Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich “Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg”; Stadtbezirk: Ost, Ortsteil: Engelsdorf; Billigungs-und Auslegungsbeschluss (VII-DS-00960)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Aus der Ratsversammlung am 25.03.2021
Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass die Antragsteller ihren Änderungsantrag zurückziehen. Wir hätten mit diesem Antrag auch erhebliche Probleme gehabt. Dies weniger wegen der Frage, ob man hinsichtlich der Grünflächengestaltung noch einmal einen Wettbewerb durchführt oder es so zu klassifizieren, sondern im Hinblick auf die Frage der Zweigeschossigkeit im Sondergebiet.
Es ist ein Unterschied, ob man eine Zweigeschossigkeit als Forderung in einen Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Auslegung aufnimmt oder ob man – während die Auslegungsphase läuft – mit dem Investor Gespräche führt, ob und in welchem Umfang gegebenenfalls auch eine teilweise Zweigeschossigkeit sinnvoll sein kann.
Wir müssen ja sehen, dass es in diesem Bebauungsplan für den Einzelhandel eine Flächenbegrenzung gibt. Es ergibt keinen Sinn, auf der einen Seite die Einzelhandelsflächen zu begrenzen, dann aber zu sagen, dass sie auf zwei Etagen stattfinden müssen. Wenn ich auf einem bestimmten Baukörper Einzelhandelsflächen habe, und der wird doppelt so hoch – zwei Etagen -, dann müsste ich konsequenterweise sagen, dass die Einzelhandelsflächen verdoppelt werden. Das will niemand.
Deswegen ist es sinnvoll, zu überlegen, welche Bebauungen und welche Nutzungen gegebenenfalls in einer zweiten Etage teilweise über einer solchen Einzelhandelseinrichtung stattfinden kann. Das muss ja keine vollständige Bebauung sein. Ich glaube, da gibt es auch seitens des Investors Möglichkeiten, teilweise zu überbauen. Das ist eigentlich das Zielführende. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man in diesem Gebiet in Engelsdorf einen 20 Meter hohen Klotz ohne Fenster haben möchte. Wenn man das mit den umstehenden Gebäuden vergleicht, ist das sicherlich nicht zielführend.
Vor diesem Hintergrund beinhaltet auch die Protokollnotiz – so, wie ich sie verstehe – letzten Endes nicht, dass im Ergebnis eine Zweigeschossigkeit steht, sondern sie bedeutet das, was ich beschrieben habe: Man sollte überlegen, wie man einen Baukörper gegebenenfalls durch eine teilweise Zweigeschossigkeit auflockern kann, dass er vielleicht auch besser in das Gebiet hineinpasst. Wir haben ja momentan den Aufstellungsbeschluss und nicht den Satzungsbeschluss. Das heißt, es kommt noch einmal zu uns zurück. Wir sollten das Verfahren nicht weiter aufhalten.
Ich würde es für zielführend erachten, wenn Herr Dienberg dies so zu Protokoll nimmt. Ich glaube, damit wird sowohl den Belangen der Gestaltung als auch den Belangen des Investors Rechnung getragen.”
(Es gilt das gesprochene Wort)