Quo vadis Grundsteuer?

Quo vadis Grundsteuer?

Amtsblatt:

Das Bundesverfassungsgericht hat im April die Erhebungsmethode für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Diese basiert auf den sogenannten Einheitswerten. Der Gesetzgeber hatte vorgeschrieben, dass diese alle sechs Jahre an die aktuellen Werte anzupassen sind. Tatsächlich ist dies fast 60 Jahre lang nicht erfolgt, was zu erheblichen Ungerechtigkeiten führte. Bis Ende 2019 ist der Gesetzgeber nun aufgefordert, die Grundsteuer neu zu regeln. Eine straffe Vorgabe, denn es verbleiben nur noch 18 Monate. Eine Einigkeit der Länderfinanzminister über ein zukünftiges Modell besteht bisher nicht. Doch nur mit einer wirksam verabschiedeten Neuregelung ist es den Kommunen erlaubt, längstens bis Ende 2024 die Grundsteuer auf der Basis des alten Modells noch zu erheben.

Aktuell nimmt die Stadt Leipzig jährlich rund 100 Millionen Euro aus der Grundsteuer ein. Eine Steuer, die am Ende alle zahlen, da sie über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann. Kurzfristig umsetzbar ist daher nur ein einfaches und flächenbezogenes Modell. Andernfalls müssten rund 35 Millionen Grundstücke in der Bundesrepublik neu bewertet werden. Experten warnen zudem bei einem wertbezogenen Modell vor erheblichen Steigerungen bei der Grundsteuer vor allem in den Ballungsräumen. Dies würde die Mieten zusätzlich belasten.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. Mai 2018

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Anfrage:

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018, ein Einfahrverbot von Dieselfahrzeugen durch Kommunen für rechtmäßig zu erklären, fragen wir:

  1. Welche Maßnahmen des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig wurden bisher nicht umgesetzt? Warum nicht?
  2. In welchem Zeithorizont ist geplant, die Maßnahmen des Luftreinhalteplans umzusetzen?
  3. Welche Kosten kommen je Maßnahme auf die Stadt bei Umsetzung zu?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur zweiten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf des Luftreinhalteplans greift die Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan 2009 teilweise in inhaltlich und strukturell überarbeiteter Form erneut auf. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden entsprechende Zeiträume benannt. Insofern wird auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen. Auch von hier aus möchte ich noch einmal motivieren: Bis 12.04. ist die öffentliche Beteiligung auf leipzig.de, im Umweltinformationszentrum und im Stadtbüro möglich. Beteiligen Sie sich an der Diskussion der Maßnahmen, die wir in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorsehen!

Zur ersten Frage.

Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält eine tabellarische Übersicht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Jahr 2009. Auch ist eine Bewertung vorgenommen worden. Ein Grund für die Nichtumsetzung von Maßnahmen kann insbesondere darin liegen, dass Maßnahmen nur bei Bedarf umzusetzen waren bzw. sind oder dass bei Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen es faktisch kein Projekt gab, für das eine solche Reduzierung erforderlich war.

Zur dritten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf benennt die Kosten für die Umsetzung der sogenannten A-Maßnahmen in konkreten Zahlen. Bei den B- und C-Maßnahmen wird eine qualitative Wertung vorgenommen. Insofern wird auch hier auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen.

Hobusch (FDP): “Innovationen fördern statt Verbote fordern”

Innovationen fördern statt Verbote fordern

Pressemitteilung:

Angesichts der durch das Bundesverwaltungsgericht heute bestätigten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sagt René Hobusch:

„Eine Gerichtsschelte oder ein Rumhacken auf den Klägern bringt jetzt nichts. Das Klagerecht ist zentral in unserem Rechtsstaat. Daran dürfen wir nicht rütteln – auch wenn manchem das Ergebnis nicht gefällt.”

Vielmehr setzt der Liberale weiter auf die Innovationsfähigkeit der Automobilindustrie und appelliert an die Verantwortung der deutschen Autobauer:

„Es war für den Tüfftler Rudolf Diesel sicherlich komplizierter, den nach ihm benannten Motor zu entwickeln, als für Ingenieure im 21. Jahrhundert, den Diesel jetzt umweltfreundlich weiterzuentwickeln.“

Weiter forderte Hobusch:

„Keine erneuten Abwrackprämien für Altdiesel! Die Autoindustrie war gewarnt. Sie muss jetzt Lösungen finden und zwar ohne Steuermilliarden. Die bekommt sie über Steuereinsparungen bei sinkenden Gewinnen ohnehin hintenrum zurück.“

Mit Blick auf Leipzig und die hier häufig geforderten Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge mahnte Hobusch die Fraktionen im Stadtrat zur Zurückhaltung und rief zugleich den Oberbürgermeister auf, alle Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan umzusetzen und nicht mit zweierlei Maß wie bei der Umweltzone zu messen. Einfahrverbote als letztes Mittel müssten für Verwaltung und städtische Unternehmen einerseits, sowie private Autofahrer und den Wirtschaftsverkehr andererseits gleichermaßen gelten. Für weniger einschneidende Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan, wie die Umsetzung von Baumpflanzungen, müsse notfalls mehr Geld im Doppelhaushalt 2019/2020 eingeplant werden, um Fahrverbote abzuwenden.

“Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge haben wirtschaftliche Folgen insbesondere für Arbeitnehmer, Pendler und Unternehmer. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der aktuellen verkehrspolitischen Debatte in unserer wachsenden Stadt Leipzig einen attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV weiterzuentwickeln”,

so der Freidemokrat Hobusch.

Hobusch (FDP): “Bundesverwaltungsgerichtsurteil achten – OBM Jung muss neutral bleiben – Bürgerschaft gefordert”

Bundesverwaltungsgerichtsurteil achten - OBM Jung muss neutral bleiben - Bürgerschaft gefordert

Pressemitteilung:

Der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Neutralitätspflicht von Stadtverwaltungen und Oberbürgermeistern. Danach sind Aktionen und Aktionsaufrufe zur Begleitung von Demonstrationen der Verwaltung nicht erlaubt. Geklagt wurde gegen die Stadt Düsseldorf. Diese hatte während einer Demonstration das Licht an kommunalen Gebäude ausgeschaltet und zu Aktionen aufgerufen.

“Natürlich ist das Urteil auf den ersten Blick schmerzhaft. Es untersagt der Verwaltung und kommunalen Beamten politische Aktivitäten. Auf den zweiten Blick ist es nur konsequent. Jeder kommunale Bedienstete hat seine Arbeit politisch neutral durchzuführen. Maßstab darf nur das Recht und nicht die eigene Überzeugung sein”,

so der Jurist Hobusch.

“Aber natürlich ist jeder Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch Bürger – und seine Bürgerrechte gelten. Dazu gehört auch, sich politisch zu engagieren – nur eben nicht auf Ticket der Stadtverwaltung. Insofern ist jetzt die Bürgerschaft noch ein Stück mehr gefordert, sich Hass und Intoleranz sichtbar entgegenzustellen. Die Stadtverwaltung muss neutral bleiben – auch wenn es manchmal schwer fällt.”