Die Stasi hat gewonnen

Die erste Runde des Städtebaulichen Wettbewerbs zur künftigen Bebauung des Matthäikirchhofs ist zu Ende, die Teilnehmer der Finalrunde stehen fest. Schon jetzt lässt sich feststellen: Die zum Zeitpunkt der Wende nur wenige Jahre alte Stasi-Bebauung wird uns wohl dauerhaft im Stadtbild begleiten. Wie sich die Stasi durch ihr Wirken in die Leben der Menschen fraß, so fraß sich ihre unästhetische Bebauung in den kriegsverwundeten Gründungsort unserer Stadt – offenbar so fest, dass es nun als “nachhaltig” geschönt wird, die Bauten nicht abzureißen. Das ist nicht nur feige, sondern auch klar gegen die Mehrheitsmeinung der Leipziger.

Es wird daher zu fragen sein, ob es bei künftigen städtebaulichen oder gestalterischen Jurys Sinn macht, diese mehrheitlich immer mit Leuten zu besetzen, die nichts mit Leipzig zu tun haben und daher auch nicht mit ihren geschmacklich fragwürdigen Entscheidungen umgehen müssen. Sie fahren nach dem Jurydienst nach Hause und Leipzig muss mit den Folgen leben. Die heiligen Wettbewerbsregeln verhindern ein Eingreifen der gewählten Stadträte. Schönheit von Architektur wird geringgeschätzt, Ästhetik belächelt. Ein Armutszeugnis.

Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. November 2023

Kahlschlag verhindern: Verwaltung soll Schulbibliotheken retten

Kein Aus für die Schulbibliotheken – so der Wille des Stadtrates. Nach dem Ende einer umfangreichen Bundesförderung für sogenannte “Arbeitsgelegenheiten” muss die Stadt sich nun darum kümmern, was 2024 aus den Stellen wird. Das konkrete Konzept, muss bis Ende März 2024 vorgestellt werden, beschloss die Ratsversammlung auf Antrag der Freibeuter.

Für Stadtrat Sascha Matzke (stellvertretender Fraktionsvorsitzender, FDP) ist es ein Herzensthema: “Leipzig hat die Bibliotheken in die Schulen gebracht. Dafür bin ich sehr dankbar. Sie wurden nicht nur zum Ort der Literatur, sondern auch zum Lern- und Begegnungsraum. Schülerinnen und Schüler können sich selbst organisieren, wenn wir sie unterstützen. Auch Eltern und Literaturinteressierte könnten sich aktiv einbringen. Es wird möglicherweise nicht anders gehen als durch das Ehrenamt, wenn wir unseren Kindern diese Möglichkeit erhalten wollen.”

Neben der Betreuung der Schulbibliotheken sind auch andere für das gesellschaftliche Leben wichtige Stellen betroffen, wie beispielsweise für die Pflege der Anlagen von Sportvereinen oder die Betreuung von Tafelgärten zum Anbau von Obst und Gemüse. Zum Jahreswechsel laufen viele dieser Stellen aus, da die Förderung wegfällt. Nun gilt es, Prioritäten zu setzen und Lösungen zu finden.

“Die Stadt riskiert, dass die Schulbibliotheken zu Neujahr verwaisen und auch andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens leiden. Man hat sich jahrelang bequem darauf verlassen, dass jemand anderes die Stellen finanziert und das Stadtsäckel geschont wird. Das ist jetzt vorbei, aber vielleicht ist es möglich, mit einigen wenigen Stellen zumindest das Schlimmste zu verhindern. Wenn die geförderten Stellen wegfallen, muss man aber auch qualifiziertes Personal einstellen und entsprechend vergüten. Ob das überhaupt finanzierbar ist, wird sich zeigen.” so Matzke.

Ehrenamt entlasten: Kostenfreies Kontomodell für gemeinnützige Vereine kommt

Ein kostenloses Konto bei der Sparkasse – das soll gemeinnützigen Leipziger Vereinen zukünftig möglich sein. Der Oberbürgermeister soll sich mit der Sparkasse auf ein Modell einigen. Das beschloss der Stadtrat heute auf Initiative der Freibeuterfraktion.

Ute Elisabeth Gabelmann (PIRATEN) beschreibt, warum die Stadt die Ehrenamtlichen auf diesen Weg fördern soll: “Gemeinnützige Vereine leben immer von der Gemeinschaft. Sie finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, werden darüber hinaus manchmal staatlich gefördert. Grundsätzlich werden sie also von uns allen bezahlt. Gerade bei kleinen Vereinen werden schon viele ‚Nebenbei-Kosten‘ von den Ehrenamtlichen übernommen. Ein kostenfreies Kontomodell entlastet die Vereinskasse und entlastet diejenigen, die nach Schule, Arbeit oder Studium ihre Freizeit aufbringen, um zu helfen.”

Zunächst war unklar, zu welchen Konditionen das Kontomodell kommen kann. Die Sparkasse bepreist zusätzlich zur monatlichen Kontoführungsgebühr die unterschiedlichsten Einzelleistungen. Dazu kommt die breitgefächerte Leipziger Vereinslandschaft. Ohne fachliche Einblicke ist nicht klar bezifferbar, welche Kosten überhaupt regelmäßig anfallen und welche davon den Vereinen erlassen werden könnten.

“Letztlich muss fast jeder Verein ein Konto haben, was derzeit Gebühren kostet. Diese wollen ebenso erwirtschaftet sein wie zum Beispiel preisintensive Sondergebühren beim Vorstandswechsel. Welche Leistungen des Kontos ganz konkret kostenfrei werden, muss nun der Oberbürgermeister in Zusammenarbeit mit der Sparkasse klären. Wir empfehlen einen Blick in andere Städte – es gibt bereits jetzt viele Sparkassen, die das schon so machen.” zeigt sich Gabelmann zuversichtlich.

Benennung des Gohliser Angers in Turmgutplatz

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umbenennung des bereits neugestalteten Grünstreifens in der Menckestraße (häufig als “Gohliser Anger” bezeichnet) in “Gohliser Anger – Turmgutplatz” zu vollziehen.

Begründung:

Mit der Umbenennung der Turmgutstraße fehlt das Turmgut zukünftig in der Leipziger Erinnerung. Da sich der Gohliser Anger in direkter Nähe zum ehemaligen Turmgut und der vom Stadtrat umbenannten Straße befindet und er noch keinen offiziellen Namen trägt, soll so der Namen des Turmgutes erhalten werden.

Durch die Benennung werden keine Adressänderungen nötig.

Die Benennung eines ehemaligen Dorfangers ist beispielsweise durch den Sommerfelder Anger als “Arnoldplatz” geübte Praxis.

Die AG Straßennamen ist bereits seit April 2023 in die Initiative eingebunden.

Es wird vorgeschlagen, zur Sichtbarmachung ein historisches Straßenschild, welches zur wiederhergestellten Gestaltung des Angers passt, auf dem Platz zu installieren.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 15.11. in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Planlose Kürzungen

Aktuell geht die Arbeitslosigkeit in Deutschland – wenn auch langsam – zurück und es fehlt in fast allen Bereichen an Personal. Daher gab es die teilweise richtige Entscheidung auf Bundesebene, die Förderungen für den sogenannten “zweiten Arbeitsmarkt” stark abzubauen. Die Kommunen bzw. deren Jobcenter erhalten also erheblich weniger Geld, um Arbeitsplätze in beispielsweise Schulbibliotheken, Tafelgärten und Sportvereinen zu finanzieren. Der Kommunalpolitik fällt nun die hässliche Aufgabe der Priorisierung zu.

Wir müssen festlegen, welchen Arbeitsplatz es zukünftig noch geben wird und wo. Dies führt zu hochemotionalen Debatten. Die Fraktion Freibeuter hat beantragt, die zukünftige personelle Besetzung der Schulbibliotheken zu klären. Wir sehen hier einen Schwerpunkt, denn Leipzig hat in den vergangenen Jahren sehr viele Schulbibliotheken eingerichtet, deren Personal über diesen Arbeitsmarkt gefördert wurde und wird. Nun müssen sie vielfach von der Schulleitung als verwaist zugeschlossen werden. Ein unhaltbarer Zustand.

Viel unhaltbarer ist aber, dass wir seitens der Stadtverwaltung seit Jahresstart 2023 fast keine Antworten darauf erhalten. Obwohl es ihre Aufgabe wäre zu klären, was aus diesen Stellen wird. Wir müssen das jetzt angehen!

Sascha Matzke, stv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 04. November 2023

 

Vorlage zum Brunnenkonzept

Anfrage:

Im November 2019 wurde der Antrag VI-A-08071 („Stadtklima verbessern – Brunnenkonzept vorlegen“) von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen. Dieser Beschluss sah vor, dass ein vorzulegendes Brunnenkonzept Angaben über die Anzahl und den Zustand aller Brunnen und ähnlicher Wasserentnahmestellen enthalten sollte. Darüber hinaus sollte ein bauliches Konzept erarbeitet werden, das die zukünftige Entwicklung der Brunnenlandschaft in Leipzig skizziert. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, dieses Konzept bis zum IV. Quartal 2019 vorzulegen. Der Verwaltungsstandpunkt signalisierte Zustimmung. Wenngleich mit Blick auf die Terminlage klar war, dass das IV. Quartal 2019 nicht zu halten sein würde, so ist doch anzunehmen, dass nun – vier Jahre später – dem Stadtrat längst ein entsprechendes Konzept hätte vorgelegt werden müssen. Dies ist nicht der Fall.

Wir fragen daher an:

  1. Weshalb wurde bisher kein Konzept angefertigt?
  2. Wieso erfolgte keine Zwischeninformation?
  3. Wann können wir voraussichtlich mit einem Konzept rechnen?
  4. Welcher Sachstand kann aktuell zum Inhalt des Konzeptes referiert werden?

Antwort:

Die Stadt Leipzig bewirtschaftet aktuell 35 städtische Brunnenanlagen in der Fachliegenschaft des Amtes für Stadtgrün und Gewässer. Die Unterhaltung der 30 Springbrunnen und vier Fontänen sowie eines Trinkbrunnens erfolgt durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (siehe Anlage).

Im Rahmen einer gemeinsamen Bestandsanalyse von Amt für Stadtgrün und Gewässer und Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig wurden alle Brunnenanlagen inkl. Brunnenstuben und Brunnentechnik begangen und kontrolliert.

Zur Frage 1:

Aktuell wird auf Grundlage einer Bestandsanalyse an der Instandhaltung bzw. Instandsetzung zur Wiederinbetriebnahme der vorhandenen Brunnenanlagen im Stadtgebiet gearbeitet.

Zunächst werden die vorhandenen Arbeitskapazitäten für dringend notwendige Instandhaltungsarbeiten benötigt.

Zur Frage 2:

Es erfolgte eine mündliche Zwischeninformation im Fachausschuss UKO am 08.11.2023, dass an einer Instandsetzung der Bestandsbrunnen gearbeitet wird.

Zur Frage 3:

Die Instandhaltung bzw. Instandsetzung zur Wiederinbetriebnahme der vorhandenen Brunnenanlagen zielt für den Zeitraum bis 2026 auf eine Ertüchtigung aller 35 städtischen Brunnenanlagen und somit auf eine erhöhte Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur sowie zum Erhalt und zur Verbesserung der Umweltqualität.

Mit Abschluss dieser Arbeiten wird ein Brunnenkonzept zur Weiterentwicklung der Brunnenanlagen im öffentlichen Raum vorgelegt.

Zur Frage 4:

Aktuell erfolgt die Zustandserhebung und Zustandsbewertung für die notwendigen Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten. Diese werden dokumentiert und bilden die Grundlage für eine weiterführende Konzeption.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Druckkosten der Ortsteilblätter

Anfrage:

In Leipzig veröffentlichen fast alle Ortschaften eigene oder gemeinschaftliche Ortsteilblätter. Um die Ortsteilblätter zu erhalten, hat der Stadtrat im zurückliegenden Haushaltsbeschluss aufgrund der allgemein gestiegenen Kosten den Zuschuss für die Druckkosten aller Ortsteilblätter um insgesamt 2.500 € erhöht.

Die Gemeinde Lützschena-Stahmeln hat im Rahmen des Eingemeindungsvertrages von 1998 die vertragliche Zusicherung erhalten: „Der AUENKURIER der Gemeinde Lützschena-Stahmeln bleibt als monatliches Informationsblatt erhalten. Die hierzu den notwendigen finanziellen Mittel und das erforderliche Personal werden von der Stadt Leipzig bereitgestellt.“

Wir fragen daher ausgehend von der Finanzplanung 2023 an:

  1. In welcher Höhe erhält die Ortschaft Lützschena-Stahmeln einen Druckkostenzuschuss für den Auenkurier und in welcher Höhe erhalten alle vierzehn Ortschaften insgesamt einen Druckkostenzuschuss für die acht Ortsteilblätter?
  2. In welcher Höhe wurde der Druckkostenzuschuss seit 1998 für den Auenkurier abgerufen?
  3. Wie hoch sind die Werbeeinnahmen der geschalteten Anzeigen im Auenkurier und wofür werden sie verwendet?
  4. Wie setzen sich die Kosten für den Auenkurier zusammen, also welche Kosten verursachen jeweils Druck, Verteilung, Redaktion usw?
  5. In welchem Ausmaß wird zusätzlich zu den Druckkosten Personal für den Auenkurier bereitgestellt?
  6. Entspricht der Auenkurier den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Übersicht zur Höhe der Druckkostenzuschüsse der einzelnen Ortschaften finden Sie in der Informationsvorlage „Kofinanzierung der Ortsteilblätter und Anpassung der Geschäftsausgaben für Ortschaftsräte“.

Der Auenkurier mit 938,22 Euro brutto pro Monat von der Stadt bezuschusst, insgesamt rund 11.258 Euro pro Jahr. Hinzu kommt ein Werkvertrag zur Koordinierung der redaktionellen Arbeit i.H.v. 3180 Euro jährlich.

Die ausreichende Finanzierung des Auenkuriers ist im Eingemeindungsvertrag festgelegt, an den die Stadt gebunden ist.

Zur Frage 2:

Nach der Eingemeindung von Lützschena-Stahmeln wurden ab 01.01.1999, gemäß Eingemeindungsvertrag, Mittel in Höhe ca. 270.000 Euro abgerufen.

Zur Frage 3:

Die Werbeeinahmen aus Anzeigen betragen durchschnittlich 700-900 Euro netto pro Monat. Die Werbeeinahmen der Anzeigen werden für die Finanzierung der Verteilung und für redaktionellen Aufwand verwendet. Davon werden auch die Kosten für die zusätzlichen 300 Exemplare finanziert. Erlöse aus Werbeeinnahmen werden mitunter auch für die Produktion von zusätzlichen Exemplaren genutzt.

Zur Frage 4:

– Druck und Verarbeitung (schneiden, zusammentragen, falzen) ca. 806,53 Euro netto/Monat

– Redaktion, Layout Druckvorstufe (Vorbereitung zum Druck) 575,00 Euro netto/Monat

– Verteilung: 448 Euro netto/Monat

Zur Frage 5:

Ehrenamtliche Mitarbeiter stellen den Betrieb sicher. Hinzu kommt der unter 1. genannte Werkvertrag.

Zur Frage 6:

Der Auenkurier wird nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zwischen dem Verhältnis des angestrebten Zwecks und den geplanten Mitteln hergestellt. Für die Ortschaft ist diese zentrale Gesamtproduktion eine große Unterstützung und es werden die Kapazitäten für weitere wichtige Aufgaben freigehalten. Weiterhin werden Transportwege eingespart, da Produktion und Verteilung in unmittelbarer Nähe der Ortschaft erfolgen. Der Auenkurier wird als eigenständiges redaktionelles Produkt verteilt, nicht als Werbeeinlange für andere Druckmedien. Deshalb erreicht das Ortschaftsblatt, durch zuverlässige und zielgerichtete Zustellung, jeden Haushalt.

Bei der Produktion des Auenkuriers wird holzfreies, umweltfreundliches Papier verwendet, das im Hinblick auf Ressourcenverbrauch, Abwasserbelastung, Wasser und Energieverbrauch wesentlich wirtschaftlicher gegenüber Papierprodukten aus Primärfasern ist.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Stadion braucht Verkehrskonzept!

Die Verkehrssituation im Bereich des Stadions bei Fußballspielen und Veranstaltungen ist unbefriedigend. Die derzeitige Situation erschwert die An- und Abreise mit der Straßenbahn und gefährdet die Besucher.

Es ist daher unerlässlich im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Stadionumfeldes das Verkehrsproblem zu lösen.

Ein neues Parkhaus würde es ermöglichen, die Jahnallee bei Veranstaltungen vom KFZ-Verkehr frei zu halten. Aber wie kommt man zum Parkhaus und wieder nach Hause?

Das illegale Parken und der Parksuchverkehr um das Stadion herum könnte vermieden werden, wenn vor Veranstaltungen nur noch Besucher mit einer Parkberechtigung in den Sperrkreis einfahren dürfen. Dann darf es dort aber keine kostenfreien Parkplätze für Besucher mehr geben. Die Parktickets könnten vorher, mit den Eintrittskarten verkauft werden.

Wer soll die Einfahrt kontrollieren? Doch nicht die Polizei. Festeingebaute Schranken an der Grenze des Sperrkreises könnten eine Lösung sein.

Zur Klärung dieser Fragen bedarf es eines Verkehrskonzeptes. Ohne ein solches Konzept sind Entscheidungen zur Gestaltung des Stadionumfeldes nicht möglich.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 21. Oktober 2023

Klimapolitik für die, die es sich leisten können

Wieder einmal kollidieren die Forderungen nach mehr Klimaschutz mit dem Wunsch nach bezahlbaren Mieten. Erst zu Beginn der Ratsversammlung war eine Stunde lang über die Probleme der steigenden Mieten in der Südvorstadt diskutiert worden. Kurze Zeit später wurden dem Wohnungsbau mit dem Gesamtkonzept Klimawandelanpassung jedoch wieder neue Hürden in den Weg gelegt.

Fraktionsvorsitzender Sven Morlok (FDP) äußerte sich dazu: „Für ihr Lieblingsthema ist den Grünen kein Geld zu schade – leider jedoch zu Lasten des bezahlbaren Wohnens. Der Klimawandel ist zweifellos eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit, doch als Stadtrat müssen wir einen umsetzbaren Kompromiss zwischen allen Interessen finden. Deswegen haben wir durchgesetzt, dass nun auch die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf Bau- und Mietkosten vom Stadtrat bewertet werden.“

Baubürgermeister Dienberg erklärte in der heutigen Ratsversammlung laut Morlok, diesen Beschluss nicht umsetzen zu wollen. Die Freibeuterfraktion fordert für diesen Fall den Oberbürgermeister auf, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen.

Ebenfalls beschlossen wurde die Einsetzung einer Wohnungsbaukoordination. Morlok erläutert: „Regelmäßig stellt eine Mehrheit des Stadtrats neue Regularien für Klimaschutz auf. Bauen wird dadurch immer komplizierter und teurer. Im gleichen Atemzug fordern dieselben Stadträte einen Wohnungsbaukoordinator, weil keiner mehr den Überblick hat, was man noch alles zusätzlich beachten muss, wenn man in Leipzig Wohnraum schaffen möchte. Dieser Koordinator wäre nicht notwendig, wenn der Bau von Wohnraum nicht so stark reguliert würde.“

Bereits vor einem Jahr hatten die Freibeuter erreicht, dass die Auswirkungen von städtischen Entscheidungen auf bezahlbares Wohnen in den Beschlussvorlagen so darzulegen sind, dass Ausmaß und Folgen für die Stadträte klar ersichtlich sind. Die Umsetzung dieses Beschlusses wird von der Stadtverwaltung immer wieder verzögert.

„Erst sollte es noch 2022 passieren, später vertröstete man uns auf März 2023 und im Oktober 2023 liegt immer noch nichts vor. Dass steigende Mieten ein großes Problem für die Leipzigerinnen und Leipziger sind, spiegelt sich überhaupt nicht im Verwaltungshandeln wider“, so Morlok.

Sachstand zum Prüfschema für das bezahlbare Wohnen

Anfrage:

In der Antwort VII-F-08170-AW-01 auf die Anfrage „Prüfschema für das bezahlbare Wohnen“ wurde mitgeteilt: „Die Überarbeitung der Vorlagen ist Mitte März 2023 abgeschlossen. Anschließend stehen die neuen Vorlagen den Gremien der Stadtverwaltung zur Verfügung.“

Wir fragen hierzu an:

  1. Sind die neuen Vorlagen angefertigt worden?
  2. Wo kann man diese finden?
  3. Sind die Sacharbeiterinnen und Sachbearbeiter in das neue Prüfschema eingewiesen worden?
  4. Aus welchen Kriterien besteht das Schema und wie werden sie angewendet?

Antwort:

Zur Frage 1:

Das neue Vorlagenmuster ist durch den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters erstellt worden. Berücksichtigt wurden dabei u.a. die Anträge des Stadtrates zu Aussagen der Klimawirkung, Auswirkung auf bezahlbares Wohnen und Vorgaben zur Eilbedürftigkeitsbegründung (VI-A-07961, VII-A-06963, VII-A-07069).

Zur Frage 2:

Die Vorlage ist noch nicht öffentlich, da ein umfangreiches Mitzeichnungsverfahren gerade abgeschlossen wird und Änderungen noch eingearbeitet werden müssen. Das betrifft auch die technische Umsetzung in ALLRIS.

Zur Frage 3:

Etwaige Schulungen und Einweisungen erfolgen wie gewohnt in der Verantwortung der Verwaltung.

Zur Frage 4:

Beim Thema bezahlbares Wohnen soll nach der Wirkung der Maßnahme in Bezug auf mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum, Miet- und/oder Wohnnebenkosten sowie Baukosten geprüft werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris