Quo vadis Grundsteuer?

Amtsblatt:

Das Bundesverfassungsgericht hat im April die Erhebungsmethode für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Diese basiert auf den sogenannten Einheitswerten. Der Gesetzgeber hatte vorgeschrieben, dass diese alle sechs Jahre an die aktuellen Werte anzupassen sind. Tatsächlich ist dies fast 60 Jahre lang nicht erfolgt, was zu erheblichen Ungerechtigkeiten führte. Bis Ende 2019 ist der Gesetzgeber nun aufgefordert, die Grundsteuer neu zu regeln. Eine straffe Vorgabe, denn es verbleiben nur noch 18 Monate. Eine Einigkeit der Länderfinanzminister über ein zukünftiges Modell besteht bisher nicht. Doch nur mit einer wirksam verabschiedeten Neuregelung ist es den Kommunen erlaubt, längstens bis Ende 2024 die Grundsteuer auf der Basis des alten Modells noch zu erheben.

Aktuell nimmt die Stadt Leipzig jährlich rund 100 Millionen Euro aus der Grundsteuer ein. Eine Steuer, die am Ende alle zahlen, da sie über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann. Kurzfristig umsetzbar ist daher nur ein einfaches und flächenbezogenes Modell. Andernfalls müssten rund 35 Millionen Grundstücke in der Bundesrepublik neu bewertet werden. Experten warnen zudem bei einem wertbezogenen Modell vor erheblichen Steigerungen bei der Grundsteuer vor allem in den Ballungsräumen. Dies würde die Mieten zusätzlich belasten.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. Mai 2018

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