Anfrage:
Bisher besteht keine landesrechtliche Vorschrift, die einen Zusammenschluss mehrerer Tagesmütter und -väter in sächsischen Kommunen zulässt. Vor dem Hintergrund des Drucks bei der Kinderbetreuung in der Stadt Leipzig und dem Willen des Sozialbürgermeisters, nunmehr auch Elterninitiativen zur organisierten Kinderbetreuung zukünftig nicht länger im Weg zu stehen, fragen wir:
- Welche Vorteile könnten sich für die Stadt Leipzig aus der Großtagespflege ergeben?
- Welche Möglichkeiten, Mittel und Wege stehen dem Oberbürgermeister offen, auf eine gesetzliche Grundlage für Großtagespflege im Freistaat Sachsen hinzuwirken?
Antwort:
1. Welche Vorteile könnten sich für die Stadt Leipzig aus der Großtagespflege ergeben?
Vorteile einer sogenannten Großtagespflege liegen in der Förderung des fachlichen Austausches und der wechselseitigen Unterstützung der Tagespflegepersonen. Allerdings lassen sich aus einer Handreichung des Deutschen Jugendinstituts zur Professionalisierung der Kindertagespflege als Dienstleistung eine Reihe von Nachteilen einer sogenannten Großtagespflege ableiten.
2. Welche Möglichkeiten, Mittel und Wege stehen dem Oberbürgermeister offen, auf eine gesetzliche Grundlage für Großtagespflege im Freistaat Sachsen hinzuwirken?
Der Oberbürgermeister könnte über den SSG eine Fachdiskussion hierzu anregen.