Verzicht auf bestimmte Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2021

Verzicht auf bestimmte Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2021 – eilbedürftig (VII-DS-02140)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 24.03.2021

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Vielen Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete, Stadträtinnen und Stadträte! Die Fraktion Freibeuter steht hinter dieser Vorlage des Dezernats Stadtentwicklung und Bau, und zwar in Gänze. In Gänze bedeutet auch die klimapolitischen Konsequenzen zu ziehen, genau wie diese Vorlage es tut.

Deutschland erfüllte 2020 auch coronabedingt seine Klimaziele. Das ist eine sehr gute Nachricht, die uns hilft, mit den Lehren, die wir auch aus der Coronapandemie ziehen müssen, auch in Zukunft diese Ziele zu erreichen. Allerdings sind wir gegen die Stigmatisierung von Heizstrahlern – und eben nicht Heizpilzen – als Klimakiller. Deshalb soll dieser Einsatz ausdrücklich nur für 2021 von Sondernutzungsgebühren befreit sein. Es ist doch nicht so, dass Gastronomen diese Heizstrahler über Gebühr oder jahrelang unentwegt nach Erwerb einsetzen, sondern nur, wenn die Außentemperaturen deutlich zu niedrig sind. Ansonsten kosten sie den Betreiber selbst viel zu viel Geld.

Angesichts der dritten Infektionswelle und der ausstehenden Bereitstellung von genügend Impfstoff ist ein Ende dieser Pandemie momentan nicht in Sicht. In besonderem Maße sind erneut Gastronomiebetriebe, aber auch die verschiedensten Gruppen von Einzelhändlern sowie Veranstaltungs- und Kulturbetriebe, durch den Lockdown bis 18. April betroffen. Deshalb hat sich unsere Verwaltung nach Abwägung der Sachlage auch für den Gebührenverzicht bei Heizstrahlern und damit entgegen des hierzu gefassten klimapolitischen Beschlusses ausgesprochen.

Mit der Erhebung von Sondernutzungsgebühren soll aus Gründen des Klimaschutzes der Anreiz zum Betreiben von Heizstrahlern reduziert und die dabei entstehenden CO2-Emmissionen oder zusätzliche Baumbepflanzung ausgeglichen werden. Das ist so. Da sich allerdings aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens abzeichnet, dass das Öffnen von Restaurants oder ähnlichen Einrichtungen zunächst nur – wenn überhaupt – im Außenbereich gestattet sein wird, soll Unternehmen, die sich überwiegend in wirtschaftlich prekärer Lage befinden, mit diesen temporären Entlastungen geholfen werden. Und übrigens, so, wie Bürgermeister Dienberg es auch gesagt hat: Ein Gebührenverzicht entbindet nicht von der Genehmigungspflicht.

Die Stadt Chemnitz hat in 2020 eine Gebührenbefreiung gleich für 2021 mitbeschlossen. Auch Dresden verzichtet auf unterschiedliche Sondernutzungsgebühren in diesem Jahr. Warum also nicht auch wir vollständig gemäß dieser Vorlage? Der Änderungsantrag ist deshalb abgelehnt. – Danke schön.”

(Es gilt das gesprochene Wort)