Lobbyregister

Antrag:

  1. Der Beschluss vom 20. September 1995 der Ratsversammlung zur Mitwirkung von Bürgervereinen wird auf Bauleitplanungen, informelle Satzungsverfahren und sonstige Satzungsverfahren erweitert.
  2. Bürgervereine, Initiativen und Verbände erhalten die Möglichkeit, sich in offene Listen (Lobbyregister) einzutragen und werden wie Träger öffentlicher Belange behandelt.
  3. Der Einschub in Beschlusspunkt 1 des Änderungsbeschlusses vom 21. November 1996 „die für dieses Verfahren vom Fachausschuss Planung und Bau bestätigt werden“ wird gestrichen.

Begründung:

Ziel des Antrags ist die Transparenz, Beteiligung und Chancengleichheit von organisierten Lobbyverbänden und semiprofessionellen Bürgerinitiativen gleichermaßen zur Berücksichtigung der Interessen aller Betroffenen in einem formalisierten Verfahren.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

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