Neuer Betreiber für das Gohliser Schlösschen ab dem Jahr 2021

Neuer Betreiber für das Gohliser Schlösschen ab dem Jahr 2021 (VII-DS-02261)
Einreicher: Dezernat Kultur

Aus der Ratsversammlung am 25.03.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Finanzbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Kulturpolitik ist nicht das, was ich in der Fraktion vertrete. Ich bin auch nicht Mitglied des Kulturausschusses. Ich melde mich aber deswegen zu Wort, weil nun die Behauptung aufgestellt wurde, dass durch die Förderung eine Wettbewerbsverzerrung stattfinden würde. Um zu beurteilen, ob dies der Fall ist, ist immer die Frage, ob man auch Gleiches mit Gleichem vergleicht.

Es war ja angesprochen worden, dass die anderen Gaststättenpächter und -betreiber einen Wettbewerbsnachteil durch die Förderung hätten. Dazu ist es gut, zu wissen, was wir letztendlich fördern. Wenn es so wäre, dass die Stadt Leipzig eine Gaststätte verpachten würde und dann gleichzeitig für die Verpachtung der Gaststätte Fördermittel ausreicht, dann hätte man sicherlich eine Wettbewerbsverzerrung. Gar keine Frage.

Ist das aber so? – Wir verpachten im Gohliser Schlösschen ja keine Gaststätte. Wir verpachten eine komplette Anlage, eine denkmalgeschützte Anlage. Wir verpachten damit auch den denkmalgeschützten Außenbereich. Der Pächter ist verpflichtet, diesen Außenbereich und den Garten entsprechend zu pflegen. All das sind Kosten, die ihm auferlegt werden, die der normale Gaststättenpächter oder -betreiber, der sich im Umfeld des Gohliser Schlösschens befindet, nicht hat.

Da wäre ja auch die Möglichkeit gewesen, zu sagen: Man verpachtet nur die Räumlichkeiten des Gohliser Schlösschens; die entsprechende Pflege der Grün- und Außenanlagen ist weiterhin Aufgabe der Stadt; und man kann als Pächter dann einzelfallbezogen, wenn man es an einem bestimmten Tag für eine bestimmte Pacht braucht, die Grünfläche in Anspruch nehmen. Auch das wäre ein Modell gewesen. Dann hätte man sicher ganz andere fördertechnische Rahmenbedingungen gehabt.

Wenn man aber sagt, dass man eine Pachtfläche hat, die mit erheblichen Kosten verbunden ist, die man nicht vergleichen und auch nicht nutzen kann. Sie können im Außenbereich des Gohliser Schlösschens nicht einfach ein Rockkonzert stattfinden lassen, weil es eben dort nicht möglich ist. Sie können die Fläche nicht in der Weise nutzen, wie es ein Gaststättenbetreiber für eine Außengastronomie tun könnte, weil es eben Gartenanlagen sind.

Vor diesem Hintergrund ist es mir wichtig, das noch einmal deutlich zu machen, weil wir in öffentlicher Sitzung sind, dass wir eben keine Wettbewerbsverzerrung haben, weil der Pächter durch die Pacht Dinge auferlegt bekommt, die ein normaler Gaststättenbetreiber nicht zu tragen hat.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich “Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg”; Stadtbezirk: Ost, Ortsteil: Engelsdorf; Billigungs-und Auslegungsbeschluss

Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich “Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg”; Stadtbezirk: Ost, Ortsteil: Engelsdorf; Billigungs-und Auslegungsbeschluss (VII-DS-00960)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 25.03.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass die Antragsteller ihren Änderungsantrag zurückziehen. Wir hätten mit diesem Antrag auch erhebliche Probleme gehabt. Dies weniger wegen der Frage, ob man hinsichtlich der Grünflächengestaltung noch einmal einen Wettbewerb durchführt oder es so zu klassifizieren, sondern im Hinblick auf die Frage der Zweigeschossigkeit im Sondergebiet.

Es ist ein Unterschied, ob man eine Zweigeschossigkeit als Forderung in einen Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Auslegung aufnimmt oder ob man – während die Auslegungsphase läuft – mit dem Investor Gespräche führt, ob und in welchem Umfang gegebenenfalls auch eine teilweise Zweigeschossigkeit sinnvoll sein kann.

Wir müssen ja sehen, dass es in diesem Bebauungsplan für den Einzelhandel eine Flächenbegrenzung gibt. Es ergibt keinen Sinn, auf der einen Seite die Einzelhandelsflächen zu begrenzen, dann aber zu sagen, dass sie auf zwei Etagen stattfinden müssen. Wenn ich auf einem bestimmten Baukörper Einzelhandelsflächen habe, und der wird doppelt so hoch – zwei Etagen -, dann müsste ich konsequenterweise sagen, dass die Einzelhandelsflächen verdoppelt werden. Das will niemand.

Deswegen ist es sinnvoll, zu überlegen, welche Bebauungen und welche Nutzungen gegebenenfalls in einer zweiten Etage teilweise über einer solchen Einzelhandelseinrichtung stattfinden kann. Das muss ja keine vollständige Bebauung sein. Ich glaube, da gibt es auch seitens des Investors Möglichkeiten, teilweise zu überbauen. Das ist eigentlich das Zielführende. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man in diesem Gebiet in Engelsdorf einen 20 Meter hohen Klotz ohne Fenster haben möchte. Wenn man das mit den umstehenden Gebäuden vergleicht, ist das sicherlich nicht zielführend.

Vor diesem Hintergrund beinhaltet auch die Protokollnotiz – so, wie ich sie verstehe – letzten Endes nicht, dass im Ergebnis eine Zweigeschossigkeit steht, sondern sie bedeutet das, was ich beschrieben habe: Man sollte überlegen, wie man einen Baukörper gegebenenfalls durch eine teilweise Zweigeschossigkeit auflockern kann, dass er vielleicht auch besser in das Gebiet hineinpasst. Wir haben ja momentan den Aufstellungsbeschluss und nicht den Satzungsbeschluss. Das heißt, es kommt noch einmal zu uns zurück. Wir sollten das Verfahren nicht weiter aufhalten.

Ich würde es für zielführend erachten, wenn Herr Dienberg dies so zu Protokoll nimmt. Ich glaube, damit wird sowohl den Belangen der Gestaltung als auch den Belangen des Investors Rechnung getragen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Forstwirtschaftsplan 2021

Forstwirtschaftsplan 2021 (VII-DS-02132)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport

Forstwirtschaftsplan 2021 (VII-DS-02132-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 25.03.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bonew! Meine Damen und Herren Beigeordneten! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer im Livestream! Liebe Medienvertreter! Ich werde mich jetzt nicht aufregen. Das haben schon zwei Redner vor mir gemacht. Aber ich sage einmal so: Wie man die Regenwälder des Amazonasgebietes als die grüne Lunge der Erde bezeichnet, so kann man mit Fug und Recht den Auwald als grüne Lunge von Leipzig bezeichnen.

Nach über 100 Jahren des Missbrauchs durch Trockenlegung, Umweltverschmutzung und großflächige Anpflanzung von Pflanzen, die nicht in dieses Biotop passen – die Aufzählung ist hier unvollständig -, stehen wir vor der Aufgabe, den Auwald wieder in einen Zustand zu bringen, der seinem Namen entspricht.

Nun gibt es natürlich auch auf dieser Ebene Puristen, die sagen: Lassen wir wieder Wasser in den Wald, dann wird das. Das hilft aber nicht weiter. Das gleicht dem sprichwörtlichen Helfer, der einen Verhungerten maßlos füttert. Es droht die Gefahr, dass der Wald dann endgültig kippt. In diesem Kontext sehen wir, die Freibeuter, die forstwirtschaftlichen Maßnahmen wie im Totholzkonzept, Stärkung von Biotopbäumen und Ähnlichem; ich möchte es nicht alles aufzählen. Sind die Maßnahmen in diesem Forstwirtschaftsplan dafür ausreichend geeignet? – Das kann ich natürlich nicht abschließend beantworten, habe aber mit vielen Akteuren gesprochen und zu diesen großes Vertrauen aufgebaut. Auch zu unserem Forstwirtschaftsbetrieb, der sich dieser Aufgabe stellen muss und es auch tut.

Ohne den im Forstwirtschaftsplan beschriebenen Eingriffe kann meines Erachtens die Resilienz des Waldes nicht erhalten beziehungsweise gefördert werden. Wir sehen im vorliegenden Forstwirtschaftsplan keine Absicht zur oft unterstellten massenhaften Abholzung zu wirtschaftlichen Verwertungszwecken.

Selbstverständlich hat der Auwald darüber hinaus eine wichtige Bedeutung für die Erholung der Leipziger*innen und ihrer Gäste, die aber für uns der ökologischen Bedeutung nachsteht. Daraus resultiert auch unser Änderungsantrag. Im Punkt 2, „Grundsätze der Bewirtschaftung des Stadtwaldes Leipzig“, erfolgt bereits eine Aufweichung der Ziele durch die folgende Formulierung:

Dabei muss die Bewirtschaftung so erfolgen, dass alle Waldfunktionen, insbesondere die Berücksichtigung der Erholungsfunktion des Leipziger Auwaldes, ausreichend gewahrt werden.

Hier erinnere ich an Herrn Kasek, der davon sprach, dass nicht alle Wege begehbar sein müssen, sondern nur die Hauptachsen. Die zitierte Passage ist so zu verstehen, dass Umweltschutz- und Klimaaspekte hinter wirtschaftliche Interessen zurückgestellt werden sollen. „Wirtschaftlich“ ist dabei im Sinne des Tourismus gemeint.

Falls sich jemand fragt, warum ich so heftig auf das Wort „insbesondere“ reagiere: Ich erinnere an die Auslegung des Wortes „bevorzugt“ in unserem Antrag zum Abschleppen von Falschparkern durch die Verwaltung. Dieser wurde als „ohne Ausnahme“ gelesen. Ich lese hier das „insbesondere“ als „bevorzugt“. Der Kontext ergibt sich dann von selbst.

Den Änderungsantrag der SPD begrüßen wir ausdrücklich, und wir stimmen auch dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Verzicht auf bestimmte Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2021

Verzicht auf bestimmte Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2021 – eilbedürftig (VII-DS-02140)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Vielen Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete, Stadträtinnen und Stadträte! Die Fraktion Freibeuter steht hinter dieser Vorlage des Dezernats Stadtentwicklung und Bau, und zwar in Gänze. In Gänze bedeutet auch die klimapolitischen Konsequenzen zu ziehen, genau wie diese Vorlage es tut.

Deutschland erfüllte 2020 auch coronabedingt seine Klimaziele. Das ist eine sehr gute Nachricht, die uns hilft, mit den Lehren, die wir auch aus der Coronapandemie ziehen müssen, auch in Zukunft diese Ziele zu erreichen. Allerdings sind wir gegen die Stigmatisierung von Heizstrahlern – und eben nicht Heizpilzen – als Klimakiller. Deshalb soll dieser Einsatz ausdrücklich nur für 2021 von Sondernutzungsgebühren befreit sein. Es ist doch nicht so, dass Gastronomen diese Heizstrahler über Gebühr oder jahrelang unentwegt nach Erwerb einsetzen, sondern nur, wenn die Außentemperaturen deutlich zu niedrig sind. Ansonsten kosten sie den Betreiber selbst viel zu viel Geld.

Angesichts der dritten Infektionswelle und der ausstehenden Bereitstellung von genügend Impfstoff ist ein Ende dieser Pandemie momentan nicht in Sicht. In besonderem Maße sind erneut Gastronomiebetriebe, aber auch die verschiedensten Gruppen von Einzelhändlern sowie Veranstaltungs- und Kulturbetriebe, durch den Lockdown bis 18. April betroffen. Deshalb hat sich unsere Verwaltung nach Abwägung der Sachlage auch für den Gebührenverzicht bei Heizstrahlern und damit entgegen des hierzu gefassten klimapolitischen Beschlusses ausgesprochen.

Mit der Erhebung von Sondernutzungsgebühren soll aus Gründen des Klimaschutzes der Anreiz zum Betreiben von Heizstrahlern reduziert und die dabei entstehenden CO2-Emmissionen oder zusätzliche Baumbepflanzung ausgeglichen werden. Das ist so. Da sich allerdings aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens abzeichnet, dass das Öffnen von Restaurants oder ähnlichen Einrichtungen zunächst nur – wenn überhaupt – im Außenbereich gestattet sein wird, soll Unternehmen, die sich überwiegend in wirtschaftlich prekärer Lage befinden, mit diesen temporären Entlastungen geholfen werden. Und übrigens, so, wie Bürgermeister Dienberg es auch gesagt hat: Ein Gebührenverzicht entbindet nicht von der Genehmigungspflicht.

Die Stadt Chemnitz hat in 2020 eine Gebührenbefreiung gleich für 2021 mitbeschlossen. Auch Dresden verzichtet auf unterschiedliche Sondernutzungsgebühren in diesem Jahr. Warum also nicht auch wir vollständig gemäß dieser Vorlage? Der Änderungsantrag ist deshalb abgelehnt. – Danke schön.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Tempo 30 als Regelhöchstgeschwindigkeit in 3 Gebieten erproben – für mehr Sicherheit, weniger Lärm und bessere Luft!

Tempo 30 als Regelhöchstgeschwindigkeit in 3 Gebieten erproben – für mehr Sicherheit, weniger Lärm und bessere Luft! (VII-A-02284-NF-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Fraktion DIE LINKE; SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bonew! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Zuschauer im Livestream! Ich traue mich nach den ganzen Verkehrsspezialisten gar nicht mehr zu reden, aber ich mache es trotzdem.

Erst einmal das eine: Frau Dr. Heymann sprach jetzt von suggerieren. Jetzt suggeriere ich einmal eins: Wir machen einen Modellversuch. Dieser Modellversuch soll belastbare Ergebnisse bringen, und aus diesen Ergebnissen sollen wir schließen können: Ist die Einführung eines unter Umständen flächendeckenden Tempo-30-Limits überhaupt machbar, zielführend und gut?

Die zweite Sache: Unfallgeschehen. Ich muss dazu sagen, ich bin als Rettungssanitäter unterwegs gewesen und ich habe 15 Jahre im Bergungs- und Abschleppdienst gearbeitet. Ich kenne durchaus die Unterschiede einer Karambolage mit Tempo 30 und Tempo 50. Ein Unfallgeschehen muss nicht auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen sein, sondern der Unterschied ist schon, ob das Auto mich mit Tempo 30 oder mit Tempo 50 umfährt.

Wie gesagt ist aber das Wichtigste an der ganzen Sache ja eins: Schaffen wir es, belastbare Ergebnisse durch diese Studie zu erreichen? Die können natürlich auch so sein, dass wir am Ende, wenn sie abgeschlossen ist, sagen: Es lohnt sich nicht. Das kann ich nicht ausschließen. Dafür gibt es eine wissenschaftliche Untersuchung, eine wissenschaftliche Begleitung.

Eins noch: fließender Verkehr. Ich habe von 1976 bis 1981 Kraftfahrzeugtechnik und Verkehrstechnik studiert. Wir haben damals immer über die Einführung der Grünen Welle bei Tempo 50, bei Tempo 70 geredet. Das hat nie geklappt, weil der Faktor für eine Grüne Welle der Mensch, der Fahrer ist. Vielleicht klappt ja der fließende Verkehr tatsächlich mit Tempo 30 richtig. Wenn wir das erreichen, dass wir nicht nur eine fiktive Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 haben, sondern dass diese Durchschnittsgeschwindigkeit dann auch tatsächlich so bleibt und der Verkehr läuft, dann haben wir zumindest kein negatives Ergebnis.

Die Fraktion Freibeuter wird dem gemeinsamen Antrag der LINKEN, Grünen und SPD zustimmen. – Ich danke.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Angesichts der Tatsache, dass eine namentliche Abstimmung beantragt worden ist, ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass das, was Herr Kriegel gerade eben gesagt hat, gar nicht Gegenstand der Abstimmung ist. Wir stimmen nicht darüber ab, ob wir auf den Hauptstraßen in der Stadt Leipzig Tempo 30 einführen. Wer behauptet, dass das Gegenstand der Abstimmung ist, der sagt einfach die Unwahrheit. Das ist nicht Gegenstand der Abstimmung.

Gegenstand der Abstimmung ist, ob wir in einem begrenzten Gebiet der Stadt Leipzig wissenschaftlich begleitet die Auswirkungen einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h, gegebenenfalls auch auf Hauptverkehrsstraßen, prüfen. Das ist Gegenstand der Abstimmung. Wenn wir zu einem Prüfergebnis kommen, dass das keinen Sinn ergibt, dann bin ich und auch meine Fraktion der Auffassung, dass man es dann sein lassen muss in Leipzig. Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass es positive Effekte bringt, dann sollte man es tun.

Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass es in bestimmten Gebieten positive Effekte hat, aber man zum Beispiel im Umland, wo man auf den Hauptverkehrsstraßen lange Wege von den Ortschaften in die Stadt hinein hat, Ausnahmeregelungen mit 50 oder 60 km/h machen muss, dann muss man das eben auch tun.

Ideologiefreie Verkehrspolitik heißt aber eben, das Ergebnis einer wissenschaftlichen Untersuchung nicht vorwegzunehmen, sondern das Ergebnis abzuwarten und dann, wenn es vorliegt, entsprechend Entscheidungen zu treffen. Das ist das Anliegen meiner Fraktion. Deswegen begrüßen wir es ausdrücklich, dass sich die Antragsteller Grüne und LINKE mit der SPD zusammengefunden haben, um genau diesen Versuch mit anderen Kommunen gemeinsam durchzuführen, um eben die entsprechenden Grundlagen zu haben, um entscheiden zu können: Ergibt es Sinn, und wenn ja, wo?”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Graffiti-Fläche am Basketball-Court (Connewitzer Kreuz) in eine ideelle Patenschaft übertragen

Graffiti-Fläche am Basketball-Court (Connewitzer Kreuz) in eine ideelle Patenschaft übertragen (VII-A-01491-NF-06)
Einreicher: Stadtrat Götze; Stadtrat Kumbernuß; Stadträtin Lazar; Stadtrat Zenker

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Vielen Dank, Herr Bonew. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Freibeuter werden dem Antrag der antragstellenden Stadträte in der Form, wie ihn Frau Lazar uns heute vorgestellt hat, zustimmen. Wir werden den Änderungsantrag von Frau Nagel ablehnen. Eine Gleichsetzung von Polizisten mit Nazis ist für uns im Stadtbild Leipzigs undenkbar, und zwar unabhängig, ob das ein Straftatbestand ist oder nicht.

Die Polizisten, die in Leipzig tätig sind, die bundesweit tätig sind, schützen unseren Staat. Es sind unsere Polizisten, die unser Staatswesen schützen. Und diese Personen, die ja nicht immer einen leichten Job haben, unter Umständen auch ihre Gesundheit in manchen Auseinandersetzungen für uns, für den Schutz unseres Staates, für den Schutz von friedlichen Demonstranten riskieren, mit Nazis gleichzusetzen, ist für uns undenkbar.

Eine Argumentation, Frau Nagel, dass der Schriftzug ja immer wiederkommt und immer wieder übermalt werden muss, was Geld kostet, halten wir für nicht sachgerecht. Sie ist gegenüber den Polizisten sogar menschenverachtend – zu sagen, dass Polizisten, die unseren Staat verteidigen, das Geld nicht wert sind, diesen Schriftzug zu überstreichen. Sehr geehrte Frau Nagel! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich, für meine Fraktion ist es dieses Geld wert, dass wir als Stadtgesellschaft deutlich machen, wie wir die Arbeit unserer Polizisten in Leipzig wertschätzen. Uns ist es dieses Geld wert.

Zum Thema Diskriminierung: Niemand soll diskriminiert werden, auch nicht aufgrund des Berufes. Wenn man aber jemanden, der den Beruf eines Polizisten ausübt, mit Nazis gleichsetzt, dann diskriminiert man diese Person. Wenn man dies in der Öffentlichkeit zeigen lässt, dann unterstützt man diese Diskriminierung. Frau Nagel, ich schätze Ihre Argumentation in der Diskussion zu diesem Thema Diskriminierung, die wir ja auch im Migrantenbeirat führen. Nur: Wenn man gegen Diskriminierung ist, dann kann man nicht dafür sein, dass Polizisten mit Nazis gleichgesetzt und diskriminiert werden. Deswegen werden wir Ihren Änderungsantrag ablehnen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Informationen zu Konzepten und Programmen der Stadt Leipzig veröffentlichen

Informationen zu Konzepten und Programmen der Stadt Leipzig veröffentlichen (VII-A-02199-NF-02)
Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal haben wir uns gefreut, dass wir zu unserem Antrag einen positiven Verwaltungsstandpunkt erhalten haben. Bei genauerer Lektüre desselben waren wir uns aber nicht ganz sicher, ob die Verwaltung tatsächlich dasselbe meint, was wir als Antragsteller auch meinen. Wir haben deswegen zur Präzisierung noch einmal eine Neufassung eingereicht, über die wir auch bitten heute abzustimmen.

 Hintergrund ist: Wir haben als Stadt durch Verwaltungshandeln aber auch durch Beschluss des Stadtrates eine ganze Reihe von Konzepten, wo wir zu unterschiedlichsten Themenfeldern Prioritätensetzungen vornehmen. Das sind Toiletten, Sitzbänke, Radverkehrsausbau, Fußwegeausbau, vielfältigste Art; auch die Tatsache, wie wir in der Schul- und Kitaentwicklung Kapazitäten haben und wo, wann und in welchem Stadtteil etwas auf unserer Prioritätenliste steht.

Das Problem dieser ganzen Dinge ist, dass sie weitgehend in der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, und dass sie, auch wenn sie in der Öffentlichkeit bekannt sind, auf der Homepage der Stadt Leipzig nur schwer zu finden sind, weil man jedes Mal themenbezogen suchen muss, um herauszufinden, was denn gerade in einem bestimmten Ortszeichen, einem Gebiet stattfindet.

Unser Ansatz ist eben zu sagen: Wir wollen eine andere Herangehensweise haben. Man geht nicht vom Thema Sitzbank oder vom Thema Radweg aus und schaut sich nun, was es eben dort in der Stadt gibt, sondern man kann über das Gebiet, über den Ortsteil einsteigen und sieht dann, wo unter Umständen Haltestellenausbau, Gehwegausbau oder Radwegsanierung in der Prioritätenliste der Stadt Verwaltungshandeln aber auch aufgrund der Beschlüsse des Stadtrates eingeordnet ist.

Das ist also unser Ansatz einer interaktiven Möglichkeit einer Karte, zu sagen, man klickt darauf, was denn bei einem zu Hause in der Umgebung passiert. Genau das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Deswegen haben wir das einmal präzisiert.

Wir versprechen uns auch davon, dass wir weniger Anträge oder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern und Petitionen haben, weil es eben einfacher nachzuvollziehen ist, wo man eingeordnet ist und man auch als Bürger besser nachvollziehen kann, wann denn das eigene Anliegen im Verhältnis zu den Anliegen in anderen Stadtteilen kommt. Dann kann man auch besser einschätzen, ob man sich in der zeitlichen Priorisierung gut oder schlecht aufgehoben fühlt. Diese Transparenz ist aber wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, damit sie genau das tun können. Deswegen bitten wir um die Zustimmung zu unserer Neufassung. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Klimaziele und Hundesteuer

Klimaziele und Hundesteuer (VII-A-02036)
Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Herr Oberbürgermeister! Ich möchte gerne für meine Fraktion den Antrag begründen. Um den Antrag zu verstehen, muss man etwas in der Geschichte zurückspringen, nämlich in die Zeit, in der wir im Stadtrat mehrheitlich den Notstand ausgerufen haben. Wir als Freibeuter-Fraktion haben diesem Beschluss zur Ausrufung des Klimanotstandes nicht zugestimmt. Es waren aber doch auch Sie als Person gewesen, der sich im Oberbürgermeisterwahlkampf eben nachdrücklich für die Ausrufung eines Notstandes ausgesprochen hat.

Wir haben in der Debatte schon damals deutlich gemacht, dass wenn man einen Notstand ausruft, man auch Notstandsmaßnahmen ergreifen muss. Notstand ausrufen und einfach nichts tun geht nicht. Der Stadtrat hat damals auf unseren Änderungsantrag hin zum Beispiel beschlossen, dass Neuanschaffungen von Dienstfahrzeugen mit Verbrennungsmotor nicht mehr zulässig sind und im Einzelfall einer Ausnahmegenehmigung durch den Stadtrat bedürfen. Das war da schon sehr verwunderlich, Herr Oberbürgermeister, dass Sie dann für sich selbst ursprünglich ein weiteres Dienstfahrzeug mit Verbrennungsmotor anschaffen wollten, wo Sie doch vehement für die Ausrufung des Notstandes eingetreten sind.

Wir sind auch der Auffassung: Wenn man den Notstand ausruft – und das hat der Stadtrat mehrheitlich getan -, dann muss es auch Notstandsmaßnahmen geben, dann müssen eben viele Dinge, auch ungewöhnliche Dinge, auf den Prüfstand. Daher haben wir als Fraktion beantragt, die Hundesteuer entsprechend des CO2-Ausstoßes zu gestalten. Es gab jetzt auch in den sozialen Netzwerken eine große Aufregung darüber, wie man denn Tiere in ein System der CO2-Besteuerung aufnehmen könne.

Jetzt muss ich zu unserer eigenen Schande gestehen, dass die Idee nicht von uns ist, sondern aus der politischen Diskussion bei den Grünen kommt, die nämlich bei der Tierproduktion, bei der Tierhaltung auch vorschlagen, diese letztendlich in das System der CO2-Besteuerung einzubeziehen. Was also für das Tier, was wir essen, doch recht ist, soll doch für das Tier, das wir zu Hause haben, billig sein.

Wir mussten allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Kenntnis nehmen, dass es sich bei der Hundesteuer um eine sogenannte Aufwandssteuer im kommunalrechtlichen Sinne handelt, das heißt also der Aufwand damit besteuert wird und deswegen eine Gestaltung nach dem CO2- Ausstoß nicht möglich ist. Wir nehmen daher die Anregungen aus dem Verwaltungsstandpunkt auf, dass es bei der Hundesteuer jetzt nun einmal rechtlich nicht oder noch nicht geht. Vielleicht gibt es aber andere Kommunalabgaben, Kommunalsteuern, bei denen man dies tun kann. Das halten wir für den richtigen Weg, dies zu prüfen. Deswegen bitten wir um Abstimmung zum Verwaltungsstandpunkt. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

 

Erhalt städtischer Grundstücke in Rückmarsdorf

Erhalt städtischer Grundstücke in Rückmarsdorf (VII-A-01712-NF-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Fraktion DIE LINKE; SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße namens meiner Fraktion die heutige zu erwartende Beschlussfassung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes ausdrücklich. Wir dürfen nicht vergessen, wo wir hergekommen sind.

Wir sind von einer Situation her gekommen, dass verschiedene Fraktionen hier im Leipziger Stadtrat eine Erweiterung des Kiesabbaus in Rückmarsdorf ganz grundsätzlich abgelehnt haben. Das war eine Position, die hier zu Beginn in den Stadtrat hineingetragen wurde. Es wurde unterstellt, dass das Unternehmen den Kiesabbau auch über die 300-Meter-Grenze hinaus betreiben möchte. Hier handelt es sich um lediglich eine Änderung im Rahmen der Raumordnung und nicht um eine entsprechende unternehmerische Entscheidung oder ein unternehmerisches Begehr.

Durch die Beschlussfassung des Antrages im Sinne des Verwaltungsstandpunktes erreichen wir, wie bereits von Herrn Sander ausgeführt wurde, zweierlei: Es wird die Irritation mit den 300 Metern Abstandsfläche ausgeräumt, weil das Unternehmen sich dann entsprechend dazu bekennt. Der grundsätzliche Widerstand gegen die Erweiterung des Kiesabbaus in Rückmarsdorf aber ist auch vom Tisch. Das darf heute auch nicht vernachlässigt werden.

Wenn wir eine Standortvereinbarung abschließen, die dann letztendlich hier im Rat Zustimmung findet – wenn wir also da entsprechende Bereitschaft des Unternehmens haben, uns hier zu verständigen -, dann ist auch klar, dass sich der Stadtrat nicht grundsätzlich gegen diesen Kiesabbau sperrt. Auch das ist eine wichtige Entscheidung in diesem Zusammenhang, weil es eben dem Unternehmen Planungssicherheit gibt und es endlich weiß: Ja, der Kiesabbau in der Stadt Leipzig und die Erweiterung desselben ist grundsätzlich möglich; die Stadt steht dahinter, wenn man entsprechende Vereinbarungen abschließen kann. Insofern ist es ein ausgewogener Interessenausgleich. Wir als Fraktion werden dem zustimmen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Leipzig aktiv gegen Diskriminierung

Leipzig aktiv gegen Diskriminierung (VII-A-01507-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

dazu Leipzig aktiv gegen Diskriminierung – Gründung eines Beirats und Ernennung eines/einer Antidiskriminierungsbeaufragte/n (VII-A-01507-ÄA02-NF-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 25.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Nagel hat ja bereits darauf hingewiesen, dass ich das Thema Diskriminierung neben anderen Kollegen letzte Woche im Rahmen der Diskussion zur Waffenverbotszone schon angesprochen habe. Es ist eben so, dass Diskriminierung in vielen Fällen nicht bewusst stattfindet. Es ist ein unbewusstes Handeln. Wenn wir das Beispiel der Waffenverbotszone nehmen: Die Ordnungskräfte oder Polizisten, die dort kontrollieren, wollen ja nicht bewusst jemanden diskriminieren, aber indem sie zum Beispiel bestimmte Personen für eine entsprechende Kontrolle auswählen, diskriminieren sie.

Es ist mir wichtig, deutlich zu machen, dass es einer gesellschaftlichen Diskussion darüber bedarf, was Diskriminierung eigentlich bedeutet: Dass es eben nicht immer ein bewusstes Handeln, sondern auch ein Handeln aus Versehen oder unüberlegtes Handeln sein kann, das zu Diskriminierung führt und bei den Betroffenen selbstverständlich als Diskriminierung empfunden wird, auch wenn die handelnde Person es gar nicht so gemeint hat.

Aus diesem Grund unterstützen wir ausdrücklich den Antrag und auch die Einrichtung eines runden Tisches, um das Thema in der Stadtgesellschaft stärker zu diskutieren und auch Bewusstsein zu schaffen. Insofern stimmen wir natürlich auch den entsprechenden Beschlusspunkten zu.

Der Einrichtung eines Beauftragten stehen wir sehr kritisch gegenüber. Ich möchte mich jetzt keinem Prüfauftrag verschließen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass uns das Ergebnis der Prüfung umstimmen wird. Es soll aber meinetwegen geprüft werden. Ich bitte dann allerdings die Grünen, zu erklären, ob ihre eigene Forderung hinsichtlich des Beauftragten hinfällig wäre, wenn sie den Prüfauftrag übernehmen.

Ein Problem haben wir mit dem Beschlusspunkt 2a aus dem Änderungsantrag, der hier eingefügt werden soll, soweit er sich auf die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen bezieht. Wenn wir unsere Struktur und unsere Organisation ernst nehmen, dann sind diese Themen bei den Eigenbetrieben – wenn wir sie politisch als Gesellschafter adressieren – zunächst in den Betriebsausschüssen zu diskutieren. Wenn wir es in den Beteiligungsunternehmen anbringen möchten – weil wir der Auffassung sind, dass es von den Geschäftsführungen nicht in dem Umfang, wie wir es uns wünschen, gemacht wird – ist es in den dortigen Gremien, also den Aufsichtsräten, zu diskutieren.

Erst wenn diese Diskussionen auf diesen Ebenen nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen, sollte die Stadt beziehungsweise der Stadtrat als Gesellschafter eingreifen und den Oberbürgermeister anweisen, Dinge anzuordnen. Wenn wir unsere eigenen Aufsichtsgremien, unsere eigenen Strukturen ernst nehmen, macht die Beschlussfassung, wie sie im Änderungsantrag vorgeschlagen ist – jetzt schon zu entscheiden, was wir in den Unternehmen haben wollen, unabhängig davon, was die Diskussionen dort vor Ort erbringen -, keinen Sinn. Und ich nehme die Strukturen ernst.

Vor diesem Hintergrund, und weil der entsprechende Änderungsantrag übernommen wurde, bitte ich darum, diesen Punkt 2a getrennt abzustimmen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)