Erhalt städtischer Grundstücke in Rückmarsdorf

Erhalt städtischer Grundstücke in Rückmarsdorf (VII-A-01712-NF-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Fraktion DIE LINKE; SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße namens meiner Fraktion die heutige zu erwartende Beschlussfassung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes ausdrücklich. Wir dürfen nicht vergessen, wo wir hergekommen sind.

Wir sind von einer Situation her gekommen, dass verschiedene Fraktionen hier im Leipziger Stadtrat eine Erweiterung des Kiesabbaus in Rückmarsdorf ganz grundsätzlich abgelehnt haben. Das war eine Position, die hier zu Beginn in den Stadtrat hineingetragen wurde. Es wurde unterstellt, dass das Unternehmen den Kiesabbau auch über die 300-Meter-Grenze hinaus betreiben möchte. Hier handelt es sich um lediglich eine Änderung im Rahmen der Raumordnung und nicht um eine entsprechende unternehmerische Entscheidung oder ein unternehmerisches Begehr.

Durch die Beschlussfassung des Antrages im Sinne des Verwaltungsstandpunktes erreichen wir, wie bereits von Herrn Sander ausgeführt wurde, zweierlei: Es wird die Irritation mit den 300 Metern Abstandsfläche ausgeräumt, weil das Unternehmen sich dann entsprechend dazu bekennt. Der grundsätzliche Widerstand gegen die Erweiterung des Kiesabbaus in Rückmarsdorf aber ist auch vom Tisch. Das darf heute auch nicht vernachlässigt werden.

Wenn wir eine Standortvereinbarung abschließen, die dann letztendlich hier im Rat Zustimmung findet – wenn wir also da entsprechende Bereitschaft des Unternehmens haben, uns hier zu verständigen -, dann ist auch klar, dass sich der Stadtrat nicht grundsätzlich gegen diesen Kiesabbau sperrt. Auch das ist eine wichtige Entscheidung in diesem Zusammenhang, weil es eben dem Unternehmen Planungssicherheit gibt und es endlich weiß: Ja, der Kiesabbau in der Stadt Leipzig und die Erweiterung desselben ist grundsätzlich möglich; die Stadt steht dahinter, wenn man entsprechende Vereinbarungen abschließen kann. Insofern ist es ein ausgewogener Interessenausgleich. Wir als Fraktion werden dem zustimmen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)