Leipziger Kolonialgeschichte in die Erinnerungskultur

Leipziger Kolonialgeschichte in die Erinnerungskultur aufnehmen (VII-A01512-NF-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 12.11.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Zuschauer am Livestream! Ich bin etwas unvorbereitet; denn ich wollte eigentlich gar nichts sagen, aber ich muss.

Herr Albrecht, wir haben gestern zwei Beschlüsse zum Thema Erinnerungskultur gefasst. Das ist Geschichte. Mit Geschichte beschäftigen wir uns also schon. Wir haben eine Arbeitsgruppe Straßennamen, in der wir über Straßennamen diskutieren. Das ist auch Geschichte.

Natürlich hat Leipzig keine Kolonien gehabt, das ist vollkommen klar; Leipzig war ja kein Staat. Übrigens muss ich dazu sagen: Die Völkerschlacht zu Leipzig als Gedenken – wir als Sachsen haben die Völkerschlacht verloren. Wir waren auf der falschen Seite. Auch daran muss man immer mal denken.

Ich möchte eines sagen: Leipzig war immer eine Handelsstadt, und Handel hat ganz viel mit Kolonialismus zu tun. Mir geht es nicht darum, Denkmäler zu stürzen. Mir geht es nicht einmal darum, Straßennamen zu ändern. Das sage ich ganz ehrlich. Übrigens muss ich dazu sagen: Frau Nagel, die Völkerschauen fanden nicht im Zoo statt, sondern im Auftrag des Zoos auf der Rosenthal-Wiese statt. Ich habe sogar ein Bild davon.

Ich bin fest davon überzeugt: Man muss sich mit diesem Teil der Geschichte beschäftigen. Das ist wichtig, das ist auch gut.

Ein Beispiel: Franz Dominic Grassi, Nachkomme einer italienischen Kaufmannsfamilie, der sein Geld mit südländischen, exotischen Dingen verdiente, einer der großen Förderer unserer Stadt, dem wir als Stadt auch viel zu verdanken haben, aber es war wahrscheinlich Geld, das durchaus mit Kolonialgeschichte zu tun hat. Es geht nicht darum, das zu verurteilen – natürlich muss man es immer im Kontext der Zeit sehen -, aber man sollte es wissen. Das ist Geschichtsaufarbeitung. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren

Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) (VI-DS04669-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

dazu Änderungsantrag (VI-DS-04669NF-02-ÄA-03) Einreicher: Stadtrat Köhler

dazu Änderungsantrag (VI-DS-04669NF-02-ÄA-04) Einreicher: Stadtrat Morlok; Stadtrat Reinhold; Stadtrat Matzke

Aus der Ratsversammlung am 11.11.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer am Livestream! Erst einmal zur Korrektur: Es gibt keinen Freibeuter-Antrag. Es gibt einen Änderungsantrag von mir in Person und einen Änderungsantrag der restlichen Fraktion.

Es wurde meiner Meinung nach höchste Zeit, nach neun Jahren die Parkgebühren anzupassen. Kostete eine 4-Fahrtenkarte für die Zone 110 im Jahr 2011 8 Euro, so kostet sie heute 10,80 Euro. Das macht ungefähr 30 Prozent. Das Moratorium für die Ticketpreise der LVB ist abgelaufen. Ab August 2021 müssen wir also wieder mit einer Erhöhung der Ticketpreise rechnen.

Fahren momentan zwei Erwachsene mit dem ÖPNV in die Innenstadt, verbleiben dort zwei Stunden und fahren zurück, kostet es 10,80 Euro. Ein Parkticket für diese Zeit kostet momentan 4 Euro, nach der Erhöhung 6 Euro. Das bedeutet: Es ist immer noch – selbst, wenn man die fiktiven Kosten für die Kfz-Nutzung dazurechnet, was ja keiner macht – billiger, als mit dem ÖPNV in die Stadt zu fahren. Wozu also das Lamento der Gegner dieser Anpassung?

Mein Antrag, der mit dem der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in deren ersten Punkt – nämlich die Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren zweckgebunden für die Entwicklung des ÖPNV einzusetzen – fast deckungsgleich ist, mag symbolisch erscheinen. Die Mehreinnahmen sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wir geben jetzt schon weitaus höhere Summen für den ÖPNV aus und stellen bedeutend mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, um den ÖPNV zukunftssicher und attraktiv zu machen. Allerdings: Wie will die Stadt erklären, dass sie die Gebühren erhöht, um MIV-Nutzer

zum Umstieg auf den ÖPNV zu bringen, wenn sie das Geld nicht für diesen verwendet?

Im Absatz „Bezug zur Maßnahme B 6 der Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ ist beschrieben, dass durch die Erhöhung der Parkgebühren ein Umstieg auf den ÖPNV forciert werden solle. Ein solcher ist in erster Linie durch eine Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV zu erreichen. Eine Verwendung der Mehreinnahmen für diesen Zweck ist somit angebracht und erhöht auch die Akzeptanz für die Erhöhung.

Zum Antrag der Bündnisgrünen: Ich weiß nicht, was mit adäquater – wie es so schön ausgedrückt ist – Höhe der Parkgebühren, die verwendet werden sollen, gemeint ist. Damit weiß ich nichts anzufangen. Deshalb habe ich gleich noch einmal einen Antrag gestellt, dass die kompletten Mittel aus der Erhöhung hineingehen. Ich gehe davon aus, dass ich Anträge, die eine Verschiebung fordern, nicht mittrage. Wenn nicht jetzt, wann wollen wir das dann machen? Es wird sich immer ein Grund finden, es noch einmal zu verschieben. – Danke.”

 

Stadtrat Matzke (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wenn er noch im Livestream ist! Sehr geehrte Bürgermeister! Liebe Stadträte! Liebe Bürger! Es gibt ja nun sehr viele Änderungsanträge zu diesem Antrag. Wir Freidemokraten im Stadtrat sprechen uns für die Bewirtschaftung des Parkraums aus. Das ist nicht das Problem. Allerdings muss es an die Verbesserung geknüpft sein, und ich sehe hier keine Verbesserung.
Ich kann ja auch in Teilen der Stadträtin Riekewald zustimmen. Erfahrungen anderer Städte, insbesondere Wien, zeigen, dass die Akzeptanz bei den Bürgern deutlich erhöht wird, wenn die Angebotsverbesserung und Parkraumbewirtschaftung Hand in Hand gehen. Das Gutachten dazu gibt es ja.
Wer aber auf sein Auto verzichten soll, muss auch auf sein Auto verzichten können. Die Leipziger Innenstadt und weite Teile des Leipziger Stadtgebietes müssen mit dem ÖPNV auch aus den Randlagen – wie es hier schon gesagt wurde – eben gut zu erreichen sein. Das sehe ich im Moment nicht. Solange jedoch Investitionen in angebotsverbessernde Maßnahmen ausbleiben, können wir dazu nur sagen, dass die Parkgebühren eingefroren sein sollten und so bleiben müssen, wie sie sind. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Parkerleichterungen für ambulante Pflegekräfte

Parkerleichterungen für ambulante Pflegekräfte (VII-A-01502)
Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 11.11.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Werte Kollegen und Kolleginnen! Der Antrag der SPD ist erst einmal vollkommen logisch. Wir brauchen Pflegekräfte. Kostenfreie Parkmöglichkeiten sind hier ja zwar benannt, aber man geht auch davon aus, eventuell eine jährliche Pauschale einzuführen.

Ich möchte etwas zum CDU-Antrag sagen. Was mir an dem CDU-Antrag nicht so richtig gefällt, ist, dass hier direkt das Parken im eingeschränkten Parkverbot und in verkehrsberuhigten Zonen benannt ist, was sich also hinter den §§ 286, 325 StVO verbirgt.

Hier gilt natürlich eines: Wenn wir jetzt sagen, dass wir das aufweichen und dass Handwerker eben eine oder zwei Stunden – oder wie lange auch immer sie für ihre Sachen brauchen – im eingeschränkten Halteverbot stehen dürfen, dann ist das für mich eine Sache, die wir eigentlich gerade mit unserem Versuch des Abschleppens verkehrsbehindernder Fahrzeuge – wozu das eingeschränkte Halteverbot ja auch gehört – eben abschaffen wollten. Das wäre nur meine Anmerkung dazu. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig

Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig (VII-A-01431) Einreicher: Stadtrat Sven Morlok; Stadträtin Franziska Rudolph; Stadtrat KlausPeter Reinhold

Aus der Ratsversammlung am 11.11.2020

Stadtrat Matzke (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister im Livestream! Sehr geehrte Beigeordnete und Stadträte! Liebe Leipzigerinnen und Leipziger! Wie ich recherchiert habe, war noch vor der Sommerpause aus Linken, Grünen und SPD die Einführung der sozialen Erhaltungssatzung in Teilen zugestimmt worden. Wenn ich mir die Tagesordnung der Ratsversammlung anschaue, werden dann wohl noch im November weitere Anträge folgen.

Wir Freidemokraten im Leipziger Stadtrat lehnen Milieuschutzsatzungen ab, denn Milieuschutzsatzungen stellen einen starken Eingriff in das Eigentum der Leipzigerinnen und Leipziger dar. Die Stadt Leipzig schreibt Eigentümern vor, was in ihren Wohnungen in Gebieten mit Milieuschutzsatzung Standard sein darf und was nicht.

Die Regelungen der Verwaltung sind nun die Genehmigungskriterien, und darum geht es jetzt. Dass wir uns in den Ausschüssen mit den Genehmigungskriterien in Gebieten mit Milieuschutzsatzung befasst haben, ist auch der Hartnäckigkeit vieler Freibeuter zu verdanken. Wie bereits genannt wurde, wurden die Genehmigungskriterien vom Oberbürgermeister dem Stadtrat lediglich zur Kenntnis gegeben. Was aber in unserer Stadt verboten ist, darüber soll dann der Stadtrat entscheiden und nicht der Oberbürgermeister allein.

Auch die Zugeständnisse der Verwaltung an die antragstellenden Fraktionen sind ein Erfolg. In Teilen werden die Forderungen der Freibeuter – wie die Maßnahmen zur Internetversorgung und Energieeinsparung -, aber auch der anderen FDP-Stadträte berücksichtigt. Weiter offen bleiben die nicht sicht- und unmittelbaren nutzbar vorbereiteten baulichen Veränderungen im Antrag der FDP-Stadträte, die heute gerade zur Abstimmung stehen.

Was spricht denn dagegen, im Rahmen einer umfangreichen Sanierung im Mauerwerk technische Voraussetzungen für eine Videosprechanlage zu schaffen? Sie müssen ja nicht unmittelbar genutzt werden, solange sie nicht erlaubt sind. Sollten sich diese Standards aber wieder ändern, wären die Voraussetzungen geschaffen. Man reißt ja nicht innerhalb kürzester Zeit nach einer Sanierung die Wände wieder auf.

Gleiches gilt für die Gäste-WCs in Wohnungen bereits ab drei Zimmern. Warum soll man die nicht schaffen können? In Wohnungen mit drei Zimmern kann durchaus auch einmal eine vierköpfige Familie wohnen, die sich eben dieses eine Bad teilen muss. Warum soll es dort kein Gäste-WC geben? Das ist aus unserer Sicht eben kein Luxus. Diese Punkte stellen wir hier zur Abstimmung, und ich bitte um Unterstützung. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Bericht des Oberbürgermeisters – “Querdenken”-Demonstrationen in Leipzig und das sächsische Staatsversagen

“Querdenken”-Demonstrationen in Leipzig und das sächsische Staatsversagen (VII-DF-02067) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 11.11.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister am Livestream! Herr Bonew! Werte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer am Livestream! Verehrte Medienvertreter!

Zu Beginn möchte ich – nein, eigentlich muss ich – sagen: Die Fraktion Freibeuter, sowohl FDP als auch die Piratenpartei, betrachten das Versammlungsrecht als ein essentielles Recht in der Demokratie. Auch wenn es uns mitunter wünschenswert erscheint, so ist es doch richtig, dass die Hürden für ein Demonstrationsverbot sehr hoch angelegt sind. Auch wenn es uns nicht gefällt: Eine Demokratie muss damit leben und sich gegen Exzesse aller Seiten wehren können.

Kommen wir zum Samstag, dem 07.11.2020. Die Verlegung der geplanten Demonstration der „Querdenken“-Bewegung auf das Gelände der neuen Messe schränkte die Demonstrationsfreiheit unserer Meinung nach in keinster Weise unzumutbar ein, war aber dazu geeignet, im Sinne der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit der Leipziger Bürger*innen zu verhindern. Welche Gründe das Oberverwaltungsgericht in Bautzen zu dem Beschluss führten, diese doch auf dem Augustusplatz zu genehmigen, soll nicht mein Thema sein. Es ergeben sich aber natürlich Fragen zum Demonstrationsort und insbesondere zum letzten Satz der gestrigen Pressemitteilung des OVG, der lautet:

Damit

– also mit einer unkontrollierten Situation in der Innenstadt; das ist jetzt meine Einfügung aus dem vorherigen Satz –

sei jedoch bei der von der Stadt Leipzig verfügten Verlegung der Versammlung zur Neuen Messe zu rechnen gewesen, da der Antragsteller bereits angekündigt habe, seine Versammlung dort nicht durchzuführen.

Das bedeutet: Für mich ist das eine Ankündigung, es ist eine Androhung. Wir gehen sowieso nicht dorthin, wir sind in der Innenstadt, ob ihr uns lasst oder nicht. Das ist ein Fall für Juristen, die sollen sich darum kümmern. Davon haben wir ja genug.

Adressieren wir einmal die Verantwortlichkeit für die Eskalation. René Hobusch hat für die FDP – ich spreche ja hier immer für zwei Parteien – so formuliert:

Polizei, die nicht in der Lage ist, Auflagen durchzusetzen. Die Angriffe auf Journalisten nicht unterbinden kann. Die einen verbotenen Marsch gewähren lassen muss, weil sie personell das Recht nicht durchsetzen kann. Das ist klassisches Führungsversagen bei der Polizei und im Innenministerium. Und zwar wiederholt. Dass dann Wasserwerfer abends in Connewitz zum Einsatz kamen, nicht aber am Nachmittag zur Verhinderung der Rechtsbrüche, ist die Krönung des Versagens im Amt.

Ich habe es für die Piratenpartei Sachsen ähnlich gesehen. Es ist erschreckend, dass die schlecht vorbereitete Einsatzleitung erst nach Stunden die Versammlung aufgrund der massenhaften Verstöße gegen die Auflage für beendet erklärte. Was darauf folgt und noch läuft – als ich das geschrieben habe, lief es noch -, ist nur mit katastrophal zu bezeichnen. Gegendemonstranten werden von der Polizei eingekesselt; die Polizeiabsperrung wird geschwächt und von den Demonstranten überrannt; Hooligans, Nazis und andere Corona-Leugner ziehen über den Innenstadtring. Journalisten und Demonstranten werden angegriffen; auch die Polizei selbst wurde attackiert.

In einer Stadt, in der bei linken Demos massive Polizeieinsätze mit schwerem Gerät die Regel sind, kann den Bürger*innen, die sich in der Pandemie vorbildlich verhielten, nur schwer erklärt werden, warum der Corona-LeugnerWanderzirkus, gepaart mit Rechtsradikalen, nicht ebenso im Zaum gehalten werden kann.

Natürlich darf man hier Verantwortung nicht an die Polizei adressieren. -“

Bürgermeister Bonew: “Die Zeit, bitte.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Okay, machen wir es kurz: Die Verantwortung liegt nicht bei der Polizei, sondern die liegt bei der Polizeiführung. Die liegt bei der Führung, die diesen Einsatz zu verantworten hat.

Wenn ich hier lese, dass die Aufgabe der Polizei so beschrieben wird, dass an erster Stelle die Absicherung der Versammlung steht, an zweiter Stelle die Verhinderung von Gewalt und an dritter Stelle der Infektionsschutz, dann frage ich mich: Warum trennt man hier die Auflagen für die Versammlung vom Infektionsschutz? Das ist ein- und dasselbe. Zur Absicherung der Versammlung gehört für mich auch die Durchsetzung der Auflagen.

Die Fragen zu der Gefahrenprognose der Polizeidirektion vom 05.11. wurden schon gestellt, die muss ich hier nicht wiederholen. Ich möchte aber darauf hinweisen – -“

Bürgermeister Bonew: “Bitte kommen Sie zum Schluss. Die Redezeit ist jetzt um zwei Minuten überschritten. – Nein, letzter Satz, bitte.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Okay. Die Verantwortlichen haben – das tut nicht nur mir als Leipziger weh – für verstörende Bilder gesorgt. Sie haben dazu gesorgt, dass am 7. November Menschen über den Leipziger Ring zogen und das Erbe der Montagsdemonstranten konterkarierten. – Punkt, ich mache nachher weiter.”

 

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Ich bin natürlich ein bisschen erschüttert: Einmal über die Auslegung der Corona-Inzidenz durch den Kollegen Schultz und zum anderen auch über das Statement von Herrn Kriegel zu den 1989ern. Ich meine, ich war auch dabei. Ich habe das schon einmal betont. Dort standen fried- und freiheitsliebende Menschen, die sich selbst organisiert und verantwortungsvoll verhalten haben, gegen eine Polizeipräsenz und eine Präsenz unter anderem der Kampfgruppen der Arbeiterklasse, die beim ersten Anzeichen von Gewalt losgeschlagen hätte. Ich bitte darum, weder die Ziele der 89er noch die Art der Demonstration hier zu vermischen.

Was mich aber noch interessiert, ist: Wie kommt eigentlich dieses erste Statement unseres Polizeipräsidenten, in dem von einem weitgehend friedlichen Verlauf und von circa 30 Straftaten am Rande der Demonstration – vorwiegend Sachbeschädigungen – zu hören war, zustande?

Wie kommen die Äußerungen, ob nun vom Ministerpräsidenten oder vom Innenminister, zustande, die von einem weitgehend erfolgreichen

Polizeieinsatz sprechen und von einem weitgehend friedlichen Verlauf? – Davon war nämlich nichts zu sehen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Einführung elektronischer Zahlungsmöglichkeiten an Parkuhren

Einführung elektronischer Zahlungsmöglichkeiten an Parkuhren (VII-A01044-NF-02) Einreicher: CDU-Fraktion

dazu Änderungsantrag (VII-A-01044NF-02-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Tatsache, dass ich noch keine Parkuhr, keinen Parkautomaten gefunden habe, bei dem man mit Kreditkarte zahlen kann, scheint mir, dass das Verwaltungshandeln vielleicht noch nicht so richtig, zumindest noch nicht flächendeckend fortgeschritten ist. Wenn es solche Möglichkeiten in Leipzig gibt, sagen Sie mir bitte Bescheid; vielleicht sind es die Gegenden, wo ich nicht hinkomme.

Wir unterstützen den Antrag der CDU-Fraktion, haben aber relativ kurzfristig einen Änderungsantrag eingereicht. Dies einfach deswegen, weil im Rahmen der Diskussion um die Parkgebühren in der Stadt Leipzig deutlich geworden ist, dass die Umrüstung eines einzelnen Parkscheinautomaten auf einen höheren Parkpreis 500 Euro kostet. Das kostet nicht 500 Euro für alle, sondern 500 Euro pro Parkautomat. Angesichts dieser Kosten – auch vor dem Hintergrund, dass man im Waldstraßenviertel einmal mehr die Parkgebühren aussetzen muss – halten wir es für zielführend, sich bei Neuanschaffungen – nicht im Bestand – Parkautomaten mit Fernwartung und Fernsteuerung zuzulegen, wo man im Prinzip das Gebührenmanagement zentral über eine Software machen kann und nicht eine Firma vorbei schicken muss, die jeden einzelnen Automaten händisch umstellen muss. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Beitritt der Stadt Leipzig zum Bündnis „Städte Sicherer Häfen“

Beitritt der Stadt Leipzig zum Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ (VII-DS-01138) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste und Pressevertreter! Der Vorteil, wenn man als Letzter spricht, ist immer: Man muss nicht alles wiederholen, man könnte es zwar, aber ich lasse es lieber.

Der Beitritt der Stadt Leipzig zum Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ ist für mich ein gutes Zeichen und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, auch wenn es hier im Saal einige gibt, die das anders sehen. Geflüchtete Menschen aufzunehmen, ihnen Schutz, Sicherheit und eine Perspektive zu bieten, entspricht dem humanistischen Menschenbild, dem sich wohl die meisten von uns verpflichtet fühlen.

Ich möchte auf zwei Punkte hinweisen, die mir im Laufe der Diskussion aufgefallen sind.

Zum Ersten: In der Vorlage steht „Verantwortung in einer globalen Welt“. Es gibt unter uns einige Gesellschaftswissenschaftler, die das vielleicht kennen, dass die Metropolen und Metropolregionen langsam, aber sicher einen immer größeren Einfluss auch gegenüber den Nationalstaaten erreichen werden. Ich sage mal so: Als eine der Großstädte Deutschlands steht es uns gut an, auch mal etwas Einfluss geltend zu machen, auch wenn es nicht immer erfolgreich ist.

Der zweite Punkt: Es kann nicht die europäische Lösung sein, sich freizukaufen, indem man anderen Regierungen Geld dafür gibt, uns dafür die geflüchteten Menschen vom Halse zu halten. Das ist nicht humanistisch.

Ich unterstütze also die Vorlage vollständig, die Freibeuter unterstützen die Vorlage vollständig. Ich persönlich unterstütze auch den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Neufassung, aber ich würde vorschlagen oder anregen, diese Sache mit dem Aufruf zu Spenden eventuell umzuformulieren in: Die Stadt Leipzig informiert die Leipziger Bürgerinnen und Bürger und über die ideelle Partnerschaft und die Möglichkeit, zu spenden. Denn ich weiß nicht, ob ein Aufruf zum Spenden durch die Stadtverwaltung rechtlich leistbar ist. – Danke.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Köhler hat schon ausgeführt, dass wir als Fraktion der Vorlage zustimmen werden, auch wenn es überwiegend ein politisches Bekenntnis ist. Das ist uns bewusst. Aber politische Bekenntnisse sind manchmal auch ganz sinnvoll und notwendig.

Anders verhält es sich für mich mit dem Änderungsantrag der LINKEN. Weil es eben ein Bekenntnis der Stadt ist, wenn wir hier etwas beschließen, müssen wir uns sehr gut überlegen, wozu wir uns bekennen und wozu wir aufrufen. Ein Aufruf durch die Stadt Leipzig hat auch so etwas wie ein Gütesiegel.

Haben wir denn, Herr Oberbürgermeister, Herr Finanzbürgermeister, den Verein hinreichend geprüft, dass wir gegenüber der Öffentlichkeit die Garantie übernehmen können, dafür persönlich einstehen können, dass die Verwendung der Mittel bzw. der Spendengelder in diesem Verein ordnungsgemäß und transparent nach allen Kriterien erfolgt? Haben wir das denn geprüft? Wissen wir das denn? – Ich unterstelle dem Verein nichts, aber wenn wir einen solchen Beschluss hier fassen, haben wir eben diese Garantenstellung für denjenigen, der einfach mal sagt: Okay, Leipzig ruft auf, das ist eine gute Sache.

Unabhängig davon, wie man persönlich, inhaltlich zu dieser einzelnen Frage steht, gibt es aus meiner Sicht eben einen Unterschied, ob man als Privatperson zu einer Spende für einen Verein aufruft oder ob man dies als Stadt Leipzig als Kommune tut. Weil wir eben dies nicht geprüft haben – es sei denn, Sie tragen jetzt den Prüfbericht vor -, bitte ich Sie ganz herzlich, diesen Änderungsantrag der LINKEN abzulehnen. Mir geht es gar nicht darum, ob ich persönlich, inhaltlich dafür oder dagegen bin, sondern es geht darum, dass wir als Kommune diese Gewährleistungsfunktion nicht übernehmen können. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Naturkundemuseum Leipzig – Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung (Maßnahme des Arbeitsprogramms 2023)

Naturkundemuseum Leipzig – Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung (Maßnahme des Arbeitsprogramms 2023) (VII-DS-00729- NF-01) Einreicher: Dezernat Kultur

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Museum wie das Naturkundemuseum gehört in die Mitte der Stadt, und ein Museum wie das Naturkundemuseum braucht auch eine gute Verkehrsanbindung, insbesondere eine gute Anbindung an den ÖPNV. Vielleicht war es ein bisschen ein Wink des Schicksals, dass sich der Standort Spinnerei im wahrsten Sinne des Wortes als nicht tragfähig erwiesen hat und wir als Stadtrat ein zweites Mal die Möglichkeit haben, über den Standort zu entscheiden. Wir haben uns bereits in der letzten Legislatur für einen Standort am Leuschner-Platz ausgesprochen.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass zu den Kosten dieses Museums nicht nur die 38 Millionen Euro gehören, die der Museumsbau im ehemaligen Bowlingtreff unter dem Leuschner-Platz verschlingen wird, sondern es kommen auch 16 Millionen Euro für Räumlichkeiten, Depots und Werkstätten hinzu. Zusammen 54 Millionen Euro. Bei den jetzigen Baupreisen: Wir werden sicherlich, wenn man die Baupreisentwicklung mit berücksichtigt, unter dem Strich nicht unter 60 Millionen Euro abschließen können.

Dennoch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es das Geld wert. Es ist eine Grundsatzentscheidung, eine Standortentscheidung, die man auch nicht alle paar Jahre trifft, sondern es ist so ein bisschen wie eine Ewigkeitsentscheidung.

Wir haben vor einer Woche zum Thema Leuschner-Platz entschieden, dort keine Verwaltung unterzubringen, weil wir einen lebendigen Leuschner-Platz haben wollen. Wir wollen Publikumsverkehr am Abend haben, wir wollen Publikumsverkehr am Wochenende haben, und ein Museum wie das Naturkundemuseum am LeuschnerPlatz sorgt nicht nur dafür, dass dieses Leben auf dem Platz stattfinden wird, sondern auch unterhalb des Platzes. Deswegen stimmen wir insgesamt der Vorlage zu. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Mobilitätsstrategie 2030 – Start der Netzerweiterungen Straßenbahn (VII-DS00547-NF-01-DS-01)

Mobilitätsstrategie 2030 – Start der Netzerweiterungen Straßenbahn (VII-DS00547-NF-01-DS-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

dazu Änderungsantrag (VII-DS-00547NF-01-DS-01-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Bonew! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich liegen die ersten Maßnahmen vor. Wir hätten uns gewünscht, dass diese Vorlage bereits vor der Sommerpause im Zusammenhang mit dem Rahmenplan hätte beschlossen werden können, weil die Zeit drängt. Wir brauchen dringend eine Verbesserung des ÖPNV in der Stadt Leipzig, und deswegen ist es notwendig, verschiedene Maßnahmen sofort anzuschieben.

Sie, Herr Dienberg, haben über die Diskussion in den Ausschüssen berichtet. Es war das Spannungsfeld, zum einen verschiedene Maßnahmen dringend auf den Weg zu bringen, aber zum anderen eben auch durch eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung einen möglichst breiten Konsens in der Stadtgesellschaft über die prioritäre Einordnung von weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mobilitätsstrategie herbeizuführen.

Dieser Spagat wird durch die jetzt vorliegende Vorlage geleistet. Wir können wichtige Projekte voranbringen, und wir können nicht nur beschließen, dass wir sie voranbringen, sondern, sehr geehrter Herr Bonew, es ist uns auch gelungen in Abstimmung mit dem Finanzdezernat und den Planungsmitteln, mit den 15 Millionen Euro, die wir dieses Jahr bereitstellen, auch die Mittel für die Planungen, die wir gerade eben beschließen wollen, zu sichern. Denn was nützt uns der Beschluss, die Planungen zu starten, wenn die Finanzierung der Planungen nicht darstellbar ist? Wenn wir die Informationsvorlage – so, wie sie vorliegt – zur Kenntnis nehmen, dann haben wir die Planungsmittel für diese drei Vorhaben in den nächsten Jahren. Auch das ist ein wichtiges Signal an die Bevölkerung, dass wir nicht nur etwas beschließen, sondern dass wir auch die finanziellen Mittel haben, um die Beschlüsse umzusetzen.

In einem Punkt kann ich Ihnen, Herr Dienberg, nicht folgen, nämlich beim Zeitplan. Wir haben die Öffentlichkeitsbeteiligung im nächsten Jahr, und unser Änderungsantrag begehrt, dass Sie uns das Ergebnis, also die Prioritätensetzung, nach abgeschlossener Öffentlichkeitsbeteiligung Ende 2022 vorlegen. Das heißt also, es bleibt ein gesamtes Jahr, zwölf Monate Zeit nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung, genau diese Ergebnisse aufzunehmen, zu priorisieren und die Vorlage dem Stadtrat vorzulegen. Dass das nicht ausreichend ist, kann ich nicht nachvollziehen. Zwölf Monate, ein ganzes Jahr nach der Öffentlichkeitsbeteiligung muss ausreichend sein, um die Ergebnisse des Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesses tatsächlich auch in eine Vorlage zu gießen. Ich denke, das sollten wir auch als Stadtrat der Verwaltung ein bisschen als Ziel vorgeben und sie mit einem entsprechenden Zeitpunkt auch motivieren, zügig an diese Dinge heranzugehen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung des Änderungsantrages meiner Fraktion. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Fortschreibung Wassertouristisches Nutzungskonzept – Aufstellungsbeschluss i. V. m. Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO

Fortschreibung Wassertouristisches Nutzungskonzept – Aufstellungsbeschluss i. V. m. Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO (VII-DS-00234) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer! Alles, was ich vorhin schon sagte. Zunächst einmal danke dafür, dass mir der Kollege Neuhaus einige Sachen weggenommen hat, und zwar: Wir beschließen heute nicht ein Konzept, wir beschließen, dass wir eines erarbeiten wollen. Das ist für mich zunächst einmal das Wichtigste. In dieser Vorlage, die uns jetzt vorliegt, ist für mich der zentrale Satz:

Als zentrales Ziel wird u. a.

– das „u. a.“ würde ich jetzt einmal wegstreichen –

formuliert, den Konflikt zwischen Erholung und Naturschutz im Auwald durch eine gezielte Erholungslenkung zu minimieren.

Wobei für mich der Naturschutz im Auwald absolute Priorität hat vor wirtschaftlichen Erfordernissen. Wie gesagt, wir beschließen nicht das Konzept, sondern die Einleitung eines Verfahrens zur Erstellung desselben. Somit wären eigentlich alle Änderungsanträge überflüssig, wenn es denn bereits ein Auenentwicklungskonzept gäbe. Es ist traurig, wenn nicht sogar unverantwortlich, dass dem nicht so ist. Trotz allem ist die Erarbeitung des Wassertouristischen Nutzungskonzepts ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den man unterstützen sollte. Der Änderungsantrag 02 der Kollegen Kasek und Neuhaus ist unserer Meinung nach sachgerecht und unterstützenswert. So leid mir das tut, aber der Änderungsantrag 01 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen greift dem eigentlichen Konzept schon zu weit vor. Das ist Inhalt des Konzeptes, das wir erarbeiten müssen. Deshalb werden die Freibeuter ihn ablehnen. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)