Klimaziele und Hundesteuer (VII-A-02036)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021
Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister! Ich möchte gerne für meine Fraktion den Antrag begründen. Um den Antrag zu verstehen, muss man etwas in der Geschichte zurückspringen, nämlich in die Zeit, in der wir im Stadtrat mehrheitlich den Notstand ausgerufen haben. Wir als Freibeuter-Fraktion haben diesem Beschluss zur Ausrufung des Klimanotstandes nicht zugestimmt. Es waren aber doch auch Sie als Person gewesen, der sich im Oberbürgermeisterwahlkampf eben nachdrücklich für die Ausrufung eines Notstandes ausgesprochen hat.
Wir haben in der Debatte schon damals deutlich gemacht, dass wenn man einen Notstand ausruft, man auch Notstandsmaßnahmen ergreifen muss. Notstand ausrufen und einfach nichts tun geht nicht. Der Stadtrat hat damals auf unseren Änderungsantrag hin zum Beispiel beschlossen, dass Neuanschaffungen von Dienstfahrzeugen mit Verbrennungsmotor nicht mehr zulässig sind und im Einzelfall einer Ausnahmegenehmigung durch den Stadtrat bedürfen. Das war da schon sehr verwunderlich, Herr Oberbürgermeister, dass Sie dann für sich selbst ursprünglich ein weiteres Dienstfahrzeug mit Verbrennungsmotor anschaffen wollten, wo Sie doch vehement für die Ausrufung des Notstandes eingetreten sind.
Wir sind auch der Auffassung: Wenn man den Notstand ausruft – und das hat der Stadtrat mehrheitlich getan -, dann muss es auch Notstandsmaßnahmen geben, dann müssen eben viele Dinge, auch ungewöhnliche Dinge, auf den Prüfstand. Daher haben wir als Fraktion beantragt, die Hundesteuer entsprechend des CO2-Ausstoßes zu gestalten. Es gab jetzt auch in den sozialen Netzwerken eine große Aufregung darüber, wie man denn Tiere in ein System der CO2-Besteuerung aufnehmen könne.
Jetzt muss ich zu unserer eigenen Schande gestehen, dass die Idee nicht von uns ist, sondern aus der politischen Diskussion bei den Grünen kommt, die nämlich bei der Tierproduktion, bei der Tierhaltung auch vorschlagen, diese letztendlich in das System der CO2-Besteuerung einzubeziehen. Was also für das Tier, was wir essen, doch recht ist, soll doch für das Tier, das wir zu Hause haben, billig sein.
Wir mussten allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Kenntnis nehmen, dass es sich bei der Hundesteuer um eine sogenannte Aufwandssteuer im kommunalrechtlichen Sinne handelt, das heißt also der Aufwand damit besteuert wird und deswegen eine Gestaltung nach dem CO2- Ausstoß nicht möglich ist. Wir nehmen daher die Anregungen aus dem Verwaltungsstandpunkt auf, dass es bei der Hundesteuer jetzt nun einmal rechtlich nicht oder noch nicht geht. Vielleicht gibt es aber andere Kommunalabgaben, Kommunalsteuern, bei denen man dies tun kann. Das halten wir für den richtigen Weg, dies zu prüfen. Deswegen bitten wir um Abstimmung zum Verwaltungsstandpunkt. – Vielen Dank.”
(Es gilt das gesprochene Wort)