Morlok (FDP): “Schweinefleisch steht nicht im Grundgesetz”

Angesichts der Debatte über das Angebot von Schweinefleisch in Kitas ruft der Leipziger FDP-Stadtrat Sven Morlok zur Mäßigung auf: “Aus meiner Sicht entsteht keinem Kind ein Schaden, wenn es tagsüber kein Schweinefleisch zu essen bekommt.” Ein Verzicht auf Schweinefleisch könnte der Gesundheit eher zuträglich sein, so der liberale Stadtrat.  

Morlok verwies in diesem Zusammenhang auch auf die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit und mahnt zur Rücksichtnahme. Aus diesem Grund würde ja auch beim Speiseangebot auf Flugreisen auf Schweinefleisch verzichtet. Da rege sich niemand darüber auf.  

Die Stärke einer Gesellschaft bemesse sich, so Morlok, gerade in ihrem Umgang mit Minderheiten. Morlok: “Ich bin zwar kein Verfassungsjurist, aber einen Rechtsanspruch auf Schweinefleisch habe ich im Grundgesetz bisher nicht gefunden.”  

Morlok mit Blick auf die öffentliche Diskussion weiter: “Die Reaktion der AfD überrascht nicht, dass aber die CDU sich ähnlich positioniert, schockiert mich. Das lässt für die Zeit nach der Landtagswahl in Sachsen nichts Gutes erwarten.”

Zukunft “Leipziger Freiheit”

2019 – für Leipzig und Sachsen ein “Superwahljahr”. Vier Wahlen stehen an, das Jugendparlament eröffnet bald diesen Reigen, die Landtagswahl beschließt ihn. Auf jeder dieser Wahlen werden Weichen gestellt, die Leipzigs Zukunft und die seiner Freiheit verändern können.

Noch immer werden große Herausforderungen (dazu gehören ohne Zweifel die Frage nach günstigen Wohnungen, verfügbaren Kitaplätzen, aber auch der Zukunft des innerstädtischen Verkehrs) zu zögerlich angegangen. Aus Angst, Fehler zu machen, aus Angst vor Investoren, aus Angst vor öffentlicher Kritik werden blasse Lösungen gestrickt, die so schon tausendfach in der Republik vorkommen. Sie sind erprobt, aber nicht innovativ. Kleinschrittig , aber nicht mutig.

Leipzig aber war zurecht schon immer stolz darauf, sich abzuheben. Dinge ein wenig “anders” zu gestalten. Dem Einerlei zu trotzen. Wir haben ohne Scheu Neues ausprobiert, sind ungewöhnliche, zuerst verlachte Wege gegangen. Ein wenig vom dem frühen Gründungsgeist, der uns im Blut liegt – das wünsche ich mir für uns. Lassen Sie uns vor allem in all diesen oftmals chaotisch wirkenden Problemlagen niemals den beherzten sächsischen Humor verlieren!

Habe ich Recht oder Unrecht? Diskutieren wir wie immer unter anfragen@piratenlily.net

Piraten-Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann, Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 23. Februar 2019

Stand der Umsetzung der Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Stand der Umsetzung der Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 12. Dezember 2018 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Einrichtung einer Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de.

Hierzu fragen wir den Stand der Umsetzung an:

  1. Wie setzt die Stadtverwaltung den Beschluss der Einrichtung einer Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de aus Sicht der anwendenden angemeldeten Eltern um?
  2. Wann wird die Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de für die angemeldeten Eltern freigeschalten?
  3. Wer ist bis zur Freischaltung der Ansprechpartner (einschließlich Kontaktdaten) für tauschwillige Eltern?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Eltern sollen zukünftig im Nutzerkonto des Elternportals ein Tauschangebot erzeugen können, indem sie den Betreuungsplatz ihres Kindes zum Tausch freigeben. Die Liste der Tauschangebote steht dann allen angemeldeten Eltern zur Einsicht zur Verfügung. Konkrete Kontaktinformationen erhalten nur die Eltern, die einen kompatiblen Tauschplatz anbieten.

Zwei Tauschangebote passen dann zusammen, wenn sich der aktuelle Betreuungsplatz des ersten Tauschangebotes in dem Stadtteil befindet, der im zweiten Tauschangebot gesucht wird, und umgekehrt. Zudem müssen die beiden Kinder in etwa gleich alt sein. Ein Krippenplatz kann nicht gegen einen Kindergartenplatz getauscht werden. Die Einigung zum Tausch erfolgt außerhalb von Kivan zwischen den Eltern und den Kitaleitungen. Das eigentliche Tauschen wird über das reguläre Vertragsmanagement abgebildet.

Zur Frage 2.

Die Inbetriebnahme ist für August 2019, also noch in diesem Jahr, vorgesehen.

Zur Frage 3.

Eltern haben die Möglichkeit, eine zweite Bedarfsanmeldung über ihren Eltern-Account und innerhalb der Sprechzeiten der Abteilung Kindertageseinrichtungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung abzugeben. Mit dieser zweiten Bedarfsanmeldung, die als Wechselantrag ausgewiesen wird, können erneut fünf Wunscheinrichtungen ausgewählt werden. Bei Aufnahmefähigkeit in einer dieser Kitas setzt sich die Kitaleitung mit den Eltern in Verbindung. Über den Wechselwunsch der Familie wird die bisherige Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege personensystemseitig nicht informiert. Ansprechpartner für etwaige Fragen zum Verfahren des Wechselantrags ist die von mir eben genannte Abteilung.

Halbe Milliarde nicht umgesetzt

Der Stadtrat beschließt Investitionen und nichts passiert. OBM Jung und die Stadtverwaltung haben Beschlüsse des Stadtrats von fast einer halben Milliarde Euro nicht umgesetzt.

Zu wenig Kitas, zu wenig Schulen und schlechte Straßen. Man könnte meinen, in Leipzig fehlt es an Geld. Dem ist nicht so! Das Geld ist da. Der Stadtrat hat auch die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Leipzig könnte kräftig in die Zukunft der Stadt investieren, aber nichts passiert.

Der Stadtrat hat Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro beschlossen, nur das Geld wird nicht ausgegeben. Woran liegt das?

Sicher, Baufirmen und Handwerker sind gut ausgelastet und in dieser Situation auf Aufträge der Stadt nicht unbedingt angewiesen. Manche Investitionen verschieben sich auch durch fehlendes Baurecht. Das ist aber nur ein Teil des Problems. Die Abläufe in der Leipziger Stadtverwaltung funktionieren nicht richtig. OBM Jung schafft es nicht die Verwaltung so zu organisieren, dass Beschlüsse des Stadtrates zügig umgesetzt werden. Das muss sich ändern. Die Stadt repräsentieren und Stadtratssitzungen leiten ist wichtig, aber ein guter OBM muss mehr können!

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 12. Januar 2019

Naomi-Pia Witte (FDP): “Ausschreibung der Essensversorgung: Stadt und Stadtrat kochen gemeinsames Süppchen”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter zeichnet sich in der Ratsversammlung am Donnerstag, den 22. November 2018, eine breite Mehrheit im Leipziger Stadtrat für ein Verfahren bei der Ausschreibung der Speisenversorgung an kommunalen Schulen ab, an der auch die Schulen selbst beteiligt werden sollen. “Wie die Stadt zuletzt neue Essenanbieter für die Kindertagesstätten der Stadt Leipzig gesucht hatte, war eher ein Rückschritt als ein Fortschritt. Stadt und Stadtrat haben nun gemeinsam eine Lösung für die Ausschreibung des Schulseesens gefunden, die auch auf die Ausschreibung der Speisenverorgung in Kitas ausgeweitet werden soll”, so FDP-Stadträtin Naomi-Pia Witte, die die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vertritt.

Kündigung der Kinderbetreuung durch die Stadt Leipzig nach Wohnortwechsel

Kündigung der Kinderbetreuung durch die Stadt Leipzig nach Wohnortwechsel

Anfrage:

Seit Mai 2018 enthält die Benutzerregelung für Kindertagesstätten der Stadt Leipzig folgenden Passus: „Bei Wohnortwechsel des zu betreuenden Kindes außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Leipzig ist die Stadt Leipzig berechtigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten nach Wohnortwechsel den Betreuungsvertrag mit den Personensorgeberechtigten schriftlich zu kündigen.“

  1. In wie vielen Fällen hat die Stadt Leipzig seit Mai 2018 von ihrem Kündigungsrecht nach Wohnortwechsel Gebrauch gemacht?
  2. Wie ist vor diesem Hintergrund die Aussage zu verstehen, wonach die Kinder nach Wohnortwechsel in der Regel auf dem Betreuungsplatz der Stadt Leipzig verbleiben? (siehe Antwort auf Frage 1 der Anfrage VI-F-06173)
  3. Verbleiben umgezogene Kinder auf dem Betreuungsplatz in Leipzig, obwohl die neue Gemeinde freie Betreuungskapazitäten hat?
  4. Welche Kriterien führen dazu, dass ein Kind, deren Eltern den Wohnsitz außerhalb Leipzigs verlagern, den Betreuungsplatz in Leipzig behält?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte!

Zur Frage 1.

Vom Kündigungsrecht wurde in keinem Fall Gebrauch gemacht.

Zur Frage 2.

Die Kinder verbleiben auf dem Betreuungsplatz, wenn die Eltern das wünschen. Der Passus eröffnet lediglich die rechtliche Möglichkeit.

Zur Frage 3.

Es wird nicht geprüft, ob die neue Gemeinde freie Plätze hat.

Zur Frage 4.

Ein Kind kann seinen Betreuungsplatz behalten, wenn die Eltern wünschen, dass ihr Kind in der bisherigen Kita verbleibt.

Anspruch auf einen Krippen- und Kitaplatz in der Stadt Leipzig nach Umzug ins Leipziger Umland

Anspruch auf einen Krippen- und Kitaplatz in der Stadt Leipzig nach Umzug ins Leipziger Umland

Anfrage:

Eltern, deren Kinder eine Krippe oder Kindertageseinrichtung in Leipzig besuchen, haben der Leitung der Einrichtung einen Wohnsitzwechsel anzuzeigen. Bei anhaltender Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der Stadt Leipzig besteht bei vielen Eltern weiterhin der Wunsch, den Betreuungsplatz in der Leipziger Einrichtung zu behalten.

Hierzu fragen wir:

  1. Wie ist die Rechtslage bei Anzeige eines Wohnsitzwechsels in das Leipziger Umland?
  2. Wie viele Plätze (jeweils im Krippen- und Kitabereich) sind nach wie vor durch Kinder belegt, die inzwischen einen Wohnsitz außerhalb der Stadt Leipzig haben?
  3. Wie viele Krippen- und Kitaplätze davon werden durch die Kommunen des Leipziger Umlandes in der Stadt Leipzig finanziert?
  4. Welche Auswirkungen hat der in Frage 3 angeführte Umstand auf die Belegungssituation in Krippen- und Kindertagesstätten der Stadt Leipzig vor dem Hintergund, dass nach wie vor nicht allen Leipziger Kindern ein Betreuungsplatz bereit gestellt werden kann?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie ist die Rechtslage bei Anzeige eines Wohnsitzwechsels in das Leipziger Umland?

Mit dem Wohnsitzwechsel erfolgt ein Zuständigkeitswechsel. Der Anspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz richtet sich gegen die neue Wohnortgemeinde. In der Regel verbleiben die Kinder jedoch auf dem Betreuungsplatz.

2. Wie viele Plätze (jeweils im Krippen- und Kitabereich) sind nach wie vor durch Kinder belegt, die inzwischen einen Wohnsitz außerhalb der Stadt Leipzig haben?

Mit Stand 31.07.2018 werden Kinder aus Umlandgemeinden in der Stadt Leipzig in Einrichtungen der Freien Träger und der Kommune wie folgt betreut:

Betreuungsart Kommune freie Träger Gesamt
Krippe 8 69 77
Tagespflege 2 7 9
Kindergarten 39 211 250
Gesamt 49 287 336

5 der in kommunalen Kitas betreuten Krippenkinder und 21 der Kindergartenkinder wohnen in Franken- heim oder Lindennaundorf, die Ortsteile der Stadt Markranstädt sind. Grundlage für deren Betreuung ist eine Vereinbarung der Stadt Leipzig aus dem Jahr 2000 mit der Stadt Markranstädt zur Eingemeindung von Bienitz/Rückmarsdorf. Darin übernahm die Stadt Leipzig die bereits bestehende vertragliche Regelung, dass Kinder aus Frankenheim und Lindennaundorf in der Kita Spatzennest in Rückmarsdorf betreut werden können.

3. Wie viele Krippen- und Kitaplätze davon werden durch die Kommunen des Leipziger Umlandes in der Stadt Leipzig finanziert?

Für die 336 in Leipzig betreuten Kinder aus Fremdgemeinden wird gemäß § 17 Abs. 3 SächsKitaG der festgeschriebene Gemeindeanteil durch die Wohnortgemeinde erstattet.

4. Welche Auswirkungen hat der in Frage 3 angeführte Umstand auf die Belegungssituation in Krippen- und Kindertagesstätten der Stadt Leipzig vor dem Hintergrund, dass nach wie vor nicht allen Leipziger Kindern ein Betreuungsplatz bereitgestellt werden kann?

Zum 31.07.2018 wurden 336 Kinder aus Umlandgemeinden in Leipzig betreut. 497 Leipziger Kinder sind in Kindertagesstätten im Umland untergebracht. Derzeit entlastet also das Umland das Leipzger Kita-Netz um 161 Betreuungsplätze.

Antwort im Allris

Einschränkung der Öffnungszeiten in Kitas der Stadt Leipzig

Einschränkung der Öffnungszeiten in Kitas der Stadt Leipzig

Anfrage:

Zunehmend weniger Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig öffnen bis 18 Uhr. In einigen Einrichtungen sind die Eltern jüngst über geänderte Öffnungszeiten mit verkürzten Schließzeiten von 18 auf 17 Uhr mit Verweis auf eine Bedarfserfassung informiert worden. Wir fragen hierzu an:

  1. In wie vielen Kitas der Stadt Leipzig sind die Öffnungszeiten in den letzten drei Jahren eingeschränkt worden? In wie vielen Kitas ausgedehnt worden?
  2. Was sind die jeweiligen Gründe für die Änderung der Öffnungszeiten?
  3. Wie läuft die Bedarfserfassung? Auf welchem Wege werden Eltern eingebunden, 
    (a) deren Kinder bereits die Kindertageseinrichtung besuchen,
    (b) lediglich Interesse an einem Besuch ihrer Kinder in der Einrichtung haben?
  4. Wie wird der Bedarf bei Neueröffnungen von Kindertageseinrichtungen ermittelt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Die Informationen zu Öffnungszeiten werden bei einer Änderung nur aktualisiert. Die Änderungen selbst werden nicht dokumentiert.

Zur Frage 2.

Öffnungszeiten sind gemäß § 5 Sächsisches Kitagesetz vom Träger der Kindertageseinrichtung in Abstimmung mit dem Elternbeirat und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festzulegen. Die Öffnungszeiten sind mit dem Personal, das auf der Grundlage des sächsischen Personalschlüssels für die jeweilige Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht, zu realisieren. Lange Öffnungszeiten bedeuten größere Gruppen in der sogenannten Kernbetreuungszeit. Öffnungszeiten werden auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs der Kinder in einer Kindertageseinrichtung festgelegt und gegebenenfalls neu angepasst. In kommunalen Kitas werden Eltern bei Neuaufnahmen zu ihren Betreuungsbedarfen befragt. Für die Kinder, die bereits eine Kita besuchen, liegt eine tägliche Anwesenheitsdokumentation vor. Daraus werden Bedarfe abgeleitet.

Zur Frage 3 a.

Grundlage für die Bedarfsermittlung in kommunalen Kitas – nur dazu kann ich heute Auskunft geben – sind die konkret erfassten Anwesenheitszeiten der Kinder, die sich über einen längeren Zeitraum gezeigt haben. Eltern können sich auch einzeln an die jeweilige Leitung wenden, wenn sich die Bedarfe perspektivisch ändern sollten. In Summe wird ein konkreter Bedarf abgeleitet und dem Elternrat kommuniziert.

Zur Frage 3 b.

Die Bedarfe von Eltern, die sich lediglich nach einem Platz erkundigen, werden bei der konkreten Bedarfsermittlung noch nicht berücksichtigt, da nicht eingeschätzt werden kann, mit welcher Kita oder Tagespflegestelle die Eltern den Vertrag letztlich abschließen werden.

Zur Frage 4.

Der Bedarf bei Neueröffnungen von Kindertageseinrichtungen wird in der Regel durch Abfrage bei Vertragsabschluss ermittelt.

Speisenversorgung in Kitas und Schulen

Speisenversorgung in Kitas und Schulen

Anfrage:

Die Ausschreibungen für die Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig ist abgeschlossen, die Verträge der Eltern mit den beiden verbliebenen Speisenversorgern sind geschlossen.  Angesichts des Vorgehens der Verwaltung und der fehlenden Einbindung der Eltern in die Auswahl der Speisenversorger regt sich erheblicher Unmut, der für die ausstehende Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig vermieden werden soll. Daher fragen wir:

  1. Was wäre, wenn die Eltern entschieden, nicht länger die Speisenversorgung durch den durch die Stadt ausgewählten Anbieter in Anspruch zu nehmen und stattdessen die Essensversorgung selbst organisieren würden – ggf. unter Beteiligung eines externen Dienstleisters?
  2. Welche Maßnahmen könnte und welche würde die Stadtverwaltung dagegen ergreifen? Dürfte ein von den Eltern beauftragter Dritter das Gelände der Einrichtung überhaupt betreten?
  3. Werden im Rahmen der Ausschreibung zur Speisenversorgung in Kitas und Schulen Mindestabnahmen garantiert? Wenn ja, welche Auswirkung hätten massenhafte Kündigungen der Eltern auf den Stadthaushalt?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Was wäre, wenn die Eltern entschieden, nicht länger die Speisenversorgung durch den durch die Stadt ausgewählten Anbieter in Anspruch zu nehmen und stattdessen die Essenversorgung selbst organisieren würden – ggf. unter Beteiligung eines externen Dienstleisters?

Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages in den Kindertageseinrichtungen akzeptieren die Eltern, dass sie bei einer Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (Mittagessen) den vertraglich durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung gebundenen Speisenanbieter nutzen. Grundlage für die Versorgung des Kindes in der Einrichtung ist der privatrechtliche Vertrag zwischen den Sorgeberechtigten und dem Versorgungsunternehmen. Schließen die Eltern keinen Vertrag mit dem Unternehmen, obliegt es den Eltern die Versorgung Ihres Kindes sicherzustellen.

2. Welche Maßnahmen könnte und welche würde die Stadtverwaltung dagegen ergreifen? Dürfte ein von den Eltern beauftragter Dritter das Gelände der Einrichtung überhaupt betreten?

Die Fragestellung wirft vielfältige organisatorische Fragen und Rechtsfragen auf, die eingehender geprüft werden müssten.

3. Werden im Rahmen der Ausschreibung zur Speisenversorgung in Kitas und Schulen Mindestabnahmen garantiert? Wenn ja, welche Auswirkungen hätten massenhafte Kündigungen der Eltern auf den Stadthaushalt?

Nein, es werden keine Mindestabnahmen im Rahmen der Ausschreibung garantiert.

Antwort im Allris

Hobusch (FDP): „15 Millionen Euro aus DDR-Vermögen für Eierschecke mit Aussicht in Dresden sind maßlos“

15 Millionen Euro aus DDR-Vermögen für Eierschecke mit Aussicht in Dresden sind maßlos

Pressemitteilung:

Als „maßlos“ bezeichnet der Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) Forderungen aus Dresden, einen Teil der 58 Millionen Euro DDR-Unternehmensvermögen für den Dresdener Fernsehturm einzusetzen. Der Dresdener Stadtrat Holger Zastrow hatte 15 Millionen Euro dafür angeregt. Dies entspricht einem Anteil von über 25 Prozent der Gesamtsumme.

„14 Prozent der Sachsen leben in Dresden. 25 Prozent vom Kuchen für sich zu fordern, ist maßlos. Gegenüber Leipzig wird Dresden bereits heute bevorteilt – zum Beispiel bei der Finanzierung von Kultureinrichtungen. Es wird Zeit, dass manch Dresdner von seinem hohen Ross runterkommt und mal über die Stadtgrenzen hinaus blickt“,

so Hobusch weiter.

“Nicht nur in der Lausitz, sondern in weiten Teilen des Freistaates stehen wir vor einem grundsätzlichen Strukturwandel. Auf den Straßen fehlen Polizisten, in den Schulen Lehrer. In den wachsenden Städten wie Leipzig braucht es dringend Schulen und Kitas – denn das was da ist, ist teils mangelhaft ausgestattet. Die Straßen und Brücken bröseln uns teils unterm Hintern weg“,

beschreibt Hobusch die Herausforderungen und ergänzt:

„Aus Leipziger Perspektive fallen mir zig Baustellen ein, in denen die Millionen sehr gut und vor allem nachhaltig in die Entwicklung des Freistaates investiert wären. Wenn man in Dresden eine Eierschecke mit Aussicht in DDR-Ambiente für die dringendste Herausforderung hält, dann mische ich mich als Leipziger da nicht ein, sondern schüttele nur peinlich berührt den Kopf. Aber dann möge man an der Elbe nicht nach mehr greifen, als einemzusteht.”