Amtsblatt auf dem Prüfstand

„Die Digitalisierung des Amtsblattes und auch die Verfügbarkeit für die Leipzigerinnen und Leipziger gehört gründlich auf den Prüfstand!“ verkündet Sascha Matzke (FDP). „Es muss von Grund auf überprüft werden, wie das Amtsblatt möglichst alle erreicht, beispielsweise über die Auslage an präsenten Orten über die Stadt verteilt, über ambulante Pflegedienste, möglicherweise auch in Form eines Abonnements.“

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter wird das Amtsblatt damit zukünftig für die Leipziger besser zugänglich gemacht. Wer sein Amtsblatt gern wie gewohnt im Briefkasten findet, soll dies auch weiterhin können. Wer lieber digital oder unterwegs liest, dem soll auch dies einfacher gemacht werden. Dazu sollen die Informationen vollständig und besser aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Unterstützt wird das Anliegen auch durch die Verwaltung, die den Vorschlag begrüßt und ein Prüfergebnis bis zum Ende dieses Jahres zugesichert hat.

Dabei ist Stadtrat Matzke in Zeiten des Klimanotstands besonders wichtig: „Auf diesem Wege wollen wir sicherstellen das jede und jeder, der sich informieren möchte, dies auch kann, gleichzeitig aber auch das ungelesene Papier soweit wie möglich reduzieren. So können wir dem Ziel einer nachhaltigen Stadt ein Stück näher zu kommen, ohne dabei jemanden auf der Strecke zu lassen.“

Die Fraktion Freibeuter strebt an, auch Menschen anzusprechen, die auf den bisherigen Wegen schlecht zu erreichen gewesen sind. Um das zu erreichen, soll die gedruckte Variante an öffentlichen Orten ausgelegt werden. Außerdem sollen sowohl die Homepage der Stadt Leipzig als auch ihre Social-Media-Kanäle genutzt werden, um die Aufmerksamkeit auf die digitale Version bzw. deren Inhalte zu lenken.

Matzke (FDP): „Das Amtsblatt ist ein wichtiges Instrument zur Kommunikation des Stadtrates mit den Einwohnerinnen und Einwohnern. Doch die Informationen müssen auch alle Interessierten erreichen und dürfen nicht ungelesen im Papierkorb landen. Um dies zu ermöglichen braucht es verschiedene Angebote, um den verschiedenen Lebensumständen der Leipzigerinnen und Leipzigern gerecht zu werden.“

In der Ratsversammlung am 15. Juni 2022 wurde der Antrag der Fraktion Freibeuter beschlossen, der zum Ziel hat, das Amtsblatt mehr Menschen zugänglich zu machen und dabei gleichzeitig Ressourcen zu sparen.

Eilbedürftigkeit bei Vorlagen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in die Eilbedürftigkeitsbegründung eilbedürftiger Vorlagen zukünftig Informationen zu folgenden Punkten aufzunehmen:

1. Wann und wodurch hat die Verwaltung Kenntnis von der Notwendigkeit der Vorlage erhalten bzw. wann und wodurch hätte sie der Stadtverwaltung bekannt sein müssen, weil es sich aufgrund allgemein zugänglicher Quellen (z. B. gesetzliche Regelungen) ergibt?

2. Welche konkreten Gründe (z. B. fehlende Sachmittel, Personalengpässe, langer Ämterdurchlauf, Verzögerungen im Abstimmungsprozess) machten diese Bearbeitungszeit innerhalb der Verwaltung erforderlich?

Begründung:

Die Eilbedürftigkeit von Vorlagen richtet sich nach der Tatsache, dass ein Beschluss in der darauffolgenden Sitzung zu spät wäre und dass der Sachverhalt zur Fristsetzung für ein reguläres Verfahren noch nicht bekannt war. Als Ausnahmeregelung zum Normalfall können dadurch entsprechend eilbedürftige Sachverhalte rechtzeitig behandelt werden.

Zunehmend wird die Ausnahmeregelung als Regelinstrument verwendet, um Sachverhalte fristgerecht behandeln zu können, deren Existenz jedoch seit geraumer Zeit bekannt ist. Für die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte stellt dies häufig werdender eine Herausforderung bei der Durchsicht und Beratung der Behandlungsgegenstände dar und erschwert den Bürgerinnen und Bürgern sowie Medienvertreterinnen und Medienvertretern die Teilhabe am bzw. die Berichterstattung über das kommunalpolitische Geschehen.

Um von einem sich quantitativ steigernden Regelfall zurück zur Ausnahmeregelung zu kommen und eine transparente Informationslage zu schaffen soll der Oberbürgermeister zukünftig seine Angaben zur Eilbedürftigkeitsbegründung konkretisieren.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 09.11.2022 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

 

WLAN und Internet im Neuen Rathaus

Anfrage:

Mit der stadteigenen Tochter Lecos GmbH besteht ein Betriebsleistungsvertrag, der u. a. die Bereitstellung einer Internetverbindung per WLAN im Neuen Rathaus umfasst. Regelmäßig seit Dezember 2021 fiel im Neuen Rathaus das WLAN und/oder die Internetverbindung über WLAN, insbesondere für die an den Gremien des Stadtrates teilnehmenden Stadträte, aus.

Hierzu fragen wir an:

1. Welche Verfügbarkeit sichert die Lecos GmbH der Stadt vertraglich zu?

2. Welche Pönale ist vorgesehen, sollte die Verfügbarkeit unterschritten werden?

3. Hat die Stadt Leipzig, unter anderem, die oben genannten Ausfälle gegenüber der Lecos GmbH geltend gemacht?

Antwort:

Zur Frage 1:

Auf Grundlage des BLVs sichert die Lecos, eine Verfügbarkeit des gesamten Datennetzes von >99% pro Jahr zu. Die Verfügbarkeit des WLAN ist hier inkludiert. Das heißt, wenn WLAN nicht zur Verfügung steht, das Datennetz jedoch per LAN zu Verfügung steht, wird die Verfügbarkeit grundsätzlich erfüllt.

Eine Zusicherung einer eigenständigen Verfügbarkeit für das WLAN analog zum LAN ist nicht vereinbart worden. WLAN ist ein geteiltes Medium und ein einzelnes defektes Endgerät genügt, um das WLAN in einem bestimmten Bereich zu stören oder die Verfügbarkeit einzuschränken. Auf die Endgeräte hat Lecos i.d.R. keinen Einfluss (außer für die durch Lecos verwalteten Endgeräte im WLAN MA_Stadt_X).

Zur Frage 2:

Eine Pönale für WLAN ist nicht vorgesehen.

Wie bereits unter Punkt 1 dargestellt, stand das Datennetz per LAN zu Verfügung während das WLAN nur eingeschränkt zu Verfügung stand. Des Weiteren sind für WLAN keine gesonderten Service Level, die für eine Pönaleberechnung herangezogen werden können, vereinbart. Eine Pönale wird nur für Themen herangezogen, bei denen die Lecos den Fehler beeinflussen kann (z.B. durch Fehlkonfiguration).

Zur Frage 3:

Die Ausfälle wurden über den UHD der Lecos gemeldet. Konkret gab es seit dem 01.12.2021 bis heute 76 Meldungen zu Störungen im Bereich WLAN, davon:

1 Meldung direkt vom Stadtrat

4 Meldungen der Fraktion Freibeuter

5 Meldungen vom VKKJ

14 Meldungen von den Museen

24 Meldungen von weiteren Ämter der Stadt Leipzig

26 Meldungen von Schulen

Weitere Hinweise

Nach Rücksprache mit der Lecos GmbH ist eine der Fehlerursachen wg. der ausstehenden Ersatzlieferung einer zentralen Ersatz-Hardware noch nicht beseitigt. Es wurde aber eine Umgehungslösung etabliert, so dass seit Anfang Februar keine weiteren Störungen aufgetreten sind.

Darüber hinaus gab es im Zeitraum der Störungen Updates im WLAN Management-System, welche die Sicherheitslücken LOG4j beheben sollten. Das kurzfristig durch den Hersteller freigegebene Firmware Update war jedoch fehlerhaft und führte dazu, dass es für einen kleinen Teil von WLAN-Nutzern (welche ein persönliches Passwort benutzen – PPSK) zeitgleich zum ersten Fehler einen Fehler im zentralen WLAN Controller gab. Dieser Fehler wurde zwischenzeitlich durch die Lecos mit dem WLAN-Hersteller analysiert und durch den WLAN-Hersteller gelöst.

Nachfragen in der Ratsversammlung am 15.03.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Es ging um die Verfügbarkeit von WLAN, also Internetzugang, im Rathaus für die Stadträtinnen und Stadträte. In Ihrer Antwort wird deutlich, dass Sie den WLAN-Zugang einem LAN-Zugang gleichsetzen, also kabelgebunden, Local Area Network. Diesbezüglich ist meine Frage: Wenn Sie das praktisch gleichsetzen und keine eigenständige Pönalisierung auch gegen über der Lecos vornehmen, besteht dann in allen Sitzungsräumen der Stadt Leipzig die Möglichkeit, für Stadträtinnen und Stadträte, sich mit Ihrem mobilen Endgerät in allen Sitzungsräumen in das Local Area Network kabelgebunden einzuloggen, oder nicht? Denn nur dann ergibt ja eigentlich die Gleichsetzung Sinn.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok, sind Sie so lieb und wiederholen diese Frage noch einmal, wenn der zuständige Beigeordnete an seinem Platz ist? – Ich bin etwas überfragt.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich bin ja dienstleistungsorientiert. Sie setzen in Ihrer Antwort zum Thema WLAN und Internet das WLAN dem LAN, also dem kabelgebundenen, dem Local Area Network, gleich. Und wir haben keine gesonderte Pönalisierung vereinbart, wenn WLAN nicht verfügbar ist, aber LAN. Diesbezüglich ist meine Frage aus Sicht eines Stadtrats, einer Stadträtin:
Ist es möglich, in allen Sitzungsräumen im Rathaus für Stadträtinnen und Stadträte, sich mit ihrem mobilen Endgerät per Kabel in das LAN, also das Local Area Network, einzuloggen, und dann über dieses einen Internetzugang zu erhalten? Ist dies gewährleistet?”

Bürgermeister Hörning: “Das ist nach meinem Verständnis nicht gewährleistet. Das Ziel ist, dass man sich über WLAN einwählt, weil natürlich der Zugang an eine LAN-Dose auch noch einmal andere Sicherheitsfragen stellt, aber ich nehme die Frage gerne noch einmal mit, damit wir das klären.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok noch einmal.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Dann gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten aus meiner Sicht. Ich frage Sie jetzt: Geben Sie mir recht, dass Sie entweder die WLAN-Verfügbarkeit genauso pönalisieren müssen oder eben die LAN-Verfügbarkeit für die Stadträtinnen und Stadträte in allen Sitzungsräumen sicherstellen müssen?”

Bürgermeister Hörning: “Wir sind mit dem Dienstleister Lecos im laufenden Dialog über die Betriebsleistungsvertragskomponenten, die mit Pönalen oder mit entsprechenden Preisen auch belegt sind. Ich nehme das gerne mit, ich möchte aber auch ganz klar sagen: Wenn wir mit der Lecos über Steuerung von IT-Leistungen sprechen, dann machen wir das zuerst zum Thema Cybersicherheit und zum Thema Betriebs-Continuity, und dann werden wir uns auch um das Thema WLAN und Qualität und pönale Bewehrung für den Betrieb hier im Neuen Rathaus kümmern. Ich nehme das gerne mit, aber ich zeige Ihnen auch an, dass in meiner Verantwortung als IT-Dezernent erst einmal eine Stärkung des Betriebsleistungsvertrages zum Thema IT-Sicherheit, Datenschutz, etc. steht. – Vieln Dank.”

Oberbürgermeister Jung: “Letzte Frage, Herr Morlok, bitte.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich kann nachvollziehen, dass das Ihre Priorität als zuständiger Fachdezernent ist. Herr Hörning, könnten Sie es nachvollziehen, dass wir, wenn die Internetverfügbarkeit für Stadträtinnen und Stadträte nicht zu Ihrer höchsten Priorität gehört, die Sache selbst in die Hand nehmen und per Antrag im Stadtrat und möglicherweise Beschlussfassung im Stadtrat die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Prioritäten entsprechend angehoben werden?”

Bürgermeister Hörning: “Herr Morlok, die Prioritäten machen sich nicht daran fest, ob etwas Pönale-bewehrt ist. Ich habe Ihnen gerade zugesagt, dass wir uns um dieses Thema kümmern, aber ich habe Ihnen auch eine Antwort gegeben, dass aus der Sicht des Gesamt-IT-Betriebs – und dazu bin ich verpflichtet, Ihnen auch eine gesamthafte Sicht auf diesen IT-Betrieb zu geben – die entsprechende Priorität besteht. Und ich denke, das können Sie auch nachvollziehen, weil die tollste WLAN-Verbindung bringt Ihnen nichts, wenn ein Netz kompromittiert ist. Von daher nehmen Sie das bitte so als Priorität mit. Das heißt nicht, dass die WLAN-Verbindung keine Priorität hat. Es steht Ihnen natürlich frei, Anträge zu stellen, aber wir werden uns hier noch einmal bei Ihnen melden im nächsten Monat und Ihnen da eine aktuelle Information geben.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Fortschreibung STEP Zentren

Anfrage:

In der jüngeren Vergangenheit hat die Stadtverwaltung in verschiedenen Äußerungen auf Anfragen und Anträge im Stadtrat auf die Fortschreibung des STEP Zentren verwiesen. Die letzte Fortschreibung durch den Oberbürgermeister erfolgte 2016 mit Beschlussfassung des Stadtrates in 2017.

Hierzu fragen wir an:

1. Bis wann legt der Oberbürgermeister die neue Fortschreibung des STEP Zentren dem Stadtrat vor?

2. Wie und wann sieht der Oberbürgermeister die Einbindung der gewählten Gremien (Stadtrat, Stadtbezirksbeiträte, Ortschaftsräte), der Bürger und der Umlandgemeinden, sowie deren Gremien, vor?

3. Mit welchem Ressourceneinsatz (Personal- und Sachaufwendungen) in welchen Haushaltsjahren plant der Oberbürgermeister?

Antwort:

Die Überprüfung und Fortschreibung von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten ist in der Regel in einem Turnus von 5-10 Jahren erforderlich und kann sich aus Folgenden Gegebenheiten herleiten:

Anpassungs- und Ergänzungsbedarf im Hinblick auf die grundlegenden Steuerungsgrundsätze

Die Stadt Leipzig erfasst in regelmäßigen Abständen die Einzelhandelsbestandsstrukturen im gesamten Stadtgebiet sowie ergänzende Komplementärnutzungen in den Zentren. Im Rahmen eines begleitenden Monitorings wird die Wirksamkeit der im STEP Zentren verankerten Steuerungsgrundsätze und Ziele anhand der tatsächlichen Entwicklung überprüft. Mit Blick auf die Ergebnisse der aktuellsten Ausgabe des Monitoringberichts Einzelhandel aus dem Jahr 2019 kann festgestellt werden, dass sich das in Leipzig praktizierte System der Einzelhandelssteuerung weitgehend bewährt hat. Neben einer Stärkung und Stabilisierung der Zentren konnte eine Begrenzung des Wachstums in planerisch nicht erwünschten Standorten erreicht werden. Ein Anpassungs- und Ergänzungs­bedarf der grundlegenden Steuerungssystematik des STEP Zentren lässt sich demnach nur sehr punktuell erkennen (beispielsweise im Bereich der Nahversorgung in der Äußeren Stadt).

Aktualisierungsbedarf aufgrund veränderter Angebots- und nachfrageseitiger Aspekte

Ein größerer Aktualisierungsbedarf des STEP Zentren lässt sich demgegenüber jedoch aus der prosperierenden Einwohnerentwicklung Leipzigs und der dynamischen Entwicklung des stationären Handels ableiten. Neben der vereinzelten Anpassung von Zentrenabgrenzungen und der Darstellung von neuen Zentren (wie beispielsweise im Quartier Eutritzscher Freiladebahnhof) sind hier insbesondere die dauerhaften Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Entwicklung des stationären Handels und der zentrumsbildenden Komplementärnutzungen (Dienstleistungen, Gastronomie) in den Blick zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Stadtplanungsamt, im Sommer 2022 eine erneute Vollerhebung des Einzelhandelsbestands durchführen zu lassen. Die daraus ermittelten Datengrundlagen sollen im Abgleich zur letzten Erfassung (Stand: 10/2018) eine Bilanzierung der Corona-Effekte auf die Bestandsstrukturen in den Zentren ermöglichen.

Darüber hinaus ist für das zweite Halbjahr 2022 die Beauftragung eines auf die Leipziger Stadtteilzentren fokussierten Fachgutachtens vorgesehen. Das Gutachten soll über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ finanziert werden (vgl. VII-DS-06347). Im Ergebnis sollen vor dem Hintergrund des perspektivischen Bedeutungsverlusts des stationären Handels die zukünftige Rolle von Zentren eruiert und neue Nutzungs­schwerpunkte (jenseits des Handels) definiert werden. Anhand der hier gewonnenen Erkenntnisse lassen sich wichtige Zielbilder für eine mögliche Fortschreibung und Aktualisierungen des STEP Zentren ableiten.

Erst nach Vorliegen der Erkenntnisse aus der Vollerhebung 2022 und dem Vertiefungs­gutachten zu den Stadtteilzentren, kann der Fortschreibungs- und Aktualisierungsbedarf des STEP Zentren abschließend analysiert und bewertet werden. Aktuell wird – insbesondere aufgrund der Erfolge im Bereich der Einzelhandelssteuerung – von einem eher moderaten Anpassungsbedarf im Hinblick auf die grundlegende Steuerungssystematik ausgegangen. Vielmehr wird ein eher allgemeiner Aktualisierungsbedarf und ggf. eine Anpassung der Zielstellungen für die Stadtteilzentren gesehen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Wie weiter am Heuweg?

In der Ratsversammlung am 9. Februar 2022 hat der Stadtrat beschlossen, dass der Nahlesteg mit einer Breite von fünf Metern neu errichtet wird. Der Nahlesteg ist die Fußgänger- und Fahrrad-Brücke die im Zuge des Heuweges über die Nahle führt. Die Breite klingt gut und bietet Platz für Passierende und Verweilende, hat aber nicht nur einen Haken.  Der Heuweg hat zwischen Neuer Luppe und Nahle eine geringere Breite und wird momentan als Baustraße für die Erneuerung der Schienentrasse der Bahn genutzt. Wie geht es nach dieser Baumaßnahme weiter?

Es wäre erforderlich dieses Wegstück auf fünf Meter Breite auszubauen, damit der Anschluss an die neue Brücke sinnvoll ist. Bisher gibt es dafür aber keine Planung und das letzte Stück des Weges ist im Eigentum der Deutschen Bahn. Für dieses Stück hat die Stadt, nach heutigem Stand, keine Möglichkeit für einen entsprechenden Ausbau. Wir haben also für die Ratsversammlung im März 2022 eine Anfrage zu diesem Thema gestellt. Auch wenn eine Brücke eine längere Nutzungsdauer als ein Weg hat, sollte es eine Gesamtplanung geben.

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 26. Februar 2022

Amtsblatt digitaler und ökologischer

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zugänglichkeit des Amtsblattes für alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und prüft bis zum 4. Quartal 2022 folgende Punkte:

1. Wie das Amtsblatt prominenter auf der Startseite der Stadt Leipzig beworben werden kann,

2. in welchem Rahmen der Vertrag mit der Zustellungsfirma geändert werden muss, um eine Auslage an zentralen und stark frequentierten Orten in bisher nur mangelhaft abgedeckten Bereichen (v.a. Ortschaften) zu ermöglichen,

3. ob eine stadtweite Auslage bei rechtlicher Verbindlichkeit der digitalen Bekanntmachung, ohne Zustellung in die Haushalte, effizient und kostensparend sein könnte,

4. die Möglichkeit der persönlichen Zustellung im Rahmen eines Abonnement.

Begründung:

Die Fraktion Freibeuter hat großes Interesse an einer verlässlichen Zustellung des Amtsblattes im Stadtgebiet und sieht es im Rahmen des 2019 ausgerufenen Klimanotstandes durch die Stadt Leipzig als geboten an, die Auflagenstärke zu prüfen und hier gegebenenfalls den Verbrauch von Papier-Ressourcen zu schonen. Grundlage für die Verteilung des Amtsblattes ist der Vertrag über Druck und Vertrieb mit der WVD Dialog Marketing GmbH in der aktuellen Fassung vom 08. September 2016. In diesem Vertrag ist die Belieferung „der Haushalte der Stadt Leipzig“ am Erscheinungstag des Amtsblatts (samstags, 14-tägig) festgeschrieben. Nicht zugestellt wird das Amtsblatt an Haushalte, die eine Belieferung nicht wünschen („Werbeverweigerer“) und dies z. B. durch ein entsprechendes Hinweisschild deutlich anzeigen. Es kommt immer wieder zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über mangelhafte Zustellung des Amtsblattes. Anschließende Zustell-Verbesserungen waren oftmals leider nicht zielführend. Eine Auslage an zentralen Orten in den Stadtteilen oder Ortsteilen regelt der Vertrag nicht. Ob eine solche Regelung eine maßgebliche Vertragsänderung wäre, sollte geprüft werden. Sollte dies der Fall sein, könnte der Vertrag nicht angepasst werden, sondern die gesamte Leistung zum Druck und Vertrieb des Amtsblatts müsste neu ausgeschrieben werden. Nach der Diskussion des vorhergehenden Stadtrats 2018 gehört diese Diskussion unseres Erachtens erneut auf die Tagesordnung. In Anbetracht der Corona-Pandemie und der dadurch Anschub geleisteten Digitalisierung und mit Rücksicht auf den 2019 ausgerufenen Klimanotstand gehört die Digitalisierung des Amtsblattes und auch die Verfügbarkeit des Amtsblattes für ältere Leipzigerinnen und Leipziger, die dieses an präsenten Orten mitnehmen könnten oder auch z.B. über ambulante Pflegedienste beziehen könnten, erneut geklärt.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 15.06.2022 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Informationsvorlage im Allris

Mit Fahrrad in die Tram

In einer fahrradfreundlichen Stadt sollte die Fahrradmitnahme in Straßenbahnen immer möglich sein. Nicht in Leipzig. Sind wir nicht fahrradfreundlich oder haben wir keinen fahrradfreundlichen Oberbürgermeister?

Für die kostenfreie Mitnahme der Fahrräder gibt es jetzt immerhin ein Modelprojekt. Aber auch wenn man für das Fahrrad ein Ticket löst, klappt das nicht immer. Wenn es voll wird, muss man aussteigen, obwohl man für sich und das Rad bezahlt hat. Und das gilt auch für die tollen neuen Straßenbahnen, die gerade erst bestellt wurden. Fahrradfreundlichkeit sieht anders aus.

Wo ist das Problem? Fahrräder können umkippen und haben keine Feststellbremse, so die Erkenntnis des Oberbürgermeisters in einem Verwaltungsstandpunkt. Man könnte Räder ja sicher in den Bahnen befestigen. Geht auch nicht, denn wie der Oberbürgermeister richtig erkannt hat, gibt es dort keine Sicherungsmöglichkeiten.

Warum denn nicht, Herr Jung? Sie sind jetzt schon 15 Jahre Oberbürgermeister. Da wäre ja mal Zeit zum Handeln gewesen. Versucht Oberbürgermeister Jung sich etwa deswegen durch weiße Linien für Fahrräder auf dem Promenadenring krampfhaft ein fahrradfreundliches Image zu geben, weil er in Wahrheit das Thema 15 Jahre verpennt hat?

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 29. Januar 2022

 

Reinigung von Spielplätzen in der Stadt Leipzig

Anfrage:

Immer wieder finden Leipzigerinnen und Leipziger, Familien mit Kindern, Verunreinigungen an Spielplätzen im Stadtgebiet vor.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister an:

1. Welche Verunreinigungen sammeln sich über den Tag und in den Nachtstunden an Spielplätzen an?

2. Verfolgt der Oberbürgermeister eine besondere Reinigungsstrategie?

3. Mit welcher Frequenz werden Spielplätze im Leipziger Stadtgebiet gereinigt?

4. Sind Spielplätze bekannt, die einer intensiveren Reinigung mit erhöhter Frequenz unterzogen werden? Wenn ja, welche?

5. Werden Spielplätze zudem auch entgegen eines Reinigungsplanes nach Dringlichkeit gereinigt?

Antwort:

Zu Frage 1:

Es handelt sich hierbei um Verunreinigungen aller Art. Nachstehend eine beispielhafte Auflistung:

–          zerbrochene Glasflaschen, Verpackungen von Lebensmitteln (verstärkt TO GO-Verpackungen, Kaffeebecher)

–          Einzelteile von durch Vandalismus zerstörten Spielgeräten

–          Hunde- und Katzenkot im Fallschutz

–          Zigarettenstummel

–          unachtsam entsorgter Abfall

–          zerbrochene Latten vorhandener Sitzbänke

Zur Frage 2:

Die Inspektion und Reinigung von Spielgeräten und Spielplatzböden ist in DIN EN1176-7 geregelt. Teil 7 der Norm gibt eine „Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb“ derartiger Anlagen. Danach wird u.a. eine regelmäßige Inspektion durchgeführt, welche auch die Sauberkeit der gesamten Anlage und die Entfernung gefährlicher Fremdkörper einschließt.

Zu Frage 3:

Die Spielplätze werden einmal wöchentlich gereinigt. Die unter Frage 1 benannten Verschmutzungen werden dabei beseitigt und der Fallschutz wird geharkt. Der Gesamtzustand, der Fallschutz und die Spielgeräte werden augenscheinlich auf Mängel geprüft. In einzelnen Anlagen unterstützt der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) zusätzlich ein- bis zweimal wöchentlich bei der Abfallbeseitigung.

Zu Frage 4:

Alle Spielplätze werden dem Grunde nach mit der gleichen Frequenz gereinigt. Gleichwohl sind der Stadtverwaltung Spielplätze bekannt, auf denen eine intensivere Reinigung aufgrund einer stärkeren Vermüllung notwendig ist. Daher erfolgt saisonal eine Anpassung. Dazu gehören:

–          stark frequentierte Spielplätze wie im Clara-Zetkin-Park, auf dem AOK-Gelände, dem Rennbahnweg sowie im Rabet

–          Spielplätze in der Nähe von Schulen wie z.B. auf dem Heinrich-Schütz-Platz oder dem Albrecht-Dürer-Platz

–          Spielplätze neben Sammelstellen wie z. B. auf dem Alexis-Schumann-Platz oder dem Herderpark

–          Jugendspielplätze, z. B. dem Streetballplatz Biedermannstraße oder der Calisthenicsanlage im Stadtteilpark Rabet

Zu Frage 5:

Bei Bürgerhinweisen zu Verschmutzungen oder Schäden an Spielplätzen wird kurzfristig, außerhalb der eingeplanten Reinigungsintervalle, gehandelt. Hierzu kann auch der städtische Mängelmelder genutzt werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

 

Kfz-Adressänderung im Bürgerbüro

Anfrage:

Mit Beschluss der Ratsversammlung am 13. Oktober 2021 wurde auf Initiative der Fraktion Freibeuter Leipzigerinnen und Leipzigern, die innerhalb der Stadt umziehen, ermöglicht, die Adressänderung bei der Meldebehörde und bei der Kfz-Zulassungsstelle in einem einzigen Behördengang beim Bürgerbüro erledigen zu können. Bis dato waren zwei Behördengänge notwendig.

Im Rahmen der Debatte im Stadtrat sagte Bürgermeister Hörning zu, ein Matchbox-Auto aus seiner Sammlung spendieren zu wollen, sollte es zur Umsetzung des Service Briefkästen in den Bürgerämtern bedürfen. Bereits am 4. Januar 2022 wurde der neue Service von Bürgermeister Hörning als wichtige Neuerung im Zusammenhang mit dem neuen Bürgerserviceamt unter dem Motto „Meine Stadt, ein Service“ gegenüber den Medien kommuniziert. Seither ist auf der Homepage der Stadt Leipzig kein einziger Hinweis auf die Kfz-Adressänderung im Bürgerbüro zu finden.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister an:

1. Wie setzt die Stadt Leipzig den Beschluss in den Bürgerbüros um?

2. Wann außer am Tag der Presseberichterstattung zum neuen Bürgerserviceamt am 05. Januar 2022 erfahren die Leipzigerinnen und Leipziger von der vereinfachten Möglichkeit, die Adressänderung des Personalausweises und der Zulassung gleichzeitig im Bürgerbüro vornehmen zu können?

3. Wann erfolgt auf der Homepage der Kfz-Zulassung der Stadt Leipzig ein Hinweis auf den neuen Service im Bürgerbüro?

4. In welchem Bürgerbüro ist das von Bürgermeister Hörning angekündigte Matchbox-Auto zu bestaunen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Seit Jahresbeginn ist es möglich, in allen Bürgerbüros Anträge auf Änderung der KfZ-Halterdaten aufgrund

  • eines Umzugs innerhalb Leipzigs
  • eines Zuzugs nach Leipzig aus dem Inland, wenn das Kennzeichen beibehalten werden soll
  • einer Namensänderung
  • einer Umschreibung, wenn das Kennzeichen beibehalten werden soll abzugeben.

Die Anträge können aktuell direkt bei den Sachbearbeiter/-innen abgegeben werden.

Zur Frage 2:

Zum Jahreswechsel wurden entsprechende Hinweise auf www.leipzig.de ergänzt, so zum Beispiel auf www.leipzig.de/buergerbuero :

Weiterhin wird bei der Terminbuchung zu einer Ummeldung auf Hinweise für Kfz-Halter/-innen verwiesen, die sich ebenso in der Teminbestätigungs-Mail wiederfinden.

Eine weitere Anpassung der Internetseiten und damit eine bessere Orientierung der Inhalte an Lebenslagen ist in Vorbereitung.

Zur Frage 3:

Ein Hinweis ist bereits auf den Internetseiten der Kfz-Zulassungsbehörde zu finden:

siehe https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/fahrzeugzulassung-waehrend-der-coronavirus-pandemie

Zur Frage 4:

Antwort zu Frage 4: Bisher findet sich noch in keinem Bürgerbüro ein Matchbox-Auto.

Erst kürzlich wurden die bestellten Briefkästen geliefert und mehrere (!) Matchbox-Autos zur Verfügung gestellt. Diese unterlaufen aktuell die nötige Hauptuntersuchung und werden nach Abschluss der gestaltungsrechtlichen Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Bürgerbüros montiert.

Nachfrage in der Ratsversammlung am 09.02.2022

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok hat eine Nachfrage.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sie führen in Ihren Antworten aus, dass die entsprechenden Informationen, dass man die Kfz-Ummeldung im Bürgeroffice beantragen kann, auf der Homepage der Stadt Leipzig veröffentlicht sind. Wenn man sich allerdings anschaut, was dort veröffentlicht ist, dann steht dort, dass es aufgrund der Pandemie aktuell möglich ist, an der Stelle diese Kfz-Adressänderung vorzunehmen. Damit habe ich jetzt natürlich so meine Probleme, weil der Stadtrat etwas anderes beschlossen hatte, das nämlich grundsätzlich zu machen.

Da ist meine Frage: Folgen Sie dem Stadtratsbeschluss, dass das auch nach der Pandemie noch möglich ist? Und wenn ja, ändern Sie dann den entsprechenden Hinweis auf der Homepage, dass das nur in Pandemiezeiten so sein wird?”

Oberbürgermeister Jung: “Kollege Hörning.”

Bürgermeister Hörning: “Entschuldigung, ich habe jetzt die Frage nicht mitbekommen.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sie führen in Ihrer Antwort aus, dass im Internet auf der Homepage der Stadt Leipzig darüber informiert wird, dass man die entsprechenden Kfz-Ummeldungen beim Bürgeramt mit erledigen kann. Wenn man aber auf die Homepage der Stadt Leipzig schaut, stellt man fest, dass dort steht, das sei „aufgrund der Pandemie“ aktuell möglich. Das suggeriert für den Bürger, dass es nach der Pandemie nicht mehr möglich sein wird. Der Stadtrat hat aber etwas anderes beschlossen. Deswegen meine Frage: Halten Sie sich denn an den Stadtratsbeschluss, das auch nach der Pandemie generell zu ermöglichen, und wenn ja, ändern Sie dann Ihre entsprechende Einladung auf der Homepage?”

Bürgermeister Hörning:Nein, das wird auch noch nach der Pandemie möglich sein. Das ist einer der Punkte, den wir in Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachbehörden und dem Bürgerserviceamt erarbeitet haben. Und das wird natürlich auch noch nachträglich möglich sein. – Wir werden das dann auf der Homepage entsprechend abbilden, ja, aber zurzeit haben wir ja noch Pandemie.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Corona-Prämie 2021 und 2022 in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ermöglichen

 

Gemeinsamer Antrag von: Grüne, Linke, Freibeuter und SPD

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen werden für die Jahre 2021 und 2022 erneut ermächtigt, über die Auszahlung einer Corona-Prämie in analoger Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.

2. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Begründung:

Das Jahr 2021 war wieder einmal stark von den pandemischen Wirkungen betroffen. Dies hat auch in unseren Eigenbetrieben sowie in Bereichen der Stadtverwaltung zu enormen zusätzlichen physischen wie psychischen Belastungen geführt, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterworfen waren. Unsere Eigenbetriebe und die besonders betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung sind dennoch verhältnismäßig gut durch diese anhaltend schwierigen Zeiten gekommen, was in erster Linie den engagierten Mitarbeitenden zu verdanken ist bzw. ohne ihr unermüdliches Mitwirken nicht möglich gewesen wäre.

Wir halten es auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Mitarbeiter*innen unserer Eigenbetriebe und der Stadtverwaltung unseren Dank auszusprechen und eine coronabedingte Sonderprämie zukommen zu lassen.

Im vergangenen Jahr wurden der Oberbürgermeister und die Betriebsleiter*innen per Ratsbeschluss (VII-DS-01487-NF-02) über die COVID-19-Prämien-RL des VKA, die bis zum 31.12.2020 befristet war, ermächtigt, eigenständig über die Vergabe sogenannter Corona-Prämien bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien entscheiden zu können. Dabei ist zugleich zugesagt worden, dass im unwahrscheinlichen Falle fehlende wirtschaftliche/finanzielle Möglichkeiten eines Eigenbetriebes durch einen möglichen Verlustausgleich durch die Stadt Leipzig im Rahmen des Jahresabschlusses kompensiert werden könnten. Eine fristgemäße Zahlung einer steuerfreien Prämienzahlung muss bis spätestens 31.03.2022 erfolgen. Die grundsätzliche Steuerfreiheit von Sonderprämien ist auf einen Gesamtbetrag von insgesamt 1.500 Euro begrenzt (§ 3 Nr. 11a EStG). Diese Summe schließt bereits gezahlte Prämien aus den Jahren 2020 und 2021 ein. Dies betrifft konkret die Corona-Prämie nach dem Ratsbeschluss 2020 und die Corona-Prämie vom Dezember 2020 aufgrund des Tarifabschluss (gestaffelt nach Entgeltgruppen; max. 600 Euro). Dies führt dazu, dass die Steuerfreigrenze je nach Einzelfall bereits erreicht sein könnte und bei erneuter Prämierung eine Prämie unattraktiver aber dennoch möglich wäre. Nichtsdestotrotz könnten auch Mitarbeiter*innen prämiert werden, die bislang keine Prämie erhalten haben, da die Pandemieaufgaben im Jahr 2021 noch vielfältiger geworden sind und hierdurch auch mehr Beschäftigte mit Sonderaufgaben betraut und abgeordnet wurden. Außerdem ist es gerade durch Personalabordnungen für spezielle Pandemieaufgaben zu erhöhten Aufgabenmengen in der Stammbelegschaft gekommen, um das operative Alltagsgeschäft aufrecht zu erhalten.

  1. Die Freigabe der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Honorierung besonderer Belastungen von Beschäftigten während der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Prämien-RL) für die Anwendung in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben wird beschlossen.
  2. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter werden ermächtigt, über die Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  3. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Stadtratsbeschluss VII-DS-01487-NF-02 vom 16.09.2020

Wir halten es daher auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen wie im vergangenen Jahr zu ermächtigen, über die Vergabe von coronabedingten Sonderprämien an ihre Mitarbeiter*innen entscheiden zu dürfen. Dies wäre nicht nur ein angemessenes Zeichen des Dankes und der Wertschätzung ihrer in diesem Jahr geleisteten Arbeit, sondern dient zugleich auch der Fachkräftebindung in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes.

Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrages soll die Ermächtigung des Oberbürgermeisters und der Eigenbetriebsleiter*innen zur Zahlung einer Corona-Prämie entsprechend eines transparenten Kriterienkataloges analog zu 2020 gegeben werden. Da auch in 2022 von einer coronabedingt anhaltend angespannten Lage auszugehen ist, erscheint es sinnvoll, diese Ermächtigung für 2021 und 2022 auszusprechen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 09.02.2022 geändert beschlossen.

Antrag im Allris