Damoklesschwert über der L-Gruppe abgewehrt

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter zeigt sich erleichtert angesichts der Entscheidung des Supreme Court, den erneuten Berufungsantrag der UBS abzulehnen. Damit könne die UBS endgültig keine Zahlungsansprüche gegenüber der KWL geltend machen.

„Die Entscheidung sorgt für Erleichterung. Eine Riesenlast für die Stadt Leipzig ist endgültig abgewendet. Ein Grund zum Feiern ist sie dennoch nicht“,

so Rechtsanwalt René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

“Wir haben nun keinen Cent mehr in der Tasche, stehen aber weiter vor den Herausforderungen einer wachsenden Stadt. Nachdem das eine halbe Milliarde Euro teure Damoklesschwert über der L-Gruppe abgewehrt ist, gilt es nunmehr, alle Kraft in die Weiterentwicklung der zukünftigen Versorgungsinfrastruktur Leipzigs mit erwarteten 700.000 Einwohnern in den nächsten 10 Jahren zu bündeln”,

so der Freidemokrat Hobusch.

In den Jahren 2006 und 2007 hatte die UBS der KWL „Collateralized Debt Obligations“ (CDOs) verkauft, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise zu Ausfällen führten, für die die UBS die KWL in Höhe von etwa 350 Millionen Euro in Haftung nehmen wollte.

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