Auslegung des Planfeststellungsverfahrens aussetzen

Auslegung des Planfeststellungsverfahrens aussetzen (VII-A-02031) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus dem digitalem Meinungsaustausch am 16.12.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann ja verstehen, dass in einer pandemischen Situation Bürgerbeteiligungen bei bestimmten Prozessen schwierig sind, weil – wie von Herrn Sander zu Recht ausgeführt – Versammlungen nicht durchgeführt werden können.

Die Frage, die sich für mich in dem Zusammenhang stellt, ist: Gilt das nur für den Flughafen? Oder gilt das nicht für alle Planfeststellungsverfahren hier in Leipzig oder die Leipzig betreffen? Oder gilt das nicht auch für alle anderen Verfahren, wo wir als Stadt Leipzig bei der Planfeststellung federführend sind? Das ist ja die Landesdirektion. Aber wenn ich jetzt zum Beispiel an das ganze Thema Bebauungspläne denke, dann sind das ja wir als Stadt Leipzig, die entsprechende Auslegungen machen, die entsprechende Fristen für Widersprüche, für Bürgerbeteiligung festlegen und so weiter und so fort. Die Überlegung fehlt mir bei dem Antragsteller. Da sage ich einmal ehrlich: Das wundert mich auch nicht so richtig, dass es dort fehlt, weil es vielleicht mehr um den Flughafen und weniger um die Bürgerbeteiligung ging.

Ich wundere mich aber im Verwaltungsstandpunkt, Herr Oberbürgermeister, dass Sie das nicht etwas differenzierter betrachten. Wenn Sie

der Auffassung sind, dass man in dem Planfeststellungsverfahren etwas tun muss – und das signalisieren Sie ja mit Ihrem Verwaltungsstandpunkt -, dann müssten Sie insbesondere bei den Planfeststellungsverfahren, bei den Verfahren, wo Sie als Stadt Leipzig federführend sind, eine entsprechende Haltung zur Bürgerbeteiligung einnehmen. Die vermisse ich im Verwaltungsstandpunkt. Insofern ist der für mich wenig konsequent.”

(Es gilt das gesprochene Wort)