Mietpreisbremse & Mietsteigerungen

Preisspirale durchbrechen – Mietpreisbremse einführen! (VII-A-01905) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

dazu Verwaltungsstandpunkt (VII-A01905-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 18.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat steigen in Leipzig die Mieten. Man darf aber natürlich nicht nur die Mietsteigerungen isoliert sehen, wenn man betrachten möchte, ob die Mieten, die wir in Leipzig haben, für unsere Bürgerinnen und Bürger noch erschwinglich sind, sondern muss die Mietpreissteigerung in das Verhältnis zur Entwicklung der Haushaltseinkommen setzen.

Wenn man dies tut, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass die Haushaltseinkommen in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen sind als die Mieten. Das gilt sowohl für die Bestandsmieten – also für diejenigen Mieterhöhungen, wo die Wohnung vermietet ist – als auch für die Angebotsmieten, wo eine Neuvermietung stattfindet. Hier haben wir also eine Entwicklung, dass die Haushaltseinkommen mindestens in dem Umfang steigen, wie auch die entsprechenden Angebotsmieten.

Angesichts dieser Tatsache bedarf es keines Eingreifens des Staates. Es ist vielmehr so, dass wir in den letzten Jahren etwas aufgeholt haben, was aufgrund des großen Überangebots von Wohnungen eingetreten ist. Ich denke an die Zeit vor 15 Jahren, wo eigentlich die Mieten für die Vermieter nicht mehr auskömmlich waren. Jetzt sind die Mieten für die Vermieter auskömmlich. Eine dramatische Steigerung hat es nicht gegeben. Auch, wenn man sich die aktuellen Zahlen der Bürgerumfrage anschaut, die die Stadt Leipzig im letzten Jahr noch vor Corona durchgeführt hat, wird deutlich, dass wir auch im Verhältnis zu der Entwicklung von anderen Städten bei den Mietpreisentwicklungen eher unterdurchschnittlich sind.

Für eine derartige Einschränkung in das Eigentumsrecht – und das ist ja nun einmal die Mietpreisbremse – besteht aus unserer Sicht in Leipzig kein Grund. Wir werden daher den Antrag mehrheitlich ablehnen.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Vielen Dank. Nur eine ganz kurze Antwort auf die Einwendungen von Frau Nagel: Es ist durchaus richtig, dass es in Leipzig Bevölkerungsgruppen gibt, bei denen die Entwicklung des Haushaltseinkommens deutlich geringer ist als die Entwicklung der Angebotsmieten. Das stelle ich auch gar nicht in Abrede. Das ist ja aber nicht flächendeckend die Bevölkerung in der Stadt Leipzig. Von einer Mietpreisbremse, wenn sie denn eingeführt würde, profitiert ja jeder, unabhängig davon, wie seine persönliche wirtschaftliche Situation ist.

Deswegen ist die Mietpreisbremse für das Problem, was Sie beschreiben, Frau Nagel, die falsche Lösung. Wir brauchen nicht eine Mietpreisbremse, die den Mietanstieg über die gesamte Stadt Leipzig dämpft, sondern wir brauchen gezielte Hilfen für die von Ihnen beschriebenen Bevölkerungsgruppen. Das ist der richtige Weg, und nicht der Eingriff in das Eigentumsrecht der Eigentümer der Wohnungen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Abschaffung der Waffenverbotszone in Leipzig

Abschaffung der Waffenverbotszone in Leipzig (VII-A-01730-NF-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter
dazu Änderungsantrag (VII-A-01730NF-02-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
dazu Änderungsantrag (VII-A-01730NF-02-ÄA-02) Einreicher: Stadtrat Weiss

Aus der Ratsversammlung am 18.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich möchte gerne den Antrag meiner Fraktion einbringen. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben seit einigen Jahren die Waffenverbotszone in Leipzig. Meine Fraktion war bereits bei der Einführung gegen die Waffenverbotszone. Wir haben da erhebliche Bedenken.

Letztendlich rechtfertigt die Waffenverbotszone verdachtsunabhängige Kontrollen, und diese verdachtsunabhängigen Kontrollen sind doch erhebliche Eingriffe in die Grundrechte der sich dort bewegenden Personen, wenn man einfach einmal ohne Grund von den Ordnungskräften angesprochen und kontrolliert werden darf. Das darf nur dann passieren, wenn es wirklich zwingende Gründe gibt, die dies rechtfertigen.

Nach unserer Auffassung liegen diese zwingenden Gründe nicht vor, und die eigentlichen Problemfälle werden in dem Sinne auch nicht erfasst. Man darf natürlich selbstverständlich Waffen und waffenähnliche Gegenstände in diesem Gebiet mit dabeihaben, man darf sie nur nicht griffbereit haben. Ein Messer in der Hosentasche ist also verboten; dasselbe Messer im Rucksack, wenn der Rucksack hinten auf dem Rücken ist, ist erlaubt.

Angesichts dieser Regelung werden doch all diejenigen, die etwas vorhaben, sich entsprechend darauf einstellen und die Dinge eben nicht dort mit sich führen, wo es nicht erlaubt ist. Letztendlich aufgegriffen oder festgestellt werden diejenigen, die eigentlich unbescholten sind, die es eben nicht wissen und es in der Hosentasche stecken haben. Auch das ist ein Grund, es wieder abzuschaffen.

Ich möchte auch aus den Diskussionen berichten, die wir öffentlich im Migrantenbeirat zu diesem Thema geführt haben. Es ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass es da gewisse Auswahlen gibt, wer kontrolliert wird. Ich will es einmal so formulieren: Die Personen, die dort kontrolliert werden, sind in der Regel nicht 40 Jahre alt, haben blonde Haare und blaue Augen. Auch das Thema Ausländerfeindlichkeit ist ein Problem, dem unsere Gesellschaft sich stellen muss. Auch andere Dinge sind bei uns virulent. Auch dies ist ein Argument dafür, die Waffenverbotszone wieder abzuschaffen.

Der letzte Baustein ist eigentlich im letzten Jahr passiert. Das war die Entscheidung des Stadtrates, gewisse Gebiete, gewisse Milieus unter einen besonderen Schutz zu stellen. Ein Gebiet, dessen Milieu unter einen besonderen Schutz gestellt wurde, ist auch das Gebiet der Waffenverbotszone. Es ist nicht einsichtig für meine Fraktion und schon gar nicht für die Bevölkerung, dass die Stadt ein Milieu, eine Zusammensetzung der Bevölkerung, auf der einen Seite als besonders schützenswert ansieht, und dann aber sagt, dass das Milieu so gefährlich ist, dass man eine Waffenverbotszone braucht.

Es kann doch nicht sein, dass ein Rechtsstaat ein solch gefährliches Milieu schützen möchte. Und nachdem der Stadtrat entschieden hat, dass es schützenswert ist – mindestens zu diesem Zeitpunkt – gibt es aus unserer Sicht keinen Grund mehr, daran festzuhalten. Es ist auch wichtig, dies dem Freistaat Sachsen mitzuteilen, weil das der Entscheider ist. Grundrechtseingriffe sind schon Dinge, wo man politisch im Stadtrat entscheiden muss, wie man dazu steht. Deswegen ist es geboten, diese Auffassung des Stadtrates heute zu formulieren – hoffentlich in unserem Sinne – und dann auch dem Freistaat Sachsen als zuständigem Entscheider mitzuteilen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 15. Planänderung zur Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle

Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 15. Planänderung zur Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle – EILBEDÜRFTIG (VII-DS-02255)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau; Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport

Aus der Ratsversammlung am 20.01.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Dezernentinnen und Dezernenten! Liebe Kolleg*innen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist zu Beginn wichtig, dass es sich hier um ein Planfeststellungsverfahren, eine Stellungnahme zu einem Planfeststellungsverfahren, und nicht um eine allgemeinpolitische Diskussion über das Für und Wider eines Flughafens handelt. Das ist mir sehr wichtig, dass wir dies berücksichtigen, und dass wir auch deutlich machen, dass Fristen in dem Verfahren nicht vom Antragsteller gesetzt werden, sondern Fristen werden von der Planfeststellungsbehörde gesetzt. Das ist die Landesdirektion. Wenn also jemand jemanden wegen knapper Fristen schelten möchte, dann bitte auch denjenigen schlagen, den es betrifft, und nicht denjenigen, der der Antragsteller ist.

Weil wir eben in diesem formalen Verfahren sind, sind die Gesetzlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland und das Europäische Recht zu beachten. Wenn der Ausbau des Flughafens genehmigungsfähig ist, dann ist er genehmigungsfähig, ob uns das politisch passt oder nicht. Und so traurig es vielleicht für den einen oder anderen klingen mag: Ob die Stadt Leipzig – aus welchen Gründen auch immer – einen Klimanotstand ausgerufen hat oder auch nicht, ist im Planfeststellungsverfahren gänzlich unbeachtlich. Das ist eine politische Äußerung der Stadt Leipzig, die aber im Planfeststellungsverfahren keine Rolle spielt. Auch das ist wichtig, einmal klarzustellen.

Ich freue mich, dass im Entwurf der Stellungnahme der Stadt Leipzig deutlich gemacht wor

den ist, dass der Flughafen Leipzig/Halle ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist. Ich möchte ergänzen, dass die dynamische Entwicklung der Stadt Leipzig in den letzten Jahren ohne den Flughafen, ohne den Frachtbetrieb, nicht möglich gewesen wäre. Wenn ich höre, dass wir wegen Corona in einer schwierigen Haushaltssituation sind und hoffen, baldmöglichst wieder an Dynamik zurückzugewinnen, gehört auch da natürlich der Flughafen und der Beitrag des Flughafens zur Wirtschaftskraft mit dazu, weil er uns eben mit einem Ausbau helfen wird, entsprechende positive Entwicklungen zu generieren.

Deswegen kann ich ganz klar sagen: Wir als Fraktion unterstützen den Ausbau. Ob er genehmigungsfähig ist, das wird das Verfahren zeigen. Wir hoffen, dass er genehmigungsfähig sein wird. Wir unterstützen auch die Stellungnahme, wie sie von der Stadt Leipzig vorbereitet worden ist. Natürlich ist klar, dass die entsprechenden Gesetzlichkeiten eingehalten werden müssen, dass fehlende Unterlagen nachgereicht werden müssen, dass fehlende Untersuchungen fehlen nachgereicht werden müssen.

Ich möchte aber auch daran erinnern, dass Planfeststellungsverfahren komplex sind. Auch Gebietskörperschaften, welcher Art auch immer, die Antragsteller im Planfeststellungsverfahren sind, werden während des Verfahrens des Öfteren darauf hingewiesen, dass sie noch etwas nachzureichen haben. Das ist also nichts Ungewöhnliches.

Ich hoffe, dass wir ein vernünftiges und faires Verfahren bekommen, dass alle Erfordernisse berücksichtigt werden. Wenn im Ergebnis dann der positive Bescheid zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle stehen würde, dann würde sich meine Fraktion sehr freuen, und der Wirtschaft und der positiven Entwicklung der Stadt Leipzig würde das eben auch guttun. – Vielen Dank.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ja, ich mache es ganz kurz. Sie haben im Wesentlichen, Herr Jung, das gesagt, was ich auch sagen wollte. Es geht tatsächlich darum, dass wir im Rahmen eines rein formalisierten Verfahrens eine Stellungnahme abgeben.

Insofern ist auch aus meiner Sicht die von Herrn Kriegel angesprochene Formulierung, dass sich der Antragsteller mit dem Klimanotstandsbeschluss der Stadt Leipzig auseinandersetzen soll, vollkommen unbeachtlich, weil er kann sich auseinandersetzen und kann dann zu einem Ergebnis kommen. Der Beschluss ist ohne rechtliche Relevanz für das Planfeststellungsverfahren. Deswegen ist aus meiner Sicht die Formulierung, wie sie die Grünen vorgeschlagen haben, auch unproblematisch.

Wir müssen natürlich nur die unterschiedliche Betroffenheit sehen. Wenn wir über Lärmfragen reden, dann sind wir als Stadt Leipzig konkret betroffen, dann ist die Bevölkerung konkret betroffen. Deswegen haben wir da auch ein spezielles Recht als Stadt Leipzig, Stellung zu nehmen. Die Klimawirkungen der Flugbewegungen des Flughafens Leipzig/Halle gehen jedoch weit

über das Stadtgebiet hinaus. Wenn wir jetzt allen, die von den Klimawirkungen des Flughafens Leipzig/Halle betroffen sind, ein Recht zur Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren einräumen, dann ist fast die ganze Welt betroffen von diesem Flughafenausbau.

Da müssen wir einmal sehen: Wo haben wir wirklich eine originäre Betroffenheit, wo wir auch unsere Punkte klar und deutlich formulieren müssen, und wo formulieren wir politische Appelle, die man an der Stelle berücksichtigen kann oder eben auch nicht.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrbereich Leipzig (Beförderungsentgeltverordnung)

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrbereich Leipzig (Beförderungsentgeltverordnung) (VII-DS-01717)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport

Aus dem digitalem Meinungsaustausch am 16.12.2020

Stadtrat Matzke (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete und Stadträte! Auch ich muss mich anschließen, gerade an Frau Dr. Heymann. Wir legen hier ein bisschen die Axt an das Taxigewerbe, denn man hat in Leipzig so viele Möglichkeiten, mobil zu sein. Die Erhöhung finde ich jetzt nicht zum richtigen Zeitpunkt getroffen. Ich würde mir auch wünschen, sie zu verschieben.

Zu diesem Argument der Angleichung des Leipziger Raums und des Umlands: Wir haben auch hier eine Zone 110 bei Straßenbahn, die teurer ist als die Zonen außerhalb Leipzigs. Auch wenn es nur eine geringfügige Erhöhung ist, ist sie für mich schwer tragbar. Deswegen werde ich mich auch dazu enthalten müssen.

Auch für junge Menschen ist das dann ein Argument, in der Stadt Leipzig auf andere Dinge zurückzugreifen, um mobil zu sein. Auch wenn sie unqualifiziert sein mögen, wie die grün-weißen Autos, die Mobilität aber verschaffen sie trotzdem. Ich glaube, wir tun dem Taxigewerbe hier keinen Gefallen. – Vielen Dank.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Vielleicht ist in der Tat eine erneute Diskussion eine ganz sinnvolle Lösung. Das Problem ist, dass der Taximarkt – also ich meine jetzt nicht CleverShuttle und all das, sondern diejenigen, die Taxiunternehmen sind – zweigeteilt ist.

Wir haben in diesem Taximarkt die angestellten Taxifahrer, und wir haben die selbstständigen Taxifahrer, also die Ein-Personen-Unternehmer, die Taxifahrer sind. Die haben natürlich eine ganz unterschiedliche Wahrnehmung ihrer wirtschaftlichen Situation. Während das Unternehmen mit angestellten Taxifahrern Personalkosten hat, die – neben den anderen Sachkosten – auch steigen, hat der Taxifahrer als Selbstständiger die Sachkostensteigerung und kompensiert diese eigentlich durch geringere Gewinnerwartungen in seiner Solo-Selbstständigkeit.

Deswegen bekommen wir natürlich auch unterschiedliche Äußerungen. Wenn man mit den Unternehmen redet, dann sagen die: Wir brauchen, um die Kostenstruktur abdecken zu können, die Erhöhung. Der Ein-Personen-Unternehmer hat eine ganz andere Wahrnehmung der Dinge. Der sagt: Bevor ich gar keine Kunden mehr habe, fahre ich lieber zu dem jetzt vorhandenen Preis.

An dem Dilemma aber, dass wir diese unterschiedliche Wahrnehmung der Marktteilnehmer haben, kommen wir nicht vorbei. Je nachdem, wen wir fragen, gibt es unterschiedliche Antworten. Wenn wir die BWA des selbstständigen Taxifahrers anschauen würden, dann ist er wahrscheinlich, wenn er seinen Stundeneinsatz berechnen würde, unter dem Mindestlohn unterwegs. Wollen wir das? Das ist keine einfache Entscheidung.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Überplanmäßige Aufwendungen 2020 im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung – Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO

Überplanmäßige Aufwendungen 2020 im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung – Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO (VII-DS-01808) Einreicher: Dezernat Jugend, Schule und Demokratie

Aus dem digitalem Meinungsaustausch am 16.12.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Thema – wie ja schon angesprochen – in schöner Regelmäßigkeit auf unseren Tagesordnungen. Wir müssen hier gegensteuern, wobei das Gegensteuern sicherlich im Wesentlichen auch im Bereich der Prävention stattfinden muss. Wir dürfen die Fälle gar nicht erst entstehen lassen, die die entsprechenden Kosten verursachen. Ich glaube, das ist eine wichtige Grunderkenntnis.

Wir sind aber auch als Fraktion nicht der Auffassung, dass in der Vergangenheit die Führungs- und Steuerungsfunktion in dem großen Amt für Jugend, Familie und Bildung richtig wahrgenommen worden ist. Insofern haben wir auch im Zusammenhang der Dezernatsstruktur begrüßt, Herr Oberbürgermeister, dass Sie entschieden haben, das Dezernat zu teilen. Die Aufgaben sind eben nicht mehr in dem Maße, in dem sie wahrgenommen werden sollten, wahrgenommen worden.

Wir sind der Auffassung, dass mit Frau Felthaus als neue Dezernatsleitung die Thematik an der Spitze des Dezernates angekommen und auch aus unserer Sicht in guten Händen ist. Wir sind allerdings noch nicht der Überzeugung, dass dies auch für das Amt selbst und für den Bereich insgesamt gilt. Hier ist sicherlich noch eine gewisse Arbeit zu leisten. Das wird dort deutlich besser werden.

Ich möchte in dem Zusammenhang auch an die Vorschläge und die Ausführungen von unserer ehemaligen Fraktionskollegin Witte erinnern, die schon seit langer Zeit den Finger in die Wunde legt und hier entsprechende Änderungen anmahnt. Die Vorlage ist auch von dem Blick in die Zukunft besser geworden. Auch die Informationen, die wir in der Diskussion in den Ausschüssen erhalten haben, auch auf Nachforderung, waren sehr umfangreich gewesen. Man merkt schon eine gewisse Veränderung. Es muss aber noch deutlich besser werden, damit wir das Thema in Zukunft wirklich in den Griff bekommen.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage VI-A-06703

Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage VI-A-06703 (VII-DS-01795-NF02)
Einreicher: Oberbürgermeister

Aus dem digitalem Meinungsaustausch am 16.12.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eigentlich zwei Punkte, auf die ich eingehen möchte, nämlich auf die Ausführungen von Herrn Zenker und auf die Ausführungen von Herrn Rothkegel.

Herr Zenker, ich finde es ein bisschen schäbig, wie Sie sich hier als SPD-Fraktion als diejenigen darstellen, die jetzt den ÖPNV retten und die Kapitaleinlage hier erwirken. Dies tun Sie auch in der

Medienberichterstattung in der LVZ zeitgleich neben dem Bericht, in dem Sie ankündigen, an der Stadtratssitzung, in der über diesen Sachverhalt entschieden wird, nicht teilnehmen zu wollen.

Das ist alles ein bisschen schäbig. Denn wie man in den Unterlagen des Oberbürgermeisters sehr gut nachvollziehen kann, gab es in dem Gremium der LVV einen sogenannten Konzernwirtschaftsplan Plus, der eben diese 20 Millionen Kapitaleinlage benötigt, ansonsten hätte man die Stadtratsbeschlüsse zum Nahverkehrsplan innerhalb des Konzerns nicht umsetzen können. Das ist auch in der öffentlichen Vorlage dargestellt.

Wenn dann zufällig – ein paar Tage nachdem den Gremienmitgliedern, den Aufsichtsratsmitgliedern der LVV, diese alternativen Wirtschaftspläne per Post zugegangen sind oder online abrufbar waren – dieser Änderungsantrag der SPD-Fraktion eintrifft, der genau diese 20 Millionen umfasst, die im entsprechenden Wirtschaftsplan zusätzlich verlangt worden sind, dann ist das schwierig.

Wenn dann der Oberbürgermeister noch ausführt, es bedürfe eigentlich gar keiner Vorlage seinerseits zu diesem Thema, weil die Angelegenheit, um die es geht, durch den Änderungsantrag der SPD bereits abgedeckt sei – so die Worte des Oberbürgermeisters -, dann frage ich mich, ob Ihre Ausführungen, dass das rein zufällig und ohne Wissen dieses Sachverhaltes in der LVV passiert sei, glaubwürdig sind.

Es gab eine Initiative von verschiedenen Fraktionen – zu denen auch die SPD-Fraktion gehört -, die mit diesen 20 Millionen genau das erreichen wollte. Die SPD waren aber nicht die einzigen. Da gab es andere, die da genauso aktiv waren. Es ist eine Frage der politischen Fairness, Herr Zenker, dies auch öffentlich einzugestehen.

Inhaltlich zu den Ausführungen von Herrn Rothkegel: Sie haben vollkommen recht, kreditfinanzierte Kapitaleinlagen sind höchst problematisch; insbesondere dann, wenn wir in der Pandemiesituation sowieso in der Größenordnung Kredite aufnehmen, die wir den nachfolgenden Generationen überlassen.

Wir haben allerdings beim Thema ÖPNV aus meiner Sicht eine andere Situation. Wir wissen um die hohe Skepsis der Bevölkerung in der Pandemie, gerade gegenüber dem ÖPNV. Die Fahrgastzahlen gehen zurück. Es ist die Frage, ob ÖPNV in dieser Situation noch sicher ist.

Ich meine, dass man gerade in der Situation ein ganz klares Signal der Politik in Richtung ÖPNV und in Richtung Stärkung des ÖPNV aussenden muss. Deswegen ist diese Kapitaleinlage auch richtig. Sie dient dazu, Beschlüsse, die wir als Stadtrat bereits gefasst haben, umzusetzen, den ÖPNV attraktiver zu machen. Mit diesem Signal können wir auch gut auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen, auch in der Pandemie den ÖPNV als sicheres Transportmittel zu nutzen. Deswegen kann ich nur empfehlen, der entsprechenden Vorlage heute zuzustimmen.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich wollte noch einmal auf das Thema von Herrn Rothkegel eingehen, weil er die entsprechende Kapitaleinlage als unverantwortlich bezeichnet hat.

Wir haben heute auf der Tagesordnung unserer Diskussionsrunde zwei Kapitaleinlagen. Für die eine Kapitaleinlage haben wir bereits die Empfehlung abgegeben, nämlich für die 15 Millionen Euro an die LESG. Jetzt geht es um die 20 Millionen Euro Kapitaleinlage für die LVV.

Die Kapitaleinlage an die LESG ist nicht erforderlich. Wir verkaufen dort die Grundstücke; die Gesellschaft verkauft sie weiter, wahrscheinlich mit Gewinn. Sie könnte die Zwischenfinanzierung genauso auf dem Kapitalmarkt machen. Wir haben uns aber bewusst entschieden, unsere Tochtergesellschaft LESG mit einer Kapitaleinlage von 15 Millionen zu stärken.

Der Oberbürgermeister schlägt jetzt vor, unsere Tochtergesellschaft LVV mit einer Kapitaleinlage von 20 Millionen zu stärken. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die Kapitaleinlage in die LESG gut und die in die LVV böse sein soll. Das sind beides Kapitaleinlagen zur Stärkung unserer Tochtergesellschaften. Insofern ist die Argumentation, wie sie von der CDU vorgetragen wird, aus meiner Sicht aus finanzpolitischen Erwägungen wenig konsequent.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Übertragung von Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (B-Plan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ an die LESG mbH

Übertragung von Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (B-Plan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ an die LESG mbH (VI-DS-06412) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus dem digitalem Meinungsaustausch am 16.12.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Die Diskussion über diese Vorlage ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir effiziente Ratsarbeit nicht gestalten. Wenn ich die Diskussion Revue passieren lasse, die wir im Ältestenrat zu dem Thema geführt haben, ist diese Vorlage ein typisches Beispiel dafür, dass der Sachverhalt schlicht und ergreifend noch nicht entscheidungsreif ist. Das ist eben so.

Deswegen gehört sie dann auch nicht auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung, wenn es heute eine Stadtratssitzung gewesen wäre. Wenn Artenschutzfragen nicht geklärt sind, wenn man nicht weiß, ob ein Grundstück an eine Kiesgrube grenzt oder nicht – wenn das alles einfach im Vorfeld einer Stadtratsentscheidung nicht geklärt ist, dann gehört die Vorlage nicht hierher.

Inhaltlich meine ich schon, dass wir momentan in der Stadt Leipzig im Bereich des Geschosswohnungsbaus einiges tun. Ich denke jetzt nur an das Thema Hauptbahnhof Westseite, ich denke an das Thema Freiladebahnhof oder auch an den Bayrischen Bahnhof. Da sind Aktivitäten im Gange. Wo wir ein Problem haben, ist tatsächlich auch der Ausweis von entsprechenden Grundstücken für Einfamilienhäuser. Insofern wäre es aus meiner Sicht schon wünschenswert, dass wir einmal bei dem Thema Einfamilienhäuser bleiben. Das ist die inhaltliche Frage. Mein größeres Problem in dem Änderungsantrag ist die Tatsache, dass wir den Investortest vorliegen haben und ich mir nicht vorstellen kann, dass da eine entsprechende Beschlussfassung, wie es im Änderungsantrag begehrt ist, mit dem vorhandenen Private-Investor-Test vereinbar ist. Das heißt also, wir müssen uns dann, wenn wir zur Entscheidung kommen, entscheiden zwischen einer schnellen Übertragung, einer Entwicklung, dass es vorangeht auf dieser Fläche – dann gegebenenfalls mit Einfamilienhäusern -, oder wir sagen: Uns ist das Thema Mehrfamilienhäuser so wichtig, dass wir das Gesamtprojekt eben noch einmal zurückstellen. Das ist letztendlich die Konsequenz.

Angesichts dieser Konsequenz bin ich aber der Auffassung, dann lieber jetzt schnell die Voraussetzungen für die Einfamilienhäuser zu schaffen, als noch einmal abzuwarten, und ich würde vorschlagen, dem Änderungsantrag nicht zu folgen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Auslegung des Planfeststellungsverfahrens aussetzen

Auslegung des Planfeststellungsverfahrens aussetzen (VII-A-02031) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus dem digitalem Meinungsaustausch am 16.12.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann ja verstehen, dass in einer pandemischen Situation Bürgerbeteiligungen bei bestimmten Prozessen schwierig sind, weil – wie von Herrn Sander zu Recht ausgeführt – Versammlungen nicht durchgeführt werden können.

Die Frage, die sich für mich in dem Zusammenhang stellt, ist: Gilt das nur für den Flughafen? Oder gilt das nicht für alle Planfeststellungsverfahren hier in Leipzig oder die Leipzig betreffen? Oder gilt das nicht auch für alle anderen Verfahren, wo wir als Stadt Leipzig bei der Planfeststellung federführend sind? Das ist ja die Landesdirektion. Aber wenn ich jetzt zum Beispiel an das ganze Thema Bebauungspläne denke, dann sind das ja wir als Stadt Leipzig, die entsprechende Auslegungen machen, die entsprechende Fristen für Widersprüche, für Bürgerbeteiligung festlegen und so weiter und so fort. Die Überlegung fehlt mir bei dem Antragsteller. Da sage ich einmal ehrlich: Das wundert mich auch nicht so richtig, dass es dort fehlt, weil es vielleicht mehr um den Flughafen und weniger um die Bürgerbeteiligung ging.

Ich wundere mich aber im Verwaltungsstandpunkt, Herr Oberbürgermeister, dass Sie das nicht etwas differenzierter betrachten. Wenn Sie

der Auffassung sind, dass man in dem Planfeststellungsverfahren etwas tun muss – und das signalisieren Sie ja mit Ihrem Verwaltungsstandpunkt -, dann müssten Sie insbesondere bei den Planfeststellungsverfahren, bei den Verfahren, wo Sie als Stadt Leipzig federführend sind, eine entsprechende Haltung zur Bürgerbeteiligung einnehmen. Die vermisse ich im Verwaltungsstandpunkt. Insofern ist der für mich wenig konsequent.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Masterplan als Grundlage zum Bebauungsplan Nr. 416 „Freiladebahnhof Eutritzscher / Delitzscher Straße“. Umsetzung der Beschlüsse.

Masterplan als Grundlage zum Bebauungsplan Nr. 416 „Freiladebahnhof Eutritzscher / Delitzscher Straße“. Umsetzung der Beschlüsse. (VII-DS01283-NF-03)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 24.11.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer im Livestream! Werte Pressevertreter! Der Vorteil, wenn man als letzter spricht, ist immer, dass alles schon gesagt wurde. Ich möchte es also nicht wiederholen. Wie vorhin unser Kämmerer möchte ich eigentlich einmal mit etwas Positivem beginnen.

Der Freiladebahnhof: Für Herrn Prof. Abraham ist es der TV-Club. Für mich ist der Freiladebahnhof meine Kindheit, meine Jugend, ein Teil meines Erwachsenlebens. Ich bin nämlich in dem Gebiet groß geworden und habe von meinem Kinderzimmerfenster den Blick auf den Freiladebahnhof gehabt. Die Älteren hier unter uns kennen vielleicht auch noch die Situation, dass vom Leipziger Freiladebahnhof über Anschlussgleise zum Beispiel Kesselwagen in die Prellerstraße transportiert wurden, wo der Rangierer dann mit seinem Glöckchen entlanglief.

Im Winter 1978/1979 – auch daran erinnern sich einige noch – habe ich auf diesem Gelände bei der Deutschen Reichsbahn angefangen; allerdings nicht als Eisenbahner, sondern als Gummibahner, wie wir uns nannten, im Kfz-Bereich. Ich kenne das Gelände in dem damaligen Zustand. Ich kenne auch den Zustand, als die Haltestelle Chausseehaus ein Knotenpunkt für Arbeitskräfte war, die sich zu jedem Schichtbeginn und Schichtende dort stauten, und dass die Kneipe Freiladebahnhof die Wasserstelle aller Eisenbahner war.

Es war ein Schock, als die Bahn nach der Wende das Ganze so nach und nach herunterfuhr und dieses Gelände in der Bedeutungslosigkeit von Leipzig versank. Ich bin froh, dass dort jetzt ein Quartier entsteht, was sich hoffentlich als lebendiges Quartier zwischen den bestehenden Quartieren Eutritzsch, Gohlis und so weiter einfügen wird.

Die Anforderungen, die stehen, sind groß. Die Erwartungen sind groß. Ich hätte mir gewünscht, dass wir vielleicht noch die Straßenbahnlinie über die Roscherstraße – wenn schon nicht quer durch das Gelände – geschafft hätten. Ich bin aber auch erst seit letztem Jahr hier dabei, sonst hätte ich das als ÖPNV-Mensch bestimmt mit angesprochen.

Natürlich wäre es mir persönlich und politisch lieber, wenn die Stadt Leipzig das Quartier selbst erschließen und bebauen könnte, schon rein von der Frage der Mietkosten her. Wir sind aber nicht bei „Wünsch dir was“, das wurde schon mehrfach festgestellt. Deshalb haben wir hier heute die Vorlage zur Abstimmung vorliegen. Die Freibeuter werden der jetzigen Fassung zustimmen.

Es wurde viel verhandelt und gestritten in der letzten Zeit. Es wurden viele Forderungen gestellt – berechtigte Forderungen, muss ich sagen; gerade die Forderung, was die Erstandienung betrifft, was die Sicherung der ganzen Maßnahmen, die mit dem alten Vorhabenträger vereinbart waren, und natürlich auch was die Weiterentwicklung betrifft. Herr Dr. Peter sprach schon vom Mobilitätskonzept, was überarbeitungswürdig ist.

Es sind viele Sachen passiert. Es gab natürlich auch in der kurzen Zeit, die ich mich erst damit beschäftige, Kommunikationsprobleme mit der Verwaltung, die wir alle mitbekommen haben. Es kam dann eben zu dem bewussten Punkt, wo uns diese Vorlage vorgelegt wurde und wir gesagt haben: Okay, das entspricht gar nicht dem, was eigentlich vereinbart war. Aber auch hier muss ich wieder sagen: Es hat sich in den letzten Wochen viel bewegt. Uns liegt jetzt eine Vorlage vor, die für uns zustimmungsfähig ist, und ich möchte eigentlich, dass es endlich losgeht.

Ein Hinweis noch von mir: Ich kenne das Gelände, das habe ich vorhin schon gesagt. Es wird mit der Erschließung losgehen. Die Bauträger werden einige Überraschungen erleben. Ich kenne die Art, wie damals gearbeitet wurde, ich weiß, was dort an Kontamination von Böden vorliegt. Es werden wahrscheinlich noch ein paar Bomben gefunden werden, Munitionsfunde und so weiter.

Es wird schwierig, aber es geht los. Bevor das erste Fundament gegossen wird und bevor das erste Haus bezogen wird, vergehen noch Jahre. Wir als Stadtrat haben diesen Vorgang zumindest bis zum Ende dieser Legislaturperiode noch mehrfach vorliegen und können dort noch eingreifen, wenn es Entwicklungen gibt, die dem entgegenstehen. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen

Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen (VII-A-01845) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 12.11.2020

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Stadträte! Restaurants und Bars sind aktuell coronabedingt geschlossen. Für die Wirte, die sich an alle Hygienemaßnahmen und an alle anderen Dinge gehalten haben, ein Schlag ins Gesicht. Sobald wieder geöffnet wird, zählt jeder Gast, und der Gast kommt und sitzt dort zurzeit am liebsten draußen, auch wenn es kalt ist. Wo es angenehm ist, kann man das mit einem Heiz

strahler erreichen. Das reicht aber nicht aus. Lassen Sie uns jetzt die Zeit nutzen, um die Wirte zu unterstützten, damit sie ihren Gästen so viele Heizstrahler wie möglich ermöglichen können und diese überall auch aufstellen können. Gerade jetzt, da der Oberbürgermeister den Weihnachtsmarkt absagen musste, besteht auch die Chance, Glühwein auf gemütlichen Freisitzen zu realisieren – selbstverständlich unter Beachtung der Hygieneregeln.

Einerseits sagt aktuell Frau Merkel, dass auch für den Dezember keine Aussicht auf große Öffnungen besteht. Andererseits gibt es aktuell einen Beschluss, dass Fitnessstudios in Bayern wieder öffnen dürfen. Das heißt, wenn Restaurants im Dezember wieder öffnen dürfen oder auch nur ihre Freisitze, dann geht es doch darum, ob wir die Heizstrahler jetzt nicht mehr beschränken, sondern so viele Gäste wie möglich dort zulassen. Wenn ein Wirt keine Notwendigkeit in der Anschaffung weiterer Heizstrahler sieht, dann ist das seine Entscheidung. Wir setzen hier nur den Rahmen des Möglichen.

Meine Damen und Herren, sogar Dirk Messner, Chef des Bundesumweltamtes, hält Heizstrahler für einen vorübergehenden Zeitraum – wir schreiben hier Ende März nächsten Jahres vor – für vertretbar, wenn wir uns auf diese Weise auf Freisitzen vor Infektionen schützen können. Mit Blick auf den Verwaltungsstandpunkt macht es im Winter eben doch einen Unterschied, ob man 2 Meter von einem Heizstrahler entfernt sitzt oder eben 5 Meter.

Wenn wir die Freisitze so anschauen, dann sind sie eben doch lang und schmal. Da wäre eben ein Heizstrahler viel zu wenig. Logisch, dass Aufstellungswünsche der Restaurantbetreiber bisher nicht versagt wurden. Ein schlauer Wirt beantragt nur das rechtlich Zulässige, um weiteren Schriftverkehr zu vermeiden.

Hand aufs Herz: An welcher Stelle im Antrag nehmen Sie als Verwaltung Feedback der antragstellenden Wirte entgegen? – Der Verwaltungsstandpunkt schreibt – ich muss einmal kurz schauen -:

Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die genehmigungsfähige Anzahl … zur „winterfesten Bewirtung“ auf Freisitzen ausreichend ist.

Das halte ich für falsch.

Die Beschränkung der Anzahl der Heizstrahler beruht maßgeblich auf umweltrechtlichen Aspekten. Es wird insbesondere einem ungesteuerten CO2-Ausstoß vorgebeugt und dem Klimanotstand auch auf diese Weise Rechnung getragen. Die Gastronomen orientieren sich an diesen Richtwerten. Ein Versagen eines Aufstellungswunsches musste bisher nicht beschieden werden.

Das mag ja sein, aber denken wir an Dezember oder an Januar und Februar, wo vielleicht die Restaurants – diejenigen, die noch überlebt haben – ihre Freisitze aufmachen wollen. Dort haben wir dann Beschränkungen von 20 Quadratmetern, und gerade das wollen wir eben nicht.

Ich bitte um Zustimmung für den Antrag. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)