinhalb Meter breit und kann wegen des bestehenden Schutzgebiets sowieso nicht erweitert werden. Nun kehren wir wieder zum alten Plan zurück, um Leipzig zu einer schöneren und attraktiveren Stadt zu machen.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 24. September 2022

Kommunale Abgaben und ihre Auswirkung auf das Klima

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 24. März 2021 beschloss der Stadtrat den Verwaltungsstandpunkt zum Freibeuter-Antrag “Klimaziele und Hundesteuer”.

Der Vorschlag des Oberbürgermeisters lautete: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle kommunalen Abgaben und Steuern im Hinblick auf ihre Auswirkung auf das Klima zu analysieren, die mit der Erreichung der Klimaziele verbundenen finanzwirtschaftlichen Konsequenzen aufzuzeigen sowie Möglichkeiten der Steuerung mit wissenschaftlicher Begleitung zu untersuchen.”

Im Umsetzungsbericht des Antrags hat der Oberbürgermeister nun die Umsetzung des Verwaltungsstandpunktes abgelehnt. Die Begründung lautet: “Kommunale Abgaben sind Geldleistungen und keine CO2-Verursacher”. Diese Ein-Satz-Begründung wirkt leider halbherzig und unzureichend.

Darum fragen wir an:

    1.  Warum entscheidet der Oberbürgermeister, etwas nicht umzusetzen, was er selbst empfohlen hat? Ist davon auszugehen, dass Beschlüsse auf Empfehlung des Oberbürgermeisters zukünftig ebenfalls nicht umgesetzt werden?
    2.  Warum schlägt der Oberbürgermeister vor, alle kommunalen Abgaben und Steuern auf ihre Auswirkung auf Klima zu analysieren, wenn sie keine Klimaauswirkung haben? Welche Sachargumente haben für die Analyse gesprochen und welche dagegen?
    3.  Wenn mit Sorgfalt erarbeitete Alternativvorschläge dazu dienen, Initiativen aus dem Kreis der Ratsversammlung rechtskonform und sachlich anzupassen, welchen Zweck haben diese, wenn sich der Oberbürgermeister nach Zustimmung durch den Stadtrat weigert, diese umzusetzen?

Bei dem Wortlaut des Umsetzungsberichts folgender Betrachtung ergeben sich durch die Erhebung kommunaler Abgaben und Steuern durchaus klimabelastende Faktoren, beispielsweise durch die Verwendung von extra hergestelltem Druckerpapier für die Bescheide, den Transport bei postalischer Zustellung oder auch den Stromverbrauch elektronischer Geräte.

Im Rahmen zahlreicher Maßnahmen hinsichtlich der digitalen und ressourcenschonenden Verwaltung reduzieren sich diese Faktoren zunehmend. Die These der vollständigen CO2-Freiheit scheint jedoch illusorisch zu sein.

Wir fragen daher an:

    1.  Welche Kriterien im Prozess der Erhebung wurden überprüft und welche Argumente gegeneinander abgewogen?
    2.  Welchen Ablauf hat die Erhebung derzeit, wenn dabei keinerlei CO2 verursacht wird?
    3.  Welche Hinweise hat die wissenschaftliche Begleitung ergeben?

Antwort:

Sachverhalt

1. Begründung

Die Verwaltung hat in Umsetzung des Beschlusses zur Vorlage VII-A-02036 Klimaziele und Hundesteuer der Ratsversammlung vom 24.03.2021 mit ersten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele begonnen. Auf diese wird nachfolgend eingegangen. Die im Rahmen des Beschlusscontrollings getroffene Aussage ist bedauerlicherweise missverständlich, soll aber dem von der Ratsversammlung getroffenen Beschluss nicht entgegenstehen. Selbstverständlich verfolgt die Verwaltung auch auf der Einnahmenseite im Haushalt die möglichen Auswirkungen auf Klimaziele.

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf ambitionierte Klimaschutzziele geeinigt. Diesen möchte auch die Stadtverwaltung Leipzig gerecht werden. Die Stadt Leipzig hat mit dem Ratsbeschluss vom 30. Oktober 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Damit gehen die Zielsetzungen einher, dass die Stadt bis spätestens 2050 den Zustand der Klimaneutralität erreichen soll. Für die Stadtverwaltung gilt dieses Ziel bereits für das Jahr 2035.

Um diese Ziele zu erreichen wurden die Projekte „Energie- und Klimaschutzprogramm 2030“ und „Klimahaushalt“ in der Stadtverwaltung initiiert und etabliert.

Das Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (EKSP) der Stadt Leipzig dient als Orientierungsrahmen, um mittels Zielen und Meilensteine verschiedenste Bereiche der Daseinsvorsorge und des alltäglichen Handels hinsichtlich der Klimafreundlichkeit zu optimieren.

Der Maßnahmenkatalog mit 59 Umsetzungsmaßnahmen bildet das Kernstück des Programms, welche die Hebel und wichtigsten Schritte zum Erreichen der Zielstellung darstellen. Die Maßnahmen sind in folgende sieben Handlungsfelder untergliedert:

    • Nachhaltige Stadtentwicklung
    • Kommunale Gebäude und Anlagen
    • Ver- und Entsorgung
    • Mobilität
    • Interne Organisation
    • Kommunikation und Kooperation
    • Ernährung und Landwirtschaft

Die im EKSP 2030 festgelegten Ziele und Maßnahmen werden durch ein Klimamonitoring begleitet und untersetzt. Dies beinhaltet neben der Energie- und Treibhausgasbilanzierung weitere maßgebliche Instrumente, wie u. a. die Entwicklung von maßnahmenspezifischen Kennzahlen.

Mit dem zweiten Projekt des Klima- oder auch Nachhaltigkeitshaushalts soll der Doppelhaushalt 2023/2024 in seinen Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß untersucht werden. Ziel ist es zunächst, zu ermitteln, wie hoch die Gesamtmenge des CO2 bzw. der CO2-Äquivalente ist, die in einem Jahr durch die kommunale Aufgabenerfüllung der Stadt Leipzig ausgestoßen wird. Auf dieser Grundlage sollen Instrumente entwickelt werden, wie in den folgenden Jahren über den Haushalt die Nachhaltigkeit gesteuert werden kann, um die bereits genannten Ziele zu erreichen.

Dafür wurden drei Arbeitspakete entwickelt. Im ersten Arbeitspaket soll durch eine CO2-Bilanzierung der Ist-Stand der durch die Verwaltung produzierten CO2-Emissionen ermittelt werden. Auf Basis dessen sollen im zweiten Schritt Instrumente und Strategien für den Weg zur Klimaneutralität analysiert werden. Die transparente Abbildung der Fortschritte durch ein Monitoring stehen im dritten Arbeitspaket im Vordergrund.

Am Projekt arbeiten das Kompetenzzentrum öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. Leipzig, InfraRes GmbH und das Deutsche Institut für Urbanistik gGmbH mit. Weiterhin wird eine Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft angestrebt. Derzeit werden Verhandlungen dazu geführt.

 

 Realisierungs- / Zeithorizont 

Die Analysierung der Abgaben und Steuern hinsichtlich ihrer Klimaauswirkungen wird im Zuge der Umsetzung der vorgenannten Arbeitspakete vorgenommen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Nahlesteg wird schmaler – Freibeuter holen ursprünglichen Plan für die Nahlebrücke aus der Schublade

Der Nahlesteg erhält seine ursprüngliche Planung zurück – und wird damit so breit wie ursprünglich geplant. Im Januar hatte der Stadtrat beschlossen, die Nahlebrücke bei der Erneuerung breiter als geplant zu bauen. Heute nun erkämpfte die Fraktion Freibeuter die Aufhebung des Beschlusses.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sven Morlok (FDP) erklärt: “Die Idee der Verbreiterung war ein Fehler und hätte so nie beschlossen werden dürfen. Der Stadtrat wurde allerdings auch erst nachträglich über alle Details informiert und hat daher heute diesen Fehler verantwortungsvoll korrigiert. Wir haben durch unseren Antrag nicht nur Zeit, sondern auch viel Geld gespart. Für eine schuldengeplagte Stadt wie Leipzig ist dies die richtige Entscheidung. Der Nahlesteg soll keine Luxus-Brücke mit Aussichtsplattform werden.”

Die im Januar plötzlich geänderten Planungen hätten nicht nur Neuberechnungen, Neubeauftragungen und eine neue Planungsvorlage nach sich gezogen. Auch mehr und teurere Baumaterialien hätten beschafft werden müssen.

Stadtrat Sascha Matzke (FDP) beklagt die künstlich konstruierte Verzögerung: “Eine neue, moderne Nahlebrücke hätte bis Ende 2023 fertig sein können. Der Planungsbeschluss liegt vor. Die Bagger warten. Der Bau könnte beginnen. Durch den Änderungsantrag hätten wir mindestens ein Jahr verloren und dennoch nicht gewusst, wieviel teurer das Unterfangen wird. So verlieren wir nur ein halbes Jahr durch die Sperrfrist zur Wiederbehandlung des Antrags. Die heutige Entscheidung war also vernünftig und pragmatisch – zum Wohl der Bürger Leipzigs.”

Ein Hufeisen für Leipzig

Auf uns kommen weniger angenehme Zeiten zu – sowohl in Leipzig als auch global. Gewählte Abgeordnete, ob im Bundes-, Landtag oder Stadtrat, tragen mit ihren Befugnissen auch eine besondere Verantwortung. Es ist unsere Aufgabe, Menschen in politischen Prozessen mitzunehmen, Zusammenhänge zu verdeutlichen, auf Vor- und Nachteile hinzuweisen. Wenn man diese besondere Stellung dazu missbraucht, Ängste zu schüren, statt zu verbinden, Menschen emotional zu manipulieren statt ihnen klare Fakten zu vermitteln und billige Parolen auszugeben statt zu differenzieren, hat man seine Aufgabe verfehlt. Es liegt an jedem von uns selbst, wie wir durch diese holprigen Zeiten kommen. Lassen wir uns von Extremisten von links wie rechts aufhetzen? Lassen wir unser Verhalten durch unsere Ängste bestimmen? Oder kämpfen wir für unsere Werte? Werte, die uns jahrzehntelang Wohlstand und Frieden geschenkt haben. Werte, nach denen andere sehnsüchtig streben. In diesem Land ist nie alles perfekt gewesen, aber in diesen Tagen sollten wir mehr als zuvor unsere gemeinsame Basis zu schätzen wissen. Verteidigen wir diese gegen Angriffe von links wie rechts. Zustimmung? Widerspruch? Empörung?

Lassen Sie uns diskutieren unter anfragen@polilytik.de

Ute Elisabeth Gabelmann, Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. Juni 2022

Stand der Umsetzung zur Anschaffung einer geeigneten Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Einrichtung einer langfristig geeigneten Software für das Bewerber- und Personalmanagement. Konkrete Punkte des Beschlusses sind bisher offenbar nicht umgesetzt worden.

Zum einen besteht noch keine Möglichkeit des „Matching“, wonach Bewerber beim Ausfüllen eines Bewerbungsformulars die Wahl hätten, für weitere, passende Stellen der Stadt Leipzig berücksichtigt zu werden.

Zum anderen besteht weiterhin keine Gelegenheit für Interessierte, außer für Erzieher, Initiativbewerbungen zu hinterlegen. Im Gegenteil wird nach wie vor auf der Webseite der Stadt Leipzig darum gebeten, sich „nur auf ausgeschriebene Stellen“ zu bewerben.

Darüber hinaus ist die Bewerbung auf mehrere Stellen umständlich, da man alle Einzelschritte für jede Stelle neu durchlaufen muss.

Darum fragen wir an:

  1. Wie setzt die Stadtverwaltung den Beschluss der Anschaffung bzw. Anmietung einer geeigneten Personalmanagementsoftware bzw. eines geeigneten Moduls um?
  2. Wann wird die oben genannte Software bzw. das Modul für künftige Bewerber freigeschaltet?
  3. Wer ist bis zur Freischaltung der Ansprechpartner der Stadt Leipzig für Initiativbewerbungen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Analog der Änderung des Ausführungsbeschlusses LOGA Ausbaustufe 2 (VI-DS-05960-DS-01) vom 14.04.2022 (Beschluss Ratsversammlung) wurde die produktneutrale öffentliche Ausschreibung weiter forciert. Der abgestimmte Terminplan zum Vergabeverfahren Bewerbermanagement ist noch gültig. Die Auftragsbekanntmachung ist veröffentlicht und bis Ende September sollen die Angebote vorliegen. Der Vertragsabschluss soll im Dezember 2022 erfolgen (siehe nachfolgende Tabelle)

 

  Termin Datum
1 EU: Absendung Auftragsbekanntmachung; nat.: Veröffentlichung am Fr., 26.08.2022
2 Ende der Angebotsfrist am Mo., 26.09.2022
3 abschließende Vergabeentscheidung Mo., 05.12.2022
4 Vertragsschluss am Fr., 16.12.2022
5 Ende Bindefrist Mo., 19.12.2022
6 vertraglicher Leistungsbeginn Mo., 02.01.2022

Zur Frage 2:

Nach der Vergabe an einen entsprechenden Bieter in 2022 erfolgt in 2023 das Einführungsprojekt für die Bewerbermanagementsoftware (BMS) und soll sukzessive implementiert und zur Nutzung für das Personalamt, die Fachämter und Bewerber/-innen freigeschaltet werden.

Zur Frage 3:

Neben der Dauerausschreibung für Erzieher/-innen im Kitabereich sind auf der Webseite leipzig.de Aktuelle Stellenausschreibungen – Stadt Leipzig acht weitere Dauerausschreibungen geschaltet. Dauerausschreibungen sind ein Instrument der Abteilung Personalgewinnung, um in Berufen mit anhaltendem Bedarf (Engpassberufsgruppen) Initiativbewerbungen zu ermöglichen.

Weiterhin arbeitet die Abteilung Personalgewinnung inzwischen mit Talentepools. Potentiell geeigneten Bewerber/-innen, die in einem Auswahlverfahren nicht den Zuschlag erhalten haben, wird die Aufnahme in einen Talentepool (Beispielsweise IT/Informatik, Kaufmännische Abschlüsse, Medizinische Angestellte, Projektmanager etc.) angeboten, um im Bedarfsfall automatisiert in einem weiteren Verfahren berücksichtigt werden zu können.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris