Anfrage:
Mit der Antwort auf die Anfrage VII-F-01728 „Kirche am Opferberg“ vom 16.09.2020 kann sich die Fraktion Freibeuter nicht einverstanden erklären.
Sie schreiben, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister: „Die Anstrahlung / Illumination der Gnadenkirche in Leipzig/Wahren wurde am 19.11.2019 – also zeitlich weit vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan, jedoch auf dessen Entwurf im Verfahrensgang fußend – in Betrieb genommen…“ Dies ist nicht korrekt, der Lichtmasterplan wurde am 05.11.2019 als Informationsvorlage – in der Dienstberatung des OBM bereits bestätigt – im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eingebracht. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde von den Stadträten eine Beschlusslage gefordert oder zumindest die, nicht vorgesehene, Einbringung im Stadtrat als Informationsvorlage gewünscht. Das bedeutet: Der Lichtmasterplan mit seinen Festlegungen war zum 19.11.2019, dem Termin der Inbetriebnahme der Anstrahlung der Gnadenkirche, bereits in Kraft. Die von uns herbeigeführte Änderung auf der Ratsversammlung vom 17.06.2020 beinhaltet keine Änderung im „Teilkonzept Lichtinszenierung“ Seite 10 „Kriterien“ im Punkt 2 „gerichtetes Licht nur von oben nach unten, keine Flutlichtstrahler,“. Somit erfüllt die Anlage nicht die Kriterien des Lichtmasterplans für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig.
Somit fragen wir erneut an, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:
Wie will die Verwaltung dem rechtswidrigen Zustand abhelfen?
Antwort:
Mit dem Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig wurde ein für das Verwaltungshandeln im Innenverhältnis verbindliches Konzept für Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Raum beschlossen. Unter Berücksichtigung der lichtstrategischen Ziele wird festgelegt, wo öffentliche Beleuchtung im Stadtgebiet stattfindet und mit welchen Standardleuchten diese umzusetzen ist. Insbesondere erfolgte im Rahmen eines Abwägungsprozesses eine Regelung zu Beleuchtungsanlagen in Schutzgebieten, im Außenbereich und in Grünanlagen.
Es ist richtig, dass die Inbetriebnahme der Beleuchtung der Gnadenkirche in Leipzig – Wahren am 19.11.2019 erfolgte. Die Planung der Beleuchtungsanlagen wurden jedoch bereits im Februar 2018 in Auftrag gegeben, also deutlich vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan.
Bei der Planung der Illumination der Gnadenkirche wurden die Empfehlungen für die Beleuchtung von Gebäuden und Objekten beachtet, Leuchten einzusetzen, die gezielt das Objekt (Nutzfläche) beleuchten und nicht über die Objektgrenzen hinweg strahlen. Aufgrund technischer Parameter wie Objekthöhe, Lichtpunkthöhe und -abstand ist dabei einerseits nicht immer der vorgesehene Abstrahlwinkel oberhalb der Horizontale einzuhalten. Entscheidend ist jedoch die zielgerichtete Lichtlenkung nur auf die Nutzfläche.
Um das Bauwerk in den Dunkelstunden hervorzuheben und gleichzeitig aber die Lichtimmission zu begrenzen, wurde auf eine gleichmäßige Ausleuchtung verzichtet und die Anzahl an Strahlern so gering wie möglich gehalten. Es werden zudem nicht alle Seiten des Gebäudes beleuchtet, sondern nur die straßenseitige Ansicht und es werden keine Flutlichtstrahler verwendet. Zusätzlich sind die Betriebszeiten auf die Zeit bis 23:00 Uhr verkürzt und es erfolgte eine zusätzliche Lichtmengenreduzierung.
Nach Auffassung des Fachamtes entspricht die einseitige Fassadenbeleuchtung der Gnadenkirche den Kriterien des Lichtmasterplans insoweit, als das keine Verwendung von in den Himmel gerichteten Bodeneinbauleuchten erfolgte, keine Flutlichtstrahler eingesetzt werden und warmweißes Licht ≤ 3.000 K zum Einsatz kommt. Der Abstrahlwinkel liegt hier jedoch umständehalber unterhalb der Horizontale, es wird aber auch nur eine Ansicht und diese nicht gleichmäßig ausgeleuchtet und der Planungsauftrag resultierte bereits aus 2018.
Aus umwelt- und naturschatzfachlicher Sicht liegen keine Einwände vor, ein rechtswidriger Zustand ist insgesamt nicht gegeben.