Eilbedürftigkeit bei Vorlagen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in die Eilbedürftigkeitsbegründung eilbedürftiger Vorlagen zukünftig Informationen zu folgenden Punkten aufzunehmen:

1. Wann und wodurch hat die Verwaltung Kenntnis von der Notwendigkeit der Vorlage erhalten bzw. wann und wodurch hätte sie der Stadtverwaltung bekannt sein müssen, weil es sich aufgrund allgemein zugänglicher Quellen (z. B. gesetzliche Regelungen) ergibt?

2. Welche konkreten Gründe (z. B. fehlende Sachmittel, Personalengpässe, langer Ämterdurchlauf, Verzögerungen im Abstimmungsprozess) machten diese Bearbeitungszeit innerhalb der Verwaltung erforderlich?

Begründung:

Die Eilbedürftigkeit von Vorlagen richtet sich nach der Tatsache, dass ein Beschluss in der darauffolgenden Sitzung zu spät wäre und dass der Sachverhalt zur Fristsetzung für ein reguläres Verfahren noch nicht bekannt war. Als Ausnahmeregelung zum Normalfall können dadurch entsprechend eilbedürftige Sachverhalte rechtzeitig behandelt werden.

Zunehmend wird die Ausnahmeregelung als Regelinstrument verwendet, um Sachverhalte fristgerecht behandeln zu können, deren Existenz jedoch seit geraumer Zeit bekannt ist. Für die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte stellt dies häufig werdender eine Herausforderung bei der Durchsicht und Beratung der Behandlungsgegenstände dar und erschwert den Bürgerinnen und Bürgern sowie Medienvertreterinnen und Medienvertretern die Teilhabe am bzw. die Berichterstattung über das kommunalpolitische Geschehen.

Um von einem sich quantitativ steigernden Regelfall zurück zur Ausnahmeregelung zu kommen und eine transparente Informationslage zu schaffen soll der Oberbürgermeister zukünftig seine Angaben zur Eilbedürftigkeitsbegründung konkretisieren.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 09.11.2022 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

 

Amtsblatt digitaler und ökologischer

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zugänglichkeit des Amtsblattes für alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und prüft bis zum 4. Quartal 2022 folgende Punkte:

1. Wie das Amtsblatt prominenter auf der Startseite der Stadt Leipzig beworben werden kann,

2. in welchem Rahmen der Vertrag mit der Zustellungsfirma geändert werden muss, um eine Auslage an zentralen und stark frequentierten Orten in bisher nur mangelhaft abgedeckten Bereichen (v.a. Ortschaften) zu ermöglichen,

3. ob eine stadtweite Auslage bei rechtlicher Verbindlichkeit der digitalen Bekanntmachung, ohne Zustellung in die Haushalte, effizient und kostensparend sein könnte,

4. die Möglichkeit der persönlichen Zustellung im Rahmen eines Abonnement.

Begründung:

Die Fraktion Freibeuter hat großes Interesse an einer verlässlichen Zustellung des Amtsblattes im Stadtgebiet und sieht es im Rahmen des 2019 ausgerufenen Klimanotstandes durch die Stadt Leipzig als geboten an, die Auflagenstärke zu prüfen und hier gegebenenfalls den Verbrauch von Papier-Ressourcen zu schonen. Grundlage für die Verteilung des Amtsblattes ist der Vertrag über Druck und Vertrieb mit der WVD Dialog Marketing GmbH in der aktuellen Fassung vom 08. September 2016. In diesem Vertrag ist die Belieferung „der Haushalte der Stadt Leipzig“ am Erscheinungstag des Amtsblatts (samstags, 14-tägig) festgeschrieben. Nicht zugestellt wird das Amtsblatt an Haushalte, die eine Belieferung nicht wünschen („Werbeverweigerer“) und dies z. B. durch ein entsprechendes Hinweisschild deutlich anzeigen. Es kommt immer wieder zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über mangelhafte Zustellung des Amtsblattes. Anschließende Zustell-Verbesserungen waren oftmals leider nicht zielführend. Eine Auslage an zentralen Orten in den Stadtteilen oder Ortsteilen regelt der Vertrag nicht. Ob eine solche Regelung eine maßgebliche Vertragsänderung wäre, sollte geprüft werden. Sollte dies der Fall sein, könnte der Vertrag nicht angepasst werden, sondern die gesamte Leistung zum Druck und Vertrieb des Amtsblatts müsste neu ausgeschrieben werden. Nach der Diskussion des vorhergehenden Stadtrats 2018 gehört diese Diskussion unseres Erachtens erneut auf die Tagesordnung. In Anbetracht der Corona-Pandemie und der dadurch Anschub geleisteten Digitalisierung und mit Rücksicht auf den 2019 ausgerufenen Klimanotstand gehört die Digitalisierung des Amtsblattes und auch die Verfügbarkeit des Amtsblattes für ältere Leipzigerinnen und Leipziger, die dieses an präsenten Orten mitnehmen könnten oder auch z.B. über ambulante Pflegedienste beziehen könnten, erneut geklärt.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 15.06.2022 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Informationsvorlage im Allris

Mit Fahrrad in die Tram

In einer fahrradfreundlichen Stadt sollte die Fahrradmitnahme in Straßenbahnen immer möglich sein. Nicht in Leipzig. Sind wir nicht fahrradfreundlich oder haben wir keinen fahrradfreundlichen Oberbürgermeister?

Für die kostenfreie Mitnahme der Fahrräder gibt es jetzt immerhin ein Modelprojekt. Aber auch wenn man für das Fahrrad ein Ticket löst, klappt das nicht immer. Wenn es voll wird, muss man aussteigen, obwohl man für sich und das Rad bezahlt hat. Und das gilt auch für die tollen neuen Straßenbahnen, die gerade erst bestellt wurden. Fahrradfreundlichkeit sieht anders aus.

Wo ist das Problem? Fahrräder können umkippen und haben keine Feststellbremse, so die Erkenntnis des Oberbürgermeisters in einem Verwaltungsstandpunkt. Man könnte Räder ja sicher in den Bahnen befestigen. Geht auch nicht, denn wie der Oberbürgermeister richtig erkannt hat, gibt es dort keine Sicherungsmöglichkeiten.

Warum denn nicht, Herr Jung? Sie sind jetzt schon 15 Jahre Oberbürgermeister. Da wäre ja mal Zeit zum Handeln gewesen. Versucht Oberbürgermeister Jung sich etwa deswegen durch weiße Linien für Fahrräder auf dem Promenadenring krampfhaft ein fahrradfreundliches Image zu geben, weil er in Wahrheit das Thema 15 Jahre verpennt hat?

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 29. Januar 2022

 

Park-and-Ride am S-Bahnhof Wahren zur Entlastung der Parksituation am Haus Auensee

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 17. April 2019 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Prüfung zur Einrichtung eines Park-and-Ride-Platzes am S-Bahnhof Leipzig-Wahren. Dabei wurde auch beschlossen, dass der Oberbürgermeister Gespräche mit den Eigentümern der Flächen, die Deutsche Bahn AG und Freistaat Sachsen, aufnimmt.

Vor dem Hintergrund der Parksituation am Haus Auensee und der im Verwaltungsstandpunkt zur Petition zur Lösung der Parkplatzsituation am Haus Auensee (VII-P-00770-VSP-01-NF-01), welches weniger als einen Kilometer vom S-Bahnhof Wahren entfernt liegt, vorgeschlagenen Prüfung eines Zubringerbusses, sobald in „akzeptabler Entfernung zum Haus Auensee ein neuer P+R-Parkplatz“ entstünde, fragen wir an:

1. Hat die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn und dem Freistaat zur Nutzung der Flächen am Bahnhof Wahren aufgenommen? Wie ist der Stand der Verhandlung?

2. Wann ist geplant, „in akzeptabler Entfernung“ zum Haus Auensee einen P+R Parkplatz zu errichten? Hat die Verwaltung dabei die beschlossene Prüfung des S-Bahnhofs Wahren als Standort für einen P+R-Parkplatz im Blick?

3. Wann wird die Stadt dem Stadtrat erste Pläne zur Einrichtung eines P+R-Platzes am S-Bahnhof Wahren vorlegen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Nein, bisher wurden keine Gespräche aufgenommen. Im Zuge des Rahmenplans zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie sowie der darauf beruhenden Netzerweiterung Straßenbahn, werden in der dort verankerten und in Kürze beginnenden Machbarkeitsstudie für eine Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Wahren die Anlage einer Wendeschleife mit Betriebshof und ergänzend eines Park+Ride-Platzes untersucht. Bei entsprechendem Planungsstand werden dann auch die Gespräche mit der Eigentümerin aufgenommen. Im Weiteren ist zu beachten, dass im Flächennutzungsplan der Stadt diese Flächen als Gewerbeflächen dargestellt sind und sich aus den Festsetzungen des (einfachen) Bebauungsplans Nr. 264 der Stadt Leipzig ein Planerfordernis ergeben kann.

Zur Frage 2:

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird die Anlage einer Wendeschleife, eines Betriebshofes sowie ergänzend dazu eines Park+Ride-Platzes am Bahnhof Wahren untersucht. In diesem Zusammenhang sind auch die bereits vorliegenden Planungen eines Park+Ride-Platzes in Lützschena zu betrachten.

Weiterhin ist unabhängig davon im Zusammenhang mit dem Komplexvorhaben Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken die Realisierung eines P+R Platzes einschl. Gleisschleife der LVB an der Philipp-Reis-Straße vorgesehen.

Zur Frage 3:

Dies ist vom Fortgang der Machbarkeitsstudie abhängig, mit deren Vorliegen aktuell bis Ende 2023 gerechnet wird.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Auf ein Neues in 2022

Wir wurden gefragt, was in Leipzig in 2021 schlecht war und was durch uns besser wird in 2022. Wir sehen viel Positives in Leipzig. Gleichwohl besteht vielerorts in der Stadt noch Handlungsbedarf, einerseits infrastrukturell beim Ausbau des ÖPNV, andererseits sozial vor dem Hintergrund eines steigenden Bedarfs an Hilfen zur Erziehung. Hier müssen wir Leipziger weiter anpacken. Damit wir unsere schöne Stadt in vollen Zügen genießen können, müssen wir die Pandemie in den Griff bekommen. Deshalb der Vorsatz für das Neue Jahr: Verantwortung zeigen, Impfen gehen! In 2022 wird die Bürger-Stadt-Beziehung in Leipzig digitaler, einfacher und besser. Dank der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat wird der Umzug innerhalb Leipzigs zukünftig nur noch der Meldebehörde und nicht zusätzlich auch der Zulassungsstelle angezeigt. Aber auch die Gremienarbeit der Stadträte, ehrenamtlich Tätiger in den Stadtbezirksbeiräten und interessierter Bürger wird digitaler, politische Mitwirkung und Teilhabe durch digitale Zuschaltung zu Gremien deutlich effizienter. Wo in Leipzig, wann welche Parkbank, Toilette, welcher Fußweg-, Radweg- und welche Straßensanierung geplant ist, wird die Stadt auf Initiative der Freibeuter für die Bürger im Themenstadtplan visuell und bürgerfreundlich aufbereiten. Wenden Sie sich gern an info@freibeuterfraktion.de

Morlok (FDP): “Mehrwert Moderne Verwaltung: Ein Behördengang weniger bei Umzug innerhalb Leipzigs!”

Die Fraktion Freibeuter schlägt dem Leipziger Stadtrat vor, Oberbürgermeister Burkhard Jung zu beauftragen, sicherzustellen, dass die Leipzigerinnen und
Leipziger spätestens mit der Zusammenführung von Dienstleistungen im neuen Bürger-Service-Amt ab dem 15. Januar 2022 die Möglichkeit haben, bei einem Umzug innerhalb der Stadt Leipzig auch die Adresse im Zusammenhang mit ihrem Kfz ändern zu können, ohne zusätzlich die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen zu müssen.

Ab Mitte Januar 2022 sollen die Bürgerämter, das Bürgertelefon und die Meldebehörde des Ordnungsamtes in das neue Bürger-Service-Amt überführt werden.

“Moderne Verwaltung bedeutet insbesondere, mit echter Zeit- und Wegeersparnis den Leipzigerinnen und Leipzigern einen Mehrwert zu bieten. Gerade beim Umzug innerhalb Leipzigs wäre eine spürbare Erleichterung für die Leipzigerinnen und Leipziger, wenn aus zwei Behördengängen ein Behördengang würde. Denn bisher teilt man sowohl dem Bürgeramt als auch der Kfz-Zulassungsstelle seine neue Anschrift mit”, fordert der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Sven Morlok.

“Es ist nicht ersichtlich, dass zukünftig auch Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde in das Bürger-Service-Amt einfließen werden. Die Bürgerrinnen und Bürger interessiert nicht, wo die Mitarbeiter des Bürgertelefons zukünftig zum Telefonhörer greifen werden. Man gewinnt den Eindruck, dass vielmehr die Strukturen hinter den Kulissen optimiert werden sollen, statt bürgerfreundlicher zu werden”, kritisiert FDP-Stadtrat Morlok mit Blick auf die Dienstleistungen des neuen Bürger-Service-Amtes.

Transparenz Informationsfreiheit

Die Stadt Leipzig hat sich per Ratsbeschluss am 12. Dezember 2012 eine Informationsfreiheitssatzung (IfS) gegeben. Sie hat sich damit zu Transparenz von Verwaltung und Stadtpolitik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt verpflichtet. Reicht das?

Ich meine, gerade in der Ratsversammlung am 21. Juli 2021 haben wir gesehen, dass es oft politischen Drucks bedarf um Verwaltungshandeln – selbst gegenüber dem Stadtrat – transparent zu machen. Die Fraktion Freibeuter beantragte die Einsichtnahme in Arbeitsanweisungen des Ordnungsamtes, die das Vorgehen mit verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen zum Gegenstand haben. Die Einsichtnahme wurde den Stadträten zunächst verwehrt.

Was aber, wenn Bürgerinnen und Bürger Transparenz wollen? Einige Menschen beschweren sich, nicht nur bei unserer Fraktion, dass ihnen der Zugang zu Informationen erschwert oder verweigert wird. Deshalb: Eine Satzung allein reicht nicht, die Informationsfreiheit muss auch gelebt werden!

In der Sommerpause werde ich mich mit diesem Thema beschäftigen. Für Anregungen, Kritiken, aber auch für ein „ich bin zufrieden mit der Transparenz“ bin ich dankbar. Einen schönen Sommer allen Leipzigerinnen und Leipzigern!

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 31. Juli 2021

Rettung für alle

Hinter der kryptischen Bezeichnung VII-DS-02557-DS-01 versteckt sich ein zentrales Vorhaben der Stadt Leipzig und des Klinikums St. Georg mit Auswirkungen auf Leipzigs Bürger.

Mit einem neuen Multifunktionsgebäude soll bis Mitte 2024 auf dem nördlichen Teil des Klinikums ein zentraler Standort für ein Parkhaus, für Unternehmen der Biotechnologiebranche und insbesondere auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes entstehen. Die bessere Koordination und Effizienzsteigerung des Rettungsdienstes in der bevölkerungsreichsten Kommune Sachsens ist unabdingbar. Hierdurch wird sie erreicht!

Jede/r, der/die schon gefühlt ewig auf das Eintreffen eines Rettungswagens gewartet hat, erkennt, dass die Stadt handelt. Denn ein Ziel der öffentlichen Gesundheitspflege ist ein gut funktionierender Rettungsdienst und die schnelle Verbringung von Akutpatienten in – ausdrücklich – ALLE umliegenden Kliniken. Hierbei ist die Verkehrsanbindung an einer der größten Ausfallstraßen Leipzigs in unmittelbarer Nähe zum Autobahnring und der B2 ideal. Zudem passt dieser neue zentrale Standort für den Rettungsdienst gut zur gemeinschaftlichen Quartiersentwicklung Eutritzsch und bietet Potential für den Stadtteil.

Die Fraktion Freibeuter unterstützt das Vorhaben ausdrücklich!

Sascha Matzke, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 17. Juli 2021

Matzke (FDP): “Gefährdet Reform des Befristungsrechts die Existenz des KEE?” / Köhler (Piraten): “Faire Arbeitsverträge statt sachgrundloser Befristungen bei der Stadt Leipzig!”

In einem Referentenentwurf vom 14. April 2021 plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Reform des allgemeinen Befristungsrechts, geregelt im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Danach sollen u.a. sachgrundlose Befristungen nur noch 18 Monate andauern dürfen. Innerhalb dieser Zeit soll nur noch eine Verlängerung zulässig sein.

In der Ratsversammlung am 21. Juli 2021 wird der Oberbürgermeister eine entsprechende Anfrage der Fraktion Freibeuter nach den Auswirkungen der beabsichtigten Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) auf die Stadtverwaltung, die kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig und der Eigenbetriebe sowie etwaige Risiken erläutern.

Insbesondere beim Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) befürchtet Stadtrat Sascha Matzke (FDP), Mitglied für die Freibeuter im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Engelsdorf, erhebliche Auswirkungen: “Aus dem öffentlichen Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 des KEE geht hervor, dass die Personalfluktuation ein Risiko beim KEE darstellt. Danach sind jene Mitarbeiter, die andere bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen sollen, selbst befristet beschäftigt. Man sieht durch die Befristung von Arbeitsverträgen sogar die Umsetzung der Ziele der Stadt Leipzig in der Beschäftigungspolitik erschwert. Daher könnten weitere Einschränkungen des Befristungsrechts den KEE in seiner Existenz gefährden.”

Vor diesem Hintergrund verweist der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freibeuter, Thomas Köhler (Piraten), auf den Antrag seiner Fraktion im Verfahren, der Oberbürgermeister Burkhard Jung beauftragt, dem Stadtrat im IV. Quartal 2021 Maßnahmen vorzulegen, mit denen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben, die sachgrundlos befristet angestellt sind, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

“Mit umfangreichen Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wären sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen stark eingeschränkt. Ein Grund mehr bei der Stadt Leipzig endgültig auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten. Die Stadt Leipzig als Arbeitgeber steht im Wettbewerb um Fachkräfte und engagierte Mitarbeiter. Nur mit fairen Arbeitsverträgen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ist sie attraktiv auf dem Arbeitsmarkt. Trotz eines klaren Auftrags durch den Stadtrat bereits mit dem Beschluss des Antrags VI-A-05918 vom 23. Januar 2019 zeigt der Blick ins städtische Stellenportal, dass der Oberbürgermeister seither nicht von sachgrundlosen Befristungen absieht”, stellt Piraten-Stadtrat Thomas Köhler fest.

In welchem Umfang Arbeitsverträge von Mitarbeitern der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig tatsächlich noch sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können, soll der Oberbürgermeister entsprechend des Antrags der Freibeuter dem Stadtrat im III. Quartal 2021 außerdem berichten.

Den Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 des KEE” finden Sie unter: https://kee-leipzig.de/wp-content/uploads/2021/05/KEE_Bericht-2020_elektronische-Kopie_Kennwort.pdf

Auswirkungen der geplanten Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf befristete Arbeitsverträge bei der Stadt Leipzig

Anfrage:

Mit dem Referentenentwurf vom 14. April 2021 plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Reform des allgemeinen Befristungsrechts, geregelt im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Daher fragen wir an:

  1. Welche Auswirkungen hätten die beabsichtigten Änderungen des TzBfG auf die Stadtverwaltung, auf die kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig und die Eigenbetriebe?

 

  1. Wie viele Arbeitsverträge könnten jeweils bei der Stadtverwaltung, den kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig und der Eigenbetrieben nicht mehr verlängert werden?

 

  1. Würden sich aus der beabsichtigten Änderung des TzBfG Risiken bei der Stadtverwaltung, den kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben ergeben?

Antwort:

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Bürgermeister Hörning: “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion Freibeuter fragt nach den Auswirkungen einer geplanten Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf befristete Arbeitsverträge bei der Stadt Leipzig.

Hierzu möchte ich wie folgt antworten: Wie in der Anfrage dargestellt, handelt es sich um einen Referentenentwurf, den Referentenentwurf des undesministeriums für Arbeit und Soziales, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen
Befristungsrechts. Der Begriff des Referentenentwurfs entstammt der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und ist nicht legal
definiert. Er beschreibt in der Regel einen Gesetzesentwurf eines Ministeriums, der noch nicht im Rahmen umfassender Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse geprüft und beurteilt wurde, sondern vielmehr hierfür veröffentlicht wird.

Der hier benannte Referentenentwurf stammt aus dem April 2021. Soweit ersichtlich, wurde der Entwurf noch nicht der Bundesregierung als Kabinettsvorlage vorgelegt. Zum Stand der Abstimmung ist nichts bekannt. Folglich war auch der Bundestag als Legislative damit noch nicht befasst. Aufgrund der bereits begonnenen parlamentarischen Sommerpause wird vor der Bundestagswahl keine parlamentarische Befassung mit einem wie auch immer inhaltlich ausgestalteten Gesetzesentwurf zur Thematik mehr stattfinden. Auch im Rahmen der parlamentarischen Befassung erfolgen in aller Regeln noch Änderungen in Gesetzesentwürfen, das sogenannte Strucksche Gesetz. Insofern ist es wahrscheinlich etwas weit gegriffen, aufgrund des vorliegenden Referentenentwurfs – der auf der Homepage des BMAS im Übrigen nicht zu finden war – von einer bereits geplanten gesetzlichen Änderung zu sprechen.

 Gern möchten wir dennoch Ihre gestellten Fragen beantworten. Aufgrund des Umfangs erfolgt dies parallel schriftlich. Die im Rahmen dieser schriftlichen Beantwortung erfolgenden Bewertungen bilden allerdings eine zunächst volatile Momentaufnahme ab, die aufgrund der beschriebenen Änderungsmomente wahrscheinlich keine oder nur geringe Bedeutung für die Zukunft hat. Zu konstatieren ist zuletzt, dass eine Befassung der Stadtverwaltung mit Referentenentwürfen in aller Regeln nur dann erfolgt, wenn diese im Rahmen einer Verbändeanhörung zur Prüfung und Beurteilung verteilt sind. Vorliegend ist dies für die Stadtverwaltung nicht ersichtlich.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Hörning! Im Rahmen des Ziels, Fragen zu verkürzen, können Sie unterstellen, dass wir als Fraktion wissen, was ein Referentenentwurf ist. Wenn das noch einmal kommt, können Sie das bei der Beantwortung zu Beginn weggelassen. Da die Antwort bereits schriftlich veröffentlicht worden ist, kann ich auch zu der schriftlichen Antwort schon Nachfragen stellen.

In Ihren Ausführungen in den Zahlen gibt es zum einen Zahlen bezüglich der Stadt Leipzig, und dann haben Sie eine Abfrage bei den Beteiligungsunternehmen gemacht. Ich finde in der Antwort keine Ausführung über die Eigenbetriebe. Meine Frage: Sind die entsprechenden Zahlen der Eigenbetriebe in den Zahlen der Stadtverwaltung enthalten oder fehlen Sie in dem, was Sie in der schriftlichen Antwort dargestellt haben?

Ich frage ganz konkret nach zu einem Eigenbetrieb. Ausweislich des öffentlichen Jahresabschlusses des KEE für das Jahr 2020 wird der Wegfall dieser Befristungsmöglichkeiten als unternehmerisches Risiko eingeschätzt. Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie sich als Stadtverwaltung, wenn dies im Risikobericht als unternehmerisches Risiko einer unserer 100-prozentigen Töchter eingeschätzt ist, auf den Standpunkt stellen: Mit Referentenentwürfen befassen wir uns nicht. Das wäre grob fahrlässig angesichts der möglichen Schäden, die für das Unternehmen eintreten.

 Ich nehme einmal an, Sie sind auch im Aufsichtsrat des Unternehmens vertreten, also sollten Sie als Aussichtsratsvorsitzender vielleicht schon – so meine Frage – gelegentlich mögliche Risiken abwägen. Deswegen ganz konkret zum Thema KEE die Frage, weil das da als Risiko benannt ist und deswegen sicherlich von Ihnen und von der Geschäftsführung des KEE auch monitoriert, verfolgt wird: Wie schätzen Sie diese mögliche Umsetzung des Referentenentwurfs auf das Geschäftsmodell des KEE ein?”

Bürgermeister Hörning: “Ich verweise auf den Hinweis 2 der schriftlichen Antwort, die Sie gerade zitiert haben, die Ihnen auch vorliegt, dass wir aufgrund der umfassenden Anfrage und der knappen Antwortfrist für die Beantwortung vor dem Hintergrund der Unsicherheitsfaktoren keine Einzelbefragung der Eigenbetriebe vorgenommen haben. Bei Betroffenheit sind aber ähnliche Aussagen für Stadtverwaltung und Beteiligung zu erwarten. Ich nehme den Hinweis auf den KEE gerne auf und würde Ihnen da noch einmal eine Antwort zukommen lassen. Ich kann das jetzt nicht näher beurteilen. Ich bin mit dem KEE fachlich nicht befasst, aber wenn das so ist, gehen wir dem nach.”

Oberbürgermeister Jung: “Okay, vielen Dank.”

 

Schriftliches Teil:

Hinweis I

Wie in der Anfrage dargestellt, handelt es sich um einen Referentenentwurf: den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts.

Der Begriff des Referentenentwurfes entstammt der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und ist nicht legaldefiniert. Er beschreibt in der Regel einen Gesetzesentwurf eines Ministeriums, der noch nicht im Rahmen umfassender Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse geprüft und beurteilt wurde, sondern vielmehr hierfür veröffentlicht wird. Der hier benannte Referentenentwurf stammt aus dem April 2021. Soweit ersichtlich wurde der Entwurf noch nicht der Bundesregierung als Kabinettsvorlage vorgelegt, zum Stand der Abstimmungen ist nichts bekannt. Folglich war auch der Bundestag als Legislative damit noch nicht befasst.

Aufgrund der bereits begonnenen parlamentarischen Sommerpause wird vor der Bundestagswahl keine parlamentarische Befassung mit einem wie auch immer inhaltlich ausgestalteten Gesetzesentwurf zur Thematik mehr stattfinden. Auch im Rahmen der parlamentarischen Befassung erfolgen in aller Regel noch Änderungen in Gesetzesentwürfen, man spricht hier gern vom “Struck’schen Gesetz”.

Insofern ist es wahrscheinlich etwas weit gegriffen, aufgrund des vorliegenden Referentenentwurfes – der auf der Homepage des BMAS im Übrigen nicht zu finden war – von einer bereits planten gesetzlichen Änderung zu sprechen.

Gern möchten wir dennoch Ihre gestellten Fragen beantworten, aufgrund des Umfanges erfolgt dies aber parallel schriftlich. Die im Rahmen dieser schriftlichen Beantwortung erfolgenden Bewertungen bilden allerdings eine zuhöchst volatile Momentaufnahme ab, die aufgrund der beschriebenen Änderungsmomente wahrscheinlich keine oder nur geringe Bedeutung für die Zukunft hat.

Zu konstatieren ist ferner, dass eine Befassung der Stadtverwaltung mit Referentenentwürfen in aller Regel nur dann erfolgt, wenn diese im Rahmen einer Verbändeanhörung zur Prüfung und Beurteilung verteilt sind. Vorliegend ist dies für die Stadtverwaltung nicht ersichtlich gewesen.

Hinweis II

Aufgrund der für die umfassende Anfrage knappen Antwortfrist für die Beantwortung und vor dem Hintergrund der o. g. Unsicherheitsfaktoren erfolgte keine Einzelbefragung der Eigenbetriebe. Bei Betroffenheit sind aber ähnliche Aussagen wie für Stadtverwaltung und Beteiligungen zu erwarten.

Hinweis III

Für die Beantwortung wurden die unmittelbaren Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote über 50% befragt. 5 der angefragten 16 Unternehmen meldeten eine Relevanz der Thematik (DOK, IRL, LWB, SAH, Zoo).

Zur Frage 1:

Stadtverwaltung

Als Arbeitgeber geht die Stadtverwaltung verantwortungsvoll mit der Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes um. Unser Selbstverständnis als Arbeitgeber ist es, bei bestehender Möglichkeit vorrangig unbefristete Arbeitsverträge oder, falls nötig, befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund abschließen.

Zum Stichtag 31.12.2020 waren bei der Stadtverwaltung dementsprechend nur 4 % aller Beschäftigten mit Sachgrund bzw. sachgrundlos befristet angestellt.

Jedoch gibt es in der Stadtverwaltung befristet eingerichtete Stellen, die aus haushalterischen und stellenplantechnischen Gründen nur befristet eingerichtet und nur befristet ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG besetzt werden können.

So lassen Stellen, die von der Gewährung von Fördermitteln abhängig sind, häufig keine sichere Prognose über die Dauer der Förderung zu. Dies aber wäre Voraussetzung für eine Befristung mit Sachgrund. Auch Stellen, die sich aus freien Zeitanteilen anderer Teilzeitbeschäftigter zusammensetzen, können nicht mit Sachgrund befristet werden. Die Bildung solcher Stellen ist indes erforderlich, soll den Teilzeitwünschen (Teilzeitquote 2020: ca. 46 %, davon mehrheitlich befristet) unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin großzügig entsprochen werden. Eine sachgrundlose Befristung gem. § 14 Abs. 2 TzBfG ist hier der einzig mögliche Weg.

Die angedachte Verkürzung des Befristungszeitraumes für befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund von 24 auf 18 Monate einschließlich der Möglichkeit einer nur einmaligen Verlängerung des Befristungszeitraums hätte zur Folge, dass die personalwirtschaftliche Flexibilität stark eingeschränkt würde. Für die Bewerber um solche Stellen verringerte sich aufgrund der verkürzten Vertragslaufzeit die berufliche und finanzielle Planbarkeit. Es ist folglich zu erwarten, dass sich aufgrund des verkürzten befristeten Besetzungszeitraumes der Stellen, der Bewerberkreis bei Ausschreibung der Stellen verringern würde. Dies hätte negative Folgen für die Personalauswahl und Stellenbesetzung.

Der Regelung zur Höchstdauer von Kettenbefristungen mit Sachgrund (keine Überschreitung der Höchstdauer von fünf Jahren) stehen wir offen gegenüber. Befristungen über einen solchen Zeitraum kommen in der Stadtverwaltung kaum vor.

Beteiligungsunternehmen

Bei zwei Beteiligungsunternehmen, welche eine Relevanz der Thematik angezeigt haben (DOK, IRL), werden keine größeren oder unbeherrschbaren Auswirkungen befürchtet. Drei Unternehmen (LWB, SAH, Zoo) befürchten einen Verlust an Flexibilität bei Einstellungen. Teilweise wird darauf hingewiesen, dass sachgrundlose Befristungen als Instrument der Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt genutzt werden, was dann nicht mehr möglich sei. Auch Elternzeit- und Krankheitsvertretungen seien nicht mehr wie gewohnt möglich.

Zur Frage 2:

Nach überschlägiger Auswertung könnten in der Stadtverwaltung derzeit ca. 150 Arbeitsverträge nicht verlängert werden.

Das Klinikum St. Georg meldet 21 betroffene Verträge, welche allerdings aktuell größtenteils in unbefristete Verträge umgewandelt werden. Die IRL meldet drei betroffene Verträge.

Zur Frage 3:

Stadtverwaltung

Das Anbieten mitarbeiterfreundlicher flexibler Arbeitszeitmodelle wie Teilzeit, Sabbatjahr, Gewährung von Sonderurlaub, etc. setzt voraus, dass die hierdurch freiwerdenden Stellen und Stellenanteile flexibel, d. h. unter anderem befristet, besetzt werden können. Ist dies aufgrund des TzBfG nicht oder nur noch in einem geringen Maße möglich, ist zu erwarten, dass die entsprechenden mitarbeiterfreundlichen Regelungen weniger oft oder nur noch unter strengeren Voraussetzungen angeboten werden.

Kann bspw. ein Fachamt vorübergehend freiwerdende Zeitanteile mehrerer Stellen nicht durch die Bildung einer Kompensationsstelle ausgleichen, wird die Gewährung von Teilzeit zunehmend unattraktiv. Ein Rückgang der Teilzeitquote wäre zu erwarten. Aus der Mitarbeiterbefragung des Jahres 2019 ist uns indes bekannt, dass es den Beschäftigten sehr wichtig ist, flexible Arbeitszeitregelungen nutzen zu können. Würde die Stadtverwaltung dies nicht mehr anbieten oder nur noch stark eingeschränkt ermöglichen, hätte dies mit großer Wahrscheinlichkeit nachteilige Auswirkungen auf die Mitarbeiterzufriedenheit. Unter dem Gesichtspunkt der Arbeitgeberattraktivität in Zeiten von Personalmangel, demografischem Wandel und zunehmender Konkurrenz um qualifizierte Arbeitskräfte ist dies äußerst kritisch zu betrachten.

Würde im Gegenzug vermehrt unbefristet eingestellt, gleichwohl ein praktisches Bedürfnis (und eine innere Rechtfertigung) nach einer sachgrundlosen Befristung besteht, müssten für die Inhaber von Stellen, die aus Teilzeitanteilen gebildet wurden, neue Einsatzmöglichkeiten gefunden werden, sobald die ursprünglichen Stelleninhaber an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Gerade bei hoch spezialisierten Fachkräften wird dies kaum möglich sein. Es drohte dann ein dauerhafter Personalüberhang mit erheblichen finanziellen Mehrbelastungen.

Um dies zu vermeiden, würde die Stadtverwaltung folglich auf die Besetzung solcher Stellen verzichten. In der Folge stünde den Fachämtern nicht in ausreichendem Maß Personal zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung. Daraus ergäben sich wiederum Mehrbelastungen für die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die geplante Verkürzung der Höchstdauer einer sachgrundlosen Befristung führt aufgrund häufigeren Personalwechsels darüber hinaus zu einem erhöhtem Einarbeitungs-, Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand.

Zusammenfassend halten wir die mit dem Referentenentwurf vorgestellte Novellierungsmöglichkeit des TzBfG aus dem Blickwinkel der Stadtverwaltung für nicht erforderlich, da bereits jetzt ein verantwortungsvoller Umgang mit sachgrundlosen Befristungen erfolgt.

Beteiligungsunternehmen

Neben dem bereits beschriebenen Flexibilitätsverlust und damit zusammenhängender strategischer Risiken werden vor allem Kostensteigerungen als Risiken benannt. Auch könnte die Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund erschwert sein, da unbefristete Anstellungen eines offenbar häufig nicht vorhandenen unbefristeten Aufenthaltstitels bedürften.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris