Vernetzte Verkehrslösungen zu attraktiven Preisen

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Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Geschäftsführung der LVB zu bitten, eine Erweiterung der Leipzig mobil-App zu prüfen. Die Prüfung beinhaltet

  • die Integration zusätzlicher Mobilitätsanbieter wie E-Scooter- und E-Bike-Anbieter sowie Ridepooling-Anbieter und zusätzlich
  • den Abschluss von Rahmenverträgen mit den Mobilitätsanbietern, die  es der LVB ermöglicht, den Jahresabokunden die Buchung aller in die Leipzig mobil-App integrierten Mobilitätsdienstleistungen zu günstigeren Preisen gegenüber der Direktbuchung beim Mobilitätsanbieter anbieten zu können.

Begründung:

Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) beklagen aktuell stagnierende Fahrgastzahlen. Die nach Bus und Bahn, Mietauto, Mietfahrrad und Taxi um weitere Mobilitätsangebote erweiterte Leipzig mobil-App,  verbunden mit attraktiven Preisen für Jahresabokunden der LVB, könnte die Attraktivität des ÖPNV in der Stadt steigern.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Baulückenkataster

Baulückenkataster

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung einer Datenbank (Baulückenkataster) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu prüfen, welche unbebaute oder stark untergenutzte, von Bebauung umgebene, Grundstücke in der Stadt Leipzig dokumentiert. Die Prüfung umfasst die Bereitstellung von Informationen zu Größe, Art und Maß der möglichen baulichen Nutzung innerhalb der Datenbank. Die Prüfung umfasst zudem eine Visualisierung der Daten im digitalen Stadtplan Plus der Stadt Leipzig zur gebührenfreien Nutzung.

Begründung:

Im Sinne der Schaffung neuer Wohnungen in der Stadt Leipzig wird mit einem Baulückenkataster sichtbar, wo unbebaute Grundstücke (Wohnbebauungslücken) zur Verfügung stehen. Im Baulückenkataster sind sowohl kommunale als auch private Flächen (aus Gründen des Datenschutzes ohne Nennung des privaten Eigentümers) auszuweisen. Ein Baulückenkataster führt beispielsweise die Stadt Frankfurt an der Oder. Die Stadt Mühlheim an der Ruhr schreibt seit 1990 ein eigenes Baulückenkataster fort. Auch die Stadt Pirna stützt sich seit 2012/2013 auf eine nachhaltige Stadtentwicklung durch bauliche Nachverdichtung mit Hilfe eines Baulückenkatasters.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Lobbyregister

Lobbyregister

Antrag:

  1. Der Beschluss vom 20. September 1995 der Ratsversammlung zur Mitwirkung von Bürgervereinen wird auf Bauleitplanungen, informelle Satzungsverfahren und sonstige Satzungsverfahren erweitert.
  2. Bürgervereine, Initiativen und Verbände erhalten die Möglichkeit, sich in offene Listen (Lobbyregister) einzutragen und werden wie Träger öffentlicher Belange behandelt.
  3. Der Einschub in Beschlusspunkt 1 des Änderungsbeschlusses vom 21. November 1996 „die für dieses Verfahren vom Fachausschuss Planung und Bau bestätigt werden“ wird gestrichen.

Begründung:

Ziel des Antrags ist die Transparenz, Beteiligung und Chancengleichheit von organisierten Lobbyverbänden und semiprofessionellen Bürgerinitiativen gleichermaßen zur Berücksichtigung der Interessen aller Betroffenen in einem formalisierten Verfahren.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Füttern nicht notwendig!

Füttern nicht notwendig

Antrag:

Die Stadt Leipzig prüft geeignete Standpunkte zur Errichtung von Hinweisschildern zur Fütterung von Wasservögeln und stellt diese auf.

Begründung:

Viele Menschen erfreuen sich daran, an einem schönen Tag Enten und Schwäne am Teich zu füttern. Dass das Füttern die Tiere krank machen und sie sogar töten kann, ist ihnen nicht bewusst. Das oftmals verwendete Brot macht das Wasser faulig und entzieht ihm den für die Tiere wichtigen Sauerstoff.

Dauerhaft auf der Homepage der Stadt Leipzig und in den Wintermonaten in der Presse weist das Umweltamt darauf hin, dass die Fütterung der Tiere nicht notwendig sei. Informationsschilder an geeigneten Standpunkten (z.B. Brücken, die über Flüsse oder Teiche führen, See-Ufer, sowie Liegewiesen und Bänke an Tümpeln, Teichen bzw. Seen) in der Stadt sollen die Spaziergänger zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass das Füttern der Tiere nicht im Sinne des Tierwohles ist und auch zu Lasten der Natur geht.

Da es in der Sache nicht darum geht, dem Menschen etwas zu verbieten, sondern darum, das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, sollen daher unbedingt auch weitergehende Informationen verfügbar gemacht werden, warum ein solches Verbot zur Gesundheit der Tiere beiträgt. Diese Informationen sollen vor Ort verfügbar sein.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Umgang mit Grundschulwegen

Umgang mit Grundschulwegen

Antrag:

  1. Ist der (sichere) Schulweg zur Grundschule länger als zwei Kilometer (Richtwert des Schulentwicklungsplans), so erhalten die betroffenen Schüler an öffentlichen Grundschulen eine kostenfreie Monatskarte. Die kostenfreie Monatskarte gilt auch in den Ferien.
  1. In der Schulwegplanung wird die Nutzungsmöglichkeit von umsteigefreien ÖPNV-Verbindungen für die Fälle mitbetrachtet und ausgewiesen, für die der (sichere) Schulweg zu Fuß länger als zwei Kilometer ist.

Begründung:

Lange Wege dürfen nicht zu Lasten der Kinder gehen. Es gilt der Grundsatz: Kurze Wege für kurze Beine. Wo sich die Eltern für ihr Kind gegen den mehr als zwei Kilometer langen Fußweg und für den ÖPNV entscheiden, dürfen sie nicht zusätzlich durch die Ausgaben für eine Monatskarte belastet werden. Da der Hort zum Bildungsangebot der Schule gehört, gilt die kostenfreie Monatskarte auch in den Ferien. Wenn es darum gehen soll, dass die Familien auf das Auto verzichten sollen, dann müssen sie auch darauf verzichten können.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

“Bürohunde” in der Verwaltung prüfen

„Bürohunde“ in der Verwaltung prüfen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Mitnahme von Hunden durch Angestellte der Verwaltung an den Arbeitsplatz, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Außenbereich, möglich ist.

Begründung:

“Bürohunde” können zu einem besseren Betriebsklima sowie Zusammengehörigkeitsgefühl führen und senken die Ausfälle durch Krankheit aufgrund der stressreduzierenden Wirkung.

Die Prüfung beinhaltet die Abwägung von Vorteilen, Nachteilen sowie Aufwand, die mit der Gestattung von Hunden am Arbeitsplatz verbunden sind. Einerfolgreich abgeschlossener Wesenstest oder Hundeführerschein sowie Umstände, die im konkreten Fall gegen ein Mitbringen des Hundes sprechen (Tierhaarallergie von Kollegen etc.), aber auch diverse Arbeitsplatzverhältnisse (Büro, Außendienst etc.) können dabei berücksichtigt werden.

Als einer der größten Arbeitgeber in Leipzig kann die Stadtverwaltung hier innovativ mit gutem Beispiel vorangehen und so auch andere Arbeitgeber dazu veranlassen, ihren Mitarbeitern das Mitbringen von Hunden zu gestatten.

Positiv hervorzuheben ist der “Schulhund Lotte” an der Bebel-Grundschule.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 2019/2020

Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 2019/2020

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 die Besetzung von sechs unbesetzten Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege oder im Falle einer erforderlichen andauernden Erfüllung von Sonderaufgaben die Neuschaffung dieser Stellen zu berücksichtigen.

Begründung:

Im Jahr 2017 konnten im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nicht wie geplant 38,25 VzÄ zur Bearbeitung von Bauanträgen eingesetzt werden. Etwa sechs VzÄ waren 2017 unbesetzt. Bauantragsteller gewinnen leicht den Eindruck, dass nicht zuletzt die fehlende “Vollbesetzung” ursächlich für die im Vergleich zu anderen Städten lange Bearbeitung von Bauanträgen ist. Beispielsweise liegt die Eingangsbearbeitung von Bauanträgen, die die Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit beinhaltet, an der Grenze der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan

Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 Finanzierungsvorschläge für die im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig enthaltenen, aber bisher nicht umgesetzten Maßnahmen vorzulegen.

Begründung:

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018, ein Einfahrverbot von Dieselfahrzeugen für rechtmäßig zu erklären, sind zunächst andere Maßnahmen des Luftreinhalteplanes umzusetzen. Nicht zuletzt stünde die Stadtverwaltung selbst unter Druck, da sie, ihre Tochterunternehmen und Eigenbetriebe über 1.000 Dieselfahrzeuge unterhalten – 218 Fahrzeuge davon mit Euro 4 und schlechter, 398 Fahrzeuge mit Euro 5 sowie 396 Fahrzeuge mit Euro 6 Norm.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014

Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert bis zu einer Neufassung oder weiteren Fortschreibung des STEP Verkehr und öffentlicher Raum keine Maßnahmen (ausgenommen solche mit ausschließlich temporärem Charakter) umzusetzen, welche zu einer Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit des ÖPNV oder des MIV führen würden.

Ausgenommen davon sind Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben aus dem Luftreinhalteplan sowie Verkehrssicherheit vor Schulen, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen.

Sollten solche Maßnahmen aus Sicht des Oberbürgermeisters nicht zurückgestellt werden können, wird er sie unabhängig von finanziellem Umfang dem Stadtrat im Einzelfall zur Beschlussfassung vorlegen.

Begründung:

Im STEP Verkehr und öffentlicher Raum wird von  einem Wachstum der Stadt auf 600.000 Einwohner ausgegangen. Durch eine Veränderung des Modal Splits wird keine Zunahme des KFZ-Verkehrs erwartet. Vielmehr wird eine Verringerung des KFZ-Verkehrs für möglich gehalten.

Auf Grund aktueller Prognosen wird eine Einwohnerzahl von 720.000 erwartet. Damit passt der STEP Verkehr und öffentlicher Raum nicht mehr zu der tatsächlichen Entwicklung der Stadt. Alle Maßnahmen sind daher im Einzelfall auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

Antrag:

Die Stadt Leipzig ermöglicht entsprechend der Verwaltungspraxis der Landeshauptstadt Dresden die widerrufliche, d.h. zeitlich unbefristete, Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze und darüber hinaus für im Zusammenhang mit Freisitzen stehende erlaubnispflichtige Sondernutzungen wie Heizstrahler, Blumenkübel, Papierkörbe etc..

Sachverhalt:

Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem auf Dauer angelegten Betreiben ihres Gewerbes aus. Die Befristung einer Sondernutzung für Freisitze erscheint daher nicht sinnvoll, zumal die Verlängerung vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis eine erneute Antragstellung, wenn auch im vereinfachten Verfahren, erfordert.

Der Antrag dient daher einerseits dem Ziel einer bürger- und unternehmerfreundlichen Verwaltung und andereseits einer Vereinfachung und Straffung von Verwaltungabläufen.

In der Landeshauptstadt Dresden gilt die widerrufliche Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze als gelebte Verwaltungspraxis. Die Ausweitung der widerruflichen Erteilung auf erlaubnispflichtige Sondernutzungen im Zusammenhang mit Freisitzen wäre nur konsequent.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt